1880 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zum Deusschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Nicßkamlklicges.

Preußen, Berlin, 19. April. Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (32.) Sizung seßte der Reichstag die te Berathung des Geseßentwurfs, betresfend die Abän- ng des §. 30 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- demokratie fort. Der Abg. Dr. Hänel erklärte, die Debatte habe ihm nirgends Veranlassung zum Eingreifen gegeben, da von keiner Seite neue Gründe für das Geseß oder gegen den Standpunkt seiner Partei E demselben vorgebracht worden seien. Die von den sozialistishen Abgeordneten gehaltenen Reden bestätigten zum großen Theil das Urtheil, daß, abge- sehen von der prinzipiellen Stellung, die Art und Weise der Handhabung des Geseßes äußerste Bedenken habe. Diese Aus- führungen litten zwar an großer Breite, aber es sei doch eine Reihe von Thatsachen angeführt worden, die weitaus die Grenzen alles dessen überschritten, was die Majorität des Apo ursprünglich bei Erlaß des Gesezes als Grenzen festgestellt zu haden glaubte. Er könne cine ganze Reihe von Thatsachen dem Vorredner zugeben, wenn aber ein solches Gesey einmal gegeben und in die Hände der Polizei gelegt sei, seien solche Uebergrifse der Polizei ganz natürli. Wenn man einmal zt derartigen weiten Begriffen gekommen sei, dann gebe es keine Grenzen mehr und die Polizeidiktatur, sei \ch!ießlih dasjenige, was man nicht nur für nothwendig, son- dern sogar jür ein Verdienst halte. Jn Konsequenz der Stellung, die seine Partei nun einmal diesem Geseg gegen- Über eingenommen habe, würden er und seine politischen Freunde für die von den Sozialisten beantragten Amendements stimmen. Er gebe aber den Antragstellern zu bedenken, ob sie nicht, wenn der Antrag zu §. 1 abgelehnt und damit die Stellung des Hauses markirt sei, das Haus dur Zurückziehung der Sa Anträge mit weiteren Abvstüimmungen verschonen ten. Der Abg. Frißshe beantragte, §. 2 des Gesezes vom 21. Dîtober 1878, nah welhem auf eingetragene Genossen- sasten und Hülsskassen das Verbot erstreckt werden könne, aufzuheben. Daß die schärfsten Bestimmungen gegen die Sozialdemokraten erlassen werden würden, habe er voraus- gesehen, daß man aber au Krankenkassen und andere Unter- stüßungsvereine aufheben werde, das hätte er nit geglaubt ; er und seine politishen Freunde oi der Hoffnung gewesen, daß man dem allgemeinen Gefühl der Menschlichkeit Rehnung tragen würde. Man habe aber im Gegentheil die E auf- gehoben, weil man geglaubt habe, daß er und seine Freunde dadur einen weiteren Einfluß auf die Arbeiter ausüben wür-

Berlin, Monag, den 19. April

Aenderung vorgenommen habe. Jn der Abkürzung fänden eine große Zahl von Männern einen Trost für das Votum, welches eine so große Zahl der deutschen Mitbürger außerhalb des Gesetzes stelle. Aber wer da glaube, daß der Ablauf des Geseßes au das Ende der sozialdemokratischen Bewegung be- deute, der irre si gründlich, der habe den Sinn dieser er- shreckenden Bewegung nit begriffen, dur die Verkürzung solle nur die Regierung daran erinnert werden, das Geseß mit größter Vorsicht anzuwenden. Der Kern seines ersten Antrags liege darin, daß er rihterlihe Entscheidung im Zweifelsfalle eintreten lassen wolle. Um dem Sozialismus die Nahrung fortzunehmen, müsse die positive Thätigkeit ein- treten, die den Arbeitern 1878 so voll und ganz versprochen worden sei; aberzu seinem Bedauern habe er nichts davon gemerkt. Wiederherstellung der Moral und der Religion müßte die Haupt- sache bilden. Er beobachte den Gang dieser Bewegung auf das Allersorgfältigste, weil er von einem etwas anderen Gesichts: punkte ausgehe, als die Polizei, die nur suche, wo sie mit dem Knüttel dreinschlagen könne. Er habe bemerkt, daß, während früher in ‘die Kreise der Arbeiter hauptsächlich sozial: demokratische Preßerzeugnisse eingedrungen seien, jeßt die Tendenz wesentli dahin gehe, Broschüren und Flugschriften in jede Werkstatt zu tragen, welche den Glauben ristlicher und aller anderen Religionsgesellschasten lächerlih machten. Diese Schriften fielen niht unter das Sozialistengeseß, sie fänden vielleiht Beifall in höheren Kreisen und diejenigen, welhe dem Volke nahe ständen, sagten ihm, wenn der Boden also vorbereitet sei, dann würden die sozialistishen Jdeen bald ganz allgemein werden, dann werde Feder Sozialist. Die jeßige Gesellschast beruhe nach allen Richtungen hin auf den Lehren des Christenthums und der positiven Religion; schaffe man diese weg, so habe man gar feine Basis mehr als die nackte Ge- walt, d. h. wer eine gute Faust hade, nehme, was er bekom- men könne und lasse den Rest den Anderen. Gegen Alles dieses geschehe gar nichts; ja diejenigen, welhe am meisten berufen wären, die Sozialdemokratie zu bekämpfen, habe man entfernt! Man knechte die Kirche, welche gegen jene Be- strebungen allein einen Damm bilden könnte. (Der Präsident bat den Redner, bei der Sache zu bleiben.) Er habe nur nachweisen wollen, daß, weil der Kulturkampf so lange dauere, man diese richterliche Jnstanz herstellen müsse, um ein dauerndes Aufgehen in die Sozialdemokratie zu verhindern. Nehme das Haus seinen Antrag an, so werde derselbe die Bewzgung auf bessere Bahnen leiten, als die Polizei allein vermöge.

Der Abg. von Kardorff erklärte, er müsse der Behauptung

des Vorredners, daß diescs Geseß bisher wirkungslos gewesen

den. Ein Ausspruch, den er vor drei Jahren gethan haben jolle, sei aus den Polizeiakten herausgesuht worden und als Motiv zur Auflösung einer Kasse gebrauht. Redner führte noch mehrere Beispiele an, und bat, diesen Paragraphéèn zu sireihen, da die ae thue was sie wolle, wodurch nur das Rechtsbewußtsein im Volke shwinden müsse ; von den in Aussicht gestellten positiven Maßregeln zur Bekämpfung der Sozial- demofratie sei nit mehr die Rede; die Wilhelmsspende sei zwar zu diesem Behuf gegründet, doch werde dieselbe vollstän- dig ihren Zweck verfehlen, da der Eintritt in dieselbe nur in Jehr beshränktem Maße dem Arbeiter möglich und die Anlage des Geldes in jeder Sparkasse vortheilhafter sei. Auf dieje Weise würde man die Sozialdemokratie eher fördern, als fie unterdrücken. Die Diskussion wurde ‘hierauf geshlossen und sämmtliche Anträge der Sozialdemokraten vom Hause abgelehnt. Der Abg. Dr. Et a0 stellte den Antrag, dem 8. 8 des Geseßes vom 21. Oftober 1878 folgende Fassung zu geben: Das von der Landesbehörde erlassene Verbot, sowie die An- ordnung der Kontrole ift dem Vereinsvorstande, sofern ein solcher im Jalande vorhanden if, durch scriftlihe, mit Gründen ver- sehene Versügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem VereinEvorstande die Beschwerde beim Reichsgeriht zu, welhe3 E a As der thatsächlihen Voraussetzungen zu er- ennen Yat. Die Beschwerte ist binnen vierzehn Tagen na der Zuftellung b: Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe er-

afiea hat. Die Beschwerde hat keine au?shiebente Wirkung.

