1871 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

zeugniß (Taufschein), b) ein Eintvillig ziehungsweise des Vorinundes, c cin “Ut welchcs für Zöglinge von“ hshtren -SchUlen : Progymnasien und höheren Bürgershulen) von dem Direktor, be- ziehungsweise dem Rektor der betreffenden Lehranstalt, für alle Übrigen jungen Leute von der Polizei - Obrigkeit auszustellen ist, und d) eín Squlzeugniß beigefügt sein müssen, ist die Aufgabe des Rechts, an Der Loosung Theil zu nehmen, verbunden. S e Die unterzeichneté Kommission, wekhe *im*Mönat-August ©dèr Snstigung des anjährig freiwilligen Militätdieies S nstigung des einjährig freiwilligen Militärdienstes nachsuchen [- en, oder die Eltern oder Vormünder dersel, Me wrd jo ars dur die Militár - Ersaß - Jnsiruktion vorgeschriebenen vier Atteste im Laufe dieses Monats bis: {pätesteas. den 1, k. Mts. in unserem -Ge- Aa B U Nr. 39 Tr«fngureihen. j ese Gesuche werden, wenn. der Nahweis der wissenshaft- lichen Qualifikation durch.- Ablegung. einer T am pige fr N

AGSLE Ge ie Se er eingehende Gesucbewerden erst für den n&äch}- Folgenden Prüfungstermin E Ede 22 Wer seine wissens@aftlihe Qualifikation durch Schulzeugnisse “nachweist, ist von der gewöhnlichen Gestellung vor die untérzeihnete Prüfungs - Kommission entbunden und erhält auf Grund derselben fe orze a Q SA zum einjährig freiwilligen Militärdienst zu- Berlin, den 3. Juli 1871. Königliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige.

Die neuen C ind 2 R Ba

neuen Coupons zu dem vormals Herzoglih Na

45proz. Staatsanlehen von 4,000,000 Fl. ? 4001 A 1881 Serie 1. Nr. 1 bis 8 nebstt Talons, werden vom 1. August d. J. ab gegen Rückgabe der alterk Coupons-Anweisungen bei dem Bankhause

der Herren M. A. von Rothschi i ausgereicht werden. hschild & Söhne in Frankfurt a. M.

Es fönnen diese Coupons auch dur die Königlichen Negierungs-

auptkassen und die Königlichen Bezirks-Haüptk Büneourg und Donabrüd be qu werden. ptkassen zu Hannover,

er die Coupons dur eine dieser Kässen beziehèn Will, hät dér- selben die alten Talons mit einem bout Verzeichnisse Ce Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver- \ehen, sogleich zurückgegeben Und isst bei Ausreichung der “neuen Coupons wieder abzuliefern. na zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen unentgeldlih zu haben.

Der Einreichung der Schuldvérschreibungen bedarf es zur Erlan- gung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons-An- weisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be- treffenden Dokumente an ‘das Königliche: Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Porto-Aus[ : Coupons zu erseßen. 2 Magen aven bie Laryusingee her uan

Wiesbaden, den 2. Juni 1871. Der Regierungs-Präsidenit. Gra Eulenburg.

Uichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Juli. Se. Majestätder Kaiser und König haben die Nacht gut geschlafen. Die E R Me traten zwar noch zeitweilig ein, jedoch in:geringerer Heftigkeit, Das Algemeinbesinden is gut. Heute orimittag nahmen Se. Majestät die Vorträge des Kriegs-Ministers, des General-Lieutenants von Pödbielski und des General-Lieutenants e ibaiA Met R N h l e, le Se. Majestät nach

otsdam _ en, um Ihrer Majestät der vrwi üs R U O: M E O

hre Majestät die Kaiserin-Königin empfin

Maren den Besuch Sr. Majestät des Kaisers Alerander 008 ußland, der in Begleitung Sr. Königlichen Hobeit des Groß- erzogs von Baden und der Großfürsten Wladimir und Alexis ei Ihrer Majestät dinirte und den Abend zubrachte.

