1919 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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itzllecishé Gesandlschaft hätte sich daraufhin mit General Piccioui mn_Praz in Verbindung gesezt. Den w.iteren Wunsche, daß Budapest nur von italienishen Truppen beseßt werden möze, könne did *fttalienishe Gesandtschaft niht nafkomnea, da Ungarn ur die Sea aare Frankreichs falle und dem Operaliont- bereich der fcanzöfishen Balkanarmee zugehöre. Die une garishe Näteregierung. habe auch” die Intervention der amerika- nischen Gesaudlschaft erbeten. Die Ententegesandischaften hätten sich mit. einem. Berichte nah Paris gewandt und er- warteten von dort Antwort. Ju Budapest herrsche bisher voll- ständige Nuhe. wf

_— Laut Meldung des „Ungarischen Korrespondenzbüros“ hat-in der vorgestrigëèn Sißung des Nu Lan ener Zentra l- Arbeiter- und Soldatenrats der Volkskommifsar Bela Khun'* mitgeteilt; “daß Szolno? wahrscheinli bereits in den Händen der Rumänen “sei, und ungarishe Trvppen aus der ant ausgebauten Brütenkopfstellung davongeloufen e und die ehrlich Aushaltenden mitgerissen hätten. Ja Budapest sei edoch die volle Ausrüstung für die vorhandenen ‘15 Arbeiter- ataillone bérèeit.. So-frage er den Atbeiterrat, od Budapest aufgegeben werden solle, oder ob das Proletariat für seine Diktatur bis zum lezten Blutetropfen lämpfen wolle. Be- gitette Rufe: Kämpfen! Khun stimmte dem zu. Ueber die ¿sere Politik asaate Nedaer: ¿Möge die Ent:nte uns nieder- teten! Es- ist aber“-nur für sehr kurze Zeit Jch hoffe und fe daß ein Fricde tatsählih möglich is und uns Atem chôpfen läßt.“ Die Mehrheit der Arbeiterschaft sei für die Ver- teidiavng von Budapest bis zum äußersten. Auf Khuns Vorschlag eines verzweifelten Ausfalls gegen Szolnok teilte der Volkskommissar Hubrich mit, daß 18 Arkteit rvataillone mobil gemächt seien. Khun {loß mit der Aufforderung, jeder Waffen- fähige möge ju den Waffen: eilen. î ;

Der Vollskommissar Josef Haub.rih übernimmt in einem

Aufrufe an die Arbeiterschaft den Befehl über die be- wafsneten Kräfte von Budapest und. erklärt, die Arbeiterk!a}se müsse entschlossen und todverahlend zur Verteidigung des sozialistishen Staates ausstehen. Er verbietet jede Zusammen- roltung von mehr als drei Personen auf der Straße. Räuber und Plünderer sind an Ort und Stell? zu erschießen, jede Patrouille, die nit so vorgeht, wird vollzählig vor das Reévo- lttonsgeriht gestellt. Wet sarintlüngüh! auch in Privaträumen, find ‘verboten. Polizeistunde und Häuserschluß Abends 8 Uhr. Näh 9 Uhr- Abends darf niemand auf die Straße.

_ Die revolutionäce Räteregièrung hat folgenden Mobili- sierungasbefehl erlassen:

= Zur Rettung der Proletarierrevolution crdnen wtr die allgemeine - Moóbuisierung des Proletariats an. Jeder militärisch auégcbildete Proletarier Hat unverzüglih zum Frontdtien\t einzurückevn. Jeder militärisch nicht ausgebildete Aibéiter wind entweder in Auébildungs9- bataillone eiugereiht.oder ist. verpflichtet, Befestigungsarbciten zu ver- richten. : : ‘Budapest. erklären wir mit dem heutigen Tage als Dverationsgebiet. Wir tuten das Proletariat auf, seine PflitbE bis zum: äußersten zu tun.

Frankreich.

Der Rat dex Drei hat dem „Reutershen Büro“ zufolge Jta lien eingeladen, an den Sizungen der Friedenskonserenz wieder teilzunchmen. Wie der „Nievwe Noiterdamsche Cous rant“ meldet, har der Präsident Wilson dem Ministerpräsi- dente» Orlando einèn neuen Vorschlag bezüglich Fiumes gemacht, der“ im großen- gangen mit dem biitisch-franzöfischen Vorschlag übereinstimme.

É L orer Konferenz wurde laut Meldung des „Wolfschen #Telegraphenbüros“ auch die Frage des Kieler Kanals der Regelung nähergeführt. Deutschland fol die Souveränität über den Kaval und das umliegende Gebiet behalten, doch soll eine interriatiorale Verwallung, die in gewissen Puyllen „der Verwaltung des Suezkanals ähnelt, unter dem

chuß des Völkerbundes eingeseßt werden. Jun dieser Fraae sollte vorgestern die Enischeidung fallen. Finanziell soll Deutsch- land sich verpslichlen, daß eine Anzahlung vort 125 Milliarden Franken auf den Gesamtentschädigungabetrag, der am ‘19. Mai 1921 befanvtgegeben werden wird, in Gold, ausländischen Werten oder in deuischen Staats\haßscheinen gezahlt wicd. Dex Zeitpunkt. für Ueberreichung des Friedens-

vertrages an die deutsche Delegation steht noh nicht fest, fie dürfte laut „Petit Parisièn“ keinesfalls vor Miltwoh erfolgen.

Nach einer „Reute! meldung“ ist in der Nähe von Efentenceaus Wohnung ein Mann namens Cornillon ver- haftèt tóotden, bei bem mon einen Tleinen Dolch und eine avarchistishe Broschüre fand. Er gab zu, daß er die Absicht hafte, Clemenceau zu ermozden. :

JFtalien.

Am 1. Mai ist na einer Meldunz des „Wolffshen Télégraÿbhéènbüros“" ein provisorisches Handelsabkommen ¿wischen Jtalien und der theo - slowakischen Republik abgeschlossen worden.

Schweiz. zu M der géstrigen Volks3abstimmung wurde die Vorlage der Bundesversammlung, beireffend die Erhebung des Kriegssteuerbetirages von rund 600 Millionen Francs laut. Meidung des „Wolffschen -Teleg1aphenbürsos“ mit rund 300 009 gegen 163 000 Stimmen angenommen.

Kunft und Wissenschaft.

In der Maisißung der Gesellschaft für Erdkunde be- richtete der Professor Dr. E. Herzfseldt über geographis ce und archäologische Studierw aus Kurdistan, das er auf vier Retfen zwischen 1915 und 1917, kennen gelernt hat. Der Vortragende begann mit dec Schilderung Kurdistans als geschichtlicher Landschaft End hob die Eigentümlichteiten . heraus, die seine geo- raphischen Beditigüngen feiner Gesdbichte auferlegt haben.- Seine Belg „Land. der Kurden" beschränkt es auf die westlichen Mandgeöirge des „trantschen Plateaus vom Van-See bis Schiras.

ix: d&#ben dort urendliche parallele Keiten, ohne Ausbildung von Duertälern im „Ewigen Se (Kuh-i-Kandil). im „40 Quellen- Berg", im "erd der Arche Nooh", im Kuh-i-Ristak, dem Sthe: des Milhra, zu gewaltigen Gipfeln aussteigend; die -höchsle Erhebung stellt der Elburs dar, dié haraberezaiti des Avesta, der Berg, von dem die Tschinvatbrücke, über die alle Seelen ins Paradies gehen müssen, fich über die Hölle spannt. Kurdistan ist-reih an allér Art Ob11bäumen, sein Klima bringt fehr kalte Winter und eur heiße Sommer, wofür die allgemeine südliche e bei großer Höhénlage, 1000 bis 2000 m über See, den Grund bildet. tr fönnen zwei Schichten der Bevölkerung unterscheiden : das „Heer“, die dipab, d. h, -die-tranishe Dberschicht, und die K6ili, die „Dörfier“,

