1919 / 81 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Gegenständen, Grubenanzügen, Geschirr-, Stall- und Sattlerwaren) die Nummer der Feinledertarte und die Nummer des Freigabescheins enthalten.

Bei Kleinverkä ufen im Betrage von weniger als 50,— bebarf es der Einsendung des Verxflichtungsscheins und der Rehnungs- abschrift an die Neichsiederstele mr.

8 4. Feinlederkarten.

Freigegebene Feinleder dürfen vorbehaltlih der Bestimmungen des § 9 nur an solche Personen und Betriebe, die im Besiße von Feinlederkarten sind, abgegeben werden.

Feinlederkarten erhalten: a. fabrikmäßige Herstell er von 1) Lederwaren, 2) Neise- und Sportartikeln, 3) ‘optischen Gegenständen, 4) Grube nanzügen, 5) Geschirr-, Stall- und Sattlerwaren, 6) Karosserien und Wagen mit der Einschränkung der Vorschrift des § d, c auf Grund ihrer Gesamtbezugzmenge in Feinleder während der im § 5 angegebenen Zeiträume, 1ofern sie mindestens 50 v. H. hiervon unmitteibar vom Hersteller bezogen haben.

þ. Feinlederhandlungen.

Die Feinlederkarten lauten auf den namentlich benannten In- haber und sind nicht übertragbar. Sie sind 3 Monate, gerechnet vom Lage der Ausstellung, gültig. Wer innerhalb dieies Zeitraums das Bezugsrecht nicht ausübt, verliert den Anspruch auf Belieferung.

8 5. Errechnung der Anteile.

Für die Errehnung der auf den Feinlederkarten zu ver-

mertenden Mengen sind maßgebend :

a bei dén in §4 unter a Ziffer 1—5 genannten

Betrieben.

‘aa. die am 31. Dezember 1913 bestanden haben, die im Kalender- jahr 1913 unmittelbar vom Lederhersteller zur Herstellung von Gegenständen des Zivilbedarfs bezogenen Mengen Fein- leder mit der Maßgabe, daß bei denjenigen Betrieben, die atn 31. Dezember 1913 nech kein vollés Jahr gearbeitet haben, die durhschnittlihe Monatsbezugêmenge zu errehnert und mit 12 zu vervielfachen ist,

bb. déren Gründung zwischen dem 1. Januar 1914 und 31. Juli 1914 erfolgt ilt, die durchchnittlihe, monatlich zur Her- stellung von Geg: nständen des Ziviibedarfs unmitteibar vom Hersteller bezogenen Mengen - Feinleder dieses Zeitraums mit 12 vervielfacht,

ce, bet Kriegsgründungen 50 v. H. ‘der im ersten Betriebtjahr untnittelbar vom VLederhersteller zur Herstellung von Ge- genständen des “Zivilbedar1s bezogenen» Mengen Feinleder mit der Maßgabe, daß bei denjenigen Firmen, die kem volles Jahr gearbeitet haben, die durhschnittliÞ monatlich zur Herstellung von Gegenständen des Zipilbedarfs un- mittelbar vom Hersteller bezogenen Mengen Feinleder mit 12 vervielfaht, zugrunde gelegt werden.

þ. bei Feinlederhandlungen,

aa. die unmittelbar mit Verarbeitern für eigene Rechnung getätigten Umsäße in Feinleder aus dem Kalenderjahr 1913 mit der Maßgabe, daß bei' denfenigen Firmen, die am 31. 19. 1913 noch feïn volles Jahr bestanden haben, die durchschn1ttlihe Mona1sbezugsmenge zu etrechnen und mit 12 zu vervielfaen" ift.

bb. die bis zum 1. Juli 1916 gegründet worden sind, 50 v. H. der unmittelbar mit Verarxbeitern . für eigene Rechnung ge- tätigten Umsäße in Feinleder tür die Zeit vom 1. Juli 1915 bis 30. Juni 1916 mit der Maßgabe, daß bei denjenigen Firmen, die kein volles Jahr bestanden haben, die dur- \chnittliche Monatsbezugémenge zu errechnen und mit 12 zu vervielfachen ist;

c. bei den im § 4 unter a.- Ziffer 6 genannten Betrieben die zum Innenausbau von Wagen und Karosserien, die nahweislih tür Ausfuhraufträgé bejstimmt sind, in Betracht kommenden Ledermengen —— für Verdeckleder (niht Knieleder) die Bezugsmengen unter ent- sprechender Anwendung der Vorichriften unter a. nah Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bestände.

8 6. Meldung der Bezugsmengen.

Die Bezugs- bezw. Unsaßmengen sind der Neichslederstelle auf dén von ihr auëgeaebenen Voidrucken ausweisl!ih der Geichäftsbücher oder Nehnungen bis zum festgeseßten Zeitpunkt zu melden. Ver- (ae unrichtige oder unvollständige Angaben können gerichtliche

estrafung sowie Ausschluß von den weiteren Zuteilungen freigegebener Leder zur Folge habèn.

8 7. Absch{reibungen auf der Lederkarte.