In den Nachmittagsstunden verweilten die Allerhöchsten Personen auf der Villa Chreptowitsh bei Lihtenthal. Heute nach dem Dejeuner bei ‘der Kaiserin - Königin begleitete Jhre is E aci L auf oes Eisenbahn.

aiser en und Königlichen Hoheiten M Kronprinz und die Kronprinzessin e mit H §stihren Kindern gereea Vormittag 10% Uhr in Cöln ein, gb en von dem auf dem Perron der Rheinischen Central- ation versammelten Publikum mit lebhaftem Hoch begrüßt, e L LOIE un e Salon des Stations- F eise mit i nach Belgien abgehenden Quge fort. E

Die vereinigten Aus\{ü}e des Bund i ‘Elsaß-Lothringische Ungeleäentelten und für das Bande cas die Festungen sowie für Elsaß-Lothringische Angelegenheiten Und für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen ab.

attc lên;

: elde die Ver-

werden muß, zu_ dem hierzu anzuberaumenden Termin sciner Zeit | unter möglichster Berück

F Der Pvov®fnzial der Mark Branden- \ bürg und Lia kgrafthums Nieder-Lausiß erle- igte in séinér Plenarsizung am 29. Juni c. ceschäftliche An- gelegenheiten und nahm sodann einige ihm obliegende Wahlen «vor, nämlich von einem Mitgliede des ständischen Ausschusses zur Vertheilung der Kriegsleistungen auf die einzelnen Kreise geru Pad 5.5 W des eseßes vom 11. Mai 1851 E atn LEUIE S Wer S0 BBYA 4 Eb: F 5 assfizi Einkomüienslétter in dêm Regiérungsbezi Pots un Mitgliedêr und 6 Stellvertreter —, in “dém Regierungsbezirk „Frankfurt a. d. O. 9 Mitglieder und 6 Stellvertreter —, fürdie Stadt Berlin 6 Mitglieder und 3 Stellvertreter —, “und ‘zwar zu einem Drittèl äus in déñ_ betreffenden Bezirken Wohnhaften Mitgliedern der Provinziälvertretung , zu zwei Dritteln aus den C IC Rg: des Bezirks ‘unte E none gUng “aller Kategorien dér Be- Ateuérten, während für dke Altmark Me Provinzial-Landtag. An dieses Landestheiles in einem besondern Konvent 3 Mitglieder und 2 Stellvertreter dex Bezirkskommission des Regierungsbezirks Magdeburg zu wählen hatten; ferner von E itgliedern und 2 Stellvertretern zum Behuf der dur "§: 5 -des"Geseßes-vom -2;-März 1850 “der inz Tt tung eingeräumten Mitwirkung und Kontrole bei schäften der Direktion der Rentenbänk; *endlich von einem Kurator des ständischen Archivs. Sämuintliche Wahlen waren A wi T E E 40S unter sorgfál- er cinschlagenden Verbältn und M R 4 Stiminen-Einhelligktit R (9 Sinai em gleichzeitig vorgetragenen Bericht ‘des bisberigé Kurators des ständischen Archivs, wéelcber Ba A Betgaten des Läñdtags an der Fortführung der Kuratel behidert ist, entnahm die Versammlung mit Genugthuung, däß ‘das reich- haltige Archiv in den lehten Jähren nit nur vermehrt, wóeiter geordnet und durch Aufstellung einés Haupt-Repértoriums und eines alphabetischen Repertoriums zugänglicher gemacht, son- dern auch für amtliche und wissenshaäftlihe Qwecke vielfach benußt worden ist. Auf Grund eines Beschlujses des leßten Provinzial-Landtages hat der Kommunal-Landtag der Kurmark die für beide Versammlungen bestehende Geschäftsordnung, dem gegenwärtigen Bedürfnisse entsprechend revidirt, resp. abgeän- dert und die. danach erfolgte Redaktion zunächst für si in Wirksamkeit geseßt. Diese, inzwischen durch Dru vervielfäl- tigte neue Redaktion wurde nah dem Vorschlage des Aus- Gu Sans gor ‘den E C RtECS adoptirt. erein zur besondern Fürsorge für dás 11. (Bran- denburgische Armee - Corps, während d Uz ite See. reich feine Sammlungen veranstaltete, sah die Verwaltung ‘der -provinzialständishen Kassen sich veranlaßt, aus denselben dén Betrag von 2000 Thlr. dem gedachten Verein zur Disposition zu stellen. Der Landtag erthcilte untér Anérkennung des pa- triotishen, die Provinz ‘nahe berührenden Zweckcs. zur Veraus- gabung dieses Betrages die erbetene nachträgliche Genehmigung. ; Sodann wurde Über die Einführung der Städte-Ordnung im Clecken Plaue im Havellande verhandelt, und beschlossen , die adrung, der Skädte-Ordnung vonr "30. Mai 1853 “und zwar nach Abschnitt V. ohne kollegialisch formirten Gemeinde- orstand, sowie die in Ausficht genommene Ordnung der lie V Ne U Ae der Städte auf den“ Kreis- / al- un x i afi R. ui Ortes zu befürworten. Provinzial-Landtage Allerböchsten ah §. 40 des Gesehes, betreffend die Au ing BundeLgeseßes über ‘den “Untecstühunls.- Weben o L Die soll für jede Provinz oder für einen ‘oder mebrere egierungsbezirke eine Deputation für das Heimath8wesen zur Entkscheidung von Streitigkeiten zwischen den Armenverbänden

A

und zu einigen andern Funktionen gebildet werden, in welcher

neben cinem richterlichen Beamten und einem Ve

E drei nebst Stellvertretern ‘von der ‘Brovint Sund gewählke Mitglieder zu fungiren haben. Die taatsregierung hat fich dafür entschieden daß für die ganze Provinz SAtR G N also für die Regierungsbezirke otsdam und Frankfurt, sowie die Stadt Berlin nur eine eputation, mit dem Sißte in Berlin, gebitdet werde, und ist der Provinzial - Landtag durch das A erhöchste Propositions- O zur Wahl der Deputationsmitglieder aufgefordert worden L dem Ausschußgutachten, als bei der Plenarverhand- g Laie u de Mie DiO e g ala darüber geltend Ms rovinz Brandenbu di Residenzstadt Berlin den d fubsistenzloser Indi-

em Grade -be j E L T A R O l Stadt Berüis fowie | / ri und der Niéederlausiß a ênt- Ge E nete und eine sehr erhebliche GeschÄftble@ E, weisen hätten, nur eine Heimat s8-DepUtation beliebt, Und von

der Befugniß, besondere Heima h8-Deputaätionen für den“ Re-

| gerung O el mit Derlin: upd: für den Regierungs,

den Ge-

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| a.HD, angie kein: Gebrauch gemacht sei; E E Firnia beschlossen, diese: Bedenken, zu- dexen vollkommen rechtzeitiger- Geltendmachung dem: Landtage keine Gelegenheit gegeben. werdea konnte, weil das- neue: Geseh schon am, 1. d. I. in Kraft- zu treten hat, in einer Immediatpetilion an Allerhöchster Stelle vorzutragen und um die Errihtung von zwei Deputationen für die beiden Regie- rungsbezirfe Vez Provinz zu bitten. Auch entschied sich die Mehrheit der Stimmen für die sofortige Absendung der Immediaipetition , obwohl Gründe der Zweckmäßigkeit dafür zur Sprache gebracht wurden , daß die Angelegenheit erst mit der Gesammtheit der dazu gecigneten Landtagsbeschlüsse vorge- tragen werde. Demgemäß wurde die Jmmediatpetition von sämmtlichen Mitgliedern vollzogen und wegen der Wahl der Deputationsmitglieder; welche' zur Erledigung des Allerhöchsten Propositionsdekrets unter allen Umständen stattzufinden hat, in Erwartung des Allerhöchsten Bescheides das Weitere vor-

behalten. Breslau, 5. Juli. Jn der am 3. d. stattgehabten 8, Plenaxsizung des J rovinzial-Landtages erklärte sich die BVérsammlung mit der proponirten Vertretung der Städte Myslowiß, Kattowiß, Königshütte und Friedland auf dem Provinzial - Landtage einverstanden und befürwortete, daß erstere dem städtischen Kollektiv - Wahlbezirke Gleiwiß, lehtere dem städtischen Kollektiv - Wahlbezirke Neustadt zugeschlagen werden. Bezüglich der Provinzial - Land - Feuersozietät naym dee Landtkäg von dem günstigen Résultät dex Verwaltung auch in den Jahren 1867 bis 1870 Kenntniß , stellte den bisherigen Eta auch für das Jahr 1871 und eventuell aud Pro 1872 fest. Nachdem inzwischen die Ernennun und obiudia einer Deputation zur Beglückwünshuvg General - Landschafts: - Direktors und Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Burghauß zu seiner 50jährigen Jubelfeier beschlossen worden war, wurde von den Ergebnissen dex Ber- waltung der Provinzial - Städte - Feuersozietät Kenntniß ge- nommen. Hinsichtlich der Verwaltung des Provinzial - Irren- wesens wurden die verschiedenen Rehnungen der Anstalten aus den Jahren 1865 bis 1868 resp. 1869 und 1870 dechargirt; die vorgekommenen Etatsüberschreitungen wurden genehmigt und zu verschiedenen Bauten und Reparaturen die erforderlichen Mittel be- willigt. Der Landesdeputation wurde ferner der Auftrag ertheilt: dem nächsten Landtage Vorschläge zu neuen Kolonie-Häusern bei der Jrren-Pflegeansialt Bunzlau oder Erweiterung der Anstalt Plagwiß vorzubereiten, und Schritte zur Erlangung höherer Staatszuschüsse für das Jrrenwesen zu thun. Dieselbe soll ferner dahin wirken , daß bei Aufnahme von Kranken in die rren - Heilanstalten weniger ershwerend verfahren werde. Sie die einzelnen Anstalten zu Leubus, Brieg, Bunzlau und Plagwiß wurden die Mitglieder und Stellvertreter in die Verwaltungs-Kommission gewählt. Auch bezüglich der Rechnun- gen über Verwaltung des Landarmenwesens und der Anstalten zu Schweidniß und Creuzburg wurde für die Jahre 1867 und 1868 theils“ mit, theils ohne Vorbehalt Decharge ertheilt. Hannover, 4, Juli. In der gestrigen Sizung des Provinzial-Landtages wurde der Entwurf einer Verord- nung über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen- wesens in zweiter Berathung ohne Debatte geneymigt. In heutiger Sihung wurden zuerst die Verhältnisse der bäuerlichen Höfe behandelt. Nachdem mehrere Redner das Wort ergriffen, wurde zur Abstimmung geschritten ; der Antrag auf Niederseßung einer Kommission wurde abgelehnt, darauf trat namentliche Abstimmung ein über folgenden Antrag, der mit 64 gegen 2 Stimmen angenommen wurde: »Unter _Uebersendung--der- vorliegenden Petition- aus Celle, die Königliche Regierung erneuert und -dringend zu ersachen, daß ein Ge- seßentwurf ‘ausgearbeitet und dem nächsten rovinzial-Landtage vor- gelegt werden möge, durch: welche die bäuerlichen. Rechtsverhältnisse unter Berüesichtigung der in den. cinzelnen Landestheilen vorhandenen Verschiedenheiten geregelt und die bisherigen Rechtsungewißheiten beseitigt werden; dabei aber gleichzeitig auszusprechen, daß Stände wünschen müssen, dieser Gesehentwurf möge den ungetheilten Weber- gang eines. bis dahin der bäuerlichen Erbfolge unterliegenden Hofes auf den Anerben unter geseßlih geordneter Abfindung der Miterben zwar als geseßliche Regel für die: Jntestat - Erbfolge beibehalten, im Uebrigen aber dem Besißer ein unbeschränktes Verfügungsrecht Über den Hof im Ganzen: und Einzelnen sowohl unter Lebenden, als von Todeswegen einräumen und nur die gehörige Regulirung der Hofes-

lasten als: gesebliches Erforderniß hinstellen « : : 8 Darauf ie ein- Schreiben des Königlichen Ober-Präsi-

denten vom 23. Juni 1871, den Entwurf. eines Reglements über die Verwaltung des Landarmen- und Korrigendenwesen® in der Provinz Hannover betreffend, „verlesen, soroie cin länge- rer Antrag der Kommission für das Landarmen- und Korri- gendenwesen, in unveränderter Fassung angenommen.

Einn hme- und Ausgabeposition über das: Landarmenweseny

betreffenden Berathung wurde ein Antrag angenomuien, die vom Provinzial-Landtage vorzunehmenden Wahlen zu der für die Provinz Hannover zu errichtenden Deputation: für das Heimath- wesen betreffend, ; Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete das Deichgeseß, das schließlich mit folgendem Antrage! zum Begleit- schreiben zur Annahme gelangte:

»Da eine Eindeichung ohne gleichzeitige vollständige Regelung der Entwässerung nur \{chädlich is dur die bestehende Gesehgebung eine solche Entwässerung indeß nit genügend gesihert wird, {o wird beantragt; das- vorliegende Gesez nicht vor der eingetretenen Revision der Wassergeseßzebung in Kraft zu seßen, und dabei zugleich der drin- gende Wunsch ‘ausgesprochen, daß mit dieser Revision für die Pro- ane dgie nur. im Wege proviñnzieller Gesehgebung vorgegangen rverde.« ;

Der ständishe Verwaltungsauss{chuß beschloß in seiner gestrigen Sißung , beim Landtage zu beantragen für das Landarmenwesen pro 1872 die Summe von 30,000 Thlr. aus- gablich und, da geseßlih die Kosten von den verpflichteten Ver- bänden erstattet werden müssen, auch einnahmlich zu bewilligen. Ferner wurde beschlossen, dem Landtage vorzuschlagen, eine größere Zahl von Wegen im Landdrosteibezirk “Lüneburg in den Landstraßen - Etat aufzunehmen, und von der gescßUchen MOLnE Gebrauch zu machen, die von dem WegeverbandeE des Amts Wennigsen aufzubringenden Umlagen für das Jahr 1871 wider scinen Willen zu erhöhen, da sonst die Landstraßen des Bezirks nicht genügend unterhalten werden können. Cassel, 4. Juli. Jn der heutigen öffentlichen Sißung des Kommunal-Landtages wurde über die von dem Ober-Präst- denten mittelst Schreibensvom 17. v. M. angerégte Frage berathen, ob in dem von der Staatsregierung beabsichtigten Geseßentwurfe wegen Umwandlung des: in Hessen geltenden Systems der Per- sonalfolien in den General- und Spezial-Währschaft8büchern in das System der Realfolien durch Anlegung von Grund- büchern eine Bestimmung aufgenommen werden solle, wie die Rechte der Landes - Kreditkasse in Betreff der von ihr gewährten Ablösungsdarlehne dabei bchändelt werden sollen. Der Ausschußantrag, welcher dahin ging, »mit der Giseß:9e vorschrif“ wonach die Eigenthümer einzelner für Ablösungs8- darlehne der Landes - Kreditkasse mitverhafteter Grund- stücke, gegen Abtragung. des auf solche fallenden Antheils der Gesammtschuld die Freigabe des Grundstücks aus dem Pfand- verbande zu verlangen berechtigt sein, und wegen Zuständigkeit der Generalkommission für Feststellung des Antheilverhältnisses in Streitfällen, so wie wegen des Vertheilung8maßstabes die mitgetheilten Bestimmungen getroffen werden sollen, sich ein- verstanden zu erklären, übrigens zugleich dem Wunsche Au®Ls druck zu geben, daß in ähnlichen Fällen dem Kommunal- Landtage die beabsichtigten Einführungsgesetze | selbst zur Eiklä- rung vorgelegt werden- mögen«, wurde ohne Weiteres ange- nommen. Endlich wurde die Frage wegen Umgestaltung dex kurbessishen General - Brandkasse zu. einer ktommunalständishcn

Anstalt in Berathung genommen. A

Wiesbaden, 5. Juli. Jn der heutigen Sißung des Kommunal-Landtages wurde das Dotgtionsgeseß nah den Ausschuß-Anträgen einstimmig angenommen. Durch das- selbe werden, abweichend von der Regierungs-Vorlage, 15 pCt. von der zu Wegbauten vorgesehenen Summe von 123,000 Thlr. dem Kommunal-Verband zur anderweiten Dibposition Über» lassen. Ebenso wird der Entwur einer. Verordnung über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen-Wesens und Central-Waisenfonds mit den vom Ausschuß beantragten re- daktionellen Aenderungen, sowie ber in Verbindung hiermit vom Ausschuß gestellten Anträge bezüglich der Deckung der Kosten durch die Landesbank-Kasse und Forterhebung der Waisenkollekte einstimmig angenommen.

Danzig, 5. Juli. (Westpr. Ztg.) Sr. Maj. Korvette »Nymphe« leg! morgen nach Neufahrwasser hinaus und wird dort die Ausrüstung beenden. Sr. Maj. S. »Niobe« wird, Ende dieser Woche von Kiel aus die Uebungsfahrt antreten.

Königshütte, 4. Juli. (Schles. Z) Die Arbeiten in der Königsgrube sind bereits wieder vollständig belegt. - Die

örderung hat nahezu ihre alte Höhe erreicht. Weiteré Unruhen nd nicht vorgekommen. | j | N

Kiel, 5. Juli. (K. Korr.) Die Korvette »Vineta« hakt, um ihre Ausrüstung zu vollenden, an die Werft geholt. Die- selbe soll in dem eisernen Shwimmdock, das etwa in nächster Woche fertiggestellt sein dürfte, docken. Auch der shwimmende- Dampfkrahn und die »Gazelle« dürften dort doken. j

Bayern. München, 5. Juli. Ueber den Trup peneinzug ist jeßt Folgendes bestimmt worden: Am 15. Juli erfolgt die- Ankunft Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des

Nach kurzer, den Finanzetat der Hannoverschen Provinzial- stände für das Jahr vom 1. Januar bis 31, Dezember 1872,

Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen