1871 / 108 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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1970-

Kündigung, Feststellung der Kündigungsfrist und des Rückzahlungs- termins überlassen.

Ueber die geshehene Amortisation wird dem für das Eisenbahn- unternehmen bestellten Königlichen Kommissariat alljährlih ein Nach- weis vorgelegt.

d: 4. Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 3 zu fündigenden amortisirenden Obligationen werden jährlih im April dur das Loos in einer Versammlung des Verwaltungsrathes, unter Quziehung eines Notars, welcher hierüber ein Protokoll aufzunehmen hat, bestimmt, und sofort dffentlich durch die Gesellschaftsblätter bekannt

emacht. Die Auszablung des Nominalbetrages dieser ausgeloosten Obligationen erfolgt am ersten Juli jeden Jahres.

Diese Versammlung is 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringen; und es is den Jnhabern der Prioritäis-Obiigationen der Quiritt zu derselben gestatiet.

F. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten En erfolgt an dem in d 4 dazu bestimmten Tage von der G-sellschaftsfasse in Guben, sowie von den durch den Verwaltungsrarh in den öffent- lichen Blättern bekannt zu machenden Banquiers oder Kassen nah dem Nominalwerlihe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Aus- lieferung derselben.

Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Priori- täts-Obligationen auf. Mit Leßteren sind zugleich die ausgereichten noch nicht fälligen Zinêcoupons einzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale ge- kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet.

Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrannt, und daß dies ge- \{ehen, durch die öffentlichen Bläiter bekannt gemacht werden.

Die Obligationen aber, welche in Folge der Rücfforderung Q 9) außerhalb der Amortisation eingelöst werden , kann die Gesellschaft wieder ausgeben.

Ç 6. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, nit zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden jährli während zehn Jahren von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft behufs Empfang- nahme der Zahlung öffentlih einmal aufgerufen. Gehen sie dessen- ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem leßten ôffent- lihen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspru aus denselben an das Gesellshaftsvermögen, was unter Angabe der Num- mern der werthlos geroordenen Obligationen von dem Verwaltungs- rath sffentlih bekannt zu machen ift.

§. 7. Sind Obligationen , Zinscoupons oder Talons beshädi t oder unbrauhbar gemacht worden, jedo in ihren wesentlichen Thei- len dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet; so ist der Verwaltungsrath ermächtigt, gegen Einreihung der be‘chä- digten Papiere auf Kosien des Jnhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. /

Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beshädigter oder verloren gegangener nur zu- lamg nam grrtihrtiher Mort:fifation derselben , die im Domizil der. Gesellschaft bei dem dortigen Gerichte erster Jnitanz nawzutuchen is.

Eine gerichtliche Mortifikation beshädigter oder verloreu gegan- gener Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedo demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Verjäh- rungsfrist (§. 2) bei dem Verwaltungsrath der Sesellshaft anmeldet Und den stattgehabten Besiß der GE Ap ons dur Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Sinscoupons gegen Quittung au®gezadlt werden.

Auch eine Pee e Mortifikation beschädigter oder verlorener Talons findet nit statt.

F. 8, Die Jnuhaber der Prioritäts - Obligationen find auf die Höhe der darin verschriebenen Le und der dafür nah d 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Märkish-Posener Eisenbahngesell- \chaft und haben in dieser Eigenshaft an dem Gejellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsreht vor den Stamm- und Stamm-Priori- täts-Aktien neb| deren Zinsen und Dividenden.

. 9. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nit befugt, die Zablung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nah Maßgabe des im §. 3 gedacten Amortisationsplanes zu fordern, aus enommen: a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der

isenbahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt; b) wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Travsport- betrieb auf der Märkish-Posener Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; c) wenn die im §.3 festgeseßte Amortisation nicht inne- gehalten wird.

In den Fällen zu a. und þÞ. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht; sondern das Kap'tal kann von dem Tage ab, an weichem einer dieser

älle eintritt, zurückgefordert werden; und zwar: zu a) bis zur Zab- ung des Laut QZinsccuponê, zu b) bis zur Wiederhersiellung des unterbrochenen Transportbetriebs.

In dem sub c. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonailihe MAEBZERG n zu beobachten, auch fann der Jnhaber einer Priori- täts-Obligation von diesem Kündigungsceckte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen; wo die Zahlung des Amortisationsquantums bätte stattfinden sollen. Bei Gelterdmachung des vorsiehenden Rückforderung®rehtes sind die Jnhaber der Priori- täts-Obligaationen befugt; si an das gesammte bewegliche und undbe- wegliche Vermögen der Geselischaft zu halten.

§. 10. So lange nit die gegenwärtig kreirten Prioritäts- Obligationen eingelô| oder der Einlösungsgeldbetrag gerihtli depo- nirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Brundstüccke, welches zum Bahnförper oder zu den Bahnböfen gehört, veräußern; dies bezieht

jedo nit auf solche Grundfiücke, welche innrh21b der Bahn-

eiwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von

Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Pacfhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nahweis darüber erfordern sollten, ob ein Grund zur Eisenbahn oder zu den Bahn- bôfen erforderiich sei oder nit, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn-Kommissariats. Eine weitere Aktienemittirung oder ein Anleibegeshäft darf die Gesellschaft nur dann unternehmen, wenn diesen Prioritäts-Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Aktien oder der aufzunehmenden An- leihe vorbehalten und gesichert ist.

F. 11. Die diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlihen Be- kanntmachungen B O den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen-Zeitung, die Schlesishe Zeitung, die Berliner Vossische Zeitung und das Gubener Wocdenblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so geriügt die Bekanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Handels- Ministers zu treffenden Bestimmung.

Qu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöch eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen; ohne jedoch den Jnbabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung non Seiten des Staates zu geben, oder Rechten Dritter zu präju-

ciren.

Das gegenwärtige Privilegium if durch die Geseß - Sammlung bekannt zu machen.

Gegeben Bad Gastein, den 21. August 1871.

(L. S.) Wilhelm. Graf v. Jhenpli§ß. Camphausen.

Schema À. Prioritäts-Obligationen der Märkish-Posener Eisenbahn-Gesellschaft. Jeder Obligation sind 20 Cou- verzinsbar zu 5 pCt. pons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Nr Coupons beigegeben. über Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußish Courant.

Inhaber dirser Obligation hat an die Märkish-Posener Eifenbahn- Gesellshaft Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußish Cou- rant zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium vom autorifirten Darlehn von Thalern.

e Dinsen sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar.

udven; den Der Verwaltungsrath der Märkish-Posener Eisenbabn-Gesellschaft. (Stempel) drei fakfimilirte Unterschriften. N. N. Rendant. Eingetragen sub Fol des Registers.

Schema B. on rioritäts8-Obligation

zahlbar am 2 Januar (1. Juli) 18...

__ Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18... die halbjähr- lichen Zinsen der obengenannten Prioritäts - Obligation über Fünf- hundert Thaler (Einhundert Thaler) zu erheben mit 12 Thlr. 15 Sgr. 2 Thlr. 15 Sgr.

Guben, den Der Verwaltungsrath der Märkisch - Posener Eisenbahn - Gesellschaft. (zwei faffsimilirte Unterschriften) N. N. Rendant. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren ven dem in dem be- treffenden Coupon bezeichneten Qadhlungstage an, nicht geschehen ift ; veriallcn zum Vortheil der Gesellschaft.

QZins- Cou

Talon S der M'ärkish-Posener Ea Hn Brant I aon

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 20 Stück Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts- Obligation, sofern nicht von dem Jnhaber der Obligation gegen diese Auësreihung protestirt worden is. Jm Falle eines solchen Wider- \spruch8, oder wenn der Talon überhaupt nit beigebracht werden kann; erfolgt die Ausreihung der neuen Coupons an den Jnhaber der Obligation.

Guben, den Der Wenpalamgorath der Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesellschast.

N. N.; Rendant.

Statistische Nachrichten.

Im Handelskammerbezirk Gagen waren, nach dem Jahresdeiht der dortigen Handelskammer, im Jahre 1870 44 Brauereien im Betriebe , welche 11,140 Cir. Gersienmalzschrot verbrauhten und ca. 2,228,000 Quart Bier produzirten. Obwohl die Brauereien gegen das Vorjadr um 5 abgenommen hatten ; war die Produftion um 479/400 Quart größer geworden. Die 31 Bren- nereien des Bezir?!s verarbeiteten 26,1 Scheffel Roggen und 10.68 Scheffel Gersienmalzshrot zu 767,290 Quart Branntwein; 19,223 Quart weniger ; als im Vorjahre. Die im Kreise Hagen

