1819 / 87 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

terdrükung einer solchen unter gehöriger Beobachtung der gegenwärtigen Censur - Verschrift erschienenen Schrift verfügen: so hat der Verleger Anspruch auf Entschädigung zu machen. Dem Verfaßer . kann in einem Falle eine gleichmäßige vollständige Befreiung von Verantwortlichkeit zu Statten fommen, sondern, wenn es fich finden sollte, daß er des Censors Auf merksamkeit zu hintergehen (3z- B. dur eingestreu!e sirafwourdige Anspielungen oder Zweideutigkeiten, deren beabsichtigter Sinn dem Censor verborgen bleiben fonnte) oder sonst durch unzuläßige Mittel die Erlaubnis zum Druck zu erschleichen gewußt habe: so bleibt er des: halb, besonders bei einzelnen, in einem weitläuftigen Merke vorkommenden unerlaubten Stellèn, nach wie vor verantwortlih. Ist in einem sol en Werke der Verfaßer nicht genannt, sto muß der Verleger densfel- ben anzeigen; wenn er dieses nicht kann oder nicht will, oder wenn der Verfaßer kein im Lande gegenwär: tiger Preußischer Unterihan ist: so muß der Verleger die Verantwortung an deßen Stelle übernehmen. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß wenn in einer Schrift Stellen vorkommen,» wodurch eine Per- son sich für beleidigt hält, derselben, der erfolgten Cen- sur und Erlaubnis zum Druck ungeachtet, ihre Rechte gegen den Verfaßer und Verleger vorbehalten bleiben.

14) Eine unveränderte neue Auflage eines Werkes, das seit der Bekanntmachung gegenwärtiger Censur: Vorschrift mit Erlaubnis erschienen woar, kann ohne weitere Censur auch im Auslande gedruckt werden, nur muß der Verleger der Censurbehörde, unter wel: cher der Buüuchdrucker steht, oder wenn es außerhaib gedruckt wird, derjenigen seines Wohnortes die gehö: rige Anzeige machen. :

15) Der Verleger is, wenn er ein Werk mit Er- laubnis hat druccken lassen, zu keiner Entrichtung für Censur- Gebühren, auch von Bekanntmachung gegen: wärtiger Censur - Vorschrift an , zu keiner Ablieferung von irgend einem Frei: Exempiar an eine Bibliothek verbunden. Jedoch verbleibt die Verpflichtung zur Abgabe eines Exemplars an den Censor.

16) a. Jeder Buchdrucker in Unseren Staaten, welcher einé Schrift druckt, und jeder inländische Ber: leger, der eine Schrift im Jun - 0er Auslande druf- ken läßt ohne diesen Censur - Vorschriften zu gnUgen, verfällt blos deshalb in eine polizeiliche Strafe, na Maasaabe der Gefährlichfeit des Inhaltes, von Zehn bis Einhundert Reich sthalern, und außerdem ist die Polizei befugt, die ganze Auflage einer solchen Scbrift in Beschlag zu nehmen. Bei Wiederholung dieses Vergehens wird die Strafe verdoppelt. Iit der Ver-, faßer selbst Verleger, so tressen auch ihn die Strafen des Verlegers. Buchhändler und Buchdrucker, die zum. drittenmale sich machen, sollen der Befugnis zu lustig seyn. | E þ. J der Juhalt einer solchen Schrift an sich strafbar, so treten außerdem die geseblichen richter: lihen Strafen ein, wobei Wir erklären, daß bei fre: hem und unehrerbietigem Tadel und bei Verspottung von Landeegesezen und Anordnungen 1m Staate es nicht blos darauf anfommen soll, ob Mißvergnügen und

[I.

Ausland.

Paris, vom 25. Oktober. Am 16. d. ward der Sahrestag des Todes der Königin Marie Antoi- nette in allen Kirchen der Hauptstadt und von allen Konfeßionen gottesdiensilich gefeiert.

Von Seiten des Ministers des Inneren sind die erfoderlichen Maasregeln angeordnet worden, um das gelbe Fieber, das durch Schiffe und Waaten aus Spa- nien, Portugal und Amerika verbreitet werden könnte, von unseren Küsten zu entfernen. Für alle Schiffe, die aus der Havannah, aus einem Andalusischen Hafen, aus Minorka oder. aus irgend einem Spanischen odrr Portugiesischen Hafen, woselbst das Fieber notorisch de:

diesem Gewerbe vers

solcher Vergehungen schuldig

Zeitungs-

Unzufriedenheit veranlaßt worden sind, sondern daß eint

Gefángnis- oder Festungs - Strafe wegen solcher strafbaren Aeuse:

ten bis zwei Jahren,

von Sechs Mona:

rungen selbst verwirft seyn soll.

Eine gleihe Strafe soll

lezung der Ehrerbietung gegen Bundes und gegen auswärtige auf Erregung von Mißvergnügen Regierungen.

teuishen fo wie bei frechem, abzweckenden Tadel ihrer

c. Für den Jnhalt der Verfaßer, wenn aber der Ve

richten nicht stellen kann oder will, au der

verantwortli%.

Statt finden, bei Ver: die Mitglieder des Regenter,

Schrifc ist zunächst der rleger diesen Unseren Ge:

d. Die bloße Unterlaßung der wahren Anzeige des

Verlegers auf dem Titel ein mit Censur geckruckt ist, soll buße von Fünf bis Funfzig leger bestiaft werden.

ohne den

ausgiebt, soll außer der Konsfi von vorhandenen Exemplare mit

von Zehn bis Einhund:rt N holungsfalle mit Verdoppelu

Eben so

er Schrift, wenn ste auch

polizeilich mit einer Geld: * ität erseben. Reichsthalern an den Ver: Quent! ses soll der Drucker be: | straft werden, der eine Zeitung oder periodische Schrift |

Namen des Redafkteurs e. Wer verbotene Schriften verf

deuckt.

einer Polizeistrafe eichsthalern, im Wieder- nig derselben und im drit:

ten Falle, auser der doppelten Geldbuße, mit Verlust des Gewerbes bestrafr werden.

Zu den Berbotenen gehören alle in des Verlegers erscheinende Schriften, Zeitschriften, auf dez nen der Name des Redafkteurs fehlt, E Zeitungen und andere sobalèò se Gegenstände der Religion,

ohne Namen und alle teutsche Zeitungen

17)

Teutschland,

und

der Politif, S aats;

verwaltung und der Geschichte gegenwärtiger Zeit in

sich aufnehmen, dücfen nu

sben -gedahten Ministerien erschein

denselben zu unterdrücken y nehmigung schädlichen

r mit

wenn fie von dieser Ge:

Gebrauch machen.

So geschehen und gegeben zu Berlin, d. 18: Oft. 1819. (E. S) Friedrich Wilhelm. G. Fürst v. Hardenberg.

Der Profeßor Gêrres hat sollen auf Befehl Sr.

Majestät des Königs ve

tung adgeführt werden. Se ohne daß es, um bedürfre, klar vor Augen. gebigkeit des Staates genoß, hat er sich undanftbar Druc{schrift tion“ unter dem Scheine,

Gesinnungen und den treuen

„Teutschland un®

rhafiet und auf eine Fes: ine Straffälligkeit liegt,

sie zu erkennen, einer Untersuchung Ungeachtet er von der Frei: ein Wartegeld von 18009 Thl, nicht gescheuet, in einer die Revolu: * als ob er gegen eine den

Sr. Mae s. ganz fremde revolutionaire Stimmung

und - ungesebliche Géeiwaltthä Frieden rathe,

der Maasregeln der Regierung Unzufriedenheit aufzurei;en und tigsten und beleidigendsten &

eigenen und gegen

das Volk durch den frechsten T

tigkeit warne und zum zur Erbitterung und

sich - der unehrerbie:

euserungen gegen seinen fremde Landesherrn bedient. Etï

hat sich durch Entweichung aus Frankfurt am Mayn

der wohlverdienten Strafe entzogen. E

Nachrichten.

reits ausgebrochen anlangen, is eine strenge Quaran taine von 30 Tagen angeordnet ; Reiscnde, die aus einem?

Spanischen oder Portugiesischen Hafen kommen , Krankheit noch nicht verspürt worden,

selbs die einer 25tägigen Observations fen. Eben diese ist für die aus dem nördlichen Amerika

men, in sofern sie nicht Kranfe

auf der Ueberfahrt gehabt ha terliegen sie einer strengen Man muß hieraus schließen, richten auch über den tugiesischen Häfen habe.

woi F sind * - Quarantaine unterwor: | oder den Antillen kom

an Bord oder Todtt

ben; im lesten Falle uw

Zotágigen Quarantainé»

daß die Regierung Na |*

(Fortsezung st. Beil.) Beilage:

auft oder sonst * sfation der bei ihm da:

' zuin 87sten Stücke der

Verleger

: êingegangenen Nachrichten keinen reichen Ertrag; zoird die Güte des

á x

Anfragè des

Beilage

Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung, vom zosten Oktober 1819- |

Paris, vöm a5. Oftober. (Fortsesuñg.)

Der Schiffskapitain, Baron von Mackens; foll mit einem Auftrage von Erheblichkeir nach dem Se- negal abgehen. :

Dié diesjährige Bürgundextéaubé gièbt nah v do Weines zum Theil die fehlende

Der Departementskath der Vogesen hat àuf diè Ministers des Jnneren erklärt j daß das

| Departement keines Bisthums bedürfe, weil der Gotres:

S s 2A

periodische Schriften, :

Genehmigung der en, und sind von

Herzen der Unterthanen"

adel e

Schisse vorgeschrieben, die

Ausbruch der Seuche in Pow

* dienst auch ohne dasselbe hinreichend versehen werde,

znd daß das Departement die Kösten nicht érshwin-

geù fönné.

London, vòèm 19. Öktob. Die añderè Séhrift, wiègen deren Verbreitung der Buchhändler Carlile por das Geschwornengericht gestellt und \chuldig èr- Flárt worden, is das Werk Palmers: „Grundsäße der Natur oder Untersuchungen über die moralischen Ursachen des Glücks und Unglücks im menschlichen Geshlechte.‘ Es steht der Pahneshen Schrife nicht nach, und is schon vor 20 Jahren in Nordamerikà er: \hienen. Dér bliùde Verfaßer, der das Mänusfript seinen Töchtern diktirk hat, war eiù Geistlicher ín Schöttland, und wurde wegen seiner Jrrmeinungen verwiesen. Carlile hatte als Zeugen in feinem Prozeße auch den Erzbischöf von Kanterbury und den Ober- Rabbiner vorladen laßen, und beide wohnten dem Assisengeticht bei. Seine Vertheidigung beschränkte fh, so zeitraubend und ermüdend sie war, doch haupt? sáchlih darauf: daß er nit sowol die Absicht gehabt habe, die Wahrhèiten dé? Religion, und das Ansehn der Bibel zu bestreiten, als sfe nur einer Untersuchung zu unterwerfen. Auch den Koran hatte et zur Stelle ge- bracht, und sagfè: „wenn ih in éinem muharmedanischen Staate über die Göttlichkeit dieses Buchs disputire, werde ich der Gotteslästerung angeklagt werden.“ 1 Gewiß! antwortete der Lörd ÖDverrichter Abbot, aber statt Jhnen vòr einer nacsichtigen und geduldi- gen Jury aus der Zahl Jhrer Mitbürger eine Ver- theidigung zu gestatten, würde män Sie auf der Stelle gespießt haben.‘ Das mit ihm angejiellte 5 Tage läng fortgesezte Verhör is in der That auf Seiten des Ge- Lichtes und der Geschwornen ein Muster von Geduld und Nack sicht, obwol die Aeuserungen des Angefla- Fen zuweilen lauten Unwillen erregten.

__ Die Untersuchung des Tôdtengerichts über den in Manchester getödteten Leeds ist bis zum 1. Detember C ;

Die Amerikanische Brigg Hornek ist, nachdem sie idrè Depeschen in deë Bay von Kadix abgegeben, die au den Amerikanischen Gesandten in Spanien beteits ORER sind, am 21, Sept. in Gibtaltax einge»

ufen.

_ Nach Nàathrichten die Arinee der Insur livár den größten

aus Jamaika vom 3. Sept. hat enten von Venezuela unter B o- heil von Neu - Granäda in Besib g enòômmen, näâchdem sie die Spanier am 825. Juli ge- schlagen. Bolivar stand im Begriff Karthagenà an: zugreifen. Dié Hauptstadt der Provínz Neu - Granada, Santa- ; ist nach diesen Nachrichten von den Spa- hiern freiwillig verlaßen und von den Jusurgenten bèsezt worden. Nach Briefen aus Karthagena ist da- gegen èin Schiff mit Verstärkungstruppen von der aus Kadix im Frühjahr ausgelaufenen Expedition an- gekommen.

Die Provinz Texas, zu Mexikd gehörig, hat bèreits durch eine Proklamation vom 23. Jun. ihre Unabhängigkeit von der Spanischen Herrschafr erklärt.

