gesuchte Mittelpartei, weil die Mitglieder dieser Partei nit gewohnt seien, nah den höthsten Staats- und Reichsämtern zu jagen. Es sei {hon darauf hingewiesen, daß der Staats- gerihtshof nit fortbestehen dürfe. Selbst ter Shweizer Na- dikalismus habe die Uebernahme dieses Maigeseßes abgelehnt. Das Centrum wolle nur Erkenntnisse der Oberen, nicht eines kirhlihen Gerichts. Auch die österreihishe Geseßgebung [Gliese den Gedanken aus, daß ein Priester dur den Staat n seiner kirhlichen Thätigkeit gestört werden könne. Selbst das Brodkorbgeseß habe keine Wirkung gehabt. Die katho- lischen Bischöfe und Priester hätten bewiesen, daß für sie die Kirche nit die Milchkuh sei, sondern daß nur das ideale Interesse sie leite. Wer das Bemlihen der Staatsregierung, durch diese Vorlage die jeßige Situation zu verbessern, als ein Einschlagen des Weges nah Kanossa bezeichne, der ver- leumde tie Regierung. Was sei denn der Gang Heinrich IV. nach Kanossa gewesen; Gregorovius habe gesagt, es sei der Sieg der moralischen, dur die Kirhe repräsentirten Macht
artige Seiten dar, sür die vielleicht nur wenige Mitglieder des Hauses bindende Erklärungen für seine Partei in der jeßigen Lage abzugeben vermöcten, sondern eben nur Gesichts- punkte, welche die Frage als diskutabel anerkenntcn. Er be- schränke sich dabei auf das Widchtigere. Vermöge die Staats- regierung überzeugend nachzuweisen, daß es im Augenblick niht an dem E Personal fehle, um tausend er- ledigte katholische Pfarren mit Personen zu beseßen, die den Erfordernissen der preußischen Landesgesebe buchstäblih ge- nügten, so könne nach dem Grundsaß im ossibilinm nulla obli- gatio von den Erfordernissen für die nä ste Beseßung etwas nachgelassen werden dur Dispensation pro hoc casu auf kurze Zeit. Etwas anderes dagegen wäre eine Dispensation von diesen Geseßgen überhaupt na dem Ermessen der zeitigen Ministerverwaltung, die mit dem Zweck und Charakter solcher Geseße unvereinbar sei. Habe sich ferner ein Hinder- niß der Einsetzung anerkannter Bisthumsverweser aus der neu eingeführten Formel ihres Eides ergeben,
über einen rohen Despoten gewesen. Nicht das Papsithum habe die Krone in Kanossa erniedrigt, sondern der unwürdige Vertreter derselben, als derselbe ungerufen in Kanossa er- schienen sei und Neue geheuchelt es um seine Krone zu retten, deren ihn die deutschen Fürsten für unwürdig erklärt gehabt hätten. Obgleih das Centrum der Ueberzeugung sei, daß auf dem in der Vorlage eingeshlagenen Wege ein Frie- den zwischen Kirhe und Staat nicht zu erzielen sei, so werde seine Partei doch in die fommissarishe Berathung derselben willigen und sie zu amendiren versuchen, ohne damit den un- veräußerlihen Rechten der Kirche etwas zu vergeben. N Der Abg. Dr. Gueist erklärte, es sei au für seine poli- tishen Freunde s{wer, zu dieser Vorlage eine vorläufige Stellung zu nehmen. Seit wenigen Jahren sei in Preußen der gute parlamentarishe Brauch verlassen worden, wichtige Regierungsvorlagen dur wenigstens einen Minister persönlich einzuführen, und im Namen der Staatsregierung die leitenden Gelihtspuntkte der Vorlage ausführlih darzulegen. Eine ge- druckte Vorlage #o überrashenden Jnhalts ohne solche Ein- führung irre in der Welt herum, wie ein elternloses Kind, als eine reie Quelle für Mißverständnisse, Miß- deutungen und voreilige Entshlüsse. So weit die BVor- lage ohne eine umfassende Einführung verständlih gewesen sei, sei sie in weiteren Kreisen seiner politischen Freunde etwa dahin verstanden worden, daß die Staatsregic- rung ihr gegebenes Versprechen, einen modus vivendi mit der römish:katholishen Kirche zu suchen, in dieser Vorlage fort- seße, daß aber ein modus vivendì nit anders zu finden sci als unter lebenden Personen. Die römische Kurie scheine zu keinerlei Konzession geneigt, man \{eine in Rom über die ganz eigenartigen deutschen Verhältnisse so ungenügend untzr- rihtet zu sein, daß die Unterhandlungen erfolglos geblieben seien. Der katholishe Volkstribunat, der auf Grund allge- meiner Volkswahlen die Interessen der römischen Kirche ver- trete, habe bisher no in feinem Punkte ein Entgegenkommen gezeigt, und sei nah der Verfassung der römischen Kirche auch nicht legitimirt irgend eine positiv verbindliche Erklärung ab- zugeben. Viele von seiner Partei hätten daher das iel dahin aufgefaßt: Die Regierung wünsche mit deutschen Bischöfen und deutsher Geistlichkeit zu verhandeln, um überhaupt wirklide Personen vor sich zu haben, bei denen ein Verständniß und ein ernstes Juteresse für die Lage der Kirhe vorauszusezen sei. Dieser Gesichtspunkt erscheine als ein niht unberechtigter, und wenn man ihn anerkenne, würde man auch die Säilußsoloëcuna gelten lassen müssen, daß eine Wiederbesezung der erledigten Bischofs- sibe und der erledigten Pfarren nicht nur selbstverständlich im näwhsten Jnteresse der Kirche, sondern auch im Interesse der Staatsgewalt liege. Es frage sich nur, ob die entgegen- stehenden Hindernisse si beseitigen ließen, ohne den dauernden Interessen des Staats Abbruch zu thun. Jn dieser Be- ziehung böten aber die gema@ten orshläge jéhr verschieden-
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so erscheine die Frage disfkutabel, ob pro hoc casu etwa nah dex älteren Weise gzu- ver ahren sei. Es erscheine das diskutabel, da die Meinungen über die Noth- wendigkeit jener Eidesformel von Anfang an getheilte gewesen seien, da jene Eide durch päpstliche Dispensation ihren binden- den Charakter verlören, und deshalb zu keiner Zeit eine erheh- liche Wirksamkeit gezeigt hätten. Etwas Verschiedenes dagegen wäre die Wiedereinseßzung von Bischöfen, denen auf Grund ihres Widerstands gegen die Staatsgeseze die Ausübung ihres Amis interdicirt sci. Die Aufhebung dieser Jnterdiktion ohne eine solenne Erklärung, den Landesgeseyen Folge zu leisten, sei mit dem Charakter und der Würde eines staatsfirhlihen Geseßes wohl richt vereinbar. Nirgends sei wohl das Gefühl dafür stärker als in den alten preußishen Stammlanden. Die Krone Preußen könne nit ihre katholischen Unterthanen, welche in loyaler Treue. den Gesezen Gehorsam leisteten, preis- geben und dagegen durch eine restitatio honorofica die- jenigen ehren, welche den Geseßen einen Widerstand à outrance leisteten. Die in den fkirchlihen Verwaltüngsgeseßen enthal- tenen Bußen seien nur Ersabmittel des Verwaltungszwanges, um das leidige Einschreiten der Verwaltung durch Geldbußen und Haft zu vermeiden und eine geritlihe Kontrole in die Verwaltungsgesebe Una iren, Dieselben entsprähen daher durchaus der Natur der Verwaltungêgesebße selbst. Soweit im Laufe des Streits einzelne Bestimmungen erklärtermaßen nur als zeitige „Kampfmittel“ eingeführt seien, um einen massen- hasten Widerstand gegen die Staatsautorität zu überwinden, fönnte ihre Geltendmahung einem Ermessen der Behörden überlassen werden. Die Strafandrohungen dagegen, welche die anerkannt