1880 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

aftet der Kreis mit seïncm Vermögen und mit seiner S}eü_rkraft. Wf Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung E

Unterschrift eriheilt. ZDePdettUnck Len « « l de E G Der Kreisaus\huß des Kreise Hepdekcug.

Anmerkung: Die Anleihesb-(ne find außer mit den Unter- \{riftea des Landrathes und zweier, Mitalieder des Krei8auéshusses

mit dem Siegel d.8 Landratbes zy versehen.

Provinz O stpreußen Hinsscheiu

. « . Reibe i zu der S{uldvershteibung des Kreises Heydekrug 2e Ausgabe.

Bucbstabe ec L A I E 7 s | U R Mark zu 43 vom Hundert Zinsen E & Mark . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinss{heins empfängt gegen dessen Rück- 8 .. ab die Zin-

fen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom i t 1a AUCArT

gabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 1

C I Gie L Lis DiS E I P ate aa mit . « «ch . Vfg. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Heydekrug. e SUDETCUN C U e a Lp Der Krei8aus\ckuß des Kreises Heydekrug. (Unterschriften.)

Dieser Zirss{ein if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht Innerhalb viec Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrcs der Fällig-

Y Die Namens3unterschriften der Mitglieder des Kreitaus\chufies föônnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt

Teit erhoben wird. Anmerkung.

trerden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namenë- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Provinz Dstpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Anweisung zum Kreisanleiheschein des Kreises Heydekrug 2te Ausgabe Buchstabe 5 «+ Nee 4 übe ev p Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Sculdverschreibung die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 ... big 18... bei der Kreis-Kommunal- Tasse zu Heydekrug, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen fi auéwotifenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Déydeltug.- bent ¿ Mel ¿L e Sie: 14 S

Der Kreisausschuß des Kreises Heydekrug. (Unterschriften.) S Anmerkung. Die - Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausscusses können mit Lettern oder Facsimilesiempeln gedrut en, dech muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten verseßen werden.

Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nadbstehender Art abzudruFen :

ter Zinéschein. . ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, UnterriYts- und Medizinal-Angelegenheiten.

; An dem Squllehrerseminar zu Rheydt ist der Lehrer Tes daselbst als Hülfslehrer angestellt.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Meibauer in Berlin, früher Notar Ut Dramburg, ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsißes in Berlin, ernannt worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeite:

Bekanntmachung.

Die Kandidaten des Bau- oder Maschinenfah3, welche die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. F. abzulegen beabsihtigen, werden hierdurch auf- gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlich bei der unter- zcihneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem: nächst das Weitere eröffnet werden. :

Meldungen nah dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücsich:igt bleiben.

Berlin, den 1. März 1830. ;

Königliche tehnishe Prüfungs3-Kommission.

Bekanntmachung.

Dem Marks@eider-Kandidaten Richard Görliß ift die Konzes- Fion zum Betriebe des Markscheider-Gewerbes von uns ertheilt worden. Derselte wird seinen Wohnsiß in Waldenburg nehmen.

Breslau, den 26. Februar 1880.

Königliches Ober-Bergamt.

Zichtamtliczes. Deutsches Neich,

Preußen. Berlin, 2. März. Se. Majestät der Kaiser und König dinirten gestern mit Jhrer Ma- jestät der Kaiserin und Königin bei dem franzö- fishen Botschafter Grafen St. Vallier.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Polizei- Präsidenten sowie der Chefs der Admiralität und des Mi- litär- Kabinets entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten ließen Sich heute diejenigen

_— Mannschaften der Feuerwehr vorstellen, die sich im Laufe des

Jahres durch Lebensrettung und besondere Verdienste ausge- zeihnet haben. ; : Den Kammerherrendbienst bei Zhrer Majestät der Kaiserin u Königin die Königlichen Kammerherren Graf Kleist- ychow und Graf. Louis Perponer übernommen.

