1871 / 100 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Propsteien oder landräthlichen Kreisen gehöten, bestimmt das Kon- sistorium, welcher von den Pröpsten oder Landräthen mit der Leitung des Wahlafis beauftragt werden soll. Im Fall der Verhinderung des einen Visitators wird die Wahl durch dea anderen Visitator allein abgehalten. F

Der Wahlakt findet in der Kirche statt, wird mit Gebet und Ansprache. eröffnet und mit Gebet ges{lossen.

F. 4. * Die geistlichen Ai goroneten und Stellvertreter werden von den geifilihen , die weltlihen Abgeordneten und Stellvertreter von den welilichen Mitgliedern der Wablversammlung (§. 3, Abs. 1)

ge: Wählbar zur Synode find sämmtliche wahlberechtigte Geistliche-

des Wahlkreises, fowié ‘âlle diejenigen Mitglicder der Kirchengemein- den, welche! die zur Wählbarkeit in eine Gemeindevertretung erforder- lichen Tigenschaften haben. (§F. 8—10 der Gem-inde-Ordnung vom 16, August 1869.) Jn Betreff der ‘weltlichen Abgeotdüeten zur Sy- node findet eine Beschränkung auf die Mitglieder der zu dem betref- fénden Wah!krcise gehörênden Gemeinden nicht statt.

g. 5. D'e weltlihen Mitgliedér der Wahlversammlung sind von den Kirchenvorständen der ‘Art zu wählen, daß jeder Kirchenvor- stand \o viele Deputirte wählt, als Predigerstellen in der betreffenden Gemeinde vorhanden sind, es sei denn, daß hinsihtlich einer von mehreren bei einer Kirche bestehenden Predigerstellen eine Vakanz vor- handen ift, welche über die geseßlihen Fristen hinaus dur spezielle kirhenregimentliche Verfügung verlätigert wörden i}. Mehrere-Ge- meinden, welhe zusaminen nur ‘einen Prediger haben, wählen in einer ‘gemeinschaftlichen Versammlung ihrex Kircchenvorstände cinen Deputirten zur Wahlvbérsammlung: Diese Bestimmung findet auf den Fall der blos inteximistischen Verwaltung eines vakanten Pfarr- amts dur einen benachbarten Prediger feine Anwendung,

Außer den Deputirten sind zuglei Stellvertreter zu wählen

Wählbar sind alle Mitglieder der betreffenden Géèmeinde, welche 4s pee Lane e in die Gemeindepertrétung erforderlichen Cigen-

asten haben. * :

Die zur Vornahme der Wahl erforderlihe Berufung des Kirchen- Vorstandes erfolgt nach Maßgabe der Besiimmungen der Gemeinde- Ordyung. Der Wahlakt wird vou dem Vorsißenden des Kirchen- VorstandeL7 im Verhinderungsfalle ? von dessen SteUvertreter geleitet. Die zu dem Kirchenvorstande gehörenden Geistlichen haben. sih bei der Wahl ihrer Stimme zu enthalten.

An dem auf die Waßblhandlung folgenden Sonntage wird der Name des (der) gewählten Deputirten und - des Stellvertreters (der Stellvertreter) von der Kanzel aus der Gemeinde mitgetheilt,

F. 6. Sowobl in den Fällen des S: 4 als in den Fällen des F. 5 erfolgt die- Wahl durch mündlihe Stimmgebung zu Protokoll.

, Sie wird dur” atfolu!e Stinmimenmehrheit enischiéden. Hat sich bei der ersien Wahlhand{ung feinc-abfotute Stimménn?edrbeit crgtben; so findet eine neue Stimmabgabe fiatt in der Weise, daß nur die Beiden, welche die meisten Stimmen gehabt haben, zur Wabl gestellt ees, Ergiebt sich alsdann Stimmengleichhcit, so entscheidet das Loo

Nach der Beendigung der Wabl des Abgeordncten wird di Wadl des Stellvertreters vorgenommen. Für die leztere Wabl geltèn dieselben G?undsähe, wie für die Wahl des Abgeordneten.

§. 7. Ueber die Wahlhandlung wird ein Yrotokoll aufgenommen, wel(es ‘den wesentlichen Hergang enthält und von den Dirigenten der Wahl und mindestens zwei anderen Mitgliedern der Verfamms- lung unterzeichnet wird,

Unmittelbar nah der Wahl hat der Dirigent derselben die ge- wählten Abgeordneten und Stellvertreier zu einer Erklärung über die Annabme der Wahl. aufzufordern und sodann dié säâmmili{hen; auf die Wahl fich beziebenden Verhatidlungen mit Eins{luß dér eben erwähntcn Erklärung in den Fällen des F. 5 an dic Wdäblkömmissa- rien des Wahlkreises, zu welchem die dukch den Kircénporstand ver- tretene Gemeinde gehört, in den Fällen des §F.4 an das Konsistorium S é d

. &. Einwendungen gegen die Wahlen müssen in den Fällen des C. \pätens acht Tage nah der Verkündigung des Resultates e Matlie F Ende) ‘eingeréicht werden, Und zwar eñtiveder bei déh Wahlkommissarien des Wahlfreises oder bei dem Vorsißenden des Kirchenvorstandes, w:lcher die Einwendung dann sogleich an die Wahlkommissarien einzusenden hat. Auf die vorstehende Bestimmung is bei der Verkündigung des Ergebnisses der Wahl (§. 5 arm Ende) aufmerksam zu machen.

In den Fällen des §. 4 müssen ‘die Einwendungen “gegen die Wahlen, sofern sie nicht vón Mitgliedern der Wahlverfammiung aus- E an sogleich g Termin dee Wahl {hon zu Protokoll’ ge-

; binnen agen na i O g ch der Wahl bei dem Konsisiorium

Die nah Ablauf der festgeseßten Fri i - E werden nit berüfsebtigt seßten Fristen eingehenden Einwendun ie Sntscbeidung Über die erhobenen Einwendungen hat in den

Fällen des § 5 die Wahlversammlun : isi B den Fätn des C i die S g des betreffenden Wahlkreises,

g. 9. e Synode tritt in der Stadt Rendsburg zusammen.

Dieselbe wird nach Abhaltung eines felerlitben S otpdiacties durch einen von Uns zu ‘ernennenden Kommissarius crôffnet, welher qualeis: s von Uns ‘füx dîé Berathung bestimniteri Entwürfe vor- egen wird. : | !

Unser Kommissarius is befugt, an allen Sißungen der Synode und ibrer Kommissionen Theil zu nebmen, in denselben i j Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen. T E

Der Swluß' der Synode erfolgt durch Unsern Kommisßarius.

§. 10. Der Vorstand dér Synode} bestehend aus einem Vorsißenden und zweien Beisißern, wird von der“ Sxnode gewählt.

Der Vorfigzende führt den Schriftwechsel der Synode, leitet die

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Ordnung. Er eröffnet und {list die Sißungen, wobei das Gebet voùûñ ihm oder einem andern, durch ihn zu bezeichnenden Mitgliede der Nersammlung gesprochen wird.

Die Beisißer haben den Präses in den Präsidialgeshäften zu un- terstüßen und zu vertreten. |

Dem Vorstande insgesammt liegi die Sorge für die Abfassung und die Béglaubigung der Synodalprotokolle, sowie die Einsendung der Verhandlungen anr. das Konsistorium ob.

Für dic Aufzeihnung der Verhandlungen werden von der Sy- node Schriftführer in der von ihr erforderlich erachteten Zabl gewählt.

F. 11, Die Beschlüsse werden nach Mehrheit der Stimmen ge- faßt, dergestalt, daß Propositionen, welche nicht die absolute Majorität erhalten, für abgelehnt gelten. Wahlhandlungen jedoch sind; wenn zunächst relative Majoritäten sich herausstellen, durch engere Wahlen bis zur Errei{Wung einer absoluten Majorität fortzuscßen, insofern nit die Synode selbs festseßt, daß bei gewissen Wahlhandlungen die relative Mehrheit genügen soll.

F. 12. Die Sigungen der Synode sind öffentlich. Dur einen in geheimer Sißung zu fassenden Beschluß fann aber die Oeffenilich- keit uus einen bestimmten Gegenstand der Berathung „ausgesch{lossen werden.

Die Geschäfiësprache ist die deutsche. . h

F. 13. Die Festseßung der Geschäftsordnung is, soweit nicht. im R Bestimmungen darüber getroffen sind, ter Synode felbst

erlassen.

Î 14, Die Synode is} dazu berufen , zu der Herstellung einer kirhlichen Verfassung für die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig-Holstein mitzuwirken.

Aenderungen bisheriger kir{chlichen Einri ! tungen, welche Über die« sen nähsten Zweck hinausgehen, sind n:ch: Gegenstand der Berathung für die gegenwärtig zu berufende Synode, sondern werden, soweit si hierzu ein Bedürfniß zeigt, die Aufgabe der späteren, auf Srund der festgestellten Verfassung regelmäßig zusammentretencen Provinzial- Synoden biiden. :

Diesen Grundsäßen entsprehend werden der Synode mit Unscrer Genehmigung tie Entwürfe einer Kirhenvorstands- und Synodal-

kosten vorgelegt werden.

Die Entícheidung über die etwa in Antrag gebrackchten Aende- rungen behalten Wir Unserer Entschließung vor.

F. 15. Die Mitglieder der Synode erhaltcn während der Theil- nabme an der Versammlung Tagegelder und Reisekosten.

Die Tagegelder der Mitglieder werden auf Drei Thaler für jeden Sißung®°- und Reisetag festgestellt.

An Reisekosten erhalten die Synodalen 75 Sgr. für jede Mei!e per Eisenbahn oder per Yost; 20 Sgr. für jede Meile, welche mit anderen Verkehrsmittela zurückgelegt wird.

Zur Bestreitung der Bureau- und sonstigen sählihen Koften wird dem Vorstand ein Pauscquantum zur Verfügung gestellt ; welches nach Anhörung des Vorstandes ron dem Konsistorium, dem Bedürf- niß entsprechend, abzumessen ist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedructem Königlichen Jufiegel.

Gegeben Homburg v. d. H. den 9. Auguft 1871.

gez, Wilhelm. i agi, von Mühler. Verzeichniß der Wahlkreise. / A. Jn Schleswig. I. Wahlkreis, bestehend aus der Propstei Hadersleben. IT. Wahlkreis, bestehend aus der Propstei Törninglchn. III, Wahlkreis, bestehend aus der Propstei Apenrade. IV. Wah!kreis, bestehend aus der Propstei Sonderburg und ten Propsteien der Süderharde und der Norderharde auf Alsen V. Wahikreis, bestehend aus“ den Kir@spielen St. Marien, St. Johannis und St. Nicolai in Flenéburg, und den Kirchspielen Bau, Eggebeck, Jörl , Nordhachstedt, Oeversee, Wallsbüll; Wanderup, Pre N Wah kreis, bestehend aus d

"1. Wah'kreis, bestehend aus den nicht zum vorbergehenden Wzkl[- freis gelegten Kirspielen der Prépstei Slensbuta: i y VII. Wohlkreis , -bestchend aus der Propstei Loh-Mögeltondern, r Ine R pi Soituv BeUS B ; Arentoft, Brede, Bülde-

¿ DUurtalle Holst, Hostrup, Hoyer, Nordlygum, Lygumkloster, Racp- ftedi, Tingle Tonbern Uber yer, Nordlygum, Lyg ster, Racp

. Wahlkreis, bestehend aus den nicht zum yorigen Wablkreis gelegen etteeis E T Sni ; N Me

; ayttreis y bestehend aus den Propfsiecicn T hlfkreis, best l E A . Wabillreis, bestehend aus der Propstei Eiderstedt. A1. Wablkreis, bestehend aus der Dom , der Sct. Michaelis- und S Ie MCnCNT zu Ss und den Kirhfpielen ebye; Kropp, Trei ollingstedt, Bergenhusfen, Ex tFriedrich- Ladt ; Süde: ape 1 Hollingstedt, Bergenhusen, Erfde, Friedrich Wahifreis, bestehend aus den nicht zum vorigen Wahlkreis gelegten Kirchspielen der Propstei Botiot , gen Wahle

X1IT. Wabikreis, bestehend aus den Kirchspielen Borbye, Bün®- dorf, Eckernförde, Settorf;, Dänistenbagen, Holm, Hütien;, Kos}cl; Krusendorf, Riesebye, aa o a Siesebye, Waabs.

. In Holîitein. : XIV. Wahlkreis, bestehend aus der Propstei Altona. A. Waoablkreis, besichend aus der Propstei Pinùébcrg. . XVI. Wablfrcisy7 bestehend aus der Br: pfei Nanzau Und den C Glüdfiadt; Hohenfelde; Hot ft, Nevendort, Ccolmar, Kalten-

XVII. Wahlkreis, bestehend aus der Propfiei Münste: dorf, mit

Verhandlungen und sorgt in denselben für die Beobachtuñg der äußeren

Ausnahme der Kirchspiele GlückfFatdt j s os S Colmar und Stellan, E tadt, Hohenfelder Horst, Neuendorf,

Ordnung, sowie einer Verocdnung über die Aufbringung der Synodal- .

Dpy,

1897

XVIT. Wahlkreis, bestchend aus der Prevsici Süderdithmarscen.

XIX. Wahlkreis, bestehend aus der Propstei ‘Norderdithmarschen. |-

R Bad ins / L gen E RendS8burg mit

Ausnahme des Kirchspiels Kellinghusen.

XXT. Wablkreis ,- bestehend aus dem St. Nicolai’ Kirhspiel zu

Kiel und den Kirhspielen Flembude, Gr. Flintbeck und Schönkiréhen. XXII. Wakhlkreis ; bestehend aus den Kirhspielen Bordésbolm,

Brügge - Neumünster / Großenaspe , Bornhsöoed , Bramstedt , Kelling-

husen, Stelau.

XXITIL: Wahlkreis, bestehend aus den Kir(spiélen Hambéerge, Léezen, |

Nrohnsödorf , Reinfeld ; Saarau, Schlamersdorf j Segeberg , Sülfeld, Warder, Klein-Wesenberg, Zarpen.

XXI1V, Wagdikceis ; bestehend aus der Propstci' Stormarn und dem Kirchspiel O!deëloe.

XXV. Wablkreis , bestehend: aus-den Ki: {spielen Altftadt-Plön, Neustadt-Plôn, Kirch-Barkau, Elmschenhagen, Propsteihagen, Lebrade, Yrecß / Schönberg }: Seelent ; Blekkendorf ; Gicfau, Lütjenburg, Kirch- Nübel. L

XXVI. Wáhlfreis , bestehend aus den nit zum vordérgéhenden Wahlkreis gelegten Kirspielen der Propstei Oldenburg, der Preopfstei Fehmarn und Neustadt.

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Die Nr. 34 dées » Preußischen Handels-Archiv8« enthält Folgendes: Geseßgebung: Deutsches Reich: Elsaß-Lothringen: Be- fanntmächung, betreffend die Ausführung des Geseßes vom 17. Juli 1871 wegen Einführung der deutshen Zell- uud Steuergeseßgebung in Eisaß-Lothringen. Gefscß, betreffend die Einführung des Art. 33 der Reichsverfassung. Verordnung , betreffend die Einführung des Art 33 der Reichsverfassung. Hamburg: Bekanntmachung , be- treffend die Máßregeln “gegen Eirschleppung der Cholera. Däne- mark :- Cirevíare und andere Bestimmungen allgeweinen Jnhalts8, be- treffend die Zollabgaben. Großbritannien: Maßregeln gégen Ein- \{leppung der Cholera. Untersahung von cholera-verdächtigen Schiffen durch -Zollbeamte. Fernere Quarantäne-Verfügung“ gegen choleraverdächtize Schffe. Niederlande: Maßregeln | gegen | Ein- \{leppung der Cholera. Statistik: Deutsches Reich: Königreich Sachsen: Bericht der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau für 1868 und 1869 (Schluß). Großbritannien : Jahresbericht des Kon- sulats zu Liverpool für das Jahr 1870. Mittheilungen: Berlin. Münster. Nelson (Neu-Seeland). Helder (Nicuwediep).

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Deffentlicher Anzeiger.

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Telegraphische VWitterüngähérickhte y. 25. August.

Temp.|Ab e CINOITIG E v. M. {Himmelsansgicht

13,2/+2,2/8., schwäach, - |trübe, 13.1/+1,5|S., stark. bedeckt. 13;,6|+2,s|W., ‘Schwach. |bedeckt. 1) 13,6 +2,9 W., mässig, bedeckt. 14,7|+4,0 SW., schwach, |bedeckt. 2) 14,3/+3,1'W., mässig. |heiter. 16,5 |+5,6 SW,, bewegt. |bewölkt. 14,s/+4,3'W., mässig. trübe. 14,0/+4,1/8., schWwäaäch., flheiter. 15,4|+4,5|SW., mässig. heiter. 16,0/+5.0 SW., mässig. [ganz heiter. 12,1 +1,2/8W., mässig. [heiter 15.8 +3.s8/SW., mässig. |[zieml, heiter. 15,2/+4,4/SW., mässig. heiter; 13,0| |SW., stürmisch.|heit., Necht. Reg. 12,2 SW , still. völlig heiter. 14,5 W., stark. leicht bewölkt. 13.8 SW., stark. bewölkt.

13.0 W., stürmisch. |wolkig.2)

14,8 W., lebhaft. Iddeekts j

14,4 WSW., stürm.|zieml]. heiter. #4) 14,4 SSW., stark. |Regen.

8,3 SO., schwach. |bedeckt, Regen. 11.4 O., mässig. bedeckt.

10,2 S., schwach. |bedeckt.5)

9,4 SW., s. stark. |bedeckt, Regen. 13,8 WSW., schw. |bewsölkt.

13,6 W., stark.

7.8 Windstille. bedeckt.

9,9 0., mässig. bedeckt. _— W., mässig. —§)

7

W’, lebhaft. 5

1) Gestern Abend Gewitter und Regen. *) Nachts und gestern Regen. ®) Gestern Abend Sturm und Regen. #4) Gestern Abend Regen. *) Regen. Nachts Regen. Max. 19,2. Min. 13,6. _ ®) Gest. Nachmittag WNW. schwach. Strom S. Strom N. 7!) Gestern Nach- mittag W. mässig.

(334.1 —2,2| Königsbrg. 334,5 —1,7 Danzig «334.1 2,4 Cöslin .… 333,9 —1,7 [Stettin ,..1334,9—1,7 Putbus .…. 331,0 —3,4 Berlin „.««+-|334,6|—1,0 Posen ...-1333,7 Ratibor «328,3 Bréslau .…. 331,9 Torgau .../332,4 Münster , ./334,3 CöôIn «.«.« - [339,0 Trier... . 329,1 Flensburg. |332,6 Wiesbaden [332,2 Rieler Haf.|333,7 Wilhelmsh. 334,6 Keitum ... 333,4 Bremen... 334,4 Weaezlenehttà. 333,4 Brüssel .…. 336,3 Haparanda ¡330,7 Riga …... . 333,4 Stockhöôlm. [331,3 Skudesnäs ./330,3 Gröningen |235,5 Helder... .1335,6 Höôrnesand |329,9 Christians. |326,3

Helsingör . Frede oh |

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Die Annahme von Inseraten für den öffentlihen Anzeiger findet in der Expedition dieses Blattes, Zietenplaß Nr. 3,

statt,

Außerdem kann ‘dieselbe jedoch auch durch die Annoncen?-Expeditión von Rudolf Mosse in Berlin und deren auê-

wärtige Filialen bewiikt werden, da die leßtgenannte Expedition zur Bequemlichkeit des größeren Publikums , namentli auswärts , sowie zur Abkürzung des desfallsigen Geschäftsverkehrs von der unterzeichneten Redaktion kontraktlich bevoll- mächtigt und verpflichtet ist, geeignete Annoncen zu dem Orêöginaltarif-Preise von 2/ Sgr. pro Zeile zu

sammeln und an uns abzuführen.

Die Redaktion ‘des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Stee#briefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeickneten Kaufmann Alexander Borchardt ist in den Aften B. 178 1571 C. Il. die ge- rihtiihe Haft wegen betrüglihen Bankerutts béschlossen worden. Seine Verhaftung bat niht ausgeführt werden fköunen, Es wird ersucht, den 2c. Borchardt im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich ro!:fiudenden Begenfständen und Geidern an die König- lihe Stadtvoigtei - Direkticn hierselbst abzuliefern. Berlin, den 22. August 1871. Königliches Stadtgericht, Abtheilunz für Untersuchung®L- Sachen. Kommission Il. sür Voruntersuchunzen. Signalement. Der 2. Borchardt ist 26 Jahr alt, áin 7. Auguft 1845 in S{tverin a. W. geboren, evangel. Religion, 5 Fuß 6 Zell groß, hat dunkel- blonde Haare, freie Stirn, braune Augen, braune Augenbrauen, dunklen Backen- und Schnurcbart, rundes Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Wund, runde Gesicktöbildung ; gesunde Gesichtsfarbe und ist s{lankcSDesftait.

Steckbrief, Gegen den Führmann Carl Sch@chulz aus Berlin, welcher daselbst zulest Krauts- und Holzmärktstraße Nr. 37 gewohnt haben will, is die gerichtliche Haft wegen Diebstah!s béeschlossén wor- den. Derselbe ist aus dem hiesigen Oomänenamts-Gefängnisse ent- \prungen. Es wird ersucht, den 2c. Sch ulz im Betretwngsfalle fest- zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die hiesige Gefängniß-Jnspefktion abzuliefern. Alt-Lands- berg, den 20. August 1871. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bekanntmachung. Scchubmachergesele Otto Max Apel, legitimirt durch ein vom Gerihtöamt Wurzen am 7. Juni 1869 aus- geitelltes Arveittbuch, 20 Jahr alt, Statur: mittcl, Haare: blond, Augen: bla, zu Wurzen geboren, bekleidet mit braunem Rocf, brauner Weste und braunem Beinkleid, ist verdächtig, am 21. August d. J. zu

Gifhorn ein Paar fast neuc Mannösstiefel von Kalbleder „entwendet

zu baben. Antrag: denselben, sofern er im Besiß dieser Stiefel an- getroffen wird, anzuhalten und Nachricht zu geben. j Celle, ain 23. August 1871. Königlihe Kronanwalts@aft

Steckhbriefs-Erledigung. Der hinter den ehemaligen 7Feld- webel Christian Rudolph Kuczewski wegen wiedcrhoiten Dieh- stahls in den Akten K. 454. 70 unter dem 7, Oktober 1870 erlassene

Steckbricf wird hierdurch zurücckgeüommen. Berlin, den 22. August 1871. Königlihes Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungé sachen. Kommission 11. für Voruniersuchutigen.

Handels-Register.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In unser Firmenregister , woselbst unter Nr. 6356 die hiefge

Handlung in Firma Wm. Barckorwo & Co. vermertt steht, ist heute eingetragen: :

Der Kaufmann Philipp Málachowski zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmann Carl Rosenwald als Handels-Ge- sellshafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma Wm. Barckow & Co. bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 3300 des

Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Wm, Barckow & Co. am 15 August 1871 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäfts- lokál: Brunnenfsir. 41) sind die Kaufleute: 1) Carl Nosenwvald, 2) Philipp Malachowskfi, b:ide zu Berlin. ß Q Dies isst in unser Gesellschaftsregister sub Nr. 3300 beute ein- getragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 753 die hiesige

Handlung in Firma Adolf Heymann & Co.

vermerkt steht, ist heute eingetragen: : ; Der Kaufmann Marcus Speyer zu Berlin is in das Handels- geschäft des Kaufmanns Adolf Heymann als Handelsgesellshafter eingetreten und die nunmehr unter dex Firma Adolf Heymann & Co. Le Handelsgesellschaft unter Nr. 3301 des Gesellschaftsregisters eingetragen.