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reiche wahrnehmea, die

d. h. die ack. rbautreibeude und auêgebceutete Urbevölkerung des Landes. Die Oberschicht ist in Clans mit H2rzêgen an der Spitze organisiert und steht zu unferen deutschen NRaubritiera und Herözen des Wittel- alters in Parallele. Die Kurmantj im tikichen Gebie!e, die Mukri am Urmia - See,“ die Behlee und Diaf um Sulaimanija, die Kalhur um Kirmanshah, die Lur südli davon bis zum Persischen Golf, die Bakhtiyari zwischen Khuzistan am Persischen Golfe bis Föpaban, die Mumaseni und Kuhgelu bis nah S@hiras bilden die Haup!stämme. Darüber hinaus leben Kurden bis nah Afghanistan und Baludchistan hinein. Der Stamm kommt um 400 v. Chr. bei Xenophon in der Form Karduchen, später als Gordyaeer vor, und es ist wahrscheinli, daß die Kurdin usammen mit den übrigen tiranishen Stämmen, wie: Meder, Pe fern K'mmeriern Skythen, um 9090 v. Chr. in Fran Ma vánbeis nd. Sie haben keine eigene historische Ueberlieferung und überhaupt teine Literatur in eigener Spracte, es existiert nur eine „Geschichte der Kurden“ in persischer Sprache aus dem 16. Jahrhundert. Cpen und Lieder ags mündlich überliefert. Die heutigen Dichter unter dea Kurden dichten n persisher Sprache. Die Leaende der jüdishen Abstammung und die Aunahme mancher englischen und amerikanischen Gelehrten, als habe man in den Kurden die verlorenen zehn Stämme Israels8 wiedergefunden, sind ein gelehrter Jrrtum, ebenso wie die Annzhme threr Ubstainmung von der elamitisdben Urbevölkerung. Es existtert Feine Abgeschlofsenheit der kurdisheèn Frauen, vielmehr gelten Frauen selbst als Stammeshäuptlinge. Straßen sind in Kurdistan eigentlich nirgends vorhanden. Es gibt wohl Berbindung8pfade zwischen einzelnen Dörfern, die - gelegentlich ¿zu größecen Wegen zusammen- wachsen; nur eine Naturstraße durchquert das Land Bagdad—Has- madan, in alter Zeit Bäabylon—Egbatana, das große Tor der Festung Jran und die Pforte Asiens, aus der ns alle Völker- wanderungen von den uralten Ka)siten bis zu den Mongolen und den Tatáren über die babylonishe Ebene ergossen haben. Außer- dem haben wir im Norden - die Straße von Mosul zum Urmia - See und im Süden noch zwei unentwickelte Straßen: vom PersisGen Golf nah Hamadan bis nah Sckfras oder Isfahan. Man kaun nun drei Epoden der Weltgeschichte des Orients unterscheiden: die Urzeit, die bis etwa 1200 vor Ghristus 1eiht und gekennzeihnet ist als Schöpfung und Ausbau der ersten Zivilisation durch vornehmlih semitische Völker, sodann - die Zeit von 1200 vor Christus bis etwa 600 nach Christus, in der toir ein+ Niederlassung von Völkern indogermanisher Sprache, elne Er- weiterung des Horizonts und das Entstehen universaler Welt- als medisches, persishes, hellenifüisches Reich einander folgen; fodann folgt der Dualismus von Jom (Byzanz), - endlih Iran. In der dritten Periode, die etwa um 600 nach Ghristus beginnt, sehen wir die Neaktion dcs alten semitishen Orients im Jslam gegen die indogermanishe Kultur, wodurch die Trennurg von Orient und Okzident sich festsetzt. Kurdisian selbst hat in all diesen Zeiten keine eigene Kuitur geschaffen, ‘es. war stets in Abhängigkeit von der Kultur feiner Nachbarländer. Ja der eisten iat D fehen wir den Kamvf aller Umwohner um das allein kultivierte #Fruchtland und um 1700 v. Chr. eiwa ist die Herrschaft der Kassiten aus Kurdistan in Babylonien fesizustellen Aus allen diesen Perioden gibt cs Denkmäler: Bis ins Jahr 5000 v. Chr. reichen die Fe!éreliefs des Anudvanini und. die Ruinenstätten von Hulvan zurück. An den Straßen, die von Babylonien herlommen, liegen Denkmäler der ¿weiten geschihtlidWen Periode, da Kurdislan ein Durchgangsländ zwichen Jran und Vabylonien darstellte. Dahin gehören fünf Gräber medisher Häuptlinge aus dem 9. bis 7. Jahrhundert v. Chr, an den großen" Heer- und Handelsstraßen gelegen, in denen zwei Richtungen der Zivilijation, die eine von Nin'ive, die zweite von VBaktylon auszehend, sh fkennzeichnen. Während der Dauer der medishen und versischen Weltreiche behieiten Kurdistans Stämine ihre unzivilisierte Freiheit. Aus dieser Zeit ist nur das Denkmal des Darius von Bistuh vorhanden. Alexanders Groberung bildet keinen tieferen Einschnitt in das Leben des Orieuts, aber denno deutet“ ein iontschèr“Teinpel in seinen Resten, die bei Khurhe liegen, auf eine mehr eindringende Kultivierung des Gebiets. Nach dem Fall des bellenistishen Reiches kommt das Reich der arsakidischen Parther empor; es trennt das griechisc)-baktrishe Reid, von dem die Hellenisierung Indiens und Zentralafiens weiterhin ausgirg, von den westliden Reichen, besonders von den Seleukiden- in Syrien. A1u8 dieser Periode stammen die stets an der großen Straße gelegenen Deukmäler, wie das Stegesrelief des Gorayes in Bistuh (aus der Zeit Ne1083), ferner die Tempelrcsie der Anahit von Kangawar, sodann die Ayraman-Dokuniente, - 1913 von. einem Arzte aus Persien mit- gebracht, bestehend aus einer Steinkassette, die drei Dokumente enthielt, und zwar zwei in griebischer Schrift und Sprache, eins. in armenischer Schrift und in mittelpersischer Sprache, dem lgnaunEn ältestcn Peblevi, aus dem 2. bis 1. Jahrhundert v. Chr. Der Vor- tragende hat 1917 das bisher völlig unbekannte Avraman-Gebiet, aus dem diese Handschriften stammten, durchforscht. Aus der leßten Zeit der ¿zweiten Weltepoche, der Zeit des Sassavidenreiches, das ein Gegner der Byzantiner war, haben wir Ruinen der Winterresidenzen bei | Baghdad (Ktesiphon) sowie der Sommerresidenzen und Jagd- \{köfser ‘in Kurdistan. Aus den Trürnmern eines Denkmalsturmes bei Paikali kornte der Vortragende etne große historishe Inschrift aufnehmen, die von der Gründung- des sassanidisben Reiches hantelt ; ferner zeigte er cin Hauptweik | der bildenden Kunst aus der Um- gebüng von Kirmanéhahan, dem Jagdaufenthalte Khosros I1. um 600 nach Christus. Reste von Bauten aus dieser Zeit zeigen mit modernen kurdischen Bauten einen PRaGeN an g. Die gleiche Hausform, die ichon die medischen Königsgräber von 700 vor Chr. zeigen, hielt sich durch alle Zeiten bis bcute und mit ihm das charakteristishe Moment der iranislen Baukunst, der Holzsäulenbau. Im ewig unver- änderten Drient steht Kutdistan heute wie vor 3000 Jahren. Die Franzosen hegen den Plan der Schaffung eines Kurdenstaates auf türtishem Boden, jedenfalls erscheinen die Kurden als cin Volk, das noch zu einer Rolle im Orient berufen ersheint. Der Vortragente {loß mit dem hoffnungsvollen Worte eines kurdishen Dichters : „Ich liebe die ganze Welt; denn die ganze Welt ist von Gott. Jch freue mih an der Erde; denn die Freude an dér Erde ist von Gott."

Manuigfaltiges.

Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter -dem 3. Mai folgende Bekanntmachun g erlassen:

Auf Grund des § 3 der Bekanntmachung über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maßnahmen vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßblait S. 327) in Verbindung mit den Bekanntmachungen des Neichsfanzlers vom 21. Juli 1917 und 3. Oktober 1917 (Reichs- Gefeßblatt S. 543 und 879) sowie der Bekanntmachung des Reichs- fohlentommissars vom_18. Oktober 1917, veröffentliht im Reichs- anzeiger 2955 voin 26. Oktober 1917, wird für das Gebiet des Kohlen- verbands Groß Berlin beslimmt :

§ 1. Ziffer 3 der Allgemeinen Anordnungen des Kohblenverbandes Groß Berlin üherSammelheizungs-und Warmwass"er- versorgungsanlagen in Mieträumen vom 24. April 1918 wird aufgehoben. Der Betrieb von Sammelheizungen ist bis auf weiteres forizuseßen.

2. Die Koblenstelle Groß Berlin wird ermächtigt, Ende und Wiederbeginn des Betriebs der Sammelheizungen anzuordnen.

Î 3. Zuwiderhandlungen gegen. die Bestimmungen dieser Be- kanntmachung und Anordnungen,“ welche die Kohlerstelle Groß Berlin auf Grund dieser Bekanntmachung erläßt, werben mit Gefängnis bis zu’ einem Jahr und: mit Geldstrafe bis zu 10 000 46 oder mit einer dieser Strafen Sai

§ 4. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage il)rer Veröffent- lichung im Reichsanzeiger in Kraft.

Das Reihspostmuseum wird, wie „W, T. B.“ mitteilt, am 6. Mai mit einer Ausstellun g der preisgekrönten und vicler anderer Cn{würfe-zu den Erinnerungsmarken fürdie

arl Holy.

Nationalversammlung wieder geöffnet, Besucbszeit täglig außer Mittwohs und Sonnabends von 10 bis 3 Uhr.

Ueber Ausschreitungen, die vom 23. bis 24. April iy Warschau gegen die Juden stattgefunden haben, find, wie „W. T. B.“ meldet, nähere Nachrichten vorhanden. Aus den Berichten der Warschauer Zeitungen geht bervor, daß in diesen Tagen tleinere und größere Gruppen bewaffneter Soldaten aus Posen in ba, Gassen des Judenviertels berumgezogen, sind und unter dem Vzt, wande, nach Waffen zu suchen, Wohnungen geplündert und gegen die Bewohner Erpressungen verübt haben. In den Straßen selbs hielten sie die Vorübergehenden an, mißhandelten sie und plünderten sie aus. Da die Milizpatrouillen den Plünderern gegenüber mat. los waren, wurden auf Veranlassung des Magistrats auf Antrag dex P Abgeordneten größere Abteilungen gegen die „Posener“ ge. andt, die \chlicßlich ihcer Herr wurden. Der Kommandant der

Posener Mititärabteilung, Leutnant Kabza, wurde verhaftet.

Ueber die Wasserstands- und Eisverhältnisse der norddeutschen Ströme im Monat März 1919 be, richtet die Landesarstalt füx Gewässerkunde im preußischen Ministe, rium der öffentlichen Arbeiten: Die Wasserstände der Weichsel, Oder und Elbe haben fih in mäßiger Höhe über dem Mittelwasser aus 1896/1915 bewegt, währ-nd an der Weser und am Nhein in der zweiten Monatshälfte aud) "etw18 nichrigere Wasserstände vor, gekommen sind. Am Memelstronr. trat in der ersten Moñatshälfte ein mäßiges Hochwasser ein, das mit dem Abgang des Eises per: bunden war, das in den preußischen Stromstre@en gestanden hatte, Das nachfolgende russische is seste sich jedoch von Schanzenkrug im Nußstrom bis oberbalbh Tilsits fest, wobei es den Strom bej Tilsit zeitweise auf Mitielhocwasser stauie. Neue Eisbildungen ver« längerten diesen Gisftand zeitweise bis zur Landesgrenze. Gegen Monatsende verkürzte er a wieder ; der Strom blich aber noch

etperrt. Im Mündungsgebiei waren {on seit längerer Zeit Eig. Prebbctnpfr erfolgreih tätig, oie auch gegen die Stopfung von Schanzentrug aufwärts erfolgreiG porgingen. Die Weichsel war seit dem 8., die Nogat seit dem 19. März für die Schiffahrt offen; die Oder und die westlichßen Ströme waren es bereits sett Februar. *

Strom Memel Weichsel Oder Clbe Weser Rhein

Pegel... Tilsit Thore Steinau Barby Minden Cöln

Mittelwasser In Zentimeter :

März 1919 . 462 2837 216 249 266 8323

Unterschied gegen

Mittelwasser

März 1896/1915 + 73 17 +43

Hamburg, 4. Mai. (W. T. B.) Der englishea Damfer „Greenbatt" i heute mit 2500 Tonnen Lebensmitteln von London kommend, im Hamburger Hafen eingetroffen. Der Dampfer ist der erste englishe Dampfer, der nah Kriegs8ausbruch nach Hamburg gekommen ist. Fünfzehn« hundert türkisheStaatsangehörige, die dur Ver- mittlung der türtishea Botschatt aus allen Teilen Deutschlands zusammengezogen worden sind, find heute in zwei Extrazügen, von Berlin kommend hier eingetroffen. Sie haben Nachmittags mit dem türkishen Dampfer „Ak Deniz“ tie Reise nah Konstan« tinopel angetreten. /

AP ref burg, 4. Mai. (W. T. B.) Laut Meldung des „T\{echo- Sloroakischen Uf ist heute mittag ein G uge, mit dem der t\checho - slowakishe Kriegsminister Ste- fanik in Begleitung zweier italienischer Offiziere hier eintreffen sollte, bei Wajnor aus einer Höhe von 400 m abge« stürzt. SämtlihßeInsassen des Flugzeugs wurdén getötet.

London, 4. Mai. (W. T. B.) Nach einer Reutermeldung ausVokohama zerstörte eine Feuersbrunst 3500Ges bäude. Der Stadten beläuft fih auf eine Millicn Pfund Sterling, Hundert Personen wurden verleßt, seWhzehn werden vermißt, :

(Forisezung des Nichtamtlichea in der Zweiten Beilage.)

17 49 87

Theater.

