1880 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

wesen nah Möglichkeit abzuhelfen. Die SHuld an den vor- handenen Uebelständen trügen zum großen Theil die Dienst- boten, aber zum Theil sei sie auch den Dienstherrschaften zuzuschreiben. Das patriarchalishe Verhältniß zwischen B chast und Dienstboten sei verloren gegangen; das

estreben des Geseßes gehe dahin, dieses Verhältniß möglichst wieder herzustellen. Wenn auch noch manche Spezialitäten zu ändern seien, so empfehle er dennoch im Großen und Ganzen die Annahme der Vorlage in der Fassung, wie sie aus den Kommissions - Berathungen hervorgegangen. Freiherr von Malßahn wies darauf hin, daß der Minister für Land- wirthschaft nach dem Kommissionsberihte einen weiteren Geseßentwurf in Aussicht gestellt habe, welcher das Verhältniß des landwirthschaftlihen Gesindes ordnen solle. Er konstatire mit Freuden, daß damit endlih die Sache geregelt werden solle, was von allen betheiligten Seiten als ein großes Bedürfniß anerkannt werde. Nach einer kurzen befürwortenden Bemerkung des Baron Senfst von Pilsach ¡wurde die Generaldebatte geschlossen, und das Haus trat in die Spezialdiskussion ein. Der §. 1 lautete in der Fassung der Regierungsvorlage :

„Wer sich als Dienstbote an mehrere Dienstherrschaften für dieselbe Zeit vermiethet, wird mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sechszig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.“

Die Kommission. hatte denselben dagegen in folgender Fassung zur Annahme empfohlen :

„Mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sech8zig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen wird bestraft, wer si als Dienstbote an mehrere Dienstherrschaften für dieselbe Zeit vermiethet.“

Hierzu beantragte Herr von Simpson-Georgenburg eine Bestimmung, nah welcher Dienstboten beim Abs{chluß eines neuen Dienstvertrages die rechtmäßige Aufkündigung des bis- herigen Verhältnisses nachzuweisen haben, Zuwiderhandelnde aber mit Geldbuße oder mit Haft von 1—5 Tagen bestraft ‘werden sollen. Der Antragsteller erklärte in der Befür- wortung seines Antrages, daß er mit Hülfe desselben dem übermäßigen Landstreicher- und Vagabondenthum steuern wolle, welhes durch die Gewohnheit des Dienstsuchens be- fördert werde. (Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (44.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius und mehrere Re- gierungskommissarien beiwohnten, machte der Präsident die Mittheilung, daß ein Nachtragsetat zum Stagts- haushalts - Etat für 1880/81, sowie der Bericht über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für 1878/79 eingegangen feien.

Das Haus seßte sodann die gestern bei 8. 8 abgebrochene zweite Berathung des Entwurfs eines Feld- und Forst- polizei-Geseßes fort. Die Diskussion über die 88. 9 und 10 wurde verbunden. Dieselben lauten nah dem Kommissions-

beschluß :

8. 9, Mit G-ldftrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von den Fällen des S. 123 des Strafgeseßbuchs, von cinem Grundstücke, auf dear er ohne Befugniß sich befindet, auf die Aufforderung des Berccbtigten sid nit entfernt, oder dem Verbot des Berechtigten zuwider ein Grundstück betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

§. 10. Mit Geldftrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von Fällen des 8. 368 Nr. 9 des Strafgeseßbuchs, unbefugt über Grundstücke reitet, fkarrt, fäbrt, Vieh treibt, Holz \{leift oder den Pflug wendet, oder über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist, geht. Der Zuwiderhandelnde bleibt \traflos, wenn er durch die

\{lehte Beschaffenheit eines an dem Grundstücke vorüberführenden -

und zum gemeinen Gebrauch bestimmten Weges oder durch ein andercs auf dem Wege befindliches Hinderniß zu der Vebertretung genöthigt worden ift.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Bon den Abgg. Pr, von Cuny und Gen.:

Das Haus der Abzeordneten wolle les{ließen! Den §8, 9 zu streiden; im §. 10 die Worte; „und zum gemeinen Gebrauche be- stimmten“ zu streichen. j

Von den Abgg. Fiebiger und Götting:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Nr. 2 des §. 9 im Antrage des Abg. Fiebiger Nr. 173 der Drucksachen ad 11, folgendermaßen zu fassen: 2) wer, nah- bem er in den leßten 5 Jahren wegen Forstdiebstahls oder fonsti- en Forslfrevels, wegen Wild- oder Felddiebstahls oder Land- treicherei bestraft ist, oder wer Vorrichtungen trifft oder Geräth- schaftcn bci sich füh:t, die zur Begehung der Rege Ten Vergehen ober zum Vogelfauge berechnet, beziebentlih ienlih sind, von einem Grundftücke, auf dem er ohne Befugniß sid befiadet, auf die Aufforderung des Besißers ih nit cutfernt, oder fortgewtesen, zurlikehrt, oder, nahdem ihm der Zutritt ein für alle mal unter- sagt worden, urbefugt das Grundstück dennod wieder betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Vom Abg. Schmidt (Sagan):

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im 8. 9 der

- L ligpobeswlüfe vor dem Worte „betritt“ cinzufügen; „un- efugt“.

Bon den Abgg, Frhr. von Fürth, von Eynern und Dr, Pelri:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Den §. 10 zu streihen und anstatt dessen einen Paragraphen einzuschieben, welcher also lautet; „Fnwieweit das Fahren, Reiten, Pflugwenden, Viehtreiben auf fremden Grundstücken strafbar sei, bestimmt die Provinzialgesehgebung,“ A He

Außerdem waren noch Folgende schriftliche Anträge einge- gangen:

1) Der Abg, Dr. Seelig beantragte den §8. 9 abzulehnen, eventuell die Worte; „oder dem Verbot des Berechtigten zu- wider ein Grundstück betritt“ zu streichen. j j

2) Der Abg. Dr. Seelig beantragte ferner die Streichung des 8. 10, und 3) beantragte der Abg. Götting, dem ersten Absaß E 9. 10 hinzuzufügen: „Die Verfolgung tritt nur auf An-

ein,“

Der Abg. Träger machte darauf daß häufig harmlose _Spaziergänger in beiden Paragraphen sich eine Strafe zuziehen wür- den, ohne sich irgend einer strafbaren Handlung bewußt zu fein. Die Waldbesißer würden dur das Geseß eine Waffe erhalten, von der sie häufig aus Chifane oder in übler Laune einen fehr s{limmen Gebrauch machen könnten. Die Bestimmungen des Geseßes seien zum Theil ein Beweis einer gewissen Nervosität der Waldbesißer. Am liebsten würde er den 8. 9 ganz gestrichen sehen; geschehe das nit, so bitte er das Amendement Fiebiger anzunehnien , nach welchem nur der bestraft werden solle, welcher entgegen dem polizeilih genehmigten und öffentlih bekannt gemachten Verbote des Besißers Wald oder Feldgrundstüccke betrete.

Der Abg. von Kröther spra für die Anträge der Kom- mission und bat, alle zu den §8. 9 und 10 gestellten Anträge | und Amendements abzulehnen, die Wald und Feld nux so

aufmertsam, Folge dieser

betrahteten, als ob sie lediglih zum Vergnügen der Städter ; vorhanden seien. Es handle sid aber um den Schuß des Eigenthums gegen Holzdiebe und Feldfrevler, welhe nur deshalb im Walde umherzustreichen pflegten, ‘um die Gelegen- heit zu Diebstählen auszuspähen. Das Reiten über fremde Grundstücke könnte man noch am leichtesten gestatten, denn berittene Holzdiebe habe er noch nit gesehen. Der Abg. Götting empfahl die Annahme des Amendements Fiebiger. Man habe keine Garantie dafür, daß das Geseß gegen Spazier- gänger milde gehandhabt werden würde, daher empfehle es sih, die entspreGenden milderen Bestimmungen in das Geseß selbst aufzunehmen. : D

Der Abg. Schmidt (Sagan) betonte die Nothwendigkeit eines genügenderen Shußes des Eigenthums und wollte ge- mäß eines von ihm gestellten Antrages das „unbefugte“ Be- trelen von Wald und Feld bestraft schen. Der §. 9 werde von allen Forstbesizern mit Sehnsucht erwartet, da die bestehenden Bestimmungen nicht ausreicten, diejenigen Leute aus dem Walde fern zu halten, die denselben 0 enbax in böser Absicht beträten. Von der Humanität und der Einsicht der Befißer könne man bestimmt erwarten, daß sie gegen harm- lose Waldbesucher von den Bestimmungen des Geseßes keinen Gebrauch machen würden. Redner spra gegen die Anträge der Abgg. Fiebiger und Köhler, die er abzulehnen bat. (Schluß des Blatts.)

Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist von dem ihm ertheilt gewesenen kurzen Urlaube auf seinen Posten in Paris zurückgekehrt.

Die im Reichs - Eisenbahn - Amt aufgestel:e, in der Ersten Beilage veröffentlihte Üebersicht der Be- triebs8:Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands ausf\{ließlih Bayerns für den Monat Dezember v. J. ergiebt für die 89 Bahnen, welhe auch schon im ent- sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende theil- weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Dezember v. J. bei 60 Bahnen = 67,4 Proc. der Gesammtzahl höher und bei

demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei 1 Bahn = 1,1 Proc. der Gesammtzahl unverändert, bei 51 Bahnen = 57,3 Proc. der Gesammtzahl e und bei 37 Bahnen = 41,6 Proc. der Gesammtzahl (darunter 15 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem- selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver- kehr8zweigen vom 1. Januar bis Ende Dezember 0/0. War bei 46 Bahnen = 51,7 Proc. derx C höher und bei 43 Bahnen = 48,3 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei 36 Bahnen = 40,5 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 53 Bahnen = 59,5 Proc. der Gesammtzahl (darunter 17 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in-deni- selben Monat des Vorjahres. Bei den unter Staats-

v. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 250 712 200 M (408 495 900 a Stammaktien, 445 950 000 /4 Prioritäts- Stammaktien und 797 621300 O und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapita

bestimmt ist, 4441,46 km, so daß auf je 1 km 281 599 /6 ent- fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat- bahnen betrug Ende Dezember v. J, das gesammte kon- zessionirte Anlagekapital 3 071 059 057 6 (1 000 055 508 Stammaktien, 334833 900 „4 Prioritäts-Stammaktien und 1 636 169 649 6 Prioritäts-Obligationen) und die Läage der- jenigen Strecken, für welche dieses Kapital. bestimmt ist, 12 022,53 km, so daß auf je 1 km 255 442 /«á entfallen.

Begeht der Miether einer Wohnung eine Vertrags3- widrigkeit, welche nah dem mit dem irthe abgeschlossenen e dem Wirth das Recht zur Exmission giebt, so begiebt sich, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, T, Hülfssenats, vom 28. November 1879, der Wirth dieses

Rechtes dadur, daß er sodann, obwohl ihm die Vertrags- widrigkeit bekannt ist, die fällige pränumerando zu leistende Miethsrate ohne Vorbehalt acceptirt, selbst wenn der Miether in dem Miethsvertrage si ausdrüdcklich zur Zahlung des Miethszinses au süx den Zeitrauni, in welhem die Exmission erfolgt ist, verpflichtet hat.

Der General:Lieutenant von Rothmaler, Com- mandeur der 8. Division, is behufs Abstatiung ‘persönlicher Meldungen mit Urlaub von Erfurt hiex eingetroffen.

Stralsund, 17. Januar.

des Neu-Vorpommerschen Kommunal-Landtages, die mit der Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die gestrigen Verhandlungen eingeleitet wurde, füllte fast aus- e der sechste Gegenstand der allgemeinen Tagesordnung ür den gegenwärtigen Kommunal-Landtag aus. Mute bez traf die Frage wegen Umbildung beziehungsweise Aufhebung des Neu-Vorpommerschen Kommunalvexbandes und Ucebertra- gung der Geschäfte desselben soweit solches in Betreff des andarmenwesens und der Verwaltung dex diesseitigen An- stalten sür Taubstumme, Zrre und Siehe niht {on geshehen ist auf den Provinzialverband im Sinne des 8. 128 der Provinzialoronung vom 29. Juni 1875. Der Landsyndikus hielt eingehenden Vortrag über den Gang und die Resultate der Verhandlungen, welche in dieser Angelegenheit bisher zwischen dem engeren Ausschusse Namens des Kommunal:-Landtages Und deu Landesdirektorium von Pommern, beziehungsweise dem Provinzialausschusse gé- pflogen worden, und die darauf gerichtet gewesen seien, im Wege gegenseitiger „Vereinbarung“ eine Umbildung resp. Verschmelzung des Neuvorpommerschen Kommunalverbandes mit dem Provinzialverbande von Pommern, wie dies den Jn- tentionen der Provinzialordnung entsprehe, jedoch mit an- gänglih möglihster Schonung vitaler Interessen des diesseiti- gen Landestheils herbeizuführen. Es sei nicht beabsich- tigt gewesen, eine Konservation des hiesigen engeren Kommunalverbandes in seiner jevigen Verfassung anzustreben, oder sich einer zeitgemäßen Umbildung desselben irgend wie li widerseßen; was aber zu erhalten nothwendig er-

