1819 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Adolph für die Freiheit -der protestantischen Kirche in Teutschland. Sollte man sih jebt den Foderun- gen des Marc Aurel von Spanien fügen, würden auch -andre Mächte dergleichen Ansprüche geltend ma- gen: Dennoch ward das Geses in einer geheimen ißung-mit 248 Stimmen gegen 174-angenominen.

Lord Castlereagh hat im Haúüse ‘der Gemeinen das Gerücht, als ob Rußland in London eine Anleihe negoziren laße, für ungegründet erklärt.

Herr Canniäng beschwerte sich in der Si6ung des Hauses ‘vom 1314. d. über den Herausgeber dér ® i: mes, ‘der bei Aufnahme einer Parlamentsrede des Herrn Das eine Stelle verfälscht und einige, für Herrn Canning höchst beleidigende Ausdrücke, deren fih der Redner gar nicht bedient, eingerückt habe. D Hume sprach über das Elend der Weber in Rarlisle, und die Times enthielt hierüber folgende Stelle: „Jch glaube, es wsd nur Ein Mana unter

den Ministern seyn, der dazu lähéln Tann, und'dieseS ist das Lächeln der Selbstzufriedenheit eines sehr ach®- baren Herrn, Mr. Canning, welcher gewohnterweise die Leiden seiner Nebenmenschen lächerlich macht und sich freut, daß es ihm -geglückt is, sih über ihren un- glúlichen Zustand zu erheben. ‘“‘“ Herr Canning war gar nicht anwesend, und obrool der Herausgeber der Times ‘in einer folgenden Nummer getäuscht wor- den zu seyn angab, so ist er doch dur einstimmige Beschluß vorgeladen wordèn, vor den Schranken des Hauses zu erscheinen. nalisten verdient und findet allgemeine Misdilligung. Das durch verschiedenene Zeitungen ‘verbreitete Ges richt, als -ob - England die Insel Cuba von Spas nien erkaufen werde, wird in unsern Blättern, als ganz ungegründet, den Amerikanern zur Last gelegt. Der Aufstand am Kap {wird jeßt als wenig ‘bedeus ténd ‘geschildert. :

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Peber cinen Scheingrund für die Wün- \chenswürdigkeit der Jury im Kriminal- Proceße.

Wo das Fnstititt der G.schwornen itn peinlichen Yroceße wirksam ‘ist, da kann (wie schon früher ‘in die: fen Blättern bemerkt worden) auf eine außerordent- liche (willkührliche) Strafe wegen schwéren Berdachtes nicht erkannt werden, da die Geschwornen blos ein Schuldig oder Nihtschuldig, kein Verdächtig aussprechen dürfen. Der Widerspruch, welcher indem Gedanken zu kiegen s{cheint, daß Jemand bestraft toerde wegen eines bloßenVerdach tes, iff gegen die bisherige, teutsche Kriminalpraxis häufig als Vorrourf gebraucht worden, und es giebt gegenwärtig eine Menge denkender Köpfe, welche dem Jnstitute der Jury haupt- sächlih darum zugethan sind, weil es diefe Besträfung des unerwiesenen Verdachtes ausschließt. Aber ‘genau betrachtet \hließt es nur die Form aus, nicht dte Sache; ja es gicbt etwas Schlimmeren Raum, in: dem die Jury aus rein subjektiver Ueberzeugung, vhne gese6lih bestimmte, ‘objektiv giltige Gründe, ihr Schul: dig auszufprechen befugt, und überhaupt nach Fol: (her Ueberzeugung zu entscheiden verpflichtet ist. Nun T aber auch der in unserem Kriminalrehte 'fogenannte \schwere Verdacht nichts anderes, als eine subjektive Ueberzeugung des Richters von der Schuld, nur daß derselben nicht alle objektiv auf das Verbrechen hin: deutende Gründe ‘mangeln dürfen; und der Unter- schied besteht blos darin, daß die Jurÿ auf -Anzeichen hin verdammen kann, welhe nach unserem Proceß- rechte nur ‘einen entfernten Verdacht begründen und einer Lossprechang von der Jnstanz Raum geben wÜt- den. Von dieser Seite betrachtet ist also die Jury für die Unschuld gefährlicher, als unsere soge: nannte willküßrliche Beftrafung wegen {weren Ver: dachtes, die. richtiger eine Minderung der drdentli- chen Strafe , tegen Me der vollen objektiv gil: tigen Ueberzeugung beim Dafeyn der subjektiven , ge: nannt werden möchte. Ldg ¿ Die Klagen über Verurtheilung auf bloße Wah t- \cheinlihfkeit kommen in der That auch dern vor, wo die Jury durch ihr Verdikt den Rich: ter bindet. Nach dem Journal „Aimerifta, dàtge- ellt dur si selb} ““ (1819. Nr. 42. S. 170.) wurde zu Richraond im September 1818 ein auf ‘vor: blichen Mord angeklagter Robert Gibson dur die Geschwornen für schuldig erkannt. Auf die her- kömmliche Frage vor Lesung des Todesurtheils be-

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in Län: |

theuerte ‘er, daÿ er nicht s{huldig sey, unter der Aeus serung: „Wenn ich reich gewesen wáre, würde ich viele Vertheidiger unter den Rechtsgelehëten gefunes den haben, und für unschuldig erklärt worden seyn z da ‘ih aber ein armér Mann din, so muß ich gehänge werden. Hier in diesen Provinzen in Alt: Virgis nien, wo ich erzogen und geboren war, habe ich voc mir Niemanden gekannt, der bloß wegen der Wah r- scheinlihfeit der Umstände gehängt worde wárez nicht einmal ein Zuchthaus war für ihn er- baut.“ Dergleichen Klagen eines Verurtheilten bes weisen freilich nihts gegen die Juryz aber man beobaihte nur, wie leicht die ungelehrte Menge, wenn das unzweifelhafte Daseyn eines Verbrechens ihr Nechtsgefühl empörc hat, und sie nun nach einem Gegenstande für die Strafe sich sehnt, Bermuthuug für Wahrscheinlichkeit, und Wahrscheinlichkeit für Ges wißheir nimmt. Aus der ungelehrten, in scharfer Uns terscheidung ungeübten Menge aber wird in der Res gel die Fury gewählt, die empörende Vorstellung des verübten Verbrechens wird ihr duch die lebendige Ver- S darüber nahe vor das Auge der Phantasie gebracht , welches in der Vergeltung der That seine Befriedis gung sucht, der Angeklagte, gegen welchen Um stände sprechen ist gegenwärtig, die Schlüße, wodurch die vorhandene Wahrscheinlichkeit entkräftet wird, find in manchem Falle für ungeübte Denker schwer zu faßene wer möchte von diesem Gesichtspunkte aus nicht über die Jury dedenklih werden? Welcher Angeklagte, dec tros des Verdachtes sich unschuldig weiß, möchte nicht lieber von ivißenschaftlih gebildeten Männern geriche tet seyn, die in der Beurtheilung der Kausalverbin- dung zwischen Verbrechen und angeblichen Thätèrn Vebung erlangt haben? Selbst wènn er angestellte, vom Staate abhangende Richter in dem angegebenen Falle für verdächtig hielte: würde er nicht wenigstens wünsheu müßen, daß das Geshwornengericht Si “i Satte unabhangigen Rechtogelehrtem estünde 2

Diese Ansicht giebt der V. für keinen Beweis gec gen die [l al Statthaftigkeit des fragl. Jn- stitutes. Aber die Meinung hat ihre Mode, wie die Kleidertracht, und bei Gegenständen der Mode sieht das Begehrvermögen gar leicht über die Zweck«

wlßigkeit hinweg. Daher is in Fällen, wie der vorlie-

ende, jeder Zweifel wider die leßtgenannte, der Prüs f g und folglih auch des Vortrages werth, M.

Das Verfahren dieses Jour=

diese Vorstellung wirkt auf das Gemüth,

Aügemeinè

reußische Staats - Zeitung.

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Stúcck. Berlin, d

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ehe

I Ämtlichké

Kronik des Tages.

|* Gèrlin, vom 29. Junius. Seine Königliche Majestät Haden ben bisherigen Öber - Landes8ge- Fichtsrath Scheller k. zu Rätibor, des verstorceñeù Vize - Präsidenten Nevder, züm Pize: Präsidenten dés Över - Landesgerichts dáselbft Fu ernennen geruhet.

N Hes Königs Maiestät häben dea vortmaligèn IDomaïnen: Direktôór Engelmann, imgleichen den

4 an die Stelle

|

en 29s|en Junus 71819.

Nachrichten.

bisherigen Negierungs - Aßeßóor Ma@enfen zu Regie: rungs: Räthen bei dert i dd: zu Kobtenz üller: nádigst zu ernennen geruhet. : : eite Landschaft » Sekretair Karl Datñiel Schulte in Angerburg is zum Justize KommißartUs daselbst und bei den Untergerichten in der Umgegend bestellt rooórden. :

Seine Majestät derx König haben dem Guts- . besizer Schönborn zu Müßhlga in Niederschlesien das Prädikat als Amtsrath beizulegen geruhet.

ÎL, Zeitungs-Nachrichten.

