1819 / 84 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 19 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Daß aber die meisten Steuerdeshwerden darin ih- ren Grund haben, daß die Steuernden die Nothwen- digkeit der Steuern nicht einsehen, eden weil sie den Haushalt des Ganzen nit übersehen, das sieht man an der Leichtigkeit und an der Willigkeit, mit der man in wohlgeordneten Gemeinden die Gemeinde-:Ausgaben aufbringt, eben weil diese füx Zwece sind, die nahe liegen, und die auch der weniger Unterrichtete begreift und übersiehtz; wo- hingegen die Ausgaben für die Provinz oder gar fürs MNeich, när ‘rauit Unwillen beigebracht ‘werden, eben weil die Steuernden die Zwecke nicht begreifen, für bie sie bestimmt sind, dba diese jenseit ihrer Kennt: iße des Stadatshaushaltes liegen. Wenn die Geseß: gebung óffentlih is, Und ‘in dieser alle Bédürfniße nah den Zwecken der Staats - Einrichtung berathen ioerden, so verbreiten sich diese Kenutniße auch untér dem Volke; und obgleich es imnier der Mehrzahl des: selben an Einsicht fehlen wird, die Staatshaushaltung zu begreifen und sich von der zweckmäßigen Berwen- Dung -der Steuern zu ‘Überzeugen : so beruhigen fich die Leute doch dabei, wenn sie sehen, daß die Reî- chen und Vornehmen, so die Deputirten wáhlen, sie ebenfalls bezahlen, und daß diese es nicht hun würden, wenn etwas hiebei zu er: znnern wäre. Eine größere WiUigkeit im Steuerbe- zahlen is daher die beständige Folge einer Nattonat« repräsentation, bei der die zu bezahlenden Steuern df: fentlich berathen werden.

Außer den Steuerbeschwerden » fo aus Mangel an Einsicht in die Haushaltung des Staates entsiehen und die vóllig allgemein sind, giebt es aber noch andere, so jeder Provinz besonders eigen sind.

Hiezu gehört ‘auf dêm linken Rheinufer der Um: stand , das ‘die Aliiirten im Jahr 1812, als fie diese Lande nach Vertreibung der ‘Franzosen in Besiß nah- men, ‘ertlárten, daß fie die gehäßigen drouts reunis abschaffen würden, und daß diefe hiemit abgeschafft wären.

Diese Erklärung dar damals allérdings zweckmäßig, um die Nationalsache“ des Freiheitkrieges auch unter den unteren Volfksfklaßen zu verbreiten. Auch fonte fie um so leichter gegeben werden, da das Kaßen : ZA: tereße nichts dabei litt, indem diése Steuern durch den Gang der Begebenheiten auf dieselbe Weise ab:

eschaft worden, wie die Douanen. Denn ein großer

heil der Beamten, so Franzosen waren, waren mit der Atmee weggegangen, und hiezu gehörten alle Obér- beamte. Die Maschine hatte sich also selber zerlegt. Aber wenn ‘dieses auch nicht gewesen wäre, so hätte die Erhebung der vereinigten Rechte doch nicht fortgeseßt werden können, da dieses indirefte Abgaben: system, so wié jedes andere, auf einer genauen und ficheren Bewachung der Gränze beruhte. So bald diese aufhörte, mußte das Ganze aufhören. :

Diejenigen, welche nun die damaligen Proklama: tionen der Alliirten so verstanden haben, daß die droits reunis zu ewigen Tagen abzeschafft wären , und daß nie wieder eine Besteurung der Getränke sollte ein- geführt werden, diese müßen sich allerdings jebt sehr verwundern. : L A:

Indeß da es sehr \s{hwer seyn würde, die Bedürf- niße der Gesellschaft blos durch direkte Steuern bei: gubringen, o bieten, sobald man indireête einführen

will, die Getränke unftreitig einen sehr shicklichen Gez genstand für indirekte Steuern dar, da ein großes Kapital in ihnen rundgeht, und da sie un- gleich mehr ein Gegenstand des Luxus sind, als das Salz und das Brod, obgleich dieje auch in den meisten Ländern besteuert werden.

Soll nun eine Steuer auf die Getränke gelegt werden, so fragt sich?s blos, welche Einrichtung die zweck- mäßigere?2 Ob die Preußische, so die Getränfe bei der Fabrikation besteuert, oder aber die Französische, so sie bei der Konsumtion besteuert.

