1819 / 64 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 01 Aug 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Berichtigung.

Fn: Nr. 421. des-Hamburger Korrespondenten steht Folgendes unter der Aufschrift „Paris, vom 21. Jul.“ _ „Es is jegt die Rede von einem Projekte, welhes „für, das Mosel - Departement, wenn es ausgeführt „wird, von großer Wichtigkeit seyn würde. Es soll „nämlich unter dem Namen Pariser Straße aus dem ,¿ Inneren Baierns nah Frankreich eine Straße über „Meh ausgeführt werden. Dadurih bekämen die Wein: reGegenden bei Met einen Absas für ihre Weine, die „seit den großen Einfuhrzöllen an der „Preußischen Gränze zu einem Spottpreise her: „„abgesunken find." i

“Damit das Publikum sich über die Wirkung der aroßen Etnfuhrzölle an der Preußischen Gränze auf den Weinabsaß von Lotßringeh leichtêr verständigen fönne, wird es wol ni{ht gänz übercflüßig seyn, ‘hier folgende Thatsachen ‘ins Gedächtnis ¿zurü zurufen. e

Lothringsche Weine können in die Preußischen Län- der auf dein linken Rheinufer eingehn zur Durchfuhr, éder zur Einfuhr. 3 : 2: Dîe Durchführ kann ¿eschehn Waßer auf der Be vder zu Londe.

uf der Mosel Verden Folge des besonderen Schiffahrt - Neglements für. den Nectar, den Main, die Mosel, die Maas und die Schelde, welches der Wire- nêr_Kongreßakte angehängt if, gar keine Durh- fuhrzölle, sondern nur diejenigen Stromzölle erhó- ben, ‘die: Frankrei selb, als rxs das linke Rheinufer bésaß, daselbst anlegte, und die: nach dem viertèn Ar- tifel des gedaßten Reglements nicht erhöht werden llen; und aucÿ niht îm mindesken erhöht worden sind: ‘Aus der Mofél könneù die Lothringshen Weine in den Rhein und Main gelangen, wo die gleiche Frei- t von Durchgangzöllen, und die gleiche Beibe- altung der ‘vörgefündenen Strömzslle vertragmäßih stattfindet. n R : 2 2, Auf der Durchführ zu Lände haftet in den Prei: fischen Rheinprovinze näch dem Tarife vom 2s. Mai 1818 ein. Durchführzól von sechs8zehn Groschen vom Verliner Eimer, das is, von einem Thaler aht Gro- schen, oder fünf Franken vont Ohm, ‘oder voi zwet Thâlecn, das if, sieben und einem halten Fraufen vom Oxthofte. Das ‘ist icht unbeträchtlic, aber doch auch keinesweges. ss, daß. deshalb die nacbarlichen Weine zu Spott- Preisen, herabsinken können. Ueberdies:

aber können die Lothringshen Weine fast niemals.in;

den Fall komineù, diese Durchfuhrabgabe U entrich: ten. Auf der Straße pon Mes nach Koblenz wird, Niemand so, leicht ‘versucht seyn, Weine zu Lände zu; führen, da er : ég auf der Mösel-vox sich von Meß nach Frankfurt (an Maia wird aber das Preußische Gebiet „nur auf einer ganz furzen Strecke bei Saarbrlick durchs{chnitte. Hier, wie _üderàll, wo das. Preußische Gebiet nur auf kurze Strecken. be-, rüßxt wird, tritt. in Folge des: 15ten aragraphen tes ésebes vom a6. Mai 1818 eine Ermäßigung : ur führzolles. cin, und es wird statt desselben nur e hr'gerlhgé nat dex Dertlichkcit festgefegte Dur: Fubrabante exhoben. Wer übrigens selbst diese nicht ¿blen will, kanu mit einem kleinen Umwege von Stk.

vold über S A “Rheinbaiern- auf die ranffu n

den wohlfeilen- und steuerfreien Waßer-

eter Chaußee. vher jeden andern Weg. ins Jn-

E e A: M IG Odo gelaûgea, „ohne die een /èn Staaten zu berühren, und es bedarf dazu wénigstenz3 E ttaße. S L Ld ischen neuen Durchfuhrabgaben Spottpreisen des Lothringscheu Weis»

j ünsgu!

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T Weiüe in Göbeen, welcher Árt nd, in die Preußishen Nheiuprovinzen cin.

