1819 / 98 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Dec 1819 18:00:01 GMT) scan diff

jede Abänderung der Verfaßungs - Urkunde schon im voraus bewaffnen zu müßen, und es ist allerdings uicht unwahrschelich, daß z. B. eine Reform in An- sehung des Wahlgeseßes Und eine Vermehrung der Mitglieder der Deputirtenkainmer zur Sprache kom- men werde. Ueber einige wesentliche Mängel des Wahlgeseges scheint man einverstanden ; weniger dar: über, ob die Stabilität der Verfaßung so weit gedie: hen, um einer Neuerung, von welcher Art sie àäuch sey, Raum zu gestatten. Was die Vermehrung der Abgeordneten betrifft, so wird den Herausgeber der Minerve, welche jeßt jede Abänderung der Charte als einen Hochverrath gegen den Thron und das Vater: land behändeln, nathgewiesen, daß sie noch im März dieses Jahres eine Vermehrung der Kammer nicht blos in Uebereinstimmung mit der Verfaßung, sondern auch nothwendig und wohlthätig gefunden habe. Das Journal de Paris berichtigt diè Erzählung des Constitutionel, daß der Minister des Inneren wider vine Schmähschrift „Entrourf einer Anfklag - Akte wi- der den Herrn von Decazes, von T. D, Und. N.“ gerichtliche Klage érhobèn habe, dahin, daß die Be- hörde wider den Buchdrucker, der die Schrift ohne Beobachtung der geseßlichen Förmlichkeit verbreitet habe, dieser Kontravention wegen amtlich verfahre ; der Minister selbst behandle ein solches Libell mit ge: bührender Verachtung. Da jedo jenes Blatt geäu- sert hatte „nun wérde man doch zum erstenmale einen Minister als Kläger vor Gericht sehn““ so fügt das Jour- nal de Paris hinzu „Es ist wirflich nihts poßirlicher, als dieser Uebermuth der Schriftsteller, die vor den Leuten damit pralen, daß die Verachtung, mit der sie besudelt sind, sie vor aller Antäfung bewahre. Sie segen eine Ehre in die Gleichgiltigkeit, mit der die achtbaren Leute auf sie herabsehn, und pochen unter dem Schirme ihrer Strafiosigkeit, die doch nur ihre Ohnmacht bezeichiiêt , gegen die Männer, denen die Achtung für sich selbst und für die Würde, die sie be: kleiden, ein Stilischweigen gegen üungercimte und gez häßige Beschuldigungen gebietet. Jeder bringt seinen Hochmuth zu Markte, wo er kann, und diese Schrift- steller mögen wol befugt seyn, den ihrigen in der Verachtung chrenwerther Leute zu seßen; aber Eins müßen wir doch diesen geshwornen Feinden aller Vor- rechte bemerklich machen, daß es eben nicht anständig ist, die Verachtung als ein ausschließlihes Eigenthum éffentlich zur Schau zu tragen ; auch die Schándé muß man mit Bescheidenheit zu zeigen verstehen. Die leßte Nummer der historischen Bibliothek ist wegen eines Artikels über die Religion dur den kö: niglihen Anwalt mit Beschlág belegt worden. Während Sir Francis Burdet in England als ein ruchloser Feind seines Vaterlandes vor Gericht ge- stellt werdén foóll, wird er zu Paris von seinem Länds- manne Sir William Duckett in einer Ddé besungen, die nach éinigen in unsern Blättern mitgetheilten Pro- ben nicht besonders geistreich ist. AuchPötsdam an der Spree, mitten in einer Einöde von Süinpfen und

|

Haiden, hat eine Stelle darin gefunden. Herr Duckett | scheint sich in keiner Welt gehörig umgesehen zu haben. Die von den ministeriellen Blättern angedeutete |

i

Zurückderufung der Verbannten ‘isi bis jet nur in * Ansehung des General - Lieutenants Grafen Grouchh *

in Erfüllung gegangen. ¿

E S

Die Kourse der Renten sind im Steigenz zwischei

68 und 69. |

R S

Die vereinigten drei Kammern des hiesigen Kaßa: *

S

tionshofes haben, unter dem Vorsice des Justizmini: f

sters selbst, eine Rechtssache entschieven, die zwoar nur / 5 Franks zum Gegenstand hat, aber wegen des aus: * gesprohnen Grundsates ein allgemeines JIntereße er: [ regt. i Herr Roman, hatte bei Gelegenheit einer Prozeßion A

szin Haus nicht mit Teppichen behängt, wie der F

Maire des Ortes es befohlen ha.te, und ward auf deßen Klage vom Friedensgerichte in 3 Fr. Geldbuße

verurtheilt. Das Zuch: polizei: Gericht zu Apt bestä: : Der f Kaßationshof verwies die Sacte anderweit an das * Zuchtpolizeigericht von Aix, welches eben fo erkannte, Herr Noman wandte das Rechtsmittel der Kaßa:

tigte dieses Urtheil in der Appe-llationsinstanz.

