1880 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

die Phylloxera, wenn auch nur mechanisch, verschleppt worden

diese Pflaüzèn mit Erdumhüllung zu versenden und gleißzeitig der Jufektionsgefahr vorzubeugey,. Solche Modalität werde si finden lassen, das bezweifle er keinen Augenbli.

Der Abg. Pr. Sulze-Delißsh bemerkte, daß auch in Preußen mehrfah hervorgehoben worden sei, daß die durd- greifende Regelung dieser wichtigen Frage vox das Reich und nicht vor die Landesgeseßgebung gehöre. Auch seien die frü: heren Reichsgeseße in dieser Materie nur Vorbereitungen zu den von den Petenten gewünschten Geseßen. Er wolle noch darauf aufmerksam machen, daß cs in den ueisten Fällen nicht gelungen sei, zu konstatiren, wohin von den Jnfektions- Herden Rebeu versandt worden seien. Der Regierungskom- missar habe darauf hingewiesen, daß es noch vieler Unter- suhungen über die Mittel zur Bekämpfung der Reblaus be- dürfe, ehe man ein gutes Geseß machen könne. Warte man

aber“ bis dahin mit dem Erlaß des Geseßzes, dann werde mit demselben dem Uebel wahrscheinli nicht mehr beizukommen sein. Es gebe kein anderes Mit-

tel als die Absperrung, dur feinen Antrag werde die bedeutende Jndustrie der deutshen Handelsgärtnerei durchaus nicht bedroht; der Antrag sprehe nux von den wirklichen Weinkulturbezirken. Uebrigens sei konstatirt, daß durh Bäume

Jei; troßdem dürfe ein so blühender Erwerbszweig, wie die Handelsgärtnerei, nur da, wo es unumgänglih nothwendig Jei, beschränkt werden. Es handele sich aber her um den Wein- bau, einen großen Theil des Nationalvermögens, da müsse das Haus seinen Antrag sanktioniren. Man dürfe nicht in der Hoffnung künftiger s{chöner Gesehe das Zunäch}lliegende ver- Jäumzen und diesen Fluch des Weinbaues nicht auf si laden.

Dex Bundeskommissar, Geh. Regierungs-Nath Weymann, entgegnete, nachdem die internationale Reblauskonvention vom Kaiser ratifizirt sei, könnten ihre Bestimmungen von Deutfch- land nicht einseitig abgeändert werden, sondern dazu gehöre eine Uebereinstimmung und eine Uebereinkunft sämmtlicher Vertragsstaaten. Für die Regelung des Verkehrs innerhalb des Neichsgebiets habe allerdings die internationale Konvention Xonlrete Normen nichk, sondern nur die allgemeine Bestim- mung, daß eine Vershleppung von etwaigen Jnsektionsherden verhindert werden solle. Ueber diese Frage {hwebten Erörte- rungen innerhalb der Bundesregierungen, über welche er augen- blicklih feine Erklärungen abgeben fönne. Die Frage biete große Schwierigkeiten. Es werde aber nihts verabsäumt werden, das etwaige Geseh so zu gestalten, daß es, ohne den Verkehr allzusehr zu behindern, die Reblaus entschieden

in der Zerseßung begriffen. Auch 1 fürchten; Vntet Grévy stehe Gambetta, und hinter diesem komme bald Clémenceau mit den Communards, Dur seinen Kuktur- kampf werde Frankreich vollständig angriffsunfähig. Man dütse die Leistungsfähigkeit des Landes nicht vor dem Kriege dur eine übertriebene Wehrhastigkeit erschöpfen. Das sei jeßt der Fall und könne in einem Defensivkriege für Deutschland sehr gefährlich werden. Man dürfe die offiziell dem Volke ge- gebencn Versprehungen auf Steuererleihterungen niht un- wahr machen. Deshalb könne er diese Vorlage nicht anneh: men. Das Vaterland werde dadur nicht wehrlos, man müsse au auf die deutsche Tapferkeit rechnen. Er wolle glei hier seinen Antrag begründen, welcher laute:

Der VLeIvetag wolle A iy I e linea hinter „finden“ einzuschalten: „foweil diejelben nir Grnes A E oder der Priesterweiße dem geistlichen

Stande angehören“. s 4

Der Antrag Richter sei in der zweiten Lesung nur an- genommen unter Zustimmung der Militärverwaltung und der Konservativen, weil der Kulturkampf noch nicht beendet sei. Das Recht der Geistlihen auf Militärfreiheit sei mindestens ebenso alt wie das der Standesherrn. Der Abg. Freiherr von Lerchenfeld habe in der zweiten Lesung einen ganz inkonsequenten Standpunkt eingenommen. Des- halb empfehle ex seinen Antrag zur Annahme. Beim Schlusse des Blattes hatte dex Abg. von Kardorff das Wort.

Amtlicher Mittheilung zufolge findet in der Zeit vom 1. bis 31. Mai d. J. in Porto (Portugal) eine Weinbau- Aeg A

Etwaige Anfragen sind in französischer Spra®e an den Sekretär der Weinbau-Ausstellung im Crystallpalast in Porto zu rihten, Auch wird der dortige Kaiserliche Konsul Eduard Kaßenstein bereit sein, den deutshen JFudustriellen Auskunft zu ertheilen.

Die im §. 17 des Regulativs über Ausbildung, Prü- fung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste -im Jägercorps vom 15. Februar 1879 enthaltene Bezeichnung der für die Jäger der Klasse À. im vierten Dienstjahre zulässigen zeitweisen Beurlaubung behufs Verwendung im Forstschußdienste als „Beurlaubung zur Disposition“ hat zu Zweifeln Anlaß gegeben, ob die Jäger während dieser Beurlaubung im Sinne des 8. 56 des RNeichs-Militär-Geseßes vom 2. Mai 1874 als

bekämpfe. Bisher sei stets sofort nah Ermittelung eines Jn- fektionsherdes in Deutschland ‘von den Neichsbehörden die Ausfuhx von Reben aus den betreffenden Bezirken verboten worden. Uebertretungen dieser Verbote scien bisher nicht er- wiesen worden. Den Antrag Schulze bitte er niht anzu- nehmen, weil derselte die Regierungen verhindere, den ver- IUCIenen Bedürfnissen der verschiedenen Bezirke Nehnung zu ragen.

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) zog seinen Antrag zu

„um Beurlaubtenstande“ gehörig zu betrachten seien, oder nicht. Da die Beurlaubung nux auf bestimmte Frist mit der unbedingten Verpflichtung, nah Ablauf dieser Frist zum Truppentheil zurückzukehren, erso'gt, so gehören, nah einem Cirkular-Erlaß des Kriegs-Ministers und des Ministers für Landwirthschaft, Donäncn und Forsten, vom 3. Februar d. F., die zur Verwendung im Forstdienste zeitweise beurlaubten Jäger nicht zu den im §8. 56 unter 4 bezeichneten „zur Dis- position der Truppentheile“ beurlaubten Mannschaften. Zur Beseitigung etwaiger Zweifel ist daher bestimmt worden, daß

Gunsten des Antrages Schulze zurück.

Der Abg. Dr. Schulze-Delißsh bemerkte, der Weinbau müsse in seiner Totalität geshüßt werden, nur die Absper- zung s{hüße, es sei Noth am Mann, deshalb könne man die Frage nicht der Erwägung der Regierung überlassen.

Der Abg. Dr. Thilenius richtete die Bitte an die Negie- rung, das von dem Antrage Schulze geforderte dringliche Geseh dem Reichstage noch in dieser Session vorzulegen.

Der Referent, Abg. Frhr. von Lerchenfeld bekämpfte den Antrag Schulze als zu weit gehend und empfahl den Kom- missionsantrag.