Opernhaus. (Unter dea Linden.) Dienstag: 112. Dauet- bezugsvoristellung. Dienst- und Freiplätze sind aufgehoben. Martha, Romantisch-komische Oper in vier Aften von Friedrih von Flotow, Text (teilweise nah dem Plane des Saint Georges) von Wilhelm G Musikalishe Leitung: Dr. Karl Besl. Spiellettung: Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (AmGendarnienmarkt.) Dienstag: 125.Dauer

bezug8vorstellung. Dienst- und Freipläte find aufgehoben. -Corialan. Historises Drama in fünf Aufzügen (14 era nt von Williom Shakespcare. Spielleitung: Dr. Neinhard. Bru Anfang 7 Uhr.

Mittwoh: Opernhaus. 113. Vorstellung im Dauerbezuge, 107. Vorstellung für Kaufplagßinhaber. Dienst- und Freipläße o aufgehoben. Die MONerliages von Nüruberg. Oper in rei Akten von Richard Wagner. Anfang 6 Uhr.

Schauspielhaus. 126. Vorstellun im Dauerbezugê, 120. Vorstellung für Kaufplagzinhaber. GDienst- und Freipläge find aufgehoben: Wilhelm Tell. Sauspiel in fünf Aufzügen von FriedriÞh S@iller, Spielleitung: Albert Patiy Anfang 7 Uhr.

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Familiennachrichtien.

Verlobt: Frl. Nuth von Nodbertus wit Hrn. Major Eri Woelkt (Potédam-—Noastenbuca, Ofipr.). Frl. Gertrud Anderson nit Hrn Pastor Karl Hüttig (Görliß Karoschke). Frl. Ingeborg L mit Hrn. Negierungsosse}or Hermann Teichgracber

irshberg). Un

Verehelicht: Hr. Kurt von Oêwald mit Frl. Elisabeth Frei von Schörlemer Mieser, Mosel ). Stet,

Gestorben: Hr. Gymnasialdirektor, Professor Dr. Carl Bruch

mann (Lauban). Hr. Kammerherr, Major a. D. Felix von

Arnim (Gerswalde). Frau Margarete Freifrau von det

Gols, geb. von Blumentkbal (Charlottenburg). Frau verw

Oberstleutnant Angelika Krüger, geb. Gräfin Schweiniß (Schloß

Sulau). (

Verantwortliher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburd;

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstellä

NRechnungsrai Mengering in Berlin. E Verlag der Geschäftsstelle (Me n aer i na) in Berlin,

Drudck der Norddeutschen Buchdru@erei und Verlagsanstalt,“ a Berlin, Wilbelmstraße 32. In E

Sieben Beilagen “S feinschliehlid Börsenbeilage)

4 und Erste, Zweite, Dritte und Vierte v L! __ Hentral-Pandelsregister-Beilage, , “e

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zim Deutschen Neich8anzeiger und Preußischen Staat8auzeiger.

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E i er E FZKIE - Amifsißes. - Deutfches; Reich, „Bekanntmachung, Les

“betreffend Beschlagnahme, Behandlung, |:« t von! rohen}

Perwendung und Meldepfli | Großvtehhäuten und Roßhäuten.

“Vom 1. Mai 1919. ' wi Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die

wirtschaftlihe Démobilmachung vom 7. “November 1918

(Reichs-Geseßbl. S. 1292) und des Erlasses, betr. Auflösung des Reich8ministeriums - für Mie Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesetb .) S. 428) in Verbindung mit der Die x du Über Auskunsftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 604) und 11. April 1918 (Reichs- Gesehbl. S. 187) wird folgendes angeordnet:!)

8 1, Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände:

a. alle Großvtehhäute jeder Herkunft und “jeden Gewichts von Kindern, Kühen, Ochsen und Bullen sowie von F essern und Kälbern wit Kopf von 10 kg, i Kopf von 9 kg Grüngewicht an aufwärts,

b, alle Noßhäute, Ponyhäute, Fohlenfelle, Esel-, Müultier- und Mauleselhäute zeder Größe und Herkunft. ;

Auch Häute ünd Felle, die von gefallenen Tieren stammen, sind eon der Bekanntmachung betroffen.

Be Beschlagnahme des inländishen Gefälles. Mlle im § 1. Bejeidneten Häute und Felle aus dem Inlande rwoerden biermit beschlagnahmt.

§ 3, __ Wirkung der Beschlagnahme. :

Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an ten von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rehtsges{äftliche Verfügungen übsr diese nihtig sind, soweit sie nit au Grund der folgenden Anordnungen oder eiwa weiter ergehenden Anordnungen. erlaubt werden. Den rechtsgeshäftlicen Verfügungen stehen * e iauieen gleich, die im Wege der Zwangs- vollstreckung “oder Arrestvollziehung erfolgen.

d. Beträußerungserlaubnis,

Troß ‘ter Beschlaünahme ift die Veräußerung und Lieferung in- ländischen Gefälles in folgenden Fällen erlaubt (unter Jnnebaltung der nachstehenden Bestimmungen zu. A bis D): L

a, von einem Släcbtéêr?) an eine Häuteverwertungsvereinigung ober an einen Händler (Sammler) oder an einen vom Reichswirt- shaftsministerium zugelassenen Großhändler ?); y n b, von einem Händler (Sammler) an einen vom Reichswirt- s{aftsministerium zugelassenen Großhändler’ oder, falls seine An- fammlung nur unmittelbar von einem Slächter gekauftes Gefälle enthält, an einen anderen Händler (Sammler); ;

c. von einer Häuteverwertungsvereinigung an einen vom Reichs-

' wirlscaftsministetium zugelässenen Verband von Häuteverwertungs-

bereinigunacn eder an einen vom Reichswirtschaflsministerium zu- gelassenen Großhändler; G E

d, ‘won’ einem vom Reichswirtshaftsministerum »xugelassenen Großhändler oder on einem vom Reichswirtschaftsmninisterium. gu- rialien R D von Häuteverwertungsvereinigungen an die Sammelstelle ; | :

e, E der Sammelstelle an die Verteilungsstelle (S 5);

f. von der Verteilungéstelle an die Gerberei.

Diese Vexräußerungen und Lieferungen find jedo ch Lier er, wenn die folgenden Bestim- mungen zu A bis D innegehalten werden:

x _A. Buchführung.

Mlle Personen, welche die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gerte "mebérähia veräußern oder liefern, haben Bücher zu führen, aus denen Jéderzeit ersihtlich sein mu ee Häute und Felle sie es Laden O e oder Gewah:\sam haben. Ferner aus den Bücbern. zu erj&hem fein: i

N Berufe tern und. Abdeckereien: Tag der Shlachtung, ‘des Fallens oder ch8 Abhäutens, Empfänger der Ware, Tag der. Tieferung, Anzahl, “Art und Müäncel, ferner bei Großviehhäuten Gattung und Nummer der e P bei gesalzenen Großvieh- häuten außerdem die Nummer 6e), das durch Wiegen ermittelte «Gewicht der Haut oder des Felles, das geschäßte Gewicht eiwa an- haftenden Dunges, das Reingewicht (Grüngewicht) und die Schlacht art, sofe:n sle von der im § 6b angegebenen abweicht, endli bei Roßhäuten usw. (& 1b) die Nummer 6e) und die Länge;

9 bei Händlern (Sammlern), Häuteverwertungsvereinigungen, Verbänden von Häuteverwertungsvereinigunaen bei Großhändlern: Liefere- und Embfänger der Ware, Tag der Einlieferung und Weiter- Tieferung, Anzahl, Art und Mängel, ferner bei Großbiehhäuten Gattung und Nummer der Preisklasse®), bei gesalzenen Großpieh- ‘häuten außerdem die Nummer bc), das durch Wiegen ermittelte Gewicht der Haut oder des [Felles, das _geschäßte Gewicht eiwa a haftenden Dunges, das S (Grüngewiht) und die Sas, art, sofern sie von der im § 6b angegebenen abweicht, endlich bei Moß;häuten usw. (S 1b) die Nummer 6 c) und die Länge. «Die Bücher find aufzubewahren.

N B. Erlaubte N A

Die tatsächlihe Anlieferung der Ware darf nur ersolgen, wenn

bei ihr die N Ai anders als zwischen folgenden Ste en örtlih bervogt wird: Siidigii

von ei bter: S8

n T “8 tine nit mehr als 50 km in der Luftlinie gemessen

A vom |Sthlachtort entfernt gelegene Annahmestelle einer

L Mule Svereinigung oder an einen nicht mehr als

50 km in Ver Luftlinie gemessen vom .Scblachtort

2 entfernt ansässigen Händler (Sammler);

1) Jtewiderhandlungen aegen diese Bekanntmachuna werden nach Maße gabe E des Bittideärats über die wirtschaftliche Demobil- machung vom 7. November 1918 (Reichs-Geschbl. S. 1292) und der Br fann‘madung über Ausfunftêvfliht vom 12. Juli 1917 (Reich s-Gesehbl. S. 604) und 11. April 1918 (Reichs-Geschbl. S. 187) bestraft, sofern nicht na den allaomeinen Strafgesehen bôhere Strafen verwirk! find.

2) Schlächter im Sinne dicier Bckanntinacung is d-rienige, in dessen

(Eigentnm die Hzut durch die Schlachtung oder das Fallen verbleibt oder.

Äber eht. ‘e pf R x Odi 41 ù p Ee A is E) of / ie Liste dér zugelüssenén Großhändler und der ihnen augenteenen

Seri nb eri wis Tie yon der Sammelstelle mit Zustimmung@er Dr teilutnasstelle zu Verlädevlähen bestimmten Lager wcrdcn von der Abb Felle (8 5) von Zeit zn Zeit in der Fachpresse bckannt gemacht. rude sind bei der Samntelstelle erhäl!lich.

9 Verol. § 4 der Bekanntmachung, GB:°oßvichhäu!en und Noßhäutcu,

betref; d Höcstpreife von rohen

‘betreibende Häuteverwertunggvereiniqung hat die Listen und

Erste Beilage

Be

b, ven einem |Schlächier: i 0 an ein von r aingellelle zum Verladeplap bestimnites _“_ Nager eines zugelassenen Großhandlers, sofern sth ein solches

an dem Ort (eiischließlid Vororte) befindet, inne:halb dessen die Sahl. stattgefunden hat, ‘oder sofern die Schlahtung. und die 2 1 ( h miunalbeïbandes ‘oder’ eiñer Melttärstlachtitelle- erfolgt; C. von einem Händler (Sammle): f ck / * an das Lage» eines“ Händlers (Sàammlers) oder : an : ein von der Sammelstelle_ zum Verladéplaßy * bestimmtes Lager ‘eines zugelassenen Größhändlers; ; d. von der Annahmestelle eimer Häuteverwertungsvereinigung nach dem für diese hom Reichäwirtsachftsministerium vor- Adi und von der“ Sammelstelle bekanntgegebenen erlaèungéplaB; e. bon den Verladepläßen nah den Gerbereien auf Anweisung _der Verteilungsstelle.

