1933 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Mar 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16, Márz 1933. S. 2,

Regierungsdirektor Dr. Röhrig in Schleswig ist zum Regierungsvizepräsidenten in Schleswig ernannt worden.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 21. Februax 1933 bestimmt, daß die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande an den Schüler Hanns Hasso Freiherr Schirndingex von Schircuding- Korn in OberGorpe, Kreis Sprottau, so lange ausgeseßt wird, bis er das 18. Lebensjahr vollendet haben wird. Vor- läufig ist ex für seine Rettungstat im Namen des Preußischen Staatsministeriums belobt worden.

Das Preußische Staatsministerium vom 21. Februar 1933 bestimmt, daß die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande an den Volksschüler -Karl Heibel in Selters (Unterwesterwaldkreis) so lange ausgeseßt wird, bis er das 18. Lebensjahr vollendet haben wird. Vor- läufig ist er für seine Rettungstat im Namen des Preußischen Staatsministeriums belobt worden.

at mittels Ae

Bekanntmachung.

Jh habe die periodische Druckschrift (Tages8zeitung) „SchlesisheBergwacht“ auf Grund des S1 dex Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuy von Staat und Volk vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) erneut auf die Dauer von vierzehn Tagen, und zwar vom Dienstag, dem 14. März 1933, bis Montag, den 27. März 1933, im JFnteresse der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung verboten.

Das Verbot umfaßt auch die in obengenanntem Verlage erscheinenden Kopfblätter der verbotenen Druckschrist sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sih Ce als die alte darstellt odex als ihr Ersaß anzusehen ist. Als Kopfblätter gelten u. a. „Volksstimme“, Neurode; „Volkszeitung fürs Riesengebirge“, Hirschberg; „Volkszeitung“, Schweidnitz; „„Striegauer Volkszeitung“, Striegau.

Breslau, den 14. März 1933. :

Der Regiercungspräsident als Landespolizeibehörde. F. V: von Shheèller

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Bekanntmachung. |?

ch habe die periodishe Druschrift (Tageszeitung) ri-

Schlesien, Organ für die we tâtige Bevölkerung“ auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Staat und Volk vom 28. Februar 1933 (RGBI. 1 S. 83) auf die Dauer von vierzehn Tagen, und zwar vom Sonnabend, dem 18. März 1933, bis Freitag, den 31. März 1933, im Jnuteresse der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung verboten.

Das Verbot umfaßt auch die in obengenanntem Verlage erscheinenden Kopfblätter der verbotenen Drucksschrift sowie jede angeblich neue Druckfschrift, die sih O als die alte darstellt odex als ihr Ersay anzusehen ist. Als Kopfblätter gelten u. a. „Volksfreund“, „O erpost“ und „Volkszeitung“.

Breslau, den 14. März 1933.

Der Regierungspräsident als Landespolizeibehörde.

J. V: von Scheller

J „Volkswacht für

î Bekann M Seiler omenzerrung) „Die „Freiheit“, Kampfblait der Eisernen Front“ auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichs- präsidenten zum Schuß von Staat und Volk vom 28, Fe- bruar 1933 (RGBl. 1 S. 83) erneut auf die Dauer von . 14 Tagen, und zwar vom Sonnabend, dem 18. März 1933, bis Freitag, den 31. März 1933, im Fnteresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten.

Das Verbot umfaßt auch jede angebli neue Druck- chrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersaÿ anzusehen ist.

Breslau, den 14, März 1933.

Der Regierungspräsident als Landespolizeibehörde,

F. V.: von Scheller.

Bekanntmachung.,

Jch habe die periodishe Drucschrift („Puroletärier aus demEulengebixrge“ auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Staat und Volk vom 28. Februar 1933 (RGBVl. 1 S. 83) erneut auf die Dauer von vierzehn Tagen, und zwar vom Montag, dem 90. März 1933, bis Sonutag, den 2. April 1933, im Futeresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten.

Das Verbot umfaßt auch jede angeblih neue Drueschrist, Feb h sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersay anzu- chen ift.

Breslau, den 14. März 1933.

