1880 / 53 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

15463]

Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Otto Paulish von hier, als Verwalter der Uhrmacher Emil Päslershen Kon- kursmasse von hier, klagt gegen den A, Göß, früher bei Stolzenberg, Regierungsbezirk t dessen Wohnort unbekannt, wegen 26 M 90 „S nebît 5 % Zinsen seit dem 30. Auguft 1879 mit dem Antrage auf kostenpflihtige Verurtheilung | I. des genannten Betrages und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

zu Petershagen Cöelin, je

in die Zahlung

Reichenbach u. d. Eule auf den 9, Mai 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Reichcubach n. d. Eule, den 13. Februar 1880. Die Gerichtsschreiberei

des Königlichen Amtsgerichts.

[5486] Oeffentliche Ladung.

Der Söldner Simon Burkart von Kadeltshofen als Vormund des Josef Burkart fil. nef. der Mag- dalena Burkart von dort hat gegen den Schmiede- feselten ohann Schrapp von Biberachzell,- zu- eßt in Meßhofen, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes wegen seit fünf Jahren rückständiger Alimenten- beiträzen, Verzugszinsen und Kosten, im Ganzen auf Bezahlung eines Betrages von 420 4 41 4 Klage erhoben, die Akten Burkart c./a. Schrapp wegen Arrestes und betreffend die Pflegschaft über Josef Burkart als Beweismittel benannt, den Beklagten zur Verhandlung in die öffentlihe Sißung des K. Amtsgerichtes dahier geladen und den Antrag auf Verrrtheilung des Beklazten zur Bezahlung von 420 Æ 41 S Hauptsahe und Tragung der S gestellt.

ur Verhandlung der Sache steht nun dahier Termin an auf Dienstag, 20. April 1880, Vor- mittags 9 Uhr, wozu Johann Schrapp hiermit öffentlih geladen wird.

Weißeuhorn, den 27. Februar 1880.

Der K. Gerichtsschreiber ; Einsle.

(584 Oeffeutliche Ladung.

Auf Anstehen von Zohannes Arnett, Schreiner, zu Eppingen, in seiner Eigenschaft als Bevollmäch- tigter von Zohann Nicolaus Reish, Schreiner, zu Eppingen, als Gläubiger,

gegn

1) Johaun Nicolaus Rohr, Glaser, Haupt- chuldner,

2) Zohann Rohr, Schreiner, Solidarbürge,

Beide früher in Rimlingen wohnerd, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltëort abwesend, als Schuldner,

ist das Jmmobiliar-Zwangsveräußerungsverfahren

eingeleitet und zur Verhandlung im Sinne des §. 5

des Geseßcs vom 1. Dezember 1373 vom hiesigen

K. Amtésrichter Dr. Meizen Termin auf

Donnerstag, 22. April 1880, Vormitiags 9 Uhr, in der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts dahier

anberaumt worden.

(Pe4l Auszug.

Die Ehefrau des hierselbst ohne besonderes Ge- \ckâft wohnenden Christian Müller, Johauna Lisette, geborne Dieckhoevner, ohne Ge|häft da- selbst wohnend, hat unter Bestellung des Rechts- anwalts Dr, Otten zu ihrem Anwalke, gegen ibren daselbst wohnenden vorgenannten Ebemann bet der Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf G Anus erhoben, und ist zur mündlichen Verhandlung dieser Sache Sem auf den 16. Zuni 1880, Morgens 9 Uhr,

estimmt. L Für richtigen Auszug. Düsseldorf, den 23. Februar 1880. Der Landgerichts-Sekretär. Steinhäuser.

(0A Aufgebot.

Der Depositalschein Litt. B. Nr. 601 vom 5. April 1876 über 15,000 K vierprozentiger Ostpreußischer Pfandbriefe ist verloren gegangen. Auf Antrag des Majors a. D. von Wernsdorf zu Truntlack werden alle Diejenigen, welhe An- sprüche oder Rechte an demselben geltend machen wollen, aufgefordert, dieselben spätestens im Auf- gebotstermin den 28, April 1880, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls der Depositalschein zum ene der Neubildung sür kraftlos erklärt werden wird. Marv neurs: den 24. Februar 1880. öniglihes Amtsgericht.

