1819 / 81 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 09 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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fen und- die Gräfin von Orsay und die Frau von Sourdis, ist von dem hiesigen Polizeigerichte wegen mangelnden Bewèises durch Abrdeisung des Klägers und deßen Verurtheilung in die Kosien entschieden worden. Der als Zeuge aufgestellte Herzog von An- ouleme hatte schriftlih erflärt, von der ganzen Sache keine Kenntnis zu haben. Das unangemeßene Betragen des Klägers vor dem Gerichte hatte ihm vielfältig die Indignation des Publikums zugezogen. Der erste Theil der Schrift des Herrn v. Pradtk über den Kongreß von Karlsbad ist erschienen. Der Stof zum zweiten Theile wird diesem rüstigen Schrifcs steller nicht fehlen. Unsre Renten sind im Laufe der leßten Woche geÒ- sunken, doch nur sehr unbedeutend.

London, vom 1. Oftober. Der Zwiespalt der Meinungen über die bekannten Vorfälle in Manchesier dauert noch unter uns fort, und veranlapt mehr und mehr Versammlungen des Volkes, um sich darüber berathen und Beschlüße gegen die Maasregeln dekr Obrigkeit und das Verfahren der Yeomen zu Manche- ster abzufaßen. Jn einer solchen zu York gehaltenen Versammlung hat der Lord-Mayor den Vorsttz ge- führt. Da sie, wie die anderen, in einer großen Men: \schenmenge, wenigstens 4000 Personen» bestand, so ließe sih die Bemerkung des Kardinals von Re 8, daß jede zahlreiche Versammlung, aus welchen Individuen se auch zusammengesezt seyn möge, dennoch uur etne Masse von Pöbel sey, auch auf sie anwenden. Unsre Volksführer scheinen die Meinung geltend machen zu wollen, daß es, um von solchen Versammlungen gro- ßer Massen den Vorwurf der Geseßwot®rigkeit abzu- wenden, nur der Verhütung von wirklichen Ausscdwei- fungen bedürfe. Mit welcher andächtigen Stille jedoch diese Versammlung ihren Rednern zugehort haben mag, so darf man do nur den Inhalt der Reden und der dadurch hervorgebrachten Beschlüße vernehmen und lesen, um sich zu überzeugen, daß nicht das Volk, sondern der Pöbel in Berathung getreten gewesen. Die Rede, die der Stadtrath Nicol an die Versammlung in York hielt, liefert hierüber den gründlichsien Be: weis. Judem er die Gesezmäßigkeit der Bersamm- lung in Manchester darzustellen unternimmt, sagt er „fie sey zahlreich gewesen, um ihren Vorstellungen durch die Masse Nachdruck zu geben.“ Va aber Nie- mand bezweifeln wird, daß eine Versammlung dieser Art durch verständige Berathschlagung, durch Weis- heit und Mäßigung der Beschlüße ihren Vorsteilungen einigen Nachdruck zu geben am twenigl|ien geeignet sed, so kann der achtbare Redner au nur auf den Nach- druck der Faust gedeutet haben. Jn solchem Sinne und von solchem Geiste geleitet, sind denn auch, wie zu erwarten war, die Beschlüße zu York abgefaßt wor- den, worin nah den gewöhnlichen Lobpretsungen des Betragens der geseßlich konstituirten Volksversamm- lung in Manchester und dem hefiigsten Tadel der Obrigkeiten und der Yeomen auch gesagt wird: die Billigung, dieses ¡Betragens der Yeomen durch den

Regenten sey geeignet, Spaltungen im Reiche zu ver- anlaßen, weshalb die Versammlung auf En:laßung der Minister anirägt. Jn der verständigen Mehrheit der rehtlichen Bewohner Großbritanniens ist jedoch nicht leicht Jemand zu finden, der das unbeslrittene * Recht des Volkes, Petitionen einzureichen und sich zu * diesem Zwecke zu versammeln (welches nah Hunde r: ten eden so geseblich geschehen kann, als nur solche wenig zahlreiche Versammlungen ein vernünftiges Ne- sultat erwarcen laßen), mit diesen der öffentliczen