Darauf wurden die Anträge der Kommission ad L. und 1, jowie der Antrag Schulze angenommen. Ls

Es folgte der Bericht der Wahlprüfungs-Kommission über die Wahl des Abg. Lorette im 13. Elsaß-Lothringischen Wahlkreise.

Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Abg. von Schöning-Clemmen :

„Die Wahl des Abg. Lotreite im 13, C gen Wahl- kreise für gültig zu erklären und ten Herrn Neichskanzler zu er- suchen, über die in Sierck vorgekommenen Unregelmäßigkeiten Er- mittelungen anordnen und je nah dem Ausfalle derselben eine Rüge eintretcn zu lassen.

Nachdem das Haus dem Antrage der Kommission ohne

Debatte zugestimmt hatte, die Wahl des Abg. Lorette also für gültig erklärt war, vertagte sih dasselbe um 31/, Uhr.

Jn der heutigen (30,) Sihung des Neichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Schreiben des Reichskanzlers eingegangen sei, betr. die Eng des Reichstages zur Male tlihen Verfolgung des Nürnberger Tageblatts wegen Beleidigung des Reichstages. Das Schreiben ging an die Geschästsordnungskommission. Darauf trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. Ergänzungen und Aenderungen des Reichs- Militärgeseßes vom 2. Mai 1874, ein. Der Abg. Magd- ginski motivirie die ablehnende Haltung seiner Partei gegen- Über der Vorlage.

Der Abg. Dernburg bestritt, daß die Ausführungen t e3 Abg. Nichter bei ‘der zweiten Lesung über - die friedliche Situation der äußeren Politik den thatisächlihen Verhältnissen entsprähen, wenn sie auch vielleiht auf den Augenblick 4uUzu- treffen schienen. Bedauerlich sei nur, daß der berufenste Ver- treter der deutshen auswärtigen Politik bei dieser Gelegenheit keine offiziellen Erklärungen abgegeben Ee Die Lage werde dur den jeßigen N enlertnaS ied in

S aiand keineswegs gebessert, die schlimmsten Feinde für eutschland seien aber die theologisirezden Politiker und die politisirenden Theologen. Die Frage der Dauer für die Fest- stellung der Präsenzstärke, sobald dieselbe einmal prinzipiell So DENWellE erfolgen solle, sei lediglih cine Frage er Opportunität. Ein HZujammengehen mit dem Centrum sei nah den ganzen Traditionen dieser Partei - den Nationalliberalen niht möglih gewesen. Die Militärfrage dürfe nie als Kampfmittel zur Erreichung von konstitutionellen Ae vom Neichstage benußt werden. Deshalb müsse er die Vorlage, wie sie sei, annehmen. Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst führte aus, er würde für die beste Lösung der Militärfrage halten, wenn man bei geseßlich fest- gestellter Dienstzeit und Maximalpräsenzziffer der Regierung eine den Kräften des Landes angemessene Summe zur Dis- position stellte, mit welcher sie zu wirthschaften hätte. Er Peti den Vorwurf zurück, daß das Centrum in dieser wichtigen Frage sein Verhalten den aus Rom empfange- nen Ordres gemäß einrihte, Rußland sei nicht zu fürchten ;

im §. 17 des Regulativs vom 15. Februar 1879 im 1. und 2, Sage die Worte „zur Disposition“ zu streihen und die Jnhaltsangabe am Rande abzuändern ist.in „Beurlaubung zur Verwendung im Forstdienste“.

