1819 / 55 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

rußenden Zuwachses derselben, in der Vorausseßung übecnommen, daß die Rechnungen für das Jahr 1817 uno 1818 nach erfolgter Prúfung und Anerkennung von Seiten des oberslen Rechenhofes den ständi: schen Kommißarien zur Einsicht und Prüfung und der künftigen Ständeversammlung zur endlichen Ge- nebmigung vorgelegt würden. Es ward zugleich be- schioßen, daß die gesammte Schuld auf allen Kreisen des Reiches gemeinschaftlich hafte, weshalb auch die vom Finanzminister angetragene Ueberweisung eines besonderen Theiles derselben zu 2,184,505 Fl. 59 Kr. auf den Rheinkreis verworfen wurde.

Zur Dotation der Schuloentilganstalt wurden 4 Millionen vom Malzaufschlage und so lange, bis der Tilgefond die Summe von 13 Mill. erreicht ha- ben werde, ein Zuschuß aus den Mauthgefällen mit 1,800,000 Fl. bewilligt. Als Mittel zur Schulden- tilgung wurde der Verkauf entbehrlicher Staatswal- dungen im Betrage von 4 Mill. Fl. auf die nächsten 6 Jahre genehmigt; auch wurde bewilligt, die gericht: lichen Depofiten, nicht aber die Pupillengelder, in die Staats- Schuldentilge - Kaße zu verwenden. Auch die bisher auf dem Civil- Etat gestandenen heimfal- lenden Pensiouen aus der Sefularisation und Mediatisc sirung zu 2,800,000 Fl. wurden der Schuldentilganstalt zugewiesen. Auf eine neue Klaßifikation der Staats- schulden, behufs ihrer Nückzahlung, ward nicht einge: gangen, vielmehr beschloßen, daß die ständiscze Kom- mißion der nächsten Versammlung den Plan einer Klaßifikation vorzulegen habe.

Der Geseß : Entwurf über die Ausgleichung der Kriegslasten ward nicht angenommen, und mit Stim- menmehrheit beschloßen, daß die bisherige Peräquations- Anstalt mit dem Etatsjahre von 1819 und 1820 auf: hérén und ihre Aftiva und Paßiva. zur Staatsschul- dentilge - Kaße übergehen sollen. Der Termin der Ver- gütung der Kriegslasten soll mit dem Jahre 1809 und 1810 beginnen und behufs derselben eine Famis- liensteuer auf 5 Jahre erhoben werden.

Die Staatspapiere sind um 5 Procent gestiegen.

Jn der Sißung vom 26. d. suchte sich der Hof: rath Behr gegen ein Mißtrauen zu rechtfertigen, das man ix seine Gesiunungen see. Man habe geáu- sert: er sey von den Ministern gewonnen worden, und habe nahmals ihn wieder, wie zuvor schon, als einen Fakobiner bezeichnet. Der Aufschluß hierübec sey, daß er es sich zum Wahlspruch gemacht habe: entwe- dér liberale Jnstictutionen oder Ersparung, weil er beides zu erringen unmöglich gehalten, „ZNn diesem Sinne habe er wegen der befannten 8 Millionen (für das Kriegswesen) nachgiebig gestimmt, weil dem Volke mehr an den liberalen Jnititutionen, als an einer Million liege. Nachdem er aber die Erfahrung gemacht, daß auf liberale Jnstitutionen (Oeffentlich- Éecit der Justiz, Landräthe,) nicht zu rechnen sey, habe er auf Ersparungen gedrungen.

Die Landtagzeitung trag des Abgeordneten von Ubschneider über die Bedürfniße der Armee. Wir bemerken hieraus : die Infanterie besteht in 1 Grenadier : Garde -: Regi-

mente zu 5 Bataiilons, 16 Linienregimentern zu'52 Ba-

taillons und 2 Jáger - Bataillons (jedes Bataillon zu 6 Kompagnien); die Kavallerie in 1 Garde Corps - Regiment von 7 Eskadrons, 2 Küiraßier-, 6 Chevaux:- Legers-, 1 Ulanen: , 2 Husaren - Regimen- tern, jedes zu 5 Esfadrons; die Artillerie in 5 Bataillons, 6 Ouvrier:, Sapeur :-, Mineur -, Ponto- nier -, Pionier: Kompagnien.

Hiebei ist die Formation von 1817. zum Grunde gelegt, nah welcher die Armee 58,463 Mann mit etwa 9,500 Yferden zählte. Dieser Stand der Armee hat sich bis Ende Decembers 1818 auf 47,585 Mann, wo: von 22,384 Mann beurlaubt, und 7823 Pferde ver- mindert. Ueberzählige Offiziere werden 845 berechnet, und die Kosten vom Kriegsminister. auf 8,536,880 Fl. angenommen. Die Gensd’armerie in den 7 älteren Kreisen besteht in 55 Officieren, 1540 Mann, 588

enthält den vollständigen Vor- .

