1880 / 8 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Tage der Prüfung für Ort Lehr. rinnen. Schul- vorsteherinnen. L E in der ersten Hälfte des ‘Monats Juli. Düsseldorf 28. Februar bis 5, März. 5, März. 7,—12, AUUs 13, August. Eisleben . . * 12.—16. Juni. 14. Juni. iber 3,—7. August, Tr L S 92,—%, September. 23, September. Frankfurt a. d, O. 16.—18. März.

* 97.—29. September. 17. September.

BfG! a. Main 19. und 20. März.

22, September. nadau

Wratubena t L M 1, Mai und folg. Tage. Da O 3,—6. März. 4, März. ATNOVER is a 0K 8,—11. März. 8, März. 6,—9. September. 6, September. Hilchenbach . . 10. April, 12, April. 16, Oktober. 18, Oktober. STAN E 2, April. 7. April. Koblenz + 15.—19. März. 20, März. An L A 9,—13, Dar: 13, März. 12.—17, April. Königsberg i, Ostprß. . 20.—26, Februar, 26, Februar. 24,—30. September. 30. September. Ran 11,—14, Mai. 11, Mai. MEONTB 0 e U a 1,—3, April. 31, März. 5,—7, Oltober. 4, Oktober, Marienburg ¿4 (% 30. SEE u. folg. age. Marienwerder . . . D P u. folg, 9, Oktober. age, SMORIabaUE N d 5, Mai. 7, Mai. Ne O a8 15,—19, März. 15, März. 18, August. 18,—22, Oktober. 18, Oktober. DTEUDIED a Nes 20,, 23. u. 24, März. Mrerjor A G 17, März, D np L a leB 8.—11, März. 19: Mürz 13.—16, September. 17. September OTIDaM s pn 19,—24., März. GATDUTA T L 11,.—17, März. 18, März. Swlebwig (bisher Kiel), 17,—-20. Februar. 21. Februar. 7,—10, September. 11. September. Stettin. . 13.—17. April. 13, April. 19,—23, Oktober. 19. Oktober. GSITALIUND S 26,—29. Oktober. 26. Oktober. E S h a aale 23.— 27. April. 27, April. MGteBbaden a e h 7, Mai. 12. Mai. Ante, N, E, 29, Ian. 3, Febr.

Berlin, den 6. Januar 1880. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und edizinal-Angelegenheiten. Jm Austrage: Lucanus,

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsrichter Jaeckel in Peiskretsham an das Amtsgericht in Trebniß und der Amtsrichter Dr. Nose in Peiy an das Amtsgericht in Lübben,

Der Gerichts-Assessor A ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Bärwalde i. P, ernannt.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt : dem Land-

erihts-Rath Cramer von Clausbruch in Göttingen mit Mnsion dem Amtsrichter Maisan in Gostyn und dem Amts- richter Bähdcker in Prökuls behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung. In die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte ist ein- etragen: der Rechtsanwalt Galster in Herford bei tem tandgeriht zu Bielefeld, wohnhaft in Herford.

BekbgnntmaOUnng auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878-

Die Druckfchrift „Straffere Zügel und höhere Steuern“, verfaßt und herausgegeben von dem Redacteur Heinrih Oldenburg in Hamburg, is von uns auf Grund der 88, 11 und 12 des Geseßes gegen die gemeingefährlihen Be- trebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 ver- oten worden.

S L

den 6. Januar 1880. önigl

he On A des Jnnern. osen.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten Ne g ener aae und

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einsch ießlich 31, De-

ember 1860 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nit bei einer

Ersaßbehörde zur Musterung gestellt, 3) si zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige ntseidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf- gate werden, soweit sie nicht von der persönlichen Sesietung iu diesem ahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §, 23 der Ersay- ordnung vom 28, September 1875 angewiesen: ch, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle, n der Zeit vom 15, Januar bis 1. Februar d, J. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Reviers persönli zu melden und ihre Geburtssceine, sowie die etwaigen sonftigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr Mi- E H E enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welhe zur Zeit ab- wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be- findlihe Seeleute 2c.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- A MeTees die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu be-

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird na 33 des Reichs-Militärgesetzes vom 2, Mai 1874 mit einer Geldbuße bis u e Le E e B 2 La en bestraft. p

atione nd gemäß 8. r. 1 der Ersaß-Ordnun vor dem Musterurgs elbst oder bei Gelegenheit Leben Oi aue a Ee R us 4 aw werden nur dann berüd- 7 ie Veranlaffung zu denselben er usterungsgeschäfts etflanben ist. f na Beendigung des ite Ri Rey G e Königlichen Ersaß-Kommissionen der Aushebungs-Bezirke Berlin

Personalveränderungen.

