A: Grundsteuer mit Einschluß der Zu-| Ch. faß - Centimén_ und des fixirtenKa-| . {4 - _ valerié eldes im Minadénschen. ._. 13,766,206 B. Ertrâg der Zölle und Verbrau: steüern von fremden Waaren, näch Abzug der Hebektoskte . + « +» -- C. Rein - Erkrag des Salzmonopols D. Stempel und Enregistrement . - L. Gewerbsteuer .. « + » + «e * 3 F. Besondre Abgaben ‘einzelner Regie: ruügsbezirke und Landestheile: - a. Personal: u. Möbi:4 Tbl. Gr. Vf. liarsteuèxr nit dens. -_|.. _Zusäß- Centimen 1601,880| 12 b. Thür: Und Fénster: steuer mit denZusab- Centimen S S L, 6. Personensteuer im Miñdenschen, * La 4. Mahl-u. Schlacht- steuer ebendaselbst . ‘s, Vermögensteuer im _Arñsbetgshek *. - f. Haussteuer, Juden: \hutgeld, und son- A4 stige Nèbenabgaben | 5,557{ U! A 2 a ——|1,000, 7216| 16|/_5 Summe |8,016,116| 19| 1 __ Die drei westlichen Provinzen des Preußischen Staats enthielten am Ende des Jahres 1817 zusam- mengenommeù 2,981,852 Einwohner, _deinnach trägt der Mensch im Durchschnitte zu den Staatslasten durch die voràängeführten Abgaben bei: zwei Thaler, fsechszehn Groschen, sè {s Pfennige; das ilt viel weniger, als dermalen in allen größeren teutschen Staa: ten entrichtet wird. Auch reichen diese Abgaben bei weitem nicht für den Staatsbédarf hin. Nur allein e Zu denjenigen fünf und dreißig
1,468, 140] - 516,043 863,247 - 401,765
190,483) 15; 2 110,577 84,300] 10,538)
Millionen Thalern; derèn die Regiècung zu Únterhaitung des Kriegitaales, Verzinsung und Tilgung der Staatsschuldèn Und zu Zah: lung der in Folge der Gebieteveränderungen Ubernom: menen Pensionen und Entschädigungen bedarf, würden die drei westlichen Provinzen in Verhältniß ihrer Be: völfecung zu der Volkszahl des ganzen Staates nach den Aufnähmen zu Ende des Jahres 1817 aufbringen mlißèn 9,905,000 Thäler. Unter den 8,016,000 Tha? lern, welche sie zur Zeit wirklich aufbringen, sind nur allein in den sieben Regierungsbezirken : Köln, Dügel: dorf, Kléve, Koblenz; Trier, Aachen und Münster, 947,440 Thl. 18 Gr. 5 Pf. Zusaß - Centimen,» welche Ju besónderén, großentheils Kommunal: Zwecken erho? ben werden; und worüber also gar nicht verfügt wer: deù kann, uin dás Heer und den Staatsfredit zu er: halten. Was in de Regierungsbezirken Minden und Arnsbèrg in gleicher Art in Abzug zu bringen ist; kann aus den Nachrichten , welche dem Verfaßer die: fes Aufsatzes gegenwärtig vorliegen, nicht angègeben wérden, ganz unbeträchtlih áäber fann es keinesweges seyn. Man wird sich dahex ber Ueberzeugung nicht entziehen köhnen, daß von dén drei westlichen Pröoviù- zen zusammengenommen bisjegt noch keinés\veges vóliè sieben Milliónen Thaler zu Erhaltung des Heeres und Staätskredits aufgebracht werden, und daß sie also, da ihr billiger Antheil hieran 9,900,000 Thaler bé: trágt, noch gegen drei Milliòónen Thaler mehr durch Abgaben aufbringen müßen, ehe auch nur der entfern- testé Anschein statt finden kann, daß sie gégen die öst: lichen Provinzen mehrbelästet wären. Was sie
|
aber dur dié Abgaben auf inländischen Branntwein, Braumalz, Wein und Taback, welche in Folge des Geseges vom 8. Februar erhobeù werdén \ollen, rein aufbringen können, stéht unter ällen Vorausseßungen noch sehr weit unter dieser Sumkiez und die allge- meine Einführung det gedachten neuen Abgaben kann daher auch in den westlichen Provinzen vollzogen wers ‘den, ohne daß die Bésorgniß einer Ueberlastung der: selben bei unterrichteten Männern entstchen, oder durch irgend einé haltbarè Berechnung gerechtfertigt wer: den könnte.
