1919 / 76 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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w' ischaftlihck Demobilmahung vom 12. November 1918 (R ‘ichs-Gesezbl. S. 1304) wird folgendes angeo:dnet: ALtTeL: T aa tmadl Nr. E. 1100/5. 17 KRA., betreffen e e Dey ad Bestandserhebung von Braun- stein vom 20. Juni 1917 tritt außer Krast. Artikel Il. : Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1919 in Kraft. Berlin, den 1. April 1919. Reichsministerium für wirtschaftliche Demobilmachung.. J. A.: Wolffhügel. /

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Bekanntmachung.

Auf die für das Jahr 1918 festgeseßte Dividende der R Liban till im Betrage von 8,68 vH wird die

6 mit Restzahlung A 155,40

j i b è 1 bis 40 000) und mit für jeden Anteil zu M L Ea hi )

r jeden Anteil zu 4 1000 (Nr. 40 001 bis 100 000) gegen U Dwidendenschéine Ne. 24 bzw. 27 vom 1. April d. Jab bei der Reichzbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbank- hauplstellen und Neichsbankstellen sowie bei sämtlichén Reichs- banknebenstellen mit Kasseneinrichiung exfolgen.

Berlin, den 31. März 1919.

Neichsbankdirektorium. Havenstein. von Glasenapp.

Die von heute ab zur dies E Nummer 71 eihs-Gejeßblatts enthält unter j

M e ia Bisey über die Besteuerung der Reichsbank für das Jahr 1918, vom 27. März 1919, unter

Nr. 6786 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer- frafttreten des Handels- und Zollvertrags zwischen dem Deu!schen Reiche und der Schweiz, vom 22. März 1919, unter

Nr. 6787 cine Verordnung über Etweiteiung der Fort- bildungsschulpfliht für die Zeit der wir1schaftlihen Demobil!- machung, vom 28 März 1919, und unter

Nr. 6788 eine Verordnung über die Freimahung von

Arbeitsstellen während der Zeit der wirischaftlichen Demobil- machung, vom 28. März 1919. Berlin W. 9, 31. März 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur u SNAARIEDe Nummer 72 Reichs-Geseßblattes“ enthält unier

M Gin 6789 Aa eses, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichs haushali(s8plane für das Rech- nungsjahr 1918, vom 29. März 1919, unter

Nr. 6790 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919, und unter ; es Ne 791 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schußgebiete für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919.

Berlin W. 9, 31. März 1919.

, Postzeitungsamt. Krüer.

Preufßeu.

Finanzministerium.

Der. Geheime Oberfinanzrat und vortragende Rat im Finanzministerium Tiesler ist zum Oberzolldireftionsyräsi- denten ernannt; ihm ist die Stelle des Präsidenten der Ober- zolldirektion in Posen verliehen worden. /

Der bisherige Landrat Dr. Küster ist zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium er- nannt worden. 4 :

Dem Regierungsrat Biehler aus Breslau ist die Stelle eines Mitglieds der Obverzolldirektion Berlin,

dem bisherigen Präsidenten der Zolldirektion in Luxem- burg, Geheimen Regierunasrat Jungeblodt ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektion in Cöln und L

dem Regierungsrat am Ende aus Berlin die Stelle eines Vorstands bei dem Stempel- und Erbschaftssteueramt in Danzig verliehen worden.

\ Ministerium für Handel'und Gewerbe.

Die Gewerbelehrerin Strehl von der Handels- und Ge- werbeschule für Mädchen in Posen ist an die gleiche Anstalt in Rheydt verseßt worden.

Ministerium des Jnunern.

Der Bürodirektor im Ministerium des Junern, Geheimer Rechnungsrat Hinsch ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Nat im Minisierium des Jnnern und

der Rehnungsrat Meyer zum Bürodirektor des Ministeriums des Junnern ernannt worden.

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Meitere Ausführung3anweisung vom 01 Mars 1919 zur Landgemeindeordnung für die Provinz We tfalen vom 19, März 1856.

Auf Grund des § 86 der Landaemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 wird in Ergänzung der Jnstruktion vom 8. Mai 1856 (M.-Bl. S. 147) zur Aus- führung des Geseßes nachstehende Anordnung getroffen:

§ 1. : Die Sitzungen der Same o Bg (Gemeindevertretung) und der Amtsversammlung sind öffentlih. Für cinzelne Gegen- stände kann durch_ besonderen Beschluß, welcher in geheimer Sigzung gefaßt wird, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.

8 2. ie Zuhörer haben den Anordnungen des Vorsißenden zur Er- data S rube und Ordnung Folge zu leisten. Der A 4 kann jeden Zuhörer, welher Störung irgendeiner Art verursacht,

aus dem Sißungszimmer entfernen lassen. Berlin, den 81. März 1919,

Der Minister des Jnnern.

