1819 / 37 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 08 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

litischen Bildung allmälig ausglei Ueberzeugung ‘aber muß schon je Lönnen, daß feine Provinz stiesmuütter

gierung behandelt, keine

dern mit : Zeitung wird es fich heit machen, durch näch

Ueberzeugung Hinzul steurung des inländischen

Abgaben überladen werde. jeßt zur besondern Angelegenñ- eine Reihe von Aufsägen, die ihre ächsten Blätter enthalten sollen, auf eine solche

Das Geseh wegen

hinzuwirken. Braumalzes,

Branntweins,

hen fann. Die jest gegeben werden lih von der Re- Provinz zu Gunsten der an- Die Staats-

Be:

MWeinmostes und der Tabackblätter vom 8ten Febr. s 1sten Mai durch die Ge-

dieses Jahres, roelches am

sezsammlung bekannt gema eine nähere Veranlaßung hie wichtigen Fortschritt in der {chen Steuersystems zur Cffen

cht worden is, giebt ihr zu, indem es einen neuen Entwickelung des Preußi- tlichen Kunde bringt.

Das jebige Abgabenverhältniß der Rhein- : lande. Die Preußischen Rheinlande tragen jest folgende ch den Etats für 1818.

eigenthümliche Abgaben na Grundsteuer. .- - . Zusat - Centimen dazu - Personal - und Mobiliar- Steuer. . + + * + Zusatz : Centimen dazu - Thür : und Fenster- Steuer Zusatz - Centimen dazu - Haussteuer (im Koblenzer Bezirk, rechten Ufers) . Gewerbsteuer . - - - Stempel u. Enregistrement

Summe 4,041,854 Thl. Regierungsbezirke : 854,124 Thl. 11 Gr.

Hiezu tragen bei, die E s & e Dügßeldorf = Kleve - - - Koblenz - - Trier . + - Aachen - -

® * » . .

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. * è

Sind die vorstehenden 6,041,834 Zhl. Außerdem waren bisher i

geführt zwei allgemeine S mlich das Salzmonopol

1,751,953 Thl, 692,498 -

14 12

536,222 128,857 - 139,099 20,570 : 12 1,848 - E 234, 701 - E 256,106:

19 21

155,426 012,918 659,40L 596,004 195,217

E: a 9 4A

des Staates,

- -

_ -

20 -

- -

2 Gr. 4Pf.

5Gr. 8 Pf. 9 -

8%

-

7Pf.

5

11. 5

A Ss s R

5

2 Gr. 4Pf. n den Rheinlanden etn- ' Preußische Staatsabgaben, und die Zóôlle

und Verbrauchsteuetn auf den Handel mit dem Aus-

lande nah dem Edikte vom 26. : : Ñ Staat auf die Tonne

en in den Rheinprovin-

Der Vortheil, welchen

Salz von 405 Berliner Pfund

zen beziehen fann, ist im

den jekigen

fahrüng den Menschen im Pfund Salz, folglich

Vcrkaufpreisen zig Groschen anzuschlagen. en in den alten Provinze

Durchschnitte auf die Bevölkerung der R

Mai 1818. der

Durchschnitte höchstens bei

u

rovinten, die ¡1,907,775 Einwohner am de & 181 tten, 4,190 Tonnen, und mithin

Fahres 1817 hatten,“ 84

einen Vortheil von 409,818 Thalern rechnen.

her wurde dieser Ertrag noch b Bestimmtes

Noch weniger

vier Thaler zwan- Nach langjährigen Ex- n kann man auf

hrlih achtzehn

hein-

Cnde des

Bis-

ei weitem nicht erreicht. läßt sich jeßt hon über

den Ertrag des Zolles und der Verbrauchsteuer von

fremden aaren in den

Rein : Ertrag der Zôlle

ganzen Staate ist in rund

nen Thalern angeschlagen- vorgedachten Bevölkerung

Volkszahl des ganzen Staates,

17 =10,536,541 Be aler auf / die Zollsäte i

men. Da indeßen

Rheinp

und

der

rovinzen sagen. Verbrauchsteuern im er Summe zu sechs Millios Nach dem Vechältniße der Rheinprovinzen zu der der am Ende des Jah- wohner hatte, würden hie- die Rheinproviuzen kom- n den westlichen Pro-

