1819 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 11 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Außerdem besteht in diesem Regierunasdezirke, welcher zu Ende des Jahres 1817 = 555,285 Be: wohner enthielt, wie in der ganzen Provinz Wièsts phalen , dás Salzmovñopol des Staates und der Zoll mit der Verbràäuchsteuèr von fremdén Waàärën , nah dem Gesege vom. 26. Mai 1818. . Beider Ertrag soll weiter unte für die gänze Provinz zusaiúmengenom- men veranschlagt werden. |

Der Regierungsbezirk Minden ging von dem auf- gelösten Königreichè Westphalen zu Ende des Jahres 18153 án tentheils die Abgäbenverfaßung des gedahteù König: reiches, nur zuni Theil durch die Preußische Geseßge- bung abgeändert. Er bringt hienäch auf d Le is Gèeundsteuee » = è » » « |286,347| 25 Fixirtes Kavaleriegeld » 1 46,685] 7 Personensteuer « . 110,577) 1] Gêwerbsteuer . © . | 46,670) Stempel » ».» -. . G 54,108) Außerdenì la auf demRegierungsbezirke noth die Westphälishe Konsumtions- ftèuér, welchè im J. 1817 = 204/205

Thl. eintrug. Seitdém ist davon aufge- Bani worden gegen Einführung der reußischen Abgaben, was von fremden Waaren erhöben rourde ; und in diesem Augenblicke wird abgeschafft werden, was auf inländischenGetränken und in- lándischem Tabacke liegt, da an deßen Stelle die Preußischen Abgaben nach dél Geseze v. 8. Febr. d. J. treten. Es bleibt dahér von der Westphälischen Konsumtionssteuer vorerst nur noch sichen die Steuer von Mehl, Gräupen, Grüßè und Mast: schrot mit. . » + « 55,278 Thl. vom St(hlachtviehe . . 49,022 *-

Die Abgaben, außer dem Salzmönopol und den Zöllen und Verbrauchsteuern von fremden Waaren, die im vorigén F. eingeführt worden, betragen dáher 8| 7

Der Regierungsbezirk Minden enthielt zu Ende des Jahres 1817 =340,614 Jnwöhner. egi Arnsberg ist theils aus groß- herzoglih Heßischem, theils äus Bergischem Besiße an Preußen übergegangen, und der Siegensche Kreis stand nach Auflösüng des Großherzogthums Berg noch

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kurze Zeit wieder unter Oranischer Hoheit. Hienach_

ist die Abgabenverfaßung in den einzelnen Ländeëthei- len dieses Regierungsbezirkes noch zur Zeit sehr ver- schieden. Im Ganzen bringt er jeßt folgendè Abgaben auf bei einer Volkszahl am (Ende des Jahres 1815) von 580,182 Jnwöhnern : ; Grundsteuer mit Einschluß der Zusat-| Thl. - Gr. Pf, Centimen, welche àus den hier vorlie] genden Angaben nicht abgesondert än- geführt werden können . . - - Personal - und Mobiliar -Steuer, gleich: falls mit den Zusaß- Centimen . - Vermögensteuer » . ch ch + . * 10,538 Beständige Lehngefälle. . + - - 185 Eee aus dem Witgensteinschen 54 udenshubgeld . e + »ck o * 1,250 Gewerbsteuer. e + + + + «* 87,467 Stempel . . - « .ch - + + [56,556

Ueberhaupt, außer dem Salzmonopol

und den im vorigen Jahre eingeführ- ten Zöllen und Verbrauthstenern von fremden Waaren è . - ch + +

521,035 54,63i

114,297

reußen über) 2s besteht darin noch größ:

Es trägt hienach überhaupt an vorstehend berech: neten Abgabén : : Thl. 1Gr. Pf. der Régierungsbézirk Münster. 666,713] 3

s . ck 4 Minden s _ 609,088 8 p s . - Arnsberg 114,297] 20

Die ganze Provinz Westphalen âlso 11,990,999] 7

E L Thl. Gr.

an Grundsteuer nébst Zusaß: Centimen 295,092 18 - Personal - und Mobiliar - Steuer mit Zusäße? Centimen . . + - - Thür- und Fenster Steuer mit Zusaß: Centimeù . «- ch + # *+ 3 fixirtem Kavaleriegelde im Min: N. »« eo s Se - Personensteuér ebendaselbst . . « Vermögensteuer im Arnsbergschen - Mahl - und Schlacht- Steuer im Mindenshen . = «ch «. -. - 84,500 - Nebenabgaben im Arnsbergschen 1,489 - Gewerbsteuer = « .ch . + 167,062) U. + «+4 @ è 107,141

Sind zusamrnekn vorstehend berechnet 1,990,099| 7

Da die Provinz nach den Zählungen zu Ende dès Jahres 1817 = 1,074,079 Fnwohner enthält : so kommén von vorberechneten Abgaben auf den Kopf im Durchschnitte ein Thaler, zwanzig Groschen, se chs Pfennige.

