1819 / 98 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Dec 1819 18:00:01 GMT) scan diff

so wie-der Werth- des Silbers. langsam sinkt, _Sobald 1 bezahlt wurde, wie solches die Kaufbriefe zeigen , o

fie aber in ihrer Höhe über die Gränze kommt, „bei der fié noch klsKonsumtionssteuer wiréen kann, so fängt der Werth des Bodens an zu sinken. Die große Menge Kauf- und Pachtbriefe , so beim Kataster verglichen

rden, zeigen in ihxen Mittelzahlen immer ganz ge: nau das Steigen und Fallen des Bödenwerthes, und gében so immer feste Anhaltpunkte für die Béurthei- lung der Grundsteuer. ; :

_ Daß der Bauer aber als Kornfabrikant, 50, 40 und 50 Procent mehr für sein Fabrikat auf dem Markte fodeën kann, und es auch erhält, das folgt aus allen Marktverzeichnißen des vorigen Jahrhun: derts. Nimmt man z. B. das von Paderborn, als ron einem Markte, der mitten im festen Lande liegt, ud der mit keiner Waßerstraße zusammenhangt und also vom allgemeinen Welthandel nicht unmittelbar berührt wird : so findet man, daß in dem Jahrhunderte von 1685 bis 1785 der Preis dés Kornes sith auf fol: gende Weise verhielt“

in den ersten 25 Jahren kostete das Korn 91,

in den zweitin - : s s - 94 “in dén dritten = Y » 102, “in den vierten - 5 : 6419, wenn man den Mittelpreis ‘des Jahrh. 100 seßt.

Das Silber war also gegen Korn um 22 Procent gefallen, und im Duktchschnitte alle 25 Jahre um Sk Procent. Jn den leßten 25 Jahrén aber ‘um 1 Procent. Allein in. den 25 Jahren von 1785 bis 1810 ist der Mittelpreis des Korns 171 gewesen; er hat also 8 Procent zugenöïnmen, und ohne däß man ságen Tann, dáß in diesen 25 Jahren Amerika mehr Silber als gewöhnlich nah Europa gesendet, wodurch ein Sinken seines Werthes entstanden. Weil nun der Landmann für sein Fabrikat 58 Procent mehr erhal: ten hät, so folgt Hieraus, daß die andern Stände ihm so viel mehr haben geben konnen, eben weil {ie es ihm gegeben; und damit sie dieses gekonnt, so haben sie wahrscheinlich mit eiter größeren Anstren: gung arbeiten müßen, um fo viel ah Silber m ehr zu erhalten, als sie fürjenes Fabrikat mehr bezahlen mußten. L’’agriculture c’est aussì une manufacture, sagte einmat Mirabeau in der Nâ- tional - Versammlung. Sobald der Ackerbau aber eine Manufaktur ist, so kann der Bauer auc die andern Stände für sich arbeiten ma- chen, und die Grundsteuer vonihnen gerade wie eine Konsumtionssteuer einziehen.

Man fkänn daher in der Grundsteuer sehr weit ge hen, sobald man’ éine genaue Statistik des Landes hat, nah der man sie gleichförmig auf alle Gemein- den vertheilen kann, so daß sie einen Acker wie den andern trift, gerade wie Negen, Dürre und Frost auch die ganze Fläche des Landes glei ch: förmig treffen. In Westphalen hatte die Heßi- \{he Regierung 100,000 Gulden àuf die Aufstellung dieser Statistik verwendet , die 1811 vollendet wurde, und nach der 1812 zuerst gehoben worden ist.

Sobald man in der Grundsteuer aber U! gewiße Gränze geht, dann hört sie auf wie eine Kons sumtionssteuer zu wirken; fie trifft dann nicht mehr blos den Rein - Ertrag, sondern greift das Kapital an, und der Boden sinkt in seinem Werthe. Dieses war vor 100 Jahreù in den Herzogthüniern Beïg und Jülich der Fall, als die Steuern so hoh gespannt waren, daß derselbe Morgen Ackerland, der jezt mit 200 und 250 Rthl. bezahlt wird, und der, wenn man den Silberpreis berücksichtigt, doch damals wenigstens 80 Thaler hätte kosten müßen, nur mit 10 bis 15 Rthl.

Zrundsteuer aber Über eine“

män aüs dieser Periode noch befsigt.

