1880 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

272. Holzkohlen.

273. Rorkbolz, auch in Platten und Steiben.

274. Lobkuden (auëgelaugte Lohe als Brennmaterial).

Aus 282. Robe Knochen (als Schnißstoff), Hufe und Klauen, Mus &elshalen (mit Ausnahme der Perlmutterschalen).

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83, Holzborke und Gerberlohe. 984. Bau- und Nußbholz, roh oder blos mit der Axt vor- gearbeitet : europäisches, hartes. *) ; 285. Bau- und Nuyßholz, roh oder blos mit der Art vor- gearbeitet: europäishes, weiches, *) 286. Außereuropäishe Per (Cedern-, Eben-, Jacaranda-, o

Mahagoni-, Polisander-, bolz, Pitsch-pine-, Teakholz u. dergl.). 287. Bau- und Nußholz, gesägt oder auf anderem Wege vor- gezbeilet oder zerkleinert: Faßdauben und ähnlihe Säg- oder chnittwaaren; alle diese Gegenstände aus europäishem hartem

Holz.

283. aus europäishem weidem Holz.

289. Ungeshälte Korbweiden und Reifenstäbe,

291. Geshälte Korbweiden. s

295. Holz in ges{nittenen Fournieren und uneingelegte Parquet- bodentheile.

303. Hopfen.

316. Kautschuck und Guttapercha, roh oder gereinigt.

372. Iute, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt. î

373. Manillahanf (auh mexikavische Fiber) und Kokosfasern, roh, geröftet, Fryroen oder gehechelt.

425. Heringe, gesalzene.

455. Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt.

489, Feste Rückstände von der Fabrikation fetter Oele, auch gemahlen (Delkuchen, Palmkernkuchen, Kokoskuchen u. 1.)

489. Halbzeug aus Lumpen, gebleiht oder ungebleicht.

520. Steine, rohe, oder blos behauene.

521, Mübhlsteine, auch mit eisernen Reifen.

527. Steinkohlen. :

528. Koks.

529, Braunkohlen.

530, Torf, Torfkoblen.

Aus 542. Frische Fische. :

548. Gewödhnlihe Mauersteine ; feuerfeste Steine.

549. Dacziegel, Thonröhren, nit glasirt. i! :

551, Glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfließen ; ar(hi- tektonishe Verzierungen, auch aus Terrakotta.

573. Swafwolle, roh, auch gewaschen.

574. Alpaccawolle,- Kashmirwolle, Kameel-, Ziegen- und Angora- haar, roh, auch gewas{hen. 5

576. Andere Haare (mit Ausnahme der Menschen- und Pferde- haare, sowie der Borsten).

577. Shoddy, Flockwolle, Kämmlinge.

*) Als harte Hölzer gelten insbesondere: Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Kern- und Steinobstbaum, -Nußbaum, Ulme; als weiche: Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Grle, Linde, Pappcl, Roß kastanie, Weide.

Die Nummer 10 des Reichs-Gesebßblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1375 das Geseß, betreffend den Wucher. 24. Mai 1880, und unter

Nr. 1376 die Bekanntmochung, betreffend Abänderun

Vom

Regierungsbezirk Bromberg. (Inowrazlawer Stadtwappen.) Anleiheschein der Kreisstadt Jnowrazlaw. Buchstabe Bs neh

Provinz Posen.

S V

üter P 8 Reich8mark. ; Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 30. April 1880 Weep-Sammtung pro 18 . » « Und Amté- blatt der Königlichen Negterung zu Bromberg vom . . ten

IRSO ME «S, e D

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Wir Magistrat der Kreisstadt Inowrazlaw urkunden und be- kennen s agi daß der Inhaber dieses Anleihescheins ein der Stadt dargelieheues Kapital von ....--- Reichêmark, dessen Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu KommunalzweFen auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. April 1880 auf- genommenen Darlehns von 210 Reichêmark.

Die Rüctzablung dieses Gesammtdarlehens von 210000 Reichs- mark geschieht vom Jahre 1881 ab, binnen spätestens 38 Jahren nach Maßgabe des festgest.llten Tilgungsplanes derart, daß die in diesem mit jährli Cinem Prozent des gesammten Anleihekapitals, unter Hirzurehnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, aus- geworfenen Tilgungébeträge in den Stadthaushaltsetat aufgerommen und aus diesem Tilgungsstock die Anleihescheine eingelöft werden. Die Folgeordnnng der Einlösung der Schuldverschrei- bungen wird durÞ das Loos bestimmt. Die Auéloosung erfolgt von 1881 ab, alljährlich im Monat Februar dur den Magistat. Die Auszahlung des Nennwerthes wird an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bewirkt.