Der Abg. Dr. Windthorst besürwortete seinen Antrag. Die Berwerflichkeit der sozialistischen Bestrebungen, ihre Gefähr- li@feit für Staat und Kirche würden von seiner Partei ebenso wie von allen- anderen anerkannt. Die Meinungsverschieden- heit beziehe fi nur auf die Methode der Bekämpfung. Dieses Geseh sei ein reines Präventivgesch, welhes alle Garantien persönlicher Sicherheit und sogar des Eigenthums durhbreche und eine große Zahl der Staatsbürger außerhalb des Gesetzes stelle. Er habe der Berathung desselben ausgeführt, daß man dur ein solches Vorgehen nur das Gegentheil von dem erreihen würde, was erreiht werden solle. Der Gang der Er- eignisse habe ihn von der Unrithtigkeit dieser Ansicht nicht Überzeugt. Er gebe dem System den Vorzug, das die Stammes- genossen Deutschlands, die Engländer AO En Uan fie die Be- kämpsung solcher Ansichten der Diskus on in Versammlungen Überließen, diejenige Partei, welche dieallgemeinen Gesetze verletze nach diesen Gesegzen behandelten, und im Uebrigen vertrauten, daß die Wahrheit siegen müsse über den Unsinn. Die sozialdemokra- tishe Bewegung werde jeßt hauptsählih von England aus geführt, die Herren, die hier erschienen, seien nur Handlanger der Londoner Führer. (Der Präsident erklärte eine solche Bezeichnung, angewandt auf Mitglieder des Hauses, für un- lässig.) Wenn man die Diskussion unmöglih mache, so änge man die Agitation immer mehr in geheime Schlupf- winkel zurück, und mache die Sozialdemokratie dadurch nur um so gefährlicher. Wenn er allein es zu sageæ hätte, K

würde er das Geseß niht mehr fortbestehen laffen; er abec nur eine einzelne Stimme. Die kommissarische Prüfung sei vorbei, die Anträge, welche seine Partei Ln habe, um das O dur einige Modifikationen erträgliher zu machen, und so die zum gemeinen Recht zu ermöglichen, seien von der Kommission zurückgewiesen worden. Er habe ih indeß éutsGloises, das Wichtigste derselben hier wieder einzu- bringen, da Kommission nur in Bezug auf die Zeit eine

Jei, widersprehen. Selbst die Gegner des Geseßes hätten an- erkannt, daß das Geseg auf die Sozialdemokratie ernüchternd, also wohlthätig gewirkt habe. Dieses Geseß sei ein aus E lihes. Verwaltungsgeseß, seine Fassung sei für die richterli Judikatur durhaus nicht geeignet. Er wünsche au, später einmal die ganze Materie im gemeinen Ret zu ordnen, aber für den Augenblick sellien sich diesem Bestreben unüberwind- liche Hindernisse entgegen. Er müsse auch der Behauptung des Vorredners widersprechen , daß bisher keine positiven Maßregeln gegen die Sozialdemokratie getroffen worden seien. Er erinnere nur an die Anträge des Abg. Stumm, an die Anträge zur Abänderung der Gewerbe-Ordnung, und an die neue Wirthschaftspolitik, welche den Arbeitern dur reicheren Verdienst helfe. Deshalb bitte er, die Anträge Windthorst abzulehnen, und das Geseg in der Kommissionsfassung an- zunehmen.

Nach S@hluß der Diskussion führte der Referent Abg. Dr. Marquardsen aus, die präventive Natur dieses SeIees schließe eine streng rihterlihe Würdigung der Handhabung desselben aus. Es handele sih niht um ein reincs Rechts- geseß, denn die Gesichtspunkte der Angemessenheit und Zweck- mäßigkeit müßten vielfah die Entscheidung beherrshen. Der Thatbestand des §. 1 entziche sih einer streng juristischen Auffassung. Es müsse auch im Jnteresse des Neichsgerichts selber vermieden werden, demselben Aufgaben zu stellen, welche über die reine Rehtsprehung hinausgingen und in das politishe Gebiet hinübergriffen. Er bitte also den Antrag Windthorst zu §. 8 abzulehnen.

Der Antrag Windthorst wurde. sodann abgelehnt und 8. 8 in der ursprünglihen Fassung genehmigt.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, den §. 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 folgende Fassung zu geben:

Versalnmlungen, in denen sozialdemokratishe, sozialistische oder fkommunistische auf den Umsturz der besteheuden Staats- oder s gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind a en.

Versammlungen, von denen dur Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ijt, daß sie zur Förderung der im erften Absaye be- zeihneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten. Auf Versammlungen zum Betriebe der den Reichstag oder eine Landes- vertretung betreffenden Wahlangelegenheiten nah ausgeschriebener Wabl erjtreckt sih diese Beschränkung nicht

Den „Versammlungen werden öffentlihe Festlichkeiten und Aufiüge gleichgestellt.

Der Abg. Dr. Windthorst empfahl die Annahme seines Aan, der U den Zweck habe, die in der Verfassung garantirte freie Wahl zu schüßen. M

Sonnemann führte aus, er könne in den Ver- änderungen der Gewerbeordnung und in den shußzöllnerischen

Maßregeln durchaus keine positiven Schritte zur Beseitigung

der Sozialdemokratie erblicken. Nach §. 9 sollten solche Ver-

ungen aufgelöst werden, in denen sozialistishe Be- rebungen zu Q und Versammlungen vorher ver- boten werden, bei denen Thatsachen vorlägen, welche auf die

Förderung sozialistisher Bestrebungen schließen ließen. Ueber

die Anwendung dieses Paragraphen sei viel gesprochen wor-

den. Jede Partei habe darüber ihre eigene Anficht. Aber in den doch wohl allein authentischen Aus ührungsbestimmun- gen des Ministers Grafen zu Eulenburg sei gesagt, daß dieser Paragraph loyal und gegen Niemand anders als gegen die Sozialisten angewendet werden olle, und gegen diese nur dann, wenn die Merkmale des Geseßzes, die Vicderung ge-

meingefährliher Bestrebungen, vorhanden seien. Zu seinem Bedauern sei dieser Paragraph nicht in diesem Sirde ausge-

IS8S8O.

führt worden. Namentlich habe man Wahlversammlungen der Sozialdemokraten, in denen sie sich j2der ‘ozialistischen ‘Agita- tion enthalten hätten, verboten, fo in Breslau, Hamburg, in Magdeburg und in Chemniz. Wenn nun auch der Abg. von L den Vorzug des Geseges in der dadur hervorgerufenen rnüchterung erblicke, so sei er (Nodrerd doch der Meinung, daß die Entziehung so wichtiger bür- L Rechte ganz entgegengesezte Gefühle wachrufe. as nun den §. 9 anlange, so sei allgemein behauptet wor- den, derselbe sei in loyalster Weise nur gegen die Sozialisten angewendet worden. Jndessen habe er persönlich erfabren, daß andern Parteien gegenüber niht izuner loyal verfahren sei. Jn München habe seine Partei, die deutsche Volkspartei, welche bekanntlih durhaus gar feine sozialistishen Tendenzen verfolge, eine Versammlung zur Berathung über die Militär- vorlage anberaumt gehabt, in welcher ihm das Referat über- tragen worden sei. Diese Versammlung, zu welcher alle Partei- genossen und Freunde der demokratischen Sache eingeladen ge- wesen seien, sei aufgelöst worden, und zwar auf Grund des Sozia- listengeseßes, weil in der Versammlung eine größere Anzahl von Sozialisien anwesend gewesen sei. Was das Verbot betreffe, so wäre, wenn Alles wahr wäre, was die Polzei behaupte, das Verbot troßdem nicht berechtigt gewesen. Es fei aber auch eine Erklärung des Vertrauensmannes der deut- {en Volkspartei in München erschienen, welche diesen Be- uptungen widersprece und gleichzeitig hervorhebe, daß neun ehntel der Versammlung aus Mitgliedern des Mittelstandes und des besseren Bürgerstandes zusammengeseßt gewesen sei, nur ein Zehntel seien Arbeiter gewesen, es stehe ader noh nit fest, daß es Sozialdemokraten gewesen seien. Der Polizeibeamte habe troßdem die Versammlung mit der Be- merkung aufgelöst, er sche Anhänger der Sozialdemokratie im Saale, und unter Bezugnahmè auf das Sozialistengesez. Es hätten indeß noch keine Verhandlungen stattgefunden, sondern nur die Konstituirung des Bureaus. Wie wolle man das recht- fertigen? Die Auslösung hätte doch nach §. 9 erst stattfinden können, wenn in der Versammlung selbst die be- zeichneten Bestrebungen hervorgetreten wären. Das hätte aber garniht geshehen können, weil nur die for- melle Ansprahe des Vorstandes erfolgt gewesen sei. Eine andere große Versammlung sei aufgelöst, weil einige Sozialisten in derselben anwesend gewesen seien. Jn München, der drittgrößten Stadt des Deutschen Reichs, sei die Auf- lösung durch ein rechtsfundiges Mitglied der Polizeiverwaltung

