1819 / 58 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 20 Jul 1819 18:00:01 GMT) scan diff

isterskabes in Preuß. Krieg8dienskte, wurde 1786 Sl, und erhielt Y787 bei der Expèditidn nach Holland, wobei er ‘verwundet ward, den Verdienstor: den. Als Major nahm er an dem Feldzuge gegen Frankreih 172 Theil. Im Feldzuge 1806 gegen Frankreich stand er als Oberst und General - Quartier: meister - Lieutenant bei dem Armeekorps des Fürsten v. Hohenlohe und leitete in diefer Eigenschaft den Marsch der Armee, deren Oberbefehl dem Fürsten übertragen worden war, von Magdeburg auf Stettin, wohin s _jedoch ¿nicht gelangte, da sie bei Prenzlau zu fapituli- “ren: genöthigt war. Dieses Schiksal der Armee seste . auch ihn nicht allein außer Dienstthätigfeit, ohne daß er entlaßen wurde, sondern zog ihm auch eine Unter: ‘suchung zu, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde,

daß die Kapitulation der Armee zum Theil seiner feh: ‘Terhaften Leitung zuzuschreiben tußer diesem mi- litairischen Dienstverhältniße leistete er späterhin (am 5. August 1815) nachdem das Großherzogthum Posen unter Preuß. Hoheit zurückgekehrt war, als Befiger des dort belégenen durch Königl. Freigebigkeit ihm früßerhin geschenkten Gutes Bialokosc, Sr. Majestät dem Könige, von Neuem den Huldigungs - und Va: sallen- Eid. Die nähere Erörterung deßen, was ihm we- gen seines Antheils an der Preuzlauer Kapitulation zur Last fällt, mag historisch : militairischen Schriften norbehalten bleiben, da die- Untersuchung in Anfehung dieses Anklagepunktes auf Veranlaßung seines Begna- digungsgesuches vom 24. Oftb. 1817, und seincs reui- ‘gen Bekenntnißes „daß er in Folge seiner geschwach- „ten Gesundheit Fehler der Einëcht und Circumspef- ‘e tion ‘begangen, dadur eine groye Schuld auf sich „e géiaden habe und sein Unrecht fühle, “‘' bereits nieder: geschlagen ist. Sie war früherhin unterbrochen, weil er mehre Auffoderungen , sich persönlich zu steüen, mit der Entschuldigung, die Reisekojien nicht aufbrin- gen zu tönnen, unberücksihtigt gelaßen hatte, und die damäaligen politischen Verhältniße ernstere Verfügun- gen gegen ihn nicht gestatteten. Nur die Verleyung der Diensttreue und Amtsverschwiegenheit, wozu er als Preußischer Kriegsbeamter 1m Allgemeinen , als Mitglied des General: Quartiermeisterstabes aber ins: besondere verpflichtet war, und der Versuch, durch Androhung des Mizbrauches seiner Amtsgeheimniße eine Summe Geldes vom Staate zu erpreßen , sind ohne Berücksichtigung seiner öffentlich geäuserten politischen Meinungen die Gegenstände der Uniersuchung geblie: ben, welche der fkriegsrechtlichen Verfaßung gemäß, einer besondern Kommißion, bestehend aus dem von ihm selbst erbetenen Generallieutenant v. Diericke, dem Generallieutenant von Holgendorff und dem Krim: Richter Graffunder, übertragen ‘wurde. Nach Einsendung. der Verhandlungen ist ein kriegs- rechtliches Erkenntniß abgefaßt und von Sr. Majestät dahin bestätigt worden : 1 daß der Oberst von Mas- genbach. mit Kaßation und vierzehn jährigem Fes: Lüngsarrest zu bestrafen. /# Die folgende gedtängte Darstellung s ergeben, daß er feine geringere Strafe erwarten durfte. : | ‘s ist bekannt, daß Herr v. Maßenbach schon im Jahre 1809, während er sih zu Bialokosc auf: hielt, Memoiren „Ueber seine Verhältniße zum Preu- ischen Staate 2c. ‘’ herausgab. Daß er darin die