Die Provinz Westphalen hat eigne Salzwerke, die jedoch beträchtliche Fabrifations : Kostèn erfodern; der Gewinn des Staates àn der Tonne Salz is daselbst bei jezigen Vetkaufz Preisen auf 5 Thaler 9 Grofchen 17 Pfennige derechnet worden. Wenn, wie in den E jeder Mensch im Durchschnitte zu acht: zehn Pfunden Salz jährlich veranschlagt wird: so be- trägt der Verbrauch der ganzen Provinz 47,737 Ton- nen, woran der Stáäat 257,746 Thaler 15 Groschen 1 Pfennige gewinnk.

An der auf sechs Millionen für den ganzen Staat vorläufig geschäßten Abgabe an Zöllen und Verbrauch-

136,800} 9 30,813 16,685

110,377 10,558

Steuern nah dem Geseßze vom 26. Mai 1818, würde

die Provinz Westphalen, im bloßen Verhältniße ihrer Volészahl, Antheil nehmen mit 611,629 Thalern. Ziehc man davon ein Sechstheil ab wegen der niedri» gern Zollsäge und der geringeren Verbcauchsteuer vom Weine in den westlichen Provinzen, so bleiben als wahrscheinlicher Ertrag, in runder Summe anzuneh: men, 500,000 Thaler.

Die Prdvinx Westphalen würde demnach ertragen : A. an oben besonders berechneten Thi, Gr. Pf. Stu oe d B. durch das Salzmonopel» . + C. durch Zölle und Verbrauchsteuern

von fremden Waaren . - « - 500,000| —|— Ueberhaupt also 12,747,845] 25] 1

1,990,099| 7| 6 257,146 15 7

Mithin von dem Einwohner im Durchschnitte wei Thaler, dreizehn Grosthen, fünf Pfennige. estphalen leistet also auch bei weitem noch nicht, was im Verhältniße seiner Volfszahl zu denjenigen fünf und dreißig Millionen von ihm aufzubringen wäre, welche für das Militair, die Staatsschuld, und für

die mit den neuen Erwerbungen übernommenenen Pen- y

sionen und Entschädigungen erfodert werden. Denn

nur hiezu gllein würde der Antheil der Provinz 3,567,837 Thäler, und der Antheil iedes einzelnen

Fnwohners im Durchschnitte drei Thaler, sieben Groschen, neun Pfennige betragen.

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Allgemeine

Preußische Staats - Zeitung.

38g Stück, Berlin, den 11ten May 1819.

L. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages»

Berlin, vom 11. May. Se. Mäájestät der Kbnig haben dem Großherzoglich - Mecklenburg - Strelißischen Minister : Residenten, Geheimen Lega- tions: Nath Greuhm, den rothen Adler- Orden zwei- ter Klaße zu verleihen gerußet.

Des Königs Majestär haben den bisherigsn Geheimen Finanzrath Semmler zum Geheimen Ober- Finänzrarh im Ministerio des Handels zu er- nennen und das desfalsige Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

II, Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Paris, vom 1. May. Bei der Berathung der Kammer der Abgeordneten über das zweite Gese wée- gen der Preßvergehungen hat besonders der 20ste Artikel zu mehrtägigen lebhäften Debatten Anlaß ge- geben. Dieser Artikel lautet: Der Beweis der Wahrheit einer ehrenfkränkenden Handlung ist nur in dem Falle zuläßig, wenn die Beschuldigung die Amts- verrichtungen öffentlicher Behörden oder Beamten be- trift. Jn diesera lebten Falle kann die Handlung vor

