1819 / 87 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gierung ist ihr den höchsten und fräftigsten Schub; und jeder Bewohner, wie auch seine Privatmeinungen eyn mögen, unbedingte Ehrfurcht schuldig.“ Im Ma- nifeste wird über diesen Punkt, ziemlich am Schluße, folgendes gesagt: „„Wir haven bis jet absichtlich an: stechen laßen, der rômisch : katholisch : apostolischen Re- ligion als der unter Euch herrschenden und als des ersten Staatsgesezes gegen Euch zu erwähnen. Wir würden Euch beleidigen, wenn wix dieses Gese so re- tigiésem Herzen, wie die Eurigen sind, empfehlen woll- ten. Diese Vorsorge wollen wir denjenigen Staaten überlaßen, wo eiñe frevelhafte Philosophie ihre nichts: würdigen Lehren in die Stelle der troftreichen Wahr: heiten des Evangeliums febt, das unsre Schwachheit aufrichtet. Uebrigens hat der Kongreß geglaubt, daß die Privat - Meinungen, weiche die cffentliche Drdnung nichts angehen, auch nicht in den Bereich der Gefeß: gebung gehören, und daß das menschliche Herz ein Hei- ligthum sey, welches man verchren müße. ‘“

Ueber den Kultus andrer Religionen ist gar nichts engeordnet, welches jedoch im Laufe. der Zeit, und wenn der neue Staat seine Selbstständigkert gegen das Mutterland erfámpfen sollte, unausbleioli® und um fo mehr wird erfolgen müßen, als die Verfaßungs: Urkunde eine unbedingte Preßfreiheit bewilligt, die fich mit dem Begrkffe einer herrschenden Kirche s{chwerlicch vereinigen läßt.

Fn der zweiten Abtheilung werden über die geseß- geben?e Gewalt Vorschriften ertheilt, Es giebt unter der Benennung eines National - Kongreßes zwei Kam- mern, die der Repräsentanten und der Senatoren. Die Repräsentanten werden von der Nation gewählt, so daß im Durchschnitte auf 16,000 Seelen Einer kommt. Der Senat enthält soviel Mitglieder als Provinzen, außerdem 5 Militair - Senatoren, 1 Bischof, 5 Geist: liche, 2 für jede Universität, und den Direktor des Staates, wenn er dieses Amt zu verwalten aufgehört hat. Die ganze Geseßgebung, Krieg und Frieden, das Auflagewesen u. st. w- beruher bei dem Kongreß.

Der dritte Abschnitt betrisst die vollziehende Ge- toalt,- die einem Direktor anvertraut wird, den beide Kammern erwählen. Er publicirt die Geseße, ust den Kongreß zusammen, organisirt und leitet die Ar: mee, verkündet Krieg und Frieden, i fehlshaber zu Lande und Waßer u. s. w. Er vertwal: tet sein Amt 5 Jahre, kann aber nach deren Ablauf noch Einmal wieder gewählt werden. :

Der vierte Abschnitt handelt von der rihterlichen Gewalt, die von einem hohen Geri&%tshofe, bestehend aus 7 Richtern und 2 Fisfkalen, verwaite? wird.

Im fünsten Abschnitte werden die Rechte der Na: tion ausgeinandergeseßt. ZU diesen werden die Preß- freiheit und die Geschwornengerichte gezählt. Die In- dianer werden den übrigen Mitbürgern völlig gleich geachtet ; ihre persónlichen Dienstleistungen sind gânz- lich abgeschafft. Der Stlavenhandel und die Einfühs- rung von Sklaven in das Gebiet des Vereinten : Staa- tes ist auf immer verboten.

Der sechste Abschnitt enthält einige nähere Bestim: mungen Über die Abänderungen der Verfaßung.

Zum Direktor für die nächsten 5 Jahre roählte der Kongreß zwar den General Don Juan Martin von Puyerredon, der mit der vollziehenden Gewalt als provisorischer Direktor bisher bekleidet gewesen roarz er lehnte diese Würde jedo ab, und das Direftorat wurde, ricderum nur piovisorish, dem General Ron deau übertragen, der es noch jeßt verwaltet.

Gegen diese empörten Provinzen des südlichen Amerikas ist die Expedition in Kadix gerichtet , welche durch die unglücklichste Begebenheit, durcch den verheerenden Ausbruch des gelben Fiebers, vereitelt zu seyn scheint. Höchsst wahrscheinlich würde die Exr- pedition zunächst gegen die Portugiesen in Brafilien thätig gewesen seyn, um ihnen Monte-:Video zu entziehen, falls der König von Portugal es nicht frei- willig zurck zu geben und mit Spanien gegen die In-

ernennt die Be- -

surgenten vom Platastrom gemeinsame Sache zu ma: chen vorgezogen hätte. Cine Berfügung des Spani- schen Kriegsministers an die Militär - Chefs in dew Provinzen, welche die Zeitung von Madrid am 50. v. M. aufgenommen, enthält wenigstens so viel, daß die Besorgnis vor dem gelben Fieber, und die Unord- nungen, welche die plözliche Verlegung der Truppen unter solchen Umständen nothwendig begleiten müßen, der Disciplin in der Armee nachtheilig gewesen sind und viel Desertionen herbeigeführt haben, obgleich fei: nesweges zu behaupten is, daß es, da die fühle und naße Jahreszeit den Verheerungen der Seuche bald ein Ziel seßen wird, unmöglich sey, die Expedition no ch jeßt absegeln zu laßen.

Litterarishe Anzeige.

Der Herr Profeßor Hüllmann zu Bonn hat die Vollendung des ersten Jahres der Universität und sei: nes Rekrorates, durch eine sehr lesenswerthe Abhand- lung „de Consualibus” befonders gefeiert. Consus war den Nômern der Gotí der guten Rathschläge. Die, nach der gewößnlichen Meinung, ihm zu Ehren gehaltenen Spiele hießen Consualia, Die Feier die- ser Konsualien war durch Romulus vexanstaltet worden, äls er für die Jünglinge seiner neven Stadt den Raub der Nahbarmädczen bescloß:n harte, nach: dem die Nachbarn, eine Bürgerschaft von Aben: heurern und lofem Gesindel verachtend, gegenseitiges Cherecht ¡hnen verweigert. Herr Profeßor Hüllmann stellt die Meinung auf, daß die Konsualien die Konvente der vérbünde: en Latinischen Volksstämme gewesen, auf wel{en sie ihre 2rwoistigkeiten gütiich ausgeglichen oder über andere Gegenstände von gemeinschaft lichem cou tereße Rath gepflogen. Eine Schuß - Gottheit habe

hiezu gewähit, sey ihm auch der Beiname Consus ge- geben. Die bei diesen Tagsaguhgen der Latinischen (und Sabinischen) Amphik:yonen (zur Ehre des Schut- gottes unb zur Belustiguig des Volkes) gehaltenen Spiele und Wetttkämpfe hießen Konsualien , aus de- nen die circensischen Spicle entsproßen.

“jestät des Königs

Charlottenburg “in Gegenwart Sr.

“des Hofes und der hohen Mailitäir -

Allgemeine

Preußische Staats - Zeitung.

