1871 / 128 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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zu übernehmenden Penfionen, ä 1 ständigen Unterstüßungen und Zu ae aen essishen Normen in Geltung ble ben. sollen, E : it 45 Pensionen, die Gewährung einer U an die H DA liebenen verstorbener Penfionäre, die Uebernahme von Arznei- und Beerdigungskosten findet nach den hierüber bestehenden Bestim- ungen statt; bai nit die jeweils geltenden Reicht- oder preußischen ormen günstiger für die Berechtigten sind. Hinsichtlich der etatsmäßig a Veteranen aus decn Kriegen bis zum Jaßre 1815 bewilligten Pen- En finden die Bestimmungen wegen eventueller Ausdehnung dieser ewilligqung auf etwa ferner eintretende Bedütftigkeitsfälle und Q rhöhung der Einzelpensionen bis zum Maximalbetrage von Fl. jährlich , beides innerhalb der für die erwähnten Veteranen Q geiemen fixen Etatssumme von jährlich 6000 Fl. Anwendung. ie zu Gnadenpensionen für Offiziers - 2c. Wittwen und Offiziers- e Töchter ein für allemal in dem Ecat ausgeseßte Summe von 50 Fl. jährlich wird auch ferner ihrer Bestimmung gemäß ver- wendet werden , und es wird die Bewilligung der Gnadenpensionen wie Letdr durch Se. Königliche Hoheit ‘den Großherzog erfolgen. Die persönlichen und Rechtsverhältnisse der beim Jukrafttreten der Konvention vorhandenen Pensionäre werden durch die Uebernahme von deren Pensionen auf die Reichskasse in keiner Weise geändert. Ueberhaupt dürfen wohlerworbene Rechte nicht verkürzt werden N Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird wie bisher das Recht 9, en; bei den vor dem Jnslebentreten der Konvention vorhandenen att 66 Beförderungen zu höherem Charakter oder Rang vorzu- Art. 5. Zu Art. 16. Die Bevollmächtigten waren darüb . 16, | e n daß die zur Adwidckelung dex Verwaltungsgescäfte es N Kontingents nach dem 1. Januar 1872 erforderlichen sächlihen und persönlichen Ausgaben aus den etatsmäßigen Mitteln der preußishen Militärverwaltung zu bestreiten sind. E H 6, Qu Art. 18. Jn Ansehung der Offiziers-Wittwen- und aisenkasse, sowie der Unteroffiziers-Wittwenkasse stimmten die Be- vollmächtigten darin überein, daß diese Jnstitute in der Verwaltung der Grofßderzoglihen Regierung zu verbleiben haben, und daß es Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge zustehen wird, bie A etwa erforderlichen organisatorishen Bestimmungen zu treffen, dur welche indeß keine Erhöhung des Zuschusses aus dem Militäretat herbeigeführt werden darf. Militärbeamte, . welde im preußischen Dienste zu einer Stelle oder einem Gehalte gelangen, womit im hessischen Dienste eine Erhöhung ihres militärishen Ranges verbunden gewesen wäre, sollen zum Vorrücken in die entsprehende Klasse der Osfiziers-Wittivenkasse berechtigt sein, auch wenn ihnen diese Rang- erhöhung nicht zu Theil wird. Der Zuschuß des Reichs zu den beiden Instituten wird auf Grund einer alljährlih vorzulegenden Bedarfs- I C Augen met und es müssen dem- gsrehnungen der Jnstitute ; des R I Art Su Decharge gelangen A MeIRaRg A L Ee T, AL. e Bevollmächtigten waren Ü adi hoc d daß die preußische Militärverwaltung aus L e erlassenden Theil der auf Hessen fallenden Kriegskosten - Ents{hädi- gung, welcher von Reichswegen für Wiederherstellung des Kriegs- materials bestimmt werden wird, au diejenigen Kosten zu bestreiten hat die noch vor dem 1. Januar 1872 durch Wiederherstellung des Sr sowie durch Beschaffung fehlender Gegènstände und So diiten zur ersten Ausstattung des Großderzogliden Kontin- Art. 8. Qu Art. 22 Dée besonderen Bestimmunge persönliden und Rechtsverhältnisse der T L nin U Mainz finden auf denjenigen Theil des hessisden Kontingents, welcher Ha, Bad En Es E feine AUU tos, Lrt. 9. e wurde noch Einverständniß darü daß die in dem hessishen Einführungs8geseß S auf S ape G betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 getroffenen Bestimmungen über e LE aus ner E ischen „eie e A verschiedenen Servis- aigen anderweitigen Regelun Reichsgeseßgebung aufrecht erhalten bleiben. G Gau ai Berlin, den 13. Juni 1871. Karl P E Ee RE, Robert hon Puttkamer. v 5, 19. Carl Hofmann. Ludwig von dis (L. S.) (L. S. Georg Rudolph Niepoth. (A4 D)