cion von neuem ein und der Kaßarionshof har nun: | mebr in folgender Art entschieden; Da die Polizeibe: hörden nur über Gegenstänoe der üffentlichen Sicher:

heit oder auf den Gruúd jpecieller Gesche verfügen

können, und dér Befehi, die Häuser mir Teppichen zu behängen, weder eine Polizeimaasregel ist, noch auf einem speciellen, die Polizei aurhöôrisirenven Geseße be: ruhet, die Polizeigerihte aber nur über pelizeuige F Gegenstände erkennen können, also ihre Amtsbefug: f niße überschreiten, wen sie auf die Nichtbefolgung | einer unverbindlichen Verfügung Geldbußen festsezeu: | sd hat das Zuchkpolizeigeriht von Uix den Gesegzen | entgegen erkannt und seine Amtsbefugnis überschrit: | tenz das Urtheil ist daher fkaßirt und die Säche an das Zuchtpolizeigeriht zu Marseillé verwiesen. (Wenn| dieses Gericht die vorigen Urtheile von Apt und AUix|

bestätigt, muß die Sache, behufs der Auslegung des : Dieser weit:

Gesebes, an den Staatsrath gelängen. \chweifige, wahrscheinli kostbare Geschäftgang scheint in Frankreich selbst nicht recht verständlich, denn die Redakrion der Renommée is der Meinung, daß der Kaßationshöf die Sache nur in Bezug auf die Gege | flage des Herrn Roman nach Marseille verwiest } habe. Nach dem Urtheile des Kaßationshofes {eint f die Kompetenz der Zuchtpolizeigerichte Überhaupt Wf bezweifeln, uud insofern die Verweisung an ein solches f

wenigstens ein sehr komplicirtes Rechtsvérfahren. Ue- F brigéns folgert man aus diesem Urtheil in der Sache selbs, daß nach den Gruudsäßen der obersten Fustiz: stellé weder Katholiken noch Protestanten ihre Häuset =

bei Prozeßionén zu behängen verpflichtet sind.)

Nach unsern Blättern findet sich jebt, daß eine Gattung einheimischer Ziegen dasselbe zum Verfertl: M gen Kaschemirscher Stoffe taugliche Haar habe, wi

die sogenannten Thibetanischen Ziegen. Ein Englän

T

Ein protestantisczer Einwohner von Lourmarin, *

Et S E

E

der, D. Anderson, hat dieses schon im Jahre 1792 bekannt gemacht.

Unsre Blätter wiederholen, daß die Regierung die geistlichen Verrichtungen der Mißionarien auf das Jn- nere der Kirchen beschränken werde, wobei nur nöthig bleiben dürfte, sie aufmerksam zu machen, daß in einer Kirche, wie Burke sagt, kein andrer Schall zu hören seyn müße, als die trostreiche Stimme christlicher Liebe.

Die Mennoniten, welche aus dem Elsas nach Nord- Amerika ausgewandert waren , sind größtentheils zu- rúckgekommen, da sie sih in ihren Erwartungen bitter getäuscht gefunden.

Herr Ternaux sucht in einem öffentlichen Blatte das Gesuch der Woll - Fabrikanten, daß die Reglerung die Wollausfuhr verbieten möge, dadurch zu rechtfer: tigen, daß die einheimische Merinoswolle für die Bear: beitung Eigenschaften besize, welhe der Spanischen und Sächsischen Wolle abgehen; sie sey nicht so fein als die Sächsische und feiner als die Spanische, dage- gen sey sie nicht so stark und elástisch als die Spani- sche, worin die Sächsishe wiederum nachstehe. Jn- zwischen sey die Eigenthümlichkeit dieser beiden frem; den Wollsorten so verschieden, daß sie weder vermischt noch jede für sich verarbeitet ein ss vorzüglihes Tuch gäben, als die Französishe Wolle, wenn sie auch mit ihnen vermischt werde. Es sey also nicht einzusehen, weshalb Frankicich für seinè Jndustrie von dieser Ei- genschaft seines Produktes nicht Vortheil ziehen und die Ausfuhr in das Ausland untersagen solle, es auf die Herabsezung des Preises nicht einwirken könne, weil die Wollvér#äufer einen Markt von 2000 Fabri: kanten hätten, die sich doch unmöglih mit einañdéx verständigen könnten. Herr Ternaux übérsieht hie: bei den sehr wesentlichen Umständ, daß die Producen- ten gewiß weit lieber an den inheimischen Fabrikan: ten in ihrer Nähé verkaufen , als einen ausländischèn Markt besuchen werden, und daß zu diesem lebten sié einzig und alléin der Umstand nöthigen könne, béßerè Preise im Auslände als im Jnlande zu èéthalten. Man mag dahin gestellt seyn laßen, ob die Fäbrikan: ten nur wegen der belobten Eigenschaft det Wolle, oder nicht vorzüglich um die Konkurrêènz der Pééeisé vermeiden, dás Ausfuhrvekböt nachgesucht haben; ge: gewiß bleibt es, daß sie den ersten Zweck, die Wollé für die inheimische Jnduüstriè im Lände zu érhältén, eben so gut auch ohne Ausfuhrverbot eëreihêèn können; wenn sie eben so viel bezahlen, als die Producentén auf dem Markte des Auslándes erhalten.

