1819 / 57 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 17 Jul 1819 18:00:01 GMT) scan diff

vorgefallenen Unruhen die nächste Veranlaßung gege- ben haben. Ÿ

Cine Numwer der „„Renomméèe ‘’ enthält einen Aufsaß des Herra Jouy zu Gunsten Bonapartes, dem man ein milderes Schicksal zu bereiten wünscht. Es scheint indeß nur darauf abgeschen, dieser Zeitung Untex dén Bonäâpartisten zahlreiche Ubonnenten zu ver- schaffen.

München, vom 6. Julius. Die Kammer der Reichsräthe hat zwar den Grundsaß der Oeffentlichkeit in der Rechtspflege, nach dem Beschluße der Kammer der Abgeordneten angenommen, ist aber dem übrigen

Theile dieses Beschlußes , nämlich der Einführung der

Jury und der Trennung der Justiz: und Polizei - Ver- waltung, nicht-beigetreien. i

Der Geseg : Entwurf zur Vexbeßerung der Gerichts: ordnung is von der Kammer der Abgeordneten mit ver- schiedenen, in einzelne Punkte eingehenden Modifika- tionen durch entschiedene Süummenmehrheit angenom: men wörden. l |

Auch mit Berathuñg über dèn Zolltarif hat sich diese Kammer beschäftigt, ohne jedoch bis jezt einen Beschluß gefaßt zu haben. Man wünscht, die möglichste Libera- lität, und eine mit dem Zwecke der Einnahme nur ir- gend vereinbarliche Freiheit des Handels in die Sache

zu legen, wobei die Verschiedenheit der Ansichten nicht

geringe Schtoierigkeiten erregt.

Uebeë vas Schuldentwesen der ehemaligen freien

Reichsstadt Nürnberg ist die Kammer der Abgeord- neten in Berathung getreten. Der Abg» seßte die Rechte der Nürnberger Staatsgläubiger auf den Fond der Baierschen Staatsschuld, auf obligations- mäßige Verzinsung und Zahlung der Rüctstände auss

A

einander. Herr v. Hornthal, der früher als köntg-

licher Kommnißarius das Liquidationswesen der Stadt

bearbeitet hatte, behauptete, daß diese Schulden zu den Baierschen Staatsschulden nicht zu zählen und daß fie als liquid nicht anzuerkennen, wogegen der königl. Kommißariús Herx v. Roth bemerkte, daß die Liqui- ditát allerdings feststehe, “daß aber die Betechnungy welche Heir v. Hvrnthal als damatiger Kommißa- xius über die Nürnberger Staatsfkräfte angelegt, und

sein darauf gegründerer Tilge- Plan“ voù der Behörde

für unrichtig und untauglich erklärt worden.

Karlsruhe, vom 5. Julius. versammlung set in beiden Kammern ihce Verathun:

gen über die wichtigeren Aûgelegenheiten ves Jnneren mit redliczer Besicebung, nur dem. Futereße des Va:

terlandes zu nügen, ununterbrochen fort. Zur Betichrerstattung Über den Antrag der zweiten Kammer, das Ed1tr vom 16. April d. J. die Verhält:

niße des Adels betrefseud, hat -die exste Kammer eine

besondere Kominißton ernannt, s D Der Großherzog hat alle aus der persönlichen Leib:

eigenschaft herrührende Abgaben. und Manumißionsgel: }

der für aufgehoben erklärt, und zwar die lehten in den landésherrlich unmittelbaren ‘Besißungen unent: geltlih. Der Kammer der Abgeordneten if diese Ver:

fügung mitgetheilt und eine Dank: Addreße einmüthig |

beschloßen worden.

Stuttgatt, vom 8. Julius. “Dex König hat den Fürsten von Waldburg- Zeil- Treuchburg |

zum Prâfidenten der Ständeversammlung ernannt,

au Herra Uh.la nd.

__ Tóöpli6, vom 11: Julius. Seine Majestät dex König von Preußen sind zum Gebrauch der hiesi: gen Bäder, unter dem Namen eines Grafen von ' Man glaubt, daß : Se. Majestät diesen Monat hindurch hier verweilen - Und alödann unmittelbar nach Berlin zurückehren |

Ruppin,’ allhier eingetroffen.

Werden, I Berlin, vom 16. Julius. Gestern ‘vorinittags - wurden der Präsident und die Mitgliedex des für dis

Merfel |

Unsere Stände- |

|

Rhein -: Provinzen hieselbst errichteten Revisions: un)|® Kagationshofes, #0 wie des dabei angesteüten öffent lichen Ministeriums, nebst den Sekretairen und Un? walten, in dem zu den Sißungen bestimmten Lotale[# dem ehemaligen Lagerhause in der Klosterstraße, vos? einer zahlreichen Versammlung von des Königl, Staats und Justizministers Herrn v. Bey me Excellenz, f fentlih in ihr Amt eingeführt, und in Eidespflich genommen. | Nach Vorlesung der Königlichen Verordnungen durch welche der Gerichtshof angeordnet und organisin worden, hielten Seine Excellenz nachstehende Rede: Meine Herrn! Jm Namen Sx. Majestät de( Königs, Unsers allergnädigsten Herrn, verkündige i ‘die uncerm 21. Junius d. J. allerhöchs|st votizogen Verordnung, über den für die Rhein- Provinzen e richteten Revisions - und Kaßationshof. 5 Dieser Revistons- und Kaßationshof isk ein we sentlicher Bestandtheil derjenigen Gerichtsverfaßunz welche jest noch in den Rhein- Provinzen besteht, unt nach dem allerhöchsten Befehle Sr. Maje st à t, so lang noch in áhrer von der Gerichtsvercfaßung der. Übrige Provinzen der Monarchie abweichenden Cigenthümlich keit veioehalten werden soll, bis durch die angeord úete Revision der ganzen Preußischen Rechts: un Gerichtsverfaßung die nothwendige Einheit der Geseh gebuñg für das ganze Vieich wiederhergestellt seyn wird Bis dahin souü dieser Gerichtshof Über die Anwen dung der in den Rheiniandea geltenden besonderen Ge: *

see wachen, die Cindeit der Rechtssprüche erhalcen"

verbürgen. Zu diesem Zwecke mußten die beiden, bis:

richtshofe in einen zusammengezogen werden. wirò in der Hauptstadt dès Meiches errichtet; eines E schönecn Beweis des Wohlwollens konnten Se. Ma: | jestät den Rheinländern nicht geben, und eine hü: F here Absicht zugleich spricht das Daseyn vieses Ge richts für neue mit. der Monarchie vereinigte Pre: vinzen, neben oem höchsten &Lribunal des Reiches, in der Hauptstadt aus. : drri l Dux Unfälle des Krieges und durch eine unglück: liche Vertettung der Umstande, fiel das linke Rheinufer} vor mehr: als zwei ZFahrzehenten, unter die Herrschaft eiuer fremden: MNationz der dasige Rechtszustand. erli eine gänzliche Umwälzung. Die Verfaßung und d Jnstitutionen des fremven Staates wurden eingeführt und durch eine sonderbäre Fügung des Schicksals e hielt der Teutsche am Rhein gewiße “Einrichrunge zurück, die in früheren Zeiten dort, wie andecwärts,"

inheimiscy, im Laufe der Zeiten nur untergegangen *

waren, Zweifelnd nahm man sie anz durch eine zwan zigjährige Erfahrung hat ‘man indeß dort die“ ÜUebe zeugung gewonnen, daß einige dieser Jnitirutionen, da insbesondere das öffentliche und mündliche Vecfahren, dem nächsten und legten Zwecke der Rechtsverwaltung f am. meisten entsprechen. Diese Erfagrang verdient um so mehr beachtet zu werden, da die Stimmen der Rechtsgélehrten, und zwar zum größten Theile solcher, ote mit den in Teutsc;land sonst Üblichen For: men vertraut sind, sich mit den Wünschen des Voltes| veceintgt haben. Uuch in andern

fahrens, und na Einrichtungen, jenen ähnlich deren der Rheinländer V, etre, i Ein lebendiges Beispiel ist nun aufgestellt, ‘der Be: urtiheilung «ines jeden offen liegend. - Die That muß sprecheaz deaau das Wort allein oermag Hier nichts, | Sind gleich die Verhandlungen beim Revisionshofe we: niger geeignet, von dem den Rheinlanden ‘noch bei behaltenen Verfahren einen umfaßenden und erschsöp: fenden Begrif zu geben: #0 wird doch der Unbefan gene Beurtheiler hinlänglichea Stoff finden, dieses Verfahren mit dem ‘hier und in andern Ländern übl® chen zu vergleichen, und die Vorzüge und- Nacht il des einen und anderen genauer zu erforshen. Di

En) 7 Werke zu gehen. und fo die Gewißheit des Rechtes in jenen Provinzen" a A4

Ansicht hat Se. Majestät vorzüglih auh bei der

I Mahl der Vorsteher und Mitglieder, sowol des Hofes

als des öffentlichen Ministeriums bei demselben gelei- tet; Diese Wahl verbürgt ein sicheres Urtheil.

