1819 / 104 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Dec 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Hanover, vom 22. December. Es ist nunmehr das königliche Patent vom 7. d. M. erschienen, wel- ches die Verfaßung und Einrichtung der bereits zu- sammenberufenen allgemeinen Ständeversammlung an: ordnet. Die Versammlung soll aus zwei in ihren Rechten völlig gleichen Kammern bestehn. Die Mit- glieder müßen einer der drei chrisilichen Konfeßionen zugethan seyn, das 25e Fahr vollendet haben, und, insofern sie niht vermöge ihres Amtes Siß und Stimme haben, ein unabhängiges Einkommen besigen, welches bei den Majoratsherrn der ersten Kammer in 6000 Rthl., bei den ritterschaftlichen Deputirten in 00 Nthl. und bei den Abgeordneten der zweiten Kam- mer in 500 Rthl. bestehen, auch in Ansehung der Grundbesiger aus Grundstücken, in Ansehung der übrie gen Abgeordneten aus Grundstücken oder Kapitalien im Lande selbst bezogen werden muß. Wer, außer den mediatisirten Fürsten und Grafen, seinen Wohnsiß nicht im Königreiche hat oder sich im Dienste eines fremden Landesherrn befindet, ist ausgeschloßen. Die herzoglih Braunschweigschen Lande oder Dienste wer- den nicht als fremde angesehen, so lange das Recipro- kum dauert. Was die Wirksamkeit der allgemeinen Ständeversammlung betrifft, so heißt es: „Und gleich- wie es überhaupt keinesweges Unsre Absicht ist, eine neue, auf Grundsägen, welche noch nicht durch die Er- fahrung bewährt sind, gebauete ftändishe Verfaßung einzuführen: also soll auch die allgemeine Ständever- fammlung im Wesentlichen künftig dieselben Rechte ausüben, welche früherhin den einzelnen Provincial- Landschaften, so wie auch der bisherigen provisorischen Ständeversammlung zugestanden haben, namentlich das Recht der Verwilligung der behufs der Bedürfniße des Staates erfoderlichen Steuern und der Mitverwal:- tung derselben unter verfaßungmäßiger Konkurrenz und Aufsicht der Landesherrschaft, das Recht auf Zu- ratheziehung bei neu zu erlaßenden allgemeinen Lan- desgeseßen , und das Recht über die zu ihrer Bera- thung gehörigen Gegenstände Vorstellungen an Uns zu bringen.‘ Die sonstigen Verhältniße der Ständever- sammlung sind der Bestimmung eines bei der Eröff: nung mitzutheilenden besonderen Reglements überlaßen. Auch hat sich der Landesherr diejenigen Veränderun- gen der Organisation vorbehalten, welche die gesam: melten Erfahrungen oder Beschlüße der teutschen Bun- desversammlung etwa nôthig machen möchten.

Inland.

Berlin, vom 27. Decbr. Jn einigen teutschen Zeitungen wird gemeldet, daß die Abgeordneten des Vereines mehrer teutschen Kaufleute und Fabrikanten ihr Gesuch um Aufhilfe des teutschen Kunftfleißes und Handels auch an die hiesige Regierung gerichtet und eine wohlwollende Aufnahme gefunden haben. Diese Nachricht is völlig gegründet. Sowol von des Herrn Fürsten Staatsfkanzlers Durc(laucht, als von den fran Ministern des Handels, des Jnneren und

der Finanzen wohlwollend aufgenommen , erhièlten

sie die beruhigende Versicherung, daß die Preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maasregeln den Wohlstand der teutschen Nachbarstaaten unter: graben zu wollen, fih freuen würde, wenn alle Re: gierungen Teutschlands über die Grundsäße eines ge: meinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Theile fördcran: den Handel: Systems fich vereinigen fönnten, wozu die Preußische Regierung sehr gern die Hände bieten werde, um ihrerseit mitzuwicken, daß dem ganzen Teutschland die Wohlthat eines freien auf Gerech: tigkeit gegründeten Handels zu Theil werde. Es ist ihnen aber auch nich verhelt worden, daß der Zu: stand und die Verfazung der einzelnen teutschen Staai ten noch keinesweges zu gemeinsamen Unordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch bcsonders gehöre, je: dem einzelnen Staate die Garantie zu gewähren, daß die gemeinsamen Anordnungen in einem übereinstim- menden Sinne von Allen gehalten würden. Die Sache scheine daher jezt nur darauf zu führen, daß einzelne Staaten, welcze sich durch den jeßigen Zustand be: shwert glaubten, mit den Bundesgliedern derjenigen Staaten, von denen nah ihrec Meinung die Be: schwerde veranlaßt werde, sih zu vereinigen suchten, und daß auf diesem Wege übereinstimmende Anord- nungen von Gränze zu Gränze weiter gelei et würden, welcye den Zwet hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen zu laßen.

Oranienburg, vom 20. December. Der gestrige Tag war für unsre Stadt merkwürdig und festlich, da an demselben die Union der beiden hiesigen bizher lue thecischen und reformirten Gemeinden zu Einer evange: lischen Gemeinde feierlich ausgesprochen wuide, nac, vem durch die freiroillige Erklärung sowol der Bürgerschaft als der Land: Gemeinde die äuseren Hinderniße der Vereini- gung beseitiger und aüe Punkre der künfrigen Cinrich: tung durch eine von der Behöroe ernannte Kommi?ton geordnet worden. Die Herrn Superintendenten Hoppe aus Bernau und Marorcr aus Zerlin let: teten die gortesdienstliche Feier des Tages. Uls Zeugen dieses denfwürdigen Ereignißes der ersten véiigen Ver- einigung der beiden bisher getrennten protestantischen Gemeinden zu Einer evangelischen Gemeinde in der Provinz Brandenburg, waren die Königl. wirkl, Doert Konsistoriairäthe uud Pröpste von Berlin die Herrn Ribbek und Hanstein nebst mehren Geistlichen aus Berlin und der Umgegend anwesend. Dér Herr Su- perintendent Hopve hielt die Predigt Über Philip- per 1, V. 9 11. Das heil. Abendmahl ward nah dem Ritus des Broèbrechens und unter Sprechung der Worte Christi von den Predigern der Gemeinde unter Beistand des Superintendenten adininiftrirt.

Bei dem von dem Magistrate und der Bürgerschaft auf dem Rathhause veranstalteten festlicen Mahle brachte der Herr Ober : Könststorialrath Ribbe f das Wohl des geliebten und hochrerehrten Königes, und der Herr Öber- Konsistorialrath Hanstein das Wohl der Gemeinde aus, die ein so schónes Beispiel des evangelischen Sinnes gegeben.

Se. Majestät hatten der Gemeinde ein großes Krucifix und zwei dazu pafende Altarleuchter aus der Eisengießerei in Berlin zustellen zu laßen geruhet. Von Seiten des Königl. Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten empfing die Gemeinde die in Gold ausgeprägte große Reformations- Medaille, fo wie der Herr Bürgermeister Becker, als Repräsentant der Stadt, und der Herr Oberamtmann Ki en iz, als Re- prásentant der Landgemeinde, beide thätige Beéförde- rer des ruhmwürdigen Werkes, dieselbe Medaille in Silber.

Gewiß wird dieses erste Beispiel einer völlig unir- ten Gemeinde in der Nrovinz Brandenburg bald wün-

shen83werthe Nachfolge andrer von demselben christlich: .

evangelischen Geiste belebten Gemeinden finden»

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