1971

en Eisensteingruben des Hoerder Bergwerks- und Hüttenver- rar g e M im Jahre 1870 45,212 Tonnen Eisenstein, die Gruben der Haßlinghauser Hütte 48,141,000 Pfd. Kalkstein und Kalkspath wurden im Jahre 1870 nur in geringen Quantitäten abgeseßt. Die der chemischen R zu Harkorten gehörende Schwefelkie8grube bei Schwelm _ is durch Aufdeckung mättiger Lager zur Förderung vorgerihtet werden. Die Galmeigrube »Karl« bei angerfeld hat im verflossenen Jahre bei starkem Betriebe monatli 5—6000 Cir. gefördert, die in Stolberg bei Aachen verhüttet wurden. Der Ver- trieb von Sandstein war im J. 1870 nur \{chwach. Auch der Absaß der Ziegel steine war geringer als im J. 1870. An Roheisen pro- duzirte die Aktiengesellschaft Neu - Schottland zu Haßlinghausen 10,405,000 Pfund Puddeleisen und 127,670 Pfd. Gußwaaren, die Gesellschaft Murkana zu Haspe 4,475,250 Pfd. Die Puddel- und Walzwerke waren sehr lebhaft beschäftigt und stockten während des Kriegs nur E Zeit. Die Puddelwerke des Kreises beschäftigten im 1870 109 Puddelöfen, 48 Shweißöfen; 139 Dampfkessel, 20 Walzen- aßen, 32 Dampfhämmer. Für Stabeisen und Draht verringerte sich die Produktion, noch mehr für Bleche. Puddelstahl war bis zum Kriege in lebhaftem Begehr; der dann eintretende RüLlgang wurde durch S fortdauernden Export ausgegliden. Die Cement- ahlwerke waren vollauf beschäftigt. Feuer auf Holzkobhlen-Rohstahl nd nur noch 13 im Kreise vorhanden; von welchen 3 fill gelegen haben. Die Gußstahlöfen mit Koksbetrieb wurden nur s{chwach be- trieben, ebenso die Raffinirstahblhämmer. Für die Maschinenfabriken, welche theilweis französische Kriegsgefangene beschäftigten, war das Jahr ein zufriedenstellendes. Die Fabrikation von Sensen, Sichten ünd Strobmessern litt im verflossenen Jahre unter der Ungunst der Nerhältnisse. Von blauen und ganz stählernen Sensen wurden in 8 Werken 210,000 Stück angesert gl: Die Nachfrage nach Werkzeugen für den Fabrikbetrieb, den Handwerksgebrauch und den Bergbau war nur kurze Zeit während des Krieges geringer. Nachhaltiger war der Rückschlag für die Fabriken für Eisenbahnbedarf; nur für Eisenbahnwagen gingen zahlreiche Aufträge ein. -

Die Pm r die Bau- und Tischlergewerbe, für dukiilen Eisengufß, für Gegenstände des Hausgebrauchs waren das ganze Jahr über voll beschäftigt. n der Metallkuopf- und Bijouterie-Fabrikation dauerte die Geschäftsstille der früheren Jahre fort. Dem Export der Werkzeuge für Bodenkultur war das Jahr 1870 günstiger als die Norjahre. Die Produktion der chemischen Fabriken blieb hinter der- ug en des I. 1869 zurück. Die Gas-Anf|talt in Hagen produzirte m A 1870 23,237; Kbf. Gas, 609,600 Kbf. mehr als in 1869; die zu Schwelm 8,523,850 Kbf. Die Pulver-Fabriken waren hin- pz ANPUUE. Auf der Haßlinger Hütte wurden 20,115,250 Pfd.

abrizirt.

Das Hagener Etablissement für Spinnerei, Weberei und Kattun- druckerei war in der ersten Hälfte des Jahres regelmäßig beschäftigt ; im Juli gerieth der Absaß gänzlih ins Stocken und besserte sich später nur langsam. Die Tuchfabriken hatten sehr bedeutende Umsäße. Bett- willich war lebhaft gefragt, namentlich am Schlusse des Jahres. Von einen; Gebilden, Damasft 1. waren im ersten Semester feinere Waa- ren sehr gesucht, gröbere dagegen vernachlässigt; später drehte sich dieses Verhältniß um. Für baumwollene , wollene und leinene Bänder, Lißen, Cordeln und Besaßband trat gegen das Vorjahr keine Besse- rung ein. Dasselbe gilt von Strick- und Näbgarn, sowie von Lasting. Die Gerbereien hatten ein befriedigendes Geschäftsjahr. Die Haar- waarenfabrik is eingegangen. An Kranken- und Untersitüßungs- kassen find 81 im Kreise Hagen wirksam.