Wie dieses Urtheil auch ausfallen möge Sie, meine Herrn, werden Jhre Bestimmung erfüilen und das Königliche Vertrauen rechtfertigen. Groß und wichtig i! Jhre Bestimmung, sowol für die Rechts- pflege Überhaupt, als insbefondre für die Provinzen, denen diesec Gerichtshof zunächst angehört. Das Recht -— das Heiligste der Menschheit zu verwalten,

F es giebt feine größere, wohlthätigere Aufgabe, utd

wer der Richter auch sey, er ist nicht da, nur Gerech- tigfeit unter deù Partheien zu Üben, seine höchste und

| wärdigste Bestimmung ist, ihr selbst überall Ein:

gang zu verschaffen , ihre Herrschaft mehr und mehr zu verbreiten, i :

Dieser Geist ließt keine Form ausz mit gereche tem Stolze dürfen wir es sagen, daß er in der Preus gischen Justizpflege walte. Jnstitutionen, die ¿hm vor andern förderlich sind; ane dere, die durch lästige und hemmende Formen seine freièe Entwickelung hindern. !

Die Meinungen hierüber unter würdigen Männern sind getheilt. Prüfen wir frei und unbefangen, o

wird das Wahre und Rechte sich unserm Blicke- nicht |

entziehen. Den Verwaltern des Rechtes géziemt es

vor Anderen, auch hierin mit Ruhe und ohne sörenden |

Einfluß fremdartiger Motive und Rüsichten zu

Ziele, es gilt nur die Mittel, die zweckmäßigsten,

p O : \ ausfindig zu machen. alten wir das Ziel unver: | her ‘zu Düßeioorf 4nd zu Koblenz destandenen Ge: * findig s che H di E)

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Unstreitig aber giebt es |

Wir alle streben nach demselbea

rückt im Auge , so werden wir uns über die Mittel leicht vereinigen. Woher das Gute seinen Urspcung habe, darf uns nicht kümmern.

_1Ich will,“ sprachen Se. Ma. in der denk: würdigen Kabinets: Ordre vom 20. Junius 1816, ry daß das Gute, überall wo es sich findet, bé: nust und das Rechte anerkannt werde.“

Dieses Königlichen Ausspruchs laßen Sie uns stets eingedenk seyn.

Gort erhalte den König!

Ich fodre Sie, meine Herrn, nun zur eidlihen An- gelobung Jhrer Berufspflichten auf.

Der Herr General - Prokurator Eichhorn verbrei- tete sich hierauf Üder das Wesen und die Vorzüge des offentlichen Gerichtsverfahrens, so wie der Herr Präsident Sethe im Namen des Gerichtshofes, und der Herr Justiz-Kommißarius Reinhardt im Naz= men der Anawalte die Rede des Eöoniglichen Herrs Kommißarius beantworteten.

(Wir béehalien uns die Mittheilung dieser Reden im nächsten Stücke der Zeitung vor.)

Se. Majestät der König haben die bisher für Ach bestandene Laadwehr- Juspeftion im Berliner Regierungsbezirke aufzulösen und das Berlinec Landwehr-Regiment der Potsdamer Landwehk- Inspektion mit zuzutheilen geruhet. „Fm Müänsterx \che n Regierungsbezirke ist die einstweilige Verwaitung der Landwehr - Inspektionsgeschäfte, in Stelle des it Ruhestand gesezten Generalmajors v. Bonin, dein Obvexsten Grafea v. Neßelro0de übertragea,

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Eingesandte Bemerkungen zu den Aufsägen über das Steuerwesen in ‘Nr. 49, 50. und §2. der Staats: Zeitung. Von einem Rheinaländer.