Die Lebensversiherung auf den Todesfall zu Gunsten der Ehefrau oder der Kinder oder sonstiger Personen bewirkt, nah einem Erkenntniß des Neihsgerichts, V. Civil- senats, vom 26. Februar 1880, im Geltungsbereiche des All- gemeinen Landrechts, daß die Versicherungssummen nah dem Tode des Versicherungsnehmers unmittelbar dem Versicherten Dritten und nicht dem Nachlaß des Versicherungs- nehmers gehören. „Die 88. 2289, 2293 fg. Th. IL, Tit. 8, des Allg. L. N. lauten dahin, daß die Zahlung der Ver- siherungssumme bei ihrer Fälligkeit an denjenigen gesehen müsse, auf dessen Namen die Police lautet, oder dem sie von diesem cedirt worden ist, und daß der so legitimirte Jnhaber der Police, event. nach erbrahter Todeserklärung, die versicherte Summe vom Versicherten fordern könne; von einem vorherigen formgerehten Beitritt zum Versicherungsvertrage ist die Da U OUIOe und das Necht auf Zahlung nicht abhängig geutacht.“

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzogli oldenburgischer Staatsrath Selkmann und Fürstlich shwarz- burg-rudolstädtischer Staats-Minister von Bertrab sind hier angekommen.

Der General-Lieutenant von Voigts-Rheß, à la suite des Königs-Grenadier-Regiments (2, Westpreußischen) Nr. 7 und Commandeur der 20. Division, sowie der General- Lieutenant Freiherr von Wechmar, Commandeur der 11. Division, sind nach beendetem Urlaub wieder abgereist.

Posen, 13. April. Jn der heutigen 5. Plenarsißung erledigte der Provinzial-Landtag u. A. folgende Gegen- stände: Dem zwischen der provinzialständishen Verwaltungs- kommission für Chaussee- und Wegebau einerseits und der Bank Kwilecki, Potocki u. Comp. andererseits, vereinbarten Vertrag, wegen Benußung der Chausseestrecke Lissa-Borek-Ja- rotshin zur Anlage einer Eisenbahn von Lissa nah Jarotschin, ist die Genehmigung ertheilt; der zwischen derselben Kommission und den Herren Rittergutsbesißer Frhr. von Massenbach zu Pinne, Bürgermeister Szablikowski ebendaselbst, Bürgermeister Karasiewicz in Neustadt und Kausmann S. Markus in Pinne wegen Benußung der Neutomischel-Bolowißer und Pinne: Bräßer Provinzialchaussee zur Anlage einer Eisenbahn abge- schlossene Vertrag wurde genehmigt; ein Gesu der Unter- nehmer aber, durch Zeihnung von 100 000 / Seitens der Provinz den Bau einer Eisenbahn zwischen Pinne und Neu- tomischel zu unterstüßen, abgelehnt; das Gesuch der Stadt: gemeinde Gräg um Beihülfe bezw. Unterstühung zum Bau einer Sekundärbahn von Opalenica nach Gräß ist zurücgewiesen. Ueber die Rechnungen des Pro- vinzial - Anleihefonds der Provinz Posen - für 1876 bis Ende März 1878 und über die Rehnungen der Kassen- verwaltung des Provinzial-Landarmenfonds für 1876 bis Ende März 1879 wurde Decharge ertheilt; gleichzeitig wurde die vergleichende Uebersiht der bei den provinzialständischen Arbeits-, Landarmen- und Korrektionsanfstalten des preußischen Staates für das Zahr 1877 für den Kopf erforderli ge- wesenen Unterhaltungsfosten-Zushüsse mitgetheilt, wonach jene Kosten bei 11 Anstalten mehr und nur bei 4 Anstalten êtwas weniger als bei der Anstalt der hiesigen Provinz betragen I die f el auibesserung der Sekretäre der Landarmen-

irektion is abgelehnt, dagegen die Etatisirung einer Sekre- tariats-Assistentenstelle bei der Landarmen-Direktion und einer Assistentenstelle bei dem Arbeits- und Landarmenhause zu

alle Schichten dieses Riesenreihes seien dür den Nibilizmus Kösten genehmigt worden. Demnächst erfolgte die Feststellung Frankrei sei nit zu | ver Etats für 1880/81 und die folgenden Jahre, und zwar: a. des. Hauptetats mit 14750 6, b. des Etats für das Landarmen=-