[5216]

Die Ehefrau des Müllers, Ackerers und

Wirths Jacob Roosen, Anna Catharina Agnes

Klümpen in Nieukerk, vertreten dur ihren

Offizialanwalt, Rechtsanwalt Justizrath Junck zu

Cleve, klagt gegen ihren Ehemann Jacob Roosen,

Müller, Ackerer und Wirth in Nieukerk,

auf Gütertrennung ; mit dem Antrage: zu erkennen, daß die zwischen ihr und dem Beklagten bisher bestandene allge- meine Gütergemeinschaft aufgehoben sei, zwischen den Gheleuten, Jacob Roosen und Anna Catha- rina Agnes Klümpen zu Nieukerk hinfort nur eine vollständige Gütersonderung bestehe; \o- dann die Parteien zur Auseinandersezung ihrer Vermögensverhältnifse vor den Notar Franoux zu Geldern verweisen.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

vor der Ersten Civilklammer des Königlichen Land-

gerichts zu Cleve

ist Termin

den 6. April 1880, Vormittags 10 Uhr,

In Gemäßheit §. 11 des Ausführungsgeseßes zur eutschen Civil-Prozeß-Ordnung wird dieser Auszug öffentlih bekannt gemacht.

Courady, comm, Gerichts\{hreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

(a)

anberaumt. Die vorbenannten Schuldner werden zu diesem Termine hiermit öffentlich geladen. Rohrbach i. Lothr., dez: 27. Februar 1880. Der Königliche Gerichts|chreiber : Schreiver.

s Aufgebot.

Auf Antrag des Colons Heinrich Barthold Nr. 129 zu Pivitsheide if das Aufgebotsverfahren wegen einer für ihn auf das Colonat Beining Nr. 67 zu Pivitsheide ingrossirten, aber verloren gegangenen Obligation vom 3. Dezember 1873 Über ein Darlehen von 300 Æ beschlossen und wird demnach der Besiger der Obiigation hierdurch auf- gefordert, diese in dem auf

Donnerstag, den 22. April d. J,, Morgens 11 Uhr, hier angeseßten Termine vorzulegen und seine Rechte daran anzumelden, widrigenfalls er damit ausge- {lossen und die Krastloserklärung, sowie die Löschung der Obligation verfügt werden wird.

Der Auss{lußbesheid wird nur durch Anschlag an der Gerichtstafel bekannt gemacht.

Detmold, den 26. Februar 1880.

Fürstlich Lippischez Amtsgericht Abth. I. W. Piderit.

A Ladung.

Der Arbeiter Heiurich Wenkel aus Ascherode, zuleßt in Alickendorf, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welcem zur Last gelegt wird, Sonntag, den 13, Juli 1879 zu Alickendorf öffentliche Arbeit ver- rihtet zu haben, indem er bei der Dettmar’shen Ziegelei Thon gekarrt hat, Uebertretung gegen Art. 80 Zahl 11 des Polizeistrafgeseßbuds und

. 360 Zahl 1 des Strafzeseßsuhs, wird guf

o des Herzoglichen Amtsgerichts hierselbst au

den 7, April 1880, Vormittags 10 Uhr, vor das Herzoglihe Schöffengericht zu Ballenstedt ur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unent- Tainlbigtet Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Ballenstedt, den 10. Februar 1880,

Stieger, i. V., Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

it Auszug.

Die zu Düsseldorf wohnende geshäftslose Ete- frau des Hoftapezierers Heinrih Fuchs, Hen- riette, geborene Heßmer, hat, unter Bestellung des Reitsanwalts Kramer zun ihrem Anwalte, gegen 1) ihren genannten, daselbst wohnenden Ehe-

mann, 2) den Syndik des Falliments des Heinri use, Me anwalt Karl Wilhelm e R ü\eldorf, der 1. Civilkammer des öônigl.

u

Laie {s

Wenn ecitoben R Klage auf Güter- auf

handlung dieser Satze Ter Morgens 9 Uhr Vet, D

1880, a , r den rit g: « Düsseldorf, den 23. Febeuae 1

Der Landgerichts-Sekretär : Steinhäuser,

zur mündli&en Ver- | N

O) Klageauszug. Die Johanna Maria Hülsenbeck, Ehefrau des in Falitzustand befindliben Kaufmannes Carl Heinrich Deutgen, ohne Gewerbe zu Düren, hat gegen ihren genannten Ehemann und den Syndik des Fallimentes desselben, den Rehtsanwalt Heinrich Derichs zu Düren dur den unterzeihneten Rehts- anwalt am 17. Februar a. c. Klage auf Güter- trennung erhoben. - Zur mündlihen Verhandlung der Sache ist Termin bestimmt auf den 30, April a. e., Morgens 9 Uhr, voc der zweit:n Cizilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen. Die Zustellung der Klage an die Beklagten er- folgte am 24. Februar a, c. Aachen, den 25. Februar 1830.

