1880 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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für Berlin außer den Post-Anstalten anch die Expe-

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dition: SW. WEhelmfte, Nr. 82, K

Ne 21A,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Hauptmann Wolff in der 4. Jn enieur-Jnspektion, dem Bezirks-Verwaltungsgerihts-Direktor Parey zu Cöslin, dem Kreisgerichts-Rath z. D. Seeburg zu Wittenberg und dem Stadtrath Graf zu Landsberg a./W. den Rothen Adler- Yiden vierter Klasse; dem Kreis-Schulinspektor, emeritirten jar Daubenspeck zu Heinsberg und dem Bureauvor- cher bei der Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin, Nielisch, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem pensionirten Gefangenenaufseher Kersten zu Thale im Kreise Aschersleben, bisher zu Berlin, und* dem Tuch- macergesellen Heinrich Karl Kodler zu Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich braunschweigishen Kammerdirektor Griepenkerl zu Braunschweig den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; sowie dem katholischen Pfarrer Hemberger zu Straßburg i./E. den Königlihhen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Dberpfarrer Moriß Leopold Petri in Cüstrin zum Superintendenten der Diözese Cüstrin, Negierungsbezirk

Frankfurt a./O. zu ernennen ; und 5 or ersten Boinprebiges Wil helm Fode zu Halle a./S,,

welcer im Nebenamt bei dem Konsistorium der Provinz Sachsen fungirt, den Charakter als Konsistorial-Rath zu verleihen.

Berlin, den 11. September 1880.

Jhre Königlihe Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin ist heute früh nah Nudol- stadt abgereist.

Privilegium

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau- tender Kreisanleihescheine des Kreises Schildberg bis ¿um Betrage von 90000 Mark Reichswährung

IIT. Ausgabe.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von ten Ständen des Kreises Schildberg auf dem Kreistage vom 25. Juni 1879 eine Kommission bevollmächtigt worden ist, die zur Ausführung der vom Kreise beabsichtigten Chaussee- und Wegebauten, sowie zum Erwerbe eines Kreishauses erforderliden Mittel im Betrage von 90 000 /( im Wege einer An- leihe zu beshaffen und diese Kommission bes{lossen hat, die Anleihe aus dem Neichs-Invalidenfonds zu entnebmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kommission zu diesem Zweke auf Verlangen der Verwaltung dcs Reichs-Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnac- ilgers auf jeden Inhaber lautende mit Ziusscbeinen ver- hene, sowohl Seitens der Gläubiger, als auch Seitens bes Kreises unkündbare Kreisanleihescheine zu einem Gesammt- Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, alfo von höchstens 90 000 M ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit

| des 8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von An-

| Lihesheinen zum Betrage von höchstens 90000 4 Reichswährung,

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in Buchstaben „Neunzig Tausend Mark Reichswährung“, welche in Absbnitten von 9000, 1000, 500 und 209 M Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rehtsnacfolgers über

| dle Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen na dem anliegen-

| den Muster auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier

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mit der rechtliden Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser

Prozent jährlich zu verzinsen und na der durch das Loos zu be- enten Folgeordnung {ährlid vom Jahre der Auëtgabe der An- tihesheine ab mit jährli wenigstens einem und höchstens sechs Yrozent des Nennbetrages des ursprünglichen Schuldkapitals uater Zuwachs der Zinsen von den getilgten Shuldraten zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliße Genehmigung

Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- Las Eigenthums nachweifea zu: dürfen, geltend zu machen gt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir, unter Zurück-

| nmhme des von Uns dem Kreise Schildberg unterm 4. Februar d. Is.

evährten Privilegiums wegen Ausfertigung auf den Inhaber A SE Kreisanleihesheine im Betrage von 90000 4, vorbehalt- lih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der In- hâber der Kreitanleiheschcine eine Gewährleistung Seitens des Staats nit übernommen. O, j Urkundlih unter Unserer Höcsteigenbändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Schioß Babelsberg, den 18. August 1880. : S Wtl hel

1, Für den Minister Für die Minister des für Handel und Innern und der Gewerbe. inanzen.

Friedberg. ucius. Mayba ch.

Regi erungsbezirk Posen, A e CSIET Posen des Kreises Swildberg.

Provinz Posen.

111, Ausgabe. Buchstabe sie ee N, E UUEE «7% Matt Reiswährung,. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 18. August 1880 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen: vom. 4 ten 1801 Nr 5 1) Sitte 21Und Geseß-Sammlung pro 1880 Nr. . . . Seite . e INC F

Auf Grund des unterm 4. Februar 1880 Allerhö genehmigten Kreiétagébeshlusses des Kreises Schildberg vom 25. Juni 1879 und des ergänzenden Beschlusses der kreiéständischen Finanz-Kommission vom 26, Juni 1880 wegen Aufnahme einer Schuld von 90 M. bekennt sich die genannte Kommission Namens des Kreises Schild- berg dur diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Ver- shreibung: zu einer Darlehnss{chuld von Mark Neichs- währung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährli zu verzinsen ist.

Die Rüctzahlung der ganzen Schuld von 90000 geschieht vom Jahre 1881 ab allmählich aus cinem zu diesem Behufe gebildeten Tilgunçsstock von wenigstens Einem Prozent des Nenn- betrages bes ursprünglihen Schuldkapitals jährli unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, Der Kreis behält sich jedoch das Net vor, den Tilgung3steck dur größere Ausloosungen und höchstens fünf Prozent des Nennbetrages des ursprünglichen Schuldkapitals zu verstärken. Die dur die ver- eee Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs- od zu

stod zu. i Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 50 beziehungsweise 200 M abgerundet.

Die Folgeordnung der Si eseua der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Dio Autloofung exfolgt vom Zahre . . . . ab i dent Monate April ‘jéöcn Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich- nung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowte des Termins, an wélchem die Rüctzahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gé” macht. Diese Bekanntmachung erfolgt ses, drei, zwei und éäinen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs- ‘und Königlich Prenßisheu Staats-Anzeiç,er, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, dem Amtsblatte dir König- lihen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Or- gane und in je einem in Kempen und in Posen ersceinenden Ment- lichen Blatte. Die leßteren Blätter wählt die untkerzeihnete Kom- mission mit Genehmigung des Präsidenten der Königlichen Re- gierung zu Posen aus und macht die Namen, sowie ctwaige Aende- rungen derselben in dem Deutschen Neichs- und Königlich Preußi- {en Staats-Anzeiger bekannt. 7

Bis zu dem Lage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nennwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1, Oktober, von heute an gerehaet, mit vier Pro- zent jährli in Reih8münze verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rüdgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse in Kempen und den in den vorbezeihneten Blättern bekannt gemachten Einlöfungs- stellen, in Berlin und Posen und zwar au in der nach dem Eintritte des Ats folgenden Zeit.

Mit der zur Enipfanguahme des Kapitals eingereilßtea S{uld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine

wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die - gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner-

halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen veriähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Swuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der SS. 838 und ff. der Civil-Prozeß-Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 R. G. Bl. S, 83 beziehungsweise nah 8. 20 des Ne Ne gdegFledes zur Deutschen Civil-Prozeß Ord- nung vom 24. März 1879 G. S. S. 281.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch foll Ul welcher ‘den Verlust von Zins- scheinen vor Ablauf der vierjährigen ungari bei der Kreisverwaltung anmeldet und den I Besiß der Zins- \cheine durch Vorzeigung der Schuldverschre bung oder sonst in glaub- hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be- trag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zins- scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. M

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .… . ausgegeben, Für die weitere Zeit werden Zinsscheine auf fünflährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis-Kommunal- kasse zu Kempen gegen Ablicferung der der älteren Zins- scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsfcheinreihe an den Inhaber der S AMENAdO fofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

chen ist. 9 Eh Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit seiner Steuerkraft.

Deffen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unker unserer Unterfchrift ertheilt.

Kempen den cle Ten s e das 1 E iegel des Landraths.)

(S Die kreisständishe Finanzkommission des Kreises Schildberg, T ANI : Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

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egierungsbezirk Posen.

Provinz Posen. zu dem Kreisanleiheschein

R Erster (bis „. „) Zineschein (1.) Reihe

des Kreises Schildberg, 111, Au2gabe, Buchstabe ,….. Nr... Abe T L Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen, U s Mark . . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinssheines empfängt grgen d:ssen Rücke fe in der Zeit vom. tei. (hi8) / ltelp! von, ¡Ae is... , und späterhin die Zinsen des vorbenannten Kreizanleihe- seines für das Halbjahr vom. . ten .….. bis , ., mit (in Buh- nabe); Mark Pfennigen bei der Kreistom- munalkasse zu Kempen- und in dem Seuisclen MNeihs- und Köuiglich Preußischen Staats - Anzeiger, oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der König- lichen Regierung zu Posen oder an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Kempen uad in Posen erscheirenden öffentlihea Blatte bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Posen.

STENVEN A T t G S A

Die kreisftändische Finanzkommission des Kreises Scildberg.

Dieser Zinsschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb 4 Jahren nah der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen- den Kalenderjahres an (eree , erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Leltern oder Facsimilestempeln eres werden, doch muß jeder Zinéschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden.

Provinz Posen.

Anweisun q zum Kreisanleiheshein des Kreises Schildberg 111, Ausgabe, Buchstab T 2 UVEC Mark Reichswährung.

bs Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Nückgabe zu dem Anleihescheine des Kreises Schildberg Buchstabe . Nr, © über .…. , . Mark Reit swährung zu vier Prozent Zinsen die .… te Réihe von Zinsscheinen für die 5 is 18 , . bei der

Regierungsbezirk Posen.

Sahre 18. , bi Kreis-Kommunalkasse zu Kempen, fofern dagegen Seitens des als folhen legitimirten Inhabers des Anleihesheines kein Widerspruch ergangen ist.

Kempen den {sten U; 481 Un

Die kreisständische Finanzkommission des Kreises Stildberg.

Anmerkung, 1) Die Namensuntersc{riften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung irie dee eigenhändigen Namensuuterschri|t eines Kontrolbeamten ver« ehen sein.

2) Tie Anweisung is zum Unterschiede auf der ganzen Blatt-

breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.!

9 ter Zinsschein. 10 ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer an der katholishen höheren Bürger- n: LUSEAN Dr. Dtto Buch ist zum Oberlehrer beför ert worden.

Evangelischer Dber-Kirchenrath.

Dem Konsistorial - Assessor Konrad Julius Varges in Stettin ist auf Grun Allerhöchster Genehmigung die etatsmäßige Stelle eines weltlihen Mitgliedes bei dem König- lichen Konsistorium der Provinzen Ost: und Westpreußen ver- liehen worden.

Der Superintendent a. D,, Pastor Paul“ Eduard Aumann in Panthenau ist zum Superintendenten der Diö- zese Haynau Regierungsbezirk Liegniß ernannt worden.

Abgereist: Der Seehandlungs - Präsident Noetger nah Bromberg.

Personalveränderungen.

Könuiglih Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Schloß U e r Qe 2, September. v. Ger stein-Hohen stein, Sec. Lt. vom In [1 Regt. Nr. 53, unter Entbindung von seinem Kommando zur Dienstleist. bei dem Kür. Regt. Nr. 8, in das Hus. Regt. Nr. 10 L v. Winter- feld, Ritim, und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 3, unter Stel- Tung à 1a suits dieses Regts, : als Lehrer zum Milit. Reit-Jnstitut, v. Hagen, Rittm. vom Ulan. Negt. Nr. 13, unter Entbindung von de:n Kommando als Adjut. bei der 11. Div., als EZcadr. Chef in das Hus. Regt. Nr. 3 verseht; beide bleiben bis na Beendigung diesjähr. HPerbstübungen noh in ihren gegenwärt. Dienststellungen kommandirt. v. Krosigk, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 4, als Adjut. zur 11, Div. kommandirt. Graf o. Villers, Rittm., A E Drag. Regk. Nr. 4, als Escadr. Chef in dieses Regt. einrangirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. S {loß Babelsberg, 2. S A Müller v. Schhoen« aich, Major à la suite des Hus. Negts. Nr. 6 und Lehrer beim Milit. Reit-Institut, mit Pens. und feiner bisher. Unif. der Ab- schied bewilligt. v. Heimburg, Oberst und Flügel-Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, in Folge seines Gesuches um Pensionirung, mit Pens, und jeinér bisher. Unif, zur Disp. gestellt.