dauernden Grundsäße des preußishen Staats- kirhenrets begleiteten, enthielten die U E eye Sanktion dieser Grundsäße selbst und könnten nicht diskretionär gestellt werden, ohne den Charakter und Zweck jener Geseße aufzuheben. Die wesentlichsten Grundsäße des Staats- Keberzecbts würden damit auf die Linie der Streitmittel erabgeseßt. Sei ferner in den Kirchengeseben der Ausdruck bseßzung der Bischöfe gebraucht, statt der Jnterdiktion der Ausübung Une Amts, so erscheine es wohl zulässig, eine solche Korrektur shon durch dies Geseß vorzunehmen. Er selbst habe sih shon bei Berathung jener Geseze bemüht, den korrekteren Ausdruck einzuführen, der ernsten Mißverständ- j nissen vorbeuge. Die Mitglieder des Centrums selbst hätten | damals in der Kommission gegen solche Vorschläge gestimmt. Es sei bei diesen und noch einzelnen anderen Bestimmungen seiner e nach eine Amendiruzg mögli, ohne - die wesentlichen Relhte des Staates zu gefährden. Man f dabei mehr oder weniger ängstlih, je nahdem man den Zusammen- hang des Ganzen ansehe oder übersche. Aber darüber glaube er au im Namen seiner politishen Freunde keinen Zweifel lassen zu dürfen, wo die Gren linie des Diskutabeln liege. Sie liege in dem Kern der aigesecße, : welcher identisch sei mit den preußischen Kirchengeseßen, #0
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wie sie bis 1840 auch wesentli in prakti s anden hätten, identisch m e Pl umge arz Bag hen Mittelstaaten seit der Rheinbundzeit, namentli
ten. Diese Grundsäße seien für Deutshland nothwendig dur
en, die in ihrem Gebiet die Alleinherrschaft, die Alleinbe tigung beanspruchten. Diese anderen Länder völlig es Unterlage, deren Bedeutung von der strengkir(lichen Geist: lihkeit in Preußen auf beiden Seiten standhaft verkannt werde, lasse nur eine Alternative, entweder geographische Theilung Deuts(lands in ein fatholishes, ein lutherisces und ein reformirtes Deutschland, d. h. in eine Theilung in eben so viele Nationen, zwis denen keine Ehe kein Familienband, keine Verwandtschaft, keine Gemeinsamkeit der Erziehung, des Unterrichts, keine religiös-sittlihe Gemein- {haft mehr mögli sei, alles das so, wie es der westfälische Friede Deutschland auferlegt habe. Oder Festhalten an der mühsam errungenen höheren Gemeinschaft. des deutschen Staats und der deutschen Nation, welche dur die souveräne Autorität de utsher Geseßgebung die Grenzlinien ziehe, inner- halb deren mehrere Geistlihkeiten mit so transzendenten An- sprüchen neben einander in Frieden leben und reWtsgleih bestehen könnten. Zeder Versuch, diese Grenzlinien in {wäGliher Nachgiebigkeit aufzugeben, d. h. in die E Hände eines Kultus-Ministers zu legen, oder mit den we(selnden politischen Systemen der Ministerverwaltung zu verquicken, würde Preußen in s{limmere Zustände zurücckführen als die, welhe man von 1840 bis 1870 durclebt habe. Seien die Kulturkämpfer und Antikulturkämpfer ihres Zeitungskrieges und ihrer Wahlreden müde, so mögen sie sich ausruhen. Diese Geseße aber seien nicht von Kulturkämpfern gegeben, sondern hervorgegangen aus der wieder gereiften Einsicht in die absoluten Bedürfni der preußischen Nation und des kirhlihen Friedens, und se würden bestehen, so lange der preußische Staat nit alters- {wah werde. Mit diesem Vorbehalte glaube er sagen zu können, daß die Mehrzahl seiner politischen Freunde bereit sei, in die Diskussion der Regierungsvorlage nah ihren ein- zelnen Artikeln einzutreten.
