1871 / 103 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Aug 1871 18:00:01 GMT) scan diff

auf eine Dampfmaschine, soweit solche nach der vorgelegten “Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich er- achtet worden ist,

ist aufgehoben.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

In mehreren Kreisen des Regierung8bezirks Gumbinnen ist die Cholora ausgebrochen und breitet si{ch mehr und mehr aus. Um dem dort berrschenden empfindlichen Mangel an Aerzten möglichst abzuhelfen, ist die Königliche Regierung in Gumbinnen unter Zustimmüng des Herrn Finanz-Ministers ermächtigt, denjenigen Aerzten, welche fich ihr zur Bekämpfung der Epidemie zur Dispofition stellen, während der Dauer der leßtern außer den aufgewendeten Reisekosten vier Thaler Diäten neben freier Fuhre zu gewähren. Aerzte, welche bereit sind, hierauf einzugehen , wollen dies schleunigst entweder direkt der genannten Königlichen mia S, oder dem unterzeichneten Minister anzeigen und zur fofortigen Abreise fich bereit halten.

Berlin, den 29. August 1871.

Der Minister der Geistlichen , Unterricht8- und Medizinal- / Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

Ministerium des Junern.

Tarif der von den preußishen Armenverbänden zu erstattenden Armenbflegekosten.

_ Auf Grund des §. 30 des Bunde8geseßzes über den Unter- N vom 6. Juni 1870 (Bundes - Geseßblatt S. 360. flg.) und des §. 35 des Auêsführung®Lgeseßes vom 8. März 1871 (G, S. S. 130 flg.) wird hierdurch nah An- hörung der Provinzial - Vertretungen (Kommunal - Landtage) Folgendes bestimmt:

1) Der Larifsaß, mit welchem die für die Verpflegung eines erkrankten oder arbeitsunfähigen Hülfsbedürftigen im Alter von 14 und mehr Jahren entstandenen Kosten einem preußishen Armenverbande von einem anderen preußischen

Armenverbande zu erstatten sind, beträgt für jeden Tag der

Berpflegung: a) für die im Servi®-Tarif Beilage Litt. B. des Gefeßes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quarticrleistung für die bewaffnete Macht während - des Friedens8zusiandes (B. G. Bl. S. 544 flg,) in der dritten bis fünften Klasse auf-

Urfirys tr Detsez afts Sa „_H) E (erste und zweite Servis - Klasse) er 6p n Scto O

jedoch nit begriffen und besonders zu berechnen die Kosten für gelieferte Kleidungsstücke, sowie die Kosten der ärztlicen arms wundärztlihen Behandlung, soweit diese leßteren na §. 30 des Bundesgeseßes überhaupt-zur-Erstattung kommen.

2) Der Tarifsaÿ der für die nothwendig gewordene ärzt- liche oder wundärztliche Behandlung der zu 1. gedachten Per- sonen cinem preußishen Armenverbande von einem anderen preußischen Armenverbande zu erstattenden Kosten beträgt für den Tag und für alle Ortschaften gleihmäßig 1 Sgr., vor- behaltlich gleihwohl einer besonderen Berechnung und Liquidi- rung erheblicher außerordentlicher Mehraufwendungen, welche in Berwundungsfällen oder bei {weren oder ansteckenden Krankheiten nothwendig geworden sind.

__93) Der Tag, an welchem die Verpflegung begonnen hat, wird mit dem Tage, an welchem dieselbe beendigt worden ist; zusammen als ein Tag berechnet.

4) Die obigea Tarifsäße fommen gleihmäßig zur Anwen- dung, die Verpflegung mag innerhalb oder außerhalb eines Kranken- oder Armenhauses bewirkt worden sein.

9) Alle unter die Bestimmungen zu 1. und 2. nicht zu begreifenden Verwendungen sind besonders zu berechnen; dies gilt namentlich auch rüsihtlich der Kosten der Verpflegung jolher Personen, welche das Alter von 14 Jahren noch nit erreicht haben oder nicht vollständig arbeitsunfähig sind.

Die gegenwärtigen Bestimmungen, deren Revision vor- behalten bleibt, treten mit dem 1, Oktober d. J. in Kraft; mit demselben Tage treten alle bisher in Geltung stehenden Tarife bezüglich der einem Armenverbande von einem anderen Armen-

verbande zu erstattenden Verpfle ï irfti außer Anwendung. pflegung8fosten Hülfsbedürftiger

Berlin, den 21. August 1871. Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.

Das 26. Stück der Geseß-Sammlung, welches gegeben wird, enthält unter “l S E U

Nr. 7867 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. August 1871; betreffend die Berufung einer außerordentlichen Synode für die evangelisch - lutherischen Kirchengemeinden in der Provinz Schle8wig-Holstein ; und unter

Nr. 7868 die Verordnung, betreffend die Zusammenseßung

1870

und Zuständigkeit der für die evangelisch - lutherishen Gemein- den der Provinz Schleswig-Holstein zu berufenden außerordent- lichen Synode. Vom 9. August 1871 Berlin, den 29. August 1871. Königliches Geseßz-Sammlungs8-Debit8Comtoir.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. August. Se. Majestät der Kaiser und König erhielten am 18. August Seitens des Commandeurs und des Offiziercorps des Kaiserlich russischen St. Petersburger Grenadier - Regiments Königs Friedrich Wilhelm III. aus Anlaß des an diefenr Zone begangenen Re- gimentsfestes eine Glückwunschdepesche, welche AUerhöchstdieselben mit folgendem Telegramn beantworteten:

Gastein. An den General-Major Aller, Commandeur des Gre- nadier-Regiments Königs Friedrich Wilhelm Hk in Warschau.

Für das Mir zugesandte Telegramm dankend, wünsche Th dem Regiment Glück und grüße es zu seinem Regimentsfest; das mit dem Tage Meines Sieges bci Graveloite im Jahre 1870 zusammenfälit.

s Wilhelm.

Auch an Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit den Kronprinzen, als zweiten Chef -des genannten Regi- ments, hatte dasselbe ein Telegramm gerichtet.

Se. Kaiserliche es R Le Hoheit der Kronprinz kam gestern Vormittag 10 Uhr von Potsdam hierher, nahm im hiesigen. Palais einige Vorträge entgegen, empfing mehrere Militärs und andere hochgestellte Personen und kehrte zum Diner: wieder nah dem Neuen Palais bei Potsdam zurü.

Mit Bezug - auf die Allerhöchste Kabinet8ordre vom 25. Juli, nach welcher die diesjährigen Truppenübungen nicht stattfinden werden, ist Seitens des Kriegs-Ministeriums bestimmt worden, daß mit Rücksicht auf die großen Anforderungen, welche während des Kriegs8zustandes an die Mannschaften des Beurlaubtenstandes gestellt worden sind, auch die Uebungen von Mannschaften zur Ausbildung für den Feldmagazindienst bei den Privatämtern im laufenden Jahre ebenfalls aus8zu- fallen. haben.

Die ‘in der Morgenau®gabe Nr. 189 der »Königsberger Hartungshen Zeitung« vom 15. d. Mts. unter »Königsberger Nachrichien« gebrachte und in mehrere andere Blätter über- gégangene Notiz von einem Unfall des Courierzuges bei Teres- pol am 8. d. M. beruht, wie wir vernehmen, auf einem Irr- thum, Dieselbe verdankt ihre Entstehung wahrscheinlich dem Umstande, daß am 5. d. M. auf der Kreuzungssiation Prust zwischen Kotomierz und Tereêpol cine Entgleisung leer zurük- gehender Maschine stattgefunden hat, in Folge deren der Cou- rierzug nah Berlin einen. längeren Aufenthalt erlitt. Menschen sind hierbei nicht beschädigt worden.

Breslau, 29. August. Der Präsident der Königlichen Regierung zu Oppeln, Dr. jur. et phil. Georg Wilhelin Jo- hann von Viebahn ist gestern Morgen im Alter von 68 Jahren verstorben.

Kiel, 28. August. Der Commodore Rodger ist aus den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika hier eingetroffen, um von den hiesigen Marine-Etablissements Kenntniß zu nehmen.

Hannover, 28. August. Se. Königliche A E der Prinz Albrecht (Sohn) if heute Naht um 3 Uhr, von Cassel kommend, hier eingetroffen.

Die Königin von Dänemark traf gestern Nacht um 3 Uhr auf der Durchreise von Cassel nah Harburg hier ein, seßte die Reise aber ohne Unterbrehung fort.

Bonn, 25. August. Der Erbgroßherzog von Mec- lenburg-Shwerin hat sich heute von hier über Hannover , und Dresden zu einem mehrwöchentlichen Kurgebrauh nach Gräfenberg bei Freiwaldau begeben.

Bayern. München, 26. August. Die Neubildung des Ministeriums wird heut 1m Regierungsblatt in folgender Form publizirt:

»Se. Majestät der König hat, nachdem in Folge der Erlcdigung des Staats-Ministeriums des Königl Hauses und des Aeußern die Neugestaltung des Gesammt-Staats-Ministeriums zur Nothwendigkeit geworden is, und aus diesem Anlasse die sämmtlichen bisherigen Staats-Minister ihre Enilassung erbeten. haben, unterm 21. August d. J. Allerhöchsisich vewogen gefunden, das Gesammi-Staats-Ministerium vom 23. d. M. an wie folgt zu bilden: 1) Zum Staatsrathe im ordentlichen Dienste sowie zum Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern hat Se. Majestät den Grafen Friedrich von Hegnenberg-Dux ernannt, und demselben zugleich den Vorsiß

im Ministerrath übertragen. 2) Mit der Leitung des Staats-Ministe- riums der Finanzen bleibt der Staats-Minister Adolf v. Bfreßs{ner,

vom 23. d

3) mit jener des Kriegs-Ministeriums der Kriegs-Minister, Eeneral- Lieutenant Sigmund Frhr. v. Pranckh, und 4) mit der Leitung des D TUL E ae des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegén- heiten Staats-Minister Johann v. Luß betraut. 5) Zum Staatsrath im ordentlichen Dienst und Staats-Minister des Jnnern hat Se. Majestät den bisherigen Regierungs-Präsidenten der Pfalz, Siamuünd v. Pfeufer, 6) endlich zum Staatsrath im ordentlihen Dienste und Staats-Minister der Justiz den bisherigen Ministerial-Rath Dr. Johann Népomuk Fäufsile zu ernennen geruht. Den Staats-Minister des S und der öffentlichen Ärbeiten, Guftav v. Schlör, und den

taats-Ministec des Jnnern, Paul v. Braun; hat Se. Majestät . M. an, ihrem alleruñterthänigen Ansuchen ent- \spréhend, der Leitung der ebengenannten Staats-Ministerien enthoben. Qugleich hat Se. Majestät die genannten beiden Staats-Minifter in die Zahl der Staats-Räthe im außerordentlichen Dienst eingerciht und in weblgefälliger Aneikennung ihrer mit regem Pflichteifer und vollster Hingebung geleisteten ersprießlichften Dienste denselben, und zwar: 1) dem Staats-Minister von Braun das Großcomthurkreuz des Verdienst- ordens vom heiligen Michael, 2) dem Staats-Minifter von Swlöôr in Würdigung seines mehrjährigen erfolgreichen Wirkens das Großkreuz des gedachten Ordens verliehen. Endlich hat Se. Majestät den Staats- Minister von Luß vom 23. d. M. an dessen allerunterthänigstem An- suden gemäß, der Leitung des Staats-Ministeriums der Justiz unter woblgefälliger Anerkennung seiner eberiso verdiensivollen als auf- opfernden, durch Führung der Geschäfte zweier Ministerien hoch- gesteigërten Thätigkeit enthoben.

Sachfen. Dresden, 28. August. Der König und die Königin von Sacsen werden, dem »Dr. J.« zusolge , sich morgen über Possenhofen nah Stolzenfels begeben, woselbst die Königin bei ihrer Schwester, der verwittweten Königin von Preußen verbleibt, während der König Straßburg , Meh und Sedan besuchen wird. : L

Freiberg, 28. August. Der Kaiser von Brasilien ist heute von Dresden hier eingetroffen. Derselbe besichtigte die hiesige Bergakademie, sowie die Forstakademie in Tharand und fehrte sodann nach Dresden zurück.

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 28. August. Die »Geseß-Sammlung für das Herzogthum Gothaa« veröffentlicht eine Ministerial-Bekanntmahung, die Kompetenz zur Vornahme von Trauungen betreffend, vom 18, August 1871.

Desterreich-Ungarn. Wien, 27. August, Der Kai- ser hat an den Großherzoglich badishen Gesandten in München, Robert v. Mohl, folgendes, in der »Wiener Ztg.« mitgetheiltes

Handschreiben erlassen: : |

» Lieber y. Mohl! Es ift zu Meiner Kenntniß gekominen, daß Sie am 27. d. Jhc fünfziajähriges Doktor-Jubiläum feiern. Zu der hohen Befriedigung, die Jhnen, insbesondere an diesem Tage, der Rückblick auf Jhre vieljährize, vielseitige und rühmli®e Thätigkeit mit vellstem Rechte gewähren muß, bringe Jh Jhnen Meinen auf- richtigen Glückfwunsh dar. Zugleich übersende Jch Jdhnen die Jn- fignien des Meinea Namen führenden Ortens als ein Zeichen der Anerkennung der hervorragenden Verdier str, welhe Sie sih dur Ihr wissenschaftlihes Wirken in so reichem Maße erworben haben.

Wien, 26. August 1871. _Franz Joseph m. p.«

Der Erzherzog Albrecht is heute aus Anlaß der

Trußdpenübungen in Olmüß eingetroffen.

Frankreich. Paris, 27. August. Die Generalraths8- Wahlen, welche am 17. September stattfinden sollten, sind auf den Antrag mehrerer Deputirten wieder hinauLgeschoben wor- den. Der Gemeinderath nahm in sciner gestrigen Sißung den ihm vom Seine - Präfekten vorgelegten Plan Betreffs der Art und Weise, wie die neue Anieihe gemacht werden soll, an. Die einzelnen Bestimmungen desselben sind: 1) Die Anleihe

wird auf dem Wege der öffentlichen Subskription aufgebracht ;

9) die Anleibe wird in eben so viele Obligationen getheilt, als nothwendig sind, um 350 Millionen aufzubringen; 3) die Obli- gationen, die zu 500 Fr. in 75 Jahren zurückbezahlt werden, tragen ein jährliches Jnteresse von 3 pCt, vom Nominalkapital und nehmen an der Ziehung der Loofe Theil, die sich jährlich auf 15 Millionen belaufen; 4) der Nusgabe-Cours wird vom Präfekten festgeseßt, dem eine Kommission von drei Gemeinde- räthen zu diesem Zwecke beigegeben wird; 5) die Zinsen für die Anleihe werden durch Steuern aufgebracht, welche im Budget für 1872 vorgeschlagen worden.

Das » Journal officiel« veröffentlicht folgendes Rund-

ih 8 Ministers des Innern an die Präfekten : schreiben des Minist Persaitles, p 24. edie s

err Präfekt! erfahre, daß man si in mehreren Städten | anschiät La Ee Tia E 4. September durch Revuen Über die Nätionalgarde oder dur öffentliche Lustbarkeiten zu feiern, Ohne Qwveifel hat die Revolution, die sich an jenem Tage vollzog, die Repu- blif in Frankrei eingeführt, und kann fortan das Land als Herr über \i@ clb in aller Freiheit sich die Einrihtungen geben, welche es für die geeignetsten hält, fein Gedeihen und seine Größe zu sichern. Aver man darf die Unglückss{läge nit Ver- gessen, wele dieses bedeutsame Ereigniß herbeigeführt haben,

1871

und nidt verhehlen, daß jedes Fest zu Ehren seines Gc- dadtnises E au an aiso traurigsten Niederlagen er- innern würde. Wenden Sie sich also an den Patrioti#mus aller guten Bürger und stellen Sie ihnen vor, daß Frankreich kaum von dem doppelten Kriege nah außen und nach innen befreit, d«ß cin Theil seines Gebietes noch von Truppen beseßt ist, die nit die seinigen sind, und daß Kundgebungen der gedahten Art für jeßt jedes Gefühl verießen würden. Ohne Jroeifel wird Jhre Stimme übcrall r werdén; soll'e man aber an einigen Orten gegen Jhre Rathschläge darauf beharren, das erwähnte Vorhaben auszufübßren, so fordere ih Sie auf, hiergegen die Mittel in Bewegung zu seßen, welche Jhnen das Geseß zur Verfügung stelit. Empfangen Sie u. #. w. Der Minifter des Junern, &. Lambrecht.

%28. August. Die Kommission zur Berathung der Prorogations8anträge hielt heute Morgen eine Sigung. Es waren nur noch einige redaktionelle Ansiände zu beheben, und hoffte man, wie die »Agence Havas« meldet, noch heute cine vollständige Einigung zu erzielen, in welhem Falle Vitet den Bericht noch im Laufe des Tages cinbringen würde. gn parlamentariscben Kreisen war man überzeugt, daß die

tationalversammlung den Antrag Rivets mit einigen Modi-

fikationen annehmen würde. Seitens der Rechten sollte in der heutigen Sißung der Versuch gemacht werden , die Berathung des Antrages Ravinels noch vor der Diskussion über die Prorogations8frage auf die Tage8ordnung zu bringen. Wie es hieß, würde heute auch der Antrag gestellt werden , die Wahl der Generalräthe auf den dritten Sonntag nach Eintritt derx Ferien der Nationalversammlung festzufezen. Das Gerüchl, diese Wahlen wären definitiv für den 17. September anbe- raumt, ist der »Agence Havas« zufolge unbegründet. Wie aus Riom gemeldet wird , haben die Geshworenen daselbst gestern die eines Angriffes auf das Gebäude der Sous8präfektur in Thiers (Riom und Thicrs liegen beide im Departement Puy-de-Dôme) Angeschuldigten freigesprochen.

"Versailles, 28. August. Jn der heutigen Sißung der Nationalversammlung wurde über die Prorogation®- anträge Bericht erstattet. Jn dem Berichte wurde zunächst darauf hingewiesen, daß die Nationalversammlung berechtigt wäre, von der konstituirenden Gewalt als einem wesentlichen Attribute ihrer Souveränetät Gebrauch zu machen. Nach dem aus dem Schoße der Kommissionen hervorgegangenen Entwurfe crhält Thiers den Titel eincs Präsidenten der Republik und seßt die Ausübung seiner bisherigen Funktionen unter der Autorität der Nationalversammlung fort. Demselben liegt ferner die öffentlihe Bekanntmachung der Gesehe ob, sowie er auch für deren Ausführung sorgt und berechtigt isi, 10h. vorx- heriger Anzeige den Sihungen der Nationalversammlung bei- zuwohnen. Der Präsident und die Minister sind verantwort- lich. Der Bericht erwähnt noch, die Kommission Habe die Dauer der Vollmachten Thierêé* auf eine bestimmte Zeit. nicht festseßzen wollen, sondern dieselbe von der Dauer der National- versammlung abhängig gemacht. Der Justiz-Minister bean- tragte Namens des Ministerrathes, den den Gesetzentwurf ein- leitenden Paragraphen. cinen neuen Paragraphen hinzuzufügen, wodurch die von Thiers geleisteten Dienste anerkannt werden und gleichzeitig der Sicherheit Ausdruck gegeben wird, welche durch Thiers dem Lande garantirt worden sei. Die Versamm- lung beschloß, die Diskussion auf Mittwoch zu vertagen.

Nugsßland und Polen. St. Peter8burg, 13. August. Der Kaiser hat an den Over-Kommandirenden der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militärbezirks, Großfürsten Constantin, folgendes Allerböchstes Reskript erlassen :

Ew. Kaiserliche Hoheit! Jm Laufe dieses Sommers war mir nit die Möglichkeit geboten, so häufig im Lager von Kraßnoje-Sfelo zu sein, wie in früheren Jahren; nichtsdestoweniger gelang es den daselbst zusammengezogenen Truppen der Garde und des St. Peters- burger Militärbezirks bei den in meiner Gegenwart stattgehabten Uebungen und Manövern ihre ausgezeichneten Eigenschaften in allen Qweigen der militärischen Ausbildung an den Tag zu legen. Aufer der Regelmäßigkeit und Sierbeit im Schiéßen , der Korrektheit und Geschwindigkeit in allen Evolutionen und Stellungen, überbaupt der sicheren Kenntniß seiner Sache bei einem Jeden, wofür ich Ew. Ho- heit {hon wiederholt meinen Dank ausgesprochen habe, war es mir besonders angenehm, die bei den Truppen \ich jeßt entwickelnde Geiste8gegenwart bei unvorhergesehenen Umständen und das Bewußt- fein beim Handeln wahrzunehmen, Eigenschaften, die eine unerläßliche Bedingung ihrer Kciegsiüchtigkcit ausmachen.

Indem ich den in jeder Beziehung vorzüglihen Zustand der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militärbezirks Jhrer unermüdlichen Thätigkeit für das Wobl derselben und der unmittel- baren Leitung ibrer Ausbildung durch Ew. Kaiserliche Hoheit zu- schreibe, rechne ich es mir zur angenezmen Pflicht an, abermals Ihnen meine herzliche Erkennilichkeit füc Jhre rastilose Sorge für die Ihnen anvertrauten Truppen auszudrücken.

ITch verbleibe Jhnen für immer unwandelbar- woblgewegen.

»Thr Sie aufrichtig liehbender Bruder

Zarskoje-Sfeloy am 11, August 1871, : Nlexander.«