1819 / 76 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 21 Sep 1819 18:00:01 GMT) scan diff

London, vom 7. September. Die große Jury hat entschieden, daß die Anklage wider Hunt und seine Gehilfen wegen Konspiration stattfinde; dagegen hat se auch einer Anklage auf Meineid wider R. O wen, auf deßen Zeugnis Hunt und seine Genoßen an 16. v. M. verhaftet wurden, Raum gegeben.

Die große Jury von Cheshire j nung an_ die Einwohner der Grafschaft gegen die Umtriebe der Demagogen erlaßen, auch das Betragen der Yeomen in Manchester belobt, und entschieden, daß die Anklage wider den Geistlichen Ha rrison, der inzwischen gegen Bürgschaft der persönlichen Haft entlaßen ‘ift, stattfinde. :

Der wegen des Schußes auf den Konftabel Birch verfolgte Mac Jnnis ist in Jrland verhaftet worden.

Die Gräfin von Montholon ist, nach eimgen Zeitungen, aus St. Helena in den Dünen angefon: men, hat aber noch nit Erlaubnis erhalten, sich nach@ London zu begeben. | i | Die Angriffe der Kaffern auf unsere Kolonien am Kap sind noeh nicht beseitige. Man glaubt , daß siè von einigen Brittischen Ausreißern geleitet werden, unter denen man besonders Patrik Moore nennt.

Nach Briefen aus Margarita vom 12. Jul. ist diè Stadt Barcelona von den Fnsurgenten unter Anfüh- rang der Generale Marino und Cedeno geñota: men worden. O N Brion, Admiral der Nepublit Venezuelà, ist nach diesen Nachrichten am 10. Jul. aus Margarita fait einer kléinen Flotte abgesegelt , die 2500 Engländer, 500 Deutsche und 350 Indianer am Bord hatte.

Inland.

Berlin, vom 17. September. Am 14. d. abends traf hieselbst die gefürchtete Nachricht ein, daß der Herr Feldmarschal Fürst Blücher von Wahl- statt am 12. d. abends um 10 Uhr 19 M. auf sei:

Kriblowiz in Schlefien seïn Helden - Leben

Se. Majestät der König empfing diese Frauer - Nachricht durch einen Bericht des Adjutan- ten des verewigten Fürsten, Obersten Grafen v. Nos-: tiz, wie durch mündliche Meldung des zweiten Ad: jutanten, Rittmecisters v. Rudorf, und befahlen fo- fort, daß die Armee auf Acht Tage Trauer anlegen solle. An die verwitwete Frau Fürstin haden Se. Majestät den Lieutenant im Garde Ulanen’: Regi- mente Grafen Blücher v. Wahlstatt, Enkel des Fürsten, mit einem höch stgnädigen Kondolenzschreiden abgesandt. L | :

Non den lezten Tagen des Fürsten glauben wir noch Folgendes nachholen zu müßen. Se. Majestät \chickten am 5. d. von Breslau aus Jhren General: Adjutanten, Generalmajor von Wißleben, zu ihm. Der Fürst war sehr schwach aber bei voller Besinnung. Er trug deá Herrn General von Wibleben auf,

hat eine Abmah- -

Sr. Majestät für alles ißm wiederfahrne Gute zu danken, und Höchstihrem Wohlwollen seine Gemah- lin zu empfehlen, auch zu bitten, daß er ohne Ge- pränge auf dem Felde, an der von ihm näher bezeichs neten Stelle, am Wege von Kriblowiz nach Kanth unter dên daselbst stehenden 5 Linden beerdigt werde. Auf die Aeuserung des Herrn Generals, daß ec an seinen nahen Tod noch nicht denken dürfe, da die Aerzte seinen Zustand keinesweges für rettunglos hielten, sagte er: „Jch weiß, daß ich sterbe, denn ich fühle es beßer, als die Aerzte meinen Zustand beur- theilen können. Jch sterbe gern, denn ich bin nichts mehr nug. Sagen Sie dem König e, daß ich treu fúr ihn gelebt habe, und treu für ihn sterben werde.‘“ Er nahm hierauf mit einém Händedrucke förmlichen Ab-

| schied. Ain folgenden Tage statteten Se. Majestät

in Begleitung ‘des Prinzen Ka r!l, Königl. Hoheit, ihm Jhren Besuch ab. Er befand sich anfangs in einem \chlafáhnlichen Zustande und ohne Theilnahme, doch erfannte er nachher den König. Se. Majestät sag- ten ihm unter mehren wohiwollenden Aeuserungen - „Sie können überzeugt seyn , daß Niemand mehr Theil an Jhrem Wohte nimmt, als Ich; Jch weiß, was das Vaterland und Jch Jhnen schuldig find. Geben Sie die Hosnung zu Jhrer Wiederherstellung nicht auf, aber folgen Sie auch dem Rathe der Aerzte, und brauchen Sie die Mittel, die man JFhnen darbie- tet‘ (dieses hatte er in der leßten Zeit unterlaßen). Der Fürst dankte Sr. Majestät und empfahl 1Jh- nen die Frau Fürstin.

