1819 / 59 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 24 Jul 1819 18:00:01 GMT) scan diff

stdnung auch sey, #0 möge ran doch nicht glauben; daß sie E, die Parcheien zu “vertilgen“ oder zu entwaffnen. agegen müße man ein weit gründliche- res Mittel anwenden. Der Friede müße in der Na: tion hergestellt werden, und die Ruhe und der Fleiß in den Schulen werde fich von selbst findén. + Jn demselben Sinue und für die Tagesordnung sprachen Pasquier, Lainé, und die Minister der Justiz und des Innern. Der Justizminister nahm die Sache aus dem sehr einfachen Gesichtspunkte , daß die Uebersendung der Bitrtsehrift an die Regierung gar feinen Zweck mehr S weil die Kammer“ verfichert: s), daß die von der Regierung angesteuten Behörden sich bereits in voller Thätigkeit befänden , um die Sache von allen Seiten zu untersuchen. Eden durch die Tagesordnung müße die Kammer ihre Mißbilligung des Gesuches zu erten- nen geben. „„Diese jungen Leute, die Alles erst ler- nen, die erst Weisheit und Wißenschaft schöpfen fol: len, treten; als die Bewahrer der Weisheit uno Wis- gSenschaft auf! trete vor den Äbgeordneten Frankreichs mit der Verwegenheit auf, üver ihre Lehrer und über die Vorgesebten ihrer Lehrer zu urtheilen!‘ Aus ei: em anderen Gefichtpunfte fügte er hinzut p», Wir sind voû ein gebildeten Besorgn1ßen frei, ader wir la- ßen uns nit in eine falsche Sicherheit einwiegen ; wir kennen den Zustand der Gemüther, die Ereigniße der Ve-rgangenheit sind uns gegenwärtig, gegenwärtig die Gefahren, vou denen wir bedroht wären, wenn die Regierung, das heißt der König und die Kam- mern, nicht eben so gerecht als ftraftooll handelte, wenn sie nichr die etten Uuftritte der Unordnung, die ersien Bewegungen der Anarchie, von welcher E eite sie kfommen mögen, unterorücte. Heute mús- gen wir noch für ein spáteres Geschlecht eine Lehre geben; wir müßen unsern unbesiegbaren Entfchiuß laut werden laßen: überall die Grundsäße der Drd- nung und des Gehorsams herzustelien und: zu behaup- ten, ohne welche feine unsrer Jnjittutionen , ohne welche niht der Thron, nicht unsre Sretihetiten Wur- gel fagen und fest gegründet werden. Gerade in dies sem schwierigen Äugenvlide, wo uksre, großentheils noch neuen. Justitucicnen, im Kampfe mit zahlreichen Hindernißen, fich entwicéeln, in diesem Augenblicke muß das Volé, muß die Jugend, und vor aüèn diese Ju- end, die sth der Wißenschaft der Geseße geroidmet at, die solche dereinst bewahren , anwenden, erklären \oll, in diesem Augenblicke muß sie lernen , daß in eis inem freien Staate die Gesehe weit strenger abgefaßt, weit strenger beobachtet werden müßen, daß, wo die Willkür fo viel als möglich der Regierung entzogen ist, alle Gewalt in der Achtung vor dem Gesebe und vor der Obrigkeit, die im Nanien des Geseges spricht, fich vereinige. Benj. Constant, TChauvelin und la Fayette sprachen für den Ancrag Dau: nou’s, Chauvelin pemühte sich besonders, das Verfahren gegen den Prof. Bavoux und die Rethts: schule, welches von dec öffentlichen ‘Meinung getadelt werde, in, ein yngünliges Licht zu stellen ; indeß ward der Antrag auf die Tagesordnung mit der entschieden: ften ¡Mehrheit angenommen. Nur 9 Mitglieder von der linten Seite (außer den 4 {on genanten , Cors celles, E G n A Bag Guilhem und ernouyx), erhoben si dagegen. 6 Herr Bignon hat eine Erklärung über sein Gez heimniß befannt gemacht, welche sein hartnädckiges Schweigen rechtfertigen soll. Man überzeugt sich dar: aus noch mehr, daß er fein Geheimniß besißt. Das Leben eines Staatsmannes, sagt Herr Bignon, be: ruhet nicht. auf einer Stunde, auf einem Tage, auf einem Monate, Frankreich hat mich gesehen, und es wird mich standhaft sehen, die Verfaßung n zu er: halten, die Gesehe, der Menschlichkeit zu behaupten, die Foderungen der ewigen Gerethtigfeit geltend zu machen, (Wir heben dieses àus, da Herr B. v. Bignon, als ein thätiger Diener Bonaparte’s , auch unter uns hinreichend befannt ist.)