cheine, das sei die Verwaltung des Landes-Schuldenwesens in einer bewährten, gegenwärtigen Einrihtung Und die gemein- jame Verwaltung und Unterhaltung sämmtliher Chausseen

des Regierungsbezirks, Beides ermögliGe sih füglih dur eine aus Mitglievern der Provinzialvertretung zu bildende, unter der Kontrole der lehteren stehende und vom Provinzial- Ausschusse zu erwählende „Spezial-Kommission“, mit dem Sigße in Stralsund; und, hiervon ausgchend, seien die

29 Bahnen = 32,6 Proc. der Gesammtzahl niedriger, als in

f ionen vom diesseitigen Kommunalverbande gemalt, Die F iiglichen Verhandlungen seien jedoH völlig resultatlos verlaufen, indem die gemachten Vorschläge viejenige wohl: wollende Aufnahme, welche ihnen vom Landesdirektor für seine Person bei den Verhandlungen geworden sei, bei dem Provinzial-Ausshuß nicht gefunden hätten; der leßtere hahe alle Vorschläge von der Hand gewiesen. Die Diskussion über den Gegenstand ergab das Resultat: daß die vop dem referirenden Landyndikus entworfene und wor: elegte Petition an Se. Majestät den Kaiser und. König: „die Fortdauer des , Neuvorpommerschen Kom-. munalverbandes unter E Umbildung bezüg li seiner Vertretung Allerhöchst anzuordnen“ zwar fa allseitig beifällig aufgenommen, daß aber vorerst do nos und zwar einstimmig beschlossen wurde, den engeren ständischi Ausschuß zu beauftragen, eine diesbezüglihe mit den erforder: lihen sahlihen Unterlagen genugsam ausgestattete Denkschrift auszuarbeiten und dem Kommunal-Landtage in einer der nächsten Sißungen zur Berathung und definitiven Beschluß fassung über die in dieser wichtigen Angelegenheit weiter zu unternehmenden Shritte vorzulegen. Zum Sluß referirte der ernannte Berichterstatter über den Stand der An-

elegenheit wegen Regulirung des Trebelflusses, Danat ift die Salalisituna der Trebel über Grimmen nah Tribsees wegen Wassermangels als unausführbar aufgegeben, die Regulirun der Rekniß von Damgarten und der Trebel von Tribsees na Demmin aber als s zu betrachten, Da die Ausführung des leßteren Projekts, für das alle Vorarbeiten bereits vor: handen sind, besonders dringlich O so wurde beschlossen die Königliche Regierung zu Stralsund zu ersuchen, bei der Königlichen Staatsregierung dahin vorstellig zu Werden, daß die Mittel dafür noch auf den nächsten Etat gebradht und mit der Ausführung der Kanalisixung felbst sodann baldmöglidit begonnen werden möge.

19. Januar. Die heutige 4. Sißung eröffnete hey Vorsißende um 10 Uhr Vormittags. Das Protokoll der leßten Sißung wurde verlesen und nah Vornahm niger redaktionellen Aenderungen genehmigt. Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung betraf die Grundsteuerveranlagung im hiesigen Regierungsbezirke gegenüber den anderen Regierungsbezirken der Provinz Pommern. Der Referent führte aus, daß die Liegenschasten des diesseitigen Landestheilz gegen die der anderen beiden Regierungsbezirke erheblih höher um mehr als das Zwei: und resp. Dreifache zur Grundsteuer eingeschäßt seien und »aß unjer Landéestheil also bedeutend überbürdet worden sei. Der Landtag beschloß, seinen engeren Ausschuß mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Denkschrift zu beauftragen und an der Hand eines joldhen Promemoria die Staatsregierung um möglichste Entlastun anzugehen. Hierauf kam der gegen den Kreis Greifswald wegen der zu P Steinbahnstärke der Kreis cjausscen Eldena - Wusterhusen - Wolgajt - Cröslin erhobene

verwaltung stehender Privatbahnen betrug Ende Dezember -

Unterstüßung aus den dazu vorhandenen die Sizung dann um 21/2 Uhr geschlossen, Die nägste Sißung ist auf den 9. Februar - d. Uhr, anberaumt, um dem engeren den demselben a1:fgetragenen a ( erledigenden Verhandlungsgegenstände die erforderliche zu lassen.