Der Veräußerer hat die abgegebenen Mengen auf der Fein- ledêértarte mit Tinte zu vermerken und den Bexilierk u unterzeihnen. Dem Käufer steht es frei, die auf ihn entfallende Menge von einer oder mehreren Firmen zu beziehen.

Bezüge der Inhaber der Feinlederkarten.

"Inhaber von Feinlederkarten dürfen freigegebene Fetn- gs von Lederherstellern, n1ch1 von Feinle derhandlungen, eztèhen.

Verkäufe von Fetinlederhandlungen.

Die bereits im Jahre 1913 bestandenen Feinlederhand- lungen haben die von ihnen auf Grund der Feinlederkarten be- zogeien Mengen an ihre frühere Kundschaft nah Maßgabe der Bezugsmengen derselben aus dem Jahre 1913 abzugeben.

Feinlederhandlungen, die erst nah dem Jahie 1913 gegründet worden sind, haben die von ihnen auf Grund der Feinledefkarten bezogenen Viengen unter möglichst gleibmäßiger Berücksichtigung ihrer getainten Kundschaft an dieje abzugeben. '

Die Feinlederhandlungen sind verpflichtet, auch an solGe Betriebe Feinleder in gleichem Umfange wie an ihre alte Kundschait abzu- geben, die ihnen von der, Neichslederstelle zur Belieferung zus gewiesen werden. z

Bei Verkäufen von Feinleder "eitens der Feinlcderhandlungen bedarf es nicht der Vorlage einer Feinlederkarte.

Die Feinlederhandlungen haben über die Verkäufe der von ihnen Magen Mengen ein Verkautsbuh zu führen, in dem folgende

ngaben a. Name und Wobnort des Kunden, b. Art des Betriebes desseiben, e. die abgegebene Menge, d. die Lederart, 6. der berechnete Verlaufspreis enthalten sein müssen.

Ÿ 10. Private Verbraucher.

Die Abgabe von freigegebenem Feinleder an private Ver- braucer ift in jedem Falle unzuläsfig.

8 11. Veräußerungsfrist.

Lederhersteller haben die ihnen freigegebenen Mengen längstens innethalb zwei Monaten, vom Tage des Empfanges des Fret- gabe!chemns* an B auf Grund der einlederfarten bezogenen Véengen längstens inner- halb zwei Monaten, vom Tage des Rechnungsenipfanges an ge-

erehnet Feinlétethandlungen * haben die von ihnen }

rehnet, abzuseßen. Innerhalb dieser Frist niht abgeseßte Posten sind der Retchslederstelle zu melden, welche die Verkautsfrist verlängern oder über anderweitige Verwendung der Leder Verfügung treffen kann. j S 12 Veräußerungsvexrbot für Verarbeiter.

Die Verarbeiter sind verpflichtet, die von ihnen bezogenen Fein- leder im eignen Betriebe oder dur ihre Heimarbeiter verarbeiten zu lassen oder der MNeichslederstelle zur anderweitigen Verteilung zur Vertügung zu stellen. Eine Veräußerung von Feinleder seitens der Verarbeiter ist nicht gestattet.

Q 15 Sondervorteile.

Es ist verboten, Verkäufe von freigegebenem Feinleder von Be- dingungen abhängig zu machen, die dem Vertäufer einen besonderen Vorte il verihaffen sollen, insbe}ondere zu verlangen, daß Aufträge auf andere Waren erteilt oder frühere Lieferungsverträge ganz oder teilweise aufgehoben werden. « ü

: Nevisoren.

Die Reichslederstelle kann durch beauftragte Nev iforen die Einhaltung vorstehender Bestimmungen sowie die Richtigkeit der erstatteten Meldungen nachprüfen lassen. Den Revi1oren ist der Zutritt zu den Betriebs- und Lagerstellen sowie Einsicht der Bücher und anderer Unterlagen zu gewähren,

8 15. Gebühren.

Die NReichslederstelle erhebt an Gebühren bis auf weiteres 12 „§ für jedes Kilogramm bei den nach Gewicht gehandelten frei- gei Feinledern, 12 „4 für jeden Quadratmeter bei den nah Maß gehandelten freigegebenen Feinledern von dem Empfänger des Freigabescheins. Die auf diese Weise verauslagten Gebühren dürfen beim Verkauf des Leders den Abnehmern bis zum Verarbeiter ein-

\{ließlich in Rechnung gestellt werden.

8 16. Verst öße.

Verstößt ein Lederbersteller gegen diese Bedingungen, fo hat er zu gewärtigen, daß èr vom Bezuge von Nohstoffen ausgeschlossen wird.

Verstößt ein Käufer gegen diese Bedingungen, so hat er zu ge- wärtigen, daß er vom Bezuge freigegebenen Feinleders ausgeschlossen wird.

Bei allen Verstößen gegen die Bedingungen hat die Reichs- lederstelle das Necht, von den Zuwiderhandelyden eine Vertrags- strafe bis zur Höhe des Verkau}swertes desjenigen Leders einzufordern, bezüglich dessen die Bedingungen verlegt sind. ;

S 17; Inkrafttreten der Bedingungen.

Diese Bedingungen. treten mit dem Tage der Veröffentlichung im „Deutschen Iteichsanzeiger“ in Kraft. Î

Berlin, den 8. April 1919. Reichslederstelle. _Blasse. Fecher.

Bek. anntmachung.

Der Beschluß vom 23. Februar 1918, durch welchen dem Kaufmann Ferdinand Franz Benz CREu ns, der Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedar|s, mit Ausnahme dès Handels mit Werkzeugen sowie mit Oelpußmitteln, hergestellt in der Fabrik in Wilhelmsburg, untersägt worden war, ist aufge h oben worden.

Hamburg, den 2. April 1919.

Die Deputation für Handel, Srhiffahrt und Gewerbe. Sthamer-.

: Bekanntmachung.

Der Bâcker Johannes Christian Wilhelm Hackma ck, geboren am 24. Junt 1878 in Geesthaht, Am Markt Nr. 7, wird wegen Unzuverlässigfeit vom Handél mit Mehl, Brot und Badck- wareausgeschlossen.

Hamburg, den 5. April 1919.

Die Landherrenschaften. Dr. Engels.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 des Reichsgeseß blatts enthält unter

Nr. 6795 eine Verordnung, betreffend die Einberufung von Hilfsrichtern zum Reichsmilitärgericht, ¿vom 31. März 1919, unter

Nr. 6796 eine Ausführungsvor schrift zu den Verordnungen vom 4. und 24. Januar 1919 über die G I le Entlassung ünd Entlohnuung gewerblicher Arbeiter und Angestellter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung (Neichs-Gesepbl. S. 8 und 100), vom 4. April 1919, und unter

Nr. 6797 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über die S Entlassung und Entlohnung von gewerblichen Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmahuna vom 4. und 24. Januar

1919 (Reichs-Geseybl. S. 8 und 100), vom 4. April 1919.

Bexlin W. 9, 7. April 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Verleihung.

Auf Grund des Artikels 2 des Wohnung3geseßes vom

98. März 1918 (G.-S. S. 23 ff.) wird hiermit die Entéignung

der in dem eingereichien Plan grün angelegten Flächen Ge- markung Oberröblingen Kartbl. 1

Parzelle 228 Plan Nr. 8 in Größe von 1,3530 ha

"u 476/ 229 84 d b "u 4 0,2720 n

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2 840 S 5/5946 G 5 78. L R dur ‘die Aktiengesellschaft A. Riebeck’\he Montan- me in Halle a. S. zu Arbeitersiedlungen für - zulässig erklärt. Berlin, den 4. April 1919. \ Preußische Regierung. Jn Vertretung: Der Staatslommissar für das Wohnungswesen. Scheidt.

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T Rinanzminifterium. SCATT

Die bisherigen Regierungsräte Günther von der Ober- zolldirefktion in Magdeburg, Virre_ von der Oberzolld'rektion in Berlin, Dr. Magnus von der Oberzolldirektion in Berlin sind zu Geheimen Finanzräten und Vortragenden Näten im Finanzministerium, i

der bisherige Diätor Karl Meyer ift zum Geheimen Kanzleisekretär beim Finanzministerium ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerberat Meyer in Düsseldorf ist zuni Re- gierungs- und Gewerberat ernannt worden.

Dem Regierungs- und Gewerberat Meyer in Düsseldorf ist die planmäßige Stelle eines Regierung3- und Gewe:berats bei den Regterungen n Stettin“ und Stralsund verliehen worden. Gleichzeitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des 8 139b der Gewerbeordnung für die Bezirke dieser Regierung bestellt worden.

Der Berginspeltor Bergrat Langer des Steinkohlen- bergweilks Camphausen ist als stellvertretender Bergwerk8- direktor an das Steinkohlenbergwerk Sulzbach bei Saarbrücken

verseßt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen undForfsten.

Bekanntmachung.

Gemäß der Vorschrift im § 44 des Kommunalabzaken- gelepes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. it mache ich efannt, daß das der Kreiseinkommensteuerpflichtunter- liegende Reineinkommen aus dem ansiedlungs3- fiskalishen Grundbesiß für das Rechnungsjahr 1919 1. in den Kreisen der Provinz Westpreußen 148,67 Hundertteile, 2. in den Kreisen der Provinz Posen 270,93 Hundertteile des Grundsteuerreinertrags beträgt.

Berlin, den 3. April 1919. j

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Abicht.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Jn Anerkennung hervorragender Leisiungen auf der Au3- slellung „Sparsame Baustoffe“ des Rethsverbandes zur Förderung sparsamer Bauweise in Berlin hat der Minîster der öffentlichen Arbeiten nachbezeichneten die „Denkmünze für verdienstvolle Leistungen im Bau- und Verkehrswesen“ verliehen, und zwar

a. in Silber:

dem “f id Regierungsrat, Professor Dr. Seeßelberg in erlin, dem O Regierungsrat, Professor Dr.-Jng. Brix in erun, dem Oberbaurat Dr.-Jng. von Emperger in Wien, dem Geheimen Regierungsrat Dr-Jng. Muthesius in Berlin, demn Professor Dr. Knoblauch in München, dem Dr.-Jng. K. Hencky in München, den Bauten- und Jnduftriewerken Arthur ller in Berlin» Johannisthal, dem Rheinischen Shwenmsteinsyndikat, G. m. b. H. in Neuwied a. Rh., | Ie Vou C pes A u Ta i en Torfoleumwerken Ed. erhoff in Poggenhagen bei Neustadt a. R., H ! Poggenhag dem Holzbausystem Melzer in Darmstadt, der Eisenbauanstalt Breest u. Comp. in Berlin, der A-G. Steffens u. Nölle in Berlin;

b. in Bronze:

dem An von Besser vom Demobilmachungsamt in erlin,

dem Beigeordneten Dr.-Jng. Schmidt in Essen,

dem Zivilingenieur Georg Beil in Danzig-Langfuhr,

der Firma für Hölzbauten Olof Boecker in Berlins

Wilmersdo1 f,

dem Seydelbausystem, G. m. b. H. in Wien,

der ieg TAerger Fabriks- und Baugesellschaft in en, ;

dem Spezialbaugeshäft Karl Tuchscherer in Breslau,

der Jlse-Bergbauaktiengesellscha ft, Grube Jlse N. S.,

der A.-G. Wayß u. Freytag in Berlin,

dem Baurat Siebold in Bethel b. Bielefeld.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der hisheriae außerordentlihe Professor in der reht8- und staatswissenschaftlihen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Jellinek ist zum ordentlihen Professor in derselben Fakultät, der bisherige Privatdozent Dr. Erih Treff orden!lihen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen, der bishe1ige Prioatdozent in der phi'osophishen Fakultät der Friedrih Wilhelms-Universität in Berlin, Professor Dr. Max

errmann is zum außerordentlihen Proxessor in derselben ¿Fakultät und der bisherige Privatdozent Professor Dr. Oito Dragendo H in Greifswald, Abteilungsoorsteher am Ana- tomischen Jnstitut der dortigen Universität, ist zum außer- ordentlichen Professor in der medizinishen Fakultät derselben Unioersität ernannt worden. y

r

Bekanntmachung.

_ Gemäß § 46 des Kommunäalabgabengeseßés vom 14. Juli 1893 (G.-S S. 152) wird hierdukch bekannt gemacht, daß das Reineinkommen der Liegnißz-Rawitscher Etsenbahn aus dem Betriebsjahr 1917/18 auf - 347 089 6 76 Z, buchstäb- lih: Dreihundertsiebenundvierzigtausendneunundahtzig Mark 76 Pfennig, festgeseßt worden ist.

Breslau, den 1. April 1919.

Der Eisenbahnkommissar. Malliso'’n.

ersonen und Firmen -

ist zum

BeEkanntmaGUuUng;

Das gegen den Kaufmann Roderich Tornau in Berlin“ Stegliß, Abrechtstraße.%, erlassene Handelsverbot vom 91. August 1917 wird hierdurch aufgehoben.

Berlin, den 5. April 1919. Der Landrat des Kreises Teltow : v on Achæ nba ch.

NicfamtliGes. Deutsches Nei chs Preußen. Berlin, 9. April 1919.

Der Staatenaus\chuß versammelte \sich heute in Weimar zu einer Vollsizung ; vorher hielten die vereinigten S für Handel und Verkehr und für J-stlzwesen eine

ßung.-

Das Reiche ministerium des Auswärligen hat, wie „Wolffs Telearaphenbüro“ meldet, auf Antrag des Unterstaatssekreiäcs des Reichsluftamts den Justizrat Dr. Viktor Niemeyer in Efsen a. d. Ruhr und den Direktor Rasch in Staaken als Sonderkommissare für die Behandlung der Fragen des Luftverkehrs zu den Beratungen der Friedens- konferenz abgeordnet. L

Dem Situngsbericht der Waffenstillstandskom- mission in Spaa vom 7. April 1919 entnimmt „Wolffs Telearaphenbüro“ folgende Mitteilungen:

Der General Nudant übergab eine N ote, betreffend die Bezahlung von Schäden und Zerstörungen, die von den alliierten Besaßungstruppen in den beseßtèén Rhein- landen verursacht worden sind. Sie enthält die Feststellung, daß die Schäden von der deutschen Regierung bezahlt werden müssen, soweit es sich nicht ‘um die Folgen grober Nachlässigkeit oder verbreche- rischer Handlungen scitens der alltterten Truppen haudelt. So würden z.B. Schäden, dfe durch die Unterbringung der Truppen, durch Manöver, Biwak und Einrichtung von Schießvläßen entstehen, deutscherseits zu deckden sein. Die Abschäßung der Schäden solle von den zuständigen alliierten Militärbehörden vorgenommen werden, wenn die Kosten unbestreitbar von der Entente getragen werden müssen. In Fällen, in welchen eine Untersuhung notwendig erscheint, ob die Kosten von der deutschen Negierung zu tragen sind, sollten diese Militärbehörden mit den zvsländigen deutschen Lotalbehörden zusammenarbeiten, während in anderen Fällen die Bewertung durch die deutschen zuständigen Be- hörden erfolgen solle. Die Beslimmunga trete mit dem 15. April in Kraft und gelte auch sür alle {chwebenden Fälle, die bis zu diesem Tage nicht erledigt sein werden. Der deutsche Vor- sißende, der si dié Antwort auf die Note vorbehielt, bemerkte, die Auffassung der aliiierten und assoziienten Neaierungen sei wohl auch als gültig anzusehen für die Berechnung der Schäden, die während des Krieges von den deutschen offupierenden Armeen in Nordfrankreich und Belgien entstanden sind. Der französlis{he Vorsigende be- siritt diese Vergleibsmöglichkeit, worauf der deutsche Vorfißende fest- stellte, er sebe den Unterschied. vor allem darin, daß die einen Schäden im Kriege, die anderen während einer friedlihen Beseßung ohne An- wendung von Waffengewalt entstanden seien.

Der englische Vorsitzende teilte mit, am 2. April fei eine Schiffs- ladung Kohlen von Stettin na Libau abgegangen. Zur Erlaubniserteilung für weitere Verschiffungen seien die einzelnen Schiffe und die Zeit der Verschiffung anzügeben. Sie würden berüdck- sichtigt werden.

Im Hinblick auf die durch die Heimbeförderung der deutshen Schwerverwundeten und Kranken verur- sabte große Inanspruchnahme der deutsck@en Lazarette wurden die Alliterten ersucht, die Lazarette in Frankfurt a. M. für deutsche Kranke und verwundete -Heeresangehörige freizugeben. Ferner wurde gebeten, die Freigabe der im Bezirks\sanitätsamt Koblenz zurückbe- haltenen Sanitätsômaterialien anzuordnen, damit den steigenden UAn- forderungen nahgekommen werden könne. Schließlich wurde deutscher- seits vorgeschlagen, Fragen, die mit der Heimschaffung deutscher Kriegs- und Zivilgefangener aus England zusammenhängen, künttig unmittelbar in Rotterdam oder einem anderen Orte Hollands zwischen deutschen und englishen Vertretern zu regeln.

Der Vertreter der deutschen Regierung wies in einer Note darauf bin, daß die interalliierte Eisenbahnkommission den Präsidenten der Eisenbahndirektion Saarbrücken versönlih verant- wortlih machen will, falls unter den dortigen Eisenbahnarbeitern ein Streik ausbriht. Man “habe ihm für diesen Fall mit seiner Verhaftung gedroht. Der Negierungsvertreter ersuhte die Alliierten, dafür Sorge zu tragen, daß diese Dkohung nicht in die Tat um- geseßt wird.

Jn der Geschäftsstelle des Auswärtigen Amts für die Friedensverhandlungen fand gestern unter dem Vorsiß des Botschafters Grafen Bernstor ff eine Besprehung über die beim Friedens\{chluß zu regelnden Fraaen der deut- schen chrifstlihen Missionen im Auslande siatt. Der Missionsdireltor Dr. Arenfeld erstattete einen eingehenden Bericht über die Bestrebungen, namentlih der britischen Regie- rung, die Deutschen auch nah dem Kriege von jeder Missions- betätigung auszuschließen und über die durch nichts gerecht- fertigte Vergewaltigung deutschen Missionseigentums in den feindlichen Kolonien sowie im chinesischen Neiche. Zur weiteren Bearbeitung dieser Fragen wurde ein aus Vertretern der Regierung sowie der Missionganstalten beider Konfessionen bestehender Ausschuß eingeseßt. :

Der oberste Verwalter des Saargebieis General Andlauer voeröffeniliht in den Saarbrückener Tageszeitungen folgende Bekanntmachung: i

In Verfolg der Proklamation des Generals, obersten Ver- walters des Saargebiets, vom 5. April, welche die Belegschaften der Saargcuben zur Arbeitsleistung requirierte, und in Anbetracht, daß nur ein Fünftel der Be'egschaften die Arbeit wieder auf- genommen hat, sind folgende Maßnahmen getroffen worden: Eine gewisse Anzahl von Verbaftungen sind erfolgt wegen der Weigerung, dem Befehl zur Arbei s eistung nahzukommen. Von den Verhafteten

wurden 21 vor das Kuiegsgericht gestellt und zu Strafen von zwei.

bis fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die übrigen wurden in das rechtsrheinisde Gebiet durch Eiser.bahntranëport abgeschoben. Der Zug verließ Saarbrücken am 7. April, 10 Uhr Abends.

