1880 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

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ditiou: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

M 185.

Berlin, Mittwoch,

den 28. Juli, Abends.

1880.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : nachbenannten Beamten des Auswärtigen Amts die Er- laubniß zur Anlêgung der von Sr. Majestät dem 2 s der Hamaischen Jnseln ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Ordens Kalakaua's: dem Geheimen Legations-Rath und vortragenden Rath von Kusserow; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Registrator Landt; des Commandeurfreuzes des Ordens Kamehameha's: dem Geheimen Legations-Rath und vortragenden Rath Humbert; des Ritterkreuzes desselben Drdens: den Hofräthen Neff und Loos.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Königlih niederländishen Lieutenants zur See

Luytjes und van Oyen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neid.

Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul Lagos (Guinea) Z. Heldbek ist die nahgesuhte Entlassung aus dem Reichs- Rede ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Domänenpäthter Dber-Amtmann Richard

rakter als Amtsrath zu verleihen.

Privilegium

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der N M ua enes zum Betrage von

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Könia von Preußen 2c. Nachdem die städtishea Kollegien der Stadt Flensburg unterm 19. Juli 1879 beschlossen haben, die zur Ausführung der städtischen Wasserwerksanlage erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir, auf den Antrag der Stadtvertretung, zu diesem Zwede auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 500 000 Æ ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld- ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §8. 2 des Geseßes ‘vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 500000 Æ, in Buchstaben: Fünfhundert- tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 100 000 A zu 1000 Æ, 100000 A ju 500 Æ, 300 000 Æ ju 200 M,

zusammen 500 000 \ i m nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährli zu verzinsen und vach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung oder freihändigen Ankaufs vom 1. Januar 1881 ab mit Mxlgitens Einem und Einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuahs der ersparten Zinsen und der etwaigen Ertragsübershüsse Yasserwerksanlage zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die S erfolgt tit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihe- deine die, daraus hervorgehenden Rehte geltend zu machen befugt is e s Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver- et zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über-

tommen. ,_ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. ' Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1880. (L 8.) Wilhelm. Hofmaun. Gr. zu Eulenburg. Bitter.

Provinz Regierungsbezirk Swhleswig-Holstein. G Atedwig Anleiheschein der Stadt Flensburg. . « «te Ausgabe. Buchstabe . A e

Ausgefertigt in Ge 1äßheit des * lanbedhereiien Pi i

ertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Priv 8 v

2. Juli 1880 (Amteblatt der Königlichen Nealecing zu Sthletwig von A 188 . Seite . . laufende Nr. )

u Schleswig es der städ-

«S G F

Auf Grund des von der Königlichen Regierun dur Erlaß vom 3, Oktober 1879 genehmigten Beschlu

tishen Kollegien vom 19. Juli selbigen Jahres wegen Aufnahme einer Schuld von 500 000 M bekennt \ich die Vertretung der Stadt lensburg Namens der Stadt dur diese, für jeden Inhaber gültige, eitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns- Guld von... Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und#mit vier Prozent jährli zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung - der ganzen Schuld von 500 000 M erfolgt nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine oder freihändigen Ankaufs in den Jahren 1881 bis spätestens 1914 einscließlich aus einem Tilgungs-

Kapitals jährlih unter Zuwac3 det ersparten Zinsen und der etwaigen“ Ertrag8überschüsse der Wafseranlage gebildet werden wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoh das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock-zu verstärken, oder auch sämmtlihe noch im Umlauf befindliche Anleihe- {eine auf einmal zu kündigen.

Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstock zu. /

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Bucstäben, Nummern und Beträge, sowie ‘des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, offffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Prenßishen Staats - Anzeiger, dem Amtsblatt d:r Königlichen Regierung zu Schleswig und der Flens- burger Norddeutschen Zeitung.

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der R mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt bestimmt.

Hein- richshofen zu Kühndorf im Kreise SWleusingen den Cha-

__ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt bas Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährli verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfo!gt gegen bloße Rücckgabe der fällig getvordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Flensburg, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins fol- genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten S(buld- ver\hreibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine

wird der _Beirag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner-

halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Flensburg. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolat nah Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civil - Prozeß - Ordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Reihs-Ges. Bl. S. 83) beziehungsweise nah §. 20 des E E42 zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung vom 24. März 1879 (Gef. S. S. 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten noch - für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von M seinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate der Stadt Flensburg anmeldet und den stattgehabten as der Zins- scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be- trag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- seine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesen Schuldverschreibungen sind hbalbjährlie Zinsscheine bis zum Swlufse des Jahres 1885 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- kasse in Flensburg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. | / :

Beim Verluste der Anweisung n die Aushändigung der neuen Zinss{heinreihe an deú Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ibrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. *

Flensburg, den . . ten

Der Magistrat.

