1871 / 97 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Aug 1871 18:00:01 GMT) scan diff

kosten. Die Tagegelder für die Mitglieder der Kreissynoden wer- den auf 1 Thlr. 15 Sgr. bestimmt. Die Synodalen , welche am Ort der Synode wohnen, empfangen nur 1 Thlr. Diäten.

An Reisekosten erhalten die Synodalen 75 Sgr. für jede Meile

per Eisenbahn , Dampfschiff oder per Post; 20 Sgr. für jede Meile , welche nicht auf diese Weise zurückzulegen i}. Außet- dem erhalten die Vorstände der Kreissynode zur Bestreitung der Bureau und“ sonstigen Kosten ein Paus{quantum.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Änsiegel.

Gegeben Homburg v. d, Höhe, den 9. August 1871.

IKV ilhelm. von Mühler.

b

Entwurf einer Bezirks-Synodal-Ordnung für die evan- gelishen Gemeinden E F des Konsistoriums zu esbaden.

F. 1. Die Gesammtheit der evangelischen Kirchengemeinden des Kons/istorialbezirks wird dur die Béezirks\ynode vertreten. Ç, 2. Sämmiltliche Gemeinden des Konsistorialt ezirks“ stehen auf

dem Grunde des lautern Wortes Gottes alten und neuen Testaments'

und halten an dem apostolischen Glaubensbefkenntnisse und der Nugs- burgischen Konfession.

In dem Bekenntnißstande der nicht unirten evangelis{-lutkerischen und reformirten Gemeinden des Konsistorialbezirks wird dur die Eingliederung in den Synodalverband nichts geändert.

Sämmtliche Gemeinden gewähren sich gegenseitig Abendmahls- gemeinschaft und stehen in der Gemeinschaft des Synodalverbandes und des Kirchenregiments.

Ç. 3, Die Bezirks\synode besteht: 1) aus dem General-Superinten- denten, 2) aus 13 geistlichen und 13 welilichen Abgeordneten der Kreis\synoden7 3) aus vier von dem Landesherrn zu-berufenden Mikt- gliedern, darunter dem Direltor des theologischen Seminars zu Herborn.

Sämmtiiche Mitgl'eder, mit Ausnahme des General-Superinten- denten, sind nur für die E Synodalperiode bestell‘, doch is ihre Wiederwahl beziehungsweise Wiederernennung gestattet.

F. 4, Außerdem | wohnt ein Königlicher Kommissarius evangeli- {hen Bekenntnisse, welcher als Vertreter des landesherrlichen Kircen- regiments zu der Bezirks\synode abgeordnet wird und dessen Ernen- nung dem Könige zusteht, den Verhandlungen bei.

Derselbe ist befugt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge an die Synode zu stellen.

Die Mitglieder des Konsistoriums haben das Recht, an den Ver- handlungen mit berathender Stimme Theil zu nehmen.

Ç. 5, Die Wahl: der von jeder Kreissynode abzuordnenden Deputirten erfolgt in der, der Bezirkssynode zunächst vorhergehenden Versammlung der Kreissynode.

Die geistlihen Abgeordneten werden von den in der Kreissynode stimmberechtigten Geistlihen aus den Pfarrern des Kirchenkreises, die weltlichen Deputirten aus ihrer Mitte gewählt.

Für jeden ‘(geist:ihen oder weltlichen) Deputirten ist ein Stell- verireter zu wählen.

l g. 6. Zam Geschäftskceise der Bezirkssynode gehöri: 1) die

Prüfung der Mandate ihrer Mitglieder, 2)- die Entgegennahme des Berichts ihres Präses über die kirhlihen und sittlichen Zustände der evangelischen Gemeinden "des Bezirks, sowie der innern und äußern Geschichte der Kirche: des Bezirks in der seit der leßten Synode ver- gangenen Zeit, a die T der Geschäftsordnung für. die Kirchen- vorstände und für die Verhandlungen der Kreis- und Bezirkssynoden (F. 25 d. K:G. O ). Den Beschlüssen' der Provinzialsynode muß eine zwiefache Berathung (Vorberathung und Schlußberathung) vorhergehen, 4) die Feststellung der Wahlordnung für den Kirchenvorstand, die größere Gemeindevertretung , die Kreis- und Bezirkssynoden (§. 25 d. K. G. O.) ¡- 5) die Mitwirkung bei der Aufstellung besonderer Ge- meinde- oder Kreissynodal - Statuten (F§. 24 und 40 d. K. G. O.); 6) die Beachtung und Erwägung des kirchlichen und sittlihen Zu- standes der evangelishen Gemeinden des Bezirks in Bezug auf Lehre, Liturgie, Verfassung, Zucht und christlihes Leben, 7) die Mitwirkung aufdem Gebiete der Geseßgebung für das Kirchenwesen des Konsistorial- bezirks, 8) die Prüfung der Protokolle dét Kreissynoden; und 9) die Erledigung der von denselben an die Bezirkssynode gebrachten Anträge, 10) die Berathung und Beschlußfassung übér die Anträge ihrer Mit- ger! 11) die Prüfung und Erledigung der Vorlagen des Kon- istoriums, 12) die Mitaufsicht über die Amtsführung der Geistlichen, Kirchenvorsteher, Gemeindevertreter und Kirchendiener, sowie Über das theologische. Prüfungs1wwesen / die Ausbildung der Kandidaten und Fortbildung der Geistlichen, 13) die Mitaufsicht Über die Verwaltung des Pfarr- und Kirchenvermögens die Kenntnißnahme und Einsicht in die Budgets und Rechnungen der Centralfond® nach Maßzabe der Verwaltung®-Ordnung, 14) die Theilnahme an der Verwaltung der geistlichen Wittwen- und Waisen - Kasse und der Bezirks- {ynodal - Kasse nach Maßgabe der Verwaltungs - Ordnung, 15) die Befugniß, neue fkirchlihe Ausgaben für allgemeine Bedürf- nisse, soweit dieselben durch Leistungen - der Kirchengemeinde oder Kirchenfonds gedeät werden sollen, nach den Vorlagen der Kirchen- behörde zu bewilligen und umzulegen.

Ohne Zustimmung der Bezirkssynode dürfen fkirchengesebliche Normen in Ds auf Lehre, Liturgie, Zucht und Verfassung, neue Katechismen, bib ishe Geschichte, Gesangbücher und Agenden nicht eingeführt werden.

Die Beschlüsse der Synode treten erst dann in Kraft, wenn sie Bestätigung der kompetenten Behörden erhalien haben.

. 7. Bei Beschlußfassung Über Lehre, Liturgie, Kate-

ckchiêmen, Gesangbücher und Agenden, bilden die Vertreter dec evängelish - lutherishen Gemeinden der Dckanate Bieden- kopf, Gladenbach und Homburg eine besondere Abtheilung, so daß in diesen Angelegenheiten ‘die Übrigen Mitglieder der Synode nur für das Gebiet ihrer Kreissynoden beschließen, gleichwie die Mitglieder der Abtheilung Biedenkopf Gladenbach und Homburg ebenso nur für ihre Gemeinden in diefen Angelegenheiten beschließen. Ebenso hat si die genannte Abtheilung der Synode der Abstimmung in Sachen des Nassauischen Central - Kirhenfonds und der Nassauischen geist. lihen Wittwen- und Waisenkasse zu enthalten , so lange den genann- ten Dekanaten die Theilnahme an diesen Fonds nicht erwirkt ift.

Für die Reformirten ist“ die fkonfessionelleVorfrage’ über An- gelegenheifen - die nur auf Grund’ der Konfession entschiedet werden önnen, durch -cinen zu veranlassenden Beschlufi- der Gemeindevertretung der betreffenden Gemeinde zu entscheiden.

Fick Der Vorstand der Synode besteht aus einem Geistlichen als Präses und aus einem geistlichen und einem weltlihen Beisißer,

Que die Beisißer werden Stellvertreter gewählt.

er älteste geistliche DENES ist der Stellvertreter als Präses.

__ Der Vorstand wird vonder versammelten Synode stets nur für die laufende Synodalp:riode gewählt. Er tritt mit der Eröffnung der folgenden ordentlichen Synode nach erfolgter Wahl des neuen Vorstandes außer Funktion. | -

Der Präses beruft die Synode, leitet die Verhandlungen der- selben und sorgt für die Beobachtung der äußeren Ordnung.

Die Beisißer haben den Präses in den Präâfidialgeschäfien zu unterstüßen. Die Korrespondenz führt mit Ausnahme Per Falle, in denen der Vorstand nah dem Folgenden der Gesammtheit zu han- deln hat, der Präses allein, doch steht ¿s ihm frei, wo es ihm an- gemessen erscheint, die Mitunterschrift der Beisißer einzuholen.