Ehrfurcht und Achtung, welche dem Oberhaupte des

Staates gebührt , auf eine geradehin strafbare Weise

bei Seite seite, ' bleibt auf fich beruhen, weil in

dieser Hinsicht durch eine Kabinetsordre vom 22,

September 1817. ebenfalls, und zwar in Bezug auf

alle der Untersuchung zum Grunde liegenden Schrif-

ten, eine großmüthige Verzeihung ausgesprochen ist. Was jedoch zu keiner Zeit mit gleichgültigem Auge náesehen werden kann und“ konnte, ist daß in jenen

ioiren mehre Dienstpäpiere und aus dem ge-

heimen Archive entlehnte Aktenstücke abgedruckt wt: den, welche sich auf die militairischen und politischen" Verhältniße Preußens beziehen. F

Der ate Band war bis auf 2.Bogen, fo wie die 5 ersten bereits gedruckt und konnte damals ders Publicität nur dadurch entzogen werden, daß die’ ganze Auflage mit einer Aufopferung von 4 bis5000 Thai lern von Seiten des Staates,

der Verlags - Handlun abgekauft wurde. Dem Herrn v. Maßenba h, welche jest zu seiner Entschuldigung anführt: er babe vet glaubt,

t

daß dadurch dem Preußischen Staake, nachdem deßen politische Existenz ohnehin in ihren Grundfester} untergraben gewesen, nicht mehr geshader roerden : fénne, ward zugleich eine fernere. Beförderung seinal Memeiren zum Drucke streng untersagt, eine Maat regel, der er sih auch freiwillig unterworfen hatte. F Deßen ungeachtet arbeitete ex vom Jahr 1815 anf theils in Bialokosc, theils im Würtembergischen, wf hin er am ‘10. Aug. 1816 auf den Grund eines nuf 6 monatlichen Urlaubs, zur Uebernahme des Familien: stammgutes Maßenbach, abgegangen war, fin unte! scinen in Beschlag genommenen Papieren vorgefund nes Manuskript neuer Memoiren in s Bände aus, und ließ durch seinen Schwager, den Konsule | ten Stein'zu eie Adr , a Reinschriften besorgen die auch herbeigeschafft sind. | f bn ah, L eaoerstitbitei Prüfung niedergeseßt Kommißion des Genecaljiaves hat ihr Gutachten dahin abgegeben: „daß in den zum Druck Überg«beneuß , áltéren Memoiren in 4 Bänden, namentlich im -1stenf „Sten und 4:en Bande | : pel „cie! angegebener Dienstpapiere und Aftenstückde® ,, befindlich sey; daß sich eben dieselben, un | „noch mehre andere wichtige Dienstpapiere in dem! „„Manustript der neuen Memoiren bestnden daj „auch die ófsentliche Bekanntmachung dieser Dienst „„ papiere und Aktenstücke dazu geetgnet sev und ‘gewe: „„ sen: wäre, einen wirklich erheblichen Nachtheil für | ,„ den Preuß. Staat nach sich zu ziehen, zumal daf ,„ deßen Gränzen und politische Vechältniße #ch Fei: | „nesweges so verändert hätten, daß die Entwürft ¡und Kombinationen in den abgedruckten Dienstp&) ,, pieren keiner Anwendung bei der Jeßtgen Lage dery „Dinge mehr fähig wären.“ ; ' Dieses Mänuskript der neuen Memoiren bot Het! von Maßenbach der Preußischen Negierung für dit Summe von 11,500 Skt. Friedrihd’or zum Kauf an} áuserte dabei, daß ihm für dasselbe von einem Engli

chen Handlungshause diese Summe bereits geboten puri d sey und fügte-die' Drohung'hinzu, daß er biß

êtwanigec Ablehnung seines Anirages das Man séript ¿zum Druck absenden werde.

Eine solche, l : j sprungene Z muthung, die Zumuthung: ihm einen Landesverrath abzukaufen, mußte die Regierung viel: meht veranlaßen, ihn in sein Verhältniß und zum Gefühl seiner Pflicht zurück führen. F

Er war ein Preußischer Unterthan; er war l! Preußischer, obwol inaktiver Offizier ; er war wege! Verlezung seiner Amtspflichten in etner Untersuchun! befangen; er hatte sih bereits eines Landesverrathet schuldig gemacht und die vom Könige erhaltene Ver zeihung durch die von ihm selbs angezeigten Veraw staltungen, den Landésverrath in vermehrtem Unr: fange zu erneuern, gänzlich verwirkt. Die Regierunz bes&loß daher, ihn zum Verhaft und zur Untersuchunz zu L er ward in der ' : August 1817 zu Frankfurt am Main, wo ér siá aufhielt, auf die Requisition des Preußischen Minister? Residenten Sch oll ‘an den dortigen Senat , der dit Rechtlichkeit der Requisition anzuerkennen kein M denken trug, verhaftet und zur Untersuchung nach Kt: strin abgeführt. (Fortsezung iu der Beilage.)