Königlich Preußisde Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. m aktiven Heere. Berlin, 6. Januar. Schnackenburg, auptm, a. D., zuleßt Comp. Chef im Inf. Regt. Nr, 70, im aktiven Dienst, und zwar als Hauptm. und Plaßmajor in Stral- sund, wiederangestellt, Pol y, Hauptm., aggreg. dem Jäger-Bat. Nr. 3, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 49 einrangirt. Stahl, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 80 und kommandirt als Adjut. bei der 44. Inf. Brig, unter Belass. in diesem Kommando, à la suite des Regiments gestellt, von der Leyen, Sec. Lt, vom Bü. Regt. Nr. 80, zum Pr. Lt. befördert, v. Shimonsky, Sec. Lk, vom Gren, Regt Nr. 7 und kommandirt zur Unteroff. Schule in Gran uer Belass, in diesem Kommando, in das Füs. Regt r. 80 verseßt. Abschiedsbewilligungen. Im aktivenHeere. Berlin, 3. Januar, Winkelmann, Oberst-Lt. a. D., zuleßt in der 6. Gendd. Brig, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf An- stellung im Civildienst, mit der Erlaubniß, für die Dauer seiner Beschäftigung bei der 1, Gensd. Brig. die Gensd. Unif. zu tragen, zur Disp. gestellt. 6, Januar. Frhr. v. Pallandt, Major à la suite bes 9, Garde-Regts. zu Fuß und Plaßmajor in Stral- sund, mit Pens. zur Disp. gestellt. Manger, Hauptm. und Comp. S2 Inf. Regt. Nr. 49, als Major mit Pens. zur Disp. gestellt,

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sih estern früh 8 Uhr mittelst Extrazuges der Berlin-Lehrter Ei enbahn nah Jävenißz und von dort zu Wagen nah den Siebenhügeln der Ober- försterei Lehlingen, wo eine Jagd auf Dammwild abgehalten wurde. Abends um 6 Uhr trafen Se. Majestät wieder in Berlin ein. A

eute Vormittag nahmen Se. Majestät die Meldung des aus Hannover mit Urlaub hier eingetroffenen Chefs des Generalstabes des X. Armee-Corps, General-Majors Grafen Waldersee, entgegen, hörten den Vortrag des Militärkabinets und empfin en den Kaiserlich russischen Botschaster von Dubril in Privat-Audienz.

A um 2 Uhr hatte der Landrath von Hagen die Ehre, die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des Landschafts-Direktors von Hagen - Premslaff, zu überreichen. Demnächst empfingen Se. Majestät den Kammerherrn von Heyden-Leistenow.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag um 10 Uhr den R E Maybah und begab Sih um 1 Uhr nah

otsdam.

Nach der Rückkehr ertheilte Höh E Ie um 43/, Uhr Nes des „Vulkan“, Herrn Stahl aus Stettin, eine

udienz,

Gestern begleitete der Kronprinz Se, Majestät den Kaiser zur Jagd nah Lehlingen.

Das Staats-Ministerium trat heute Mittags 1 Uhr zu einer Sißung zusammen,

Der Sd0l[lußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (33.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz-Minister Bitter, der Justiz - Minister Dr. Friedberg und mehrere Kom- missarien beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Etats pro 1880/81, und zwar des A A riums fort. Bei Kap. 57 Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Gehalt des Ministers) kritisirte der Abg. Dr. Langerhans das tin der Reichsbank, welche ein Circular der Bälin@ Handelsge SISO worin si diese zur kostenfreien Vertretung derjenigen Aktionäre der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn erboten A welche für die Verstaatlihung dieser Bahn stim- men wollten, unter dem Siegel der cihsbank denjenigen Personen zugesandt habe, welche Aktien der Berlin-Potsdam- Magdeburger Bahn bei der Reichsbank deponirt hatten. Dieses indiskrete Verfahren hätte der Finanz-Minister als Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank nicht dulden dürfen. Der Finanz- Minister Bitter erklärte, die vorgebrachten Thatsachen seien nit zu seiner Kognition gelangt, er könne sih darüber nicht erklären. Bis zur Feststellung derselben müsse er jeden An- griff auf die Verwaltung als unbegründet entschieden zurüd- weisen. Der Abg. Dr. Langerhans erklärte, er werde in der dritten Lesung den besser informirten Minister wieder über diese Angelegenheit interpelliren, Die Position wurde bewilligt. Jn Titel 8 wurden, dem Antrage der Budgetkommission

emäß, 1200 A Funktionszulage für den PVor- eher des Centralbüreaus gestrichen, Zu Kap. 58 (Oberpräsidien, Regierungen 2c.) tadelte der Abg. Rickert das

Verfahren der Regierung in Posen, welche ‘der nationallibe- ralen „Posener Zeitung“ zu Gunsten des konservativen „Posener Tageblatts“ alle amtlihen Bekanntmachungen enlzogen habe. Er wünschte zu wissen, ob dieses unzuléssige Verfahren auf einem generellen Ministerial-

erlaß beruhe. Der Finanz - Minister Bitter behielt sich eine präcise Erklärung der Ang über diese ie sich noch im

Angelegenheit für die dritte L vor, da Stadium der Ermittelungen befände. Der Abg. Freiherr von Scorlemer-Alst beklagte si darüber, daß von den Regierungs- beamten in der Provinz Westfalen -der Kulturkampf noch jeßt in durchaus unnöthiger Strenge geführt werde, Der Jnseratenzwang, den der Abg. Rickert getadelt habe, sei bisher stets gegen die Organe seiner Partei geübt worden, und das geschehe noch jeßt. Jn Westfalen würden sämmtliche amtlihen Jnserate mit dem s{roffsten Zwange der „Westfälishen Provinzial- Heitung zugewendet, einem von der Regierung subventionirten

latte, welhes außer gehässigen An riffen gegen die Katholiken auch die jehige Politik der Regierung angreife. Der Finanz-Minister Bitter erwiderte, daß alle Beshwerden über die Amtsführung der Provinzialregierungen, wie der Vor- redner selbst anerkannt habe, vorurtheils rei und sahgemäß in der Centralinstanz entschieden würden. Da das Beshwerderecht jedem e e, so seien die Vorwürfe des Vorrednershier niht begründet. achdem der Abg. Freiherr von Minnigerode kurz einen bei- läufigen Angriff des Abg. Rickert gegen seine Partei wegen

ihrer Stellung in der wirthschaftlihen Frage zurückgewiesen, nahm bei Schluß des Blattes der Ába, Midter das Wort.

G.

Zur Beseitigung von Zweifeln über die Art dex G e- haltszahlung an die bei den Amtsgerißten und die bei den Staatsanwaltschaften der Dber-Lan- desgerihte und Landgerichte angestellten Beam- ten, ingleichen über die Berechnung der den Hinlerbliebenen dieser Beamten zu gewährenden Gnadenkompetenzen hat der Justiz-Minister im Einverständniß mik dem Finanz-Minister unterm 31. Dezember 1879 Folgendes bestimmt: Die bei den Amtsgerihten und die bei den Staatsanwalt: schaften der Ober-Landesgerichte Und der Landgerichte angestellten Beamten stehen imSinne der Kabinets-Order vom 27. April 1816 und vom 10. Mai 1828 denjenigen Beamten glei, die zu einem Kollezium gehören, bezw. bei demselben beschäftigt werden. Demnach is auch jenen Beamten Gehalt und Wohnungsgeldzushuß vierteljährlich pränumerando zu zahlen und ihren Hinterbliebenen nicht nur die Besoldung eines Monats, sondern eines Vierteljahrs als Gnadenbewilligung u gewähren. Jn allen Fällen ist hierbei nach den Grund- sähen der Kabinets-Ordex vom 27. April 1816 und vom 15. November 1819 zu verfahren. Die Verrechnung der Gnadenkompéêtenzen erfolgt bei der betreffenden Stelle,

Die vorstehenden Grundsäße kommen auch rüdckŒsichtlih der etatsmäßig angestellten Se LReger bezw. der Hinter: bliebenen derselben zur entsprechenden Anwendung. Für die Ansprüche der Hinterbliebenen is hierbei der Wohnungsgeld- zushuß und zugleih das dem erihtsvollzieher für das Etatsjahr garantirte Mindesteinkommen maßgebend. Den Hinterbliebenen ist in keinem Falle mehr zu gewähren, als dem Verstorbenen selbst dem Staate gegenüber aen haben würde, so daß sie sich insbeson: exe auch sämmtliche von bem Verstorbenen im laufenden Etatsjahr verdientéèn an rechnungsfähigen Gebühren auf ihre Ansprüche sowohl hinsichtlih des Sterbequartals, als der eigentlichen Gnadenzeit zur Anrehnung bringen lassen müssen, Demgemäß wird den Hinterbliebenen zwar der Wohnungs: geldzushuß für die eigentliche Gnadenzeit pro rata temporis in jedem Falle unverkürzt gewährt, im Uebrigen ist jedo die Staatskasse nur verpflichtet, den Hinterbliebenen zur even:

tuellen Ersüllung des dem erstorbenen garant Mindesteinkommens so viel zuzuschießen, daß unt Einrehnung der sämmtlichen im Lause des Etats

den Verstorbenen gezahlten und der den Hinterbliebenen zu zahlenden Wohnungsgeldzuschußbeträge, die Garantiesumme pro rata temporis, d. h. für die Beit von der Anstellung