Ruhe gefährlichen Versammlungen eines unverständi:

gen, zu Ausschweifungen geneigten Pöbels verwecbseln | wird. Eben daher empfängt der Regent auc Avreßen, die im entgegengeseßten Sinne abgefaßt sind, worin sölhe Versammlungen getadelt und die Maasregeln der Obrigkeit zu Manchester und der Regierung, als geseblich gebilligt werden. Freilich liegt es in der Natur der Sache, daß diese Adreßen nicht aus Be- rathschlagungen hervorgegangen sind, worin die Masse den Nachdruck giebt. : Hun ts Ansehen is, wie sich leiht erwarten licß, unmitcelbar nah seinem Triumph: Einzuge wiederum eben so tief gesunken. Er wohnte zwar anfangs der Versammlung zur Wahl eines Lord Mayors, welche am 30. v. M. begonnen hat, bei, seßte auch mit Hilfe des Aldermann Waithmann vor dem Wahlgeschaäfte einigè Beschlüße durch, die sich wiederuin auf èi- Van: chester- Vorfälle bezogenz indeß hät er gestern ert! ¿tf daß er sich in die Sachen der City niczr mehr mij woue, weil er schrifclic aufmecfsam gemacht worden sey, baß er durch feine Theilnahme der guten Sche nur s{aden werde. Obwol die Parthei der Refor mers an den ersten beiden Wuhliagen die Dberyand hatte, so hatten sich doch schon am dritten bie mei jèen Stimmen für einen Kandidaten, der dieser Par thei nicht angehört, den Herrn Brydges vereinigt. Auf den wiederholten Untrag eines Herrn Yar- mer sind zu Mauchester Über die Vorfälle des 16ck

Aug. viele Zeugen gerichtlich verhört worden. Da |\ aus ihrer Aussage hecvorgehr, daß die Hun sche Vere N

samailung bis zur E-sczeinung des Muiiitaus in den Schranken der Ordnung und Ruhe gebiieben sty, sto

1 r we 4 dabei umgekommene#n K o el) 1 : hat Herr Harmer wegen cines dabei umg foimi au untèr uns Beispiel vorhanden ; daß ächt vacti-

3tannes wider die gesammte Yeomaary eine Uifklage

auf Mord gerichtet.

Madrid, vom 16, Sept. Vorgestern hat der König mit den Prinzen un» Prinzeßinnen des Königl. | Hauses den Vermählungs Vertrag unterzeichnet. Jm Namen des Königl. Sächsischen Hoses geschah die Unterzeichnung durch: den Gesandten desselben, den Baron von Friesen. Die Königin toird am 29. zu Pau erívariet.

Brüßel, vom 29. September. Jhro Waj. die Königin ist am 26. d. von Jhrer nah Teuiscpland unternommenen Reise zurüctgekehrt.

Durch eine Königl. Verordnung vom 15. d. isk der Gebrauch der Französischen Sprache in öffentlichen Ber-

handlungen auf das ehemalige Belgien beschränkt worden.

L P E Ä I S R S E Ä S G D H F AER S Ä A H C G tem T n mere .

Die Schus - Blattern in England und in Preußen. In einem, den hiesigen Zeitungen beigefügten Auf- sage sucht der Verfaßer dem Mistrrauen zu begegnen, welches die aus England mitgetheilten Nachrichten über die vielen Beispiele der Unwirksamkeit der Schuße blatterimpfung gegen die Ansteœ@ung der Menschen- blattern in Bezug auf die allgemeine Sezukékraft der Kuhpocken auch unter uns erreZen Fonnten. Diese durch den Licenziaten Nemni ch zunächst verbreiteten, von anderen Aerzten bereits hinreichend widerlegten Nachrichten haben unter uns dan seit mehr als 20 Fahren befestigten Glauben an die Wirksamkeit der chugblattern gar nicht entkräftet; mit Recht aber bemerkt jener Aufsag , daß die Beispiele einer Anstef-, kung vaccinirter Personen durch die Menschenblattern \o lange vorkommen werden, als mit der Impfung so leicht und“ üunvorsichtig, wie in England, verfahren werde. Jn diesem Lande steht sie unter keiner Auf-

sicht der Staatsbehörden, und wird von einer Menge 7

unberufener Nicht -: Aerzte verrichtet, denen eine hin: lángliche Kennrnis vom Verlaufe der ächten Schuße blattern mangelt; die niht wißen, in welcher Zeit der JFrapfstoff, durch den die shüßende Krankheitsform forte gepflanzt werden soll, den Pusteln entnommen werden muß; denen die Umstände unbekannt sind, welche den

ächten Kühpocten, während ihres Verlaufes, die Schus: * kraft zu entziehen verinögen. Jn Beziehung äuf dieses |

legte enthält der Aufsay folgende merkwürdige Stelle:

„Von hoher Wichtigkeit und die Sache aufélärend ist die neuere, sich Überall bestätigende Erfahrung, daß ächte Schügblattetu ihre shügende Kraft vers» lieren, wenn die Jmpfpusteln sämmtlich in ihrem Verlaufe gestört werden, und ihre vollständige pathol0-

erreichen. (Schluß in der Beilage.)