_ Vei der Feier des Stiftungstages der Königl. Baierschen Akademie der Wißenschaften am 28. März d. J. hat der königl. Baiersche wirkliche Geheime- Rath und Ritter Herr v. Wiebeking seine vierte Abhandlung von dem CEinfluße der Baeuwißenschaften auf das allgemeine Wohl und die Civilisation, insbe- sondre mit Rücksicht auf das Königreich der Nieder: lande, vorgelesen. Die Verdienste des Berfaßers um die Bauwißenschast und um das Bauwesen sind zu bekannt, als daß sie einrs Lobes bedürften. Auch diese kurze Abhandlung wird mit Intereße gelesen werden. Wir verweilen nur bei einer Anmerkung, welche die freie Rheinschiffahrt betrift, worüber Herr v. Wiebeking Folgendes sagt: ¡Wir sehen (es ist eine kleine Kárie von den Ausflüßea des Rheins und der Máas beigefügt), daß der Rhein und die Maas in verschiedene Aeste getheilt sind, von denèn einige verschiedene Benennungen haben. Ohne die Kenntniß von i Verzweigungen und Aesten der Holländischen Flüße war es daher {wie rig, einen solchen Vertrag über die freie Schif fahrt auf dem Rheine bis ins M e er festzusez- zen, wobei alle Jrrungen vermieden würden. Aller- dings hätten sich diejenigen Staatsmänner, . welche diesen Vertrag entwarfen, leiht aus der in meiner theoretisch : praktischen Waßerbaukuns beigefügten ge: nauen Karte Raths erholen können; aber dieses Werk war. damals wol nur wenigen] Staatsmännern be- kannt! Es hätte also heißen mögen: die Schisahrt ¡stt auf dem Rheine bis ins Meer frei, folglich auch
auf den schisfbären Armen des Rheines, welche mit |
andèrn Nebenflüßen vereinigt oder einzeln ihre Was- ger in die Nordsee ergießen; die Schiffahrt ist also bis ins Meer frei auf dem unvertheilten Rheine, auf der Waal, der Merwede, der Nord-, der neuen und alten Maas bis ins Meer; ferner auf dem Pannerdenschen Kanale, dem Nieder-Rheine, dem Lek ünd der Maas längs Rotterdamm bis ins Meer‘
An Karten und hinreihènden Nachrichten hat es nun wol nit gefehlt, um sih Raths zu erholen. Die topogräphisch- statistische Darstellung _ des Rheins mit vorzüglicher Rücksicht auf deßen Schif- fahrt und Handlung, von Herrn Eich ho f, ehermnaligem General -: Direftor des Rheinschiffahrt : Oktroi, se6t die éinzelnen Verzweigungen des Rheines so vollständig als möglich auseinander. Aus den Klübershen Samn1- lungen der Wiener-Kongreß-: Verhandlungen aber kann Herr v. Wiebeking sich unterrichten, daß dié
Niede.ländist, e Regierung sich weigerte , alle Arme des Rheines, nah den Grundsäßen der Kongreß - Akté, -
frei zu geben z eine Weigerung, diè zu deu meisten Verwickelungen der Rheinschiffahrt : Kommizion An-
h laß gegeben dat.
i dibiidideraemiinÄ E R Bat e vi
Allgemeine
Preußishe Staats - Zeitung,
392 Stü, Berlin, den 15ten May 1819.
l. Amtlihe Nachrichten.
Kronik des Tages.
__ Berlin, vom 15. May. Se. Königliche Ma- jestät haben den Polizei : Direftor v. Pannewißk zu Brieg, zum Lanbrath des Habelschwerdter Kreises im Reichenbacher Regierungs - Bezirke zu ernennen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben dem Gutsbe: fiber v. Kösteriß auf Rexin die erledigte Landraths: stelle im Stolpeschen Kreise, Kösliner Regierungs: Bezirkes zu konferiren geruhet.
Der vormalige Bürgermeister Hahn zu Goldberg ist zum Justiz - Kommißarius bei dem Land - und Stadtgerichte daselbst bestellt worden.
Se. Majestät der König haben dem Schul- lehrer Heiland zu Mittenwalde und Steinbach, das allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.
Bekanntmachung.