593,000 Fl. Fm Rheins 6 Officieren, 25 Bri: welche 51,000 Ÿl. f0: zum Bundesheere bes M.,

Pferden und kostet jährlich kreise stehen 2 Kompagnien von gadiers und 103 Gensd’armen, sten. Das Baiersche Kontingent steht in 35,600 Mann, disponible Reserve 11,867 Ergánz : Depot 17,800 M., zusammen 65,267 M.

Fn der Sibung der Kammer der Abgeordneten vom heutigen Tage ward das Gesuch des Kaufmanns Schnell aus Nürnberg vorgetragen, worin derselbe um Unterstüßung seiner im Namen des teutschen Yans dels - und Gewerbvereins der Regierung überreichten Vorstellung in Beziehung auf das teutsche Mauthwe- sen bittet. an die Kammer gebracht und in der berathen werden.

Jn derselben Sibung nahmen die Diskußionen über den Geseg - Entwurf wegen Verbeßerung der Gerichts: ordnung ihren Anfang. Der Staatsrath v. Gönner bedauerte sehr, daß der erste Ausschuß sich so wenig über diesen Gegenstand als über die neue Hypothes fen: Ordnuna mit ihm, als Königl. Kommißair, bespro- chen habe, da durch ein gemeinschaftliches Zusamraens wirken in den Hauptpunkten gewiß eine Uchereinstims- mung erlangt worden wäre.

MWiesbaden, vom 2, Julius. Gestern versuchte der Apotheker Lönning aus Idstein den Herzoglich- Naßauischen Regierungs: Präsidenten J bell auf sei- nem Zimmer in Langen-Schwalbacch mit einem Dolche zu ermorden, Die Geistesgegenwart des Ange- fallenen rettete ihn, und der Dolch, der die Brust tref: fen sollte, verursachte ihm nur eine leichte Verwuns dung im Gesichte. Zwar warf ihn der Mörder zu Boden und suchte ein Terzerol auf ihn abzufeuern, aber auch dieses mißglückte und er ward festgenommen. Man hat ihn früher schon als einen exalricrten Kopf gekannt,

Paris, vom 530. Junius. Die Gesundheit des Königs is so merklich hergestellt, daß Se. Maj. am 27. d. M,, zum erstenmal in diesem Jahre, der Meße in der Schloßkapelle beigewohnt haben.

Durch eine Ordonanz vom 23. d. M. hat der Kö: nig die Dienste der Bürger ¿Garde zu Paris, die in den schwierigsten Zeiten ein Beispiel treuer Anßäng- lichkeit an die öffentlihe Sache gegeben, beschránft, ‘damié_ die Blicger nicht in den Tagen des Friedens und der Ruhe ihren Familien und ihren Geschäften ent:ogen werden. Nur 400 Mann sollen täglich Wach- dienste thun, und nur einige Ehren - und Sicherheit- posten von ihnen beseßt werden.

Bei Vice, im Departement der Meurthe, hat man eine Salzgrube eatdeckt, die das reinste und weiz ßeste Steinsalz enthält, und sehr ergiebig zu seyn scheint. - Man. hat bisher in Frankreich kein Stein- salz gefunden.

Fn der Schäferei zu Rambouillet sind an 17. d. M. 69 Böcke und 71 Mutterschaafe worden; der -theuerste Bock is mit 1650 wohlfeilste mit 220 Fr. bezahlt. worden ; das Scaaf zu 275 und das wohlfeilste zu 105 Fr. Der Mittelpreis der Böcke war 570 Fr. 94 Ets., der Schaafe 162 Fr. 23 Cts. Die Wolle ist unverkauft geblieben, weil nur: 4 Fr. 50 Cts. Pro Kilogramm (etwa 50 Fr. pro Stein von 22 Pfd.) geboten wurden.

In der Sizung der, Kammer der Abgeordneten

16. und verkauft &r., der theuerste

- vom 26. d. M- erstartete Herx Bourdeazu, ¿m Na-

men der Kommißion für die Bittschriften , Bericht üder einen Antrag des ehemaligen OberstenBoulay: daß die Waldungen. in der ehemaligen Grafschaft Naßau, jevt im Departement Rieder - Rhein, welche den Prinzeßinnen von Naßau zur Ungebühr überwie- sen worden, an die Staats - Domainen zurücgenom- men werden möchten. Diese Waldungen, /bemexkte Herr Boulay, ‘häkten zu den Naßauschben Domainen gehört, und wären als solche an Frankreich gekonmmen-

Die Sache soll in Form eines Antrages | nächsten Sißung |

Bonaparte habe zwar die Prinzeßinnen, die ein [rivat - Eigenthum daran behauptet, in deren Bestb Yescht, aber diese Maasregel auf einen Bericht des Theneral - Direktors der Domainen zurückgenommen und die Waldungen wieder mit den Domainen des Staa: es vereinigt, bis sie durch eine Königliche Ordonnanz vom 4. Nov, 1815 den Prinzeßinnen abermals wieder: [egeben wáren. Der Bericht - Erstatter trug im Na- uen der Kommipion auf die Tagesordnung an, und “die Kammer war hiemit einverstanden , weil sih aus den eingezogenen Nachrichten ergeben habe, daß die Waldungen im Jahre 1802 den Prinzeßinnen zurü- egeben, daz man ihnen kurze Zeit darauf ihr Eigen-

“hum wieder entzogen, aber sie auf den Bericht des "Minmsters der auswärtigen Angelegenheiten durch eine Königliche Dedonnanz vom 14. Oft. 1815 aufs neue n den Besi geseßt habe, und daß fie die Waldungen Mercits an deu Herrn Hofmann zu Basel verkauft hätten. Unter diesen Umständen föonne von einer “Burücknahme der Waloungen nicht mehc die Rede seyn, Yan adgeschen davon, daß der Anspruch der Prin- Zeßinnea zu rechtmäßig sey, um ernsthaften Schwie: Figfeiten Raum zu geben. (Die le6te Bemerkung nöthigt uns, dieser Sache zu erwähnen, indem sowol Hr. Boulay, als die Kom- “mißion und die Kammer in einen seltsamen historischen Srcchum verfallen sid, Die in Frage stehenden Wal: “ungen sind ein Eigenthum Preußens. Sie sind ein Hauptbestandtheil des vormaligen Fürstenthums Nas: ‘sau : Saarbrücen, und kamen mit demselben an Frank: reich. Das Naßausche Fürstenhaus ward durch an- derweite Besikungen auf dem rechten Rhein - Ufer be- Fanntlich entshädigt. Die Prinzeßinnen des Naßau- Saarbrückschen Haufes, die verwittwete Frau Herzo: Min von Braunschweig-Vevern und die Frau Marquise von Soyecourt, machten an die Wal- Ädungen allerdings Anspruh, und Bonaparte ließ sich bereit finden, ihnen solche zu restituiren ; als ihm aver durch einen gründlichen Bericht nachgewiesen purde, daß dieser Anspruch keinesweges rehtmäßig ey, nahm er sie ohne Umstände zurü, und vereinigte Fie mit den Domainen Frankreichs. Durch den Frie- Hens : Traktat vom 20. Nov. 1815 wurden fie mit dem ganzen vormaligen Fürstenthume Naßau- Saarbrücken “won Frankreih abgetreten und kamen an Preußen. Es "Ef aber richtig, „daß die Französische Regierung, nach: em sie mit den verbündeten Mächten über die Abtre- Atung des Saarbrückschen bereits übereingekommen war, Leine Verfügung zu Gunsten der Prinzeßinnen erließ, die von Preußen jedoch nicht ‘anerkannt worden iste enug, Preußen befindet fich jet im rechtlichen traf- tatmáßigen Besiße dieser Waldungen, und nicht die _Œrinzeßinnen von Naßau - Saarbrücken oder Herr H o f- mann von Basel, so wenig die Französische Regierung “olche jest, wie Herr Boulay will, wieder mit ihren LDomainen vereinigen kann. Uebrigens waren die Wal: “dungen, so wie der übrige Theil des Fürstenthums Naßau-: ASaardrücken, ein altes Stammgut, und konnten weder ( mach allgemeinem teutschen Recht, noch nach den beson: eren Hausverträgen des Nafiauschen Fürstenhauses an die weibliche Linie fallen, vielmehr vererbten sie nach dem Fehne Nachkommen ersolgten Ableben. des lehten) Für:

sten Heinrich von Naßau : Saarbrücken, auf das Haus Naßau: Usingen, welches, da Saarbrücken im Lünes viller Frieden an Frankreich abgetreten werden mußte, durch Besibungen auf dem rechten Ufer des Rheines entschädigt wurde. Frankreich hatte daher die Wals dungen rechtmäßig mit seinen Domainen vereinigt, und hat diesen Besiß an Preußen even so rechtmäßig übertragen. Es würde sih aber aus dem Franzöôsis schen Geses erweisen laßen, daß die Verfügung vom 14. Oft. 1815 zu Gunsten der Prinzeßinnen- auch nach diesem Gesetze ihnen keine Rechte habe verschaffen kön- nen, da die Waldungen einmal geseßlich mit deg Staats: Domainen vereinigt waren.)

