1871 / 119 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Franken.

Zinsen, erhoben auf die Amaezrikanischen Obliga-

tionen Halbjährliher Coupon auf 185 Pfd. Sterl. in Obligationen der Eisenbahn von Scinde

Gesammisumme der Einnahmen

Ausgaben. Summe, aus dem Vollendungs-Fonds genom- men und in die Kasse der definitiven Anlagen

4,889

115 1,360,878

eingezahlt 489,678

Eñtschätigungen, für drei aus dem Dienste getre- tene Beamte und die Wittwe eines verstorbe- nen Beamten gezahlt

Ankauf von 4065 Pfd. Sterl. zum Nominal- werihe in Obligationen der Eisenbahn von Scinde für den Reserve-Fonds...

Eiazahlung des aus den Rumänischen 8prozen- tigen Eisenbahn-Obligationen realisirten Ge- winnes in die Kasse der ordentlichen Ein- nahmen

Qurücfzahlung von 500 Dukaten der dur Europäishe Commission im Jahre 1867 aus- gegebenen 10prozentigen Anleihe

Ankauf Französischer Eisenbahn - Oblgationen | E und Grand-Central) für den Reserve-

i E L

Ankauf von 32,000 Dollars zum Nominalbetrag in Amerikanischen Obligationen für den Re- | \serve-Fond®

Gesammtsumme der Ausgaben

Bilanz. Einnahmen für Rechnung der Spezial-Fonds. Ausgaben für dieselben Fonds

68,224

109,964

22,771 5,925 443,920

165,378 | 1,205,863

1,360,878 1,305,863 ff 55,015 Davon find: im Depot bei Flury Hérard in Paris 52,724 Fr, 21 Cts. Saldo ges{uldet von Ge- “deng Baring in Lon- D Laa ea t

aats S » O8 » in baarem Gelde in Galaß

1,169 » 87 » 55/015

Gesammt-Kassenbeftand am 31. De- zember 1870. E der ordentlichen Einnahmen des ahre Summe, welche auf die zur Fortführung derx definitiven Anlagen angewiesenen Beträge nicht zur Verwendung gelangt if Kassenbestand der Sp:zial-Fonds A 1,169 Gesammtsumme 324,418 | nämli : e | baarer Kassenbestand ... 117,048 Fr. 38 Cts. geshuldet von mehreren Schuldnern _207,369 S Gesammtbetrag wie oben: 324,418 Fr. 28 Cts. Berlin, den 12. September 1871.

214,752

108,495

Königreich Preußen.

Privilegium wegen Emission von 5prozentigen Prioritäts-Obliga- tionen der Crefeld - Kreis- Kempener Jndufirie - Eisenhahn - Gesellschaft zum Beirage von 250,000 Thalern.

Vom 28. August 1871.

Wir Wilhelm, von: Gottes Gnaden König von Preußen 2c. NackSdem von der Crefeld- Kreis-Kempener Jndustrie-Eisenbahn-Gesell- \chaft darauf angetragen worden ist, ihr zum vollständigen Ausbau der Bakn und zur Beschaffung ausreichender Betriebsmittel die Aufnahme einer Anleihe auf Höhe von Zweihundert fünfzig Tausend Thalern gegen Ausêstellung auf den Jnhaber lautender Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnüßigkeit des Unternehmens und in Gemäfk-it des Gefeßes vom 17 Juni 1833 dur gegenwär- tiges Privilegium Unsere loudesherrlihe Genebmigung zur Emission dieser Obligationen unter nachstebenden Bedingungen ertheilen.

F. 1, Die Obligationen zerfallen in 2500 Stück à 100 Thaler und werden unter der Bezeichnung:

»Fünfprozentige Prioritäts-Obligationen der Crefeld-Kreis-Kempener Indusfirie-Eisenbahn-Geselisckafti« unter den fortlaufenden Nummern 1 bis 2500 nach dem beiliegenden Schema A. von drei Direktoren, sowie von dem Spezial - Direktor, resp. dessen Stellvertreter ausgefertigt.

Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den angeschlossenen Schemas B. und C. beigefügt. Die Cou- pons und Talons werden mit den Facsimiles dreier Direktoren und des Speziai-Direktors versehen und von zwei Kontrolbeamten der Gesellschaft unterschrieben. Die Coupons und der Talon werden alle fünf Jahre auf bejonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.

Äuf der Rüdseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi- legium abgedrudckt. :

, 2. Die Obligationen werden mit fünf Bens jährlih ver- zinst und die Zinsen in halbjährlihen Terminen postnumerando am 1. Februar und 1. August jeden Jahres gegen Auslieferung der über 2 Thlr. 15 Sgr. lautenden Zinscoupons an den Zahlstellen in Berlin,

Crefeld und in den Städten gezahlt, welche Seitens der Direktion dex F

Gesellshaft noch außerdem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden.

Sinsen, deren Erhebung innerhalb fünf Jahren, von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstermine an, niht geschehen ist, verfallen ohne Weiteres zum Vortheile der Gesellschaft.

Die Ausreichung neuer Zinscoupons erfolgt an den Präsen- tanten des Talons dur dessen Rückgabe zugleich Über den Empfang der neuen Coupons quittirt wird, sofern nicht dagegen von dem Jnhaber der Obligation vei der Direktion rechtzeitig chriftlich Widerspruch erhoben ist. Jm Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Aus. reichung an den Jnhaber der Obligation. Die Direktion kann sich neben den Talons die Obligationen seibst zur Verabfolgung neuer Zins- coupons bebufs Abstempelung einxeichen lassen.

F. 3. Die Jnhaber der Obligationen sind vi Höhe der darin bezeichneten Kapitalbeiräge nebst den fälligen Zinjen Gläubiger der Crefeld-Kreis Kempener Jndustric-Eisenbahn-Gesellschaft ; sie haben als solche in Ansehung der, der Gesellschaft gehörigen Vahnstrecken und deren Betriebsmittel ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den JTnhabern der Stammaktien und der dazu gehörigea Dividendenscheine. Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und za den Bahnhöfen der Gesell- schaft gehörigen Grundstücke ist unstatthaft; so lange diese Prioritäts- Obligationen nit eingelöst sind oder deren Einlssungsbetrag nicht gerichtlich deponirt ist, Diese VeräußerungLbeshränkung dezieht sich jedoh niht auf die außerhalb dex Bahn und der Bahnhöfe befind- lihen Grundstücke, au nicht auf solche, welche innerhalb der Bahn- bôfe eiwa an den Staat oder an andere juristische Personen zu öffent- lihen Zwecken abgetreten werden möchten.

g. 4. Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation; zu welcher jährlich verwendet werden: -

a) der Ueberschuß, welcher vom Ertrage der der Gesellschaft ge- hörigen Bahnsirecken nach Deckung der laufenden Verwaltungs», Unter-

altungs- und Betriebskosten und der Beiträge zum Reserve- und

rneuerungsfonds übrig bleibt, bis zum Betrage von zwösölfhundert fünfzig Thalern;

D) die ersparten Zinsen ‘der amortisirten Obligationen.

Diese Amortisation soll im Jahre 1876 aus dem eiwaigen sub littr. a. bezeihneten Uebershusse des Betriebsjahres 1875 beginnen. Für die Jahre, worin ein solcher Ueberschuß nicht vorhanden ist, wird zur Amortisation nur das etwaige sub littr. b, bezeichnete Zinsen- ersparniß verwandt.

Der GeseUschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen.

Die Nummira der hiernach in cinem Jahre zu amortisirenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung geschieht (zunächst im Jahre 1875) in Gegenwart von 2-Direktions- Mitgliedern unter Zuziehung eines das Protokoll darüber auf- nehmenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kennt- niß zu bringenden Termine, zu dem den JTnhabern der Obligationen der Zutritt gestattet wird.

ie ausgeleosten Nummern woerden spätestens im November

Behufs Auszahlung öffentlich bekannt gemaht. Die Nen er- folgt jedoch erst an dem auf den Ausloosungs-Termin folgenden 1. Februar (zuerst also im Februar 1876) in Crefeld und Berlin und sonstigen von der Direktion öffentlih publizirten Zahlstellen nah dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen AuS8hän- digung derselben und der dazu gehörigen noch nit fälligen Zins- coupons (conf. §. 6).

Die im Wege der Amortisation eingelsöfien Obligationen sollen in Gegenroart eines Notars verbrannt werden; diese Verbrennung wird publizirt. .

Ç. 5. Außer der vorerwähnten Verstärkung des Amortisations- fonds bleibt der Gesellsaft das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staat3 alle dur die vorbezeichnete Ausloosung nicht betroffenen Obligationen insgesammt mit 6monatlicher Frist zur Rückzahlung des Nennwerthes am 1. Febtuar oder 1. August zu kündigen.

Auch die demzufolge eingelösten Obligationen sollen in Gegen- wart eines Notars verbrannt, und es soll, daß dies geschehen, ôöffent- lich bekannt gemacht werden.

Ç. 6. Die Verzinsung der Obligationen, welche ausgeloost oder sonst gelündigt sind, hört mit dem Tage auf, an welchem sie zur Qurücfzahlung fällig sind. Wird der Betrag der Obligationen in Empfang genommen, so müssen zugleih die ausgereihten Zinscou- pon®, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation eingeliefert werden; geschieht dies nicht; so wird der Be- trag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwandt.

__§ 7. Diejenigen Obligationen, welche ausgeloost oder sonfi ge- fündigt find und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Rücizahlung eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Gesellschaft alljährlich einmal Bchufs Empfangnahme der Zar r, öffentlih aufgerufen; werden fie dessen ungeachtet nicht innerhalb eines Jahres nah dem leßten öffentlihen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt, fo erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Vermögen der Gesellschaft, was von der Direktion unter Angabe der wer!dlos a-twwordenen Nummern alsdann öffentlih befannt zu machen ist, Die General-Versammlung der Ge- sellschaft kann jedo deren gänzliche oder theilweise Bezahlung aus Billigkeits-Rücksi@ten beschließen.

. 8, Die Ausführung der vorgeschriebenen Amortisation oder sonstigen Tilgung der Obligationen (§. 5) hat die Gesellschaft all- jährli dem Königlichen Cisenbahn-Kommissariat nachzuweisen.

. 9, Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nichi befugt; die Zahlung der darin vorgeschriebenen Kapital-Beträge anders als nach Maßgabe der in dem §. 4 getroffenen Bestimmungen zu fordern ausgenommen : : / :

Verwaltung länger als drei Zonate unberichtigt bleibt ;

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a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Eisenbahn-

þ) wenn durch Verschulden der Eisenbahn - Verwaltu der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate gänzlich eingestellt gewefen ist;

c) wenn die im §. 4 festgeseßte Amortisation nicht eingehalten wird.

a den Fällen ad a. und þ. bedarf es einer Kündigungéfrist nit; sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu a. bis zur ahlung des betreffenden Zinécoupon®ê, zu b. bis zur Wiederher- elung des unterbrochenen Transportbetriebes.

In dem sub e. gedachten Falle ist eine dreimonatlihe Kündi- nzöfrist zu beobachten, auch kann der Jnhaber einer Prioritäts- bligation ‘von diesem Kündigungsrehte nur innerhalb dreier Mo-

naie von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisation8quantums hätte stattfinden sollen.

Die Kündigung verliert indessen ihre rehtlihe Wirkung, wenn die Eisenbahn-Verwaltung die nicht eingéthaltene Amortisation nach- holt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter

ündigung die Ausloofünz der zu amortisirenden Prioritäts-Obli- gationen Ea S bewirkt. i

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmung dieses Para- graphen eingelöst sind, kann die Gesellschaft wicder ausgeben.