Jn den lesten Tagen war er meistentheils schmer- zentos, die Kräfte nahmen aber merftlih ab, und er war gänzlich unvermögend zu sprechen. Ein hinguge- tretener Stickfluß machte dem Leben ein Ende. Der entscelte Leichnam is einbalsamirt im Gewölbe {der Kirche zu Kriblowiz vorläufig beigesebt. Er war, st0- viel áltere Nachrichten ergeben, am 16. Decbr. 1742 geboren, har atso 76 Jahr 8 Monat 25 Tage gelebt. Sein Kriegsruhm erfüllt die Welt.

Nsortuum dicas cave, qui relictis,

Ire plus ultra voluit stàtivis

E mori Hescit domuit ferum qui Nappoleonta.

Vn dém Konzerte reiches Madame Catalani am 15. d. M. im Königlichen Opernhause vor einer gläns zenden und zahlreichen Berfammlung mit dem gewohn- ten ungetheilten Beifalle gab, bemerkte man mit Ver- gnügen Madame Mara unter den Zuszauern an eis ner Stä:e, wo die Kunst des Gesanges auch ihr so manchen Triumph zubereitet hat.

Die in den Hamburger Zeitungen verbreitete Nach- richt vdn dem Tode des Herrn Direktor Schadow ist ganz ungegründet. Er ist vielmehr auf dem Wege der völligen Beßerung und wird binnen Kuxzem zu- rück erwartet.

E

Die Ober - Postamts - Zeitung zu Frankfurt glaubt die durch einen officiellen Artikel der Staats - Zeitung bekannt gemachte Unterdrückung der Naumburger Zei- tung dahin berichtigen zu müßen, daß dieser Unterdrüf- kung von der Königl. Regierung zu Merseburg keine Folge gegeben y vielmehr die fernere Erscheinung des Blattes von derselben erlaubt worden sey. Diese Be- richtigung beruht auf einer Unbekanntschaft mit unseren Dienstverhältnißen. Es kann seyn, daß die K. Regie- rung zu Merseburg bei der höheren Behörde für die Beibehaltung des Biattes sich verwendet hat, es kann sogar seyn, daß sie, obwol ihrer Amtsstellung nicht gemäß, und deshalb nicht wahrscheinlich, der Ausführung des ihr gewordenen Befehles bis zum Eingange der anderweit erbetenen Verfügung unter ihrer Verantwortung Anstand gegeben : dieses kann je- doch nur die Folge gehabt haben , daß die Naumbur: ger Zeitung einen oder ein Paar Posttage spater noch

erschienen is, wöògegen die dur die Frankfurter Zei: tung mitgetheilte Nachricht so lautet, als ob eine Re: nitenz und Jnsubordination der unteren Behörde den höheren Befehl dergestalt unwirkfam gemacht habe, daß die Naumburger Zeitung so nach wie vor erscheinen werde. Bei nur einigem Begriffe von Dienstverhält- nigen überhaupt wird man so etwas für unmöglich ers fláren. Ließe sich aber auch eine beharrliche Weige- rung der untern Behörde, den höhern Befehl auszu- führen, als mögli denken; so würde es auf die Naum: burger Zeitung keinen Einfluß haben, sondern nur auf die renitirende Behörde, die ihr Amt verwirkt.

Findet sich die Staatsverwaltung bewogen, die Her- ausgabe der unterdrückten Zeitung wieder zu erlauben, so wird sie es gewiß öfficiell bekannt machen, Bis dahin kann man eben so gewiß annehmen, daß sie un- tecdrückt ist.

r ——————— C C RD C E E TEI,

Allgemeine

Preußishe Staats - Zeitung,

MREE I

-6* Stü. Berlin, den 21sten September 1819.

I. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 21. September. Se. Majestät der König haben dem Genexal - Major und Brigade: Kommandeur Laroche v. Starkenfels, dem Ober- fen und Brigade . Kommandeur v. Klüx, dem Kam: merherrn Grafen v. Sto #\ch{, dem Geheimen Justi,rathe v. Reinersdorf, den rothen Adler: Orden dritter Klaße; dem Kammerherrn von Bojanowski, dem Kreis - Deputirten von Kelksch, den Königl. Preuß. St. Johanniter - Orden ; dem Kreis - Sefretair Stoß zu Trebniß und dem Thorschreiber Thomas zu Bres: lau, das allgemeine Chrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.

Seine Königliche Majestät haben den bishe: rigea Ober - Landesgerichts : Rath Schiller zu Bres- lau, zum Vice- Präfidenten des Ober- Landesgerich!?s daselbst aliergnädigst zu ernennen geruher.

Se. Königliche Majeftät haben allergnädigst geruhet, den bisherigen Oberlandesgerichts : Rath G ör: deler in Magdeburg, an die Stelle des zum Ersten General - Advoka'en in den Rheinischen Appellations- gerihtshof zu Köln berufenen Geheimen Ober - Revi: sions - Rathes Bölling, zum Rathe bei dem hiesigen Rheinischen Revisions - und Kaßationshofe zu ernen-

nen, und die Bestallung allerhöchstselbsi zu vollziehen.