Londón, vom 27. November. Die gewöhnlichè Dank - Addreße an den Prinzen Regenten ist in bei: den Häusern beschloßen ; und ein im Oberhause durch den Grafen Grey und im Unterhause durch Herrn Tierney in Vorschlág gebrächter Zusaß der Oppost- tión, der den Schmerz des Parlamentes übér dié Vor: gänge in Mänchester ausdrücken sollte, ist nach lan: gen Debätten mit entschiedenéx Stimmenmehrheit ver: wörfen wörden:

Weitere Verhandlungen von Belang haben in beiz den Häusern noch nicht stattgefunden. Die Körre- spondenz wegen der Vorgängè in Manchester ist auf die Tafel des Obérhâuses gelegt und vom Maïquis v. Lansdowne eine Motion über die gegeûwärtige

Lage des Landes angekündigt worden.

“Nachrichten âus Westindien kündigen neue Ver: wüstungen än, die ein furchtbäter Orkan in den Taz gen vom 15. bis i5. Oktb., besonders äauch auf Bar: bados angerichtet hat. Der Orkan àm 21. und 23, September hat die Städt Gustävia auf St. Bâtthe- lemy fast ganz zerstört. (Zwar die Hauptstadt, abet ein kleiner Ort von 600 Bewohnern.)

(Auch dié Dánische Jnsel St. Thomas in West: Indien ist, nah einèm Bekxichté ín der Hamburget Zeitung, in der Nacht vom 21: zum 2s. Septbr. durch einen Orkán, dergleicheri die ältesten Vêwöhner sich nicht erinnern heimgesucht, und dädurch sowol án dèn Schif: fen, als in der Stadt St. Thômas und im Junneren des Landes gróße Verroüstung verursacht worden. Diè Werke und Wohnungen auf ben Plantagen sind mech öder weniger beschädigt, und die bevoërstehende Zuerz Ernte vernichtèt worden.)

Madrid, vom i6. November. Der König hat mehrè Mitglieder seines geheimen Kabinets entfèrnt, Einige unter ihnen sind zugleich verhaftet, Andrè nüt verwiesen wörden.

Man schmeichelt sich noch immér, daß der König einé allgemeinèê Beguàdigung wegen politishec Verge: hen bewilligèn und die Cortes zur Berathung über den Zustand dés Landés zusänimenbérufen werdé, weil man hierin das sicherstè Mittel erólickt, eine Verssh: nung mit den in Aufständ begriffenen Amerikanischen Kolonien zu Stände zu bringen.

Die Verheerungèn des gelbèû Fiebers haben auf: gehört. Man \@ägt die Zähl sener Opfer auf 16,000. In Kadix if besonders diè Blüthé dex nännlichèn Ju: gend bettöffen worde.

Stockhöólm;, vom 25. November. Dutch einé Königliché Verordnung vom 17. d. M. find die Zoll: Abgaben für éiüzubkingéndes Gettäidé dahin bestimint worden ? Weéizèn 1 Rthl. 24 Se. Hb. Bk. Röggeùn 1 Rthl. ungetro@cknété Gèrste 52 Sch. für diè Tonùe (von êtwà 3 Prèuß. Scheffeln) Waizenmehl- 18 Sh. und Röggenmehl 16 Sch. für das LPf. Wégen der getrockneten Geëiske und des Malzes bleibt es bei dén früherèn Bestiminüungen, ünd Hafer kann bis Ausgang Februars zollfrei eingeführt werden; alsdann tritt der Zoll von 4 S. Hb.Bk., pröó Tonné wiederum éin.

St. Pêètetsburg, vom 16. November. Am 15. d. M. ward dié kaiserliche Universität von Set. Pé- térsburg in Gegenwart des Wirklichen Staatsrathes Ouwarófsf als Kurators feierlich eröffnet.

Zu Kiew ist am 10. v: M. éin neues Sêwmináâtium éroffiet worde: