1819 / 92 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 16 Nov 1819 18:00:01 GMT) scan diff

der Gesellschaft fallen, auf diese müßen auch die grö: - ;

ßern Lasten fallen. Bei jeder Bolksrépräsen: ation

wenden si die Wahlen gegen den großen Besiy,

und die Reichen müßen, wenn eine solie Repräsen: tatioa gut séyn soll, die Honneurs der Gesell: chafc umsonst machen.

ammer der Deputicten erft etwas geworden, seit diese Leine 10,000 Fr. G halt mehr beziehen, und in den Niederlanden haben ss die Kammern now zu keiner Beoeutung erhoben, eben weil die Mitglieder 2500 Gulden Gehalt haben.

Wären die Stände eine wahre Volksrepräsentation ewesen, so zog der Kurfücst im Jahre 1719 ohne hre Béwiligung feine 6 bis 700,000 Rthlr. ein ; und in- dem man sich nuú auf diesem Punkte festfuhr, 0 war man von beiden Seiten genöthigt, sich einmal loyal über die Grundsäße zu erklären, die man befolgen wolle.

Man war genö:higt, das was zum fürsfichen Haus: halte gehörre, von dem zu sondern, was zu den Lan- desbedürfnißen erfoderlih war. :

Wenn dieses gesondert war, \o konnte man sich ver: stehen. Denn die Landesbedürfniße drängen überall in die gewiesenen Wege, und daß mán Zinsen und Schulden bezahlen mußte,- das war an sich flar. Al- lein indem man sie bezahlte, so, ließ sich auch ein Zeit- raum angeben, wenn man dämit fertig wäre, und man konnte bestimmen, wann dem Lande èine Er- leicdterung werden könne. Das Jagdschloß Beneberg wäre dann wol nicht gebaut wörden, die Düúgßeldöorfer Gallérie nicht gekauft, auch keine Mäh: ler aus den Niederlanden und Jtalieh verschrieden worden, die mit dem Schweiße und den Thränen des Be-gs%en Bauers fürstlich belohnt wurden ; au hätte man im Frieden auf diese 120 Quadratmeilen keine

4 Regimenter zu Pferde und keine 4 Regimenter zu Fuß gehalten. Aber der Landmann wäre auch nicht so gedrückt und ausgesogen worden, und der Werth des Grundeigenthumès wäre nicht so gesunken, daß dér beste Morgen Ackerländ nur 10 bis 15 Rihlr. gekostet.

Jn dem HauPttezeße von 1672 war das Bewilli: ungsrecht f«stgefteilt worden, allein man pro.-eßirte Über 10 Jahre mit dem Kurfürsten beim Reichshof- rathe blos über das- Wort èrklecklich, das der Kur- fürst so und die Stände anders verstanden, bis end: lich der Kaiser dièses provisoriscy auf 600 Rthl. fest: D nämlich bis zum Ausgange des Procepes am

eichshofrathe, der aber nie ausgegangen ist.

Wenn man sieht, wie wenig Schwierigkeiten es machc, in Gemeinden eine Bewilligurig für Gemeindé- Bedürfniie zu erhalten deren Nothwendigkeit Jeder- mznn einsieht: so muß man glauben, daß die größere Schwierigkeit bei Bewiliigungen für Provinzial -Be- dürfniße daher rühren, daß die Bewdhner der Provinz diese weniger übersehen, als die Bedürfniße ihrer Ge- mende. Da die Stände damals auf den Landtagen das Juramentuin taciturnitatis aus8geschmwöôren, so war es aber für die Provinz auch ünmöglich, sh üder die wahien Bedürfniße des Landes zu unterrichten. Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen is bei einer Volks: vertretung immer die erste Bedingung, weil man nur auf diese Weise dahin gelangen fkänn, daß die Provinz eine klare Uebersicht übeë ihren Geldhaushalt bekomme, und sih überzeuge, daß die verwilligten Sum- men nothwendig für den Dienst des Landes sind, und daß sie auch wirklich für dieZwecle verwendet werden, zu denen sie bewilliget woroen. Ohne diese klare Durchsichtigkei: des Geld- apier wird es immer unmöglich seyn, regelmäßige

ckerwilligungen zu erhalten, so wie der regelmäßige Sraaisdienst fe fodert. Allein, wo diese Durchsichtig- keir des Geldhaushaltes ist, da finden wir auch, daß

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In Frankreich it die

die Regierung. nie Shwierigkeitèn hat , diè Suininéi zu erhalten, #6 sie für deu Staatsdienst gebraucht. So z. B. in den Noro » Ameritanischen Freistaaten, wo es schon ernsthaft zur Spktache- gekommen ; was mari mit den Zinsen machen solle, wenn die Natio naischuld gëti‘gt, und es doch zweckmäßig sey, daß man das eingeführ:e einfahe Steuersystem so fortbez stehen laße. Ueberau zeigt die Erfahrung; daß.da, ws die freie Bèwilligung diese Durchsicytigkeit des Geidhaushaltes nöthwendig gema@t, die Regiez

Summen zu verwenden. :

Die Schwiektigkeiten, so sich um das Jahr 1700 E

bei den Verwilligungen der Stände in den Herzog=

thümern Jülich und Berg fanden, und die beständige

ontroverse, in der sie hierüber mit der Landeshoheit verflochten waren, rührte aber, man fann es nicht Le leugnen, zum Theil von dem geringen Grade von Aufrichtigkeit her, mit der beide Theile mit einander

vérfuhren. Der Kuïtfürst ließ ihnen fingirte Etats

vorlegen, von denen das Gelo, wenn sie sie bewilligt

hat.en, zu anderen Zwècken verwendet wurde.