L A 8 A, U _——-

Beilagt- |

eine bedeutende Anzahl #\pe

und gußerdew L den Brief No. 4. (Entwurf des v. M.

achr vom 18. zum 1F a)

Beilage zum 58sten Stücke der Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung;

vom 20sten Julius 1819-

Öberff v. Maßenbach (Fortsegung).

Er hat eingeräumt , daß er das Anerbieten eines nglisen Hauses, ihm flúr die Memoiren 11,500 Friedrihd’or zu bezahlen, erdichtet habe. Wie weit x aber diese Fiftion zu treiben gésounen gewesen, er- zieht ein unter seinen Papieten vorgefundener äuf eine Veranlaßung geschriebener Brief eines Hand: ngshauses vom 1. May 1817, nah dessen Jnhält m für die Memoiren 11,500 Friedrichd’or oder ,800 Pfd. Sterling geboten sind. Diesen simulirten rief bielt er bereit, um erfoderlichen Falis seinem ntrage, durch diesen, wie er selbst sh ausdrückt blôßen Vorwand mehr Nahdruck geben zu kön- en, wodurch seine Handlungsweise sich aber noch ne-

Wenher als betrligerisih bezeichnet.

Eine Erläuterung hierübek giebt das Koncepk eines Schreibens an d. O., worin es heißt: „Wegen des

} Preises (der 8 Bände Memoiren) muß ich mit einem

zuverläßigen Manne bekannt werden, der aus Freund- chaft für. mich und wegen des guten Zweckes (näm: ch Erhaltung seiner selbst und seiner Familie) „„ mir zu dem riefe, worin ihm 11,500 Friedrichd’or geboten wer- en) „schreibt. Es muß éin reicher, ein vershwiege- ner Mann seyn ; er braucht kein Geld zu geben, denn indem er mir den Brief schreibt, bekomme ich Geld 2c. ‘“ j :

Ferner sagt er über sein Unternehmen (von ihm das große Projekt ‘‘ genannt) in dem Konzept eines driefes an J... 9 und J...n:

1) Diese meine Memoiren soilen nicht gedruckt rden, wènigstens nicht zu meinen Lebzeiten.

2) Das Original und die Reinschrift sollen aber

einer Stadt deponirt“ werden, wo der Arm des espotismus sie nicht erreichen kann. j

Z) Mur die drei ersten Bände meiner Mewnoiren d gedruckt worden ; hier sind sie voiständig, und die druckten nèu bearbeitet. 10

4). Die Fortsezung und Vollendung des Druckes ist

Mir 1810 auf Veranlaßung des Berliner Hofes streng

aus dem unwürdigsten Eigennuße ent Æ boten. worden.

Die ganze Edition ist der Verlags- ndlung mit 5000 Rthlr. abgekauft worden. 5) Daraus erhellt, wie viel dem Berliner Hofe

an liègt, daß die 1810 noch keinesweges vollständig . Warbeiteten Memoiren nicht öffentlich bekannt werden.

6) Die Bekauntmachung der vollständig bearbeite- Memoiren würde demselben noch unangenehnet in. Es sind darin Dinge aufgedeckt, die der Berli: Hof mit einem ewigen Schleier bedeckt wün: en muß.

7) 2c. :

8) Um bei diefer Öfferte (des Manuskriptes für

500 Friedrichd’or) keine Gefahr zu laufen, habe folgende Maasregeln theils schon ergrisfen, theils

ll ih sie noch ergreifen :

) auf mein im Großherzogthum Posen belegenes

Gut, habe ich das eingebrachte Vermögen--meinev.

