Corps, mit Wahrneb
1522 |
mann, Gen. Maj. j. Disp, bisher Etappen - Insp. des X. Armee-
mung der Funktionen eines Kommandanten von
Nancy bis ult. September c. beauftragt. v. Frankenberg, Pr. Lt.
vom 5. Rhein.
Inf. Regt. Nr. 65, in das 4. Westf. Jnf. Regt. Ne. 17
verseßt, Raschke, Sec. Lt. vom 5. Rbein. Jnf. Regt. Nr. 65, zum ¿ Gölling, Sec. Lt vom 3. Pomm. Juf. Regt. Ne. 14, in das 5. Rhein. Jnf Regt. Nr. 65, Gr. v. Neina, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Garde-Gcen. Regt. Nr. 2, in das 3. Vomm.
Pr. Lt. befördert.
guf. Regt. Nr. 14 verseßt.
Settegast, Vize-Feldw. vom Res.
andw. Bat. Breslau Nr. 38, zum Scc Lt. der Res. des 1. Schle-
sichen Gren. Regts. Nr. 10 befördert. vom 3, Garde-Regt. d V.
Generalstabe 2c.
v. Stû
[lpnagel, Hauptm.
G. und kommdrt. zur Diensileist. beim Großen oss\a, Maj., aggreg. dem 7. Westfäl. Inf.
Regt. Nr. 56, z. Z. dem Chef des Gen. Stabes zvr Diëp. über- wiejen, von ihren gegenwärtigen EFommandoverhältaissen entbunden und zu ihren Truppentheilen zurlüickgetreten. v. Beczwarzowski, Hauptmann vom Grenadier-Regiment Kronprinz (1. Oftpr) Nr. 1 und fommdrt. als Adjutant bei dem Gen. Kommdo. des 1. A.-C,, unter Eatbindung von diesern Kommdo. und unter Beförderung zum
Üverzähl. Maj., dem Regt. aggreg. und zur Diensilcistun Kriegs-Minist. , Abtheil. für das J : s
xFrandckenbera-P
dein Regt ;
bei dem
nvalidenwesen ; fommdrt. von
roschliv, Pr. Lt. vom 3. Niederschles. Inf. E Nr. 50, unter Entdindung Von dem Kommdo. a ut Ses A8 Brig. sowie unter Beföcdetung zum Haupim. und Agzregirung bei
[s Adjut. der 5 Juf.
gt, v. Goßler, Pr. Lt. vom 6. Thür. Inf. R:gt. Nr. 95 &Froeli, Br. Li. vom Holstein. Jaf. Regt. Nr. gei i 3
v: Nuer und
Herrenkirchen II.,; Pr. Lt. vom Sren. Regt: Kronprinz (1. Ostpr.) y, Pr. Lt. à la suite des Thür. Husaren-Negts.
Nr. 1, v. Wenßtkk
Nr. 12, unter A zgreg. bei dem
hältniß ols Adjut. nate zur Dienstleist,
bei dem Milit. Neit-Jnstitut,
bei deim Kriegs-Min,. kommdrt.
Regt. und Entbind. von dem Ver-
alle fünf auf 4 Mo Werkmeister,
Pr. Lt. vom 4 Pomm. Inf. Regt. Nr 21, als Atjut. zur 5. Brig. kommdrt. Stolte, Pr. Lt. vom 8. Vomm. Inf. Negt. Nr 61,
in das 3. Nicdershles. Juf. Negt. Nr. 50 verseßt. vom 8. n Bn Inf. Regt. Nr. 61, zum
uli. Artill. Brig., unater
Den 25.
Frhr. v. Richthofen, Ha Belassung bei De A
Hesse, Sec. Lt.
Yr. Lt. befördert.
uptm. von der Garde- Gouvernement von
Elsaß-Lothringen, dem Garde-Feld- Artillerie-Regiment aggregirt. Gr. Lt. vom Oftpr. Kür. Regt. Nr. 3 Graf Wrangel,
v. Kalnein, Pr.
unter dcfinitiver Entbindung von dem Feldmarschalls Giafen y Wran dem Gen. Gouvern. von Elsaß-
v. Hartmann, Oberst und Abtheil. Chef im
dem Verhältn. als Chef des Gen. Stabes bei dem Gen. G Elsaß-Lothringen entbunden und in scin Friedens Ministerium, Rhein, Hauptin. vo
Verbäâltn. als Adjut. des Gen. el und unter fernerer Belassung bei othrinzen, dem Regimeat aggregirt.
Krieg2-Minist , von ouvern. von
-Verhbältn. zum Kriegs- m Gen. Siabe, von dem Verhälen
als Gen. Stavsoff. bei dem Gen. Gouxern. von Elsaß-Lothringen enibunden und in sein Friedens-Verhältn. zum Gr. Gen. Stabe, ‘iur.
getreten.
Kugler, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat.
furt a. M.) Nr. 80, zum Sec. Lt. dec Res. des Ne. 32 bcfördert. v. Dresfky, Oberst à la suite des Garde-¡Feld- Dircktor der vereinigten Artill. und Jugen. Schule,
Artil. Regts. und
von der ihm übertragenen Wahrnehmung
(Fránf-
2. Thür. Juf. Regts.
der Funktionen als Com-
mandeur der immob. Artill des Ill. Armee-Corps entbunden.
Den 26. Juli. Negts. z. F. von dem Kommando zu Sr. Köni berzoge von Oldenburg entbunden und dem Re
B. Den 15. Ju
vom 1. Pos. Tnfanterie-Re
Hocehne, Sec. Lt. Nr. 38, der Abschic
Führer vorn 1. Bat. (Glaß)
v. Stranߧ, Hauptm. ä 1
a suite des 1. Garde-
gl. Hoheit dem Groß- gt. aggregirt. :
Abschiedsbewilligungen 2U. li. v. Borwiß u. Harttenstein, Sec. Lieut
gi:nent Nr. 18, als Prem. Lieut. mit Pens,
von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau
d bewilligt.
v. Niwoßky, Hauptm. und Comy. 2. Sles. Landw. Regts. Nr. 11, onsiati
der ihm früher verlichenen bedingten Ansel, Berechtigung, die Aus-
sicht auf Anstell. im Civildienst bewilligt. der Inf. des 1. Bais. (Neisse) 2. Ober
Alln 0: s&lef. Landw. Regts. Nr. 23,
Pr. Lt. ron
Heidfeld, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Vats. (O Landw, Negts. Ne. 63, ersterem mit der Bab eti E Absch. bewilligt. Huffmann, Sec Lt. von der Res, des 1. Rhein.
Inf. Regts. Nr. 25, der Abschied bewilligt.
w. Arm-:e-Unif., der
örbr. v. Böselager,
Pr. Lt. von der Kavallerie des 2, Bats. (Brüdl) 2. Nzein. Landw.
Regts. Nr. 28, mit der Landtwvehr-Armee- d. Borne
willigt. v. Inf. Negt. Nr. 70, willigt,
Backhausen, Sec. Lt. a. D
Uniform der Abschied be- 1 Hauxtm. und Comp. Chef vom S Rhein.
mit Pens. und der Regts. Unif der Abschicd be-
1 zuleßt bei der Juf. des
2. Bats. (Andernach) 7. Rhcin. Landw. Regts. Nr. 69, bisher bei dem
Garn. Bat. Nr. 29 diensileistend, unter Veclei die Erlaubniß zum Tragen der La ai der Il, Sec. Lt. von der
Landro, Regts, Nr. senapp, Ob. Lit,
burg) Anbalt. Landw. Regts. Nr. 93,
v. d Disy. der Ersaß-B
vom Magdeb. Hus. Regt. Ne. 10, v. P
30, als Pr. Lt. der Abschied 3. Disp. und Bez. Commdr.
ehörden entlassen. Frhr. v.
Drag. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den R
den Regir. Übergetreten. Hempel, Port. Fähnr. vom 7. Thür.
Nr. 96, der Abschied
bewilligt. v. Manstein, Sec
Regt. Nr. 58, als Pr. Lt. mit Vens\. Civildienst der Abscied bewilligt, Gde R, u. Neukir{,
v. Rieben, v. Wolff, Sec. Lts vom
Nr. 4, ausgeschied actreten.
en und von der Inf. d
. des Char. als VYr. Lt. ndw. Armee-Unif. ertheilt. A
nf. des 2. Bats. (Saarlo:;:is) 4. Rhein.
S(hnei-
bewilligt. v. Gla- des 2. Bats. (Bcrn-
e von dieser Stell Hagen, Port. Fähnr. vom 1. Magdeb Ra Nee
nf. Negt. Nr. 26, zur ierstorpff, Sec. Lt.
apc, Scc. Lt. vom Wesif.
es. Off. der betreffen- Inf. Regt. . Lt vom 3. Pos. Juf. si{t auf Anstell. im
1. S&les. Drag. Regt u den Res. . Seydel, Pr. Lt. es. Offizieren des Regts. über-
es 1. Bats. (Jauer)
2. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7, als Hauptm. mit seiner bish. Unif.
der Abschied bewill Verhältn. als Bez.
igt. Degenhardt, Major Commdr. des 1. Bats. (Ne
z. Disp. , von È& ustadt a: W.) 2, Pos.
Landw. Regts. Nr. 19 entbunden. v. Heinemann, Ob Commdr. des Westfäl. Füs. Regts. Nr. T mit ension der Abschite bewilligt, v. Tettau, Port. Fähnr. von demselben Regt., zur Res entlassen. Schaeffer, Pr. Lt. a. D.,, zuleßt See, Lt. bel der Juf. des 1. Bats. (Neutomys!1) 3. Pos. Landw. Regts. Nr, 58, bisher beim 3. Pos. Inf. Regt Nr. 58 diensileistend , die Sas zum Tragen seiner bis8herigen Uniform ertheilt. v. Oven, Premier - Lieutenant von der Kavallèrie des 2. Bataillons (Kosten) 3. Posenichen Landwebr- Regiments Nr. 58, als Rittmeister mit der Landwebr-Armee-Unif v. Zakrzewski, Sec. Lt. von der Kav. des 2, Bats. (S{rimm) 2. Pos. Landw. R-:gts Nr. 19, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- Unif. der Abschied bewilligt. Wißmann, Sec. Lt. vom 2 Westfäl Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), ausgeschieden und zu den Nes. Off. des Regts. übergetreten. v. Heister, Hauptm und Comp. Chef vom 6. Westfäl. Inf Regt. Nr. 55, mit Pens. und der Negts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Hühnerbein, Scc. üt vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, ausgejchieden und zu den be: urlaubten Off. der Juf. des 1. Bats. (Essen) 8. Westfäl. Landwehr- Reats Nr. 57 übergetreten. Gr, v. Merveldt, Sec. Lt. vom 2 Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, der Abschied bewilligt. Grabs- von Haug®2dorff, Sec. Lt. vom 1. Pomm. Ulan. Regt. Ne. 4, ausge- schieden und zu den Res. Off. des Negts. übergetreten. SShulßz, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Rhein. Jaf. Regt. Nr. 25, als Major mit Pens. nebst Aus. auf Anstell. im Civildienst und feiner bish. Unif., v. Altrock, Havp!m. und Comp. Chef vour1. Hanseat Inf. Regt. Nr. 75, mit Pens. der Abschied bewilligt. v. Sculg, Port. Fähnr. vxm 1. Meelenb. Drag. Regt, “obi! zur Res. cntlassen,
Den 20. Juli. Lohmeyer, Prem. Lift. a. D, früher im Ing. S S E as E A
en 22. Juli, v. Sebottendorff, S-c. Lieut. vo
des Nes. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, mit Pens, Rohde; Ste L von der Res. der 3. Art. Brig., mit Pens. und seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. Jan y, Hauptm. und Comp. Chef rom Gren, Negt. Kronprinz (1. Oßpreufß:.) Nr. 1; mit Pens. und der Regts. Unif. der Absch. bewilligt. Nickisch v. Rosenegf, Ob. Li. z Diép,, zu»
legt Commdr. des früh. Landw. Bats. (Ortelsburg) 34. Inf. Regts.
bisher Bahnhofs - Etapp. Kommdt. zu Bingerbrück, der Oberst verlichen. v. Bornstädt, Prem. Lient. a, Bli in Schles. Ulanen-Regt. Ne. 2, die Ausficht auf Civilverforgung etheilt. _Den 25 Juli. Bar. Kurzbach v. Seydliß, Ob. Lt. zur Disp, früher Maj. und Abtheil. Commandr. in der 1. Artillerie- Brigade, Heinrich, Ob. Lt. zur Disp, früber Abtheil. Cowmbdr. in der 4. Art. Brig., z. Z. Commdr. der Eisaß-Abtheil. des Schles. Feld-Art. Regts. Nr 6, Bothe, Ob. Lt. zur Disp., früher Maj. und Abtheil. Commdr. in der 4. Art. Brig, z. Z Commdr. einer Fest. Art. Abtheil. in Coblenz, Waldschmidt, Ob. Lt. zur Disp, früher Major _ und Abtheil. Commdr. in der 3. Art. Brig., z. Z. g T ibren Lein des oute E Ne. 11, sämmêkt-
1 igen euungen entbhun Vin 2 Au E P ad a / a en . Juli. p. Borcke; Gen. der Inf. i Q stellvertretender Kommandirender General d L T v. Auer, Oberst zur Disp , z. Z. stellvertret. Commdr. der 1. Inf. Brig, v. Suchten, Gen. Maf. zur Disp , z. Z. stellvertret. Commdr. der 2. Inf. Brig , alle drei von ihren gegenwärtigen Stellungen ent- Aden und ARR AU vot L S aRA zurückgetreten. Dr. von ujawa, . Arzt vom 2. Bat. (Licgniß) 2, Reats. Nr. 7, der {lichte Abschied ertheilt esipreuß. Landw. Beamte der Militär - Verwaltung. Durch Verfügung dcs Kriegs-Ministeriums. Den 10. Juli. Jgael, Jutend. Rath vom YVI1I. Armee-Corps, zum XI1. Armee-Corps, Tiemann, Jntend. Rath vom VII], Armec- Corps, zum 1V. Armee-Corp#, Lange, Jntend. Rath vom 1Y. Ar- mec-Corpê, Fahr, Jntend. Sekretär vom 1Y. Armee-Corps, Gla - nia, Goebel, Jntend. Sekret. Assifenten vom XI. resp, II, Armee- Corps) E: T E i en 13. Juli.- Uße, Garn. Verroalt. Insyek
zum Den 21 Fun oe ernannt. Inspeltor in Beton, en 21, Juri, artin, niht etatsmäß. Intend. Assessor
vom 11. Armee - Corps, im Wege des Disziplinar -®
E Dienst entlassen. — : L zip Verfahrens aus en 22. Juli. nton, Zablmftr. vom 2, B ;
Regts. Nr. 59, zum Train-Bat. Nr. 15 verseßt. h O, JO
Ex, Gn der Marine, fiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen 2c.
Den 22. Juli. Georgi, Lieut. z. See, zum Kapit. Lieut, Schwarzlose, v. Holleben, Unterlieuts. z. See, zu Lieuts. z. See, befördert, Przewisinski, Korv. Kapit., von der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Marinestation der Nordsce entbunden. Henk, Kapit. z. See, unter Entbind. von dem Verhältniß als Decernent im Marine-Ministerium , zum Chef der Marinestation der Nordsee er- nannt. Livonius, Korv. Kapit, Sattig, Kapit. Lieut.. als Adj bei dem Kommando der Marinestation der Nordsee kommandirt, Krause, Hauptm. à la suits des See-Bats, Zembs\@ch@, Kapit Lieut., zu Hülfs-Decernenten im Marine-Ministerium ernannt. : /
Privilegium wegen Emission von 9 prozenligen Prioritäts-Obliga îonen Il, Emission der Rheinischen Eisenbahn. n Be: trage von 5,000,000 Saale N E
Vom 19. Juli 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Nachdem von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft dacauf
1523
angetragen worden ist, zur Vermeßrung des Betriebsmaterials und der Betriebseinrichtungen, so wie zur Einlösung der auf Grund Un- seres Privilegiums vom 31. Juli 1861 emittirten; vom Staate garan- tirten und inzwoishen von der Gesellschaft gekündigten Obligationen, die Aufnahme einer ferzeren Anleihe auf Höbe von fünf Millionen Thalern Courant gegen Ausstellung auf den Jnhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen zu gestatien;, ertheilen Wir in Gemäßheit des Geseßes vom 17. Juni 1833 dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesberrlihe Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen :
§. 1. Die Obligationen zerfallen in 25,000 Stück, getheilt zum Zwecke der Verloosung und einer besseren Controle der Amortisation in 250 Serien à. 100 Stü, jede Obligation zu 200 Thlr. und werden unter der Bezeichnung: »Fünfprozentige PBrioritätsobligationen I1-Eniis- sion der Rheinischen Eisenbahngesellschafi« im unmittelbaren Auscluß an die leßte Nummer der auf Grund des Allerböchfien Privilegiums vom 14. Oktober 1859 emittirten Z5prozentigen Obligationen, unter dcn fortlaufenden Nummern 100,001 bis 125,000 nach dem beiliegenden Schema A, ausgestellt und von drei Direkioren, so oie von dem Spezial-Direktor, resp. dessen Stellvertreter unterzeichnet.
§. 2, Das Darlehn trägt fünf Prozent Zinsen, welche in halb- jährigen Raten postnumerando am 1. April und am 1. Okioder jeden Jahres gezahlt werden. — Den Obligationen werden zum Zwecke der formellen Gleichstellung mit den Obligationen der I. Emis- sion aus dem Privilegium vom 14. Oktober 1869 zunächst für die Dauer bis 1. Oktober 1874 inkl. sieben Stück Zinécoupon®, Litr. D. bis K. pro 1. Oktober 1871 bis infl. 1. Oftober 1874, jede zum Werthe von fünf Thalern, beigegeben.
Für die folgenden fünf Jahre werden seiner Zeit zehn Zins- coupons , jeder zu gleihem Werthe geliefert. Ueberhaupt sind die Coupons von fünf zu fünf Jahren zufolge besonderer Bekannimactung zu erneuern und if für jede Coupons-Seric ‘eine besondere Anweisung zur Empfangnahme neuer Coupons beizufügen.
Die Coupons und Anweisungen nach den ariliegenden Schemas B. und C. werden mit den Facsimiles dreier Direktoren und des Spezial-Direktors versehen und von zwei Controibeamten der Gesell- schaft unterschrieben.
Am Verfalltage werden die Zinscoupons gegen deren Auslieferung zum vollen Nennwerthean den Vorzeiger in Berlin, Cöln und den Städten gezahlt, welche Seitens der Direftion der Gesellschaft noch außerdem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden. — Die Gesellschaft hat die mit der Bezahlung der Zinkcoupons beauftragten Comptoire und Handlunçcshäuser öffentlih anzuzeigen. Die Vus- reichung einer neuen Serie Zinscoupons erfoigt nur gegen Aus- bändigung der der vorhergehenden Serie beigegebenen Anwo-isung.
Der Direktion steht die Befugniß zu, ih die Obligationen neden den Anweisungen zur Verabfolgung neuer Zinscoupons Bchufs Ab- stempelung einreichen zu lassen.
F. 3. Die Ansprüce auf Zinsvergütung erlöschen und die Zins- coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen sünf Jahren nach dem Verfalltage zur Zahlung präsentirt werden.
Ç. 4. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird der Betrog der Obligationen in Ewpfang genomwen, so müssen sogleich die aus- gereihien Zinkcoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen C'bligation eingeliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinecoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwandt.
F. 5. Zur allmählihen Tilgung der Schuld wird vom Jaßre 1876 an jährlich ein halbes Procent von dem Kapitalbetrage der emit- tirten Obligationen ner den Zinsen der eingelösten Obligakionen verwandt, der Gesellschaft bleibt jedech vorhchalten, den Tilgungs- fonds beliebig zu verstärken, au die noch nicht getilgten Obligationen vom 1. Januar 1874 ab jederzeit nah einer wenigstes scchs Monate E öffentlichen Kündigung fällig zu erklären und zurück zu zahlen. i
"Die Tilgung der Obligationen wird in Gegenwart von zwei Mitgliedern der Direktion und des Spezial - Direktors, unter Zu- ziehung eines das Protokoll aufnehmenden Notar®, durch das Loos bestimmt, und sind darauf nach eincr wenigstens zwei Monate vor- bergegangenen öffentlihen Anzeige die auszeloosten Nummern am nächsten 1. April fällig. - Die Verloosung erfolgi in der Weise, daß nur eine, resp. soviel Serien aus der Urne genommen werden, als er- forderlich find, um daraus die zur Bildung der festgeseßten Rücfzah- lungssumme nöthigen Obligationen entnehmen zu fönnen.
Enthalten die gezogenen Serien mchr Nummern, als exforderlih sind, so gelangen jedes Mol zunächst die niedrigsten Nummern der ausgeloosten Serien zur Rückzahlung und ge dagegen die un- mittelbar ans{liefenden Nummern dieser Serte für die nächstfolgende Amortisation bereits für gezogen. Jst zur Ergänzung der in dem be- treffenden Jahre weiter einzulösenden Obligationen eine weitere Scrien- ziehung zu bewirfen, so soll es damit in gleicher Weise gehalten werden, so daß die niedcigen Nummern pro rata der Awortisationssumme in dem bezüglichen Jahre und die übrigen Nummern als für die nächst- folgenden Einlösungen ausgelooft, gelten sollen.
Die in -Folge der Bestimmung dieses Paragraphen fälligen Obligationen werden gegen deren Auslicferung, unter Anwendung der im §. 4 wegen der Zinscoupons enthaltenen Vorschrift, an den Vorzeiger zum Nennwerthe in Cöln und Berlin von dem erfien, auf die Ausloosung folgenden 1. April ab baar in Courant gczahlk. Es
„erfolgt darüber, unter Angabe der ausgeloosten Nummern, eine Be-
fanntmachung der Direktion.
Indessen kann die Gesellschaft , wenn die in einem Jahre einzu- [ôsenden Obligationen mehr als 1(0,000 Thaler betragen , durch Be- fanntmachung bestimmen , daß die Jnhaber einen Monat vor dem Verfalle von jenen Städten diejenigen bezeichnen , in welchen sie die
Zablung erheben wöllen; erfolgt dann eine solche Bezeichnung nit; le Es angenommen ; daß sie die Zahlung in Côln zu empfangen aben.
, Die fällig erklärten und eingelösten Obligationen werden unter BeobacHtung der bier oben wegen der Verloosung vorgeschriebenen Formen verdrannt. :
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisen- bahn-Kommissariate alljäßrlich ein Nahweis vorgelegt.
_§. 6. Gehen Obligationen oder Anweisungen zur Erhebung weitecer Coupons verloren oder werden sie vernihtet, so kann deren Mortisifation beantragt und ausgesprochen werden.
Die Direktion der Gesellschaft erläßt des Endes auf Antrag der Betbëiligten trei Mal, in Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens fech3 Monaten, eine öffentliche Aufforderung, jene Doku- mente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselven geltend zu machen. Sind vier Monate nach der leßten Aufforderung ver- gangen, ohne daß die Defumente eingeliefert oder ctwaige Rechte auf dieselben angemeldet worden, und hat außerdem seit der ersten Aufforderung ein Termin zur Empfangnahme einer neuen Serie Zinscoupons stattgefunden, ohne daß hierbei inner- halb mindestens sechs Monaten nach dessen Ablauf die beircffenden Obligationen s ling mnen die der früheren Serie beigegebene An- weisunz (§. 2) zum Vorschein gckommen sind, so spricht das Land- geriht zu Cöln auf Grund jenes Aufgebotcs die Mortifikation aus, die Direktion bringt dieselbe zur öffentlichen Kenntniß und fertigt an Stelle der mortifizirten Dokumente neue unter denselben Nummern aus, auf welchen bemerkt wird y daß sie als Ersaß für mortifizirte dienen. Die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht der Geselischaft, sondern den Betheiligten zur Last.
Dinscoupons können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden ; jedocy soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinëcoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 3) bei der Direktion der Gesellschaft anmeldet und den stattgehabt:n Besiß der Zinêcoupons durch Vor- zeigen der Obligationen oder fonft in glaubhafter Weije darthut, nach Ublauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemcldeten und bis e nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
§. 7. Die Nummern der zur Zurückzablung fälligen, nit zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während fünf Jahren von der Direktion der Gesellschaft Behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem leßten öffentlichen Aufrufe zur Ein- lôsung vorgezeigt werden, sind werthlos, was von der Direftion unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann öffenilich zu erflären ist. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr; doch kaun fie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der Generalversammlung aus Billigfkeitsrücksichten gewähren. : :
§Ç. 8. Außer den im §. 5 gedachten Fällen sind die Jnhaber der Obligationen berechtigt, decen Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft in Cöln zurückzufordern: a) wenn der Transport- betrieb auf der Eisenbahn mit Dampfwagen oder anderen dieselben erschenden Maschinen länger als scchs Monate gauz aufhört; b) wenn gegen die Gesellschaft in Folge rehtsfräftig gewordener Er- kenntnisse wegen Zahlungsunfäßigkeit Exekution im Beirage von mehr als 100,000 Thalern fruchtlos voUsireckt worden find; c) wenn die im F. 5 festgeseßte Tilgung der Obligationen nit innegehalten worden ist und die Gesellschast nicht iunerhalb thunlichst kurzer, spätestens dreimonatlicher Frist nach. ges{chener Aufforderung die Fehler re- dressirt hat. Jm Falle a. fann das Kapital an dem Tage, wo der- selbe ciniritt, in den Fällen þ. und c. nach KündigungEfcist von drei Monaten zurückgefordert werden. : :
Das Recht zur Zurückforderung dauert im Falle a. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Tran®üportbetriebes, in den Fällen b. und c. sechs3 Monate, nachdem der Fall eingetreten, jedoch bei c. immer nux, insofern die planmäßige Titgung dec Obligationen nicht inzwischen wieder cingetreten ift. : i
Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelö| werden, kann die Gésellschaft wieder ausgeben.
. 9. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld woird festgescßt und verordnet: a) die vorgeshriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht“ der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Aktionäre der Gesellszaft vor; b) bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesell- chaft feine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen- Grundstüde verkaufen. Dies bezieht sih jedoch nicht auf die außer halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnk öfe etwa an den Staat oter an Gemeinden zu postalishen, polizeilichen oder steueczlihen Einric;- ¿unge e Dee zu Packhôöfen und Waaren-Niederlagen abgetreten wer- en moMien
Ç. 10. Zur Geltendmachung der im §. 8 festgeseßten Rückfor- derungsrechte ist den JTnhadbern der Obligationen der Bahnkörper von Ehrenbreitstein nah Troisdorf resp. Siegburg, sowie die feste Brüce über den Rhein bei Coblenz, nebst den sämmtlichen für den-Eisenbahn- betrieb darauf errick@teten Gebäuden und darauf zu diesem Zwecke gemack{ten Anlagen ; sowie den säm:ntiichen für den Betrieb dieser S\recke beschaffen fahrenden Zeuge, WMobdilien, Geräthschasten, Materialien in erster L:nie verhaftet.
F. 11. Nur diejenigen Obligationen , welck@e mit Urserer Ge- nehmigung zu dem Zwecke, die der Rheinischen Eisenbähng.fellsck(aft event, zu fkonzessionirende Fortseßung der rehtörheinischen Linie von Troisdorf resp. Beuel bis ins Ruhrgebiet fcräg zu stellen und die erforderlichen Betriebêmittel rafür anzuschaffen, scw1e zur Weiterfüh- rung der Osterrath-Essener Vahn über Wattenscheid bis Dortmund u, \, w. noch his zur Höhe von 10,000,090 Thalern ferner emittirt