Beilage-

“Hégründete Gesebgebung:

“dieseni Systême béherischt die Büreäukrätie nothwen-

“tion nicht dârauf berehnet ist, dáß sié diese Rechte “selbst verwaltet könnte. t: M A

ligèn Senaté, aus den Mitgliedern der ehemaligen D nieschafe "E6 u e P Páirs zusanimenzgesett ist. Ser großte Theil dieser Pairs empfängt eine x L liche Besolduná. PTOAge PARE ARISOA gische Ausbildung bis zur völligen Abtrockuung nicht

a ga D T S L E zum s1sten Stücké der Allgéméinen Preußishèn Staats-Zeitung,

vom gten Ofcöbér 1819.

o.

Dié Schub-Blattern è¿c. Schluß.

_ Wiedeëholte Beobachtung und 0 Z dieser Absicht angestellte Versuche haben es nämlich außer Zweifel gesest; daß wenn dié Jmpfpusteln, es fey durch Abfkraßen, Abreiben (von groben Hemden) oder Oeffnen detselben zur Eitnehmung des Jmpfstóffes, sámm t: lich verleßt und in ihrem normalen Verlaufe gestört Werden, die BVaccinätion ihre zuverläßige Eigéënschaft; die Geimpften gegen die AnsteckŒung der Menschenblat- tern zu sichern, verliert;

. In Großbritanien giebt es aber Aeëzte; tvelche stets nur einén Impfstich machen und nur eine ein- zige Fmpfpustel béwirken; wird diese zuk Förtpflan: zung diefer Krankheit geöffnet, so bleibt der Fmpfling der UnsieckŒung der Menschenblattern ausgeseßt, Andere Aerzte daselbst beurkunden in ihren gedructei Bez kanntmachungen, baß sie jede Schuüßpocké öfnen; erschöpfen und dabeîï inStücken schnêiden.“ _ Diese Bemerkung über die Unwirksamkeit verlebteë Pusteln erscheint eben so bedénfklich; als für viele El: tern sehr béunruhigend, weshalb eine nähere uud völl: ständige Erläuterung für uns Laien höchst wünschens: werth seyn würde. Wenn die Jrüpfpusteli durch dié BVerlebung in ihrem normalen Vetlaufe gestört werden, so läßt sich freilich begreifen, daß die Vaccination' vergeb: lich sey. Aber werden sie durch die angegebenen Verlez- guügen in ihrem normalen Verlaufe wirklich und jederzeit gestört? Wir bekennèn, hievón keinesweges überzeugt u seyn, und bezweifeln es, zu eigner und andrer El- ern Beruhigung, um so mehr als bei gewiß sehr Häufig vorkommenden Vetlezungen solcher Art auch

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Unter uns, die Krankheit dez Méùischenblattêrn an

vaccinirten Kindêèrn unstreitig viel häufiger eintretèn

würde. Geroiß sind nicht blos in England, sondern

nirte Kinder dennóch von dên Menschenblättern be- fallen wordên find. Aber wir haben ja auch manche

© Veispiele von zweimal eingetretenen Menschenblattern ;

und jene vaccinicten, von den Menschenblattern den- noch befallenen Kinder können ja wol zu solchen Bei- spieleù gehört haben.

Wäre übrigëns diè Beinerküng gègründét, so kann es unter solhen Umständen ven Eltern nicht wohl zu- gemuthet werden, Jmpfstoff von ihrem vaécinirten Kinde nehnmien zu laßen, weil, wenn auch nur Einé Pustél dadurch verlegt wird, die andère óôder die án- deren durch eine zufälligè Verlesung gleichfalls sehè leicht unwirfsani gemacht weödet könnten. Auch von diesèr Seite i daheë eine vollständige und gründliché Béweisführuñg vonnöthen.

Den Sluß des erwähnten Aufsäbes theileri wir vollständig mit:

¡Was ëêiner votzüglichen, und wie es scheint nicht genug gewürdigten Beächtung bedarf, ist die Vorsicht, welchè die Jmpfärzte bei der Auswahl des Stoffes zur Verbéeitung der Schußblattern, anzuwenden ha- ben: Daß mit diésem andere Ktankheiskeime mitge: theilt werden fönnen, leidet keitien Zweifel. Neuer- dings sind mehre Dörfs yaftèn în den Rheingegen- den vóôn venerischen Uebeln béfallen- gewesen, tvelche lê- biglih von der Mittheilung der, von einem insicirten Kinde; durch einen unvörsichtigen Landwundarzt ent- nommener unreinen Lymphe entstariden wären. Dié Seuche wurde von den géimpftèn Säuglingen auf dié stillenden Mütter , von diesen äuf ihré Chemänner verbreitet.

Solche Erfahrunigéèn müßen jede Regieëung verz änlaßen, das Jrapfgeschäft der Schußblaitern, wel- ches anfänglih zur Beförderung der guten S1che und als eine leichte und gefáhrlose Operation, Jedèm der sich damit beshäftigen wollte, Überlaßen wurdé, au s: shließend wißenschaftlich : gebildeten, vorsihtigen und géwißenhäften Aerzten und Wundärzten anzusz vertrauen. Voû der Preußischen Regierung wikd dié sem Gegenstande die größte Aufmerksamkeit gewidmet: Das Jmwpfgeschäft wird dutch die Behörden genau fontrôllirt und diè Máasregeln weiden, so viel dië Lokalitäten es nur gestatten; immer mehr und mehëé verbeßert, wodurch diese dem Menschengèschlechte ersprieslichè Angelêgenbeit êven so sehx an Verträúért

als an Ruhm gewinnen muß.“

_ Die Französischen Tagblätter erzählen die Unruhen einiger Englischen BVolkzhaufèn mit vielein Wöhlgë- fallen, nicht weil sie ihren Nachbarn das Unheil und die Schrecken einer N aller wünschen, sondern, vil es us Gelegenheit verschafft , sich der eignen Natiónalglüseligkeit zu rühmen und zu erfreuen. So hat èins S Blätter des Lucretius berühmtes „Suäve mant magno” zum Motto vor einei Aufsage gewählt, der ie Vorzüge dêr Französischen Verfaßung vor der Englischen in ein helles Licht zu segen bestiramt ist *). Da-.

gegen finden wir in einer anderen Schrift des Tages chende Tábelle über die Staatsverwaltung beider Reiche :

a L M U ¿ 1. Eine auf angéblich philosophischèn Thedôrier neu:

_à. Ein Regieëuûgs : Syskeñ, in welhern die Mi- ister alle Intereßen auszugleihen und alle dfentli- hen Angelegenheiten zu vêrwaltén sich anmaßen. Näch

dig die Rechte der Bürger, weil die Stellung dêr Nä:

3. Eine Kammer vön Pairs, diè aus dêm ehèmá:

Klêiner politischer Katechismus ‘“ nachstehende veërgleis

¿a a 0E, Snáland: l 1 Einè Geseßgebüng, die aus altèn Gewohnheiten hervorgegangen und in allen ihren Theilen auf den Schub der Personen, des Eigènthumes und der Jn- dustrie gerichtet ist: i

2. Eine Repráseûtätiv - Regièrung, diè auf dèêm Eigenthume ; der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Nationaltheilnahme an allen Verhändlungèn Von öfz- fentlichenì Jntèreßé gegtündet ist. Unter solchen Um- ständen beschränkt sih die Autorität der Minister bei- nah nuë auf die Lêitung der Parlamménts : Vechänd- lungen. i : : 5. Einèê Kanimer vôn Paiës, die aus Mäñnékn gèê- bildet ist, welchen ihre Geburt, ihr Vermögen und ihre dem Staate geleisteten Dienste das höchste Ansehn vers lasse haben. Diesé Pairs erhalten gar keinèê Be: oldung.

#3 ÉA L A8 Í L y x L y a : j ¿ ¿ iy : x L d u ¿ L S v B H ) Ebèn dieses Blatt scheint doch dérnialen úber die Wahle Uhd übêèr deren müthmaslihe Folgèn érschröckXèn und in

sihtbarer Verlegenheit,