Der Regierungspräsident als Landespolizeibehörde. F. B: von Scheller.

Verbot,.'

Auf Grund der §8 14 und 41 des Polizeiverwaltungs- gesezes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit § 1 der Vetr- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuve von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) wird hiermit zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mein durch Verfügung vom 3. März d. F. 1. C. 1159 ÞP ausgesprochenes Verbot des „Proletar iers“ in Hannover mit Wirkung vom 17. März 1933 ab auf die Dauer von zwei Wochen bis einschließlich 31. März 1933 verlängert.

Diese Verlängerung des Verbots umfaßt auch die in dem Verlage etwa erscheinenden Kopfblättecr der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die als ihr Ersaß anzusehen ist, gleichgültig, ob periodisher oder nicht deciodisder Art.

Hannover, den 15. März 1933.

Dex komm. Regierungspräsident. Dr. Stapenhorst..

Verbot. '

Auf Grund der 88 14 und 41 des Polizeiverwaltungs- geseyes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit § 1 der Ver- orduung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) wird hiermit zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mein A Verfügung vom 3. März d. F. I. C. 1159 Þ ausgesprochenes Verbot des „V olks w ill ens“ in Hannover mit Wirkung vom 17. März 1933 ab auf die Dauer von zwei Wochen bis einschließlich 31. März 1933 verlängert.

Diese Verlängerung des Verbots umfaßt auch die in dem Verlage etwa ‘erscheinenden Kopfbiätter dex Zeitung sowie

'Volksstimme“

„Votlks3blattes [ x

jede angeblich neue R die als ihr Ersaß anzusehen ist, gleichgültig, ob periodi ex oder nicht periodischer Art. Hannover, den 15. März 1933. Dex komm. Regierungspräsident. Dr. Staäpenh-or st.

Veuxbot.

Auf Grund der §8 14 und 41 des Polizeiverwaltung8- geseßes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten E Schuye von Volk und Staat vom 28. ahne 1933 ( zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mein durch Verfügung vom 3. März d. F. I. C. 1159 P ausgesprohenes Verbot der „Niedersächsischen in Hameln mit Wirkung vom 17. Marz 1933 ab auf die Dauer von zwei Wochen bis einshließlich 31. März 1933 vérlängert.

Diese Verlängerung des Verbots umfaßt auch die in dem Verlage etwa erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue e die als ihr Dis anzusehen ist, gleichgültig, ob periodisher oder nicht periodischer Art.

Hannover, den 15. März 1933.

Der komm. Regierungspräsident. Dr. Stapenhorst,

Vexbot.i

Auf Grund des § 41 des PONgs Deriva anges eßes vom 1, Juni 1931 en Geseysamml. Seite 77) in Verbindung mit § L dec Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuge von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 Seite 83) verbiete ih hiermit im Fnteresse dex öffentlichen Sichecheit die Drucfsschrist „Königsberger Volks- s n g“ auf die Dauer von zwei Wochen, und zwar vom 6. März 1933 bis zum 29. März 1933, einshließlich Das Verbot umfaßt auch die in dem gleichen Verlage etwa er- cheinenden Kopfbläiter der Zeitung sowie jede E neue ruckschrift, die sih ans als die alte darstellt oder als ihr Exsay anzusehen ist. Königsberg, den 14. März 1933. Der Regierungspräsident. Friedrich.

Verbo

Das Erscheinen der „C elle x

zur Wiederherstellung der öffentlichen nung auf Grund des § 1 der erordnung zum Schuy von Volk und Staat vom ' (RGBl. 1 S. 83) hiermit auf weitere wei Wochen verboten. Dieses Verbot beginnt mit dem Ablauf des urzeit bestehenden zweiwöchigen Verbotes und endet mit b au des 28. März 1933. Vieses Verbot umfaßt auch alle Kopfblätter, Ersayblättexr usw. dex vorgenannten Druckschrift,

- Lüneburg, den 14. März 1933. Dex Regierungspräsident, _J. V.: von Kusserow.

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Volkszeitung“ wird Sicherheit und Ord- des Reichspräsidenten 28, Februar 1933

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„Volksblattes für § burg-Wilhelmsburg und Umgegend“, Þ ür Lüneburg und Umgegend“ tellung der öffentlichen Sicherheit und 1 dec Verordnung

ie _— N 4; Das Erscheinen a) des av-

wird zur Wiederhe Ordnung auf Grund des § räsidenten zum Schu von Volk und Staat vom 28. Fe- ruar 1933 (RGBl.1 S. 83) s Be auf weitere zwet Wochen verboten. Dieses Verbot beginnt mit dem Ablauf des zurzeit bestehenden zweiwöchigen Verbotes und endet mit Ab La des 28. N 1933. Dieses Verbot umfaßt auch alle Kopfblätter, Ersayblätter usw, déx vorgenannten Druckschrift. Lüneburg, den 14. März 1938. : Dey Regierungspräsident,

&. V. von Kusserotw.

E

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Kaiserli persishe Gesandte Enayatollah Khan Samiy ist na erlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten. Die ersien Arbeiten des neuen Preußischen Landiags.

An unkterrichteter Stelle erfährt das Nachrichtenbüro des VDZ,, daß damit zu rechnen sei, daß Alterspräsident General Libmann (Nat.-Soz.) dem neuen Preußischen Landtag in seiner Eröfssnungssizung am 22. On bereits eine Tage8ordnung vor- [Gage werde, während sonst diese erste Sizung lediglih einen ormalen M hatte und ohne Tagesordnung durchgeführt wurde, abgesehen von der durch das Staatsministerium heraus- gegebenen Einberusungsoren, Es ist damit zu renen, daß nah dem Vorschlag des Alterspräsidenten der Preußische Ca d in der ersten Sihun bereits die Wahl des Präsidiums durhführen und die wesentlichen Dame idi g wird, näms- li den Aeltestenrat, den Ständigen Aus chuß und den Geschäfts- orn g Ane De Geshäftsordnunge- Aus [Gub dürfte I bald die Ausgabe erhalten, eine neue Gesch Les e as Plenum zu beraten. Schon in seiner ersten Sihung soll der neue Preußische Landtag eine einstweilige Geshäftsordnung ver- abschieden, die die wesentlichsten Bestimmungen im Juteresse der tehnishen Gewährleistung einer guten Arbeitsfähigkeit des Par- laments enthalten würde. Vor der Eröffnungssißung dürften die üblichen Gottesdienste für die neugewählten Abgeordneten fiatt inden, und zwar für die cor 8 Mitglieder im Dom, ür die katholishen in der Hedwigskirche. 2

Erwähnt sei noch, daß bereits eine Anzahl neugewählter komman Ber Mitglieder des Preußenparlaments ihre Aus- weise und Freifahrtkarten zugestellt erhalten hatten, ehe die in dieser Hinsicht durchgeführte Sperre gegen die KPD.-Abgeord- neten verfügt worden war. Die Verwaltung des Preußischen Landtags hat sih infolgedessen an 17 der gewählten omman hen Abgeordneten mit dem Ersuchen gewandt, die versehentlih übermittelten Ausweise und Freifahrtkarten wieder pENque reichen. (VDZ.)

Wahl des Preußischen Ministerpräsidenten in der zweiten Landtagssißung, Jn parlamentarischen Kereisen verlautet, g man damit rehnen könne, daß der neue Preußische Landtag chon in seiner

GBl. 1 S. 83) wird hiermit

_ 40.00 -/4) füv 1UU KS.

‘des

es Reichs

Darlehen an das Rei

Wefel . Sonstige Aktiva « « » « + -

zweiten Plenarsizung am 23. März die E des Ministe räsidenten vornehmen werde, Ueber die Person des neus wird von gzuständiger Stelle eine Erkläry y

inisterpräsidenten n (VDZ)) *

zur Zeit noch nit abgegeben.

Die neue Plagtverteilung im Preußischen Landtag.

Untex dem Vorsiy des Präsidenten des Preußischen Land Kerxl fand am Mittwoch im Landtagsgebäude eine Besprechud der Frattiongg a ire (mit Ausnahme dex Kommunisten ap über die infolge des Wahlausgangs erforderli) geworden euverteilung der Arbeitszimmer und dex Abgeordnetenpläße, Es wurde festgestellt, daß die nationalsozialistishe Fraktion füx ihre 211 Mitglieder niht nur die ‘Räumlichkeiten im Sotel, eshoß und im aalgeshoß, E auh den größten Teil der Bimmerslucht im Emporenge érhält, wobei au die im Räumlichkeiten des früheren Herren 1 l die jeßt R des Durchbrechens von | üren auch an dieser Stelle vom andtag aus direkt errei werden können. Die enirumsfraktion hat. im wesentlichen ihr alten Arbeitsräume behalten, mit Ausnahme eines Zimmers im Saalgeschoß, das noch den Nationalsozialisten überlassen wurde wofür das Zentrum im Emporengeshoß zwei weitere Zimmer erhielt, Die Deutshnationalen haben zu ihren bisherigen Zim mern drei weitere Räume im Emporengeschoß erhalten. Dey [pala emorranGen Fraktion sind die im Ober chde vorhandenen: rbeitsräume zugesprochen worden, wobei es Ä im wesentlichen um die bisher von den Kommunisten eingenommenen Zimmer handelt. Der kommunistishen Fraktion wurden weder Arbeits immer noh i 2 im Landtagsplenum zu ewiesen. Die aumeinteilung ist so erfolgt, daß die einzelnen raktionen ihn Räume zu ammenhängend besien, so daß gegenseitiges Ju einanderlaufen der Fraktionsräume vermieden wird.

Die Platverteilung im Plenum ist so durchgeführt worden; daß die nationalsozialistishe Fraktion gun von dex äußersten Rechten ihre Sibhpläße einnimmt bis über die Mitte des Saales A Die Nationalsogiattston exhalten sieben Vorderpläße,

ann folgen die Pläye der Deut chnationalen Volkspartei; diese Partei verfügt über einen Play in der ersten Reihe. Die Zen trumsfraktion, die sih an die Deutschnationalen unmittelbar an schließt, nimmt im wesentlichen die Pläge ein, die im alten Land- tag sür die Sozialdemokraten S waren. Das Zentrum at dabei zwei Pläge in der ersten Met e viel wie die ozialdemokraten, die die Pläße auf der äußersten Linken dez Hauses, also die bisherigen kommunistishen Pläye, zugewiesen erhalten E Die kleineren Gruppen sind jeßt Aviséhen Zew trum und Sozialdemokraten auf rets b Hinterpläßen unter gebraht worden. Dazu gehören außer der Staatspartei die Ver- treter der Deutschen Volkspartei und des Christl. Sozialen Volks- dienstes. Die Abgeordneten der leyteren beiden Gruppen hatten früher ihre Pläve zwishen Zentrum und Deutschnationalen inne; ie sind also jet erheblih nach links gesevt worden. Jnsgesamt ind nach dem Ausschalten der KPD.-Abgeordneten von den 471 Landtagsabgeordneten noch 411 übriggeblieben, die in den Sigzungssaal so bequem Plat finden, daß. einige Sessel unbenugl bleiben werden. j (VDZ.)-

C As Aae: liegenden aujes herangezogen dd f

Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. März 1933.

4

CETOD E

4

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R U

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung =

deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meidung des „W. T. B.“: am 16. März auf 48,50

Monatsausweis der Deutschen Rentenbank, Berlin, &Fanuar 1933. ; : Aktiva. 31, Dezbr. 1932 | 31, Januar 1933 Belastung der Landwirtschaft & | 2000 000 000,— | 2 oos 000 000, Bestand an Rentenbriefen : j i; a 31. 12, 1932 GM 600 000 000 i i e N 31. 1. 1933 GM 600 000 000 j ch . . .| 427 014 488,60 Deckungshypotheken für Osthilfe- Entschuldungsbriefe gemäß § 2 der Entschuldungsverordnung - vom 6. Februar 1932 31.12.32 31,1.33 _ 5834100 7419 200 Davon für Aus-

abe von Ost- las 5 Ent»

496 998-0690

chuldungs- riefen nicht in Anspruch genommen 5 697 000 7419 200

Kasse, Reichsbankgiro-, Postscheck- und Bankguthaben 9 o °

137 100,—

4 466 776,1 898 400, 1 1082

2 000 000 000, 426 998 070,4 7 500;

4577 948,99 697 400,— 3785,13

« | 2 000 000 000,— 427 014 489, 7 500,—

¿ 137 100,— A 611 260,20

Passiva. Grundkapital . - - « « » Umlaufende Rentenbanksccheine Umlaufende Rentenbriefe . . - 43 0 Osthilfe - Entschuldungs-

T e e . . . . . Gewinnreserve Nüekstellungen

O 611 2601 4 492 189,69 4 492 18908 Sonstige Passiva 4 801,03 68 250

Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind an ei gegangenen rüdständigen Grundschuldzinsen weitere NM 16 418, zugeführt worden, um die sich das Darlehen an das Neich und i Umlauf an Nentenbankscheinen verringerten.

sind somit NRentenbal

Seit Inkrafttreten des Liquid.-Geseßes seine im D von A :

Rt 351 736 532,59 gem. § 7a d. Liquid.-Ges. in V Fassung v. 30. 8, 1924 und

gein. § 22 d. Liquid.-Ges. in V Fassung v. 1. 12. 1930, 315 000 000,— gem. § 7b d. Liquid.-Ges. in 8 Fassung v. 30. 8, 1924, 106 109 397,50 gem. § 7e d. Liguid.-Get. in 8 assung v. 30, 8. 1924 und “gem. § 7 (1) d. Liquid.-Gef. ind j Fassung v. 1. 12, 1930, « 880 334 583,— oem A 11 d. Liquid.-Ges. in Fassung v. 30. 8. 1924

zus. RtM 1 653 180 513,09 getilgt worden.

Die vergleichende Uebersicht nah dem Stande vom 31, Dezem® 1932 zeigt eine Abweichung von dem Monatsausweis für Dezem? 1932, da der für Ausgabe von 4} % Osthilfe-Ent)huldungébrie! nicht in Auipeus ‘genommene Teil der Deckungshypotheken im D trage von RM 5 697 000,— im Dezember 1932 unter den sonftil!

assiven ausgewiesen und unter den Aktiven bei den Decktunl ypotheken niht abgeseßt wurde.

(am | 15. März d

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ auf der vierten Sei

et L D LLLEI L

Gesamtabgang

E

im Fanuar

im Dezember

| 1932

1932

9,9

35,0 128,1

4 | 37 042,8 6,03

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16, März 1933. S. 3.

11 706,8 6,17

18 565,5

398 8

76 584,2

2,8 | 36 480,4

5,97

6,12

400,8

gu-

36,0

9414,3 | 21 972, 6,16

11 877,2 | 13 245,9

1 041,7

Sonstige Anstalten | sammen

36,0 8,9

1255,2 | 49 196,4 | 55 586, 6,02

6,00

8,0

7,00

95,0 15,7

1381,9 | 72 081,6 | 91 662,8 | 68 638,9

1381,9 | 90 956,7 120 994,4

Oeffentlich- rechtliche Kredit-

5 D

-

Sa O 1ST Ie | D

gui

20 269,9 6,04

2 459,9 6,43

3

4119, 1 026,0

28 381,1

42 703,0

Aktien-

Hypo- theken-

Banken | anstalten!)

El E I 1SSISSET

R

27 671,3 6,01

4

6,61

7 662,9

L ermn Le

Abgang (Rückkau}, Tilgung usw.) im Januar 1933 \|

Deutsche Renten-

bank- Kredit-

anstalt

E T F

000 6,00

6-3

6 300,0 | 36 018,6

6 300,0 | 40 571,8

Gesamtzugang

im

Januar

1932

36,0 6,54

38 135,4 68 638,9

40 954,2

im

Dezember

1932

3D 7,00

359,8 30 503,9

35 373,0 |7) 91 662,8

41 016,9

| j |

zu- sammen

S

6,69.

35 505,4 |18) 72 081,6

18 875,1

D) 3 596,9 [2

5 218,2 |\—23 688,1 |— 9 126,5

4 (79 977,9 |—35 630,0

39 102,3

Sonstige Anstalten

Lo

7,00

Oeffent- lih- rechtlidhe

_ Kredits

anstalten !)-

On

os D 11118811

led]

e)

Ee |

44,1 6,50

Reinzugang |—36 576,2 |—56

züglih Abgang

abzüglich Abgang

Neinzugang |—l1 2 775,0

16 925,6 | Gesamtreinzugang |—d1 854,

Zugang (Bruttoverkauf usw.) i m Januar 1933

Hypo-

theken-

Aktien- - Banken

adm S

S LFELLT S H : O

23,0 7,00

,7 |18)13 924,7 (14) 2 775,0 |15)

12)18 805

T5) 596,0 |9) 3 000,9

19 401,7

“Deuts Rei -bank- Kredit-

anstalt

——

Lir aus, | n

Gn S C é es

10) Für die Deutsche Rentenbank ist der Umlauf für Ende Dezember 1932 eingeseßt, da

Zahlen.

3 noch niîi

ige

für Ende Januar 19 . B) Desgl. von RM 2,

11,9 Aufwertungspfand

briefen RM

au

Sachwertanleihen. ®) Vorl

Gesamtumlauf

am

31. Januar

6,01

493 224,7 210 229,5 931 3674

J3T S2L,G Þ 6,36

1 751 201,3

79 857,7 T 821 059,0

7 2 ,6

12 777,7

1

2023 138,6 9,98

4

207 985 6,69

Z C7 905,3 2436 553,7

260 951,6

am

| 31. Dezember 1932 9)

i Il ||

zusammen

6 627 664,6 | 6880 962,6 6,00

436 988,7 193 982,0 990 490,5

- 891 461,2

6,37

1 664 763,7

70 594,9

1735 39

8,6

7 6

12 421,9 | 137,1

4 | 9715 376,2 1 | 8720592 906 754

9 287 0e 805 566 75 270,

8393 61

6,00

429 671,7 192 742,9 219 703,4

842 t18,0=

1655 721,0

69 672,5

3D |

9 7

5 1

1 8 366 707 796 74 772,9 12 377 137,

9 250 442

1 924 622,9 689,3

11)

1963 329,1 5,98

203 218,9 6,69

D618 793,0

253 441,3

38'0{1,6 1917 122,3 685,5

2,7

B)

1955 822,1 5,98

202 470,6 6,69

2357 663,8 | 2365 351,7

252 0,8

Sonstige Anstalten

L

4 | 6610 501,6

9,96

1 199,0

5 565,3 4 218,5

T0 982,8 6,30

56 069,6

9 287,0

Go 356,6 | I i258

8 t 9 7,7 1

10 623,7

74772,

1237 137,

200 571

3 908,3

3 908,3 95,00

3908,3 | 2610 134,6

3 908,3

Januar 1933

Oeffentlich-

Kredit- anstalten!)

rechtliche

1 999 908/2 | 201 249 32 018,2

6,02

73 520,7 25 079,1

364742

l

335 072,0 6,42

342 099,0

60 385,9 402 484,9

2 733 503,2 | 298 482 325 878,4

2 407 624,8

„2

6,00

11518

837,6

30,9 1 766 806,0 1518 505,5

,5

248 3

Umlauf am 31.

Hypotheken-

Aktien-

Banken

2 589,2 10 652,4 40,4

6,00

10 641,9 45 200,0 91 201.0 147 042,9 6,77

1257 552,4

T2571 592,4

5 762 437,8 5758 511,3 3 926,5

800 053,6 9,96

158,0

839 420,3

839 158,3

262,0

Deutsche Nenten- banf- Kredit-

anstalt

7 000,0 | 4337 841,5 | 2045 077,7 | 220 882,

6,00

339 943,8 18 245,3 90 829.2

S)

449 018,3 - 6,22

456 018,3 456 018,3

456 018,3 | 6601 858,1 | 4500309,2 | 302 391,1 |11 860 576,7 | 11 905 799,4. | 12 412 881,5

Art der Schuldver|chreibungen

Zahl der berihtenden Anstalten . . I. Umlauf an Pfandbriefen 2):

0 % -

mit einem Zinsfuß von

L Im Inlande begebene Goldpfandbriefe

insgesamt .