Die Stadtgemeinde Inowrazlaw bebält sich das Recht vor, dea Tilgungéstock dur größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- lie noch umlaufende Sculdvershreibungen mit se{smonatlicher Frist auf einmal zu fündigen. Den Inhabern der Anleihescheine steht kein Kündigun zu. Die anégeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück- ¡ahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemacht werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zablungéêtermine in dem „Deutshen Reihë- und Preußi- ichen Staats-Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Bromberg und in einer in Bromberg erscheinenden, von dem unterzeihneten Magistrat auszuwählenden Zeitung.

_ Sobald eines dieser Blätter eingehen sollte, wird von dem Ma- gistrat an Stelle tefselben, unter Zustimmung der Königlichen Regie- rung zu Bromberg, ein anderes bestimmt werden.

Bis zu dem e, an dem solchergestalt das Kapital zum Nenn- werthe zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Raten, am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährli verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. *

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinéscheine, beziehungsweise dicser Sc{uldversreibung bei der Stadthauptkasse zu Inowrazlaw und zwar au in der nah dem Eintritte des Fälligkeits!ermins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Einlösungéstellen in Berlin und Bromberg, welhe in den vorbenannten Blättern werden b.zeihnet werdey, bei diesen jedoch nur nährend eines halben Jahres nach der Fälligkeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereidten Schuld- vershreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spä- teren Fälligkeitétermine zurüdzuliefern. Für tte fehlenden Zins-

der Säße der badischen Uebergangëabgabe und Steuerrüd- vergütung für Branntwein. Bom 20. Mai 1880. Berlin, den 31. Mai 1880. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preufena-

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Direktor der fiskalishen Steinkohlengrube Dudweiler Zägersfreude bei Saarbrücken, Bergrath Hoer- necke, zum Ober-Bergrath zu ernennen; sowie } dem Kaufmann und Bankier Jacob Bernstein M Königsberg i. Pr. den Charakter als Kommerzien-Rath, und dem Kaufmann Carl Otto Sigismund Heinß in Berlin den Charakter als Kommissions-Rath zu verleihen.

Berlin, den 31, Mai 1880,

Se. Königlihe Hoheit der Großherzog von Sawsen ist gestern Abend nah Weimar zurüdckgereist.

PriviTeginm wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- leibesheine der Stad T im Betrage von

Wir Wilhelm, -von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Na(dem der Magistrat der Kreisstadt Jnowrazlaw im Einver- nisse mit der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, ur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines öffentliben Schlacht- hauses und einer Wasserleitung, sowie zur Abtragung bereits vorhan- dener städtisher Schulden eine Anleibe von 210 # aufnehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Bn versehene Stadt-Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 der Stadt Jnowrazlaw dur R 0e Privi- legium die Genehmigung zur Ausftellung auf den Inhaber lautender Anleibescheine im Betrage von zweihundert und zehntausend Mark, welche in folgenden L t 25 Stü zu 2000 50 000 100 Stück zu 1000 A = 100000 40 Stôdck zu 500 A = 20000 200 Stück zu 200 A = 40000 M nach dem anliegenden Mutter und unter Beifügung von Zinsscheinen and Anweisungen, nach den anliegenden E auszufertigen, mit viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläu- biger unkündbar, und na der durch das Loos zu bestimmenden Sotgeordnung ‘und dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 881 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglicben nominellen Schuldkapitals, unter Zuwahs der Zinsen von den ge- tilgten Shuldraten, zu tilgen sind, aber auch Seitens der Schuld- nerin mit 6 monatlicher Frist gekündigt werden können, mit der rechtliden Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus ler ongrlaen Rechte, ohne. die Uebertragung des Eigen- thums nahweijen zu brauen, geltend zu mawen befugt ift. Durch vorftehendes Privilegium, welches Wir vorbehalilich der Reie Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der

AODEIMENE eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über-

_ Urkundlich unte beigedrucktem König liben Zusi Á P LOS Hagen, Unterschrift unb

Gegeben Wiesbaden, den 30. April 1880. Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter.