Diese fingirten Etats bildeten die sogenannte Ex? tra: Kriegsfkaße, so der Kurfürst Philip Wiils helm eingerichtet, unter dem. im Jahre 1672 det Hauptrezeß zu Stande kam. Diese Extra: Kriegskaße war das sogenannte Aepfelchen gegen denDurst; mit Hilfe deßen die Minister die Fonds deturairten,

und Über das die Stände sich immer, wiekwol vergeb- L

der so wenig Aufrichtigkeit herrscht, fann aber wol |

lich; beshwerten. Bei einer Staatseinrichtung, bei

feine Einigkeit stattfinden, uno die Parthèien müheñù |

lichen Prozeßen mit einander ab.

Wir dürfen noch eines Umstandes nicht vergeßen, der es machte, daß sih die Menschen damals #\-hr schwer vér|stepen fonnten. Es war das unvolitomaene Teutsch, das sie scyriebêèn. Db sïe folches aucy gere: det, is ungéwiß, abet niht mahrscheinlich ; benu seE ten sprechen die Menschen o schlecht als ste schreiben. Es war schon ein großer Fehler, daß dié Stände da, wo sie reden konnten, dié Sache schrifrlich abthaten. Allein eia noch größerer war es, daß sie éinen Juristen hiezu nahmen, den fie als ihren Syndikus bestellten, und der nun alles in langen verröorreneri Pericdeñ und în bunten latéinishen Phrasén darstellte. Det Foliovband Verhandlungen, so sie 1721 drucken ließen, würde sih iu ein Sedezbändchen bringen lißen, der Jnhalt eines ganzen- Bogens sich öfter in 10 Zei- len wiedergeben läßt. rius erzählen immer ganz ausführlich, wie siè zum Grafen von Schaesbetg, vem damaligen Kanzler, sind deputirt worden, wie sie sich dürcy seinen Kamz merdiener haben anmelden laßen, wie der geheißen, was der gesagr, wie er von seinen Herrn wiederg:fom- men, was sie hierauf replicirt und wie sfe endlich sabz

sich Jahre lang in verdrießli.yen und véllig vergebe |

Der Syndikus und der Nota: |

mißest haben zu erkennen gegeden, wie sie sih wicder

wegbegeben . würden und ihren Kommittenten alles aufs gerreuste berichten.

Indem sich nun die Dinge in alsén suristishen Ä dis leztem July d. J. von

* mißair anerfaunten und in der bisherigen Art zu de-

theien die Uebersicht; wie die Sache lag und wie ihr F zahlenden Foderungen, in das Land gezogen und der

Man hat es neueclih an einer teut-

Förmlichkeiten herumquäiten, so rückien se gar nicht von der Stelle, und am Ede verloren beide Par-

zu helfen sey.

schen Regierung getadelt, daß sie ihren Ständen einen |

Syndikus abgeschlagen, um den diese gebeten. Wenn man in den Jülich : und Bergschen Landtagsakten sieht; wie durch den Syndikus die ständischen Angelegen: heiten immer in die juristishen Föcmlichkeiten und Kautelen gerathen sind, so ist man fast geneigt, jens Regierung deswegen zu loben.

(Schluß folgt)

Allgemeine

E: A Ar EUD

|Preußische Staats - Zeitung,

rung dén größen Kredit hät und zugleich die größten

Ee D:

92 Stück. Berlin, den 16ten November 1819,

L Amtliche Nachrichten.

| Kronik des Tages.

Berlin, vom 16. November. Seine Königl. Ho- heit der Prinz Karl von Preußen, Sohn Sr. Maj. des Königs, roard in der Sißzung des Königl. Staatsrathes vom 9. d. in denselden als siz- und stimmfähiger Prinz des Königl. Hauses durch den Prá- fidenten des Königl. Staatsrathes, den Staatsfanzler Herrn Fürsten v. Hardenberg, feierlich eingeführt.

Seine Majestät der König haben dem Chef- Präsidenten der Regierung zu Mersebucg, v Schön- derg, den rothen Adler - Orden zweiter Klaße mit Ei: chenlaub zu verleihen geruhet.

Des Königs Majestät haben mittels aller: höchster Kabinetsordre vom 4. d. M. den Geheimen Finanzrath Bitter beim Finanz-Ministerium zum

Geheimen Ober : Finanzrathe unter Bestimmung sei: | nex énciennität nah dem Datum seiner Bestätigang—

als Ministerial-Rath allergnädigst zu ernennen geruhet.

Se. Königlihe Majestät haben geruhet, die Kaufleute Heinrichsdors, Maklean, Leße und Marquardt zu Danzig, zu Mitgliedern des Kom: merz : und Admiralitäts - Kollegiums daselbst, mit dem Kar-kter von Kommerzien- und Admiralitäts Rä- then zu ernennen, und die Bestallungen allerhöchst zu vollziehen. :

Se. Königl. Majestät haben dem Ober: Vil: le‘eur Alberti zu Danzig das Prädikat als Kom- mizions- Rath beizul-gen und das desfallsge Patent höch steigenhändig zu vollziehen geruhet.

Bekanntmachung. | Des Königs Majestät haben nach den Vor- shlägen der unterzeichneten Ministerien, mitte!s Ka- binets: Ordre vom 29. April c., zu genehmigen geru- het, daß die von Frankreich, nah der Konvention vom 25. April 1818, für die Reklamationen Preußischer

* Unterthanen und Gemeinden in Renten - Einschreibun-

gen zu zahlende Aversional - Summe, nach Abzug der dem Liquíidcktions - Kom-

aus deren Versilberung sich ergebende Fond, so lange bis derselbe durch Anweisungen der festgesesten Fode-

Ï rungen ausgeleert sey, unter Aufsicht und Leitung der

+ Ministerien von einer besonders dazu ernannten Kom- mißion, mit aller der Sicherheit, welche die volle Ga:

4 rantie des Staates giebt, verwahrt und verroaltet wer: © den solle.

Die unterzeihneten Ministerien haben zur Aus-

# führung dieser allerhöchsffen Bestimmungen die Verfü- gung getroffen , daß die aus dem in den Monaten

May, Juny, July und August d. J. geschehenen Ver-

/ kaufe der Französischen Renten eingegangenen Gelder | ea

zinsbar gemacht und in öffentlichen veukäuflichen Obli: gationen angelegt worden sind.

Der Staat übernimmt die Garantie des Ankauf- Preises dieser Papiere, und verpflichtet sich, den da- von wider Vermurchen etwa entstehenden Ausfall zus ergänzen.

Die Liquidation der Foderungen wird in der bis: herigen Art fortgeseßt, indem der Liquida ions : Kom- mißair über die von ihm für liquidationsfähig erkann- ten Foderungen den unterzeichneten Ministerien perig- dische Etats vorlegt, welche darauf Über die Zuläßig- keit der Foderungen definitiv entscheiden.

Sobald durch die geschehene Festsezung der Etats (sowol eines, nah der betannten Anordnung, für die Ministerien, als eines für die hiesige schiedsrichterliche Kommißion bestimmten ) der Betrag der dafür zu be- zahlenden Summe bekannt ist, wird die mit der Ver- wahrung der Obligationen beauftragte Kommißion die Veráuserung derseiben bis zum erfoderlichen Betrage, ohne Aufhalt verfügen, und es findet hievon nur dann eine Ausnahme satt, wenn das Schag - Mini- sterium es vorziehen möchte, die Summen baar zu zahlen und für den Werth derselben Obligationen aus dem deponirten Fond an sh zu nehmen.

Die Festsezung der Foderungen geschieht fortwährz rend in F-anzössshen Ren:en. Dieselben œwerden nach dem Mittel: Kours bezahlt, welcher sich aus dem in den obigen vier Monaten geschehenen Verkaufe bildet, und welcher nach der von dem Königl. Liquizations-Kom=z migarius vorgelegten Berechnung einen baaren Reins Ertrag "vn Sechgundsechszig Franks Vierundse@szig Centimen für Fünf Franfs Rente ergeben hat ; diesem Rein : Ertrage wird die vom 22. Mârz 1818 bis 28. März 1819 fällige Renten : Jouissance hinzugeseßt, so daß für eine Rente von Fünf Franks eine Summe von Einundsiebenzig Franks Vierundsehszig Cenrimen vere Ausg i

ie Auszahlung wird künftighin in Preußische Kourant geschehen, und bei der bitte O ien zösischen Geldes der Werth des Preußischen Thalers, nach den in den obigen vier Monaten stattgefundenen Wechsel: Koursen, zu 53 Fr. 782 Cent. angenommen werden.

Die' mit den angekauften Obligationen verbunde: nen und vom 6. August d. J. an (als dem durch die verschiedenen Renten: Verkaufs: und Einzahlungs- Termine sih bildenden Mittel : Termine) laufenden Zinsen werden, bis zum Zeitpunkte der erfolgten Fests seßung der Foderungen, den Gläubigern mit 62 Pro- cent vergütet werden, wobei angenommen wird, daß E - Kours der Papiere 75 Procent à 5 Pro- cent ist.

Berlin, den 11. November 1819. j; Minist. d. Schatzes u. f. Minisk. d. auswärtigen d. Staats: Kredit-Wesen. Angelegenheiten.