D I ACSONS

E g-fes Stuck, Berlin, den zosten Oktober 1819.

l. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages Berlin, vom 30. Oktoder, Gestein geschahe zu in der Kapeue des K.nigl. Schloßes, Majestät oes Kon1ges, der Prinzen und Prinzeßinnen des Königl. Haujes, und Civil: Be- hörden, die Könfitmation Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Preußen, Sohnes Sr. Màa- Dié heilige Handlung verrich-

tete der Hofprediger Ehrenberg, von welczem Sé.

keit eröffnenden Rede,

liche Hoheit

hiebei nicht fehlen dürfen, und da man den Neptun P

Königliche Hoheit in der Religion waren unterrichtet worden. Mach einém Gebeie und eiuer die Feteritc- lasen Se. Königii®e Hoheit das von Jhnen selbst aufgesez!e Bekenucnis Zhres Glanbens, und beantworteten die JFhnen vorgelegten Fragen in dieset heiligen Angelegenheit. Se. König- bezeugten, daß Sie entschloßen seyen, die Gemeinde der Christen aufgenommen zu werden, und einen, den Vorschriftén der Lehre Jesu Christi aigemeßenen Wandel führen zu wollen, bestätigten Jhr

TFaufgellüibde, wurden für ein Mitglied der (hristlichen

' Kirche erklärt, und empfingen unter Gebet und

Die Erzählung von dem Raube der Sabinerin- | nen, des Myihischen entfkleidet, bringt der Herr Ver- | faßer scharffinnig dahin mit den Konsualien in Ver- | bindung, daß die Rämischen Jünglinge, deren Bewer- bungen dîe Hausväter der benaczbarten Ortschaften ! zurücgerwiesen, weil ihnen der Uéedergang der Töchter |

in einen anderen Stamm mißfäilig gewesen, na ge-

pflogenem Rathe und Beschluße der Tagsaßung, um die |

Hand der Mädchen ritterlich kämpfen müßen, und daß sie solche als Sieger im Roß : und Wagenkampfé davon gètrágen.

Mán muß hiebei annehmen, daß die benacßharten Ortschaften, sowol Latiner als Sabiner, die Bürger: {aft von Rom bereits als verbündet betrachtet haz be, weil sie sonst an den voón Romulus veranstalte-

M

ten Konsualien keinen Theil genommen hätten. Dani *

hatten sie freilich schon ein Konnubium unter einander; j

indeß würde die Weigerung der Schwiegerväter, dié Föchter nicht gerne nah Rom ziehen zu laßen, im mex noch zu erklären seyn. Sabinishen Ortschäften gerade Rom zum Sihe der damaligen Tagsazung gewählt, möchte theils die Lo- falität veranlaßt haben, theils der Hauptgégenstand der Berathung, die in Antrag gebrachten Ehen. Ganz in der Regel mág übrigens der Ungestüm der Römischen Jugend bei alle dém doch nicht gebliében seyn, fo daß einige Verleßung des Hergebrachten und Schicklichen die Sage vom Raube der Jungfrauen wohl rechtfers tigen mag. Wenn es endlich wahr it, daß bei ‘No: mulus Tode sede der Zo Kurien Noms nur Einetit Reiter hat stellen konnen, 0 werden wit uns bel den ritterlichen Wettkämpfen jener Zeit nur eine Art von Hahnenschlag denken, und vas Volk vergeßen

| müßen, welches die Pharsalische Schlacht geliefert.

C O G S tegen emntrttreerennemiens

Daß die Latinischèn und

E C E E Ee

' den Königl. Préußishen St. | verleihen geruhet.

j Ostpreußischen) das allgemeine CEhrenzeiazen © Klaße zu verleihen geruhet

un:

hen den Segen. Eine an Se. Königl. Hoheit gé: richtete Rede und ein Gebet beschloßen die Feierlichkeit.

Se. Majestät der König haben dein Adjutan-: ten des verstorbenen Feldmarschals Fürsten Blü cher von Wahlstärt Oberzilieutenant v0n Stranßtß I. Fohßanniter : Orden zu

Se, Majestät der König haben dem Kaiserl.

| Rußischen Obersten Herrmann vom Preobrascheÿ s- tisten Garde - Regimente den Milirair - Verdienji : Dr: den zu ver!eihen geruhet.

Se. Majestá: der König haben dem Füsilier Wagemann vom ersten Inf :nterie-Règimente (erstem zroeiiêr

Se. Königl. Majestät haben den Hber : Lan:

: desgerichtsrath Reinhart zu Breslau zum Gehcinen Hber-Tribunalsrath allergnädigst zu befördern geruhet.