“Man hat es an der Staats» Zeitung getadélt, daß sie die Bèvölkerung als Maasstab für die Steuerbei-

© träge der verschiedenen Provinzen angenommen. Allein “wenn man bedenkt, daß jede Familie einen | kleinen Staat bildet, deßen Hauptbeschäftigung darin | besteht, die nöthigen Lebensmittel zu seiner Erhaltung zu gewinnen, \o sieht man, daß die Hauptthätigkeit } eines Volkes überall in der Hervorbringung der Lebens-

mittel besteht, und daß man zwei Provinzen ¿mmeèr

ziemlich richtig besteuern wird, wenn man slè in dem

Verhältniße besteuert, in welchem die Menge der Le-

bensmittel steht, #0 in beiden erzeugt werden. WBe- ; denft man aber ferner, daß drei Viertel von allen den : Lebensmitteln, so in einém Lande gebauet werden, keine Meile von der Scholle verzehrt œerden, auf der fie gewachsen, \o sicht man, daß man. die Menge der Lee

bensmittét, die wachsen, sehr gut nach der Mengè e Lebensmittel berechnen kann, die verzehrt wers e. ebèn so viel eßen als tausend Menschen in einer an:

deten, fo giebt die Bevölkerung einer Provinz allerdings -

j / i s - E eit vis „e s : A ce . L z Staaten Teuts{hlands äusert i inen sehr richtigen Maasstab für die Menge der Le

p 1 der Wunsch nach einer Réform des gerichtlichen Vet: F Unter den gewählten Abgeordneten vetnertkt man

denvbmittel, \so in einer Provinz gebaut werden.

Man glaubt gewöhnlich von Lebensmitteln die Hauptbeschäftigung einer Na: tion sey, und man hält Gewerbe, Manufakturen und

Fabrifen für wichtiger als sie sind, da ihre Wirkungen mehr în die Augen fallen, weil sie auf einzelnen Punk: | ten eine große Geldcirfulation erzeugen. Allein bei

Gelegenheit der Vérhandlungèen Über die, Kornbill sah man, daß selbst in dem gewerbrèichen England dekr A&erbau immer noch das Hauptgewerbe der Nation ist, indem gezeigt wurde, daß der Rein - Eeérag, des Landbaues von England das ssebenfache vom

Ectrage des gesammten auswärtigen Englischen Han: dels sey. „Wir sind die erste Nation in Europa,

nicht weil wix die erste handeltreibeade, sondern weil /

Da aber tausend Menschen in einer Provinz

nicht, daß die Erzeugung

ein: j

p-wir die erste ackerbauende sind.“ So fagte damals ein Mitglied im Parlamente *).

Wenn diejenigen, so gegen den Maaëstab geschrie- ben, den die Staats: Zeitung angenommen, diese Veêrts hältniße mehr erwogen hätcen, so härten sie vieüecicht ihre Einreden anders gejiteillc. Uebrigens findet mag ungefähr dieselbigen Resultate, wenn man die Steu- erfräfte der verschiedenen Provinzen näch einem àn- deren Maasstabe berechnèt, indem man Größe, Bevöl- kerung, Häuserzahl und bisherige Abgaben zum Grunde legr, Und daun aus allen vieren eine Durch\sZuitt- Zahl annimmt. i |

In ‘Nx. 50. sagt die Staats - Zeitung, daß man am Rheine» den Reinz Ertrag für den Magdeburget Morgen im Darchschaitt wol ‘zu 2 Rthlr. anschlagen könne, und seinen Kapitalwerth zu 40 Nthlr, Denn gegeu den geringen Boden “in der Eiffel, am Westers walde und im Süderlande, Lomme auch der frucht- bare in den Rhein - und Moselthälern, und den Ebès nen um Jülich, am Hollwege und im Ravensbergisz \chen in Betracht, und sie Überlaße €s Kennexn, zu deuttheilen, db der Morgen zu 280. Nuthen unit & Thalern Reiù : Ertrag zu hoh angesest sey. 1

Es isst ¿ungemein schwer, hierüber ein Urtheil zu Haben, da hiezu eine Ueberficht über diè Ackerverhälts niße einer Provinz und über die Anzahl Morgen, {o in jede Klaße kommen, gehört, die Niemand he, Und die Niemand defigen kann, bis eine genaue Statisti? von jeder Gemeine aufgestellt ist, und diese ist æbea das Katäster. : L 97

“_Indes \cheint denn doch aus Folgènden Zahlen zu fließen daß dieser Anschlag von 9: Rthle. zu ho i enazenberg hat .in seinem Werke: über das Kataster, die “Statistik von 4. Kantonea «aus. dem ehemaligea Rer - Departement, von 6 aus dem Nhein - und Moe sel: Departement uad von 2 aus dem Saar: Departez ment bekannt gemacht. Aus diesen Zahlen ergiebt siche daß diese 22 Kautone so über das ganze linke Rhüinz ufer zerstreut sind, èine Fläche von 488,714 Hektaren

I) Siehe auh Will, Spèentè: Brêtatmien unabhängig vom Handel, übersegt von Fr, Wolf.