1819 / 42 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 25 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

daß außerdem noch Vielcs für GemeindebedÄrfniße | l

aufgebracht werden müße.

Aber die Staats - Zeitung hat nur gesagt, daß die (|

Zusag- Centimen zu solchen Ausgaben gebraucht wür- den, die in den öftlichen Provinzen neben den Staat 2: abgaben durch besondere Natural - oder Geldleistungen dex Gemeinden gedeckt werden müstenz und €s ist nicht im entferntesten daran gedacht worden zu äußern, daß die Rheinlande feine anderen Kommunal-:Lasten als die Zusaß -Centimen trügen. Das Gegentheil ift vielmehr hier längfi bekannt.

Die Gemeinde - Lasten stnd übrigens in den öst: lichen Provinzen sehr beträchtlich ; und es kann na gewieson werden, daß die Rheinlande auch hierin fei» nesweges überlastet find.

Ferner sagt dasselbe Blatt: „Uebrigens werden die ¿1 Rheinländer keinesweges behaupten, daß siè rüd: 1, sichtlich ihrer älteren Landsleute, was die Abgaben 1 betrift, in einem nachtheiiigen Mißverhältniße stehen ; „allein ist hiedurcch schon erwiesen, daß die Rheinpro- o, vinzen im Ganzen nicht genug an Abgaben ent- „, richten 2

Aber eben die vielfältigen Behauptungen, daß die Rheinlande sehr viel höher mit Abgaben belastet wären, als die alten Preußischen Provinzen, haben der Staats - Zeitung Veranlaßung gegeben, eine Verg! ci- chung in Zahlen aufzustellen, wel che den Ungrund Þi?- fer Behauptungen darthut.

Eine Provinz giebt dann genus Abgaben, wenn sie im Verhältniße ihrer Kräfte zu den unvermeidl:- chen Staatslasten beiträgt. Menn die Preußische e: gierung nur ohngefähr Halb Foviel von jedem ihrer Bewdohner verlangk, als die Niederlande und Franf- reich, wo Reichs tände den Bedarf prüfen: o hat sie bei den befazunten Schwierigkeiten ihrer Lage wol die Vermuthung für sich, daß ihre Foderungen nicht über- spannt sind; und wenn sie von den Rheinländern, welche selbst ihre überwiegende Kultur, Betriebhsamfkeit und Wohlhabenheit rüßmen, nur eben soviel verlangt, als von ber gleichen Volkszahl in den astlichen Pro- vinzen : fo kann sie wol nicht den Vorwurf €rwar- ten, daß sie jene über ihre Kräfte anziehe.

Treffen demohngeacht die Abgaben in den Rhein- provinzen Einzelne zu hart : so kann dies nur in der unschicklichen Anlage und Vertheilung der Stéuern

liegen. Diese aber ist bekanntlich nicht das Werk der |

Preußischen Regierung- P s E

Die durch ein öffentliches Blatt aus einer Münch-

ger Korrespondenz» wie es heißt,

Í

verbreitete Nach: |‘

rit, daß Preußen einen kleinen Theil Sthle- siens an Oesterreich abtrete, und dagegen die B ai- ersen Besibungen am linken Rheinufer er- halte, muß für ganz unbegründet erklärt werden.

Wenn bei Gelegenheit einer Diskußion der Baier- schen Abgeordneten über die Gewerbefreheit, in 6ffent- lichen Blättern bemerkt wird, daß die Maaßregel der Aufhebung alles Zunftzwanges in Franfreich son Un ter Ludwig XVL auf den Grund eines Ediftes v0 Fahr 1776 in Wirklichkeit getreten sey, #0 walter hier in ein Irrthum ob. Dav Edikt if allerdings gegeben, aber nicht in Ausführ--ng gekommen der Zunftgei war vielmehr noch so mächtig, daß Ludwig XVI. mit dem Edikte auch seinen verständigen und menschenfceund- lichen Minister aufopfern mußte. „Zu allen Zeiten, (sagt der Graf Chaptal S. 340. T. 2- des Werkes tber die Franzé fische Gewerbsamkeit) haden einsichts volle Staatsverwalter die Bebrehen der Zunfi erkantii. Turgot faßte sih ein Herz, sie im Jahr 1776 auf: zuheben. Aber dieser Minister hatte nicht bedacè t daß die Einficht des Guren mt immer hinreiche, um auch auf der Stelle zur Ausführung zu st{chre!ttn- Er hätte diese Maaßregel langsam vorbereiten, e” häítce einschen sollen, daß sie sich nur daun ausafühcen laß, wenn zuvor den Innungen alles, roas der Staat ih- nen s{chuldig war erstattet, wenn von allen Behorden mit ihnen liquidirt und die Ueberzeugung erlang! v0 den, daß die zahlreic;en Gläubiger der Zünfte us dem Ueberschuß 1hrer Foderung?in bezahit werden tounn- ten. Eine Regierung muß v7 aem gerecht {cÿn, und die Gerechtigfeit wollte, ? 7 du ïrfüllung {ener Bedingungen, der Abschasfur:g 26s Zunfrwesens vora- ginge. Was man hätte vorauss¿Zen nuen, ges{ch ah; ein aisgemeines Geschrei erh ck@ wider das Geses;z jedermann sah darin nux den: Untergang seines Lex mégens, und der König war gezwäangen, den Zünften das Gese und den Minisfcr aufz opfern.