Haris, vom 19. Junius. Die Disfußionen über ‘das Budjet sind in den SibUungen dèr Kammer der Abgeordneten fortgeseßt worden. 1 ‘er werthen Debatte gab die früßer erwähnte Petition des Hauptmanns Pourrée: daß ihm neben seiner Menston diejenize gelaßen werben möge, weiche ihm Früherhin deshalb zugetheilt worden, weil er am 18 Brümaire des Jahrs 8, als Grenadier des geschge- Wenden KorÞs, Mößen des Raths der 500 entzogen habe. Diese Pe- Fition hatte zu dem Vorschlage einer Perbeßerung des Wesetzes dahin „daß die vor dem'Z1. Márz 1814 be- illigten Pensionen unter dem gefeßlihen Verbote, Movpèlte Pensionen zu beziehen, als nicht begriffen nzusehn" Anlaß gegeben. Düipont (von der Eure) Maugnete das ganze Verdienst des Pourrée, weil ‘es “dar nicht gegründet sey daß auf Bonaparte irgend ein Angri, sey es mit einem Dolche oder mit einer “andern Waffe versucht worden. Er versicherte dies, A nals Mitglied des Raths der 500,

uf seine Ehre und mit Bezug auf das Zeugniß eini

er andern anwesenden Mitgliedern i

Auf die Bemerkung des Justizministers daß ztvar tin Gese, welches den Doppelbezug von Pensionen herbiete, der Gerechtigkeit nicht gemäß sey, weil der

nhaber einer Pension , die ihm sein Verdienst erwor- en, noch ein zweites Verdienst und dur dasfelbe oh eine zweite Pension erwerben könne, daß das eses aber einmal bestehe und auf eine bloße Peti: ion nicht abgeändert werden dürfe ‘“ lies mán die

Sache fallen; dagegen beschloß man auf den Antrag

es Grafen Marcellus, daß das den Doppelbezug Werbietende Geses auf die Mitglieder des Ordens vom heil. Ludwig niht Anwendung finde. p A Der Antrag des Herrn Delesser t : 5,400,000

Franks zur Disposition der Verwaltung zu stellen, um den gemeinen Juhabern des Ordens der Ehrenlegion

ür das Jahk 1819 ein Gehalt von 250 Fr. zu bezah:

en, und 1 Mill. zur Dotation der sten und sten

Klaße zu bewilligen, ward, obgleich er si auf, ein Gese vom 15. März 1815 bezog, verworfen: Der Sustizminister erklärte sich dagegen , weil das in Be: zug genommene die Gehalte der Ehrenlegion 1m gan?

Zu eiñer bemerfenS8§-

dem General Bonaparte den Dolcch-

zen Umfange aufrecht. haltende Gesel (welches der Kö-

nig bei der Bdönapartischen Juvásidn kutz vér seïner Abreise aus Paris vollzog) nur dié Frucht eines sür: mischen Augenblicks gewefen sey, tund nach so großen über das Land gekommenen UnfäLöen nicht ausgeführt werden können. Es bedürfe jet eines neuen Gesetzes, ob und in wiefern die Berordnuúg vom 1s. März 1815 auszuführen sey, und hiezu éonne die Kammer die Jnitiative nieht nehmen.

Unter den Bittschriften, über welche der Kammetè Bericht erstattet wurde, befand fich eine des Kauf: manns Guerin von Foncty, der n Bezug auf den Levantischen Handel anmerkte, daß obgleich Franf- reich nach den mit der Pforte geschloßenen Verträgen (der neuste ist vom 9. Oft. 1801) zu den von ‘der Pforte am meisten begünstigten Nationen gezählt werden solle, die Französischen Unterthanen dennoch seit 1816 einem Zolltarif unterworfen worden, der 21 mehr betrage, als die Kaufleute aus andern Län: dern entrichten müsten. Die «n das Ministecium der auswärtigen Angelegenheiten gerichteten Beschwerde hatten bisher feiuéa Érfolg gehabt. Man beschloß die Uebersendung an dieses Minisleriuum.

Fm Lazareth zu Märstéille ist unter dex Mann=- (chaft eines Schiffes, das unlängst vón den Küsten der Barbarei angelängt war, die Pest ausgebrochen. Eis nige der Erkranfien, únd auch ein Krankenwärter, sind bereits gestorben, doc sind alle Maasregeln getroffen, die Verbreitung des Uebels zu verhüten.

Dem zu Hâvre unter Stadt - VBerhaft gesebtert General Vandamme sind Päße auf Belgien ers theilt worden. j i at uit d d meldet, nach dem Moniteur, daß fich der Krieg«minifter nicht, nach Karlsbad begeben, soudern in die Bäder von Ner s) im Allier - Devartement.

d ondon, vom ig. Junius. Die Nochtichtei ber die Angelegenheiten der Süd - amerikanischen, In- furgenten sind jet zwaë, günstig für diese, doch kant man ihnen nicht überall Glauben beimeßen-

Mac Gregor hät nach einem Schreiben aus Ja- imaifa am 10. April Portobello auf dex Landenge von Panama; deßen Besahung aus 466 Mann bestand,

dingenoinmiene - (n 20a Lud 2 Wi A A Die Vnsurgenten vön Büeñnös- Ayres solle