Frau als erste Hypothek eintragen laßen und diese

" Hypothek absorbirt den ganzen Geldwerth z

b) ih deflarire dem Berliner Hofe, dag: meine Mes moiren während meiner Lebenszeit mcht gedrucktc werden sollen, daß ih aber dieselben, um mein Familiengut vom Untergange zu retten, Män- nern anvertrauen wolle und müße, die mir eine gewiße Summe darauf vorschießen , wenn ich ih:

nen das Recht zugesteßhe, diese Memotren nah meinem Tode drucken laßen zu dürfen. 9) Es kommt also darauf an, daß Männer dieses Manuséript in Verwahrung nehmen, welche selbiges nicht anders herausgeben , als gegen báare Bezahlung derjenigen Summe, über welche ih mit dem Berliner Hofe übereinkommen werde.

Endlich in einem Schreiben an G b vom üs. April 17: „Es kommt also darauf an, daß ih einen ,, Mann finde, der mir die Proposition C. macht,‘ (das Projekt eines Reverses, wonach ihm, wenn das Manuskript sofort nach London gesandt, und der Druck angefangen werden dürfe, 14,600 Friedrihd’or, wenn aber Verhältniße während seiner Lebenszeit den Druck nit zuließen, 11,500 Friedrichd'or gegen gerichtliche Deposition des Manusériptes angeblich = geboten werden) „wo finde ih diesen Mann ? kennst Du einen? ,y Diese Zusicherung würde ich nicht gleich im ersten ,, Briefe nah Berlin schicken, nämlich abschriftlich, son- „dern nur dann, wenn Schwierigkeiten gemacht wers „den 2c. Will er (der König) nicht kaufen, so muß „er geroärtig seyn, daß meine Memoiren nach meinem 1, Tode gedrucktr werden. Meiner Frau und meinen ,, Kindern können meine Preuß. Betizungen nicht gez „nommen werden 2c. Meine persönliche Freiheit kann „nicht gefährde: seyn, weil iÞþ mi während der Unz' ¡e terhandlungen an einem Örte aufhalten würde, dee

¡e nur Dir allein defannt wäre 2c.‘

Nach allem diesem mag man -nun felbst beurtheiz len, wie viel Glaubwürdigkeit die Entschuldigung vers dient, daß er dennoch die Absicht nicht- gehabt, sein Manuskript bei Lebzeiten oder für seinen Todesfall zu veräußera, sondern daß er es nebsk den beiden Reins schristen bloß Sr. Majestät dem Könige übergeben wollen. Jndeß hat das Kriegsgericht auf dem Verz-' dacht, der in jedem Falle zurüdbleibt, feine Srrafê gegründet, und es bedurfte deßen auch nicht, weil diè zuerkannte Strafe si ohnedies rechtfertigt.

_ Schon in Bezug auf das Verhältniß der Staats- bürger zu einander verordnet der“ §. 1509. Tit. XX. Th 11. des Allgem. L. Rechts ¿ „„ Wer unter Bedroz „hung eines gemeinschädlichen Unternehmens etwas ¡Zu erpreßen sucht, har nach - Verhältniß des anges ,„ droheten Uebels, der Größe seiner Bosheit und der „von ihm zu beforgenden Gefahr, sech8sjährige, zehns „y jährige, au lebenswierige Festungsstrafe verwirkt"! Die Quantität des Verbrechens ist im vorliegenden Falle, wo die Androhung gegen die Gesammtheit des Staates gerichtet war, offenbar größer als in dem Falle, wenn nur ein untergeordneter Jnbegrisf von Bewohnern des Staates, eine Komnune 2c. in - der bezeihneten Art bedroht wird. Außerdem bestimmt aber auch im Abschnitt: von der Landesverräs therei (einem Verbrechen, welches jedès Unternehnient begreift, wodurch der Staat gegen fremde Mächte in äusere Gefahr und Unsicherheit gesezt wird §. 100.) der F. 141. 1. c. „„Wer fremden nicht feindligen », Mächten-Staatsgeheimniße offenbart, oder ihnen Fe: ,, stungs- oder Operationspläne, oder Urkunden und „andere dergleihen Nachrichten, an deren Geheimhals „, tung der Wohlfahrt des Staates gelegen ist, mit: . „theilt, der soll zehnjährige, bis ledensroierige Festungs: ,, skrafe leiden.‘ Cine schlimmere Arc von Verbrei tung geheimer Papiere giebt es nicht, als die Preße, weil hiedurch der Verrath nicht blos an eine einzelne Mat, sondern an sämmtliche fremde Mächte geschieht,