0/6 6/06 #6 E

Das Stadtverordneten-Kollegium.

Provinz Regierungsbezirk Swhleswig-Holstein. ( Schleswig. Zinsschein

R e Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt. Flensburg . . . « Ausgabe, Buchstabe . .……. N Mark zu . . . Prozent Zinsen R o «b Mark . . . Pfennig.

Der Inhaber dieses Zins\heins empfängt gegen dessen Rück- abe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 18 . . ab die insen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom R E E (2 itc N O Le bau Stadtkasse zu Flensburg.

Matd, den

er Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium. (Unterschriften.)

Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nah dem Ablauf des Kalenderjahres der Fällig-

keit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der

Stadtvertretung können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt

werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens -

unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Ml oba 46 a 10

\tocke, welber mit wenigstens Einem und Einem halben Prozent des"

Provinz Regierungsbezirk Schleswig-Holstein. Schleswig. Anweis

ung zum Stadtanleiheshein der Stadt Flensburg. ia 0 Auggabe BUbitabe 2AM 0 Ube 7 Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . . te Reihe von Zins- scheinen für die fünf Jahre 18... bis 18 ,. bei der Stadt- kasse zu Flensburg, sofern niht rechtzeitig von dem als solchen ih ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider- sprub erhoben wird.

nenen) den, er Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Stadtvertretung können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Lie Anweisung if zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichende Lettern in nachstehender Ärt abzudrucken. u

. . „ter Zinsschein.

. ._. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An dem Schullehrer-Seminar in Neuzelle ist der frlicre Lehrer an der Mädchenbürgershule in Arnstadt i./Th., Traugott Ochs als Hülfslehrer angestellt worden.

Hauptverwaltung der StaatsschGulden. Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm- aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1504 Stü gezogen worden.

Q O werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. Js. vom 15. Dezember d. Js. ab egen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu ge- bórigen niht mehr zahlbaren Coupons über die Zinsen vom 1. Januar k. V ab nebst Talons bei der Staatss{hulden- Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit- tags mit Auss{luß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung erfolgt auch bei den Regierungs- Hauptikassen, bei den Bezirks-Hauptkassen in E Osna- brück und Lüneburg und bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. Main. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen hon vom 15. November d. Js. ab eingereiht werden, welche sie der Staatsshulden-Tilgungs- kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. Dezember d. Js. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden, ge abzuliefern- den Coupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurüdbehalten.

Vom 1, Januar k. Js. ab hört die Verzinsung li a Dokumente auf.

ugleih werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeihneten noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

erlin, den 1. Juli 1880.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Hering. Merleker.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, MUIEDEERBATN und Verseyzungen. Im aktiven Heere. Mainau, 17. Juli. Roether, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, Graf v. Hennin, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 20, zum überzähl. Ritt- meister befördert. Bad Gastein, 20. Juli. Becker, Pr. Lt. à la suits des Inf. Regt. Nr. 42 und kommandirt als Adjut. bei der 58. Inf. Brig., Pielke, Pr. Lt. à la suite des Jnf. Regts. Nr. 67 und kommandirt als du: bei der 2, Inf. Brig., Köh- [i\fch, Pr. Lt. à la suite des Jnf. Regts. Nr. 20 und kommandirt als Adjut. bei der 19. Inf. Brig,, Menze, Pr. Lt. à 1a suite des Inf. Regts. Nr. 48 und kommandirt als Adjut. bei der 32. Juf. Brig., v. Brandis, Pr. Lt. à la suite des Jufant. Negiments Nr. 76 und kommandirt als Adjutant bei der 37. Jafant. Brig., Grunau, Pr. Lt. à la suite des Jnf. Regts, Nr, 43 und kommane- dirt als Adjut. bei der 38. Inf. Brig., unter vorläufiger Belassun in ihrem Kommando, v. Voigt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16 zu überzähl. Hauptleuten beföcdert. Junghans, Pr. Lt. à 1a snite des Füs. Regts. Nr. 35, unter Belassung în seinem Kommando.

als Adjutant bei der 43, Inf. Brig., zum Füs. Regt. Nr. 34, à la,