Weitere Ausfsührnngganweisung vom 21. März 1919 zur Laudgemeindeordnunz4 sür die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 in der Fassung vom 15. Mai 1856. Auf Grund des Arlikels 31 der Landgemeindeordnung für die Nheinprooinz vom 23. Jali 1845 ina der sih aus dem Gesez vom 16. Mai 1856, betreffend die Gemeindeverfassuog in der Rheinprovinz, ecaebeadea Fassuna wird in Ergänzung der Instruktion oom 18. Juni 1856 (M -B!l, S. 166) zur Aus- führung des Gesehes nah't:heade Anord iung getroffen : & 1,

Sitkundgen des Gemeinderats und der Bürgermeisiereiver- eli Sffentiich. Für einzelne Gegenstände kann durch besonderen Beschluß, welher in geheimer Sißung gefaßt wird, die Oeffentlichkeit ausge]chlossen werten.

8 2.

Die Zuhörer haben ¿ den Anordnungen des Vorsißenden zur Erhaltung der Nuhe und Ordnung Folge zu leisten. Der Vorsißende kann jeden Zuhörer, ; welher Störung irgendeiner Art verursacht, aus dem Sitzungszimmer entfernen lassen.

Berlin, den 31. März 1919. Der Minisier des Junern. Ie V. : Freund.

Justizministerium.

Dem Senatspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Quincke in Frankfurt a. M. und dem Amisgerichtsrat Matthias in Rogasen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. i Jn der Liste der Rechisanwälte sind gelö\ cht die Nechts- anwälte: Dr. Kirchberg und Dr. Toop bei dem Kammer- geriht, Dr. Carlebach bei dem Oberlandesgericht in Frank- furt a. M., Moriy Sommer und Zeidler bei dem Land- gericht ITT in VBeilin, Dr. Laufenberg bei dem Land- gerimt in Koblenz, Dr. Rockstroh bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Liegniß, Geisler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Greifswald, Hartmann bei dem Amtsgericht in Striegau, Mete bei dem Amtsgericht in St. Goar, Rörig bei dem Amtsgericht in Malmedy, Brockhausen bei dem Amtsgericht in Mülheim (Ruhr), Stein bei dem Amtsgericht in Dillenburg, Dr. Krekeler bei dem Amtsgericht in Bottrop, von Wawrowski bei dem Amtsgericht in Schweß, Delze bei dem Amtsgericht in Genthia und Dr. Lukanows!i hei dem Amtsgericht in Ostrowo.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Dr. Kre keler in der Rechtsanwaitsliste ist zugleih sein Amt als Notar erloschen. i

Ja die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechtsanwälte: Nadolny vom Landgericht TIT in Berlin bei dem Kammergericht, Schu aus Beilin bei dem Oberlandes- geriht in Breslau, Stein aus Dillenburg bei dem Oberlandes- geri! in Frankfurt a. M., Bracht aus Herne bei dem Ober- landesgeriht in Hamm, Rettkowski aus Berlin-Lichterfelde bei dem Landgericht TIT in Berlin mit dem Wohnsiß in Charlotten- burg, Kaffanke aus Kattowiß bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwiß, Ochs aus Essen und Wahlen aus Viersen bei dem Amtogericht und dem Landgericht in Cöln, Wundermacher aus Neustadt (Westpr.) bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Danzig, Kopp aus Be:lin-Schöne- berg bei dem Amtsgericht in Zielenzig, Paul Krüger vom Landgericht in Breslau auch be: dem Amtsgerichte daselbst, Krombholz aus Côpenick bei dem Amtsgericht in Frei- burg (Schles.) Dr. Schuster aus Fiiedeberg (Queis) bei dem Amtsgericht in Lauban, Mete aus St. Goar bei dem Amts- ge: iht in Boppard, Hagen aus Cöln bei dem Amtsgericht in St. Goar, Schumacher aus Bonn bei dem Amtsgericht in Rheinbah, Max Liebmann vom Landgericht in Wiesbaden auch bei dem Amtsgerichte daselbst, De. Leeser aus Hagen i. W. bei dem Amtsgericht in Minden, der frühere Rechtsanwalt Schoenhals bei dem Amtsgericht in Rotenburg a. F., der Oberbürgermeister a. D. Matting bei dem Amtsgericht in Giay mit dem Wohnsiß in Neuheide, die Gerichtsassessoren: Dr. Vollrath bei dem Oberlandes8gericht in Frankfurt a. M.. Theodor Nigges bei dem Oberlandes8gericht in Hamm, Dr. Wisniewski bei dem Oberlandesgericht in Marienwerder, Rischmüller bei dem Landgericht in Kiel, Dr. Hans Kempner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Felix Kaufmann bei dem Amtsgericht und dem Landgecicht in Cöln, Spoerl . bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Düsseldorf, Dr. Stolz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neuwied, Zarniz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Paderborn, Dr. Tschakert bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lyck, Helmsen bei dem Amtsgericht in Ein- beck, Hermann Meyer bei dem Amtsgericht in Andernach, Danne bei dem Amtsgericht in Bochum mit dem Wohnsiß in Gerthe, Jep sen bei dem Amtsgericht in Rödding und Chuseau bei dem Amtsgericht in Ruß, die früheren Gerichizassessoren : Kurt Schlueter bei dem Kammergeriht, Dr. Giebler bei dem Landaericht in Breslau, Rostek bei dem Landgericht in Ratibor, Dr. Bruno Markiewig bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Brieg, Dr, Lomnißÿ bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Liegniy, Menges bei dem Amts- gericht in Höchst a. Main und Dr. Kurt Albrecht bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die For sikassenrendantenstelle für die.Oberförstereien Wilbela bad und Schnecken mit dem Amtssig in Heinrichs- walde ist zum 1. Mai 1919 zu besegen. Bewerbungen müssen bis zum 14. April 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbilbung.