. D Der Sthlußberi®zt über di de ihbtages U ih in e Cin Seuibu ng des

An der heutig en (11) Sizung des Rei E Vie Staats-Minister Graf zu Stolberg-Wrri eben von Kameke und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes:

rath und Kommissarien desselben beinnohnten, sebte das

die gestern q gebrohene erste Berathun E entwurfs, betr. Exgänzungen H ents Gel

Regierungsbezirk Gumbinnen.

des N2ichs- Militärgeséßes, fort. Der Abg. Graf von Frankenberg erklärte, daß die Beichspartei in ihrer überwiegenden Majorität in Rücksicht auf die gestern von dem Abg. Grafen v£4,n Moltke vorgez brahten Gründe die Vorlage anneb\nen werde. Auch er wünsche die Ueberweisung der Vorlao% an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Redner \%rach sein Bedauern darüber aus, daß das Centrum nicht, wie in der vorigen Session, au dieses Mal mit den konservativen Parteien zusammengehe. Viel geeigneter als Fürst Vismarck sei dec Papst, sh an die Spiße europäisher Abrüstungsbestrebungen zu stellen. Die Revanhegelüste Frankreihs seien noch jehr lebhaft und würden sich noch steigern, wenn voraussihtlich der Shwerpunkt der französishen Regierung sih mehr nach links verlege und der Mann an die Spiße des Nahhbarstaates trete, der einst gegen Deutschland Armeen aus dem Boden gestampst habe. Der vom Abg. Bebel be- zeihnete Preis des Friedens, die Rückgabe Elsaß-Lothringens, fei für Deutschland unbezahlbar. :

Der Abg. Frhr. Schenk von Stauffenberg fchrte aus, daß die aus der politishen Situation Europas für die Vor- lage hergenommenen Gründe verhältnißmäßig wenig bedeu- tend seien, so lange nit autoritäre Eröffnungen des leiten: den Staatsmannes darüber gemacht würden. Niemand wolle an der Macht des deutschen Heeres rütteln, wenn au über einzelne Punkte die Meinungen divergirten. Eine sachliche Prüfung der Vorlage habe auch der Kriegs-Minister als noth- wendig anerkannt. Der Gesichtspunkt, in wiefern das Volk die hier geforderte Mehrbelastung noch tragen könne, dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Eine Ausgleihung müsse im Einverständniß mit der Kriegsverwaltung ge- funden werden. Ein so unvereinbarer Gegensaß zwischen Nechten und Pflichten, wie der Abg. von Bennigsen gestern dargelegt habe, sei nicht vorhanden. Das Recht des Volkes müßten scine Vertreter aufrecht erhalten, sie dürften niht das Recht künftiger Reichstage und künftiger Wählerschaften aus der Hand geben. Jm Jahre 1874 sei ein Septennat nothwendig gewesen, um der jungen deutschen Armee den zu ihrer Entwickelung nöthigen Spielraum zu ge- währen. Das Septennat dürfe kein Gewohnheit3reht des Reiches werden. Man dürfe dadurch nicht ziemlich Gag gewünshte militärishe Reformen auf cine so lange Reihe von Jahren unmöglihch machen. n allen anderen Staaten sei die Friedenspräsenzziffer beweglicher als bei uns, ohne daß dadurch Mißstände si ergäben. Die Parteiverhält- nisse seien wohl für die liberale Partei, nicht aber für die Re- gierung ungünstiger geworden. Durch die längeren Perioden der Militärbewilligungen würden die Debatten darüber senfationell und lenkten die Aufmerksamkeit des Aus- landes ungebührlich auf sich. Eine regelmäßige Mili- tärbudgetberathung liege auGh im nteresse des Heeres. Wenigstens das Budgetreht des nächsten Reichstages müsse gewahrt werden. Der Abg. Frhr. von Malßahn-Gültz betonte, daß die Freunde der Vorlage für diese nur stimmten, weil sie von der Nothwendigkeit überzeugt seien, dem Volke diese Mehrbelaftung aufzulegen, zumal da dur die neuen in- direkten Steuern die Mittel dazu bereitgestellt seien. Der Redner widerlegte dann die Behauptungen des Abg. Richter über die

niedrigen Präsenzziffern Frankreihs und Rußlands. Die zweijährige Dienstzeit jeßt bei uns einzuführen, sei weder an- gemessen noch möglich. Die konstitutionellen Bedenken des Vorredners gegen das Septeunat seicn durchaus nicht stih- pa Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Windt- orst das Wort.

Nath §8. 25 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sollen die in den §8. 17—23 vorgeschriebenen Formen des Konzesfionsverfahrens auch dann beobachtet werden,“ wenn es sich nicht um die Errichtung, sondern um die Veränderung einer gewerblichen Anlage handelt. Doch wird der Be- hörde für den lehteren Fall die Befugniß ertheilt, auf den Antrag des Unternehmers von der Bekanntmachung (8. 17) Abstand zu nehmen, wenn sie die Ueberzeugung gewinnt, daß die beabsichtigte Veränderung für die Besißer oder Bewohner benachbarter Grundstücke oder das Publikum überhaupt neue oder größere Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhandenen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde. Danach bildet auch bei der bloßen Veränderung einer konzes- sionirten Anlage diz Bekanntmachung des Projekts, welche den Betheiligten die Möglichkeit gewährt, Einwendungen zu er- heben und gegen eine ungünstige Entscheidung die höhere Instanz anzurufen, die geseßliche Regel, die Ertheilung der Genehmigung ohne vorausgegangene Bekanntmachung die Ausnahme. Der Handels-Minister hat dur Cirkularerlaß vom 9. Januar d. J. darauf hingewiesen, daß von der Bekanntmachung nur in solhen Fällen Abstand zu nehmen sein werde, in welchen es fich um eine unzweifelhafte Verbesserung handele oder wenig- stens die Unschädlichkeit der beabsichtigten Veränderung von vornherein so vollkommen klar zu Tage liege, daß mit Sicher- heit angenommen werden müsse, durch eine kontradiktorische Erörterung werde keinerlei weitere Aufklärung der Sace und kein irgendwie begründetes Bedenken gegen die beabsichtigte Veränderung herbeigeführt werden können. Liege die Sache irgend zweisclhast, handele es si beispielsweise. um die Ver- größerung einer genehmigten Anlage, deren voraussichtlich größere Einwirkung auf die Nachbarschaft durch verbesserte Einrichlungen ausgeglichen werden solle, so werde nach der ge- seglichen Regel zu verfahren sein. Es bedürfe kaum der Er- wähnung, daß an diesem Grundsaße namentli dann streng festzuhalten sei, wenn die Genehmigung zur Veränderung eirer Anlage besonders gefährlicher Natur, z. B. einer Pulverfabrik oder Dynamitfabrik nachgesucht werde.

Stellt Jemand im Auftrage des L einen Strafantrag gegen den Thäter, ohne ausdrüllih zu er- klären, daß er im Auftrage des Verleßten den Antrag stelle, so genügt, nah einem Erkenntniß des Reichsgerichts, Il. Strafsenats, vom 19. Dezember 1879, dennoch dieser An- trag zur strafrehtlihen Verfolgung des Thäters.

Nit dem gestrigen Tage hat bei der Central- Turnanstalt der diesjährige Sommerkursus begonnen, zu welchem wieder eine größere Anzahl Offiziere kommandirt und hier eingetroffen sind.

Der General-Lieutenant von Kleist, Commandeur der 1. Garde-Jnfanterie-Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Oberst von Franckenberg-Lüttwi - mandeur des Ulanen-Regiments Kaiser Alexander A Rut

land (1. Brandenburgischen) Nr. 3, ist mit dem Dffizier-

Corps ded Negiments hier eingetroffen, um dem heute in der Kapelle des russishen Botschafts-Hotels hierselbst zur Feier des jährigen REFLSL gde hit änns Sr. Ma- jestät des Kaisers Alexander !l. von Nußland, des

ohen Chefs des vorgenannten Regiments, stattfindenden Nt abicriie beizuwohnen.

Nah einem von dem Reichskommissar für die austra- lishen Weltausstelungen, Geheimen Regierungs-Rath Reu - leaux, an seinen Vertreter in Ausstellungsangelegenheiten elangten Telegramm vom 26. Februar hat Herr Reuleaux- eine Rückreise von Albany aus an diesem Tage angetreten.

Vayern. München, 2. Februar. (Allg. Zig.) Ju: dem Geseßz- und Verordnungsblatt Nr. 13 wird das von Sr. Majestät dem König d. d. München, den 25. d. M. sanktio- nirte Finanzgeseß für die 15. Finanzperiode 1880 und 1881 publizirt. Das Budget bilanzirt mit 221 741 445 Jm Geseß- und Verordnungsblatt Nr. 12 wird das Geseß, betreffend den Branntwein-Aufschlag, veröffentlicht. Auf die erledigte Präfidentenstelle am Ober-Lande3gerichte Augsburg ist der Senats-Präsident am obersten Landes= gerihte, Stephan Frhr. von Stengel, befördert worden.

Sachsen. Dresden, 1. März. (Dr. J) Beide Kammern traten heute zu Sißungen zusammen. Die Erste Kammer erledigte zunächst Kap. 16 des Etats der Ueber- schüsse, Staatseisenbahnverwaltung, in durhgängiger Ueber- einstimmung mit den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. Ein zu diesem Kapitel vorgeshlagener, die Herbeiführung größerer Klarheit der Resultate des Staatseisenbahubetriebes bezweckender Antrag des Rittergut3besißers Pel wurde auf sih beruhen gelassen und 2 an dies Kapitel sih ans{chließende Pe-

titionen erledigt. Auch bezüglich der Königlichen Dekrete, betreffend

die Erwerbung eines Grundstücks für die Amtshauptmann- schaft Glauchau, den Entwurf eines Geseßes über die Erhöhung der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit zu erhebenden Gerichtsgebühren, die Verfügung über die Stallamtswiesen und die Domäne Pillniß und die Begebung der durch das Geseh vom 1. März 1878 geschaffenen 3 prozentigen Rente,

sowie die Umwandlung der 5 prozentigen Staatsschuld in eine

4 prozentige, trat die Kammer durchgängig den hierzu von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen bei. Nächste Sizung Dienstag. i : L

In der Sißung der Zweiten Kammer begründete zu- nächst der Abg. Liebknecht folgende Jnterpellation :

1) Ift der Bericht über die Brückenberaschachtkatastrophe, welcher in der Beilage zu Nr. 8 des „Dresdener Journals“ (vom 11. Ja- nuar dieses Jahres) veröffentlicht wurde, als offiziell zu betrachten, und wird nicht bald ein abscließender offizieller Bericht veröffent-- liht werden können ?

2) Haken die Erörterungen, welche die Regierung betreffs des Knapvpschaftsfasserwesens angestellt hat, zu einem Resultat geführt, und wêlche Maßregeln beabsibt die Regierung zu treffen, um den von ihr anerkannten Uebelständen im Knappschaftskafsenwesen ab-

¡uhelfen? E 3) Ist die Regierung gesonr.en, beim Bundesrath auf Abstellung

der in Folge der Brückenberashachtkatasircophe bandgreiflig zu Tage getretenen Mängel des Hastpflichtgesetes zu wirken? Auf die exste Frage erwiderte der Geh. Finanz-Rath: Dr. Freiesleben, daß der Bericht im „Dresdner Journal“ von dem zuständigen Berginjspektor versaßt und auf Veranlassung und mit Genehmigung des Finanz-Ministeriums veröffentlicht. worden, eine weitere Veröffentlichung aber nicht beabsichtigt sei. Der Regierungskommissar widerlegte sodann die vom Abg. Liebknecht vertretene Anschauung, daß bei der Katastrophe irgend cinen der Beamten eine Schuld treffe. Die zwei übri= en Punkte beantwortete der Etaats - Minister von tostig - Wallwiß dahin, daß eine Entschließung über eine Reform des Knappshaftskassenwesens erst nah Abschluß der thatsählihen Ermittelungen, mit welchen jeßt das statistische Bureau beschäftigt sei , stattfinden könne. Ein gedeihlihe Lösung der Frage sei sehr {hwierig ; vorläufig würde den Knappschastskassen zu empfehlen sein, um auch größeren Unglücksfällen gewachsen zu sein, mehr als bisher von der Unfallversiherung Gebrauch zu machen. Be=- zugtid des dritten Punktes erklärte der Minister, daß er in lebereinstimmung mit der vom Staatssekretär des Jnnern am vorigen Freitag im Reichstage abgegebenen Erklärung der Ansicht sei, daß diese Frage, getrennt von der Frage der Alters= versorgung, nicht gelöst werden könne. Die Kammer genehmigte hierauf den Gesehentwurf, betreffend das Dienst- verhältniß der Richter,.nach den Beschlüssen der Ersten Kam- mer mit einer gen, mehr redaktionellen Aenderung und erledigte zum Schluß eine Anzahl Petitionen,

Desterreih-Ungarn. Wien, 29. Februar. Die „Wiener Allg. Zeitung“ meldet : Jhre Majestät die Kaiseri n Elis abeth wird am 16. März aus Jrland in Wien ein- treffen. Die Hohe Fron langt ‘am 13. März in Calais an und seßt von dort ihre Reise ohne Unterbrehung bis München fort, wo sie einen vierundzwanzigstündigen Aufenthalt nimmt. Krozprinz Rudolf reist Jhrer Majestät nah Jrland entgegen. 1. März. Der „Presse“ zufolge ist die Konferenz von Vertrauensmännern des Abgeordnetenhauses, welche heute bei dem Handels-Minister zusammentrat, von Leßterem aufgefordert worden, ihr Votum abzugeben über die Frage, welhe Zölle in dem Handelsvertrage mit eutschland ohne Schädigung der österreichisch - ungarischen Juteressen gebunden werden fönnten und welhe Erhöhung eventuell bei diesen Zöllen eintreten müßte.

S PEIO 29, Februar. Die „Budapester Correspondenz“ berichtet: Die österreihish-ungarishe Zollkonferenz hat ein Subcomité zu dem Behufe entsendet, einen detaillirten Ausweis darüber zusammenzustellen, welhe Zollänsäße des autonomen Zolltarifs Deutschland gegenüber ohne Schädigung unserer Jnteressen gebunden werden könnten und welche nicht. Dieses Subcomité dürfte übermorgen seinen Bericht aus- arbeiten. Jn der gestrigen Sizung der Zollkonferenz wurde die Frage der Eisenbahntarife in Deutschland erörtert und ein hierauf bezüglicher Vertragsentwurf ausgearbeitet, der als Proposition der österreichischen und der ungarischen Re- Cie jeyt der deutshen Regierung mitgetheilt wird.

ie Verhandlungen mit dem serbischen Regierungsvertreter Marics werden am Mittwoch wieder aufgenommen werden. Ninister Horst haite heute Mittags eine längere Konfe- renz mit dem Honved-Minister Szende, sodann mit dem Minister-Präsidenten Tisza, und begiebt sich morgen nah Wien zurück. Auf Grund der gepflogenen Besprehungen werden nun die beiderseitigen Regierungsvertreter in Wien die Textirung des Geseßentwurfs über die Aenderung des