§. 10 Sind Obligationen angebli verlocen gegangen oder ver- nichtet, so kann deren Mortifikation beantragt und ausgesprochen wer- den. Die Direktion, welche nah ihrem Ermessen eine Bescheinigung des Verlustes fordern darf, erläßt des Endes , auf Anirag der Be- theiligten dreimal, in - Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens 6 Monaten, eine öffentliche Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern, oder die etwaigen Reite an dieselben geltend zu machen.

Sind vier Monate nach der leßten Aufforderung vergangen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder etwaige Rechte auf dieselben an- emeldet worden, und hat außerdem seit der ersten Aufforderung ein

eimin zur Empfangnahme ciner neuen Serie Zinëcoupons stattge-

funden, ohne daß dabei innerhalb mindestens sechs8 Monaten nah Lee Ablauf die betreffenden Obligationen, beziehungsweise dic der früheren Serie beigegebene Anweisung (§. 2) zum Vorschein gefoms- men sind, fo spriht das Landgericht zu Düsseldorf auf Grund jenes Aufzebotes die Mortifikation aus, die Direktion bringt dieselbe zur öffentlichen Kenntniß und fertigt an Stelle der mortifizirten Doku- mente neue unter denselben Nummern au, auf welchen bemerkt wird, daß fie als Ersaß für mortifizirte dienen. Die Kosten dieses a fallen nicht der Gesellschaft, sondern den Betheiligten ur Last.

z Kinkcoupons und Talons können iveder aufgeboien, noch morti- fiziri werden, jedo soll demjenigen, welcher den Verlust con Zins- coupons vor Ablauf der Verjährungéfrist (§. 2) bei der Direktion der Gesellschaft anmeldet und ten stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigen - der Obligationen oder sonst iu glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist dec Betrag der angemel- deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quit- tung ausgezahlt ‘werden.

F. 11. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt- machungen erfolgen durch den Preußischen Staats - Anzeiger, die Kölnische Zeitung, Crefelder Zeitung, Kempener Kreisblatt. Jm Falle des Eingehens des einen oder anderen dieser Blätter bestimmt die Direktion dafür eine andere Zeitung und macht die getroffene Wahl durch die übrig gebliebenen Blätter bekannt.

Qur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhö{hsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Jn- habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr- leistung von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren. ; :

Das gegenwärtige Privilegium is durch die Geseß-Sammlung befannt zu machen. ;

Gegeben Bad Gastein, den 28. August 1871.

(L. S) Wilhelm. . Graf von Jhenpliy. Camphausen.

Schema A.

Fünfprozentige M N E EN r

Crefeld-Kreis8-Kempener Jndustrie-Eisenbahn- Gesellschaft.

Nr. über Hundert Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat an die Crefeld - Kreis- Kempener Jndustrie-Eisenbahn-Gesellschaft Einhundert Thaler Preußisch Courant zu fordern als Antheil an dem in Gemäßheit des Königlichen Privilegiums vom ten 1871 aufgenommenen Darlehn von Zweihundert fünfzig Taufend Thalern. Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Zinscoupons

zahlbar. Crefeld, den ten 187... Die Direktion. Der Special - Direktor. (Unterschrift dreier Direktoren ) (Unterschrift.) (Trockener Stempel.) i Dieser Obligation sind Zinscoupons pro nebst Talon beigefügt.

‘zuxfoaçh nf 1vqguit1K

des Registers.

Eingetragen sub Fol,

JZJins-Coupon zur fünfprozentigen S E

er Crefeld-Krei8-Kempener Jndustrie-Eisenbahn- MULLLPaT r.

Zwei Thaler fünfzehn Groschen 1. Februar hat der Jnhaber dieses Zinscoupons am T . in Berlin ; Crefeld und in den außerdem von uns zu designirenden Städten bei den bekannt gemachten Zahl- stellen zu erheben Crefeld, den ten 187.. Die Direktion

(Trockener Stempel.) Verjährt am... der Crefeld-Zrei8-Kempener Industrie-Eisenbahn-Gefellschaft (Facsimiles dreier Direktoren und des Special-Direktors.) Controte Fol,

* uv avg1jve

Qwei Thaler funfzehn Groschen.

Talon zu der Prioritäts-Obligation der Crefeld-Kreis8-Kempener- INAU B M ARA Mel ert nar Ne

Inhaber dieses Talons ‘empfängt gegen dessen Rückgabe, wo- dur@ er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zins- coupons quittirt, an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeih- neten Stellen die Serie der Zinêcoupons für die Jahre bis ¡ sofern niht vom Jnhaber der Obligation bei der unter- zeichneten Direktion rechtzeitig Widerspruch dagegen erhoben wird.

Crefeld, den ten 187...

Die Direktion

(Trockener Stempel.) der Crefeld-Krcis-Kempener Jndustrie- Eisenbahn-Gesellschaft. (Facsimile dreier Direktoren und des Syvecial-Direktors.)

Nichtamtliches.

Frankrei. Paris, 12. September. Präsident Thiers ist heute hier eingetroffen. Die Diskussion über die Konvention, betreffend die Jollangelegenheiten Elsaß-Lothrin- gens, wird morgen in der Nationalversammlung siattsinden. Die Annahme derselben scheint nicht zweifelhaft.

13. September. Die republikanische Linke hielt laut dem »Siècle« am Montag Abend im Ballsaale unter der Präsidenz von Herrn Humbert eine Parteiversammlung. Charles Rolland stattete bei Eröffnung der Sißung Über den Besuch bei Herrn Thiers Bericht ab und bestätigte, daß der Präsident dec Republik die Verpflihtung Übernommen hat, die Untersuchung gegen die in Versailles und auf den Pontons Verhafteten zu beschleunigen und in . der Kammer eine Erklärung durch einen Minister abzugeben. Nach Anhörung des Berichtes bestätigte die Versammlung ihren shon früher gefaßten Entschluß, sih der »Union Republicaine« nicht anzuschließen, um die Vorlegung eines Amnestie-Entrourfes zu verlangen , dessen Vorlegung sie nicht zeitgemäß findet. Aber sie drückte den Wunsch aus, daß andere Delegirte zum Präsi- denten der Republik gesendet werden möchten, um neue Schritte zu Gunsten der Verhafteten zu thun. Man beschäftigte si darauf mit den Wahlen für die Generalräthe. Die Versamm- lung beschloß, von der Regierung zu verlangen, dieselben auf den 8. Oktober festzusezen, da dieses Datum wegen der Acker- bauverhältnisse das günstigste zu sein scheint.

Der Einweihung des Tunnels vom Mont-Cenis wird der Präsident Thiers nicht anwohnen. Frankreich wird bei dieser Feierlichkeit durch die Minister Remusat, de Larcy und Victor Lefranc vertreten sein.

Die permanente Kommission, welche während der Vertagung Herrn Thiers zur Seite stehen soll, wird wahr- scheinlich morgen ernannt werden, Der Verein der Reser- voirs (Rechten) hielt gestern eine Versammlung ab, um seine Kandidaten aufzustellen.

Die Kommission, welche mit der Prüfung der Akten der September - Regierung betraut i}, verhörte gestern den Marschall Leboeuf, den Major-General der Rhein - Armee und den General Cremer.

Die fremden Biere werden in Zukunft bei ihrer Ein- fuhr in Frankreich 5 Fr. 60 C. bezahlen. Bis8her entrichteten dieselben 4 Fr. 40 C, Da die Steuer auf die Bierfabrikation im Junern Frankreichs erhöht worden ist, so wird jeßt zu dem Doll’ nicht mehr 2 Fr. 40 C, sondern 3 Fr. 60 C. zugeschlagen

erden.