(bs verbraucht zu werden: #0 werden,

jzeht Groschen Zoll von Berliner Eimer.

chen drei Pfennige Verbrauchsteuer vom; |

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‘iwei G n drei Pfe Qüárté ‘bézahit. “Zoll und Verbrauchsteue:. vom' Dxtz;

hat. Auf der. Straße; f

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nes, nicht ermangeln;

hofte von drei Eimern oder 180 Quarten betragen demnach nahe cki neuñzehn Thaler. Diese Ab: gabe ist allerdings starf genug, um den Verbrauch frem: der Weine zu erschweten und zu vermindern, und es

fann gar wohl seyn, daß die leithten Lothringen Weine ls

vei diesér Vertheurung keinen Absas mehr in den Preu: ßishén Rheinprovinzen finden. Wir bitten indeßen diejenigen, welche darüber Beschwerde führen möchten, richt ‘ganz zu Übersehen : | 1, dáß die Rheinprovinzen am Rheine, der Mosel, 1S&ar, Nahe und Ahr sehr viel mehr der mannig: p, faltigsten und edelsten Weine éêrbauen, als sie selbft ¡„Derzehren können ‘““ und T ¡, daß alle êroje Staaten, die eignen Weinbau be:

¡ sibên, den Verbrauch des fremden Weines {ehr

oh besfeuern,‘

Man fragè doch, wie hoch teutsche Weine versteuert iverden, wenn ‘man sie nah Frankreich einführen will, éder tvas Französische Weite und teutsche Rhein:, Mosel - und Frankenweine zahlèn, wein: fle in ‘die ODesterreichishen Staaten eingrhn? Man beurtheile fernèr/ ob Baiérn ein Jntereße habe, die leichfken Weine aus Lothriñzen gegen geringe Abgaben einzulaßget, ba es o ‘viele, theils leichte, theils aúch sehr vorzüg: liche Weine in Franken und Rheinbäiern selb ètziehr.

Ganz überfNüßig ist hiebei wol nicht die Bemeckung, daß die größe Masse des Preußischen Staates, die fie: ben öflichen Prövinzen ,, seit langen Jahren an Fran-

zösische, hauptsächlich Böbrdeäuk- Weine yewbhnt ist, 2

und diese dafelb| vom äâ!lgemeînsten Gebrauche sind; daß besonders Stettin, bann auch Königsberd, Elbing und Danzig fortwährend ansehnlihe Quanticäten ‘da: von einführen , ünd daß zwar Zoll und Verbrauchsteuer von atlen in Fäßern anfkemmendèn fremden Weinen ohne Unterschied, und also auch von den Fran- zösischen, in den Lftlicheh Pröbinzen gegen achtund- zwanzig Thálèr vom Oxhofte betragen; daß abèr diese ailetdings ansehnliche AXbgabe, welche in Folge des Geseses vom 26. Mai 1818 seit dem 1. Januar die- ses Jahres in den sämmtlichen östlihen Provinzen des Preußischen Staates erhoben wird, bedeutend nie: deigerist, als dié bothet infen alten Preukischen Péovimzèn' längst" besfandnen Abgabe von frrmdeu Weirén, und daß auch daselbs eben deshàtb die frem: den Wein" fest mertlih mod!feiler sind, als man sié seit geraümkr Zeik zu kaufen gewohnt war. big

Die Préüßishen Avgöben voh fremden Weinen, wîe ansehnlich sie auch fen mgen, find überhaupt niedrißer, als die gleichen Abgäbén in allen anderú großen Staaten, weil Preußen seiner Lage nach durch Zoll: Linien sh weniger" tsoli?èn kann." Es U indeß seit einiger Zeit üblich ‘Féivordeß, zit vergéßelt, dg i

England, Frankreich, den Niederlanden, Oesteerei v;

N ußland? Schweden und in dèn alten Dreußischen Staäten' seit sehr ‘langen Zeïten , theils hötzérê Ein- föhrävgaben, als die ‘jeßigén) Preußischen, theils (elf Einfuhrverbote bestanden hahen, ünd |noch besen uñd ‘es ist’ n stehendèr Mode :rtikel geworden, über diê zganziunerhörtren'uüd felbst vällig un: befannten" Preußischen neuen Zölle flágèn. Die Preußische égierung sührt inzivischen fort, diz jenigen Abgaben zu erhebe, welche sie nach \orgfältis. ger Erwägung der' ihr recht wdhl' bekannten Verzält-' niße des Handels 'und Verbrauthes, ihrer Läge' gegen. ihre Unterthanen und gegen“ ihtè Nahbarn angtmeßen sudet;. siè’ fährt fort, indie Hebeformen: diejenigen Crleichterungen zu legen, welche die tägli" fortgéses-

ten Erfahrungen als thunlich darstellen; sib fährt forr,! |} Versehen zu berichtigen, die in Frrthümerù der “pelle

n':oder der Steuer- Einnehmer ihren Grund: haber

konnen, und; die in allen Ländern, wd Zoll- Lirtien be?

steveny das ist in allen’ großen Stäaten , vorkommen! Was jéyb nau scheint, wirb eins alt werder; die sf fentliche Meinung, wird dur? Zeit und Erfahrilng b

richtigt ; Alles, auch das Feindseligste, wird benußt; und

erechtigkeit und Wahrheit werden zuíeut ‘ihtcs Log / 7A 4 i 21708808

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All gemeinc

64e Stif. Berlin, den 1oten August 18L19.

n para E A É R A: -

1. Amtliche Nachrichten. |

Kronik des Tages. Berlin, vom 10. August. Seine Majestät der König haben den Gutsbesizer Julius August Mar- hall von Gottern auf Großengottern bei Langen-

F salza zum Kammerherrn zu ernennen geruhet.

Seine Majestät der König haben dem Premier

Lieutenant im zwölften Husaren-Regimente (2ten Mag:

debdurgischen), Karl Heinrich Döring, den Adelstand

F zu ertheilen geruhet.

Der bisherige Advokat und Anwalt beim Appel-

LI,

Kaslsruhe, vom 31. Julius. Der Bericht der

+ Kommißion unsrer ersten Kammer über die standes: und grundherrlichen Rechte hatte, nachdem er in Drudck | erschienen, die Sensation der zweiten Kammer erregt; | die sich durch zwei Stellen desselben empfindlich ge- | fránft und beleidigt fand. Die erfte Stelle heißt: | „Es „giebt zwei Partheien unter jenen, welche die | Nothwendigkeit einer, mit den Bedürfnißen der Zeit

fortschreitenden Ausbildung unsrer Verfaßungen an: erkennen ; von jenen, welche ein solches Bedürfniß we- gen Beschränfktheit niht ahnen, oder aus Selbst: suht nicht eingeitehen, ist hier niht die Rede. Die Einen halten die Grundlage geschichtlih gebildeter Rechtsverhältniße an sich nicht für verwerflich, #on- dern suchen sie nur mit den untwandelbaren Grund: säen des natürlichen Rechtes, und. den zwar wandel: haren aber gerechten Foderungen des Zeitalters in Eiaflang zu bringen; die Andern wollen, daß die Ge- genwart von der Vergangenheit abgeschnitten, rein aus sich selbst hervorgehe und nach allgemeinen Be: griffen aufgebaut werde. Von diesen ist sich zwar nur ein Theil der Konsequenz solcher Ansichten bewußt, und arbeitet auf allgemeinen Umsturz des Ueberliefer- tenz der andere Theil operirt im Einzelnen, ohne den Zusammenhang zu ahnen: aber gleichviel! wenn man solcce Gegner geschichtlih gebildeter Institute an Verbeßerungen derselben Hand anlegen sieht, fo täu: hen sie entweder sich, und dies mag bei der Mehr: zahl der Fall seyn, oder sie täuschen Andere, und zu- lezt ist es immer auf Einsturz und Einebnung abge:

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lationshofe zu Köln, Dr. Johann Vaptist Haaß il zum Anroalte bei dem Revisionshofe für die Rheins provinzen ernannt und bestellt worden.

Heute wird das 17te Stü der allgemeinen Geseßsamme. lung ausgegeben, uämlich

No. 556. Die Konvention zwischen Preußen und Rufßs land, in Betreff der Fodexungen zwischen Preußen und dem Königreiwe Polen und den damit verwandten A17s gelegenheiten; vom 22, Mai. d, J.

Berlin, den 10. August 1819. Kdnigl. Pr. Debit - Komtoir f. d, allgem, Geseßsamnlung.

Zeitungs-Nachrichten.

sehn. Es wäre zu viel gewagt, wenu man behaup: ten wolite, diese legte Parthei sey die herrschende in der zweiten Kammer unsrer Stände; daß dieselbe abet auf den Gang der Verhandlungen über das Standess und“ Grundherrlichkeits - Edikt einen entscheidenden Einfluß gehabt habe, läßt sich nichr verkennen. ““ Die ans dere Stelle: „Es ist nicht eine aus allgemeinen Grunds säen abgeleitete Verfaßung an die Stelle der gec schichtlichen getreten ; es sind nicht alle, die Révolu- tionsmänner beengende Schranken gebrochen und für unaufhaltbare Schritte die Bahn eröfnet worden, inso- fern nämlih von Gewalt und Umsturz, nicht von zeit : und rechtsgemäßer Eutwickelung, in welcher nie ein Staat gehemmt werden kann, die Rede ist./‘

Die Abgeordneten, namentlich Winter von Karls- ruhe, glaubten hierin die Beschuldigung des Jakobi- nismus zu sehen ; und da die Sache wegen der Vere tagung der Versammlung nicht weiter ‘zur Sprache gebracht werden fonnte: so wurde beschloßen, die Er: flärungen des Abgeordneten Winter und einiger An: dern in das Protokoll aufzunehmen.

Müchen, vow 26, Julius. (Fortseßung des im vorigen Stück abgebrochenen Reichstagabschiedes.)

LV. „Wir verweilen nicht länger dei den einzelnen Abweichungen von der in der Verfaßung fest vorge zeihuerca Bahn der ständischen Wirksamkeit, in dem Vertrauen, daß in den künftigen Sizungen keine Ein- wirkungen zur Theilnahme an Beschlüßen, welche die

7 Vntegrität der Verfaßung, ünd mit derselben die Wohls

fahyt des Staates selbst dedrohen könnten, ferner mehe