# #

“tigtè beide von den forcgeseßt freundschaftlichen : Mächten, und bes f i | N zung vom. 13. endete deshalb sehr unruhig. gemißbraucht wUrden, F S um einen Geist dex Unzufriedenheit mit ben Justitua F hervorzua F gesegliche F und daß au, den Beistand der

Heute toutde das Parlament von dem Prinzen Regenten in Person ges Schmerz üvet die fortdauernde Krankheit des Königes, und seine Zuz F Aroeiten dex beiden Häufser aus, F Geldbewillie benachrichz F Ver: F

London, vòôm 15. Julius.

schlopen. Der Regenc bvrüte seinen friedenheic über die dantte dem Unterhause jür die nöthigen

gungen zu den Vedürfnißen dieses Jahres,

mit den auswärrigen

haltnißen Umtriebe in den Manufakturgegenden, mit:

klagte die : tels deren örtliche Viothstande

tionen und mir der Regierung des Landes bringen, unter der Versicherung, daß alle Gewalt zur Aufrechthaltung der Drdnung und angewendet werden soüe, Mirglieder des Parlaments dabei gerechnet werde.

Die Prorogation des Parlaments dauert bis zu 24. August.

Ein Gesandter von Algier Regenten Audienz gehabt. Don Äbgcordnéter von Buenos«- Ayres zu augeétomnien.

Um 5. d. ist Admiral Cornwallis, Vice: Adm ral von Cugland, auf seinem Landgute verstorben. E ward im Jahre 1765 Kapitain und 1799 Admiral.

Im klemen i fihs kürzlicy wiederum, daß die Gaslichter, Bühne erleuch:eten, auf einmal erloschen. (Cin S zösisher Schrift jeler sucht jeßt zu erweisen, Gas : Ecleueztung 'gar nichts tauge.

hat bei dem Prinzen" Rivadavia, sons” Paris, isthier’

welche die“

München, vom 14. Julius. des Berichtes, der in der Kammer üver die Antwoorr der Kammer der treff des Budjet erstattet rourde,

bereiis am 26. v. M. an den Wrede erlaßen hatte. Arcwee und meinem Staate schuldig; zu laßen. Jch h4be deswegen den

mee in Keuntniß geseut, daß mit Anfang des zukün

tige Oktovers meine Kabinercskaße monatlich Fl. in die Kriegskaße zählen wird. Leider werden viele Dürftige dadurch leiden ; mögen diejenigen , die nich abhalten wollen, meine áusere Würde zu be: haupten und meine Bundespslicht zu erfüllen, es ver aniworten.‘“

Dieses Schreiben veranlaßte mancherlei Erörterun: gen über eine etwanige Adänderung des gefaßten Beschiußes, und besonders heftige Ausfäl gegen die Verwaltung des Kriegsministeriums. Herr v. thal meintey der König werde gar nicht nöthig h@! ben, die 300,000 Fl. auf seine Schatulle anzuweisen? weil der Betrag sich in den Ersparnißen des Krieg! ministeriums von selbst finden werde. Dieses Mini sterium habe über seine Verwaltung feine Machwel® sung gegeben; dagegen wären Notizen vorhanden, da} es bedeutende Attivkapitalien und Ueberschüße besi! Vom 1. Julius 1817 bis August 1818 habe die Mis litairfaÿße 15 Mill. Fl. erspart. Auch dürse es nuf den ‘bedeutenden Graufikationen Anstand geben. De Finanzminister be\weifelte, daß sich der Kriegs nister im Besiße solcher Schähte befinde. Man übrigens beschloßen, es bei dèr früheren Bewilligung zu laßen. 4 6 as

Béi den Berathungen der Abgeordneten über dis Antwort der Kämmer der Reichsräthe in Bezug. m9 rer den Staatshaushalt betreffenden Beschlüße, z- © einec Nocm für die Zahl der anzustellenden Staatss diener, der Verantwortlichkeit der Minister: -in ihres Stellung zurn Staatsrathe 3c, bemeëfte-man eine Mh: stimmung zfoischen beiden Kammern, die fich, wie mas hofft, im Laufe der Zeit wieder ' erfreulich ausglei chen wird. : E

Ueber die von einigen Abgeordneten geführt Klaget daß die Berathungen über . manchs Untróg

rans daß die i \ Schrenk, und zu dejen Steiüvertreter den Baron v.