Hierauf wurde die Diskussion ges{lossen. Persönlih bemerïte der Abg. Dr. Virhow gegenüber der Erklärung des Kultus - Ministers bezüglih der Depesche des Fürsten Hohenlohe, daß er demselben sehr für die Erklärung sei, aus der durblicke, daß derselbe cine solche Depesche niht geschrieben haben würde. Er (Redner) müsse jedo die weitere Erklärung ablchnen, die der Kultus- Minister als Entschuldigung für das Absenden der Depesche abgegeben habe, damit dies nit in die Gebräuche des Hauses übergehe. Er müsse dabei stehen bleiben, daß die Art, wie seine Partei in den amilien Depeschen qualifizirt werde, si ni&t mehr in den bisher gebräuglihen Grenzen bewege.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe durchaus nit verlangt, daß Mittheilungen von den Verhandlungen des Staaté-Ministeriums dem Kardinal Jacobini gemacht würden. Er habe nur verlangt, daß dem Kardinal eine Erklärung da- hin hâtte gema@t werden sollen, wie sih die Regierung einer Forderung der Kurie gegenüber stellen würde. Dem Abg. Stöder bemerke er, wenn er gestern gesagt haben sollte, daß die katholische Kirhe vorzugsweise ein freie Bewegung haben müsse, un: den subversiven Tendenzen der Gegenwart entgegen- zutreten, so wäre das niht ein genügender Ausdruck seines Gedankens gewesen. Er gebe zu, daß er die Ausgabe der evangelishen Kir%e ganz in derselben Richtung aussa}e. Er sei ganz der Meinung, daß die positiv gläubvige Rihtung wn der evangelischen Kirche geeignet sei, diesen Tendenzen ent- gegenzutreten und mache dem Abg. Stö@er sein Kompliment darüber, daß derselbe es mit solhem Erfolge gethan “e
Nachdem hierauf der Gesehentwurf einer Kommission von 21 M überwiesen war, vertagte sh das Haus um 41/2 Uhr.
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5 Æ l'Suferate für den Deutschen Reichs- n. Königk. Preaß. Staaté-Änzeiger und das Ceautral-Handels-
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ister nimmt an: bie Königl editise L. Steckbriefe und Untersrchungs-Sachen. 5. Inêéustrielle Etablissements, Fabriken dn Dentschen Li Tis 2, Snbkastationen, Aufgebote, Vorladungen und Groszhandel. & Bogker, G, L. Daube & Co, E, Sthkette, L n, dergl. 6. Verschiedene Bekauntmachuugen. Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Preußishen Staats-Anzrigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Subziszienen etc.| T. Literariscae Anzeiger, Auuoneen-Bureans. Berlin, 8. M. Wilhelm-Straße Nr. 82. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Ánzeigen. | In der Börzen- F, K E. 6, T. Vor öffentlichen Papieren. 9, Faziliez-Nachrichten. beilage. K M eh. Nordmann, der Ebefrau des | am Karpfenteih 7 m Erlen Kloben, 3 do. Knüppel,
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[13769] Zwaugsversteigerung Un Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungtsaen des Kaufmanns [13761] Hermann Rüdiger in Buxtehude, Gläubiger, gegen
werden. Tostedt, den
Oblenbüttel, Sculdner, wegen Forderung, soll auf Antrag des Gläubigers die durch Gerichtsbes{luß vom 19. d. M. gepfändete Abbauerstelle des Schuld- ners, bestehend:
1) aus dem unter Haus-Nr. 9 in Oblenbüttel eter,
i Ú Zude- | sollen in dem auf belegenen WEOVRDan E CTEe M0 pes E Donnerstag, den 16. September 1880,
steuerrolle),
9) aus den unter Artikel 37, Kartenklatt *] im Zustizgebäud
9 110 r Parzellen r 30' 45, 78, 79 der Grunde | setzten Termine öffentlich meistbietend verkauft Jagen 76, 81, §2, 83, 97, 69, 112,
stcuermutterrolle, beschriebenen Ländereien 2c. zur Gesammtgröße von 1 ba 19 a 93 qm und
Haide) von 2 Morgen Größe, ¿wangêweise in dem auf Sounabend, den 17. Zuli 1880, Morgens 10 Uhr, an Ort und Stelle anberaumten Termine öffent-
macbenden Bedingungen verkauft werden, und soll t annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort er- olgen.
Alle Diejenigen, welde an die obigen Grund- stüdke Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fidei- Fommissarisbe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere aud Servituten und Realbere{tigungen zu hzben vermeinen, werden aufgefordert, solche Rechte unter Vorlegung der dieselben begründenden
gemacht werden.
[13774]
Das demnätstige Auss{lußurtheil wird nur dur | frau Henriette, Anbeftung an hiesize Gerichtstafel veröffentlicht
Königliches Amtsgericht.
Die dem Gastwirth Gronemann in Vebrte ge-
r S bêrigen Immobilien, als: Z Dee, Rbbaner uad. Gastwirth Sag e die zu Vebrte unter Nr. 51 belegene Neubauerei
nebst Zubehör und - die dazu gehörigen in der Vehrter Feldmark belegenen Ländereien von un- efähr zusammen 7 Hektar 82 Ar 13 Qu.-
fideikommissarishe, P
Osuabrüdck, den 22, Mai 18830. Königliches B Abth. F.
Auf den Antrag des Kaufmanns Wilh. Röpke
Schuhmawermeisters C. W. Friederike, geb. Melohm, gegen
26. Mai 1880. gez. Nöldekec,
für fraftlos erklärt werde.
. Rabert,
Braunschweig, den 21. Mai 1880. Dergogrites S: Ix,
Bürrig, Char. Mar. | 1 do. Reisig T. Cl. Außerdem in den Jag. 137 (64),
Verpfändung der | und Jag. 98 (43), sowie den Jag. 100 und 101 (44):
mit Nr. 2 u. 3 bezeichneten 5 a 36 qm und 3 a| 154 m Kiefern und 2 m Bu@en Stôde. 2) Belauf 13 qm baltenden Theilgrundstücke des vor dem Swönbolz, Jag. 19 (9): 3 m Birken Kloben; Hohentbhore am Madammenwege gelegenen, frübere Jag. 16 (7), Jag. 79 (35), Jagen 52 (25): 5m Bo bunstedt’scen Garten 800 Thlr. s{ulden, damit Aépen
Knüppel, 2 do. Reisig 1. Cl.; Jag. 16 (7) auf dem Gestellhieb: 14 m Kiefern Knüppel, 8 do. Stödte, 6 do. Reisig I. Cl.; Jag. 36 (17): 400 m Kiefern Reisig IIl, Cl.; Jag. 34 (16): 35 Kiefera Stangen 1]. Cl.; Jag. 49 (24): 3 Stück Kiefern gering. Baubolz und 39 m Kiefern Stödckte. 3) Bes
Zu dem am
Mittags 12 Uhr, e parterro, Zimmer Nr. 6, ange-
1880. Der Oberförster. h.
Uhr, sollen auf dem
R 3 m do. Spaltknüppel;
Kloben, 5 m do.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
rcitag, den 11. J i mittags 10 Uhr, im KüselsWen Gastbofe hierselbft Jag. 22 dicht bei der Förfterei Melchow: 11m ankeraumten Lofal-Holzverkaufs-Termin für die | Birken Kloben, 2 m Pappeln Kloben ; in der To- Oberförsterei Regenthin jollen neben den zum Lokal- | talität Jag. 96 (144), Jag. 43, 44 (141),
bedarf zum Ausgebot gestellten Hölzern aus den | 71 (143): 14 m Kiefern | q 70, 156, 109, 111, | knüppel; Jag. 63 (29): 21 m Eichen Kloben, 2 do.
werden. s ; 113, 114, 115, 92, 110, 130, 131, 537 1m fie- | Knüppel, 11 do. Stêde, 29 m Birken Kloben, 5 Alle, welche L Mb, e fern Ast “i d B gespetten, E n kiefern n L, e N A Si Kiefern R E p ¿e einer von dem Kleinköthner Menke Böhrs | Pete, insbesondere ab Setvtluten und Retle [2% IL rund, 970 rm fiefern Reis I. in größeren } Knüppel, 534 do. Stöte, m do. Reifig 1. El ü K ; * | Loosen unter den gewöhnlichen Bedingungen zum | und 11. Cl.; in den Jag. 59, 60 (28): 92 m Kie- Sre: i raa ade berechtigungen an den Verkauféobjekten zu haben | Saetauf gestellt rben, E enthiu, Des 98. Mai | fern Stocholz. vermeinen, werden zur Anmeldung solcher Rechte zu R obigem Termine geladen. L ie nit angemeldeten Rehte werden dem Käufer GegULEer AlI Io GEn e beides El li meistbietend unter den im Termine bekannt er demnäcstige Auss{lußbeseid wird nUr | frü oll | durch Anschlag an hiesiger G:richtstafel bekannt E aus der Königlichen Oberförsterei Biesen- Í y i folgende L aeritcde werden: 1. Be- | Birken Kloben, 1 do. Spaltknüppel, 22 Kiefern lauf Bornemannsphul, Jag. [l i: Nußtholz, 3 m Kiefern ugbolle ed m Eichen Kloben, | mühle, Jag. 142 (67): 300 m gemisht Wacbholder m do. Kiefern Spaltknüppel; Jag. 77 (49): 9 m Eichen Jag. 177 (85): 180 m Kiefern Stodwho j E Stockbolz, 1 m Reisig I. Gl.; | Spaltknüppel.
olzverkauf. Donnerstag, den 3. Juni d. J. f L Nein E do. Knüppel, 17 do. Reisig I. Cl.;
: ag. 137 (64), 139 (64), 75 (33): 17 m Buchen hierselbst und der Ehefrau des Hüttendirektors Franz Reben, 11 4 Knüppel, 10 do. Reisig I. Cl,
lauf Mclcow, Jag. 89 (39), 59 und 60 (28): 10m Eichen Kloben, 11 do. Stock&holz; Jag. 88, 89 (39): 29 m Buchen Kloben, 1 do. Knüppel; Jag. 99 uni cr., Vor- | und 60 (28): 28 m Birken Kloben, 2 do. Knüppel ;
Jag. 70, loben, 35 m do. Spalt-
4) Belavf Sck&wärze, Jag. 120 und 121 (54): 31 m Eichen Kloben, 2 do. Spalt- knüppel, 23 do. Stôde, 320 m Buchen Kloben, 8 do. Spaltknüppel, 380 do. Stôde, 835 do. Reisig I. Cl, 240 do. IIL. Cl, 49 m Kiefern Kloben, T
in der Tota- lität, den alten Jag. 55, 70, 54, 56 und 83: 81m
92): 2 m Eichen | Kloben, 4 do. Spaltknüppel. 5) Belauf Heeger-
Stodholz, 94 m | und Kiefern Reisig 111. Cl. zu herabgtiepteim Be ; z S
5) Belauf Grafenbrück, Jag. 256 123): 364 m Kiefern Kloben, fowie daselbst und ag. 159 (56): 700 m Kiefern Stockholz. 7) Bes
(129): 13 m Kiefern
Urkunden spätestens in obigem Termine anzumel- | Ühlendorf, Anna, geb. Röpke, zu Wahrstein ift in | 14 Ii ; 47 (22): 40 m Kiefern | lauf Eiserbude, Jag. 26 "9 abrsein t R R E e n D Klo ie ebst und im Jag. 168 (80)
dex, unter Androhung des Rehtsnachtheils, daß für
der Gerichtssißung vom 20. d. M. erkanut, daß der | Kloben, 7 do. Stockholz, 1 do. Reisig 1. Gui
450 m Kiefern Stockholz. Eberswalde, den 28.
den sich nit Meldenden im Verhältniß zum | Kaufbrief vom 4. Juni 1874 Inhalts dessen der Ls 24 A 137, 138 (64 e L 0 A Der Königl. Oberförster pen Knüppel ; a : : . «
neuen Erwerber -das Recht verloren geht. Fabrikstellmacher
F. W. Holla und dessen Ehe- ! (34): 5 m Aëpen Kloben, 2 m
ayern seit 1817, geltend gemackht und aufrecht crhalten hät: das Nebeneinanderstehen einer Mehrheit von regierenden Kir- .