Der

vinzen des Staates sehr viel niedriger find,jals in den auf dem Rheine diesen

die Durchfuhr

östlichen ; nicht

Steuern überhaupt

steuer von einem der Hauptartikel, des nie

am Rheine, theils wegén weil man größtentheils nig einbringen kann; Gewöhnung zum é zen überwiegend groß ist: wenigstens, auf nicht me vorerwähnten Ertrages,

Schleiehhande

unterliegt ;

#0

ler in runder Sunime rechnen,

das is auf etwa 700,000 T

die Verbrauch- den fremden Weinen, drigern Sates, theils inländische Weine trinkt, wes da endlich die Gelegènheit und l in den Nheinprovin- darf man. wol , voörerst hr als zwei Hrittheile des

ha:

gabe durch ungesch

Hienach stellt der Ertrag der Ábgaben aus den beîs den Rheinprovinzen für jest sich folgendermaßen : A. Eigenthümliche Abgaben 4,041,834 Thl. 2 Gr. 4Pf- B. Saizmonopol . 400,018 6 = s C. Zoll - u. Verbrauchskener 700,000 - - *_—

Summa 5,151,652 Thl. 2 Gr. 4Pf-

In einer Vergleichung mit den Lasten und Abga- ben der übrigen Provinzen des Staates kann indeßen diese Summe nicht ohne Berichtigung zugelaßen wer: den. Sie enthält in den Zusaß- Centimen sehr Vie- les, was in den andern Provinzen als Kommunal- Last besonders geleistet wird. Die ersten Einsammler der direkten Steuern, Schulzen in den Dörfern, Be-

zirkvorsteher in den Städten, erhalten für diese Ve-

mühung nichts vom Staate; die Unterhaltung der Wege liegt zunächst den Kreisen und Gemeinden 0b, und wird durch Natural- Hand - und Spann - Dienste bestritten. Die Unterhaltung der Elementar - Schuls lehrer is Gemeindepfliht, die Gemeinde baut das Schulhaus, bezäunt und bestellt den Schulmorgen, liefert Getreide und Holz für den Schullehrer und entrichtet für ihre Kinder Schulgeld an ihn; nur bei erwiesenem Unvermögen tritt der Staat zu. In den Rheinprovinzen werden alle diese Leistungen aus den Zusab - Centimen bestritten. Die Gerichtsporteln wer: den in den östlichen Provinzen besonders bezahlt ; in den Rheiländern sind sie unter dem Enregistre- ment begriffen.

Abgesehen selbs Lon diesen erheblichen Ausstellun- gen leisten die Rheinlande durch die vorberechneten 5,150,652 Rthl Abgaben bis jebt sehr viel weniger, als ihr Antheil an den Staats - Lasten nach der bil- ligsten Schäßung beträgt. Wenn, vorbehältlicy jeden andern Bedarf, nur blos fünf und dreißig Millionen Thaler für das Militair, die Staatsschulden, und die mit den neuen Erwerbungen übernommenen Pensionen und Entschädigungen aufgebracht werden sollen: sto hätten die Rheinlande nah dem einfachen Verhält- niffe ihrer Volkszahl zur, Zahl der Bewohner des ganzen Staates 6,337,175 Thaler blos dazu beizu: tragen, also beinahe 1,200,000 mehr, als sie jeut überhaupt entrichten. Jn den Rheinlanden selbst wird man aber am wenigsten dawider haben .kön- nen, daß der einzelne Rheinländer im Dur ch- schnitte eben so viel zu den Staatslasten beitragen solle, als der einzelne Beroohner der andern Provin- zen des Staates ; denn eben in den Rheinlanden wird am lebhaftesten anerkannt und geltend gemacht, welchen Vorzug ihre Bewohner durch höhere Boden- kultur und regeren.Gewerbfleiß, durch alt hergebrachte persönliche Fréiheit, durch Abstellung der Zehnten und Baunnrechte, und durch die neuen Einrichtungen ge: nießen, welche sie aus den Stürmen der leßten drei: ßig Jahre gerettet haben. ;

Die Nachbarn der Rheinlande, die Bewohner Frankreichs und. der Niederlande, tragen durchschnitt- lih, jene über sech8, diese über sieben Thaler Abgaben vom Kopfe. Was vorstehend gefodert wird, beträgt nur drei Thaler, sieben Groschen, neun Pfennige vom JInwohner im Durchschnitte. Die 5,151,652 Thaler, welche die Rheinlande bis jeßt zahlen, betragen nur zwei Thaler sechszehn Groschen aht Pfennige vom Kopfe, das ist sehr viel weniger, äls in allen größeren Staaten Teutsch: lands schon vor den lehten schweren Kriegen gezahlt wurde. Die eigenthümlichen Abgaben der Mhein- provinzen von 4,041,634 Thalern , deren Höhe so lebhaft beflagt wird, betragen nur zwei Thaler, zwei Groschen, zehn Pfennige, durchschnittlich von je: dem Bewohner. gern nicht bezweifelt wird: so kann nur die ungleiche Vertheilung der Last diesen Druck verursachen. Die Vertheilung aber ist nicht von der Preußischen Regierung ausgegangen, und die geseßlichen Mittel zur Ausgle!: chung durch die Katastrirung bestehen fortwährend. Fe mehr inzwischen die im Ganzen höchst mäßige Ab- ickte Vertheilung auf Einzelne la- stet , um desto größer muß die Zabl derer seyn, welche sehr gering belegt sind, und inder des Vorurtheils genießen , daß die Rheinlande, mit Grund : Abgaben überlastktet, nichts außerdem zu dea Staats : Bedürfnißen ‘beitragen könnten,

Drüdcken sie dennoch Einzelne, was

Stille die Früchte L

Allgemeine

Stück. Berlin, den gten May 1819.

». [tes {

L

Kronik des Tages.

Berlin, vom 3. May. Se. Majestät detx König haben dem Kaiserlich Rußischen Obrist : Lieu- tenant von Krohne den Königl. Preußischen St. Fohanniter - Orden zu verleihen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Oberlan-

IL,

München, vom ag. April. Die Kämmer der Abgeordneten segt ihre Berathungen mit bisheriger Thätigkeit fort.

Der Adgeordnete Kurz hatte einen Antrag dahin gestellt: daß die geistliche Gerichtsbarkeit in Ehesa- chen, da sie mit den Justitucionen des Rheinkreises unverträglich sey, auf diesen Kreis nicht erstreckt werde. Dieser zuc Prüfung an den dritten Ausschuß verwie- sene Antrag solite in einer der lebten Sigungen vor- getragen werden, als der Präsident erklärte, daß der: selbe zurückgenommen sey. Das Motiv dieser Zu- rücknahme woard von dem Abgedrdneten Kurz darin gesezt, daß im Rheinkreise das repráäsentative Sys stem noch bestehe, woraus von selbst folge, daß das Konkordat auf denselben nicht einwirke.

Der nach den beschloßenen Abänderungen redigirte Gefes: Entwurf Uber die Gemeinde: Umlagen ist mit unbedeutenden Einwendungen genehmigt worden.

Die nicht ganz bestimmte Faßung F. 7. Tit. IX. der Verfaßungs - Urkunde, woselbst es heißt „Die Mi- litairyersonen ehen in Dienstsachen, dann wegen Verbreczen oder Vergehungen, unter der Militair : Ge- richt8barkeit, in Real - und gemischten Rechtssa- chen aber unter den bürgerlichen Gerichten‘ hatte den Antrag des Abgeordneten Behr veranlaßt : daß auch die reinperfönlichen Nechtssachen (ihre bürgerli: hen Rechtsverhältniße) dem bürgerlichen Gerichts stande unterwörfen werden möchten , indem bei der Unbeskimmtheit der Verfaßungs : Urkunde die Gericht s- barkeit in persénlichen Sachen der Militairpersonen fort: während von dex Militair - Justiz verwaltet werde. Der erste Ausschuß, an den dieser Antrag zur Prüfung gewiesen war, hatte sein Gutachten dahin gerichtet è „daß die bürgerlichen Recbts- Ansprüche provisorisch in erster Instanz dem Militair : Gerichtstande ver- bleiden möchten," nachdem er zuvor von den Miniz- sierien der Armee und der Justiz eine Erläuterung über die Motive des unbestimmten Gesehes ‘erbeten, von dem ersten gar keine und von dem andern die Antwort erhalten hatte, daß es seinen Bemühungen nicht gelungen sey, die Gerichtsbarkeit in blos bürgers ligen Rechtsverhältnißen der Milirairpersonen den Civilgerichten zu vindiciren. Bei der Berathung die- ses Gegenstandes in der Kammer äuserten die Mit: glieder des Ausschußes, daß sie die Nichtigkeit des Princips zwar einsähen, si aber nicht überzeugen

K

Amtliche Nachrichten.

Preußische Staats - Zeitung.

desgerichts: Rath von Leipziger zu Naumburg den Königl. Preußishen St. Johanniter: Orden zu vers

leihen geruhet.

Se, Majestät der König haben dem Gutsbe: sier Boguslaw v. Miel ecki auf Andrychowice im Großherzogthum Posen dié Kammerherrn: Würde zu

ertheilen geruhet.

Zeitungs-Nachrichten.

könnten, daß die Ausführung schon jeßt ohne An-

stoß geschehen werde.

Der Justizminister bemerktèz

wenn gleich in der Theorie zwischen persönlichen und gemischten Rechtssachen kein Se ceciaun on möge, so bestehe er doch in der Praxis, und da die Verfas- sungs Urkunde angebe, welche Rechtssachen der Mis litairpersonen vor die Civilgerichte gehörten, so hätte es in Ansehung der nicht ausgenommenen Fälle bei der bestehenden Geseßgebung verbleiben müßen. (Jn Preußen hat die Ausführung- dieser s{hön seit mehren Jahren geseblichen Einrichtung keine Schwierigkeit ges

funden. )

Der dritte Ausschuß erstattete Bericht Übe j Antrag des Abgeordneten aa A Li e dem 19ten Jahre geseßlich eintretende Militairpflich- tigkeit auf die Alter: Klaße von 253 bis 28 Jahren festgeseyt werden möge. Der Bericht - Erstatter im Na- men des Ausschußes trat dem Antrage, auf Abändea

rung

des Konskriptionsgesezes mit der Maasgabe

bei, daß dié Militairpflichtigkeit mit dem vollendeten

21ssten Jahre eintrete. noch nicht eröfnet.

Die Diskußion hierüber is

Auf die Beschwerde der Stadt Münéhen wegen Aufhebung der Real: und Einführung E Personals Gewerb: Gerechtigkeiten, stattete der Réferent des Zten Ausshußes Bericht ab und trug dahin anz: die.

Kammer möge beschließen, den König zu bitten, die

am 1. Decbr. 1804 erlaßenen, und alle andern dar- auf Bezug habenden, die allgemeinen Handwerksbe-- fugniße und das ganze Gewerbe: Wesen betreffenden * Verordnungen aufzuheben, die Realität der alten Ges - werbe, wie sie als solchè s{hon vor den erwähnten : Verordnungen bestanden, mit besondrer Rücksicht auf die in manchen Städten schon bestehenden Obfervanzen ' wieder zurück zu geben, und so durch eine die Gerecht fame der Bürger fichernde und dem 4. Titel F. 8. der" Verfaßungs: Urkunde entsprehende Verordnung dem fers neren Ertheilen der Konzeßionen oder sogenannten

Perfonalgerechtigkeiten und den dadur

ch entstehenden

Beeinträchtigungen Einhalt zu thun. Die Diskus: gionen hierübex sind in der lezten Sihung angéfane

gen worden.

_In geheimer Sißung wurde über den Antrag auf Einfühcung der Landräthe in den Alt s Baierschen Krei: sen abgestimmt und derselbe einstimmig p |

x

Jn der lezten Sitzung sprach de

enommen. Sekretair