Dem Vorstande liegt ob: 1) die Sorge für die Redaktion und Beglaubigung der Synodal-Protokolle, 2) die Einreichung der Ver- handlungen an das Konsistorium, sowie déren Mittheilung an sämmtkt- liche-Kirchenvorstände, 3) die Ausführung derjenigen Spn ale htüsse, welche keiner höberen estätigung bedürfen, 4) die Vorbereitung der Geschäfte für die nächste Synodalversammlung, 5) die Abstaktung von Gutachten über Vorlagen des Konsistor*ums während der Zeit, daß die Synode nit versammelt ist, wobei derselbe auf Erfordern des Konsistoriums durch - Zuziehung der Stellvertreter sid zu“ verstärken hat, so wie das Ret vorläufiger Entscheidung in solchèn Angeleget- heiten; die zum Geschäftsfreise der Bezirks\synode gehören Und And sofertigen Erledigung bedürfen. Solche vorläufige Entscheidungen müssen der nächsten Bezirkssynode zur definitiven Beschlußfassung vorgelegt werden.

Der Präses vertritt persönlich die Synode bei feierlichen Ge- legenheiten z. B. Einweihung von Kirchen und hat das Ret, jeder- zeit von den Einrichtungen und dem Zustande in dem theologischen Seminar in Herborn Einsicht zu nehmen.

g. 9 Die Bezirkssynode versammelt sich in der Regék alle drei Jahre auf Berufung ihres Präses in einer Stadt des Bezirks.

Ueber den Anfangstermin, den Ort und die Dauer der Berufung vereinbart sich der Präses mit dem Konsistorium.

_ Ergiebt sich im Laufe der Verhandlungen Veranlassung, die Sizungszeit zu verlängern, \o kann, und dies nur mit Zustimmung des landesherrlihen ‘Kommissars geschehen. i

In dringenden Fällen kann von dem Konsistotium, sowie von dem Vorstande (mit Genehmigung des Konsistoriums) eine außer- ordentliche Synodalversammlung berufen odér auch für geeignete Gegenstände die schriftliche Abstimmung der nicht versammelten Synode veranlaßt werden.

Zu einer außerordentlichen Synodalversammlung findet keine

: Neuwahl statt.

Ç. 10, Wenn die Mitglieder der Synode. versammelt sind, er- öffnet der Präses der abgelaufenen Syncdalperiode, ot er, wenn. dieser nicht wieder zum Mitglied der Synode gewählt ist, der General- Superintendent die Versammlung mit Gebet, Hierauf werden die Mandate geprüft und die Synode wählt ihren Vorstand.

Ueber die Beschlußfähigkeit und die Art der Abstimmung gelten die Bestimmungen des §. 7 der Kreis-Synodalordnung.

Sobald die Synode durch ein Gebet des Präses und eine An- sprache des landesherrlichen Kommissarius eröffnet ist ; berichtet der Präses über die innern und äußern Qustände der evangelischen Kirche e oi und ihrer Geschichte" seit der lehten Versammlung der Synode. -

Hierauf erfolgt die Wahl des neuen Vorstandes.

Äm Tage nach der Eröffnung der Synode findet ein feierlicher Gottesdienst statt: Jede einzelne Sißung wird mit Gebet eröffnet und beschlossen. i

Auf der Synode können nur Gegenstände, wel@e zu ihrem Ge- \chäftskreise gehören, verhandelt werden.

Ueber die Beschlußfähigkeit der Versammlung und die Abstim- mung gelten die Vorschriften tes §. 7 der Kreis-Synodalordnung.

Ç. 11. Die Mitglieder der Bezirkssynode erhalten während ihrer Theilnahme an der Versammlung täglich zwei Thaler Diäten, außer- dem Vergütung der Reisekosten nah den für die Mitglieder der Kreis- \synoden bestimmten Säßen. :

Landwirthschaft,

Erfurt, 19. August. Die diesjährige Generalversammlung des landwirthshaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsenund derangrenzendenHerzog- und Fürstenthümer wird vom 10. bis 12. September hierselbsi abgehalten werden und wird die Direftion des Mitteldeutshen Pferdezucht-Vereins damit eine Ausstellung von Pferden {weren Schlages nebst Prämiirung, sowie eine große Auktion von importirten echten ardenner Fohlen verbinden

sondern : Seidel aus Eventhal heißen.

finötd und als deren Tnhaber die verwittwete Kaufmann

1787

Oeffentlicher Anzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

teckbrief wider die Dienstmagd Elise Schlo tthauer aus M Regierungsbezirk Cassel. Es wird ersu, die 2c. Swlott- hauer, welche si der Verbüßung einer gegen sie erkannten 4monat- lichen Gefängnißstrafe entzogen hat, im Betretungsfalle festzunehmen und mit nächstem regelmäßigen Transport anher abzuliefern. Cassel, den 16. August 1871. Der Staatsanwalt.

ekanntmachung. Die gegen den früheren Kossäthen und Gándtr Joachim Christoph Nielebock aus Tornau durch rechtsfräftiges Mandat des unterzeichneten Polizeirichters vom 31. Mai 1870 wegen Entwendung von Feldfrüchten erkannte Geldbuße von 5 Thalern, der im Unvermözenöfalle 1 Woche Gefängniß substituirt is, ist durch Allerhöchsten Gnadenerlaß vom 83. d. Mts. erlassen und wird deshalb die offene Sir zfvollstreckfungs-Requifition vom 4. April Js, in Betreff des Nielebock hierdurch zurückgenommen.

i dal, den 19. August 1871. E ‘Königliches Kreis8gericht. Der Polizeirihter.

i Bix t Stg l go i

Tn der Bekanntmachung des Königlichen Kceisgerichts D LandeL-

ut v. 18 Juli d. J. R.-A. Nr. 76, 83 und 89 muß es unter r. 4 nicht Paul Alfced Bruno Schiemann) sondern: Paul Alfred

Benno Schiemann , und unter Ne. 11 nicht Seidel aus *Eventhal,

i Sandels-Register. Handels-Register des Königl. Gade A n N esellschaftsregister, woselbst unter Nr. ie Firma: In unser Düscdafi ür fes Bau landwiithschaftlicher Maschinen und Geräthe und für Wagenfabrikation H. F. Eckert«

i, ist heute eingetragen: j vem Ee det Bekanntmachungen der Aktiengesellschaft find neben dem Deutschen Reichsanzeiger und der Berliner

Börsen - Zeitung die Neue Preußische Zeitung und die Bank- und Handels-Zeitung bestimmt.

Ín unser Firmenregister wofelbft unter Nr. 6877 die hiesige a i irma: P O Rosenthal & Co.

merkt siebt, ift heute eingetrazen : L N A C hl Ubrahaii Rosenthal ist nicht Schriftseßer, son- dern Buchdruckereibesiher. : i Leßterer hat für sein unter vorgedachter Firma bestehendes Han- delsgeshäft dem Philipp Rosenthal hier Prokura ertheilt und ift die- selbe in unser Prokurenregister sub Nr. 1830 beute eingetragen

worden, In dem Firménregister ift sub Nr. 2086 die Firma:

Ry F. Michaelis heute gelöscht worden. E n 19. August 1871. h De lies S ikt, Abtheilung für Civilsachen.

E S R E R tener

Béi der unter Nr. 202 des Firmenregisters unter der Firma »2. Rosinsfy« eingetragenen -Händlung des Kaufmanns Ludwig Ewald Rosinsky zu Spandau ist folgender Vermerk eingetragen:

die Firma is durch Erbzang auf die Wittwe Ro nsfy Emilie Auguste Ida, geb. Jahn, übergegangen ; eingetragen zufolge Vet-

fügung vom 18. August 1871.

Spandau, den 18. August 1871, aas Königliches Kkälsgericht.

——

4 c olaifed if unter Né. 258 die Firma »L- Ros n unser Firmenregister is unter N : Rolinsky,

Jahn, Ort der Niederlassung: Spandau,

Emilie Auguste Jda, geb. heute eingetragen worden.

1 den'18. August 1871. Pn Der e Aa gliches Kreisgericht.

; Maa er zu Fránkén ein, eingetragen unter Die Firma H: Elguiher u S nadem die Sozietät unter

Nummer 6 des Gesellschaftsregisters, ish C den Kánsfseuten Scidshel \Elguthér und Marcus Wagner aufgehoben worden ist, erloschen. 7 f Eingetra O N elifolge Verfügung vom“ 15, August 1871 am 10, Ui i, den 16. August 1871 n 16. L j Gn ei liches Kreisgericht. Ferien-Abtheilung.

In unserm Firmenregister ist bei Nr. 47 vermerkt worden, daß

die d C of e Firma e daselbst eingetragene Firm s aner

in Frankenstei auf den Maurermeister

Übergeg Î Se ist Leßterer als nunmehriger Inhaber der gedachten 09 d d

Erdmann Kaßner hierselbst

In unserem Firmenregister ist unter Nr. 244 die Firma S. Jacob

Mendelsohn zu Posen mit Zwoeigniederlässung zu Glogau und als deren Jnhaber der Kaufmänn Simon Mendelsohn zu Posen einge- tragen worden.

Glogau, den 18.. Augus|- 1871. : Königliches Kreisgericht. 1. Abt? eilung.

In die Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist ecinge-

tragen :

A. in das Gesellschaftsregister: Ne. 3. Firma Nagel & Müller zu Saizwedel;

Col. 4. Die Gesellschaft ist am. 1. August cer. aufgelöst und bat der Kaufmann Nagel die Liquidation des Ge- chäfts übernommen ;

B. in das Firmenregister: Nr. 79 der Kaufmann Bu Wilhelm Nagel zu Salzwedel als

Inhaber der Firma A. W. Nagel zu Salzwedel;

zufolge Verfügung vom 15. August 1871 am 15. August 1871.

Salÿwedel, den 15. Auguß 1871.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bekanntmachüng aus dem Handelsregister des König-

lihen Amtbgerichts Harburg vom 19. August 1871. Eingetragen is heute zur Firma

i S Schacht & Bartels

ju ‘Harburg ‘auf “Fol. 99, daß diese Firma erloschen ift.

; Bornemann, Amtsrichter.

KöniglichesKreisgericht.zu Wesel. I. Abtheilung. In das Prokurenregister ist unter -Nr. 77 „die dem, Kaufmann Ludidia Korten zu Wesel von der Handelsgesellshaft Poppe & Schmóöl- der daselbst, eingetragen Nr. 2 des Gesellschaftsregisters, ertheilte Prô- fura zufolge Verfügung vom 17. August 1871 am 17. August 1871

eingetragen. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

2447 BekanntmaMhung. j A a DoiilnenVormwett Dabiß im Kreise A tanabur 1 3% Meilen von der Kreisstadt Franzburg 4 Meile von Barth un 3% Meilen von Stralsund entfernty mit einem Areal’ von: Y 1114 Morgen 146 C1Ruthen, oder 284,64 Hektar; worunter 834 Morgen 122-(C1Ruthen Aer

und 145 Morgen 93 C3Ruthen Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1872 bis dahin 1890, im Wege des öffentlichen Af ebots anderweitig verpachtet werdèn. Das dem Auf- Ee zum Grunde zu legende Pachtgeldér « Minimum beträgt 2625

ler Preuß. Courant è _ Ie Bie zu L estellende Pachifaution ist auf den Betrag der E

en Pacht bestimmt und das zur Uebernahmeckder Pacht erforderl ermögen auf Höhe von 22,000 Thlr. nachzuweisen.

u dem auf den 4. September d. J 9./ Vormittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten. Bietung®- termine laden wir Pachtbeiverber, mit dem Bemerken ein , daß die Verpachtungsbedingungen j die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister , mit Aus\{ch[uß der Sonn - und Fesitage / täglich während der Dienststunden in unserer Regisiratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpach- tungsbedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der

Kopialien zu ertheilen. ralsund, den 20, Juli 1871. R ônigliche Regierung.

Sn S ELL

[M. 163] i löblichen Todesfalls des Pächters ist eine größere, zu us lichen Veiteikommißherrschaft in Westpreußen gehörige

Pachtung mit einem Areal von ca.,4509 Magen lajatt zu Ñ e ahre, jährliche Pachtsuihme Ungefähr 1/4 Thaler cedireit abu A sub Li 7878 besördert die Annoncen-Expe- P von Rudolf MosSé in Berlin. (c. 599/8)

dition von W R Ps erde - Verkauf. Mittwoch, den 49. D. 1 Vor- mit ?9 bt, Fellen auf dem KasernenLote des unterzeichneten

demarstraße 63, für den Königlichen Dienst unbrau- Da A DR iede ó erti air den Maistbietenden gegen glei verkauft werden. - Berlin, den 20 CNREE 1871...

Königlih Brandenburgisches Train-Bataillon Nr.

Eine Anzabl alter Werkzeuge, Ca. 250 Cir. altes Schmiedeeisen, Gußeisen, S dreiserne und gußeiserne. Bohr- und Orehbspähne, Stahl«, Eisenbl:ch+ und Weißblechabfall, ca. 100 Ctr, Lederabfälle, ca. 80 Cte: Bleizink, Zinkasche und reduzirte) Bletasche , außerdem Borsten- und Segeltuchabfálle sollen am: 8. September cr., Vor»

bar gewordene baare Bezahlun

| mittags 9 Uhr, in der Artillerie - Werkstatt zu Danzig, Hühner-

6, meistbietend geäén glei! baare Zablung verkauft werden. O L E Direktion Rex Artillerie - Werkstatt.

A. 2 Bekanntmachun q. y Zu dem Neubau der hiesigen Köni sbrüde find für die Jahre 18717 1872 und 1873 na dem Kostenan chlaze U 9582 Tonnen Portland-Cement und 438 Tonnen hydraulischer Kaik

Firma untér Nr. 1 es Firmenregisters heut eingeiragen worden.

Frankenstein, den 16. August 1871

Königliches Kreisgericht. Ferien- Abtheilung.

erforderlich.