Seine Majestät der König haben in einer unz term 27. v. M. an die General : Ordens -: Kommißion erlaßenen allerhöchsten Kabinets - Ordre zu bestimmen geruhet, daß von jezt an neue Vertheilungen beider Kriegs - Denfkmünzen nur insofern noch statt finden können, als die Anträge dazu am Tage der Bekannt- machung dieses Befehls den vorgeseßten Behörden
I
München, vom 1. May. Aus den verschiedenen Reden in der Kammer der Abgeordneten über die Ge- werbfreiheit bemerken wir Folgendes :
Der Abgeordnete Behr, der sich für die Gewerb- freiheit erflärte, sagte unter andern: Nicht in Folge der Aufhebung der Realgewerbe sank Baiern in seinem Wohlstande, sondern dieses Sinken wurde durch ganz andere äußere Verhältniße veranlaßt. Gar gerne shreibt man aber kurz weg auf Rechnung jenes Auf- hebens, was nur auf Rechnung dieser gndern Ver- hältniße gehört. Hätte z. B. Regensburg seinen Reichstag mit allen den vielen Gesandschaften behal- ten, wäre Überdieß nicht der schreckliche, lange Krieg mit allen seinen verheerenden Folgen sto fürchterlich auf dasselbe gefallen: die Aufhebung der Realgewerbe würde seinen Wohlstand im Ganzen nicht gemin- dert, nur in mehre Kanäle gleihmäßig ver- theilt haben. Und gerade fo verhält es sich in den andern Städten und in dem übrigen Baiern.
Und nun, nachdem eine Klaße der Feßeln für die Gewerbfreiheit glücklih gelöst ist, und der Unbe- fangene das Gelöstwerden der in dem Zunft- ¿wange noch fortbestehenden Hauptfeßel derselben in kluger Art wenigstens eingeleitet zu sehen wün- hen muß, während alles seufzt nach dem Lésen der Feßeln des Handels: Gewerbes, während man durch
schon zugekommen waren ; alle andere dei den geeigne- ten Behörden bis jeyt nicht eingegangene Gesuche deshalb aber unberüdsichtigt bleiben sollen.
Die General - Ordens - Kommißion bringt diesen allerhöchsten Befehl hiedurch zur öffentlichen Kennt- niß und wird in Folge desselben alle noch eingehende Gesuche von einzelnen Personen um Verabfolgung der Kriegs - Denkmünzen unbeantwortet laßen, da ange: nommen werden kann, daß alle die, welche gegründeté Ansprüche darauf haben, in dem seit Beendiguag des Krieges verfloßenen Zeitraume von fast ‘vier Jahren befriedigt worden stnd.
Berlin, den 5. May 1819. / Königl. Preuß. General - Ordens - Kommißion.
Heute wird das I1te Stúck der Geseßsammlung auss gegeben, welches enthält unter : No. 538. Die Durchmarsh - und Etapen - Konvention, abgeshloßen zwischen Preußen und Oldenburg unterm 28. September 1818, ratifizirt den 18. März 181953 und unter No. 539. Die Bekanntmachung wegen der mit der Groß- herzoglich - Heßishen Regierung abgeschloßenen Ueber- einkunft, in Betreff der wechselseitigen Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen ; vom Z0 April d. I. Berlin, den 15ten May 1819. Kön. Pr. Debit - Komtoir für die allgem. Geseßsammlung.
Zeitungs-Nachrichten.
Förderung der Theilbarkeit des Grundbesives selb eine allge meinere Theilnahme an dem reat- sten aller Gewerbe, an dem Gewerbe des Ackerdaues zu eröffnen strebt : während allem dem will der 5: Ausschuß das alte Unwesen der erblichen Gewerb - privilegien wieder hergestellt wißen; und zwar aus welcher Rücksicht? Und welche unabsehbare Folgen würde und müßte der hierunter bezielte Vortheil Ein- zelner haben für die Allgemeinheit 2?! Nein, ih kann nicht glauben, daß jener Antrag als der vernünftige Ausdruck des Gesammtwillens anzusehen sey; diesef. Einzelnen zum Opfer soll, bei noch Überdieß so sehr gewasener Bevölterung, das unbestreitbarste Urrecht aller übrigen beschränkr, die Ausficht auf Arbeitreate und Nahrungserwerb verkümmert werden? Jch dächte wahrlich nicht, daß wir, um es Einzelnen bequet
mer und sicherer zu machen, Ursache hätten, jene Uusz-
sicht zu verengen, in einer Zeit, in welchek wir wün- schen müßen, daß die Magistraturen des Staates verz einfaht werden, daher Mehre, statt sich zum Stäatse dienste vorzubereiten, dem weiten Fäche des Gewetrbz wesens sich widmen mögen.
Nein, schreiben wir nicht dié drücendeu Folge der überstandenen politischen Ereigniße auf Rechnung der ergriffenen weisen Mäaßregeln Mng es werbwesens! Wer mag es wißen, wie viel Verarmté
ï