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15481] Zweiter Nat atte tas
gewesen seien, auf Deutschlands Schwäche zu zielen. Wie das Schicksal sich gestalten werde, könne Niemard wissen. Er be- dauere, daß der Reichskanzler nicht hier sei, mit wenigen Worten glaube er, würde derselbe dem Reichstage mehr be- weisen als die längsten hier gehaltenen Reden. Aber ein Staatsmann, den ganz Europa sich erwählt habe, um das riedenswerk zu vollbringen, dem alle Staaten und Völker ank \{uldeten für seine Förderung des Friedens, welcher Jo oft gezeigt habe, wie sehr er den Frieden liebe, der ver- diene wohl, - daß der Reichstag ihm das Vertrauen schenke, welches er fordere. Und wenn der Reichskanzler mit dieser Vorlage vor das Haus trete, wenn derselbe diese Forderung für unbedingt nöthig halte zur Aufrechthaltung des Friedens, dann dürfe man sie ihm niht versagen. Die Thatsachen, die den Reichskanzler zu dieser Vorlage geführt hätten, lägen vor aller Augen; nämli, daß die beiden Nachbarstaaten, welche na ihrer Lage vor jedem Angriff am gesichertsten seien, fort und fort ihre Heeresstärke vermehrten, daß an der Seine wie an der Newa — er wolle den gelindesten Ausdruck gebrauhen — Parteien beständen, die Todeshaß gegen Deutsch- land im Herzen hegten und endlih, daß in beiden Staaten die Kämpfe der Varteien s{lechterdings unberehenbar seien. Wer könne sagen, welhe Partei heute übers Jahr in St. Petersburg und in Paris regiere, darum gelte hier die ein- fache Regel, die keinen der Nachbarn Deutschlands verlegen Éónne, daß Deutschland im Frieden sein gutes Schwert zu s{hlei- fen habe. Er wolle die Frage nicht erörtern, ob man die Mann- schaften, wenn die heilsame Hoffnung auf Verkürzung-des dritten Jahres fehle, noch weit genug bringen könne in ihrer tehnischen Ausbildung, ob die Friedensbataillone bei einer zweijährigen Dienstzeit, wenn sie zur Hälfte aus Rekruten beständen. Uebungen anstellen könnten, die etwas mehr seien als Schein und Spiegelfechtereien. Gegenüber den akademischen Betrach- tungen des Abg. Richter verweise er auf die Verfassung. Vorläufig sei die dreijährige Dienstzeit in Deutshland Rechtens und da man auf den Bänken d:3 Bundesraths, wie ihm scheine, gar keine Neigung zu einer Verfassungsänderung habe, jo seien alle Ausführungen dieser Art vorläufig in den Wind gesprochen. Er habe 1874 das eiserne Militärbudget verthei- digt, er habe den Bestand des Heeres geseßlih feststellen und es nur verändern wollen, wenn das vom Reichs- tage oder Bundesrathe außerordentlich verlangt würde. Er erkenne jeßt das von der Majorität angenommene System des Septenats an, verlange dasselbe aber von jenen, denen au das Septenat ‘zu hart gewesen sei. Eine häufige Wiederholung der heutigen Debatten würde auf das Ausland nit beruhigend wirken und feste stetige Ordnung des deutschen Heeres könnte ohne die Feststellung seiner Präsenz-
stärke auf eine längere Reihe von Jahren nicht erreicht wer- den. Die Vermehrung der Linienarmee, welche die Vorlage vorshlage, wolle doh nur das Heer in den gleichen Prozent- saß zur Bevölkerung bringen, wie es 1874 gestanden habe. Pi Jahre hindurch sei seitdem dieser Prozentsaß immer ge- unken, das könne aber Angesichts der steigenden Militärmacht der Nachbarn nicht so weiter gehen. Ferner wolle der Kriegs- Minister — und dafür sage er demselben seinen Dank — die Streitkräfte Deutschlands für den Kriegsfall wesentlich, in etwa 3 Jahren um 200 000 Mann, dur eine Maßregel vermehren, die finanziell und wirthshaftlich verhältnißmäßig sehr geringe Opfer fordere. Wenn die Ersagzreserve auf 20 Wochen im Jahre einmal dur{chschnittlich zu Uebungen berufen werde, o erfülle man damit nur eine Pflicht der Gerechtigkeit und er könne gar nit begreifen, wie die Herren von der Fortschrittspartei, die immer mit solcher Emphase von Rechtsgleichheit zu reden pflegten, diesen