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Der bestehenden Vorschrift gemäß bringen wi i zur öffentlichen Kenntniß, daß in dem gedadten Jahre für ‘Unsere Gesciidan a aeiMUS b ‘Trresecisaft für das Jahr 1870 mit der Anzeige
in Kraft FEeR sind. Beipzig, den 27. Juli 1871.
7184 Versicherungen im Beträge vön 7,49 200 Thlr.
reußen
Das Direktorium der De versicherungs - Gesellschaft. e.
Dr. St
e
FerqunygAb\chlus
: er Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1870.
E innahme. 1) Verbliebene Kapitalsumme ab: wegen früheren
2) CHLROE 0E D aao nba ait co da Beit: äge für Kriegsversicherungen.…. S
9 gas Cautions-Darlehne vereinnahmte Beträge
9) Z
aa für den Pensionsfond der Gesellshaftsbeamten
A usgabe. 1) BRC 207 Sodediate eo edi C Ua E ‘
Für drei Personen bei erfülltem 85. Lebensjahre... Vergütung aus dem Reservefonds für zurückgegebene Versicherungs-Scheine S
Dividende für die auf das Jahr 1865 itr Für vocausbezablte E, h bezahlten Beiträge
Verluste durch Agenten... C nr Age M e eet bat zent 2 S ai € ür r.ibung auf Cautions-Darl Agentur-Gebühren Und Bureaukosen-,
R in:
baarer Kasse und Wechseln
Au”sleihungen : b *. a) gegen hypothekarische Sicherheit z » Policen der Gesellscha L G » angekaufte Staats- und a
) Guthaben:
M DeL D N «s aeaen reganpbnas a a L s
b) für Stückzinsen von den ausgeliehenen Kapitalien
Abtretung der Dienstfautkbüen
Hiervon ab:
Verwaltungskosten; welche in Ausgabe verschrieben, aber noch nicht erhoben worden find
Die Kapitalsumme zerfällt in fol | L :
2) Row unbazatlte Vere Sterbefälle Loe RiRE eilte Posten unbezahlte Vergütu
/ Ce (W greung aus dem Reservefonds
4) Uebertrag ‘der dem Jahre 1871 angehöó i u i 9) Für spätere Jahre vorausbezahlte ‘redi i fdie as 6) Guthab n der Kautions-Darlehns-Empfänger g S Ie R E Mea aftsbrarnén
ersicherungs- Â ‘9) Ueberschuß O ire
Leipzig, den 4. Juli 1871.
F
Ss 8020 9 G00)
90000. 00 omr.
ere öffentliche Werthpapiere
...“ 2000080... note ooo 00000... e
es der am Ende des Jahres 1870 bestehenden Versicherungen)
12 | neo
mo RNER ||
a
bis DO) bard
506,661 3 403,203
9/296
234,540 — 188,912 278,433
2 453/548 9 |
7 1 3,155,434
212,312 4 i 37/412 4 | 249,724 : 3410416 | 5
7,212 3,403,203
N D I
3/403/,203 127 | 9
Das Direktorium der Lebens8versicherungs - Gesellschaft.
Dr. E. A. Stece, K. S. Iustiz- R Georg Ferd. Brunn qud Mter 2, Borsiyelber, Franz Köhler, Buchhändler.
Die Ueberei genauer Revision.
Leipzig, den 19. Juli 1871.
P ERSANEI Aug. Kummer; ng des Rechnungsabschlusses mit den vom Direktorium geführten Büchern bescheinigt nah vorhergegangener
Dr. R. Osterl Edward a raf fl Kaufmaun, rof, Stellvertreter des Vorsißenden.
Eduard Sander Vollzichender. / Tan
| Dr. phil, Adolvh Mori Der unterzeichnete Gesellschafts - Aus E é oriß Paufler, verpfl. Revisor. ; - t vorstehender Abschluß gründet, geprüft und ridtig gefunden und spricht nas vorge S atuten die Rechnung vom Jahre 1870; auf welche sich
schaft, welche mit den Büchern überei Lcipzig, den 20. Juli 1871. Rud
gesunden worden, die Justififkation der Rechnung hiermit aus.
mmener Revision der Kasse an Dokumenten und Baar-
Der Aus\{uß der Lebensversiherungs-Gesellschaft zu Leipzig.
De de N ae D r. Mor i
E Comthur “3 4 : robisch, Prof. K. S. Geh. Hofrath, 2 nn- Friedr udwig Ernfs, Rit L
Bernhard Schlide, Bucbhändler, f E 5
Dr. Carl Christian Bruhns, P
Adv. Dr. Hillig, Vorsiß
ender. f Theodor Einhorn jun., Buchhändler,
Carl August Geßler, Bevollmächti j der Leipz. Dresd. Eisenb, Mitte, L E E Hermann Hartun, Buchhändler.
Christian Alexander Frege rof , Direktor der Slecrnvect 7s 1 Banquier, Ritter 2c.
Hier folgt die besondere Beilage
Befondere Beilage zum Deutschen Reichs - Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. „4 13 vom 29. Juli 1871.
nhalts-Verzeichniß: Chronik des Deutschen Reichs. — Der poetische Zug in der deutschen Rechtssprache Il. — Der Kreis Rügen. 5 — Zur Charakteristik der norddeutschen Landschaft. — Se S Ee sb E ehtssprahe g
Chronik des Deutschen Reichs.
8, Juli. Allerhöchste Ordre, welche die für die evange- lischen und für die katholischen Angelegenheiten bestehenden gesonderten Abtheilungen des preußischen Ministeriums für die eistlichen 2c. Angelegenheiten aufhebt und deren Geschäfte iner Abtheilung für die geistlichen Angelegenheiten überträgt.
10. Juli. Der Deutsche Kaiser spriht dem Großherzog von Baden in einem Handschreiben seinen Dank für das Interesse aus, welches der Großherzog durch die D des badischen Kontingents mit der preußishen Armee auf Neue für die Größe Deutschlands bethätigt habe.
11. Juli. Der Civilkommissariuus im Elsaß - Lothringen, Wirkl. Geh. Rath von Kühblwetter, wird in Folge seiner Er- nennung zum Ober - Präsidenten von Westfalen von seinen Funktionen in Elsaß-Lothringen entbunden (und legt sein Amt am 12. Juli nieder). : :
13. Juli. Verordnung, betreffend die Erneuerung der Gemeinderäthe für Elsaß-Lothringen. Die Ergänzungs8wahlen werden auf den 29, und 30. Juli feftgeseßt.
14, Juli. Geseß, betreffend Abänderungen der Gerichts- verfassung (in Elsaß-Lothringen) und Allerhöchste Verordnung pee Ausführung dieses Gescßes. Geset, betreffend die Au8gaben
er Justiz-Verwaltung für 1871 und 1872 (in Elsaß-Lothringen).
— Geseß, betreffend die Einführung des Deutschen Reichs- gesezes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 (in Elsaß-Lothringen).
— Der 20. rheinische Provinzial-Landlag wird gcs{lo}jen.
— Der König von Bayern verleiht der Königin-Mutter das erste Verdiensifkreuz. :
— Der württembergische Landtag wird vertagt. /
— Der Landtag des Herzogthums Sachsen-Meiningen tritt zu einer außerordentlichen Session zusammen. l
— Eine Deputation der FLAGg en Allianz wird in Friedrih8hafen im Auftrage des Kaisers von Rußland von dem Fürsten Gortschakoff empfangen. :
15. Juli. Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft, festilich empfangen, in München ein. i
— Der \{leswig-holsteinishe Provinzial-Landtag wird ge-
lofsen. M Me Der König und die Königin von Württemberg danken in cinem Erlasse für die bei der Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages ihrer Vermählung ibnen aus dem ganzen Lande Und von weiter her zugegangenen zahlreihen Glückwünsche.
16. Juli. Bekanntmachung des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck, die Kündigung von 51,000,000 Thaler Schaß- anweisungen des Norddeutswen Bundes Il. Emission betreffend.
—_— S eierlicher Einzug bayerischer Truppen in München. Dex König von Bayern spricht seiner Armee in einem Armee- befehl scinen Dank aus. e
17. Juli. Geseg, betreffend die Einführung der Deutschen Joll- und Steuergesezgebung (in Elsaß-Lothringen).
- — Der König von Bayern verleiht dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen die Inhaberstelle des 1. bayerischen Ulanen-Regiments. : /
— “ Festbankett in München, an welchem der Kronprinz
des Deutschen Reichs, sowie die Prinzen Luitpold und Adalbert
Theil nehmen. : |
-— Der Kaiser von Rußland verleiht dem Kronprinzen von Sachsen den Feldmarschallrang in der russischen Armee.
— In Weimar wird der deutshe Bühnenkongreß eröffnet.
18. Juli. Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft von München in Ems ein.
— Dankschreiben des Königs von Bayern an die Ge- meindekollegien und die Beroohner von München für den den Truppen bereiteten Empfang. 5 J
— In Wassenaar wird die Vermählung des Fürsten von Wied mit der Prinzessin Marie der Niederlande ge eiert.
— Der mweimarishe Landtag genehmigt das von der Regierung vorgelegte. Domänengeseß. i
— Der sach\en-meiningishe Landtag wird vertagt.
19. Juli. Der Kronprinz von Sachsen trifft in Ems ein, um f\ich bei dem Kaiser als General-Feldmarschall zu melden.
20, Juli. Der westfälishe Provinzial-Landtag und der nassauische Kommunal-Landtag werden geschlossen.
22. qule, Der General-Adjutant des Königs von Bayern, General-Lieutenant von Spruner, Überreicht der Kaiserinin Coblenz imNamen des Königs von Bayern den bayerischen Verdienstorden.
— Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft in Osborne ein. Graf Bray-Steinburg erhält von dem König von Bayern unter Verleihung des St. Hubertus-Ordens die nachgesuchte Entlassung als Minister-Präsident , Minister des Königlichen Hauses und Minister des Aeußern. Staats- rath Dr. von Daxrenberger übernimmt provisorisch die Leitung der genannten Ministerien.
— Amiens wird von den deutschen Truppen geräuml.
24. Juli. Der Kaiser begiebt sich von Ems zum Besuch des Kaisers und der Kaiserin von Rußland nach Jugenheim.
Der poetische Zug in der deutschen Rechtsspra che. TTI
Wie die Poesie einerseits die Rechtssprache in Ansehung der Form becinflußt, so bestimmt sie auch in der mannig- faltigsien Weise den Inhalt des Rechts. Jenes Vor- walten der bildlihen und sinnlihen Aus8drucksweise findet seine tiefe Begründung in dem Geiste, - der sie [{chuf. Gleichniß und Sprüchwort sind nicht etwa blos praktische Ver- suche, die Rechtslehren leichter einzuprägen , sondern fie suchen den Gedanken selbst fester zu fasscu unv zu Umgrenzen. Die \pätere Gescgebung läßt mehr und mehr die Bildlichkeit des Ausdrucks vermissen. Indem sie gerade auf die Sache geht, befleißigt sle fich präciser Kürze der Form und bestrebt ih dafür, alle Fälle zu berücksichtigen. Das alte Geseß liebt epische Breite, scheut \ich oft, im einzelnen Falle einzugreifen und stellt lieber die Entscheidung in etwas Natürliches oder Zufälliges.
Mehr als in dem eines anderen Volkes finden wir in dem alten deutshen Recht cine Menge eigenthümlicher Bestim- mungen, deren Grundcharakter ist Auffassung des Rechtlichen durch das Sinnliche, Weihung dessen, was festgeseßt werden soll dur etwas Unfestes, dem Jufall nie ganz zu Entziehendes. Ein mystischer Glaube scheint dem zu Grunde zu liegen, welher diezEnt- scheidung einer übernatürlichen Kraft anheimgiebt, die aber wirkt und sich fußert in Erscheinungen der belebten und unbelebten Natur.
Auf die Frage, wie weit räumlih etwas gehen soll, ant- worten unsere alten Geseßze: »so weit der Hahn schreitet«e, — so weit die Kate springt«, — »so weit eine Feder fliegt«, — »so weit ein Stein, Hammer, Beil, Speer 2c. mag geworfen werden.e In der Schlederhuser Holzding8ordnung von 1576 wird z. B. bestimmt, daß »einer so weit Rasen aussigchen dürfe, als, wenn er den linken Fuß auf das Feld, -den reten in sei- nen Zaun stellt, er mit der rechten Hand einen Hammer unter dem linken Fuß wegiverfen E Um bei Uebertragung von Gemeindeländern die Größe des Aerstüks zu be- stimmen, mußte im Osnabrückshen der Erwerbende aus cinem Wagen mit“ der rechten Hand unter dem linken Bein den Hammer werfen. Saxo CGrammaticus erzählt von Otto dem Großen, daß er auf seinem Zuge nach Jütland zur Bezeihnung der Grenzen seiner Herrschaft gegen die Normannen den Speer ins Meer geworfen habe, und zwar in jenen Sund, der von ihm den-Namen trage (Ottosund). Eine andere, auch bei anderen Völkern beliebte Bestimmung der Grenzscheide, ist das Gegeneinanderlaufen zweier Menschen oder Thiere. Dem Erstgeborenen wurde bei Erbtheilen vor den übrigen Erben ein eigenthümliches Ehrenstück gelassen, dessen Begrenzung man in die Gewalt des unschuldigen Thieres zu legen pflegte. Er empfing »über sein Theil noch den Hahnenflug.«
Uralte Sitte ist das Steinwerfen, und wird durch Ajax und Hektors Wettkampf, noch mehr durch denjenigen Brun- hildens und S bestätigt. Daß jedoch rechtliche Bestiimmun- gen von dem Steinwurf abhangen, ist weder bei den Griechen noch den Römern, sondern allein bei den Deutschen zu finden.
Wie beim Wurfe, so dienten auch Speer, Lanze, Hammer, Stock U. bei der Berührung, um damit bis zu dem Orte zu reihen, der eine Grenze bezeihnen sollte. »Wie weit einer das Obst, das von seinem Apfel- oder Birn- baum in des Nachbarn Hof fällt, langen soll? so- weit man mit einer Abrruthen reihen kann, mag