Der Rechtsanwalt.

(Sl Urtheils-Auszug.

In der Ehescheidungssache der zu Meß wohn- haften gewerklosen Louise Ferrez, Klägerin und Widerverklagte, assistirt von Rehtéanwalt Stroever,

gegen ihren Ehemann Josepy Alfred Bertrand, Kauf- mann, zu Mey wohnhaft, durch Rechtsanwalt von Kaldenoberg vorbeistandeter Verklagter und Wider- kfläger hat das Kaiferlihe Landgericht zu Met dur contradictorishes Urtheil der I. Civilkammer vom 16. Februar 1880 die auf Ehescheidung zu Gunsten der Klägerin gerichtete Hauptklage als un- begründet abzewiesen, auf die Widerklage erkennend die Trennung der unter Parteien abzes{lossenen Ghe zu Gunsten des Widerklägers ausgesprochen, Parteien bebufs Auseinanderseßung ihrer gegen- seitigen Ansprüche vor Notar Müller dahier ver- wiesen und der Klägerin und Widerverklagten sämmtliche Kosten zur Last gelegt. Gemäß §. 13 des Ausf.-Ges. zur Civil-Pr.-Ocdg. vom 8. Juli 1879 wird dieser Auszug aus dem Ur- theil bekannt gemacht. Meh, den 24. Februar 1880.

Der Landgerichts-Sekretär. Megzzer.

Sn Urtheils-Auszug.

In Saten der Katharina Bücen, Ehefrau von Peter Heinrih Sebastian Zungbluth, Beamter, Beide zu Mey wohnhaft, zum Armenrechte zugelassene Klägerin, vertreten durch den Rects- anwalt Burger, gegeu ihren genannten Ehemann, nicht vertreten, hat das K. Landgericht zu Metz durch Urtheil der I. Eioilkammer vom 16. Februar 1880 die zwischen Parteien bestandene Gütergemein- {aft mit Wirkung vom 8. Dezember 1879 aufge- lôst, verordnet, daß dieselben fortan in getrennten Gütern leben sollen und unter Verurtheidung des Beklagten zu den Kosten, Parteiea behufs Aus- cinandersezung ihrer gegenseitigen Ansprüche vor otar Marßgzloff in Met verwiesen. :

R . 6 des Ausf.-Ges. zur Civ.-Pr.-Ordg. Bn h uli 1879 wird dieser Auszug bekannt ge- macht.

Mey, den 24. Februar 1880. Der Landgerichts-Sekretär :

[5407] Ladung,

Die 42 Jahre alte Franziska Fanny Koenig, geb. SaŸhs, Ehefrau dcs Schauspielers Karl Koenig, aus Wien, deren Aufenthalt unbekannt und welche eines Vergehens gegen §. 54 des Reichs- geseßzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheber- recht an Scriftwerken u. |. w. angeklagt ift, wird

au Moies den 3, Mai 1880, Vormittags 8 Uhr, vor die 11. Strafkammer des Landgerichts zu Stutt- gart zur Hauptverhandlung geladen. i

Auch bei unentsuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptrerhandlung geleiten werden,

Stuttgart, dea 25. Februar 1880.

K. Staatsanwaltschaft. Schönhardt.

(544) Gütertrennun: sflaze.

Die Ehefrau Anton Josef Negh, Christine, geb. Nippen, ohne Gewerbe, zu Merzenih, ver-- treten durch den Rechtsanwalt Humbroih zu Bonn, klagt gegen ihren Ehemann Anton Josef Regd, Wirth zu Merzenih, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: :

die zwischen den Parteien bestehende eheliche

Gütergemeinf{aft mit allen geseßlihen Folgen

für aufgelöst zu erklären.

Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin

auf den 15, April 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. a i Vorstehender Ae wird in Gemäßheit Art. 11 des Preußischen Ausführungs8geseßes zur Deutschen Civil-Prozeßordnung bekannt gemacht.

Donner, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichte.