in der Vorlage enthaltenen demokratischen Gedanken gar nicht erkannt hätten. Es sei eine gehässige Ausnahme vom gemeinen Recht, wenn 38 000 Mann fkriegstüchtiger unentbehrliher Mann- schaften im Jahre thatsählih ihrcx Waffenpflicht entbunden würden. Die Vorlage rene mit sehr niedrigen Ziffern, sie fasse den Begriff der Tauglichkeit offenbar sehr eng. Nach jeiner Kenntniß des bürgerlichen Lebens sei die Zahl der voll- ständig zum Kriegsdienst Tauglichen bis auf kleine körperliche Unschönheiten viel größer als 38 000 pro Jahr. Deutschland sei von dem Jdeale der allgemeinen Wehrpfliht noch sehr weit entfernt, aber die Vorlage mache maßvoll und in einer das Volk niht allzu drückenden Weise einen Schritt vorwärts nach dem Jdeal. Dasselbe gelte {chließlich von der dritten Maßregel, die spätere Ent- lassung der im Herbst eingetretenen Reservisten und Land- wehrmänner. Hierdurch würden diese Mannschaften in ge- rechter Weise den im Sommer eingetretenen gleichgestellt und im Fall eines Winterfeldzuges werde dadurch das Heer doch erheblih verstärkt werden. Jn jeder Hinsicht könne er dem Grundgedanken der Vorlage zustimnien und wünsche nah der Kommissionsberathung eine möglichst einstimmige Annahme derselben, damit das mißtrauish und gespannt auf Deutsch- land blickende Ausland wisse, daß Deutschland in Fragen der nationalen Macht keine tiefgehenden Parteispaltungen kenne. In Frankreich kämpften 1875 die Parteien über tausend mal
ernstere Fragen, als Deutschland über die Grundlagen der Versassung, ob Republik oder Monarchie, und troßdem hätten ohne irgend welhe Gefahr vom Auslande die Parteien ein- stimmig die Vermehrung des Heeres nahezu um das Doppelte beshlossen. Diesen Patriotismus müsse man bei den deutschen
z- | Nathbarn anerkennen, aber auch der Deutsche Reichstag möge |
wie vor 6 Jahren zeigen, daß derselbe wie die Nation zu dem lorreihen Le stehe, welches die Deutschen liebten und auf essen Thaten sie stolz seien, weil es Deutschland aus tausend- jähriger Zerrissenheit wieder zum Volksthum emporgehoben habe. Jm Jahre 1874 hätten die Abgeordneten, welche gegen das Septennat gestimmt hätten, die gegen fie anstürmende Volksbewegung in ihrer Bedeutung herabzuseßen versucht, oh= wohl sie sonst stets VegIEeE von der allein wahrhaften Mei- nung des souveränen Volks zu sprehen pflegten. Die nac- folgenden Wahlen hätten bewiesen, daß die Majorität des Volkes hinter denen gestanden habe, die die Stärke des deutschen Heeres beschlossen hätten. Dieselbe Stimmung herrsche au heute noch im Volke. Die Nation erwarte vom Reichs- tage, daß er dafür sorge, Deutshlands Schwert scharf zu er- halten. Deutschland bedrohe Niemanden , aber die Nachbarn sollten wissen, daß, wenn sie die Grundpfeiler des neuen euro- päischen Gleichgewichts anzutasten wagen sollten, sie es mit einem waffengewohnten, starken und einigen Volke zu thun ätten. 9 Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, daß er er- klärt habe, vom Standpunkte der allgemeinen Gleichheit und Gerechtigkeit ließe sich nihts gegen eine Ausbildung der Er- sazreserve einwenden; übrigens habe er niht von „dem
istoriker“, sondern von „den Historikern“ der preußischen D bebücer gesprohen. Nicht Kriegsformationen habe er ver- glichen oder die Friedenspräsenz Frankreihs von 1871 und jezt (darin habe auch Graf von Moltke ihn mißverstanden), fandéen er habe es als eine Erfindung der preußischen Jahr- bücher bezeihnet, daß Frank:eih seit dem Cadresgesey von 1875 seine Friedenspräsenz um 144 000 Mann erhöht habe. Er habe angeführt, daß Graf Moltke selbst 1874 die französische E mit 471 000 Mann angegeben habe, während ie heute 497 000 Mann betrage. Diese Zahl habe Graf Moltke für richtig erklärt und beide Zahlen bestätigten, daß nicht der Artikel der „Jahrbücher“ glänzend gerechtfertigt sei, sondern bei diesem Punkt auf purer Erfindung beruhe.