Bei ver tatsähliten Anlieferung gemäß a bis d darf die üben den Handel geleitete. Wäre den Sammelbezirk des zugelassenen Groß- händlers, ‘die über die Häuteverwertungsvereinigungen geleitete Ware den von der ape ene für den betreffenden zugelassenen Häute- verwertungsverband bestimmten Bezirk nicht verlassen.

._ Bei:det Eo der Ware zu a kann einer Annahmestelle oder einem Händler (Sammler) auf Ant:ag von der Reichslederstelle ge- stattet werden, Ware nah einem Bezirk in einen anderen zu führen, sofern. die Ware dabei nit mehr als 50 km vom Slachtort ent-

fernt wird. C. Fristen.

Die zu B bezeicmelen Bewegungen der Ware müssen innerhalb folgender Fristen vorgenommen werten: i j

a. bei Sèndungen vom Schlächter: | unmittelbar nah dem Abgiehen oder, falls die Haut bei ihm gesalzen oder geirocknet*) wird, spätestens am 15. eines jeden Monats; :

b, bei Sendungen vom Händler (Sammler): spätestens am dritten Tage des Monats für das innerhalb des vorangegangenen !Kalendermenats gesammelte Gefälle;

c. ‘bei Sendungen bon Annahmestellen der Häuteverwertungs- iereimgungen :

wie unter b;

d. bei Sendungen von den Verladepläßen der Häuteverwertungs- vereinigungen und der zugelassenen Großhändler: eine Woche nah Eingang. der Versandanweisungen der Ver-

teilungasîtelle.

D. Lauf der Listen und Rechnungen,

8. Jede Hüäukeverwertungévereinigung, die einem zugelassenen Verbande von Häuteverwertungsvereinigungen angehört und die ihren Verladoplaß nit’ selbst betreibt, hat spätestens am dritten Tage eines jeden Monats über das im ‘vorangegangenen Kalendermonate von ihr gesammelte {Befälle Listen, welche die "Anzahl, Arten, Beschaffenheit und“ Gewicht der angesammelt Häute enthalten, derjenigen Häute- verwertungévereinigung zu übersenden, welche den für ihre Annahme- stelle vorgeschriebenen Verladeplaß betreibt; jede einen Vérlad P nungen über tas bis zum seten Tage dés Monats: ihr gemeldete oder ven ihr selber im vorangégangenen Kälendermonat ge\ammelte Gefälle bis zum dreizehnten Tage desselben Monats" ihrem Verbande zu über- senden. Cine Häuteverwertungévereinigung, die keinem zugelassenen Verbande angehört, hat die Rechnungen und Listen über das im vor- angegangenen Kalentermonat von ihr gesammelte Gefälle spätestens bis zum dreizehnten Tage - desselben Monats an einen für den be- treffenden /Sammelbezirk zugelassenen (Großhändler abzusenden.

b. Die Jugelassenen Verbände von Häuteverwertungsvereini- gungen und die zugelassenen Großhändler haben die Rechnungen und Listen über das bis zum sechzehnten Tage des Monats ihnen gemeldete oder von- ibnen qgêsammelte Gefälle spätestens bis zum dreiund- zwanzigsten Tage desselben Monats an die Sammelsttelle in der von dieser vorgesdiriebenen Form abzusenden ®. i i

c. Die Sammélstelle hat die Rechnungen und Listen über das bis zum seckchSundzwanzigsten Tage des Monats ihr gemeldete Gefälle spätestens bis zum \echstén Tage des folgenden Monats an die Ver- teilungsstelle abzusenden. 0 A h i

d. Die Verteiluna#stelle hat die Versandanweisunaen für das bis zum siebenten Tage jeden Monats ihr aemeldete Gefälle möglichst bis zum fünfundzwanzigsten Tage des\elben Monats, spätestens aber unver- züalih na Eingang des Nechnungsbetrages von der betreffenden Gerberei, abzusenden. / : j :

e. Bei allenvorstehend unter D a bis d nicht aufgeführten Liefe- rungen, auêgenommen die Ueferungen des Schlächters, sind die Re- nungen und Listen spätestens gleidgeitig mit der Ware zu übersenden.

II,

Jede - andere Art der Veräußerung oder Liefrung von beschlag- nahmin Häuten cder Fellen ist verboten, insbesondere der Ankauf zur Eingerbung durh die Gerbereien von einer anderen Stelle als der Verteilungéstelle.

Anmerkung: Gerbereien, die am 1. Juli 1917 aud Sammler |.

waren, können von der Verteilungsstelle auf. Antrag einen von dieser zu bestimmenden Teil ihrer ‘Sammlung ugeteilt arhalten, um ihn \o- fort zu den von der Reichslederstelle vorgeschriebenen Lederarten in Arbeit nehmen zu können. Die Anträge sind von der Verteilungsstelle in der von ihr vorgeschriebenen Fom so rechtzeitig einzusenden, daß sie am Monatsersten bei ihr vorliegen. Der nicht zugeteilte Teil der Sammlung ist unverzüglid an das nächste zum Verladeplab bestimmte Lager eines zugelassenen Großhändlers abzusenden.