wesen mit 105 300 s, c. des Etats sür das Arbeits- und Land- armenhaus in Kosten mit 110500 6, überhaupt mit 230 550 s in Einnahme und Ausgabe abschließend. Wegen der Etats= Veberschreitungen bei der Verwaltung des Landarmen- und Korrigendeuwesens für 1877 bis Gnde März 1879 in Höhe von 77 521 -/6 28 3 ist Jndemnität ertheilt worden. Die Erhöhung der Remuneration für den evangelischen Geistlichen an der Korrigendenanstalt zu Kosten wurde abgelehnt, dagegen der Wittwe des verstorbenen Anstaltearztes Kunze eine- ein- malige Unterstüßung von 300 s zugewendet. Eine nach-

1 gesuchte Subvention für die Universitätstlinik und Poliklinik

in Bres!gu ist abgelehnt.

,_ Oesterreich:Ungarn. Wien, 14. April. (W. T. B) Die von einem hiesigen Blatte gebrahte Meldung von der angeblichen Demission des Ministeriums findet, sicherem Vernehmen nah, keine Be Ae g. Das Mini: sterium hat über weitere Schritte noch keine Beschlüsse gefaßt.

Das Uebereinkommen zwischen der österreici- shen Regierung und dem ökumenischen Patriarchen in Konstantinopel wegen Negelung der Verhältnisse der gri e- chischen Kirche in Bosnien und der Herzegowina wurde am 6. d. M im Patriarchatgebäude in Konstantinopel unterzeihnet. Die Finalisirung des Uebereinkommens erlitt dadurch eine Verzögerung, daß die Pforte von dem Znhalte desselben Kenntniß zu erlangen wünschte, Nachdem dies in formeller Weise geshehen war, wurde ohne Weiteres zur Unterzeilhnung des Altenstückes geschritten.

Pest, 14. April. Das amtliche Organ des Kommuni-= fations-Ministeriums veröffentlicht in seiner heutigen Nummer Beiträge zur Wirksamkeit des Ministers Péchy, als Leiter des Verkehrsressorts. Die „Pester Correspondenz“ bringt aus dieser Studie mit besonderer Rücksicht auf das Eisenbahnwesen folgenden Auszug: Von 1875 bis 1880 wurden ausgebaut und dem Verkehre übergeben: die Orlöóer Grenzbahnstre@e der Eperies-Tarnower Bahn, die Raab: Oeden- burger, Tyrnau-Wagneustädter, Tyrnau-Szereder, Temesyáx- Karanjebeser, Groß - Surany - Jvankger, Jyvanka - Neutraer Linien, die Budapester Verbindungsbahn, die Linien Arad-Pankota, Pankota-Borosjeno, die St. Lörinczer Flügel: bahn, die Dalya-Vinkoveze-Broder, die Wagneustadt-Trentsiner, Karansebes-Drsovaer Linie, die Kronstadt-Tömöser Grenzsirecke, die Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn. Auf dem Gebiete dex Eisenbahngruppirung vollzog sih der Ankauf der Ostbahn, die Uebernahme der Donau-Drau-Bahn in die Staatsverwaltung, die Vereinigung der ungarischen Strecke der Eperies:Tarnower Bahn mit Kaschau-Dderberg die Uebergabe des Betriebes der Arad-Temesvárer Bahn an die Theiß-:Bahn, der Ankauf derx Waag-:Thati-Bahn durch den Staat, die Uebergabe der Orlóer Grenzstrecke in den B.trieb der Tarnow-Leuchower Staatsbahn. Das Ministerium hat mitgewirkt bei der durh die Ungarisch-galizishe Bahn erfolgten BetriebsÜüber- nahme der Dniester-Thal und dex Tarnow-Leluchower Staats- bahnen. Ferner wurden vorbereitet: Die Ablösung der Theiß- Bahn ; der Vertrag wurde am 11. d. mit Vorbehalt der Ge- nehmigung der Legislative unterfertigt ; der Ankauf dexr Agram- Karlstädter Bahn; der Vertrag wurde am 11. März d. J. unterzeihnet. Endlich wurde cin allgemeiner Gruppirungsplan angefertigt, in dessen Rahmen, die auf die Verstaatlihung der Siebeniürger Bahn bezüglihen Verhandlungen bereits be- gonnen haben. Das M S O wurde ah: gewickelt. Weiters besaßt sih die angeführt Studie mit den in der obigen Periode auf dem Gebiete der Tarifpolitik ein- gesührten Reformen und mit organischen Veränderungen.