Des Königs Majestät haden den Feuer - So- cietáts : Direktor Beyer zu Posen das Prädikat eiz nes Geheimen Regierungsrathes beizulegen und das Patent allerchöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Se. Königl Majestä: haben den bisherigen Stadt: Justizrath Gel pcke hieselbst, zum Rathe bei dem Ober: Landesgerichte zu Breslau zu ernennen geruhet. :

Se. Königl. Majestät haben geruhet, den bis: herigen Stadtgerichts : Asseßor Paul Emil Klebs zu Elbing zum Stadt: Justizrathe daselbst zu ernennen. Se. Königl. Majest t haben àllergnädigst ge: ruhet, dem bisherigen Polizei : Asseßor und Kreis: Polizei - Jnspektor Kusfs zu Dan ig den Karakter als Polizeirath zu ertheijen und das désfalsige Patent allerhöcchstselbst zu volziehen. \

Des Königs Majestät haben den Gutsbesißer Neumann zu Bergisdor¡s zum ¿¿misrath zu ernen nen und das darüber ausgefertigte Patent alierhöst:- selbst zu voliziehen geruhet.

Der Advokat bei dem bisherigen Appellationst; ofe in Düßeldorf, Anton von Sandt, ijt zum Unwalte bei dem Revisionshofe für die Rheiuproviazen ernaunt und bestelit rvorden.

Königliche Bekanntmachung, die Bundes: tagsbeschlüße vom 20. September 1819 betreffen dò.

Wir Friedrih Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. than fand und fugen hiemit zu wißen: R

Die treutshe Bundesversammlung hat in ihrer Sibung vom 20. Sep emver d. J zuk Uufreczrhal- tung der inneren Sucherheit und osfeitlichen Oronung im Bunde, vier BVeschluße gefaßi, die Wir hiedurch zur allgemeinen Kenntms unjerer Sraatsbehorden und Unter: hanen.. bringen.

(Hier folgeu hrem vollstándigen Jnhalte nah:

1 Bes@wluß wegeneiner Czekutions-ODrdnung- Il, Beschiuß über dié in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maasregein. Beide sind in Nr. 82. und 85. der Staats - Zeitung vollständig aufgenommen.) Die Königl. Verordnung

ährt sodann fort: I f I[L Beschluß

wegen eines Preß:-Gesebes. _ Wir beziehen Uns in äldsicht auf diesen Beschluß, auf Unsere besondere Becoròdnung vom heutigen Tage. IV. Beswlugß. wegen Bestellung einer. Central-Behörde zur näheren Untersuchung der in mehren Bundesstaaten entdeckten révolutrtiónairen Umtriebe.

Ar t. 1. Junerhalb vierzehn Tagen, von der Fas- gung gegenwärtigen Beschlußes an zu rechnen, ver? sommelt sich iu cer Städt ano Bundesfestung Mavnz eine aus sieden Mitgliedern, mit -Cinscplus eines Bor- sigenden, zusam“ engeseste außerordentliche, von dem Bunde ausgehende Central Untersuungs:- Kommission.

Art. o. Der Zweck dieser Kdmmißion ist, gemein \chäfrtliche, möglicyit gründliche und umfäßende Unter- suchung und Fetistellung des Thatbest :udes, des Ur- sprunges und der mannichfacèn Verzweigungen der ges gen die destehende Verfaßung und innere Ruhe, std- wol des ginzen Bandes, als einzelner Bundesjtaa- ten gerichteten revolutionairen Umtriebe und demag0- gischen Verbindungen, von welæ%en nähere oder ents ferntere Jndizien berei s ven oder si im Laufe

er Untersuchung ergeben möchiel. L ° Ar t. s Die Bundes ersammlung wählt durch Mehrheit der Stimmen der engeren Versainmlung dis