erfolgt, wie man zugeben werde, in völlig ungerechtfertigter Weise. Was solle man erst von der Handhabung des Ver- sammlungsrechts in kleinen Städten erwarten? Man sei der bloßen Polizeiwillkür Preis gegeben, - es gebe absolut keine Gewähr de daß noch irgend eine Partei Versammlungen abhalten könne. Jn München habe man allgemein ein Ge- fühl der Beshämung darüber empfunden, daß solche polizei- lie Uebergrisse möglih seien. Und nicht blos in Bayern, auc in Sachsen seien solche Fälle vorgekommen. Er- begreife nicht, wie einzelne Mitglieder des Centrums, welthes doch seit 8 oder 9 Jahren so sehr viel durch die Ausnahmegesezgebung gelitten habe, si veranlaßt finden könnten, für die Erneuerung des Sozialijtengeseßes zu stimmen. Auf das Recht der Wahl- versammlungen habe Jede Partei ein A Recht. Er sei nach reifliher Ueberlegung zu der Ansicht gekommen, daß nur dur eine Beseitigung, nicht durch Amendirung des Paragraphen diesen Mißständen abgeholfen werden könne und werde deshalb gegen denselben stimmen, jedenfalls aber für das Amendement Windthorst, weil ohne Gestattung der Wahl- versammlungen das allgemeine Wahlreht niht mehr bestehe. Es sei Sache der Majorität, aus den von ihm und anderen vorgebrahten Beschwerden die Konsequenzen - zu ziehen und bei der dritten Lesung darauf bezügliche Anträge zu stellen. Besonders hierzu erge: sei aber die liberale Partei, welche erst jüngst durch den Abg. Ridert erklärt habe, daß fie an den Grundsäßen des Liberalismus festhalten wolle. Der Abg. Ridert habe bei diesem Anlaß erklärt, daß die Nation stolz sein könne auf die Geseße, welhe durch das Zusammenwirken der Konservativen und Nationalliberalen zu Stande gekom- men seien. Wenn es wahr sei, wie ein berühmter Staats- mann und Geschichtss{hrciber sage, daß die Gesche die hervor- ragendsten und lehrreihsten Denkmäler der Geschichte seien, so hätten sich diese Parteien durch das Sozialistengeseß ein Denkmal geseßt, auf welches stolz zu sein der Neichstag keine Veranlassung habe.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ober-Regierungs- Rath Herrmann entgegnete, in Bezug ge A den Münce- ner Vorfall ftehe den Betroffenen das Recht der 4 shwerde an die vorgesehte Behörde zu. Von diesem Recht sei Gebrauch gemacht worden und er könne die Prüfung des Ver- fahrens dem geordneten JInstanzenzug der Behörden überlassen. An dieser Stelle welle er ein bestimmtes Urtheil über die Berechtigung oder Nichtberehtigung der Polizeidirektion in München É ihrem ne aae niht abgeben. Nachdem aber der Abg. Sonnemann die rheit der thatsählihen Erörte- rungen in dem Bescheide bestritten habe, wolle er doch den Vorgang klar stellen. Der Vorstand der deutschen Volkspartei in München habe an Stelle der verbotenen Volksversammlung eine Parteiversammlung angemeldet, und zwar unter der Erklärung, daß Ferselbs die anwesenden Sozial- demokraten zum Verlassen des Lokales bei der Er- öffnung der Versammlung auffordern würde. n Baue dessen sei die Anzeige niht beanstandet. ie

der in dem größten Saale Münchens Versammelten 1000 deirogen. „Davon hätten 150 der Volkspartei ange-

200 seien Neugierige der liberalen und ultramontanen artei gr der Sozialdemokraten. Bei der Eröff- Bin abe der Vorsißende nicht seinem Versprehen gemäß die Sozialdemokraten zum Verlaffen des Saales veranlaßt, son- dern sie nur zur Paffivität ermahnt. er räsident habe das unter aktiver Mitwirkung der Sozialdemokraten gewählte Büreau vorgeschlagen, welches auch bestätigt sei. Darauf sei die Versammlung aufgelöst, weil man angenommen tee daß die Versammlung mit der verbotenen identisch sei. Uebrigens

glaube er, daß, selbst wenn die Angaben des Abg. Sonne- mann rihtig wären, ein einzelner Jrrthum einer Polizei-