Großbritannien und Jrland. London, 13. April. (Allg. Corr.) Bei den gestrigen Parlamentswahlen wurden im Ganzen nur neun Unterhausmitglieder gewählt, aber zum ersten Male seit dem Beginne der Wahlen sind keine liberalen Gewinne zu verzeihnen. Unter den Gewählten befinden sich Oberst Stanley, der Kriegs-Minister, für Nord- Lancashire, und Mr. Parnell für Meath- Jm Ganzen wurx- den bis jeßt 634 Parlamentsmitglieder gewählt, von denen 349 auf die liberale, 228 auf die konservative und 57 auf die Homerule-Partei kommen. Es find jeßt nux noch 19 De- putirte zu wählen. Die leßte Wahl, die für Orkney und Shetland , findet am 28. ds., dem Tage vor der Parla- mentseröffnung, statt. j;

Die Tagespvresse seßt die Erörterung über die mög- lihe Zusammenseßung des neuen liberalen Kabinets fort,

Sämmtlihe Führer der liberalen Partei werden gegen Donnerstag in London erwartet, worauf dieselben zu einer Berathung zusammentreten werden. Der Marquis von Hartington ist bereits von Lancashire in der Hauptstadt eingetroffen und empfing gestern mehrere hervorragende Mit- glieder der liberalen Partei. Mr. Glad tone trifft in we- nigen Tagen in seiner Stadtwohnung ein. Jn dem Schrei- ben, worin Mr. Gladstone den ihm zugedachten öffentlichen Empfang bei seiner Ankunft in London dankend ablehnt, heißt es u. A.: „Jh bin überzeugt, daß er (der Empfang) in den Augen Vieler, und nicht allein in denen unserer politischen Gegner ausfließlich, als ein zum ersten Male gemachter Versuch betrachtet werden würde, ein Herkommen öffentlicher

reudenbezeugung in der Hauptstadt des Landes anläß ih ér Katastrophe einer Regierung und einer politischen Partei herzustellen, und daß er Gefühle verwunden würde, die wik sowohl achten wie schonen sollten.“

Bs „Times“ wird aus Kalkutta vom 11. ds, ge meldet: j

Thibo’s Sol’n, der Thronerbe von Birma, ein erst

wenige Monate altes Kind, is an den Blattern gestorben. Der Bruder des verstorberen Königs, Paghan Meng, ist ebenfalls mit Tode abgegangen. Ex war früher König, wurde aber 1853 entthront und war fecitdem Staatsgefangeaer. Infolge dieser Mißgeschicke haben die Hofastrelogen dem Könige den Rath ertheilt, fcine Haupt- stadt nach Mount Shoko, dem ursprünglihen Siß der gegenwär® tigen Dynastie, zu verlegen. L /

15. April. (W. T. B.) Bis gestern waren 349 Li- berale, 235 Konservative und 63 Homeruler, einschließli 25 Anhänger Parnells, gewählt. Die Liberalen haben 57 Sige in den Städten und 49 in den Grafschaften gewonnen. Die Homeruler entrissen den Konservativen 7 Siye. Die Li- beralen haben über die vereinigten Konservativen und Home- ruler eine Majorität von 57 Stimmen. Der „Times“ ufolge unterläge es keinem Zweifel, daß das Kabinet be- floffen habe, sofort zurückzutreten.