Der Abg. Dr. von Treitshke betonte, er könne nit konstatiren, ob der Abg. Richter von „dem Historiker“ oder „den Historikern“ gesprochen habe, aber sämmtliche Herren in
seiner Pg una hätten ihm gesagt, sie hätten die Aeußerungen des Abg. Richter auf ihn bezogen.
Dér Abg. Richter (Hagen) erklärte diese Auffassung für natürlih, da der Name des Abg. von Treitschke allein als der
des Herausgebers auf dem Titelblatte der „Preußischen Jahr- bücher“ stehe. Hierauf vertagte sich das Haus um 41/4 Uhr.
Subhastationen, O Vor- ladungen und dergl. j
un AussŸlußbescheid.
In Sawen, betr. das Konkursverfahren über das Vermögen des Abbaúers und Zimmermanns Martin Heinri Menke în Bardowick, wird, da im heutigen Subkhastationstermire ein genügendes Gebot auf die zur Masse g: hôrige Akbauerstelle nicht erfolgt ist, ein zweiter Verkaufstermin auf _
Freitag, den 19, März d, ZJs.,
Freitag,
erklärt würden.
Morgens 10 Uhr, : eriht. anberaumt mit der Anzeige, daß gesehlich ein U e ia mat al Diesexi L aiten rank. ugleich werden alle Diejenigen, welhz Ansbrüche | „. —— dec in dem Aufcebot vom 23. De ember v. J. be- [ [2482] Aufgebot.
zeichneten Art an die Abbanerstelle Haus-Nr. 192 zu Bardowick im heutigen Termin nicht gemeldet habeù, dem angedrohten Rehtsnacbtheil entsprechend im Verhältniß zum neuen Erwerber ihres Rechts verlustig erklärt.
SNrEourE, den 21. Februar 1880. ¡u 100 Gulden
öniglides Amtsgericht. I. fr Strasser, Sergeant von Erbendozf, ein Gin- antêfapital zu 75 Gulden zu 5% verzinél. bhypo-
thekarish versichert. Zufolge des von den Solleder’schen Ehbel:uten
P. Brauns.
[55%] Oeffentliche Zustellung.
Nah Beschluß des Kgl. Amisgerichts Dürkheim vom Heutigen, erlassen auf Arsteten der gewerblos in Dürkheim wohnenden Magdalena Wernz, ge- iedenen Ehefrau des allda wohnenden Küfers Atolph Wolf, vertreten durch Franz Xaver Weber, Geschäftsagenten in Dürkheim, laut Vollmacht vor Notar Horn alldà, vom 23. Dezember 1879, die Tonventionelle Zwan ;sversteigerurg von Plan Nr. 3, 2 Dezimalen Fläche, darauf ein Wohnhaus mit Zu- behör zu Seebach gelegen, betreibend gegen
1) Johann Georg Klippel, Steinhauer, dessen gewerblose Ehefrau, Hanz, als erste Besitzer ; und
2) beige Müller, Polizeidiener, als Dritt- esiter, /
entli früher in Seebah wohnhaft ge- wesen, jeßt ohne bekannten Wohnort ab-
fretlten Antrages
ihre Rechte und
und Anna Maria (L.
wesend, wird den oben genannten Personen bekannt gegeben, daß das oben beschriebene Immöbel dur den hier- mit F nen Kgl. Notar Horn aus Dürkheim am 14, April nächsthin, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wirthschaft von Daniel Stepp— Schaaf Wittwe veräußert werden wird.
Dürktheim, den 28. Februar 1880. Der Kgl. Amtsgerichts\chreiber. & Hammersdo:f.
L) Aufgcbot.