S Erb-Vorladung. Katharina und Christina Bührer von Reichen- bah sind zur Erbschaft auf Ableben ihrer Tante Inliane Zimmermaun, ledig, in Brettrenthal ge- jeßlih berafen. Dieselben werden aufgefordert, si zur Theilungs- Verhandlung innerhalb 3 Monaten anher zu melden, andernfalls die Erbschaft denen zugewiesen würde, welchen sie zukäme, Falls die Geladenen zur Zeit des Erkanfalls niht mehr am Leben ge- wesen wären. Emmendingen, dea 26. Februar 1880. r. Notar: A. Star.

e Erb-Vorladung. Ludwig Scherberger von Denzlingen, z Zt. in Amerika, is zur Erb1chaft auf Ableb:n seiner Mut- ter, Johaun Georg Stherberger Wiitwe Chri- fine, geb. Nübling in Denzlingen, durh Geseg erufeo. Derselbe wird zur Theilungsverhandlung mit Frisi von 3 Monaten mit dem Anfügen anher vorgeladen, daß im Falle er nicht ers{eint, die Erb- schast denen zugetheilt wird, welchen fie zukäme, \alls er zur Zeit des Erbanfaüs nicht mehr am Leben gewesen wäre. Emmendingen, den 26. Februar 1880.

Gr. Notar.

A. Star.

Bekauntmachuug.

Königliches Amtsgeriht Zlfeld, den 17. Februar 1880.

In Saten des Reutier Heinrih Tronunier

in Ilfeld, Klägers, gegen die Ehefrau des Adcker-

mauns Heinri Heise, Bertha, gcb. Hartung in Niedersachswerfen, Beklagte, wegen Forterung, soll auf den Antrag des Klägers der Ackerhof der

Beklagten, Haus Nr. 18 in Niedersachs3werfen

nebst Zubehör, namentlich dea darauf tiehenden Ge-

bäuden am

Sounabend, den 1, Mai d. J.,

Morgens 11 Uhr,

auf hiefiger Gerichtsstube im Wege der Zwangs-

vollstreckœung öfsentlid) verkauft werden.

Alle, welche an den zu verkaufenden Jammobilien Eigenthumé-, Näher-, lehnrechtlihe, fideikom- missarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere au Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldun unter der Androhung in jenen Termin geladen, da für den sih niht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Den be- kannten Berechtigten geht statt besonderer Ladung eine Abschrift dieser Verfügung zu.

Das Kaufobjekt it unter Artikel Nr. 13 der Grund-

steuer-Mutterrolle von Ni-dersachswerfen, wie folgt,

beschrieben : ¡

1) Kartenblatt 1, Parzelle 48, „auf tem Hum- melberge“, Ader ron 2 Hektar 18 Ar §5 Qua- dratmeter,

2) Kartenblatt 5, Parzelle 102, „im Stein- 1E Ader von 2 Hektar 42 Ar 23 Quadrat- meter,

3) Kartenblatt 5, Parzelle 104, „im Steiz- felde“, Ader, 47 Ur 07 Quatratmeter, Su

4) Kartenblatt 6, Parzelle 21, „Große Behre",

H Se: E D R

artendialt 7, Parzelle 146, „,Woffleberfelde

ZO der Chaussee“, Ader, 93 Ac N

meter,

6) Karteablatt 7, Parzelle 150, „im Woffleber- felde“, Ackter, 51 Ar 23 Qilavrauetee i

7) Kartenblatt 8, Parzelle 173, „im Dorfe“ Hauégarten, 78 Quadratmeter, N

8) Kartenblatt 8, Parzelle 174, „im Dorf“, Hofraum, 9 Ar 07 Quadratmeter,

9) Kartenblatt 8, Parzelle 175, „im Dorfe“,

Garten, 2 Ar 68 Quadratmeter,

10) Kartenblatt 8, Parzelle 140 Nr. (1 Sre

Dorfe“, R L 29 Quadratmeter,

as ch.

[5444]

im

[5515] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufge Nachlaßgläubiger und VermädtnißnehBe e, Bn Nawblafse des Hauptmanus Wilhelm Heinrich Zulius Lindemann von hier ist duch das am 2. d. Vits, verkündete Ausschlußurtheil beendet, Magdeburg, den 23. F-bcuar 1880.

Metzger.

Königliches Amtsgericht. Abth. IV b.

H

[5418] In der Untersuchunzssache gegen den Rekruten Franz Markus Hett, geboren de 8. Oktober 1859 zu Riedisheim, Kreis Mie hausen i./E, katholis, Aerer, wegen Fahnenflucht

hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 10. Februar 1880 die Straftammer des Kaiser- lichen Landgerichts in Mülhausen in der Sitzung vom 12. Februar 1880