Bäder- Statistik. Nah den bis zum 31. August bei der Deutschen Badezeitung gegangenen Kurlisten ®), #o wie sonstigen Mittheilungen beträgt die Zahl der Kurgäste in: Aachen bis zum 22. August 7162 Personen, *Bazden-Baden bis zum 31. August 36,614 Pers.,- Baden bei Wien bis zum 22 August 7168 Pers., Badenweiler bis zum 27. August 2409 Pers., Carlsbad bis zum 26. August 16,725 Pers. Esster bis zum 24 August 3632 Pers , Franzensbad bis zum 26. August 7398 Pers. , Gastein (Wildbad) bis zum 16. August 2194 Pes. Gleichenberg bis zum 23 August 2302 Pers., Hof-Gastein bis zum 14. August 908 Pers, Homburg bis zum 30. August 14,342 Pers. I\&l bis zum 18. August 3922 Pers, Kissingen bis zum 28. August 8095 Pers., Kösen bis zum 24 August 2411 Pers, Krapina - Töpliß §is zum 18. August 1970 Pers, Marienbad bis zum 26. August 7748 Pers , Nauheim bis zum 24 August 4716 Pers) Neuenahr bis zum 24 August 2671 Pers, Niederbronn im Elsaß bis zum 23 August 1329 Pers., Norderney bis zum 26. August 4654 Pers, Oeynkagusen bis zum 25. Auaust 3454 P:r\, Pyrmont bis zum 25. August 7017 Pers, Raaaz Pfäffers bis zum 20. August 3376 Pers., Reichenhall bis zurn 26. August 4689 Pers. Rohbitich - Sauerbrunn bis zum 24 August 2202 Pers, Schandau bis zum 22. August 1517 Pers, Schlangenbad bis zum 27. August 1545 Pers., Schwalba bis zum 21. August 4627 Pers. , Soden bis zum 30. August 3292 Pers. STepliß-Schônau bis zum 25. August 26,190 Pers., Warmbrunn bis zum 27. August 2560 Pers, ® Wiesbaden bis zum 25. August 40,386 Pers., Wildbad bis zum 28. August 5841 Pers, Wittetind bis zum 20. August 663 Pers.

Dem Bericht des dortigen Zollkommissars zufolge liefen im Jahre 1870 in den Hafen von London 7375 Segelschiffe und 3793 Dampfer, im Ganzen 11,168 Fabrzeuge ein, oder 306 weniger als im vorhergehenden Jahre. Die Gros-Jolleinkünfte des Hafens von London beliefen si im verflossenen Jahre auf 10,017,682 Lstr., welche Summe nahezu die Hälfte der Zoll-Einnahmen des Vereinigten Königs reihs ausmacht. Die Ausrveise des Passagier- und Güterverkehrs ergeben, daß während des Krieges 88,787 Passagiere im Hafen von London landeten 12,736 weniger als im Jahre 1869 welche Verminderung ebenfalls den desorganisirten Zuständen des Kontinents beigemessen wird. Die Zahl der gelandeten Güter betrug 192,508 Stück. Die Viebzufuhr betreffend, so wurden während des Jahres in Thames Haven oder auf den Londoner Werften 98,642 Stück Hornvieh, 26,493 Kälber, 386,405 Schafe und 20,272 Schweine, im Ganzen 540,812 Stück Vich gelandet und von den thierärztlichen Inspektoren unter- sucht. Von der Gesammtzahl wurden 56,726 Stück bei der Ankunft im Hafen ges{lachtet und das Fleisch für menschlichen Konsum als tauglich erklärt und 888 fondemnirt und vernichtet. Die Viebeinfuhr aus Frankreich zeigt eine sehr beträttliche Abnahme und umfaßte nur 4391 Stück gegen 20,586 in 1869.

Verkehrs - Anstalten.

Summarische Uebersicht über den Depeschenverkehr auf der indo-europäishen Telegraphenlinie im Monat Nugus| 1871. Es sind an gebübrenpflihtigen Depeschen befördert: a) aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Jndien 683 Stück, b) aus Persien und Jndien nah London ; dem übrigen England und Amerika 557 Stück, c) vom europäischen Kontinent extlusive Rußland nah Persien und Jndien 46 Stück, gd) aus

ersien und Jundien nach dem eurcpäischen Kontinent exkl. Ruß- land 13 Stück, Summa 1299 Stück.