“Nach Briefen aus Barbados is daselbst das erste Regiment von der Jrländischen Werbung des Generals Devereux angelangt. Cochrane soll den Ha?

fen Klein : Callao genommen und tinige Schisse 250,000 Piastern erbeutet haben. ge Schiff mye Rom, vom 9. Oktober. Am 6. d. starb hiesel Seine Mdjestät Karl Emanuel 1Ÿ, F Me 6M nig von Sardinien, geb. am 24, Mai 1751. Er ent sagte der Krone, kinderios, tief gebeugt durch den Tod seiner Gemahlin und von allen seinen Bundesgeñoßen verlaßen, zu Gunsten seines älteren Bruders, des jeßt regierenden Königs Viktor Emanuel, am 4. Jun. 1802 gegen“ eine lebenslängliche Rente von 50,000 Piastern. Seine Resignation gab dem damaligen Kon- sul Bonaparte die nächste Veranlaßung, Piemont definitiv mit Frankreich zu verein1gèn.

(Der Französische Hof har wegen seines Ablebens éine zweimon.ailicze Trauer angelegt, Er war mi: einer am 7. Márz 1802 verstorbenen Schwèster des Königs von Frankreich vermähli.) ' Aus dem Haag vdm 23. ODfktöber. Jn Folge des schmerzlichen Todesfailes der verwittweten Herzos gin von Braunschweig hat der König am 18. d. die Sisungen der Generalstaaten nicht in Person, sctiz dern durch Kommißäarien eröffnet, Die bei dieser Ges legenheit im Namen S. Maj. gehâltene Rede vek: breiter sich im Allgemeinen Über die ftiedlihe und glückliche Lage des Staates und kündiget die Beschäf- tigungen an, welche der Vetsammlung während ihrex Sibungen zugetheilt werden sollen. ¿ Zum Präsidenten der zweiten Kammer ist Herr Brouwer vom Könige gènehmigt,

Ju den Sigungen dieser Kammek, welche seit der Eröffaung statt gefunden, sind von Seiten der Regiez xung verschiedene Geseg: Entwürfe vorgelegt und die Sektionen vetcheilt worden.

Wien, vöm 17. Oktober. Für das Markgrafthu Mähren ist auf den 19. d, ein Ol ewiriler Gu ausgeschrieben,

_Konstantiño pel, vom 25. Sept. Diè Pest ist nit blos hier, sondern längs der ganzen Küsie des Bosphorus ausgebrochen und nimmt täglih mehre überhand, da die Regierung noch immekt sehè entfernt ist, durch irgend eiue Sanitáts- Anstalt Maasregeln gegen diese furchtbare Krankheit zu treffen,

Handver, voin 25. Oktober. Durch eine im Namen des Prinzen - Regenten erläßene Ministerial: Verordnung vom 14. d. sind, in Beziehung auf die Beschlüße der Bundesversammlung vom 20. v. M. die álteren Censuredifte vom 6. May 1705 und 31. May 1751 erneuert und es ist festgeseßt worden, daß im Königreiche Hanover keine Schrift weder gedruckt, noch wenn sie auswärts in Teutschland gedruckt wors den, in Umlauf gesezt werden soll, die nicht mit dem Namen des Verlegèrs, und insofern sie zur Klaße der Zeitungen oder Zeitschriften gehört, auch mit dem Namén des Redakteurs versehen is.

Frankfurt a. M, vom 25. Oktober. Von Sei: ten der Königl. Baierschen Regierung ist der Minis stexialrath Herr von Hörmann zum Mitgliede der Gentral :Üntersuchungs Kommißion in Mayñz ernannk worden. Nach öffentlichen Blättern hat er an dec Alemannia und späterhin an der Baierschen Landtagse zeitung Antheil genommen.

Hamburg, vom 25. Oktober. festgesest, daß die Untersuhung und die Vorsicht-- maàäsregeln bei der Quarantaine - Anstalt zu Kuxh ar y en auf alle von den Häfen des Mittelländischen Mees res, von ganz Portugal, Spanièn, Westindien und von sämmtlichen Häfen von Nord? Amerika ankomménden Schiffe erstreckt werden soll. Die von Kadix ankom- menden Schiffe werden bis auf weitere Verfügung nicht zugelaßen, sondern zur Abhaltung einer förmlié

Unseè Senat hab

| rhen Quarantaine an eine andere Anstalt verwiesen