Auf Veranlaßung der Abgeordneten F Reichsräthe in V * fam der Inhalt «6 | nes Handschreibens zur Sprache, welches der Dp M Feldmarschall Fürsten #& ; e iti c dirs i j

Es Ae Cn meiner Rede des Herrn Präsidentèn Sethe bei Ers jene nicht fallen Minister der Ar:

Horn

bon wesentlihem Jntereße eine nahtheilige Verzögerung |

erlitten, z. B. über die Bestimmung fester Regeln Pie die Censur der Zeitungen 2c. entspann sich eine Dis- ußion zwishen dem ersten Präsidènten und dem Hrn. v. Horn thal, der die Aeuserung des Präsidenten : daß man einigen Verzug der Sachen einer UnbehÜlf: lichkeit zuschreiben müße, mit woelcher anfangs alle Mitglieder der Versammlung zu kämpfen gehabt 2c. für eine Beleidigung der Kammer nahm. Die Sits

n einer früheren Sigung hatte die Kammer der Abgeordneten beschloßen, den König zu bitten, daß der 26. Mai jedes Jahres, als der Jahrestag der Ver- faßung, zu einem Staats - und Nationalfefttage er- hoben werden möge. Die Kammer der Reichsräthe ist zwar d ordneten haben aber die Bittschrift denuoch votirt.

Ueber das Nürnberger Schuldenwesen ist definitiv cbgestimmt und der Ministerial - Entwurf angenom- men worden, Ein Gleiches hat mit einigen Maasga- ben, in Ansehung des Geseges Über die Kriegskosten- Ausgleichung stattgchabt.

Der König hat verfügt, daß sämmtliche Reichs- ráthe von alen Obervehörden das Prädifat Herr Reihsrath erhalten, daß sie hoffähig seyn, eine

A heraldische Auszeichnung am Wappen führen und eine Theater der Englischen Oper ereignete!

besondere Uniform zu tragen bere igt seyn sollen. Zum ständigen Kommißair, behufs des Scchulden-

tilgewesens während die Kammer nichk versammelt ist,

haven die Abgeordneten den ersken Präsidenten B. v.

MWeinba ch gewählt.

_ Ludwigsburg, vom 15. Fulius. Heute fand hie: felbst die Eröffnung der Würtemoergschen Ständevex-

diesem Besc,luße nicht beigetreten, die Abge-

sammlung ftatt. Der Staatsminister von der Lühe eröffnete die Versammlung mit einer Rede, worin er das Vertrauen des Königes ausdrückte, daß nunmehr

das Ziel des Monarchen und des Volkes, zu einee

vollendeten Verfaßung zu gelangen, werde erreicht werden. Um bei der künftigen Berathung über die einzelnen Gegenstände sters eine lichtvolle Ordnung zu erhalten, sey das einfahste und sicherste Mitiel 2 eine Kommißion von etwa fünf bis sieben Mitgliedern zu wählen, die alles, was zur Vollendung des Ver- faßungswerkes noch übrig sey, zu einem umfaßenden Vortrage für die Versammlung vorbereite. Der Kö- nig werde auch seinerseits Kommißarien ernennen, um fich mit den ständisden zur gemeinschaftlichen Vordeso reitung- ihrer Arbeir zu vereinigen. Der Versammse lung bleibe anheim gegeben, ihren Kommißarien ein Komite an die Seite zu stellen, um fie durch Mits theilung seiner Ansichten und durch seinen Rath zu unterstüßen.

Die Rede ward von dem Fürsten Präsidenten bean: wortet, und nachdem der Prálat von Schmid und der Bischof von Keller in Gebeten den Segen des Himmels erflehet, ward die Dank- Avdrepe an den König beschloßen.

Zum Vice : Präfidenten is der aus der vorigen Versammlung bekannte Herr Weishaar, und zu Sekretairen sind die Herrn Feuerlein und Scyotes

F nlan d.

Berlin, vom 25. Julius. Heute früh wurde der Goldarbeiter Jakoby, der am 15. April d. J. den Kammbeleger Noé hieselb ermordet hatte, den ergang-nen Erkenntnißen gemäß, mit dem Rade von unten herauf gerichtet.

i i iéiate

-

óöfnung des Revisionshofes.