‘dem Aßisengericht auf jedem gewöhnlichen Wege be-

wiesen werden, wobei der Gegenbeweis auf demsel: ben Wege statt findet. Der Beweis einer angeschul: digten Handlung befreit den Urheber der Beschuldis gung von aller Strafe, ohné diejenigen Strafen aufs zuheben, wélche auf jede Beleidigung geseht sind, die mit dieser Handlung in keinem nothwendigen Zusamsz- menhange steht.‘’ Der Aueschuß hatte die Verbeßez rung vorgeschlagen, däß den Behörden und Beamten alle andre Personen, die mit einem öffentlichen Ka: rakter bekleidet sind, gleich gestellt würden (z. B. diè Deputirten der Kanmimer selbst) und diese Verbeßerung ist angenommen worden. Favard Langladeéè (aus dem Centrum) trug an: daß im Fall einer Diffamas tion gegen öffentlihe Beamte nux der geseslihe Be- weis, also nicht der Beweis durch Zeugen, zugéläßen werde. Lizot (aus dem Centrum) unterstüßte die? sen Antrag nicht allein, sondern trug an: den Be- weis der Wahrheit gar nicht, auth nicht gegen Stáatss Beamte zuzulaßen. Jacquinot (aus dem Cen- trum) erklärte sih gleichfalls für die vorgeschlagene Verbeßerung, weil der Gesez- Entwurf den wesentli: chen Fehler habe, den Beweis der chrenfränkenden Handlung nur mittelbar an die Jury gelangen zu laßen, so daß sie nur über die ‘Beschuldigung der eh- renfränfkenden Handlung urtheile, und über die Haupt: sache, nemlih Über die Wahrheit oder Falschheit der Beschuldigung, definitiv nichts bestimme; denn der Be: leidigte sey Über die ihm vorgeworfene Handlung nicht in Anspruch zenommen, die Jury föune darüber alfo auch nichts entsheiden. Simeon, Lezay-Marne- zia und Mestadier (ans dem Centrum) tratén dem Antrage gleichfalls bei. Beugnöôt (von der linken Seite) trug auf den Zusag an: daß der Beweis der

Wahrhovit nur zuläßig sev, so lange sich der beleidigte

Beamte noch im Dienste befinde. Albért (aus dem Centrum) schlug vor, daß der Beweis durch Zeuaen nur dann zuläßig geachtet werden solle, wenn der Be- leidiger vor oder während der Jnstruftion des Difa- mations : Prozesses die Handlung, die er zu beweisen unterr ommen, gerichtlich anflage.

Mehre Mitglieder der linken Seité sprächen gegen die vorgeschlagenen Verbeßerungen. Voyer- Coltktard fegte auseinander, daß der Unterschied, den der Geseg: Enkwurf ¿wischen der Diffamation einer Privatperson und eines Beamten aufsteile, indem er wegen der ersten den Beweis der Wahrheit nicht zu- laße, sich in den ganz verschiedenen Verhältnißen gründe. Das Privatleben sou nit zum Gegenstande der Oeffentlichkeit gemacht werden; es soll nicht ge: stattet seyn, eine Wahrheit aus dem Privatleben zu offenbaren, Das Privatleben soll in dem Innern des Hauses wie eingemauert bleiben. Abêr so eingemau- ert soil und darf das öffentliche Leben eines Staats- Veámten nicht seyn. Courvoisier tadelte besone ders die Besorgniß, als ob auch der redliche Beamte einem Komplot falscher Zeugen leiht Preis gegeben werden fönne. „Was dieses betrift, sagte ex, so bez rufe ih mich auf die Erfahrung aller hier anwesenden Mitgliedec gerichtlicher Behörden ; sie mögen uns sas gen, ob dex falsche Zeuge nicht jederzeit zum stärksten Beweise gegen die Parthei diene, die ihn aufgestelit hat. Noch ehe er die Hand erhebt, um im Heilig» thume der Gerechtigkeit die Wahrheit, nichts als Wahrheit, die lautere Wahrheit zu fagen, vermwirrt ihn das Chrwürdige des Ortes; er selbst verráth seinen Meineid. Der falsche Zeuge kann den Richter -nur auffláren und ihn bestimmen, der Strenge des Geseves den Sträfbaren zu überliefern, der sih vor ihm mit einem Verbrechen befleckt, um sih von einem Verge- hen zu reinigen.

(Doch steht dieses in einigem Widerspruche mit

“dem, was der Justizminister nicht lange zuvor in

Becug auf die Anklagen wider Trestaillon auf derselben Rednerbühne bemerkte. Auch im Prozefe wider die Mörder des Fualdes muß es falsche Zeu- gen gegeben haben, meil die verschiedenen Aussagen in direktem Widerspruche standen.)

Der Justizminister und der Königl. Köommißarius Cüvier sprachen gleichfalls für den Geseg: Entwurf, der au durch Mehrheit der Stimmen angenommen