Die Berathungen über den Geseß-: Entwurf wegen Herheischaffung der Finanzmittel sind fortgesest wors den. Man hat mehre bisher os Diskußion gestellte Verbeßerungen verworfen, z. B. die Herabsetzung des Ausgangzolles vom Weine welche Laine vorschlug, wobei der Finanzminister bemerkte, daß dieser “Aus: gangzoll, den doch nur der Fremde bezahle, viel zu unbedeutend sey, um den Weinhandel zu belästigenz die Eingang: Steuer von Französischen Weinen in England sey 500mal , in Holland 40mal, im Norven 40: bis 50mal höher; ferner die Herabseßung der Ein=- gangsgefälle von der Baumwolle worauf Düvergier d’Hauranne antrug, und welhe Graf Beugnot lebhaft unterstüßte. Der General: Zoll : Direktor Graf von Saint Cricq bemerkte, daß der Untrerschied in der Einnahme 5 bis 6 Mill. Fr. betrage, und daß, 0 gegründet auch die Theorie seyn möge, die von den Fabrikanten zu bearbeitende Boumwolle bei ihrem Eingange nicht oder unbedeutend zu besteuern, die Erfahrung doch gelehrt habe, daß bei dem 1eßigen Zolle die Einfuhr noch immer von Jahr zu Jahre zunehme, woraus sich ergebe, daß die Baumwollen « Fabrikatión im Wachsen begriffen sey, und daß die Fabrikanten dei den Eingangzöllen bestehen könnten. Jn den Jahs- ren 1816 und 1817, bei einem Zolie"von 35 Fr. pro Etr. wáren im Durcpschnitte etwa 1,170,000 Stein, uñd im Jahr 1818 == 1,560,000 St. Baumwolle eingeführt worden. Jm Jahre 1815, bei einem Eingangzolle von 800 Fr. hätte man gleichwol 390,000 Stein eins geführt, und in den Jahren 1874, in welchen die Einz fuhr frei gewesen, etwa 1,000,000 Stein, Auch. der Antrag, den Ausgangzoll auf Del aufzuheben, und die Anträge d'Argenson's: die Gefälle von Päßen und von öffentlichem Fuhrwerk, so wie für die Erz laubniß, Waffen zu tragen, und die Lotterien abzuschafs fen, fandèéúñ eiten Eingang,

Jn der Sisung vom 28. d, M. ward über den Geses-: Entwurf Bericht erstattet, der die Vertouschung der Domainen von Neuilly und Villers, so wie eines Theiles der Forst von Bondy, zus+mmen in abgez schäztem Werthe von 1,184,353 Fr, gegen die Mars ställe des Herzogs von Orleans in Paris, die zu gleichem Werthe gewürdiget worden, zum Gegens stande hat, N

Die Mitglieder der Kommißion der Bittschrifterx widersprechen der Erzählung eines hiesigen, Blattes,

als ob sie über den Vortrag der Becsduisten zu Guns sten der Verbannten- unter sich gelóset hätten,

H Gegenberichtigung. I Ju dem zu Hamburg herauskommenden teutschen FBeobachter, und in der Beilage zum Oppositións- IBlatte Nr. 61. vom 1. d, M. ift ein Aufsas' mitder MUnterschrift „ein Ostpreuße“‘' abgedruckt, der sich Fhauptsächlic heftig gegen einen Aufsaß in Nr. 40, dieser Zeitung äusert. Ohne uns über Kritteleien aus- zulaßen, die Jedermann leiht würdigen kann, find wir es uns doch schuldig, Thatsachen zu berichtigen, Îdie mit einer Zuversichtlichkeit entstellt sind, welche Jauswärts irre führen fönnte. 7 Wir laßen in dieser Beziehung die Schlußstelle des gedachten Auffages hier wörtlich abdrucken,

Î

Die Aeußerung der Staats: Zeitung z ¿So erfreulich die Wahrnehmung ist, daÿ es noch _ ausgezeichnete! Gutsbesißer giebt, welche es vermeiz den, dér Neigung des gemeinen. Mannés zu starker Getränken ausdrücklich Vorschub zu leisten, so fehlt es doch auch nicht an Beispielen, daß Arbeiter gez nöthigetwerden, Branntwein statt Geldes oder Lohn anzunehmen, oder daß Versame lungen des gemeinen Mannes in dez

Schenken absichtlich veranlaßt werden“ hat allgemein den gerecktesten Unwillen erregt. Kei nem ehrlichen Landeseingeseßenen in dieser Provinz ist eine Kunde von dergleichen Greueln zugekommenz