1871 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Korrespondenz wird mit dem am 19. Juli von Hamburg nah

New-York abgehenden Dampfschiffe weitergesandt. Berlin, den 13. Juli 1871, General-Postamt. In Vertretung: Wiebe.

Bekanntmachung.

_ Während der diesjährigen Bade - Saison in Helgoland werden zwischen Hamburg resp. Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland in .der Zeit vom 17. Juli bis zum 9. September c. folgende Post-

verbindungen unterhalten werden :

A. Zwischen Hamburg und Helgoland (per Dampfschiff » Cux-

haven«) aus Hamburg jeden Montag, Donnerstag und Sonnaben

10 Uhr Beru ac) aus Helgoland eren Dienstag, Freitag und

i emünde (Bremerhafen) und Helgoland (per Dampfschiff »yNordsee«) aus Geestemünde jeden Dienstag, Vormittags; aus Helgoland jeden ittwoch und- Freitag, Vormittags. a) Mit dem Dampf- {iffe von Hamburg nach Helgoland exhalten sämmtliche für Helgo- | land bestimmte Posisendungen Beförderung, welche spätestens am | Abend vor dem Abgange desselben über Harburg und Altona resp.

Sonntag, Morgen B. Zrvishen Ge

Donnerstag und Sonnabend, 9 Uhr Montag;

von Lübeck und am T des Abgangstages mit dem Courierzuge aus Berlin, ferner Q P en, welche am Morgen des Abgangstages mit dem Schnellzuge von Kiel bezw. über Harburg in g eintreffen. b) Mit dem Dam Bremerhafen) nah Helgoland werden die, spätestens mit dem ersten fenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt in Geeste- münde eingehenden Briefpostsendungen und: die mit: dem leßten Zuge n Fr vorher dort ankommenden Fahrpostsendungen weiter- Hamburg, den 12, Juli 1871. Ober - Postamt. Schulze.

Königreich Preußen.

Kriegs-Ministerium. Bekanntmachung.

| Sale 180 keit,

Der hierselb im Jahre 1820 verstorbene Mäkler Le ff-

mann David hat in einem Nachtrage zu seinem im Jahre

1815 errichteten Dane für wibatba A in den Feld-

zügen. von 1813 —15 erblindete Krieger ein Legat von jährlich

»Jweihundert Thalern«

aus der Masse, so langé solche dauern wird, ausgesckt, und es

Jahre zur Zahlung gelangt, wodur 50 erblindete Jnvaliden

E E etrage von je 4.Thlrn. haben berücksichtigt werden

Das Kriegs-Ministerium bringt dies bierdu - lichen Kenntniß. i s : E U, P Berlin, den 8. Juli 1871. | Kriegs - Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen. Quedenfeldt. v. Kirchbachck.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. “Vetarxuntmachunge _ Der hierselbst am 1. Februar d. Js. verskorbene Rentier Simson Simon hat der hiesigen Königlichen Friedrich-Wil- helms - Univerfität ein Legat von 8000 Thlr. zur Gründung eines jährliheh Stipendii von 400 Thlrn. ausgeseßt, welches auf die vierjährige Studienzeit verliehen werden soll, und hat mit der Verwaltung des Kapitals das unterzeichnete Kura- torium betraut. Die Bedingungen zur Erlangung des Sti- pendii find testamentarisch folgende : 1) der Bewerber muß in Preußen geboren und jüdischen O und 2) mit einem unbedingt guten Zeugniß der Reife von einem der hiefigen Gymnasien Tbttdeitaea, sowie E 3) auf hiesiger Universität als Studirender der Medizin immatrifulirt fein; 4) derselbe muß ein Zeugniß seiner Bedü ftigkeit vorlegen. Außerdem muß derselbe, wie bei allen Stipendien, vom Beginn des zweiten SemeFers seines Studii ab, jedes Se- mester ein Zeugniß des Dekans8 seiner Fakultät über seinen Fleiß, fowie ein Sittenzeugniß vor Erhebung der Stipendien- rate vorlegen. Das Stipendium wird in vierteljährlichen Ra- B 100 Thlr. praenumerando an den Beliehenen aus-

Indem wir dies hiermit zur Kenntniß der betreffenden Herren Studirenden bringen , veranlassen wix dieselben hier- durch, ihre Mena schriftlich unter Beifügung der an- geführten Zeugnisse bis spätestens am 15. Oftober d. J bei uns einzureichen.

Berlin, den 11. Juli 1871.

Königliches Universitäts- Kuratorium.

ist dieses ah wie bisher. alljährlich geschehen, au in diesem

pfschiffe von Geestemünde

| Finanz-Ministerium.

Kasse ernannt worden.

: Der bisherige Controleur bei der General - Lotterie- Kasse Rechnungs-Rath Otto, ist zum Rendanten, und der biSbere Buchhalter Fahrenkrug zum Controleur bei der gedachten

E nach der Provinz Posen ; Se. i der Festungen von Kameke nach Borkum.

Tribunals, Staats-Minister Uhden, nach Tepliß.

Abgereist: Se. Exceklenz der General der ant und Präses der Ober-Militär-E rae A U So x

| cellenz der General- eutenant und General-Jnspecteur des Ie neur Corps in

Se. Excellenz der Chef - Präsident des Königlichen Oher-

_ Nichtamttiches. Dentschhes Neid.

«nahm sein Absteigequartier im »Russischen Hof«. Heute Vormittag 11 Uhr seßte s Ra

stattet hatte.

Ruhmes ausgestattet, deren Gedächtniß bis in die fernsten

deutung nicht dem Glanze fkriegerisher Trophäen, noch einex thatsächlichen Begebenheit, welher {on an evlich dio Merk-

ennoch weilt der patriotische Sinn-des Volîes mit liebevoller Erinnerung bei jenem Tage, dessen begeisterte Stimmung zu- gleich die Borahnung und die Bürgschaft eines hohen nationa- len Aufschwunges in fich s{loß.

Am 15. Juli 1870 kehrte Se. Majestät der Köni vom. Bade Ems in die Residenzstadt zurück. Jnmitten de

Monarchen, den die Vorsehung zum Schirmherrn deutschen Rechtes und deutscher Ehre bestimmt hatte, mit Martucomus herangetreten , die in den spanischen Verhältnissen einen: Vor- wand suchten, deren eigentliche Absichten aber darauf gerichtet waren, der nationalen Entwickelung Deutschlands Fesseln anzu- legen und Frankreih8 Macht auf deutsche Kosten zur dlcn- herrschenden auf dem Festlande zu machen. Schon in den Vorgängen zu. Ems, welche dem Kriege Frankreihs gegen Deutschland als Einleitung dienen sollten, erlitt der Feind eine schwere Niederlage. Jn Paris glaubte man ein sicheres Spiel zu spielen und den deutschen Fürsten in eine

" Lage gebracht zu haben, aus welcher er vor den Augen Euro-

pas nicht ohne die Schuld einer Herausforderung oder die Schmach einer Demüthigung hervorgehen könnte. Dem ebenso maßvollen als entshlossenen Auftreten des Königs war es vergönnt, die Berehnung der Franzosen zu Schanden zu machen und dem öffentlichen: Urtheil keinen- Zweifel darüber (lac ajoió 7 e 2 E dente Ait auf R von fester nd vorgezeichneten Wege einherschreite, ohne durch Ueber- bebung oder Schwäche Blößen zu geben. 1A 5 Us der deutsche Herrscher in seiner Hauptstadt eintraf, da war die förmliche Krieg8erflärung Frankrei noch nicht er-

- folgt; aber die amtlichen. Aeußerungen der franzöfischen Staats-

männer fündigten offen den Friedensbruch an. Alle Welt wußte, daß Deutschland sich zum Kampfe mit. einer auf ihren Siegesruhm stolzen und durch unershöpfliche Hülfsquellen mächtigen Nation zu rüsten habe; doch gab das Bewußtsein von der Unvermeidlichkeit einer Krisis voll s{werer Opfer und Gefahren dem Jubel, mit welchem der König auf der Heim- kehr begrüßt wurde, nur einen um so ernfsteren und bedeutungs- volleren Charafter. Wenn auf dem Wege von Ems n

Berlin und in der Hauptstadt selbst die patriotischen. aus

gebungen des Volkes unmittelbar der Person des Fürsten. nahe

treten konnten, so bewiesen die aus allen Theilen Deutschlands

Run: Bruns. ehner t.

eingehenden Adressen, daß die gesammte deutsche Nation dem. Zuge aufrichtigster und edelsier Begeisterung. folge. E

Preußen. Berlin, 15. Juli. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern Nemit, tags um 4 Uhr in Cöln ein und seßte um 5 Uhr die Reise nach Frankfurt fort, wo Höchstderselbe Abends 10%, Uhr ein- traf und. am Bahnhofe von: dem Polizei-Präsidenten empfan- gen und von einer zahlreichen Volksmenge in enthusiastischer Weise begrüßt wurde. Se: Kaiserliche und Königliche Hoheit

Kaiserlihe und König- liche Hoheit die Reise nah München fort, L Höchst- derselbe vorher dem Prinzen von, Wales. einen. Besuch: abge- B Jore Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Charlotte

ictoria, sowie der Prinz Waldemar kamen in dex Ge zum 14. d, M. auf der Reise nah Antwerpen durch

Die Ereignisse der jüngsten Vergangenbeit aben die - vaterländische Geschichte reich mit Tagen des Sieges und des Zeiten fortleben wird. Der 15. Juli 1870: daûkt seine Be-

L eines historischen Wendepunktes aufgeprägt sind; aber -

tiefsten Friedens war die französishe Staatskunst. an den

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Die Huldigungen , die dem deutshen Monarchen darge- bracht wurden, offenbarten ihre Tragweite in doppelter Rich- tung: die Nation gab ihre eudige Genugthuung Über das würdevolle Verhalten des Königs zu erkennen und erklärte si bereit, unter dieser Führung Gut und Blut für die heiligen Rechte des Vaterlandes einzuseten. In jenen ernsten Stunden fam das deutsche Volk zu der vollen Empfindung seiner inni-

en Lebensgemeinschaft - und * zugleich zu dem klaren Bewußt- ein, daß die Vorsehung seine GeschiLe in eine sichere, glück- verbeißende Hand gelegt habe. Jn der Gluth nationaler Be- eisterung reifte die Frucht der deutschen Einigkeit zux schnellen

ollendung, und im Herzen des Volkes mag der 1 . Juli 1870 als der Tag der Wiedererweckung von Kaiser und Reich gelten.

Damals gab die deutshe Nation mit einmüthiger Be-

eisterung den Verträgen , durch welche Se. Majestät der ónig zum obersten Schirmherrn des Gesammtvaterlandes berufen worden, die nationale Weihe. Es vollzo, 1ich zwischen beiden Theilen das Gelöbniß des Verirauens und der Treue. Das Vertrauen hat. sich bewährt, die Treue ist gehalten worden, und das Gelöbniß wird au in Zukunft, wie bi8her, seine Kraft zum Schuße und zur Förderung Deutschlands erweisen.

Nat den Bestimmungen des Bunde8geseßes vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßung8wohnsiß, unterliegen Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbänden über die öffentliche Unterstüßung Hülfsbedürftiger, wenn die streitenden Armen- verbände verschiedenen Bundesstaaten angehören, zunächst der Entscheidung derjenigen landesherrlichen Spruchbehörde, welche dem in Anspru genommenen Armenverbande vorgeseßt ift. Soweit hierbei die Organisation oder örtliche Abgrenzung der einzelnen Armenverbände Gegenstand des Streites. ist, dewendet es endgültig bei der Entscheidung der höchsten landeSherrlichen Instanz. Im Uebrigen findet gegen diese Entscheidung die Be- rufung an eine durch das Bunde8geseß neugeschaffene Bundes- behörde, da8 Bundes8amt für das Ema Gott statt.

In dem: Falle des §. 56 des Bundes8geseßes ist au gegen die Anordnung der Ausweisung hülfsbedürftiger Perfonen, wenn die streitenden Armenverbände verschiedenen BundesS- staaten angehören, die Berufung an das Bundésamt für das Heimath8swesen uis Dieselbe ist ebenfalls statthaft, wenn der Antrag des verpflichteten Armenverbandes auf Erlaß einer solchen Anordnung zurückgewiesen ist. :

Gehören die streitenden Armenverbände einem und dem- selben Bundesstaate an, so sollen ihre Streitigkeiten über die öffentliche Unterstüßung Hülfsbedürftiger nach den Bestimmun- gen des Bundesgesezes zwar auf dem durch die Lan E vorgeschriebenen Wege entschieden werden. Ç. 52 des Bunde®- geseles legt Les bis zu anderweitiger von Bunde8wegen erfolgender Regelung der Kompetenz des Bundes8amtes für das Heimathswesen der Landesgeseßgebung die Befugniß bei, die lebtinstanzliche Entscheidung in Streitsachen zwischen Armen- verbänden eines und desselben Bundesstaates gleichfalls dem gedachten Bundesamte zu übertragen.

Da das Bunde8gejez vom 6. Juni 1870, dessen Wirksam- keit inzwischen au auf den südlich des Main belegenen Theil von Hessen ausgedehnt worden ist , mit dem 1, Tan L.5. M Kraft getreten, ist nunmehr die bezeichnete höchste Bundesspruch- behörde für Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbän- den über die öffentliche Unterstühung Hülf8bedürftiger wie folgt organisirt worden. Zum Vorsizenden des Bundesamtes für das Heimaths8wesen ijt der Geheime Legations-Rath König, zu Mitgliedern dieser Behörde find der Königlich preußische Ober- Tribunals - Rath Thümmel, dev Königlich preußische Geheime ‘Regierungs - und” vortragende Rath im Ministerium des Jn- nern, Woblers, der Königlich preußishe Kammer erichts - Rath Drenkmann und der Großherzoglich sächsishe Staatsanwalt Göpel auf Vorschlag des Bundedrathes ernannt worden.

Von der dur §. 52 des Bundesgeseßes vom 6. Juni 1870 der Landesgesezgebung beigelegten Befugniß, die leßtinstanzliche Entscheidung in Streitsahen zwischen Armenverbänden eines und desselben Bundesftaates ebenfalls dem Bundesamt für das Heimathswesen zu übertragen, haben bisher folgende Staaten Gebrauch gemacht: Preußen dur@& Gesch vom 8. März 1871, Sachsen-Altenburg durch Verordnung vom s. Juni 1871, Lübeck durch Verordnung vom 29. März 1871 Braunschweig durch Gescß vom 5. Juni d. J. und Reuß i. L. durch Geseg vom 21, Juni d. J.

Die Buveaux. des Marine- Ministeriums sind wit dem heutigen Tage Tach dem neuen Dienstgebäude desselben, Leipziger Plaß Nr. 12, verlegt worden.

_— Inseratentheile find zwei Bekanntmachungen der Albort Life; Sena M Gady T bitention Offics enthalten, auf welche wir die Jnteressenten der Albert- Gesellschaft aufmerksam machen. O

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m Sgr egen

Rendsburg, 12. Juli. Jm Provinzial-Landtage siand zunächst Schlußberathung über die Ablösung der Reallasten auf der Tagesordnung. Es wurde der Gesehentwurf seinem Wortlaute nach, unter Verwerfung aller Anträge und Amendements mit 29 gegen 22 Stimmen angenommen.

In Betreff der Uebernahme der Blindenanstalt zu Kiel als Provinzialanstalt wurde vom Auss{uß der Antrag gestellt, oovläusig von der Uebernahme abzusehen, dagegen aber der Anstalt eine jährliche Subvention von 2500 Thlr. einstrveilen auf drei Jahre zu gewähren. /

_Beziehentlich der Errichtung einer Landarmen- und Kor- rektions-Anstalt beantragt der betreffende Ausschuß, das von der Regierung gestellte Anerbieten, die Korrektionshaften bis weiter in den Glückstädter Strafanstalten auf Kosten der Pro- vinz abhalten zu lassen, anzunehmen, wogegen es dem fünf- tigen ständischen Verwaltungs8aushuß übertragen wurde, betreffs der “Errichtung einkr eigenen Korrektions-Anstalt bis zur nächsten Diät dem Landtage geeignete Vorschläge zu machen.

Nachdem noch über den Tarif für die Erstattung von Armenpslegekosten eine kurze Verhandlung gepflogen, wurde für den Antrag, die Stadt Rendsburg bis weiter zum Sih des Landtages zu wählen, ein Ausschuß niedergeseßt.

Düsseldorf, 12. Juli. Jn der 12. Sißung des Pro- vinzial-Landtags fand zunächst die Wahl der ständischen Kommissarien für die Taubstummen-Anstalten statt.

Die dem Landtage zugegangenen Petitionen um Aus- gleihung der Kosten der Kriegsleistungen auf die Provinz gaben zu längeren Diskussionen Anlaß. Der Ausschuß hatte den Antrag gestellt: Die Nothwendigkeit einer Ausgleihung auf Grund des Geseßes vom 11, Mai 1851 anzuerkennen: den Landtags- Kommissarius zu ersuchen, die zur Ermittelung der Kreise, bei welchen der Fall des §. 18 vorliegt, erforder- lihen Erhebungen eintreten zu lassen , -und eine aus 5 Mit- gliedern 1 für jeden Regierungsbezirk bestehende Kom- mission, welche unter der zu erbittenden Mitwirkung des Ober- Präsidenten die Ausgleichung vornehmen soll, zu wählen.

Der Antrag des Ausschusses erhielt die Zustimmung der Versammlung mit der Modifikation, daß eine Verstärkung der Kommission auf 10 Mitglieder 2 für jeden Regierungs- bezirk gleichzeitig auch beschlossen wurde, derselben Kommis- fion die Ausführung des Reich8gesezes vom 22. v. M. wegen der Unterstüßungen der Reserve und Landwehr zu übertragen. Die Wahl wurde hierauf vollzogen.

Nach längerer Diskussion beschloß der Landtag, Se. Ma- jestät in einer Adresse zu bitten, den bergischen Schulfonds der Verwaltung des Provinzial-Ländtags zu überweisen.

Ein Antrag des vaterländischen Frauenvereins auf Unter- stüßung seiner Zwecke durch die Beihülfe des Provinzialfonds wurde abgelehnt und in Betreff der Rechnungen der Provin- zial-Hülfskasse für die Jahre 1867—69 die Decharge ertheilt.

13. Juli. Jn der gestrigen (13.) Plenarsizung des 90. rheinishen Provinzial - Landtags wurde der Antrag eines Abgeordneten , Se. Majestät den Kaiser und König 2 bitten, den Kreisen die von ihnen Angehörigen der einberufenen Re- servisten und Landwehrmänner geleisteten Unterstüßungen aus der französishen Kriegs-Kontribution erseßen zu lassen, wieder-. holt und von der Versammlung zum Beschlusse erhoben.

Die Regierungsvorlage wegen Einrichtung und Verwal- tung des Landarmenwesens in der Rheinprovinz gelangte hier- auf zur Berathung und beschloß die Versammlung , die Ber- waltung des Landarmenwesens dem von ihr gewählten Pro- vinzial-Verwaltungsrathe zu übertragen und von der Anstellung eines besonderen Landarmen-Direktors abzusehen.

Dex Wiesengenossenschaft im unteren Wambachthal be- willigte der Landkag eine Beihülfe von 150 Thlrn. aus den Ueberschüssen der Provinzial-Hülfskasse, wogegen ein Antrag der Königlichen Regierung zu Coblenz, Geldmittel zur leichteren Bildung von Drainage-Genossenschaften im Kreise Neuwied zur Verfügung zu stellen, abgelehnt wurde. j

Eine Petition der Sektion Pferdezucht des landwirthschaft- lien Vereins für Rheinpreußen um Bewilligung einex Bei- hülfe von 2000 Thalern jährlih zur Hebung der Pferdezucht verwarf der Landtag, ebenso einen Antrag der hiesigen Königlichen Landesbibliothek, aus Anlaß ihres 100 jährigen Jubiläums eine außerordentliche Zuwendung- zu- machen. *

Der von ‘der Staatsregierung vorgelegte Geseßentwurf wegen Einführung. breiter Radfelgen. für. die öffentlichen. Wege des' Regierungsbezirks. Düsseldorf wurde hierauf berathen und vom Landtage mit verschiedenen Modifikationen angenommen.

r R M P E S

j Frankfurt a: M., 14. Juli. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind: heute hier eingetrossen.