Dur(schnittliher Zinsfuß .

2. Na dem Auslande begebene Goldpfandbriefe?)

i

639% « et

6%...

mit einem Zinsfuß von

T Os insgesamt.“

-

Dur@schnittliher Zinsfuß . -

3. Liquidationspfandbriefe

mit einem Zinsfuß von 55%. . ..

M

insgesamt . . oggenze

4. Roggenpfandbriefe (in 1000 R

ntnern)

mit einem Zinsfuß von

insgesamt. . .

5. Gesamtsumme der Pfandbriefe?) . .

Spflichtige Pfandbriefe F.

8

S Osthilfe-Entschuldungsbriefe . .

Landeskulturrentensch. u. Goldb IT. Umlauf an Kommunalobligationen ‘):

Schiffspfandbriefe

davon deckun,

S S e

1. Jm Inlande begebene Goldkommunalobligat. mit einem Zinsfuß von

insgesamt .

Dur@schnitilicher Zinsfuß .

2, Aus!andanleißen (Kommunalobli

gationen)

6 % É S 63 9% d S 7 %% 0 9

mit einem Zinsfuß von

insgesamt. . . Dur(schnittlicher Zinsfuß E

3. Aufwertungs\{huldverschreibungen

Zinsfuß von 44% « « « «

mit einem

5 V

43 9% .. dite (Einlöfungswert)

Auslosungsre Anleihen ohne Auslosungsrechte

insgesamt. « .

4. Roggenanleihen (in 1000 Roggenzentnern)

5. 59/6 Kohblenwertanleihe (in 1000 &)

6. Gesamtsumme der Kommunalobligationen ®) davon deckungspfl. Kommunalobligat.

sonstige Anleihen

I[I. Gesamtumlauf).. «e o o ooo.

von ,2 Aufwertungs-

ufwertungëschuldvershreibungen.

B) Desgl. uldverschreibungen. *) Desgl

17) Desgl. von RM 527

RM 6619.0 A

6 Aufwertungspfand-

Aus\{l. Zugang von RM d, 4,2 Aufwertungspfandbriefen. ch

NRM 25,2 Aufwertungspfandbriefen. 1) Desgl. von RM 1,2 Aufwertungs)|

14) Desgl. von RM ,2 9 9/0.

11) Gekündigt. !)

9

Guldvershreibungen. 1) Desgl. von 283) Davon GM 9

öffentlicht ist. r\{reibungen.

cht verö! 1 Aufwertungspsandbriefen. 1) Desgl. von tungs)

NM 0,8 Aufwer

[ufwertungs|chuldve

b Aujwertungsschuldverschreibungen.

Y

briefen.

briefen. 18) Desgl. von l. von NM 6,6198

Ausweis 20) Desg

nd

pfa «von RM L

der

Schuldverschreibungen,

, und Bodenkulturkreditbriefe.

3) Einschl. von nah dem 7) Nach Abzug dex im eigenen Bestand befindlichen Wertpapiere. ®) Ginschl.

esiherter Schuldscheinanleiben (3. B. Nassauische

Dezember 1927, ähnlicher

rechtliche Körperschaften verwendet wird

n verwendet wird, Grund-

s zur Gewährung bypothekarischer Darlehe

ffspfandbriefe und Osthilfe-Entshuldungsbriefe.

Ö Pfandbrietemissionen g

Pfandbriefgesezes vom 21.

deren Erl lich-

be)onderer inländischer -Auslandanleihe.

Darlehen an öffent

Landeskfulturrentenscheine, Schi dvershreibungen gemäß § 7 des

urch Ô Schul

interlegung

Gewährung von 6) Meliorations

briefe, 08 zur tbankanleihe.

) Einschl.

deren Erl

1) Einschließlich Girozentralen. ?) Einshl. Auleihen, 5) Golddiskon

rentenbriefe, Landesrenten Auslande begebener und d ).

Landesbank Anleihen,