É erriaai delVollen, daß das Vermögen des Rekruten Franz Mar- fus Hett, geboren den 8. Oftober 1859 Le Miete heim, Kreis Mülhausen i./E., katholis, Ackerer bis zum Betrage der ihn möglicerweise treffenden Geldstrafe von 3000 (M und der Kosten mit Be- schlag belegt sei und zuglei die auszugsweise ein- malige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deuts- schen Reichs-Anzeiger verfügt und war in weiter Anwendung der 8§. 325 und 326 St. P. O. Gezeichnet: Wolf, Peez, Hopp. [5419] In der Untersuchungssache

gegen

den Rekruten Karl Bauer, geboren den 7. April 1857 zu Sennheim, Kreis Thann, Bezirk Ober- elsaß, katholisch, Tagner, wegen Fahnenflut, hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwalischaft vom 10. Februar 1880 die Strafkammer des Kaiser- lichen Landgerichts in Mülhausen in der Sißzung vom 12. Februar 18380 ___ beschlossen, HN das An des Rekruten Karl Bauer, geboren den 7. April 1857 zu Sennheim, Kreis Thann, Bezirk Oberelsaß, katholis, Tagner, bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geld- strafe von 3000 M und der Kosten mit Beschlag belegt sei und zuglei die auszugêweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt und zwar in weiter Anwen- dung der 88. 325 und 326 Str. P. O. Gezeichnet: Wolf, Peez, Hoppé.

[5420] In der Untersuchungssache

gegen den Rekruten Ludwig Siegfried, geboren den 3. Mai 1859 zu Sennheim, Kreis Thaun, Bezirk Oberelsaß, katholis, Tagner, L wegen Fahnenflucht hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 10. Februar 1880 die Strafkammer des Kaiser- lihen Landgerichts in Mülhausen in der Sitzung vom 12. Februar 1880 „beschlossen, daß das Vermögen des Kekruten Ludwig Sieg- fried, geboren den 3. Mai 1859 zu Sennheim, Kreis Thann, Bezirk Oberelsaß, katholis, Tagner, bis zum Betrage der ibn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3000 # und der Kosten mit Be- schlag belegt sei und zuglei die auszugsweise ein- malige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichz-Anzeiger verfügt und zwar in weiter Anwendung ter 8. 325 und 326 Sir. P. O.

Gezeichnet: Wolf, Peez, Hoppé.

[5421] In der Untersuhungssache

gezen den Rekruten Josef Muns, geboren den 14. Iult 1858 zu Odern, Kreis Thann, Bezirk Oberelsaß, katholis{, Tagner,

wegen Fahnenflubt hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vôm 12. Februar 1880 die Strafkammer des Kai- serlichen Landgerichts in Mülhausen in der Sizung vom 12. Februar 1880 besblossen,

daß das Vermögen des Nekruten Josef Muns, geboren den 14. Juli 1858 zu Odern, Kreis Thann, Bezirk Ober-lsaß, katholisch, Tages löhner, bis zum Betraze der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3000 Æ und der Kosten mit Beschlag belegt sci und zuglei die auêzugs- weise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt, und zwar in weiter Anwendung der A 325 uad 326 St. P. O. Gezeichnet: Wolf. Peez. Hoppé.

[5422] Beschlagnahme-BVerfügung.

In der Strafsache S

g?aen den Rekruten Gustav Sdhilder, geboren zu Col- mar, 21 Jahre alt, jegt ohne bekannten Aufent- haltêort, L : wege: Fahnenflut, wird gemäß der Militärstrafpro,eßordnung 8. 246, des Geseßes vom 11. März 1850 und der Straf- prozeßordnung §§. 326 und 480 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Koften des Verfahrens das im Deuischen Reiche befindliche Vermögen des An- geschuldigten in Höhe von 3200 A (Dreitausend zweihundert Mark) mit Beschlag belegt. : Dieser Beschluß ist dur dea „Deutschen Reichs- Anzeiger" und die „Elsässer Nachrichten“ zu Col- mar befannt zu machen. Colmar i. E., den 13. Februar 1880. Das Kaiserliche Amtsgericht. gez. Go!denring.

[5406] : A E In der Strafsache gegen die Militärpflichtigen : 1) Johann Franz von Gersfeld, geboren den 15. August 1857, 2) Venantius Albert von Hilders, geboren den 19. Mai 1857, 3) Constantia Halbleib aus Steinwand, geboren den 29. März 1857 und 4) Theodor Schloti von Wickers, geboren am 8. November 1857, ist dur Beschluß der Strafkammer des Königlichen Amtsgerichts zu Fulda vom 13. Februar d. J. die Bestlagnahme des im Deutschen Reiche befind- lichen Vermögens der Augeschuldigten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höch- Ra Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens ver. ügt worden. Hanau, den 21. Februar 1880. Der Binatdanmalt,

Dr. & Fert.