Um den Koloß der Zünfie zu stürzen, bet nichts Geringeren, als einer Zeit, welcher die N er: pfliczcungen des Staates, das Vermögen der Privat- personen, die öffentlichen Jnslitutionen gegen die her:

urse B

schenden Grundsäße nicht mehr in Betracht kamen,

und der Strom der Revolution riß die Zünfte mit fi fort. Wir mögen diejenigen bedauern, deren Giücïs- güter dieser allgemeinen Zerstörung nicht entgingen ; aber wir müßen uns hüten, etwas herstellen zu wol- len, was die Vernunft und das Jntereße des Staats schon seit langer Zeit geächtet hatten,“

E D D R E pier »

Allgemeine

YVreußishe Staats - Zeitung.

42% Stuck. Berlin, den 25 sten May 1819.

O E T

L. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 25. May. Se. Majestät der König haben den Königl. Würtembergschen Gene- xal- Major Grafen v. Bismark den Königl. Preufßi- schen St. YJohanniter- Orden zu verleihen geruhet.

Se. Königl. Majestät haben dem bisherigen Oberamtmann Schulz zu Heinersdorf in der Marêf

den Karakter als Amtsrath beizulegen und das Pa-

tent Allerhöch stselbsi zu vollziehen geruhet.

Des Königs Majestät haben den Aßeßor bet dem ehemaligen Ober- Hof - Bau-Amte Langhans den Karakter als Baurath zu verleihen, und das desfall- fige Patent zu vollziehen geruhet.

Der Stadt - Syndikus in Kolberg, Regierungsrath Hänisch, ist zum Justiz- Kommißarius bei den Un- tergerichten im Departement des Ober - Landesgerich-

| tes zu Köslin ernannt worden.

eo C I E I N R C F A Aan aeaen

IL, Zeitungs-Nachrichten.

München, vom 16. May. Der König hat die Sibungen der Kammern bis zum 20. Juni verlängert.

Der Hofrath Behr, als Bericht- Erstatter des zweiten Ausschußes , hat über die vorgeschlagene Ein- füßrung des Weinaufschlages seinen Vortrag da: hin gehalten, daß er für den Schuldentilgefond we- den anderweiter Deckung nicht erfoderlih sey, daß sich der Ausschuß also um sto mehr dagegen erfláäre, als

diese Auflage auf die Konsumtion am meisten die Pro: |

ducenten tressen werde.

Der Abgeordnete Herr v. Heinigt stattete im Na- men desselben Ausschußes Bericht über den Zustand und die Verbeßerung des Bergbaues ab, der in Baiern auch keine finanzielle Ausbeute gewährt und nur von Seiten des staatswirthschaftlichen Gewinnes Beförde- rung verdient. - Zur Emporbringung der Bergwerke purde vorgeschlagen: 1) die Erweiterung und Verbeße: rung der Gewerke des Staates durch energischen Be: trieb und Anweisung hinreichender Fonds y o) die Er- weckung der Spekulation bei den Gewerfschaften, 5) zweckmäßige und einfache Leitung des Ganzen, be- sonders au mittels Vorsorge für die Bildung praf-

tischer Betriebsbeamten.

Der Hofrath Behr hat eine allgemeine Uebersicht des Budjet vorgetragen. ten Ausschußes betragen die Ausgaben 30,564,418 M, die Einnahmen 50,765,157 fl. , so daß sich ein Ueber- \huß von 198,719 fl. ergiebt, der jedoch durch Rück- vergütungen auf die Mauthgefälle, auf welche der Aus: schuß angetragen hat, erschöpft wird. Unter den Aus: gaben sind jedoch nur 7 Mill. für das Militaix be:

Nach der Ansicht des zweiz-

rechnet, in deßen Hinsicht vom Aus\chuße angetragen wird, den gegenwärtigen Armeestand auf das dem teuts shen Bundesschluße und den Bundespflichten entspre: chende Maas zurüczusfeßen. Auf diesea Stand habe das Volk cinen bundesrechtlihen Anspruch. Müßten auch die Vertheidigungs : Anstalten sih über die Mark- steine der Bundespflicht hinauserstrecken, so sey die. Hilfe in einer zweckmäßig geübten Landwehr und in der Liebe des Volkes zu suchen, statt durch dauernde Lasten und bei einer hiedurch entstehenden Apathie des Volkes ein unzureichendes stehendes Heer zu halten. Sollte jedoch der König diese Gründe für unannehm: bar erklären, so werde die Ueberweisung der Militairs penstonen auf den Civil : Etat und eine mit der Mauth in Verbindung zu sezende Konsumtionsauflage auf aus- ländische Luxus : Artikel vorgeschlagen. Die Anlegung eines Staatsschaßes sey überflüßig und werde darauf angetragen, die eingehenden Französischen Kriegs - Kon- tributionsgelder und die bedeutenden Effekten der Staats- und Militair: Kaße zur Schuldentilgung zu verwenden.

Auch das Gutachten des zweiten Ausschußes über den Entwurf eines neuen Mauthgeseßes ist vors getragen worden. Man hat cinige Modifikationen, j- B. die Beibehaltung der Rückvergütigung vorgeschlagen.

Der Geseg- Entwurf über die Erhebung der Steuern durch die Gemeinden ist gleihfals vom zweiten Auss shuße jedoch mit den Maasgaben angenommen worden, daß die Gemeinde nur für die wirklih erhobenen Steuern zu haften und kein Exekutionsrecht auszu-

u üben habe, auch daß die Regiekosten zum Theil vom