Ewr. Exzellenz erlauben," daß ih im Namen des fevt errichteten Gerichtshofes, welchen zu práfidiren ih berufen bin, JFhuen die Gefühle der innigen Ver: hrung und des Dankes für das in uns geseute Ver- trauen darbringen darf.

Mir Alle sind durchdrungen von den großen Pflich: ten, welhe uns in diesem neuen Berufe verbinden. Mas indeßen menschliche Kräfte vermögen, das wdöl:

| len wir unter dem Beistande des H5chiten anwenden, | um diese Pflichten getreu zu erfüllen, und dem in

Uns gesezten Vertrauen zu entsprc en.

_ Dürfen wir bitten, daß Ewr. Exelenz dies feter- liche Versprechen, was ih hier namens des (YHericht8-: hofes wiederholt in Jhre Hand ablege, mit der ailer: Unterthänigsten Versicherung unseres ehrfurtvo uen Dankes und der treusten Ergebenheit, des huldreichen Monarchen niederlegen, und diesen Ge: rihtshof det Guade Sr. Majéstát' empféhlen mögen.

Die Form, unter welcher die Rheinischen Justiz: Behörden und der hiesige oberste Gerichtshof Recht sprechen sollen, is zwar jet neu, war aber auch ehe: mals Teutf{chlands Eigenthum. Wie einst münd: {he und ¿fentliche Rechtspflege durch das fremde, în einer fremden - Sprache geschriebene, aus Ftralieu géholte Recht verdrängt worden, und wie sich daraus eine künstliche \chriftlichè Rechts : Prozedur gedildet hat, welche die Partheien von dem urtheilenden Rich: ter entfernte, is eine aus der Rechtsgeschichte bekannte Sache. Eben fo nototisch sind die Klagen, welche sich in ganz Teutschland über den verrwoörrenen | Rechtäpflegé und ‘die Verewigung der Prozeße erhoben, worüber Me LnE und Landstände bittere Beschwer: den führren. Brandenburgs und ‘Preußens Regenten; in ihtem landesväáterliehen Bemühen ihre: Völker beglücken, gingen au hier mit einem-r hmlichen Beit spiele voran. Die Annalen unserer Geseßgebung liefern die redendslen Beweise, wie sehr unsere Regens

vor dem Thronè |

Ganÿ der

ren von der Nothwendigkeit einer Verbeßerung det Rechrspflege durchdrungen waren, und weiche unerz müdete Sorgfalt fie darauf verwendeten. Vorgzü gs li ch ragt au) hier die Regierungsperiode des großeæ Königs; unseres unsterblihen Friedrichs, im b ô hs sten Glanze hervor. Durch zwei denkwürdige, weitgreifende Justizreformen is der Anfang und das Ende setnes thatenreichen Lebens bezeihnet. Sie vers dienen hier eine besondere Erwähnung, weil sie den Uedergang zu dem einfachen mündlichen Rechtsver- fahren vorbéreitet haben, und auf eine merkwürdige Weise andeuten, daß schon Friedrichs hoher Geist diese Jdee gefaßt hatte,

Jun den Anfang der glorreichen Regierung des uns sterblichen Friedrichs fällt die badom dd Rocrejin \che Justitreform, welche schon - einen bedeutenden Schritt vorwärts machte, eine Menge Schlacken des labyrinthischen gemeinen Prozeßes auswatf, und den Rechtsgang in einer veredelteren und, einsæheren Ges stalt darftellre. Der Codex Fridericianus wird stets ein ehrenvolles Denkmal dieses um die Preuß. Justiz so hochverdienten Großkanzlerxs bleiben,

So erheblih und folgereih indeßen auch der

Sqhritt war, welchen Cocceji schon gemacht hätte, fo entsprach doch diefe verbeßerte

] be e Prozeßform noch nicht den Absithten des Königes; sein Jdedl eines prozeßualiscen Verfahrens, was er in einer denfkwüurs digen Verordnung des Jahres 1776 in den G:undlis nien gezeichnet hat, und was auf ein mündliches Vers fahren ‘hindeutet, fand er nicht erreihr.

Sein Mißvergnügen mit der Rechtspflege verans laßte in den lezten Jahrén seiner Regierung die Jus \tiz- Reform, ‘wélche der Groß: Känzier v. Cármer mit dem vottresflichen Suaréz durchführte. Eine große Umwälzung in der bisherigen Procedur wurde dadurch bewirkt, die alten Prozeßformen wurden bos feitiget , das \chriftliche Verfahren wurde größren theils verbannt, und eine naturlichere, einfachere und fast formlose Proredur trat an die Stelle,