Nr. 6229. Der Reichs-Militär-Fiskus, vertreten durch die Königlihe Garnisonverwaltung dahier, von der Großherzoglichen Domänen-Direktion amens des Großh. Domänengrundstocks bezw. der
_- Großh. Civilli1.e nachstehende Liegenschaften gekauft und bezüglich derselben ein Aufgebot b-antragt : Y) das Wohnhaus Nr. 8 der Kaiserstraße hier, ehemaliges Forstamtsgebäude, nebst Grund
und Boden und anstoßendem Garten, gren-
E südli an die Kaiserstraße, nördlich an
ie sogenannte Büthseuspannerwohnung und
n aggeagonerstallun en, öôstlih an den Zeug-
an die Drogeiecte L dns
2) das Wohnhaus De Ne Ch che»
[5476]
in dem auf
[5492]
malige Büthsenspannerwobnung dner eits an das Wohnhaus Kaisers D Ge G e r. 8, anderseits an die Zeaghecureinle, 3 Bert Eise
vorne an den Zeughaushof und hinten an d zum Wohnhaus Nr. 8 gehörigen Garlbn, as
Es werden nunmehr alle Diejenigen, welchen an den vorbenannten Liegenschaften dinglihe oder auf
6) Michael Eisele, 7) Franz Eisele,
[5491] Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend die Todeserklärung gegen
einem Stammguts- oder Familiengutsvrerband be- ruhende Rechte zustehen, aufgefordert, solche An- sprüche und Rechte späteftens in dem auf
ormittags 8 Uhr,
vor dem Großherz. Amtsgeriht Karlsruhe ange- ordneten Termin anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen
Karlsruhe, den 20. Februar 1880. Gr. Amtsgericht.
alle Nachforschungen nah den oben beregten beiden Hypothekengläubigern fruchtlos geblieben sind, an dieselben, eventuell ihre Erben und Re(tsnachfolger die Aufforderung, spätestens im Aufgebotätermine Donnerstag, 23. September l. Js.,
Wörth a./D., den E 1880. er Königliche Gerichtsschreiber.
D enftag, den 8. März 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei Meidung, daß Leipold für todt, dessen unkekannte Erben mit | ihren Erbansprüchen für ausges{lofsen erklärt wer- den, sih zu melden,
Aust \lußurtheils ist auf ; Dienstag, den 15. März 1881, Vormittags 11 Uhr, bestimmt worden. Steinach S.-M,, den 26. Februar 1880. Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.
4) Gisele, 5) Bude Eisele, Uhrmacher,
den 30. April 1880,
Auf dem Folium der Josef und Anna Solleder- ( schen Bauerseheleute in Forfimübl hiesigen Gerichts im Hypothekenbuche für Altenthan Bd. Il. S. 1 ift seit dem Jahre 1826 noch für i Wirth in Altenthan, ein zu 4% verzinél, Kapital | bert Kaiser zu Beuthen O. S. hat die Todes3-
Josef Klein, und seit dem Jahre 1833 für
e, ergeht hiermit, nahdem seither
nsprüche auf die besagten Hypo-
thekenforderungen bei dem gefertigten Königlichen Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo- thefenbuche gelöst werden würden. Wörth a./D., den 20. Febr
Königliches Anitsgeriht Wörth.
ebruar 1880. 8.) von Lügzelburg,
K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung :
icfer,
Auszug.
Auf Antrag des Heinrich Leipold in Lauscha wird der am 10. April 1799 zu Lauscha geborne und seit über 20 Jahren in Amerika verschollene Johann Georg Gottlieb Leipold, sowie dessen ihrer | wird Existenz nah unbekannte Erben geladen, längstens
Termin zur Eröffnung ein
Aug. Michael.
Aufforderung.
Die nachbenannten Kinder der hierselbst verlebten | der Theodora Kremer, Ehefrau Eisele, nämli:
8) Heinrich Eisele, welche an dem Nachlasse der am 20. Oktober v. J. in hiesiger Stadt verstorbenen Rentnerin Maria Josepha Kremer, Wittwe Christian Cals, betheiligt sind, werden bhierdurch auf Anordnung des hiesigen Königl. Amtsgerichtes ersucht, binnen 3 Wotheu nah gegenwärtiger Veröffentlichung dem Unterzeich- neten oder dem Heren Notac Giesen hierselb, Nach- richt über ihren Aufenthalt zukommen zu lassen und für ihre Vertretung hierselbst Sorge zu tragen. — Andernfalls soll denselben auf Grund des §. 82 der Vormundschaftsordnung ein Vormund bestellt werder. Aagzen, den 27. Yebruat 1880,
en, Rechtsanwalt.
Z. Lür
5477) Oeffentliche Bekanntmachung.
Die Mathilde, vereh: lihte Bäckermecister Al-
erklärung ihres angeblih seit dem Monat No- vember 1855 abwesenden und seinem Aufenthalte DO A obengedahten Ehemannes be- antragt.
Demgemäß wird der Bäckermeister Albert Kaiser, geboren den 17. April 1826 zu Orzegow-Gutehoff- nunzshütte, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Dezember 1880, Bormittags 9 Uhr, in dem Termin2zimmer Nr. 3 des unterzeichneten Amtsgerichts anberaumten Termin zu melden, wi- drigenfalls auf Antrag der Mathilde Kaiser der VBâdckermeister Albirt Kaiser für todt erklärt wer- den wird.
Beuthen O. S., den 23. Februar 1880.
Königliches Amts;ericht. VII,
[491 Bekanntmachung. 1) Der Handelsmann Michael Jachocki'aus Gnesen ift seit 1865, in welhem Jahre er nah Ame- rifa ausgewandert ift, verschollen;
2) der Joseph Andrzejewski aus Charbowo, Kreis Gnesen, ist seit dem Jahre 1831 verschollen. Diese Personen, deren unbekannte Erben und Erbuehmer werden hiermit aufgefordert, sh spä- testens in dem auf den 4. Dezember 1880, 10 Uhr Vormittags, im Geschäftszimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots- termine zu melden, R die Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen ihren legitimir- ten Erben, event. dem Fiskus ausgehändigt werden
ird. Das Aufgebot zu 1 ist von der verehelichten Re- beda Jachoda zu Posen, das zu 2 von dem Ab- wesenheitsvormund des Andrzejewski, Justizrath Kellermann zu Gnesen, beantragt.
Guesen, den 25. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
e T4171
] Auf dem Grundeigenth»m des- Heinrich Kranz zu Buhenau sind zu Gunsten der aubgewandecten
21 Thlr. 13 Sgr. 1 Hlr. eingetragen. Falls nicht im Termine, den 5. Juni 1880, Vormittags 11 Ukr,
gegeben werden. Eiterfeld, den 23. Februar 1880.
Eisele, Ehefrau Jansen,
Königliches Amtsgericht. Wankel. E
Wittwe des Johannes Prack von Buchenau zufol Vertrags vom 7. Juli 1828 angebli atte
Seitens der Wittwe Prack oder deren Rechtsnach- folger Eir. sprache erfolat, wird unter Aut fbliehung Genannten mit ihren Ansprüchen dem auf Löschung gerichteten Antrag des H, Kranz ftatt-
den verschollenen, etwa 59 oder 60 Jahre alten Christian Steins aus Dehnsen, if der genannte 2c. Steins, weil er in dem durch Ediftallad:ng vom 9. Januar 1879 auf heute angeseßten Termine sich nit gemeldet hat, auch keine glaubwürdigen Nach- richten von seinem Fortleben eingegangen sind, durch Erfenntniß vom heutigen Tage für todt erklärt worden.
Etwaige unbekannte Erb- ur.d Nachfolgeberechtigte werden dabei wiederholt aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der geseßlihen Frist von 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen an seine bekannten Erben auf sie keine Rü.siht genommen werden
wird.
Alfeld, den 19. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Erxleben. Beglaubigt :
G. Engelhardt, Gerichts\chr.- Gehülfe.
Ns Befanntmachung.
Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel-
siein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu
Neheim, welche ihren ersten Wohnsiß zu Hoben-
limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor-
stehende Ehe die Gemeinschaft der Güter aus-
geschlossen.
Hohenulimburg,, den 24 Februar 1880. Königliches Amtsgericht.
[5547] Bekanntmachung. Der auf den 11. März 1880 angekündigte Nee Verkauf des dem Schuhmawer ilts in Schwerinsdorf gehörenden Grundstücks findet wegen erfolgter Zurücknahme des Antrags nit statt. Leer, den 25. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. gez. von Nordheim. Beglaubigt : Der Gerichtsschreiber :
Ahlborn, Gerichtzschreiber-Gehülfe.
[5466]
Durch Urtheil der 1. ivilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 19. Januar c. wurde die zwishen den zu Aachen wohnenden Eheleuten Friedrich Hizßnen, Sreiber, und Agnes, geb.
aden, ohne besonderen Stand, bestehende ehe iche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und Güter- trenunnug verordnet, sowie die Parteien zur Aus- einandersezung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Giesen hierselb verwiesen, unter Verurthei- lung tes vetklagten Ehemannes in die Kosten.
Aathen, den 27. Februac 1880.
/ Vertreter der Klägerin: Kux, Rechtsanwalt.
[5484]
Die Urkunden über 1300 Gulden und 39 Gulden Kostenkaution an Ferdinand Döring zu Würzburg vom 16, Januar 1852, über 50 Gulden an den- selben vom 31. März 1853 und über 100 Gulden an Landrichter Geigel zu Neustadt a./S. vom 22. Mai 1861, sämmtlich pfandrechtlich eingetragen auf dem Grundbesiz des Joseph Stock zu Reppich- sind durh Ausschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.
Weyhers, am 11. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
Zushlag.
E