Deë Preis des Ackerlandes hangt von der Wohl: habenheit des Bauers ab, denn die Natur liebt Eigenthum, wie Möser sagt, und jeder Laadmann sucht sich solches zu er&erben, damit er dd ein Eigen habe, von dem ihn Niemand verdrängen könne. Um o mehr wird dieses Eigenthum geliebt, wenn es ehtes Eigenthum ist, welches die Lateiner des Mittelalters mit ‘dem Namen Advocatia bezeichnen,

das nämlich in keiner Abhangigkeit von einem andern * Grundeigenthume steht, und mit dem die Schöffen: | barkeit auf dem Landtäge verknüpft ist, so wie das | Jagdrecht. Eine der größten Maasrègein dèr Nä: tionalversamml1:ng war das Gese, das den gesamm- ten Ackerboden von Frankreich in echtes Cigeuthum verwandelte und ihn aller Bande entließ, in f | as | linke Rheinufer, fo an dieser Gesehgebung Theil ge: |

früheren Jahrhundêeten verfldten worden.

nommen, verdankt ihm seinen hohen Wohlstand.

Wenn ‘in einem Lande, wo der gesamm'e Akerbo- | den adeliger Natur ist, der Preis desselben sink‘, 0

ist das ein Zeichen, dvaß entweder die Sicherheir der

Personen und des Eigenthumes ungewiß, oder ‘aber, T ie Gru MWirklihen Geheimen Legationsrathe von Raumer wo sie aufhören als Konsumtionsfteuern zu wirken.- |

daß die Grundsteuern auf eing Hôhe gefpannt sînd, Seit 1816 ‘ist àber der Boden am Rheine in einem steten Steigen gewesen, wie solches die große Menge von Domainenverkäufen ausweist.

Wenn in einem Lande, wo der Boden völlig frei ist, dieser in sèihem Werthe steigt, d is dieses ein Zeichen, daß der Landmann wohlhäbend ist. Fit aber der Landmann wohlhabend, dann eben wirken die

Grundsteuern wie eine Konsumtionssteuer, da der, |

Landmann nun verkaufen kann, wenn es ihm ge-: nehm, und er befindet sich gerade in demselben Fa!le mit jedem anderen Kaufmanne, der, sobald er verkau: fen fann, wein es ihm genehm, auch den Preéso für seine Waare bestimmen kann.

Fs aber der Landmann nicht wohlhabend, m ér verkaufen um Geld zu bekommen, kann er es nah seinem Ausdrucke nicht absehen: donn sind seine Verkäufe mehr ‘oder weniger Nothverkähfe, und in diesen bestimmt nicht der Verkäufer den Preis, sondern der Ankäufer, Jn diesem Falle wirkt auch die Grundsteuer nicht wie eine Konsumtionssteuer.

Und dieses ist wol der Fall vor 100 Jahren in den als der | Landmann durch die hohen Steuern so au4gesogen' | wurde, daß ihm, wie die Stände im Jahr 1719 sich

Herzogthümern Berg und Jülich gewesen,

ausdrückteñ, fast nichts übrig blieb zur Erhal: tnng seines elenden Lebens.

És ist nicht ohne Nuxzen, wenn inan die älte: ren Steuerverhältniße dar Proving einmal durchgeht. Man berichtigt auf diese Weise viele irrige Meinun: gen, so nir aus übler Meinung irrig sind, fondérn

|

weil es die Menschen einmal nicht beßer wißen, d!e |

sich alle Geshichtkenntniße im Volke mit drei Gene: |

rationen und alle geographischen und statistischen mit 10 Meilen abschneiden. Was jenseit dieser Gränze liegt, davon weiß unter 10,000 Menschen kaum Einer etwas.

Daß man die kleine Gemeinde der Verständigen gewinne, lohnt aber immer der Mühe. Auf die An:

einmal recht gründlich in den Steuerjammer verliebt

und eine Art Freude an ihm haben, laßen sich dieses in keiner Weise nehmen, sondern vertheidigen es stets aufs beste,

Allgemeine

ggîes

Stück. Berlin

Preußishe Staats - Zeitung.

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A Ee

, den 7ten December 1819.

l. Amtliche Nachrichten.

Krönik dés Tágés.