Mit Rücksicht auf die derzeitigen Schwierigkeiten der poslalijchen Verbindungen ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die in § 9 dec Bekanntmachung über die Ueberlassung ausländisher Weripapiere an das Reich angegebene A für die zur sofortiaen Ablieferung aufgerufenen

nleihen, soweit sie sich im Julande befinden, bis zum 25. April verlängert worden. Die F'ist für die zur sofortigen Ablieferung aufgerufenen / im Auslande! befind-

lichen sowie die Frist für die anzumeldenden Wertpapiere ist bis zum 30. April hinausgeshoben. Die Uebergabe bezw. Anmeldung der Wertpapiere hat bei ciner im Julande an- säsfigen Bank oder Bankfirma stattzufinden. Die Geschäfts- räume der Geschästzstelle für ausländishe Wertpapiere befinden fih jegt in Berlia W. 35 (Potsdamer Straße 123).

Die Sogzialisierungskommission bat ihr Mandat in dié Hände der Regierung zurücgelegt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist die Ursache weniger in sachlihen Gegensäßen als in persönlihen Empfindsamkeiten der Soziali- fierungskommission zu suchen. Der Neichswirtschaftsminister

‘hatte bei dieser Lage der Dinge in einem Schreiben an die

Sozialisierunaskommission betont, daß er die Möglichkeit eines gedeiblihen Zusammenarbeitens immer mehr schwinden sehe. Die Sozialisiernngskommission hat aus dieser Auffassung des Ministers Wissell die. Konsequenz gezogen und ihr Mandat niedergelegt. Die Regierung wird nun, wie ihr das ja auch staatsrechtlich und faktish aus\schließlih zustand, auf dem Wege der Geseßgebung die notwendigen Sozialisierungsbestrebungen und die wéitere gemeinwirtschaftlihe Organisation der deutschen Volkswirtschaft allein durchführen.

Auf Grund freier Vereinbarung der Arbeiigeber und Arbeitnehmer hat die Arbeitsgemeinschaft der Kali- industrie, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, unter dem 27. November 1918 für die unter Tage beschäftigten Arbeitnehmer eine Erhöhuna der geseßlihen Teuerungszulage von 1 M für die Schicht beschlossen. Nach einer weiteren unter dem 5. Februar 1919 erfolgten Vereinbarung ist die Teuerungs- zulage für die vorgenannten Arbeiter für die Schicht mit Wirk- samkeit vom 1. Februar 1919 ab um eine weitere Mark erhöht worden. Für die über Taae arbeitenden, über 17 Jahre alten männlichen Mitglieder der Beleaschaft soll nah der nämlichen Vereinbarung vom 1. Februar 1919 ab eine Teuerungszulage, ebenfalls zuzüglih zu der geseßlich festgeleaten, in Höhe von 1 Æ für die Schiht gezahlt werden. Auch soll. vom 1. Fe- bruar 1919 ab das Geleuchte nah dem Durchschnittsverbrauch der leßten 3 Monate von der Grubenverwaltung frei gestellt werden. Die Arbeitgeber haben sich mit diesen Abmachungen unter der Vorausseßung einverstanden erklärt, daß bis zum 31. März 1919 eine der Erhöhung der Unkoslen einschließlih der vorerwähnten Teuerung8zulagen entsprehende Heravfsezung der Kalipre ise eintritt. Unter Wahrung derf Jnteressen der deutschen Landwirtschaft sind im Einverständnis mit der preußischen Landwirischastlihen Verwaltung die Verkaufspreise für die einzelnen Kalisalzsorten in einem dem Staatenausshuß bereits zugestellten Gesegentwurf, der voraussichtlih im Laufe der nächsten Woche der Nationalversammlung zugehen wird, veu festgeseßt worden. Bei dieser Festseßung ist bereits berück- sichtigt worden, daß eine weitere Erhöhung der Kohlenpreise voraussichtlih nicht eintveten wird. Dementsprechend find die Preise niedriger bemessen, als vom Kalisyndikat beantragt worden ist. Damit sind die Bedingungen erfüllt, unter denen das. gedahte Abkommen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande gekommen ist.

Nachdem die Bewirtschaftung der Kohlenindustrie bereits durch das Gese vom 23. März 1919 geregelt ist, sind in dem dem Staaternausschuß meaen der Kaliindustrie vorgelegten Cesezentwurf in gleicher Weise Bestimmungen enthalten, die

den gemeinwirtßchaftlichen Aufbau der Kaliindustrie,

den für diese zu shaffenden Selbstverwaltungskörper und die einzurichtende Vertriebsgemeinschaft vorsehen. Da das geltende Laligeses außer den roirts{haftlihen einschneidende soziale Maßregeln enihält, wird zur endgültigen Regelung der Kali- wirtschaft die Umarbeitung des geltenden Kaligeseßes erforder- lih. Es steht zu erwarten, daß der Geseßentwurf im Laufe U A Mai der Nationalversammlung vorgelegt iverden ird.

Jn der vergangenen Woche fanden die Verhandlungen, zu welchen die Preußische Staateregierung sachverständige Ver- treter aus den Provinzen Ostpreußen, Wesipreußen, Posen und Schlesien im Hinblick auf die große Bedeutung der Ostfragaen bei der Friedenskonferenz geladen hatte, ihren Abschluß. Mit großem Fleiß und großer Umsicht haben die Kommissionen der einzelnen Provinzen eine Fülle von Material gesammelt und damit die Vorarbeiten der Regieruna auf das 1ertvollste unterstüßt. Bei den Sitzungen war die Regierung durch Kom-

missare vertreten. Laut Miitteilung des „Wolffshen Telegraphenbüros“

wurde in allen Einzelberatungen der prooinziellen Sachver-.

sländigen unterschiedslos der Wille und das Recht zu einer unvetsehrien Erhaltung der Ostprovinzen beim preußischen Staate durch die Friedenskonferenz an die &Spigße gestellt. Die Polen hätten weder völkisch noh historisch ein Recht, Ansprüche auf Teile von Oberschlesien, Ost- und Weslpreußen zu erheben, wobei die Frage der urdeutshen Stadt Danzig mit besonderer Schärfe behandelt wurde. Auch für die Provinz Posen träfe die Feststellung des unbestreitbar polnischen Landes keineswegs zu. Selbst da, wo die Polen den Grundsaß zu ihren Gunsten angewandt wissen möchten, zeige sich eine so starke Durchsezung deuischer ‘und polnischer Bevölkerung und allerorten so rein deutsches Wirt- \chaftsleben und deutsche Kultur, daß die Abtretung von Gebietsteilen eine Preisgabe deutshen Wesens und flarker deutsher Rechte bedeuten würde.

Bei der Gelegenheit erfuhr das derzeitige Verhalten der Polen in den A Teilen der Provioz Posen schärfste Zurückweisung. Jhr Vorgehen innerhalb einer zum preußischen Staatsgebiet gehörigen Provinz bedeute einen Rechtsbruch und politishen Gewaltakt. Die Behandlung der Deutschen, nicht zum wenigsten der Beamten, slünde in \härfstem Widerspruch mit der von den Polen immer wieder verbreiteten Behauptung der Reziprozität im „poluishen Staate“. Die Polen griffen dem -Friedenskongreß sowie der Regelung der Gebielsgrenzen durch den Völkerbund in einer allen Gesezen und Empfindungen hohnsprehenden Weise vor - und suchten durch Beseitigung preußischer Hoheitsrechté und AugG uns regierungsseitigen Einflusses ‘hon vor dem Friedens\{luß ein unbestreitbar polnishes Land zu (affe, Die Kommissionen aller Provinzen \prachen fich einmütig für den Schu der nationalen Minderheiten im Staatsgeblete aus, gaben aber der Erwartung Ausdruck, daß die Reziprozität in außerdeutshen Gebieten mit allen Mitteln auf der Friedeng-

konferenz angestrebt werde.

: preußischen Ministerien

„provinzen zugegangeù,

‘zu gemeinsamem

Einen breiten Raum nahmen die Erörterungen über die Wiederanbahnung der wirtschaftlichen ‘und Handelsbeziehungen mit den östlichen Nachbarstaaten und die Schaffung eines inter- nationalen Arbeiterrechts in Anspruch.

Mit einer Vollversammlung der Sachverständigen sämts-

lichèr Ostprovinzen, der au der Botschafter Graf Bernstorff

vom Reichsministerium des Aeußern und Professor Dr. Schücking von der küvftigen deutshen Friedensdelegation beiwohnten, unter Leitung des Le S Ee 0A, ein- richs vom Staatsministerium und Beteiligung sämtlicher endeten die Verhandlungen. Z

sammensfassend stellten sie eine erneute starke Befkundung vaterländishen Empfindens dar, mit dem Ziel ungeschmälerter Erhaltung der Osiprovinzen bei Preußen - Deutschland. Die preußishe Staatsregierung dankle hierfür und sagte dem Wunsche aller Anwesenden entsprehend zu, für eine starle Vertretung Preußens bei der Behandlung der Ost- fragen auf der Friedenskonferenz zu sorgen und sich mit aller Energie dafür eirzuseyen, daß die Gefahren, die Preußen und feinen unbestreitbar deutshen Gebieten im Osten drohen, abgehalten würden. Entgegen kleinmütigen Aufjassunaen, daß über Gebietsabtretungen bereits entschieden wäre, müßte immer wieder nachdrücklichst betont werden, daß hierüber allein die Friedenskonferenz zu bestimmen hätte, auch über die jenseits der durch militärishe Zufälligkeiten ge- \chaffenen Demarkationslinie lieaenden Teile der Provinz Posen. Bei Behandlung der Gebietsabtretungsfraaen wäre die Regierurg durch die Annahme der Wilsonschen Punkte ge- bunden, unter keinen Umständen aber verpflichtet, darüber hinauszugehen. é

Den Auswärtigen Amt sind in den leßten Togen zahlreihe Telegramme aus den preußishen Ofst- welche Protestkundgebungen gegen die von der feindlichen Presse verkündete Annexions- politik enthalten und deren Verbreitung auf funkentelegraphi- schem Wege erbeten wird. Jn einigen dieser Telegramme ist auch der Wunsch ausaesprohen worden, daß die Kandgebung unmittelbar an die Adresse des Präsidenten Wilson weiter- geleitet werden möchte.

Leider würden hon aus technischen Gründen, die im Ver- hältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stark belasteten Funken- stationen nicht imstande sein, den außerordentlich gesteigerten Avforderungen zu genügen, die ein derartia ausgedehnter Telegraphendienst mit sich bringen müßte. Die Regierung betont aber ausdrücklich, daß sie es von jeher als ihre vor- nehmste Pflicht erachtet hat und auch jeßt noch dauernd bestrebt ist, unseren Feinden sowohl wie der ganzen Welt die volle Wahrheit über unser Land und seine Be- wohner zu erkennen zu geben. Sie sei überzeugt, auf diese Weise den Interessen des gesamten deutschen Vaterlandes am besten zu dienen und die berechtigten Hoffnungen des deutschen Volîs ihrer Erfüllung nähec zu bringen. Sie bittet deshalb, auch in Zukunft alle Wünsche und Beschwerden in der gleichen Weise wie bisher an das Auswärtige Amt gelangen zu lassen, wodurch die größtmöaglihe Wahrnehmung aller Jnteressen am sichersten gewährleistet wird.

Eine gestern von 1000 Personen besuchte Versammlung der Parteifunktionäre, Betriebs8vertrauensleute und Arbeiterräte der sozialdemokratischen Mehrheitspartei Berlins hat, laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“, folgende Entschließung einstimmig angenommen :

Wir protestieren mit aller Entschiedenheit gegen die von den Ententemächten geplante Vergewaltigung des deutschen Volkes. Das deutshe Volk! wird einen Gewaltt{rieden niemals als verbindlih an- nehmen. Wir wollen uns willig einer gerechten Entscheidung fügen, aber ein Friede ohne Gerechtigkeit wird von uns nicht als Friede anerkannt, sondern nur als eine Vertagnng der Feindseligkeiten. Wir wollen mit der Welt. dauerud in Frieden bleiben, darum fordern wir von der Negierung, jeden Gewaltfrieven abzulehnen,

Ferner wurde folgende Entschließung ebenfalls ein- stimmig angenommen: _ Die Versammlung protestiert mit aller Schärfe gegen die Ver- fue der Unabhängigen und Kommunisten, die Berliner Arbeiterschaft in ‘einen Generalstreik hineinzuheßen. Jn der gegenwärtigen Stunde, wo die Heranschaffung von Lebensmitteln und Rohstoffen zum Wieder- aufbau unserer Volkswirtschaft begonnen hat, s{ädigt ein Geéeneralstreik die WVbensinteressen der Arbeiterschaft aufs \{werste und bringt uns wirlschaftlilhen Tod. Die Etr- fahrungen zeigen, daß die Führer der Generalfireikpropa- ganda diesen Streik zun gewaltsamen Sturz der gegen- wärligen, vom Vertrauen der Volksmeh1heit gétragenesn Regierung vnd zur Aufrichtung der Gewaltherrschaft einer Minderheit benuyen wollen. Unter den heutigen Verhältnissen bringt ein solcher Streik die Herrschaft des lihtcheuen Gesindels mit Plünderungen und Lebensbedrohung der fri:dlihen Bevölkerung. Die Konferenz fordert die Arbeiterschaft aus, daß Bde I über das Interesse einzelner Parteien und mahtlüsterner Führer zu stellen und 148 Mes nicht nur abzulehnen, sondern mit aller Schärfe zu be- ämpfen.

Bayern.

Die Regierung des Freistaats Bayern wendet sich in einem Aufruf an das bayerische Volk, in dem, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, zunächst der Leiden und Entbehrungen der Kriegsjahre edact wird. Sodann erwähnt der Aufruf die seit Bestehen des durch die bayerishe Volks- vertretung gewählten Ministeriums Hoffmann zum Wohle des Staats und seiner Büroer getroffenen Maßnahmen und fordert

* die Volksgenossen und Arbeiter auf, hinter ihre selbstgewählte

Regierung zu treten uad im Geiste des Sozialismus und der Demokratie im gemeinsamen Aufbau der Arbeit gegen Terror Un) Diktatur für die De reis des bayerishen Volïîs und für die soziálistishe Volksregierung zu wirken. * :

Die Bauernschaft des Rieses erläßt einen Auftuf, in dem es obiger Quelle zufolge heißt: : Die Bauern Creens, dér Oberpfalz und des Nieses haben \ich_ orgehen zusammengeschlossen. Die Bauern| 1 Oberbayerns, Schwabens und des Allgäu scließt sich an. Die esamte Bauernschaft dér genannten Kreise steht inter dem Ministerium Hoffmann. und erklärt dieses Ministerium und den bayerishen Landtag als geseß- liche Regierung und Volksvertretung ünd tut alles zu deren Unterstüßung. [Sie steht zusammen mit den Arbeitétn und Bürgern, die auf dem 2 open der ersten Revolution und des Staats- mittosperte edt Am Dienstag, den 8. April, wird die Lebens- ug

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mittelsperre über Augsbürg und München verhängt, bis in München die Nâteregierung zurüLXgetreten ist.