Die Französische hat unstreitig größere Summen eingeträgen, als die Preußische je eintragen wird. Denn bekanntlich soll blos das ‘Roerdepartement beï éinér Bevblkérung von 600000 Seelen in den leßten Jahren in den vereinigten Rechten g Mill. Franfen eingetragen haben, welhes auf den Kopf 11 Franken oder 4 Berliner Thaler macht. *)

Auch scheint man in Frankreich noch keine beßere Einrichtung für die Besteurung der Getränke gefun: den zu haben, da man sie unler Ludwig XVUuUlL. fo hat fortbestehen lassen, wie sie unter Bonaparte war eingesühect worden. Sie ist verschiedene Mal aufs neue in der Kammer berathen worden, und ein- zelne Zweige derselben, wie z. B. das Tabackmonopol, haben große Anfechtungen erlitten ; allein alle diese Disfkußionen haben immer damit geendigt, daß mag

die Sache gelaßen, wie sie war, eben weil man nichts *

beßeres ‘an ihre Stelle zu seben wußte. Wie groß die Summen waren, so auftamen, geht daraus her- vor, daß die vereinigten Rechte in dem tleinen Jülich- schen Städtchen Erkelenz, fo wol nicht über 2000 Seelen hat, das aber in einer wohihabenden und fruchtbaren Gegend liegt, jährli 65co0 Franken ein- brachten.

Diejenigen, so dié neuere Gesezgebung über die Be- steurung der Getränfe entworfen, haben unstreitig die Geseßg:bungen der benachbarten Staaten über denz: selben Gegenstand gekannt, so wie auch die statistischen Resultate, so die Regie scit zehn Jahren geliefert. Jn- dem sie sich nun für das Vrincip entschieven, daß die Getränke bei der Fabrikation von der Steuer soüten getroffen werden, und nicht beim Debit, so haben sie gewiß ihre Gründe hiefür gehabt.

Wahrscheinlich haben fie sich durch den Umstand leiten laßen, daß eine Besteurung bei der Fabrika:ion viel einfacher sey und viel weniger der Defraude un- terworfen, als es beim Debite möglich, selbst wenn die Kontrolle noh so geschfr ist. Ferner h1be man bei der Fabrikation mit viel weniger Menschen zu thun, inan brauche daher auch nur wenigen Menschen durch die Kontrolle lästig zu fallen, und durch Visita- tionen die Hausfreiheit zu stôren.

_*) Jn den Jahren 1811, 12 und 13 waren die Getränke sehr theuer, besonderë war der Brantwein, da das Brennen vèrboten , auf das Doppelte seines gewdhnli- hen Preises gestiegen, wodurch eine Abgabe, die 25 Prozent vom Konsumtionsprèise nothwendig sehr viel einbringen mußte. Außer den Steuern auf die Getränke umfaßten die vereinigten Rechte noh das Tabakmonopol, das Salzmonopol den Kartenstempel, die Abgaben auf die dffentlichen Waagen, den Silberstempel u. f. w.

(Schluß in der Beilage,)

L S z dd

peréien gut béâufsich

“Wirth Wein oder Bräntwein haben kann,

E M E E E zum 84stei Stücké der Ällgéméinèn Pkéußischet Stááts?eZéitung,

vom igtén Öftobeë 18i9.

Ueber die neue Getränfksteuer. (Schlüß.) Die Franzosen erhoben auch eine kleine Abgabe bei der Fabrikation; die aber so mäßig wak, daß ihr Ertrag in gar keinen Betracht kani. Auf den Brant-

ivéin etwa 1 Pfennig vóm Maaße. Diese Abgabe, fo wie eine ähnliche auf den Wein, wenn er àus dem Keller des Weinhändlers in einen andern ging (doit du móuvemerit), war gar nicht des Ertrages wegen

eingefühtt; sondern blôs äls zu ihrèm Steuersyste é

gehörig: Sië beurtheilten und beoba&teten den De-

"bit nah dem, wás der Wirth sich an Getränken éin: legte, uñd ste führten deswegen eine conto courant über alle vorráäthige Getränke im ganzèn Reichê. Bei dem Weinhändler nahmen fie das Lager auf und tru- gen dieses in ihr Buch, Verkaufte er ein Faß an den