Der bisherige ‘ordentlihe Professor an der Universität Straßburg, Geheime Medizinalrat Dr. Wollenberg ist zum órdèntli T N D der medizinishen Fakultät der Uni- versität in Marburg un

hae bisherige uferordénitide Professor Dr. Nippe in Erlangen zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

Bekanntmachung a

Dem Gastwirt Alexander Meijer in Hanau, Besißer des Hotel zum Adler, ist auf Grund des § 1 der Betanntmahung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom_ Handel vonx 93. September 1915 (Reichs-Gesepbl. S. 6 3) die Fortsezung des ast- und Schankwirtshaftsbetriebes vou 21. März; 3 Uhr Nachmittags ab, bis auf weiteres u ntersagL& worden. ‘Dex Hotelbetrieb wird dur diese Verfügung nicht betroffen. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekannt- machung hat Meijer zu tragen.

Hanau, den 21. März 1919. :

Der: Polizeidirektor. J. V.: Voigt, Regierungsassefsor.

Belanntmach un

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung E Personen vom Handel vom 23. September 19159 (Reichs-Gesezbl. S. 603) ist dem Restaurateur HeinrichGut- mann die Ausübung der Shankwirtschaft in sämt lichen Räumen des Hauses Französische Allee 19 (Bürgerverein) vom 23. März, 7 Uhr Vormitiags, ab uutersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung diesex Bekanntutachungähat Gutmann zx tragen. Hanau, den 22. März 1919.

Der Polizeldirektor, J. V.: Voigt, Regietungsassessor.

Nichtamlliches,

Dentsches Reich

Preußen Berlin, 2. April 1219.

Die “vereinigten Ausschüsse des Staatenaus\chusses für Zoll- und Sleuerwesen, für Handel und Verkehr und jür Justizwesen hielten heute eine Sißung ab.

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Dem Sißzungsbericht der Waffenstillstands= fommission in Spaa vom 31. März entnimmt „WolffS Telegr aphenbüro“ folgende Mitteilungen: | :

Auf Grund- von Zeitungsnachrichten ersuchte die deutsGe Kom - mission um beschleunigte Feststellung, ob tatiählih 60000 deuts ch e Kriegsgefangene von England nah Frankreich in die zerstörten Gebiete abbefördert werden sollen." -* : i

Deut\cherseits war in einer früheren Sizung' dagegen Einspruc& erhoben worden, daß die Durchführung eines neuéhn.baye rischen Geseyes über die Shulaussicht in der Pfalz von den Besazungsbehörden verboten wird. In ihrer heutigen Antwork erklärten die Aliierten, E hätten bisher nit zugestanden, daß die seit Abs{luß des Waffenstillstandes erlassenen deutschen Gesche obne weiteres für die beseßten Gebiete anwendbar sind. Aus diesem Grunde ser auch das fragliche bayerische Geseß „nicht durhgeführL worden. ; 2

Nach Bekanntmachungen in belgishen Zeitungen war für den 99, März eine Generalversammlung der SocióltS Gónérale Charbonnièòre in Antwerpen anberauTnt worden, die fih laut Tagesordnung mit der „Auflösung der Gesell = \chaft und Ernennung von Liquidatoren“ befassen sollte. Unter Bezug auf diese Bekanntmachung wies der Vertreter der deutschen Negierun darauf hin, daß das Unternebmen 2623 t von denen 1708, die si in deutschem Besiß befinden, sämtli „unter Zwangsver-=- waltung gestellt sind. Da fur die Auflöfung dei E satzungS- gemäß eine Dreiviertelmehrheit aller Anteile erfordêrlih ist, habe, wie der Regierungsvertreter ausführte, die Tageëordnung nur dann Sinn, wenn der Zwangsve1walter der deutschen: Anteile |ür die Auf- lösung stimme. Dies aber würde die deutschen Interessen verleßenu und außerdem der belgishen Verordnung über Zwängdverwaltungen wider] preden, wia der Zwangsvernwalter die ihm anvertrauten Güter sihern und ihre Crtbaltung gewährleisten fl. Gegen einé {olche Verwendung der deutschen Anteile lege die deutsche Negierun g daher Verwahrung ein. Falls die Generalver/ammlung stattgefunden haben sollte, werde gebeten, einen etwaigen Beschluß, die Gesellihast aufzulösen und Liquidatoren zu ernennen, für ungültig zu alli

Der deutsche Veitreter erhob gegen den Verkauf großer

Mengen Kalisalze 1 | M, französischen Behörden im beseßten Gebiet Einspruch. Ferner €er- suchte der Negierungsveitreter die englische Kommission um Mit=- teilung der Gründe für das Etnfuhrverbot folgender Berliner Zeitungen in die britische Besaßungszone : „Berliner Abendpost“, „Berliner Tageblatt“, „Berliner Vörsen- Courier", „Berliner Morgenpost“, „B. Z. am Mitta ŒSL forderte die Wiederzulassung dieser Blätter. /

Die Alliierten wurden um Mitteilung gebeten, wann die Ve r - handlungen in Rotterdam über den Verkauf der Ladungen deutscher, in neutralen Häfen befindlicher Schiffe beginnen, deren Erlôs gemäß dem Brüsseler Abkommen zur Vezahlungisder Lebens8- mittel verwendet werden sol. / ;

Der französi!he Zivilkommissar hat im Kreise Greven » broidh jeglide Ausfuhr von Getreide und Mehl verxs- boten. Da dieser Kreis der einzige innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf ist, der Getreide oder Mehl abgeben kann, so ist Die Versorgung des Bezirks Düsseldorf unmöglich gemaht. Die deute Regierung forderte daher die Aliierten auf, die -erforderlidjen An- agen ie rreffen, um die Ausfuhr aus dem. Kreije Grevenbroicß icherzustellen. su Der General von Hammerstein überieichte den Entente=- vertretern eine Nummer der „New York Timés“ vom 19. Ja- nuar, in der ein Bild veröffentlicht wurde, das die Zerstörung des Jltisdenkmals zeigt, welhes zum Andenken an die Be- saßung des 1898 in cinesishen Gewässern untergegangénen Kanonen- boots „Iltis“ in Schanghai errichtet worden war. ‘von Hammerstein bat um Auskunft, ob das Denkmal wirklich zerstört worden sei.

Der Vertreter ter deutichen Negierung exbob Einspruh gegen die Beshlagnahme von Teilen der deutshenBot-=- \chaft in Therapia, die mit der völkerrechtlich gtsiherten Unverletlihkeit der Botschaftsgebäude in Widerspruch stehe.

Der französische Vorsitzende wies darauf hin, däß der Deuts ch e Reichsanzeiger“ vom 13. Februar einen Azffaßp „Aufruf des Saargebietz“ ftatt habe. Gr bitte, der deutschen Regierung mitzuteilen, däß die amtlihen Zeitungen im befeßten Gebiet nicht mehr zugelassen werden, wenn Pr Text andere áls amtlide Nacz=- richten enthält. N

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In der Presse, wie in der e Oeffentlichkeit ift, vielfach die Auffossung verbreitet, daß mit der Auflösung des NReich8ministeriums für wirtschafilihe Deémobil=- machung alle von diesem Amte erlassenen Vere1dnungen außer Krast treten.” Es wird von amllicher Seite darauf aufmerksam gemacht, daß diese Auffassung unzutreffend isi; die Verord-= nungen bleiben bis zum amtlihen Widerruf in Geltun g-

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Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Haeniscch hat til bilkung des „Wolffschen Telegraphen-

buros“ folgende Verfügung erlassen: Dorbnsts Pfli \ cles eien Staatwesens ist es, die Ge-

J. V.: Freun d,

wissensfreiheit siherzustellen, Insbesondere gilt das für das Gebiecs

nter dem deutschen Preise durch die&

“Mad anstelle des aus dem Senat ausgeschiedenen Dr. Schröder

dem Staatssekretär des Auswärtigen Dr. Bauer gemeinsam jeine Einspruch3note gegen den Gesezentwuxrf, betreffend

des religiösen Lebens und der religiösen Grziehung. Dazu gehört au, entsprechend der Negtierungsertiärung vom 26. März 1919, daß der Neligtonsunterricht wahlfrei ist. Bis zum Erlaß künftiger Geseße, die die Beziehungen von Staat, Kirche und. Schule zueinander au} neue Grundlagen stellen, ist deshalb den nachstehenden Grundläßzen gemäß zu verfahren : j 1) Soweit nicht bereits nah den bisherigen Bestimmungen Schüler der öffentlihen Schulen von der Teilnahme am lehrplan- mäßigen Religionsunterrichte besreit sind oder befreit werden können, find sie auf Antrag von der Teilnahme an dem Religionsunterricht zu entbinden. Zur Stellung des Antrags sind diejenigen befugt, welche die Religion, in der die Schüler zu erziehen sind, zu be- stimmen haben, bezw. nach Erreichung des religionsmüntigen Alters die Schüler selbst. / ___ 2) Schüler, die von der Teilnahme am Religionsunterricht ‘efreit find, sind auch nit zur Teilnahme an Schulfeiern mit ligiösem Charakter verpflichtet. 3) Lehrern und Lehrerinnen an öffentliGen Shulen mit Aus- ‘hme der cigens für den Religionsunterricht angestellten —, die aus ¿ewissensbedenken um Befreiung von der Verpflichtung zur Grieilung In NReligionsunterriht nachsuchen, ist die Erteilung des Neligions- unterrihts abzunehmen, ohne daß sie deshalb in ihren Dienstbezügen eit oder von den Au}sichtsbehörden zurückgeseßt werden dürfen. iese Lehrer (Lehrerinnen) sind auch zur Teilnahme an Schulfeiern mit religiósem Charakter nit verpflichtet. 4) Die Teilnahme von Lehrern und Schülern an kirhlihen Veranstaltungen außerhalb der Schule ist stets freiwillig. Bei organish vereinigten Kirchen- und Schulämtern bleibt die

Ausübung der kirchlihen Amtspflichten der Stelleninhaber späterer Negelung vorbehalten.

___ Diese Bestimmungen treten mit Beginn des neuen Schuljahres ‘in Kiaft. Der Erlaß vom 29. November 1918 U 11 1841 U 11 W =— wird hiermit aufgehoben.

Die Bürgerschaft Lößens kat eine Kundgebung gegen die Abtretung von Danzig und von Teilen Westpreußens an Polen beschlossen, in der es laut Mels- dung des „Wolfen Telearaphenbüros“ heißt:

Ohne ein deutshes Danzig, ohne deutshe Weithselufer bleibt unsere Grenzmark nimmermehr das erste Bollwerk, nimmermehr der erste Vorkämpfer für deutsche Kultur gegen den Ansturm des ussishen Bolshewismus. Wir geloben deshalb cinmütig, dafür ein-

'trêten und bis zum Letzten dafür einzustehen, dak Danzig niemals nischer Raubgier verfalle.

Württemberg;

Die Regierung hat gestern, wie „Wolfffs-Telegraphen- e meldet, folgenden Erlaß durch Maueranschlag bekannt- gegeben :

„Wegen. dringender Gefahr für die öffentlihe Sicherheit wird der Belagerungszustand für das Gebiet des Stadtbezirks Stuttgart, der Oberämter Stuttgart, Eßlingen, Cannstatt und Bö- blingen von der Staatsregierung erklärt. m Cinverständnis mit dem militärishen Befehlshaber werden mit sofortiger Wirkung

folgende Anordnungen getroffen : 1) Keine Versammlungen. Alle Menschenansammlungen auf

Straßen und Pläßen, sowie öffentliche Umzüge aller Art sind verboten.

2) Die Beschränkungen des Gesetzes hinsihtlich der Verhaftung, Beschlagnahme und Durchsuchung sind aufgehoben,

3) Die Verbreitung von Flugschriften und Handzetteln, ebenso der Vertrieb von Zeitungen auf Straßen und Pläßen ist nur mit Genehmigung der Regierung gestattet. Die Polizeistunde wird auf Abends 8 Uhr festgesezt. Alle öffentlichen Lokale, Wir1schaften, Theater und Kinos sind um 8 Uhr zu schließen und dürfen vor Morgeos 9 Uhr ncht geöffnet werden. Der Stiraßenverkehr ist von 9 Uhr Abends ab verboten.

9) Die Negierungsorgane find ermächtigt, jeden zu verhaften, der es unternimmt, die öffentlihe Ruhe und Ordnung zu stören oder den Bestand des Staats oder der Negierung zu gefährden.

6) Für das Gebiet des Belagerungszustandes werden außer- ordentliche Kriegsgerichte eingeseßt, die in beschleunigtem Verfahren alle Strafsachen des Hoch- und Landeëverrats, Aufruhr, Vèord und Raub, der Plünderung, der Befreiung- von Gefangenen, der lätlihen Widerseßung, der Zerstörung von Eisenbahnen und Telegraphen, des unbefugten Waffentragens, endlih alle Zuwiderhandlungen gegen die von der Regierung im Interesse der öffentlihen Sicherheit erlassenen Verbote abzuurteilen haben.

Die Regierung fordert die Bevölkerung auf, ihren An- ordnungen unbedingt Folge zu leisten. Nur dadurch würde es möglich sein, den Belagerungszustand in kürzester Frist wieder aufzuheben.

An dem Abwehrstreik zur Bekämpfung des Generalstreiks, der zugleih eine Vertrauenskundgebung für die Negierung sein soll, beteiligen sich Handwerk, Gewerbe, Kaufleute, Handel, Jndustrie, staailiche, städtishe und private Beamte, Aerzte, Apotheker und sonstige. freie Berufe. Der Postbetrieb ruht vollständig, ebenso der Straßenbahnverkehr. Die Staatseisenbahn bewirkte gestern früh lediglich/den Arbeîter- verkehr und die Milchversorgung.

Hamburg.

_ Der Senat hat nah einer Meldung des „Wolffshen Bliros“ für das laufende Jahr den bisherigen ersten Bürger- meister v on Melle zum ersten Bürgermeister wiedergewählt

den Senator S tolten, Redakteur des „Hamburger Echo'', zum weiten Bürgermeister gewählt.

Desterreich.

Laut - Meldung des „Korrespondenzbüro3“ haben gestern dormiitag die Gesandten der auf dem Gebiete des ehemaligen Oesterreich entstandenen Volkssiaaten

Uebernahme des Vermögens des Habsburg- Vothringenschen Hauses durch die Deulsch-ODesterreichishe Nepublil, überreicht, da dieses der gemeinsamea Liquidations- masse der Volksstaaten gehöre.

__— Der Außerordentlihe Gesandte der Französischen Republik Allize hat gestern dem Staatssekretär Dr. Bauer einen Antrittsbesuch gemacht.

Durch eîne Verordnung über die Organisation der M esigregelung und Sicherung der landwirtschaftlichen

saliona der landwirtscaftlichen Verwaltuvg gliedert si fonah in die Gemeinde, den Bezirk und das Komitat, für deren Gebiete Kommissionen für Besißregelung und Prog- duftionssicherung errichtet wexden. Als höchste Jastanz- gilt die aus Mitgliedern des Voikskommissariais für Ackerbau und drei Delegierten des Landesverbandes für Bodenarbtiter be- stehende Landestommission.

Grofzbritaunien und Frlaud.

Im Unterhause hielt Lord Chur chill, bevor die Militä r- dienstbill zur Abstimmung gelangte, eine ausführliche Rede über die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines starken Heeres während der nächsten Zeit, Jn Erwiderung der Kritiken, daß die Kosten der englischen Ölkupationsarmee zu hoh seien, sagte Churhill dem „Reutershen Büro“ zu- folge: „Wenn man die von Deutshland für den Unterhalt der englischen Rheinarmee aufzubringenden 70 Millionen von der Gesamtsumme abzießt, dann belaufen sih die Kosten für den Unterhalt der Okkupationsarmee im Jahre 1919 noch auf ungefähr 133 Millionen Pfund Sterling.“ Auf die Einwendung, daß keine nationale Not- weudigkeit für die Bill bestehe, erwiderle Churchill, daß, wenn England sich seinec militärischen Kräfte beraube, es nicht die Macht besißen wkrde, auch nur den geringsten Einfluß auf den Gang der Ereignisse in ganz Europa auszuüben. Chur- ill erflärte, wegen ber beflagensweiten Schwierigkeiten zwischen Jtalien und den Südslawien müßten 10 000 britische Soldaten in den dortigen Gegenden stehen, um Unruhen zu verhindern. e sagte weiter, die Bill sei notwendig, selbst wenn Nußland überhaupt nicht bestände.

Jm Verlauf der Sißung erklärte Harms2worth, die Blokade der Türkei, Bulgariens uud Deutsch-Oester- reihs sei zwar aufgehoben worden, es bestehe aber keinerlei Grund zur Behauptung, daß auch die Biockade Deutschlands

aufgeboben fet. Fraulr : ich,

Nach dem diplomatischen Lagebericht haben die vier Regierungshäupter gestern zwei Sizungen gehalten und sich am Vormittag anscheinend mit der Frage bder Schabloghaltung, am Nachmittag mit der polnischen Frage beschäftigt. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten der fünf Großmächte haben am Nacniittage eine Sizung am Quai d’Orsay ge- halten und nah Ausführungen von Jules Cambon die Ergeb- nisse aus dem Bericht des Ausschusses für die Grenzen der Tichecho-Slowatei, dessen Vorsigender er ist, grundsäglich ans genommen; nur die Zuteilung des Teschener Bezirîs ist noch vorbehalten. z

Der Marschall Fo if gestern naht, dem „Echo de Paris“ zufolge, mit allen erforderlichen Jnstruktionen nach Spaa abgereist, um mit den deutschen Bevollmächtigten zu vérhandeln. Er wird mit dem Nat der Viex in dauernder Verbindung stehen.

—— Die Sipung des sozialistishen Seineverbandes am Montag stand nah dem „Progrès de Lyon“ unter dern Eindruck der Freisprehung des Mörders Jaurès?, die von ver- schiedenen Rednern als Herauz forderung der Arveiterklase und in einer einstimmig angenommenen Entschließung als Prokla- mierung des Bürgerkriegs bezeichnet wurde. Der Vertreter der linksstehenden Gruppe betonte nahorüdcklich die Not- wendigkeit einer Diktatur des Proletariats. Sämtliche Dis- Tussionsredner waren in der Empörung über die verkehrte Politik der Führer Frankreichs einig.

Das von Lyoner Blättern gleichzeitig veröffenilichte Manifest der französishen Sozialijtenpartei erklärt, nur eine sozialistishe Jnternationale werde in dec Lage sein, die Ordaung in der Welt wieder herzustellen. Erst eine sozia- listishe Revolution könne wirklihe Demokratie hafen. Die sozialistishe Partei dürfe keine Gelegenheit verpassen, die ihr durh die Fehler der Bourgeosie geboten werde. Auf die Uebernahme der Macht durch das Proletariat werde voraussihiliZz eine Periode der Diktalur folgen. Daher. müsse eine verfossunggebende Versammlung einberufen werden, um die für das wirtschaft- liche und politische Leben bes Landes notwendigen neuen Einrichtungen zu schaffen. Das Manifest spricht sich gegen alle Frieden3bedingungen aus, die die überlebte Form eines überlebten Chauvoinismus fordern, und bedauert, daß der gerechte Frieden die franzöfishe Negierung zu seinem offenen oder geheimen Gegner zu haben scheine. Die Partei bekennt sih zu dem Gedanken des Völkerhundes, der von allen Völkern mit gleichen Rechten und Pflichten, nicht aber von einigen Regierungen gebildet werden jolle.

Dänemark.

Die beiden Häuser des Neichstags hielten gestern eine Geheimsizung über die \{chleswigsche Frage ab, in der Verteidigungsminister Munch und Folketingsabgeordneter Neergaard über die Tätigkeit der dänishen Reichstag3- abordnung auf der Pariser Friedenstonferenz Bericht er- slatteten. i Türkei.

_ Die Regierung hat dem „Temps“ zufolge dem eng- lischen, dem amerikanischen, dem französishen und dem italie- nischen Oberkommissar in Konstantinopel eine Denkschrift überreicht, in der sie sich mit der freien Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen in Kriegs- und Friedenszeiten ein- vernanden erklärt, Ferner wird statistish nahgewiesen, daß in allen Wilajets des osmanischen Reichs die türkische Bevölke- rung in der Mehrheit sei, und angekündigt, daß Griechen, Armeniern, Juden usw. weitgehende Autonomie gewährt

werden soll. Serbien.

_Nach dem „Wiener Korrespondenzbüro“ is der Oberst V i x nach sürflägiger Internierung in leinen Absteigequartier in Budapest mit den Miigliedera der französischen, englischen und serbischen Gesandtschaft in Belgrad eingetreffen. ;

Finulaud.

Die Regierung hat ihre Enilassun'g nachgesucht. Ju dem Schreiben an den Reichsverweser begründet der Staatsminister Jngman, wie „Wolfs Velegraphenbüro“ mit- teilt, den Schritt damit, daß die Regierung, gestüzt auf die

Zroduktion in Ungarn wird, wie „Wolffs Tele« graphenbüro“ meldet, die landwirtschaftlihe Verwaltung auf die Lokálverfassung begrlindet, wohei stets der

Bauernrgt als usgangspunkt dient, Die Organi: {

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Parteien des früheren Landtags, zustandegekommen sei, um die Neuwahlen e Wels uf: Mit dem Ausemmentriti des neuen Landtags sei diese Aufgabe erfüllt. |

Afrika. : Nah einer amilichen, von Reuter verbreiteten Meldun sind. die Eisenbahnlinien nördlich von Kairo wieder hergesiellt*

Großer Aufruhr herisht noch in den fern von den Vers binbungslinien liegenden Gebieten.

Statisti? und Volkswirtschaft.

Ueber E der Einkommensteuer- veranlagung dér physischen Zensiten in Preußen nach Provinzen für das Steuerjahr 1917 veröffentliht das Statistishe Landesamt eine Uebersiht in dex

„Stat. Korr.*, der wir die folgenden Zahlen entnehmen: Jn8gesamt wurden in Preußen 1917 713065 physische ersonen zur Einkommensteuer veranlagt gegen 7684062 im Jahre, 1914; von ihnen entfielen auf die Nhein- provinz eiwas mehr als cin Fünftel, auf Brandenburg rund ein Siebentel (1914. elwas über ein Achtel) und auf Westfalen nahezu S etwas über) ein Achtel. Diese vergleichs- weise hohen Anteile erklären sich durch die große Volks- zahl und die allgemeine günstige wirtschaftliche Lage dieser Provinzen. Die geringsten, je 3 vH aller preußischen Steuerveranlagten nicht überschreitenden Zensitenzahlen fanden sich in den beiden zum Ver- aleid gestillten Fahrer: 1917 und 1914 abgesehen von dem nur ein Causendstel der Siege amten uteleaben leinen Hohen- ¿ollern in den ganz überwiegend agrarishen Provinzen Mess: und Dstpreußen, Posen un» Pommern, aljo dünanbesiedelten Landeâsteilen mit nit besonders fkapitalkräftiger Bevölkerung. Der Anteil der Veranlagten in der Provinz BrandenburgaundîmStadt- kreis Berlin zusammen ist von 1914 auf 1917 um immer- hiún 2 vH auf fast ein Viertel sämtlicher Zensiten des Staates ge- wachsen, der von ÎVheinland-Westfalen in der gleihen Zeit um 2,2 vH auf knapp ein Drittel der Staatszahl gesunken. Erstere Verschiebung ist im wesentlichen eine Folge davon, taß gerade in Berlin und seiner Umgebung während des Krieges zahlreihe und vielfah gutbezahlte Beamten- und Bürokrä{te der Kriegs- a usw. zusammengeströmt find. Dieser Zuwachs ift o groß, daß hier von 1914 auf 1917 in ausgespröhenem Gegen- saß zu der Abnahme der Zensitenzahl im Getamtstaate auch die wirklide SZensitenzahl um 1und 17000, nämli von 1683000 áuf 1 700 000 gestiegen ist. Außerdem haben fich in diefer Zeit die Zensiten nur noch in den Provinzen Ost- und Wet1tpreußen, Posen sowie in Hohenzollern vermehrt; es zeigt sich also, daß in den überwiegend agrarishen Landesteilen während des Krteges offenbar infolge dec durch die Lebensmittelteuerung bedingten besseren Vetrroertung der ländlichen Eczeugnisse die Neubildung zahlueicher steuerpflihiiger Cinkommen stattgefunden hat, während in den Pro- vinzen mit ftarker indunriellec Arbeiterbevölkerung, wie in der Rhein- provinz und Westfalen, vorzugsweise infolge der zahlreichen Gin- berufungen zur Fahne eine erhebliche Zensitenabnahme eingetreten ift.

Im Staatsdurhschaitt bildeten die Zensiten 1914 mit 47,3 vH etwas wentger als die Hälfte sämtlicher Haushaltungs- vorstände und Einzelwirtschafter, im Berichtsjahre nur" noch 45,0 vH. Am vorteilhaftesten stellten sich 1917 Berlin mit seinen entspreWenden Anteil von etwas mehr als drei Fünfteln, Westfalèn, Brandenburg und die Ndheinprovinz je mit etwas mehr als der Hälfte, ain unvortéilhaftesten die Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen, von dènên das unter ibnéa am besten ab|chneidende Westpreußen nur knapp drei Zehntel aller Haushaltung8vorstände und Einzelwirtschäfter als Zenfiten aufwies. Jm Jahre 1914 hatte Westfalen mit etwas mehr als drei-Fünfteln den höchsten Anteil der Zensiten an der Ge- samtzahl jener Personen ait selbständigem Einkommen; dann folgten in dihten Abständen die BNheinlande, Berlin und etwas weiter zurü die Provinz Brandenburg. Auch hier hat sich von 1914 auf 1917 die Lage in Brandenburg einschließlich Berlins vorteilhafter - als in Rheinland-Westfalen gestaltet.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der physischen Zenfiten, das 1917 19 165,4 Millionen, 1914 17 560,89 Millionen Mark betrug, entfiel in beiden Jahren zu etwas mehr als einem Fünstel auf die wirtschaftlich hochentwickelte Rheinprovinz. Daran schlossen sih in größeren Abständen Brandenburg und West- falen an in derselben Reihenfolge und auch mit ähnlichen An- teilen wie bei der Kopfzahl der Veranlagten. CGbenso zeigten sich die kfleinsten gleidchfals je nicht über 3 vH der Staatszahl hinaus- gehenden Anteile an der Einfommensumme wieder in Hohen- ¿ollern, West- und Ostpreußen, Posen und Pommern.

Was die Cinïommens bewegun g betrifft, so ergibt f, daß von 1914 auf 1917 das steuerpflihtige Neineinkommen überhaupt in al len Landesteilen, tn6besondere auch überall da, wo die Zensiten- zahl zurücktgegangen ist, zugenommen bat. Das]elbe gilt vom

- Durchschnitiseinkommen auf den Kopf der Zensiten. Vergleichsweise

sehr {wach war aber 1roß beträchtliher Zensitenvermehrung die Einkommensteigerung in Berlin; sie bezifferte sich hier auf rund 56 Millionen Mark, dagegen z. B. in Westpreußen auf etwa 65 Mil- lionca Mark: auch das durchschnittliche Einkommen hat sich in Berlin nur wenig -— um 53 „#6 gehoben, anderscits ¿. B. in der Provinz Brandenburg um fast und in Westpreußen sogar um über 300 4. B i Berlin wie bei den westlichen Provinzen Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland hat 1917 gegen 1914 ungeachtet tes Anwachsens des steuerpflichtigen Besamt- wie Durch|chnittseinkommens der Anteil an der Einkommenêstaatssumme etwas abgenommen. In diesen Provinzen war“ also während ¿des Krieges ' die Einkommen- steigerung \{wächer als in den übrigen Landesteilen; insbesondere sür Berlin läßt die Bewegung darauf \{ließen, daß ih die Zensiten- vermehrung vorzugsweise auf die unteren Einkommensäbstufungen erstreckt hat.

Im Staate überbaupt entfielen im Durchschnitt auf einen Zensiten 1917 2688 4# steuerpflichtiges Neitin- #nkommen gegen 2285 4 im Jahre 1914. Das höchste Durch- \chnittseinkommen hatten 1917 und 1914 die Steuerveranlagten in Hessên-Nafsau und in Brandenburg mit 2196 und 2972 6 im Ighre 1917 und 2790 und 2682 \& im Jahre 1914, während an diitter Stelle 1917 Schleswig-Holstein mit 2878 Æ, 1914 Berlin mit 2424 4 stand. Mithin war 1917 - die Durchschnittsziffer Schleswig-Holsteins noch um 88 4 größer als die Hofsen-Nassaus, das im Jahre 1914 an erster Stelle stand. Den geringsten Gin- kommenédurhschnitt wiesen im Berichtsjahre Westfalen mit 2361, Hohenzollern mit 2373 und Berlin mit 2477 4 auf. Daß gerade in Westfalen mit seiner reihentwidelten Industrie und seinèn zabl- reichen bobenständigen 1nd wohlhabenden Bauern das Durchschnitt8- einkommen der Zenfiten im Berichtsjahr und auch im Vergleichsjahr 1914 mit 1917 # am- geringsten im Staate war, ist Teineswegs LraENg zu beurteilen ; denn die Provinz Westfalen gehört, wie w k aben, zu den Lañdesteilen mit weitaus dichtester Zensiten- beseßung; in folWen pflegt das Vorhandensein besonders zahlreicher kleinerer, aber immerhin bereits steuerpflihtiger- Ginkommen der meist jüngeren Arbéiterbevölferung leiht den Einkommén8durch- \chnitt der Zensitengesamtheit herabzudrüken. j

Das Erhebungsf oll der Ginkommensteuer eins{ließlih der Zuschläge, das si 1917 auf 585,76, 1914 auf 378,47 Millionen Mark belief, war in beiden Jahren im Nheinland mit etwas mehr als einem Fünftel der Staatsfumme und in Brandenburg mit rund einem Sechstel am größten, worauf im Berichtsjahre Schlesien mit fast einem Glstel, 1914 Berlin mit rund einem Zebntel an dritter Stelle

st- und Ostpreußen, Posen und Pommern auf. Vn allen Landesteilen war: im Zeitraum 1914—191? die

Qunasme des gesamten wiedes E Q LMES rhebungssoll s namentlich bedingt dur dfe infolge der

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