Entschädigungsanspruch zur Verhandlung. Die Frage: ob die Stärke der Steinbahn dieser Chausseen, dle bestimmungsmäßig 21 em betragen solle, im losen Schüttungs- zustande vor dem Festwalzen zu messen sei und es baher genüge, wein die Bahn in diesem Zustande eine Stärke von 21 cm gehabt habe oder ob die Ausführung nur dan als vorschriftsmäßig erfolgt anzusehen , wenn na ch dem E die Decklage noch 21 em stark sei, ist zwar nah dét türlid ergangenen Entscheidung in der been leriaL-Instan Sinne der leßteren Alternative zu beantworten, und e da die gedahten Chausseen bei der Abnahme und in ihrèm gewalzten Zustande eine Steinbahnstärke von 21 cm nitt, jondern von nur etwa 181/. em gehabt haben sollen, der erhobene Entschädigungsanspruchß an si chwohl begründet ; nat längerer De- balte wurde aber do dahin Beschluß gefaßt: nit unbedingt an der geforderten Summe festzuhalten, vielmehr den Ver- such zu machen, ein billiges güllihes Abkommen mit dem Greifswalder Kreise zu Stande zu bringen. Eine Petition von Seiten der Armenpflege des Kirspiels Bergen-Land: „die Aufhebung der bestehenden Kirlhspiels- (Gesammt:) Armenverbände und die Konstituirung der Guts- und Ge meindebezirke als Orts-Armenverbände anzustreben“, wurde auf den Antrag des Referenten durch Uebergang zur Tages: ordnung erledigt, indem Stände si in ihrer Mehrheit mit der gegenwärtigen, dem Geseße vom 8. März 1871 entsprechen: den Einrichtung der Armenverbännde völlig einverstanden et- klärten.

20. Januar. Die heutige (5.) Sißung wurde um 10 Uhr eröffnet“ und wurden nah Vorlesung und Genehmi: ung des Protokolls dexr gestrigen Sißung foldentt Gegen-

Die heutige dritte Sißung fände erledigt: 1) Die Angelegenheit wegen Verbesserung der

Kommunikation zwischen Stralsund und Nügen. Stände ent- nahmen aus dem Referate und dem darin in Bezug genom- menen, in dieser Angelegenheit von der Königlichen Ne- gierung hierselbst an den Ober-Präsidenten der Provinz erstatte- ten, dem engeren ständishen Ausschusse \. B. absthriftlih mit- N Berichte zu ihrem Bedauern, daß ohne weitere wesent- iche Hülfe aus Landesmitteln auf eine dem Bedürfnisse des Landes entsprehende Verbesserung des Fährbetriebes zwischen Stralsund und Nügen nit zu rehnen sei, hielten aber mit Rücksicht darauf, daß das Projekt der Errichtung einer festen Brücke in neuerer Zeit Muffarere Gestalt annehmen zu wollen s{cine, es zur Zeit niht für angezeigt, in der

Pa Angelegenheit weitere Schritte" zu thun, ondern wollen vorerst die weitere Entwickelung der Rügenschen Sefundär -

; 1 Eisenbahnbau - A womit die Errichtung einer festen Brü@e im engsten Zujam- menhange stehe, abwarten. 2) Jn Betreff der Remonstration mehrerer am 1. Oktober v, J. von Greifswald verseßten A gegen die von ihnen geforderte, zum genannten Heitpunkt fällig gewesene zweite Hälfte der tommunalständi- sen Steuern pro 1. April 1879/80 wurden die Anträge des Referenten angenommen. Diese gehen dahin, die Freilassung. der gedahten Justizbeamten. von der fraglihen Steuer- rate zu genehmigen, im Uebrigen aber die bei dieser Gelegenheit angeregten Pren, namentli darüber, ob die sländishe Steuer, soweit sie auf die Städte ausge- schrieben wird, die Natur einer kontingentirten Kommunal- abgabe ibe, einer späteren Berathung und Beschlußfassung vorzubchalten. 3) Zuleßt wurden verschiedene esuhe um onds bewilligt und

98., Vormittags 11/2 ständishen Ausschusse zu Auzsarbeitungen für die E

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