Kunf| und Wissenschaft Auf den preußischen Universitäten sind fengener 1871/2 folgende Vorlesungen über deutide s Ee E E cas Sai RaN über deutshes und preußisches Kulturgeschichte angek M wie A deutsche Kunst; Literatur und eif8waid. Deutsche Reicßs- und Reht3gesi

Dr. Hacherlin, Deutshes Versasung?» Und Verwaltungörec iden Neid, d erselbe i - e e heutige Verfassung des deut-

reußiihen Ge e dritter Theil (die Zeit Ks Großen), Professor Dr. Hirsch. Gesctichte L Si Di Brteleis L L A EES As Pa mertSe Alterthümer ; mit

er betreffenden Kunstwerke

Der E 2s rofessor De § G fee M L alle-Wittenberg. Kirchengeschichte Deutshlands im 19. Jahr- bundert, Lic. Brieger. Ueber die heutige deute Meiddverfalate, Professor Dr. An\ch{chüß. Preußisches Verwaltungsrecht; Prof. Dr.

Preußisches Landrecht, derselbe. Der.

Meier. Erklärung der Prei Verfassungurkunde, Derselbe,

Preußisches Landrecht; Prof. ernburg. G

{er und preußischer Civilprozeh j E Dr. Fitting. Deus

Su Cnt, Peel Bo Uns L Peidiate ded teantentas î s x n o te rar

gish-preußishen Staats. von den ältesten Zeiten bis auf ldeig Fe

Groffen ; - Geschichte des Mittelalters, Prof. Dr. Dümmler. Oeutsbe Reich, Prof. Dr. Schmoller. Althochdeut denkmäler, Prof. Dr. Za ch er. Gotbische M armes ide Lad Geschichte des deutschen Romans feit Wieland, Prof. Dr. ym Breslau. Deutsches Privatrecht mit Einschluß des Vehnrech18 NVrof. Dr. Stobbe. SMOLNE des Sacsen-Spiegels, Ders elbe. Gemeiner und preußischer Civilprozeß, Prof. Dr. v. Bar. Deutsches Staatörehi mit Berückfsihtigung der preußischen Ver- fassungs-Urfkfunde- Prof. Dr. Schulze. Erklärung der Verfassungs- Urkunde des deutigen Deutschen Reichs, Derselbe. Preußisches Civilrecht, Prof. Dr. G ißler. Preuß. Obligationenrecht, Derselbe AER Spinoza und seinen Einfluß auf Lessing und Goethe, Prof. r. Diltbey. Deutschlands phanerogamische Flora, insbesondere

nach botanisch-geographischen Verhältnissen, nah natürlichen Familien, |

Prof. Dr. Odôppert. Geschichte des deutshen Reiches i 4 e P E Dr. Lindner. Deutsche Geschichte im Ucberblick, Pee

De. aro. Geschichte des preußischen Staates von 1640—1740,

Dro r. Grünhagen. Geschichte der deutschen Universitäten; r. Pfeiffer. Geschichte der deutschen Literatur des Mittelalters, rof. Dr. Rückert. Die Gudrun , kursorish gelesen und erklärt,

G - Î Í ‘idt una on de i Mittelalters, Dr. A.Schu [9

ng von Wolfram v. E i

Ders dde - Goidis@ B E A O v. Eschenbas Parzival,

g8berg. Rezeptionsgeschihte des römischen

Deutschland, Dr. Steffenhagen., DeutsHe Reda Der, selbe. Deutsches Privatreht mit Lehnreht, Prof. Dr. Laband Deutsches Kirchenrecht beider Religionspartheien , Prof. Dr. von Fa LE Deutsches Strafrecht; Prof. Dr. Güterbock. Preu- ßisches Privatrecht, Derselbe. Deutsche Geschichte bis auf die Staufer; M r. Niß\ckch. Preußishe Geschihhte , Prof. Dr. Mauren-

reer. Geschichte der Provinz Preußen im Mittelalter, Dr. L oh- meyer. Ueberblick über die Geschichte der deutschen Poesie von der ältesten bis auf unsere Zeit, Prof. Dr. Schade. Ueber Ca- non de Gre E D E Prof. Dr. Hagen.

/ C TOT, L, 4 Derselbe (Stub ai l) tfi chade UAltdeutsche Uebungen,

=— Im Verlage von Carl Flemming in 0gai - mehr der Schluß des Werkes »Sag unn ch va A AiTa

Staätes8« von Dr. J G. Th.- Graesse erschienen. Dasselbe be- scht aus 24 Heften oder 2 Bänden, deren erster bereits 1867 in die Le G gelangte, während das Erscheinen des zweiten Theiles

urch den Le der neuen Provinzen zu den alten der preußi- {en Monarchie und die dadur erforderlich gewordene Vermehrung des ursprüunglihen Stoffes sich bis gebt verzögert hat. Das Sagen-

s HRS in mehr als 2200 einzelnen Abschnitten cine Sammlung

tr esten und interessantesten Sagen aus der Vorzeit in volks-

B Oer Einkleidung. Mittelst Benußung einer Mióhen Zahl von

uellen: Chroniken, Städtegeschichten, topographishen Werken und

Legendensammlungen bietet das in die Sagengeshichte des Vaterlandes tief einführende Buch in seinem Anfange einen Cyklus von Sagen, die \sih auf das Herrscherhaus der Hohenzollern, auf deren Siprunty Abstammung 2. beziehen; an diesen {ließen sich über 800

agen aus den Marken, aus Sachsen und Thüringen , dem Harze

ane Wesifalen an. Der zweite Band behandelt in ungefähr 1360

schnitten die Rheinprovinz, Schlesien und die Niederlausik, Pom-

M, West- und Ofipreußen, die hobenzollernschen Lande, Frankfurt va mgegend, Nassau, Hessen, Hannover und S(leswig - Holstein. Ln nur einige Beispiele heraus8zugreifen , sei erwähnt, daß Sagen G den Kyffhäuser mehr als 20, und Rübezahl betreffend über 40 S dem Werke enthalten sind. Alle überhaupt bekannt gewordenen

agen einer Provinz aufzunehmen, verboten die Grenzen des ohnehin on sehr R Barone Buches; Hauptsachen jedoch und den

reisen des Volkes vorzugsweise lieb gewordene Sagen sind nirgends vergrisen worden, so daß das Werk einen der enswerthesten Bei- râge zur vaterländischen Sagengeschichte und Volkskunde bildet.

e m Kunstverlage von Carl Krause & Co. zu Berlin ist eine Lithographie von G. Engelbach erschienen: »Der Einzu der deutshen Helden in Berlin am 16. Juni 1871« (Dru ven pes Korn & Co.). Das patriotische Bild, das in iten s Es e ähnlihen PVbotographien nacgezeichnet ist, stellt das Bran- a rger Thor und den Pariser Plaß in dem denkwürdigen Augen-

x e dar; in welchem Se. Majestät der Kaiser und König die Be- gr ßung der Ehrenjunafrauen an der Spiße der einziehenden Truppen : ge Ee: Die Darstellung des großen Plaÿhes mit den überfüll-

E L en ist troß des Figurenreihthums flar und fünstlerisch gegliedert und geftaliet das Bild zu einem werthvollen Gedenkblatt an den ans der fsicgreihen Truppen in die deutsche Hauptstadt.

i emselben Verlage und von demselben Künstler gezeichnet if urt ithographie des Generals der Infanterie Grafen von Roon us Ene? das Bild hat die Züge des Kriegs-Ministers treff- f m charafieristisch aufgefaßt. Das Portrait ist Brustbild, ge- (Gms w A dem Johanniter - Orden und der ersten Klasse des Eiser-

Prof. Dr. Herßberg. Geographie Deu J Mittelalter, G. R.-R. Prof. Dr. Leo. E intcitung in Bie S | \{aftlide Statistik mit besonderer Rücksicht auf Dieu E E |

3076] Jn dem Konkurse über den Nachlaß des am 6. August 1870 zu Saaëbrüdcken verstorbenen Lieutenants und Adjutanten Curt von Hobe isst der Apotheker Albert Fischer in Guben zum definitiven Verwalter

r. Kuhn der Masse bestellt worden.

[3078 Bekanntmachung

Julius Hammerstein zu Osterode der Gemeinschuldner die S(ließung ines Afffords beantragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimm- A herecchiigung der Konkursgläubiger , deren F | prüft oder in Ansehung der ein Termin auf vor dem unterzeichneten Kommissarius , im - ermins8zimmer Nr. 6 anberaumt worden.

oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß geseßt.

3078 y | l Bet Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Ed. Wede- kindt zu Thorn is durch Ausschüttung der Masse beendet.

[3075 Bekanntmachung.

P definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

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l Per durch Beschluß der unterzeichneten Gerichts-Deputation unter dem 14. April 1871 über das Vermögen des Müßenmachers Kallmann Kallmann in Gostyn im abgekürzten Verfahren eröffnete gemeine

Konkurs ist dur rechtskräftigen Akkord becndigt.

3074 [ Radbem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns

2823

Heffentlicher Anzeiger.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, : Vorladungen u. dergl.

Bekanntmachung.

Guben, den 6. September 1871. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

] des Erörterungstermins bei Einleitung des Akkord- verfahrens. Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns

er j DETW orderungen noch nicht ge- ihtigfeil bisher streitig geblieben sind,

den 7. Oftober 1871, Vormittags 115 Ubr,

Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet

Osterode, den 23. September 1871. Königliches Kreis8gericdt.

Der Kommissar des Konkurses. “_* Rudies.

Bekanntmachung

Thorn, den 16. September 1871.

Königliches Krei8gericht. 1. Abiheilung.

A dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich rochnow hierselbst is der Rechtsanwalt Meibauer hierselbs| zum

Coeslin, den 22. September 1871. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Gostyn, den 19. September 1871. B Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bekanntmachung.

Marcus Ephraim Kallmann zu Nakel der Sohn des Gemeinschuldners die Schließung eines Akkords beantragt hat, #o ist zur Erörterung über die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richti cit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf den 4. Oftober 1871, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal y im Terminszimmer, vor dem unter- zeihneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet oder bestritten haben, werden

hiervon in Kenntniß geseßt. Lobsens, den 22. September 1871. Königliches Kreisgericht.

Der Kommissar des Konkurses Weißer; Kreisrichter.

[3081] Subhastations-Patent.

(Versteigerung im Wege der nothwendigen Subhastation.) Das dem Gutsbesißer Hugo Strecker gehörige, im Fürstenthum'- hen Kreise belegene Gut Rothenhoff, genannt Falkenburg, soll im

Wege der nothwendigen Subhastation s 18. Dezember 1871, Vormittags 11 Uhr,

am an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 18, vor dem unterzeichneten

Subhafationsrichter versteigert werden. : n S S uncas der der Grundsteuer unterliegenden Flächen

ißt 186 Hekt. 85 Ar. 90 C] M. : D e -Neinerieag und Nugzungswerlh y nach welchem d

sück zur Grund- und Gebäudesteuer veranlagt worden ist, Grundsteuer-Reinertrag 617,10 Thlr,

L th 152 Thlr. Gebäudesteuer-Nubung#w erd oder T eivelte zur Wirksam-

Alle Diejenigen, welche Eigenthum l keit gegen De ber E ToBts ; in das Hypotheten b en müssen i e gelten / aber nicht eingetragene Reaire Veeñens en Nerfteigerungs-

[3079]

3 Stuben, 2 S{hlafkammern, 1 Speisekammer; den zum Betriebe der Landwirtbschaft erforderli®en Räumlichkeiten, ferner aus einer Scheune, cinem Schweinestalle, cinem Häudlings- hause, einem Pferdestalle, einem Speicker, einem Schafstalle, Balofen, circa 140 Mrg. Aderland, 25 Mra. Wiesen, 122 Mrg. Haide- und Angerboden, 8 Mrg. Forstgrund, 4 Mrg. Torfmoor und 1 Morgen

Gartenland.

Das Uribeil über die Ertheilung des Zuschlages wird an dem 20. Dezember 1871, Vormittags 12 Uhr/,

in dem Terminszimmer Nr. 7 von dem unterzeichneten Subhasta- tionsrichter verkndet.

Coeëlin, den 19. September 1871. Königliches Kreisgericht.

Der Subhastationsrichter.

ÍÎn Zwangsvolstreckungssachen des Vollhüfners Wildung in

Idingen und Genossen, Giäubiger, wider den Oekonom Abih in

Dehnbostel, Schuldner, belegene Vollhof öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden,

und steht dazu zweiter und gescßlih leßter Termin auf

foll der unter Hausnummer 9 in Dehnbostel

reitag, den 20. Oftober d. J. N Sillaag 11 Uhri

an hiesiger Gerichtsstelle an. Die Verkaufsbedingungen können auf der hiesigen Gerichtsschreiberei eingeschen werden.

Der zu verkaufende VoUbof besteht aus einem Wohnhause mit 1 Rauchkammer “und

Walsrode, den 20. September 1871. Königliches Amtsgericht T.

Ediktalladung.

Me er Köthner Wilhelm Hoyer zu Rethmar hat dem Gerichte an-

gezeigt, daß er wegen einer ihm aus Kredi nover zu bewilligenden Darlehns - Hypothek mit seinem gesammten Vermözen, insonderheit mit scinem im Bezirke des unterzeichneten

Amisgerichts belegenen Grundbesiß zu bestellen beabsichtige.

der Landes-Kreditanstalt in Han-

Qu leßterem gehört der zu Rethmar unter der Haus-Nr. 23 belegene

Kothdof mit Gebäuden, Gerechtigkeiten und sonstigen Qubhehörungen-

vornehmlich den i der S Up R. 92 lfd. Nr. 1—30 und Haupt-Nr. 203, Nr. 1 a, und

þb. beschriebenen Grundstücken von insgesamint 56 Morgen 96 Qu.- Ruthen. - Mrddem der Provofant als verfügungs8fähiger Eigenthümer des

n der Grundsteuer: Mutterrolle von Rethmar unter

u verpfändenden Grundbesißes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat : o werden unter Bezugnahme auf die §CL. 25 und 26 der Verordnung Juni 1842 und den §. 18 ded Gesehes vom 12. August 1846

vom 18. t alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben thums- bevorzugten Forderungen,

Leibzuchts-Ansprüchen oder anderen a POtea hierdurch vorgeladen, solhe Ansprüche in dem dazu auf

zu können glauben, mögen diese in Eigen- oder Ober-Eigenthums-Rechten , in bypothekarischen und sonst in Reallasten, Abfindung®-/, Dotal- oder haftungen und Belastungen

rstag, den 26. Oktober d. J. Morgens 109 Uhr E i ' Nichtanmeldung geht der

ten Termine anzumelden. Durch d A nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der

.Qreditansialt zu bestellenden ypothek verloren. e nts At N enn die Rechts-

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, w

beständigkeit und das Vorzugsreht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll. i igen befreit, denen

Von der Anmeldungspflicht sind nur diejen

über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes-

ditanstalt Certifikate ausgestellt worden. E Quas hat 2c. Hoyer auf Löschung der ins Hypothekenbuch der vormaligen Amtsvogtei Alten eingetragenen nachbezeichneten Hypo-

| als unlängst erloschen angetragen . O a. tom I, E 37 gub IV., für ein Kapital von 200 Thlrn. Konventions-Münze an den Küster Stegmann in Ilten do

9. Februar 1831 Be 190 sub VI, für ein Kapital von 100 Tblrn.

b. tom IIl, pag. 290 Cour. Kanon an den Kanzlei-Prokurator Iüûdell in Celle

als Testaments - Exekutor des weiland Lieutenant Ludolph

euer in Celle laut prot. de. 22. Juli 1851. Ale, “wvelihe an dicse Hypotheken Ansprüche zu machen haben,

werden hicrdurch aufgefordert solche bis zum obigen Termine hier unter Hein Rechtsnachiheile anzumelden, daß die Hypotheken im Nicht- anmeldungsfalle für vollständig erloschen erklärt werden sollen.

Buradorf, den 15. September 1871. dorf S iglih Preußisches Amtsgericht, 1.

A E E E E E Verschiedene Vekaunatmachungen-.

[M. 284] y Haden Herr Mert a ere A: Bortptbsky zu Barten, Agentur für err un Herr + Borko S ihoet

tein dieselbe für Ostpreußen niedergelegt, hat Herr R Elbing beide genannte General-Agenturen zur Ver

nommene as g eme E em erclin, den Ö eptemDer L ch s-:Bank auf Gegenseitigkeit,

orddenut\che Lebensversicherun ; 2 As Der V al-Direktor,

waltung Über-

dieselben, zur Vermeidung der Präklusion, \p por sstun können

termine anmelden. g x Steuerrolle und Der. Auszug aus der, Sen f en Dienststunden ein-

in unserm Bureau Nr. IL.Þ. în den gewöhn gesehen werden.

Weimann»