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scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. i: 2 Die auégeloosten, bezichungsweise ey Kapitalbeträge, welche innerbalb dreißig Jahren nad dem Rückzahlungêtermine nit erboben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ab- lauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadikommune. L: Das Aufgebot und die Kraftloterklärung verlorener oder vernithte- ter S(uldverschreibungen erfolgt na Vorschrift der §8. 838 u. f. der Civilpcozeßordnung für das Deutsche Reich vom 309. Januar 1877 (Reiché-Ges. Bl. S. 83) bezw. nah §. 20 des Aus]ührungögeleyes Sr Fuilyen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G. S.

Zinsscheine können weder aufgeboten no fir krafilos erflärt werden. Doch soll Demjenigen, der den Verluft von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Dung bei dem Magistrate anmeldet und den itattgehabten esiß der Zinsscheine durch Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dabin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldv-rshreibung find zehn halb- jährige Zinsscheine ausgegeben. L

Die Ausgabe einer neuen Zinésscheinreihe erfolgt bei der Stadt- bauptkasse zu. Inowrazlaw gegen Ablieferung der der älteren Zins- scheinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verlufte der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinéscheinreihe an den Inhaber der Sguldverschreibung, sofern deren Vorzeigung vor Ablauf der Zins- verjährung geschehen ift.

ur Sicherbeit der hierdurch cingegangenen Verpflichtungen baftet

die Stadtgemeinde Inowrazlaw mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft,

Defsen zu Urkund baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Jnowrazlaw, am .…. ten . ._. . , . 1880.

(Trockenftempel.) Der Magistrat. ; / (Eigenbändige Unterschrift des Dirigenten und zweier Magistrats- mitglieder.)

Eingetragen Fol. . „.,. Nr. der Kontrole.

Regierungsbezirk Bromberg.

i ; Provinz Posen gt tSein

L Reibe zur Schuldverschreibung der Kreisstadt Juowrazlaw Buchstabe . .… . Nr. .…, Be ais) s div Reichsmark zu vierundeinhalb Prozent Zinsen, be N OIGEL «a at Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinss{eines empfängt gegen dessen Rück- Dabei «5 «N aan 18 „. und späterhin die Zinsen der vorbezeichneten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom... Rees mit (in Buchstaben) . . .. Mark . . . Pfennigen bei der

8 a Stadthauptkasse zu Inowrazlam und bei den, dur die in der Schuld- Os bezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungs- ellen. S L dél 2 R 18, (Trockenstempel.) Der Magistrat. x (Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und zweier Magistrats- Dieser Zinsschein ist L ug dessen Geldbetrag nicht ieser Zinsschein ungültig, wenn dessen etrag n innerbalt vier Jahren nach der Fälligkeit, vom S{luß des be- treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen. E

Anweisung

: zum Anleiheshein der Kreisstadt ustabe . . . Nr. 2 lie n D

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt zu der obigen Stbuldvecklkeriinng * der Keeatae c reren Rbtthahe

. . . te Reihe von Zinétscheinen für die fünf Jahre 18 , . h bei der Stadthauptkasse zu Jnowrazlaw, Me nit M Seitens des als solchen \sich ausweisenden Inhabers der Schuld-

versreibung dagegen Widerspruch erhoben ist. Jnowrazlaw, den . „A ees A A (Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften des Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.) Anmerkung. Die Unterschriften des Magistrats-Dir enten und der beiden Mitglieder dürfen unter den Zinsscheinen und Anweisun- Mm 3 En oder Focitmtieempas S werden, doch muß eder Zinsschein bezw. jede Anweisung m enhändigen Namens- unterschrift cines Kontrolbeamten versehen T Qorus U

Staats-Ministerium.

Der bisher bei dem Geheimen Staatsarchi i R Ode ehrer E D. Nr Bic Arnold Bee mann em atsarhive zu Jdstein als Archiv- kretär angestellt worden. ; rio

Finanz-Ministerium.

Der Kataster-Sekretär Steinbrüdck in Hannover i Stcuer-Jnspektor ernannt worden. Wi ft zum

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Seminar-Hülfslehrer Merk zu Neuzelle is unter Beförderung zum ordentlihen Lehrer an das : Seminar in Drossen verseßt. Sullehrer

Ministerium der öffentlichen Arbeiten,

__ Dem Ober-Bergrath Hoernedcke ist die Stelle eines teh: nischen Mitgliedes bei dem Ober-Bergamte zu Halle e A E As

( r bisherige Bergwerks-Direktor z. D. Heyder i Direfior der fisfalishen Steinkohlengrube Dibwellee Wn freude bei Saarbrüdcken ernannt worden.

Die Königliche Eisenbahndirektion zu Magdeburg ist mit der Anfertigung der generellen Notatbeiseit für Aen M bahn untergeordneter BedeutungvonQuedlinburg über Fle Eilerbahn nah Fr IDE im Ans@luß an eine so enbahn von nigerode na enburg resp. Harzburg beauftragt worden. y E g fp

Ane tge, betreffend die Veröffentli6ung der Meßtijch-Aufnah- men vom Preußischen Staate im Maßstabe 1:25(00 der natürlichen Länge.

__Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12. November v. J. wird bierdur bekannt gemat, daß außer den bereits publizirten 87 Meßtischblättern von der Provinz Schleëwig-Holstein folgende Einundfünfzig Blätter von der Aufnahme des Jahres 1878 er- I: Saditale!e e

__Lintrup, ottburg, - dstrup, Hügum, Rödding, Jels, Hvidding-Ufer, Hvidding, Spandet, Gramm, Skrydftrup, Haff-Sand, Kirkeby (a. d. Insel Röm), Bröns, Arrild, Branderup, Rauberag, Lift, Jerpstedt, Schads. Lügumkloster, Bedstedt, Jordkird, Wester- Tand, Emmerleff-Klifff, Horébüll, Midlum, Leck, Wallébüll, Kniep- Dans. Nieblum, Wyk, Ocholm, Bredstedt, Dresdorf, Gr. Jörl,

ee-Sand, Wobbenbüll, Visl, Simonsberg, Tönning, Friedri- stadt, Süderstapel, Weddingstedt, Tellingstedt, Dellitedt, Hamdorf (Kreis Rendéburg), Bokelholm, Blauort, Buschsand (West) und Busc&sand (Oft). Außerdem Find zwei Blätter von der Hamburge- cen Ivsel Neuwerk (West und Oit) veröffentliwt worden.

Jedes dieser 53 Blätter, sofern es kein maritimes Gebi:t enthält, rexräsentirt durWs@{nitilih eine Fläche von 2,2 geogr. Qu.-Meilen. Das Blatt Westerland enthält au eine „Uebersict der Höherlage des Mittelwassers an den Pegeln der Ost- und Nordsee, sowie des mittleren Fluth- und Ebbestandes gegen den Normal-Nullpunkt, auf welchen sich alle absoïuten Höbenangaben des deutschen Festlandes in den neueren Kartenblättern beziehen.“

Der Preis eines Blattes beträgt Ei ne Mark, und kann dasselbe va vorgängiger Bestellung dur jede Landkarten-, Buh- und Kunst- handlung bezogen werden, ohne daß die Käufer verpflichtet find, mebr als ein Kartenblatt dicfes Werkes zu nehmen.

Der General-Kommissions-Dekit ist der Simon S chr opp’s{hen Hof - Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.

Berlin, den 29, Mai 1880.

Königliche A LUNET- SPERANMEs *% Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberft und Abtheilungs-Chef.

Nicßtamilicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Am Sonnabend Nadmittag 4 Uhr fand im Weißen Saale des König- lihen Schlosses ein Paradediner statt, zu welchem die Einladungen an die Prinzen und die Prinzessin: nen des Königlichen Hauses, die fremden Fürstlichen Perjonen die Generalität, die aktiven Staats-Minister, die in der Parade gestandenen Stabsoffiziere und die Militärbevollmäthtigten ergangen waren.

ur Rehten Sr. Majestät des Kaisers und Königs saßen Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprin- \sin, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sa en, die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, der Prinz Albrecht, der Prinz Wilhelm, sowie der Prinz August von Württemberg, Zhre Hoheiten der Erbprinz von Sa Len-Mei- ningen, der Prinz von Anhalt und Se. Durchlaucht der Prinz M von DRZASIO, Zur Linken Sr. Majestät hatten laß genommen Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Frie- drih Carl, Se. Kaiserliche und Köni liche Hoheit der Kron- prinz, Jhre Dur(laucht die Prinzessin Ae von Hohen- zollern, Wu Königlichen Hoheiten der Prinz Friedri Carl und der Prinz Alexander, fowie Se. Hoheit der Herzog Paul von Medcklenburg-Schwerin. Gegenüber Sr. Majestät faß der Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Kameke.

Die Tafelmusik stellte das Garde-Füsilier-Regiment. Nach beendigtem Diner nahmen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in der Bildergallerie den Kaffee ein.

* Zhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie Zhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen am Sonnabend O nach Berlin.

Se. Kaiserliche Hoheit verließ den Zug bei der ärterbude IV. und begab Sich von dort zu Pferde direkt nah dem Tempel-

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