Des Königs Majestät haden den bisher bei der

Regierung zu Frankfurt an der Oder gestandenen Ober: Kalkulator Bettéober, zum Rechnungsrathe bei der

Regierung zu Köln zu ernennen und das Patent für dénselben allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Der bei dem Revisionshofe für die Rheinprovin- zen ftehende Anwalt Franz Joseph Molitor, is zu- glei zum Justizkommißarius bei dem Kammerge- richte und zum Notarius publicus in dem Departe: ment desselben ernannt worden.

Der Justizkommißarius Markstein allhier ist auh zum Notarius publicus in dem Departement dés Kammergerichts ernannt worden,

Bekanntmachung

Die wegen der gegenseitigen Foderungen zwischen Preußen und dem jevigen Königreiche Polen und we: gen der damit verwandten Angelegenheiten zwischen Preufen und Rußland am 22. Mai d. J. geschloßene

À Konvention, deren 1er Artikel die in dec Wiener

Konvention zwischen Preußen und Mußland vom 30. März 1815 unter den hohen fontrahirenden Theilen von Staate zu Sraate eingegangenen Verbindlichkei: ten aufhebt, enthilt im 2ten Artikel, welcher festsebt, daß alles, was in der gedachten Konvention vom 50. Márz 1815 und in den additionnelien Artikeln dersel: ben die gegenseitigen Verbindli keiten und die weck.sel: seitigen Verhältniße zwischen Gläubigern und Schuld: nern betrift bestehen bleibt, hiebei folgenden Zusat: „„Was die in dem 5en additionellen Artikel (der Kon- vention vom 30. März 1815) zu Gunsten der Schuld- ner geseyte fünfmonat!liche Frist betrift, so wird be: stimmt, daß jeder Preußische Gläubiger, welcher seit

dem 1. Mai 1308 eine im Königreiche Polen ausse- hende Schuldfoderung erworben hat, oder, sey es durch die Wiener Konvention vom 30. März 1815, sey es durch die gegenwärtige, in seine Rechte wieder einge- se6t worden ist, um sich die Ausübung seiner Rechte zu sichern , die in dem Artikel 1690 des bürgerlichen Gesegbuches des Königreichs Polen verordneten Förm- lichkeiten erfüllen soll, und daß der Polnische Schuld: ner, an seinem Theile, von dem Tage an gerechnet, wo er die Anzeige (insinuation) seines Gläubigers erz hält, jenen fünfmonatlichen Raum haben soll, um authenish und gerichilich zu erflären, daß exr die VBergünstigungen, welche die Artikel 1, 2 und 5 der additionellen Uriuifel der Konvention vom 30. März 18315 ihm zugestehen, benÜßen wolle. ““

“Die Stelle des bürgerlichen Gesezbuches des Kör nigreihes Polen, von der hier die Rede ift, lautet folgeudecgestalt.

„Ju Beziehung auf dritte Personen gelangt (bei Ueber:ragungen von Foderungen und andern unkör- perlichen Rechten) der Ceßionar nicht eher zum Be- sige, als dur vie dem Schuldner zugefertigte Bes kanntmachung der Uebertragung ; ‘‘ und die oben an- geführte Zusaßbestimmung hat in dem Zustande . der Üngewißheir ihren Grund, in welchen die Polnischen Schuldner Preußischer Kapitalien durch die unierz- oliebene Ausführung der Konvention vom 30. Marz 1815 und durch häufigen Mangel-an gehöriger Nach: richt von geschehenen Uebertragungen der Schuldfo- derung, darüber: wer zur Zeit ihr Gläubiger sey ? verseßt worden, und durch den sie verhindert worden sind, die in dem 5ten additionellen Artifel der Konven- tion vom 30. März 1815 vorgeschriebene Erklärung abzugeden.

Ju dem erwähnten aten Artikel der Konvention vom 22. Mai d. J. ist zuglei bestimmt, daß wenn der Schuldner binnen der ihm vorbemerfktermaßen ander- weit offen gelaßenen fünfmonatlichen Frist die bezeich: nete Erklárung nicht abgiebt, er nach den im König- reiche Polen bestehenden Geseßen behandelt, inglei- chen, daß wo bereits definitives Erkenntnis ergangen, oder zwischen Gläubiger und Schuldner freiwillig be- sondere Vereinbarung getroffen worden ist, von jeder anderen Bestimmung abgesehen werden soll.

Obgleich durch die in Nr. 17. der Gesezsammlung des laufenden Jahres S. 197 208 erfolgte Bes kanntmachung der Konvention vom 22. Mai d. Jck+ ihrem ganzen Inhalte nach, auch bereits die oben an: geführte in dem aten Artikel derselben enthaltene Be- stimmung zur öffentlichen Kenntnis gebracht worden ist: so ist dennoch für erfoderlich erachtet worden, hies durch darauf noch besonders aufmerfsam zu machen, damit ein Jeder, deßen Verhältniße es mit si brin- gen, darnach das Erfoderliche wahrnehme.

Berlin, den 8. September 1819.

Just. Min. Min. d. A. Angel.

Kircheisen. in Adw. d. Hrn. Chefs Exc, Hoffmann. s

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