Gnadenzeit erfüllt wird. ,

haben sich in einer Cirkularverfügun derjenigen Auslegung des §. 17 des Reichsgeseßes vom 6. Fe bruar 1875 (Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten . . anzuzeigén) angeschlossen, wo: nah dem Anzeigepflichtigen eine volle Woche oder sieben ganze Tage allerdings unter Mitberechnung der Sonn: und Festtage zur Erstattung der Anzeige hat belassen wer: den sollen, dergestalt, daß die Frist gewahrt erscheint, wenn , B. eine am Montag erfolgte Geburt im Laufe des näst: folgenden Montags angezeigt wird. Auch der Art. 55 des theinishen Civilgesezbuchs:

seront faites dans les trois jours de l’accouchement à, Lofficier de létat civil du lieu“ sei sowohl in der französishen Doctrin wie in der Praxis der rheinishen Standesbeamten sts dahin zur Anwendung gekommen, daß der Tag der Geburt nit mit berechnet werde.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Groß: herzoglich sähsishe Geheime Finanz-Rath Dr. Heerwart ist aus Weimar hier eingetroffen.

Der bisher im Kollegium der Königlichen General: Kommission zu Münster beschäftigt gewesene Regierungs: A Sa ist in Neuwied als Spezial-Kommissar ationirt, ;

Görliß, 8. Januar. Jn der heutigen 3. Plenarsißung bes Kommunal-Landtages der preußishen Ober- S ea derselbe zunächst Kenntniß von den Beschlüssen, welche ie Vertreter der Landstädte und Landgemeinden über die Verwendung der Zinfen ihres eigenthümlichen Fonds ge feht haben, und von ‘dem Berichte, welcien eine mit der fe vision des hiesigen Rettungshauses beauftragte Kommission

die Anstalt ausspricht. Sodann disponirte der Landtag über die pro 1880 zu erwartenden circa 1926 /6 Zinsen des onds ju milden Zwecken zum Besten des Rettungs- und des Ober-

stummenunterrichts. Hierauf beschäftigte den Landtag der Pensionszushußfonds für die emeritirten Geistlihen in der Oberlausiy. Dieser Fonds soll mit Jnkrafttreten des von der General-Synode beschlossenen Geseßes aufgelöst werden. Der

Landtag behielt sich aber das Eigenthum gewisser Beträge dieses Sonds, welche er selbst dem aeriannte Fonds unter be-

\timmten, dann nicht mehr zutreffenden Vorausseßungen zu-

geführt Hat, vor, um auch ferner emeritirten be- dürftigen Geistlihen beziehungsweise Wittwen und Waisen verstorbener Geistlichen der preußishen Ober- lausiß außerordentlihe Unterstüßungen zu gewähren,

Endlich nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht der Oberlausigzer Feuer -Sozietätsdirektion. Der Bericht ergiebt, daß troß der maßlosen Agitationen ge: wisser Privatversicherungsgesellschaften der Versicherung?- bestand der Oberlausißer Feuersozietät noch immer rund 44 Millionen Mark beträgt und daß hiervon etwa 30 Millionen Mark der ersten Gefahrsklasse, über 6 Millionen Mark der zweiten Klasse und circa 8 Millionen Mark der dritten Klasse angehören. Die Rechnung für das Jahr 1878 schließt ohne Passiva ab, ebenso sind die im Jahre 1879 zu zahlen gewesenen Brandschädenvergütungen durch die Beiträagseinnahme gedeckt, Der Landtag hat aber auch noch bis auf Weiteres auf den Beitrag verzichtet, welhen die Sozietät bisher zu den all: emeinen Verwaltungskosten zu der Landsteuerkasse zu zahlen atte. Eine Anzahl von Spezialsällen, welche die Direktion dem Landtage zur Beschlußfassung unterbreitet hatte, fanden ihre Erledigung. Die nächste und voraussihtlih leßte Plenar-

sibung des Landtags ist auf morgen (Freitag), Vormi 10 Uhr, anberaumt. st auf morgen (Freitag), Vormittags

_ Merseburg, 9. Zanuar. (Mgdb. Ztg.) Jn d 2 tigen Sißzung des sächsischen Seer Del wurden folgende Vorlagen nah dem Antrage des Ausschusses genehmigt: die Vorlage wegen dauernder-Uebernahme der

jahrs verdienten anr not aen Gebühren, sowie der an *

bezw. vom Beginn des Etatsjahrs bis zum Ablaufe der *

Der Zustiz-Minister und der Minister des Jnnery | vom 29. Oktober v, J,

„Les déclarations de naissance |

erstattet hat, und welcher sich wiederum nur sehr günstig über |

ausißer Waisenhauses fowie des Blinden- und des Taub- *