“Wirth, #0 zeigte er dieses an. Die Regie rieb eiz nen Zettel für dieses Faß (congé), wofür der Wein: händler das fleine droit du mouveméät bezahlte, und nun ging das Fäß nebst dem Zettel zura Wirthé: Der Regie - Beamte nahm ebenfalls den Keller des Wirthes äuf, trug die Fäßer, tiebst deni congé in scin Buch, und roënn der Wir:h dén Wein auf Fla:

schen zog; so wurden diese verharzt und mit deni Ré-

giestempel versehen, dann gezählt und ins Buch ein: getragen: Mäch 8 Tägen; wenn der Regie : Beamté wiederkam, zählte er nah. Waren nut 100 weniger; se lieferte der Wirth von diesen i00 die Steuer ab, so er unterdeß von seinen Gästen eingezogen: Der Gast bezahlte alsó bei der Konsumtión und der Wirth war Steuerempf-nger, der die Steuer blos éin- zukaßiren und abzuliefern hatte, aber gar nicht vorzuschießen. i L

Das droit de fabricátion beim Branntwein uind

E das droit du mouvement beim Weine, waren. blos T des coñtó courant wegen da, so die General - Direk:

tion déë verciigten Rechte vôn Fränkreih mit allen MWirthen von Frankreich führte, so ihre Untersteuer- Empfänger wären. R : Man sieht leicht eiù , daß wenn die Gränzè gut ewacht ist, uûd, dieses is die erste Bedingung bei je- em indirekten Steuersysteme, und wenn dié Bren: : tigt werden, die Defraude bei die: V Débit - Systeme, döch bedeutend geringer ist als “fie âuf den êrsten Anblick erscheint, eben weil kein : der ñnicht "in die Bücher der Regie bereits eingetragên sey: Beini Beantwein rechnet man die Defráudé áuf etwa 4. Es war nämlich jeder Brennerei vorgeschrieben, wie viel Brantwein fie naéh der Größe ihrer Gefäßé mächen - sollte, Machte sie weniger, so niußie sie das fehlende, ‘als heinmilih verkáuft, mit 25 Procent verskéuern. __ Machte sie mehr; so verkaufté sié dieses heimlich an

__MWirthe, die solches in Krügen höltéèén. Dér Saß, den

vetruo, N die Regie hiebei angériommen, war só, dáß gut einge: R C « |

ihtete Brennereien etwä, } méhr mache konnten: îlein ünd schlecht eingerihteté Brénnérelen kamen ber niht äuf diefen Saß und könnten also auch nicht estehen. Allé diese,Besteuerarten aber hâben den Vor- heil, daß dié flein und schlecht éingerihteten Bren: nereien; die nur Frücht ünd Kaëtoffelii unnüger Weise erderberì, nicht bestehen Eönüien, und däß fie glei ch

äus der Konkurrenz ausscheiden müßen; wozu sie P à - “ter ohnehitt genöthigt wären.

“Was nun dié Hausherrlichkeit bektrift, die al:

i; lerbings durch dâs tägliche Nachsehen der Regie - Be- amten über dié Kéllervorräthé leidet; sd ságtén dié

Franzósenè Wir haben nicht mit allen Hausvätert der Gemèinéè, sondern nur mit weñigen; nenilich blos init dén Wirthen zu thut, und jeder, der ein Pätent

als Wirth lös, den sehen wir als unsern Steuer: A Empfá n ger an und äls solchen föntroiliren wir ihn. Jedes Wirthshäàus ist seiner Natur nach ein öffent:

E

einem folhen Hause, wo täglih 50 frèmde Menscheu aus- und eingehen, könnén bie beiden Regie: Beamten als der 5 1ste und 52sstte ebenfalls áus und eingehen. Und diese sind mcht eininal Fremde, sondern des Wirths Vörgesehté, der als Untersteuereinnehmer an diese, seiné von den Gästen erhobenen Steuern ab- zuliefern hat, und ist es natürlich; daß diese nachse? hén, wie viel er erhoben und ob er auch Alles was er erhdben abliefert. Ucbrigens rühren dié Bexationen der Regie: Beatüäten, über die man klagt; blos von der Unredlichkeit der Wirthe her, die nicht Alles abliefern wollten; was sie von ben Gästen erhó: ben hätten, sondern einen Theil für sich äuf dein Wegé der Defraude gewinnen. E :

Die Klagen über Vexationen von Seiten der Réè giebeaniten sind abet so allgemein gewesen, daß man wóöl annehmen daf, daß sié wenigstens zu eineni gro? fen Theile gégrundet waren. Sie rührten zunächst von der fcemden Sprache heëï; wô_ die Regiebeariten öfter meh empfingen, als geséßzmäßig war und als sié in ihr Buch éintrugen. Daß ber die Beamten gerne neben dein, was sie für den Stat erhobèn, auch noch e:was für sih erhöben; diéses habên wir auch in an: dern Zweigen der Verwaltung gesehen, z. B: bei dem Enreégistcèmeüt und selbst bei der Erhebung der Grund: steuer, der Empfänger, weni êr zehn Frank er- hôben, nicht dix, sondern six francs in die Quitkung schrieb; sobald éë sah, daß det Vauér kein Französisch lesen konnte und feine Zeugen gegênwariig waren. Diese Betrügereien waren bei ällen Abgaben, und went man eine déswegen hätte abshaffen wollen, so hätte man fie alle abschaffen müßen. 5 ais _ Dani klagten die Wirthe: sie wüßten nie wie viel siè zu bezáhlea hárcten; da sit die Rechnung der Re? giédeaniten nicht bégriffen, und diese bald mehr, bald weniger von ihnèn föderten. Diese Klage rührtè zum Theil vön dèêr großen Gelehktsanikeit her, so die Regie in ihr Rechêniwesen gebracht; das verwickelt war; wié tin Compte d’ordre, so jeder Mairé von seinen Gemeindehäushalr aufstellen sollte; und die auch ebe wege ihrer Gelehrsamkeit unter 100 Mairen von 90 gar nicht begriffen wurde. Züm Theil rührtê es aber von deni öfteren Vérändern der Vörschkiftén der Get néräldirekrion her, die so wie sie einen Fehler auf: fand; solchen durch eine neue Verordnung zu verbeßerü suchté. Schón im Jahre 1815 bildecèn die Berócd: nüngéên übér die vereinigten Rechte éine Saämni: lung vôn sechs sêárken und sehr enggedruckten Ofktävyz bänden. Und abgleih i diesen alles systématisch geörd- net war, und in ihnen durcháus die Klarheit dêr Fran: zöfischen Geschäftsprache herrschte, so gehörtè döch ein eigenes Studium dazu, um zu wißen, wás ñun wirf:

lih jest nóh áls bestehend und was als abgeschäfft

zu beträchten se). Später sid, wie ich glaubê, diesé sechs Bände eden so ümgegoßèn worden; wie dié vier Bände Katästerverotrdnungen, wo ällès das einem Bande zufammengestélt wördeñ, was jeßt noch giltig. Auch ist; ich nicht irre, ein populáires Hands buch für diejenigen erschienen; so mit der Régie in Berühr kämen, und in dem diésen gezèigt wurde, a sie sich zu bênehmeñ ünd vor Schaden zu hütèn ätten.

Uebrigens érleichteëtè deï Umstaud; daß die gärizé Verwaltung ünrer einer einzigen Generaldirekiion skand, die Erhebung dieser Rechte ungemein. Nicht âllein dür die Gleichförnigkeit und Schnelligkeit; die hiere aus hérvorging, sonderi vorzüglih dädurch, daß dié Talènré, die einrñal in dikser Direktion warèn, st nell gegen dié Mikte hinkainen; und son in eineni lter vón 56 und 40 J: in den höchsten Stélle warên, ehe sie sich âuf dén úünterèea abgearbeitét und ausgeschrieben hätten: Denn da bei einer Genèräldiréktion der Ge-

néráâldirektor, wenigstens nit seinem Ru fé, für den Erfólg verántwörtlich ijt; so sorgt dieser dafür, jj daß er in jedem Departement einen tüchtigen Mann

Ï lihés Haus. Eine Art Katavatisetêi, wo Jeder: Mann âus: uns eingeht, und wo Niemand der geht Ï bder ommt nach seinem Namen gefragt wird. Jn