®) Die mit einem ® bezeichneten Kurorte zählen in ihrer Kurliste

| auch Pafssanten und Touristen.

Oeffentlicher Anzeiger.

SteeÆbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief gegen den ledigen Siemon Heerdt aus Hausen Es wird ersucht, denselben, welher wegen Vermögensbeshädigung hier in Untersuchung steht und sich heimlich aus seiner Heimath entfernt hat, im Betretungsfalle zu verhaften und in hiesiges Amtsgerichts- Gefängniß abliefern zu lassen. Oberaula, am 28. August 1871. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Jn der Nacht vom 30. zum 31. August d. J. find aus der fatholishen Kirhe zu Freistadt mittels Einbruhs ge- fio hlen worden : ein altes Meßgewand von weißem Atlas mit s{werer Goldstickerei nebst zwei Dalmatiken; zwei silberne vergoldete Meß- kelhe nebs Patenen; ein dritter Kelch von Messing mit kupferner Yatene, beide vergoldet, altgothische Form; mehrere Alitardecken und ein sackartiger Kitteiüberzug von grauer Farbe. Wer über den Ver- bleib der gestohlenen Sachen, vor deren Ankauf gewarnt wird, sowie über die Pérson der Thäter Auskunft 00 kann, wolle mir \{leunigst Mittheilung machen. Grünberg in Sl. den 1. September 1871.

Der Königliche Staats-Anwalt.

Oeffentliche Vorladung. Gegen den Stellmachergesellen Carl Augusi Wilhelm Schulz, geboren am 3. Oktober 1845 zu Bitk- holz, Kreis Dramburg, welcher seinen leßten Aufenthalt in Bolkow, Kreis Belgard, hatte und zur Ersaß-Reserve 1. Klasse der Jn'anterie designirt und beurlaubt war, is, weil er ohne Erlaubniß ausgewan- dert ist, auf Grund des §. 360 Nr. 3 des Deutschen Bundes-Straf- gefedtunds die Untersuchung eingeleitet. Zur mündlichen Verhandlung

er Sache ist ein Termin auf d-n 26. Oftober 1871, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Jsert im ‘hiesigen Gerichtslokale, Terminzimmer Nr. 1, angeseßt. Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Termine zur festgeseßten Stunde in Person zu

erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Sielle zu bringen oder solhe dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei- geshaffi iverden fönnen, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit- ter Untersuchung und t in contumaciam verfahren werden wird. Polzin, den 23. Juni 1871.

Königliche Kreisgerichts-Kommission I.

Ediktal-Citation. Jn Folge der Anklage des Polizei-An- walts Me vom 2. Juni resp. 10. Juni d. J. is} gegen die Land- wehrmänner 1} Carl Fciedrich Wilhelm Zoch, geboren den 15. März 1834 zu Langeboese, leßter Aufenthaltzort Shmaaß, 2) Johann Sawallisch, geboren am 1. Mai 1836 zu Gr. Garde, 3) Carl Baether, geboren am 20. April 1837 zu Stohentin, 4) Carl August Kritsch geboren den 16 September 1837 zu Rotten, 5) Christian Augu Griechen, geboren am 27. Januar 1839 zu Gr. Garde, 6) Matrose Ferdinand Johann Neubieser, geboren am 26. März 1840 zu Marsow, 7) Julius Pfaffe, geboren am 2. Avgust 1830 zu Clementine, Kreis Flatow, leßter Aufenthalt Carwen; 8) Ferdinand Lebreht Mertins, geboren am 4. Januar 1839 zu Kl. Gluschen, 9) Wilhelm Friedrich

chrôöder, geboren am 7. April 1841 zu Lupow, 10) Franz Ludwig Adolph Fau, geboren am 10. Januar 1831 zu Shmolsin, 11) Her- mann Ludwig Maede, g-boren am 7. Mai 1835 zu Wobesde, dessen Domizil nicht zu ermitteln is, durch den Beichluß des unterzeichneten

Gerichts vom heutigen Tage, roegen Ausrwoanderns ohne Erlaubniß

in den leßten Jahren gemäß -§. 360 Nr. 3 des Reichs-Strafgeseßbuches die Uncersuchung eröffnet und zur mündlichen Verhanòlung D dem Kommissarius für Uebertretungen ein Termin auf den 20. No- vember 1871, Vormittags 1135 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1 anberaumt -worden, zu welchem die oben auf- geführten, ihrem jezigen Aufenthaltsorte nah unbekannten Angeklag-