Berliùñn, vom 7. December. Se. Majestät der König haben das, nach Jnhalt allerhöchst Jhrer Ver: ordnung vom 18. Oktober d. J. auf fünf Jahre zu bestellende Ober: Censur - Köllegium angeordnet, dem

den Vorsig in diesem Kollegium aufgétragen, und zu Mitgliedern desseiben den Wirklichen Geheimen Lega: tionsrath Ancillon, den Bischof Eylert, den Ge- heimen Öber : Justizrath Sa ck, den Geheimen Dber- Medicinalräth Langermann, den Geheimen Ober

Regierungsrath Körner, den Gêheimen Ober - Regie-

rungsrath Béh rnauet, den Geheimen Ober : Regie: rungsrath S ch0 !/, den Regierungsrath und Profeßor von Raumer, den Profeßor und Bibliothekar Wil-

Fen und den Hofrath BeŒckedorff ernannt.

Se. Majestät der König haben dem Supetin-

tendenten Let \ch zu Hirschberg den rothen Adler - Or-

den dritter Klaße zu verleihen geruhet.

Se. Mafsestät der König haben dem Grafen Jámes v. Pourtales-GVorgier die Kammerherrn: Würde zu ertheilen geruhet.

Se. Königl. Mäjestät haben den Rendánteñ der Haupt: Theater: Kaße, Jakob i, zum Hofrath zu

‘ernennen und dás Patent höchsiselbst zu vollziehen

“geruhet. Se. Majestät det König haben dei Kaufmänn Lorenz Lor ck zu Drontheim zum Konsul daselbst zu ernennen geruhet.

Bekanntäachung. Die Einwohner der Königlich Preußischen Staa-

“fen sind durch die von Sr. Excellenz dem Herrn Ju- stiz: Minister von Kircheisen unter dein 28, Mäh dern muß man freilih Veézicht thun ; denn Die, so sich |

d. J. erlaßene, in den hiesigen Zeitungen érschienent Bekanntmachung bereits benachrichtigt worden, daß in dem Königreiche Polen, in Folge eines daselbst im Monâte April 1818 gegebenen Gesetes, das Hypo- thekenwesen von üéuem regulirt wird.

Die Ausführung der in jenem Geseße angedrdnes ten Maasrègel hat bereits begonnen. Er werden von Jahr zu Jahre, von einer Woÿwödschäft zur anderen stufenweise fortschrèitend, für die einzelnen Güter Termine angesezt. Däs Ausbleiben in denselben is für Diejenigen, welche Real - Ansprüche an diese Güter haben, mit wesentlichem Nachtheile verbunden.

Die Besorgnis, daß es vielen im Preußischen Staaté befindlichen Kreditoren s{weè werden dürfte, voù den diesfallsigen in den Warschauer Zeitungen ersheinenden Auffoderungen zeitig genug Kenntnis zu erlangen, hat den Herr Ober- Präsidenten der Provinz Posen bewogén, zu veranlaßein, daß alle diese Auffoderungen, wie sie ersc;einen, unverzüglich in die zu Posen herauskommenden teutschen und Pölnis schen Zeitungen aufgenommen wérden. 4

Das Publikum der Königlich Preußischen Staaten wird äuf diese zwéckmäßige Eintichtung hiedurch mit dem Bemerken àufmerêsam gemacht, daß die mit dem 95sten diesjährigèn am 27. vörigen Monats erschies nènen Stücke der Posener Zeitung ausgegebene Exe trà : Beilage bereits eine solche, von der Hypotheken: Kommißion der Woywodschaft Maàsovien unker dem 11. gedachten Monats erlaßene Auffoderung enthält, welche die i dém nächstkömmendèn Monate Jänuar 1820 bevorstehénde Régulirung des Hypothekenwésens der Güter in den Kreisen Lenczyè und Zgiersk zum Gegenstände hat.

Berlin, den 4. Decémber 18319.

Ministeriumi der auswärtigen Angelegenheiten.

N. Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. Paris, vom 27. November. Es wax zu érwar- fé, daß die Veränderung unsers Ministeriums einen

_héftigen Kampf in den öffentlichen Blättern veran:

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láßen werde, deë auh nit uñterblieben, wobei nuc zu bedauern is, daß die Urbanität, ein altes Erbe der Französischen Schriftsteller, so sehr verlegt wird. Die sogenannt : libexalen Jóurnalisten glauben sich gegen