TTI,

Diejentgen Gerbereien, welche bis zum 19. Oktober 1918 dem Verteilungsplan der Kriegs-Leder-Aktiengesellshaft a Pay waren, aber. keine Zuteilung erhielten, sondern lediglich die - rehtigung hatten, von Landwirten monatlih insgesamt 8 aus deren eigenen Haus- oder Notschlachtungen stammende Häute unmittelbar anzunehmen und für sie im Lohn zu gerben, erhalten eine vom Reichswirtshaftsministerium festzu ete monatliche Zuteilung an

äuten und Fellen. Sofern dieje Gerbereien sih als Sammler für äute „und Felle betätigen, dürfen Ge Uer Teil ihrer eigenen nsammlung, welcher hnen auf Grund elepten Zuteilung monatlih zur Einarbeitung zusteht, ohne weiteres etinarbeiten; für den überschießenden - Teil gelten die geseblihen Beschlagnahme- bestimmungen. Das von solhen Gerbereien fertiggestellte Leder i}t

„auf besonderen Vordrucken der Reichslederstele zu melden. Vor-

drucke können bei der Reichslederstelle Berlin angefordert werden.

s) Es wird darauf. bingewltsen, daß für getrocknetes Gefälle ein niedrigen Preis als für gesalzene zu erwarten is (Bekanntmachuna, be- tressend Ds stpreise“von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, § 3. An- meiktung T

9) Um der Samwmelstelle die notwendige aecnaue Prüfung und die reh!zeitige Weiterlci‘una der- Listen zu ermöp7lichen, ist es dcinaend er- wünscht, daß die zugelassenen Verbände und die zugelassencn Großhäntler die Ueb 'rsct reibunz n und Gawichtelisten an Teilsendungen jeweils fogleicß

n1ck For'iaft-lling absenden, alîo niht mit dec Ueberser dung warten, bis | : _äintliche Alfstillanze Löctteate 2 l

blieserung: für Nechnung eines Koms- .|, B

1949.

A i A „. „Sammelstelle und Verteilungsstelle. E Sammelstelle für sämtliche beshlagnahmten Häute und Felle if die Deutsche Rohhbaut-Aktiengesellshaft in Berlin. A Deutsche Ledér-Aktiengesellshaft in

« Vetteilungsstelle ist die elin. - O R : « 4 ia Ä F : Os & 6, / / 5 7 2 Behandlung der Häute.und. Felle bis zur Ablieferungan den Gerber. j

a. Beim S&lahten und Abziehen der Tiere sollen die Häute und Felle sorgfältig behandelt, inébesondere sollen die Seitenteile dev Keulen und der Bauchteile nur mit Hammer und Zange (nicht mit dem ee abgezogew werden.

b, Gro viebbäute sollen fleishfrei, ohne Horn, ohne Kno ohne Maul, ohne Schweifbein jedoch mit Schweifhaut, ohne Schweifhaare eócgen und oberhalb der Hornschuhe abgeschnitten werden, hornige Bestandteile (Kieteù, pee sind zu entfernen.

_ Roßhäute usw. 1b) sollen ee s kno Ire möglichst fleisfrei, langfüßig (die Füße im Gese gelenkt abges{nitten), ohne Schweifhaare und ‘Mähne Q GUS et werden, jedoch ist ihnen der größtmö. E S bicpaal u be e nf ;

c, Die Großviehhäute sollen nad ernung etwa noch an- heftender Fleischteile und s dem Erfkalten R dem erle gewogen werden, und zwar möglichst durch einen vereidi ege» meister, Das durch Wiegen ermittelte Gewicht, bei Roßhäuten usw. das Maß, sowie die Preisklasse e in unverlö\s{licher rift (durch Stempeldruck oder geeigneten Tintenstift) auf der Flei beite der Haut vermerkt werden. Die Haut ist mit einer Nummer zu versehen.

__d. Die Häute und Felle sollen - sogleih nach dem Wiegen, spätestens aber innerhalb 24 Stunden nah dem Fallen, \orgfä tig gesalzen und dann mebrere Tage so gelagert werden, daß das Wasser L: ia

e. Bei Rpßbäuten usw. foll die Länge in Centimeter der gut aus . een aber e Ern ‘Haut, gemessen vom Shrlod bis zur

ie, nach Ablauf des ahten Tages nah der Salzung, und zwar mögli festgestellt Me ed soll die Häute und Felle pfl «Jeder joll die Haute und Felle pfleglih behandeln und die von E e e vorgeschriebenen Lose ?) in seinem. Lager getrennt

T Bren

8 7. i Meldepflic{t.

Wer das Gefälle niht gemäß § 4 weiterveräußert und fristgeret geliefert hat, muß die in seinem Besiß befindlichen Häute und Felle der Reichslederstelle melden. Die Meldungen haben auf den vor- eschriebenen Vordrucken zu erfolgen, welde ordnungsgemäß auszu- füllen sind. Die. Vordrucke find bei der Reicbslederstelle in Berlin anzufordern. Die Meldungen sind für das meldepflihtig gewordene Gefälle innerhalb zehn ‘Tagen nad Eintritt der Meldepiliht zu er- statten. 88

Behandlung der Häute und Felle nah Ablieferung ia / an den Gerber.

Troß der Bescklaanahme bleibt die Verarbeitung der von dieser Bekanntmacbung betroffenen Häute und Felle- zu Leder scwie die Verfügung über die hergestellten Erzeugnisse *) gestattet, sofern die fol- genden Vorschriften: beobachtet werden oder worden sind: z

a. die Vérarbeitung und: Zuricktung ®) bis zum gebraucsfertigen Leder muß in eigenem. Bétriebe erfolgen. (e

b. die Verarbeitung und Zuricbtung- hat zu den von der Reichs» lederstelle jeweils vorgeschriebenen Lederarten zu erfolgen.

c. Spalté müssen, scweit sie nit unverzüglib als Leimléder Verwertung finden, binnen Monatsfrist im eigenen Betriebe eingegerbt werden; die Veräußerung von Kalkspalten oder lohgaren Spalten an

1

st durh einen vereidigten Wiegemeister,

andere Gerbereien oder an Buricktereien ist nur mit Genebmigung der

Reicbslederstelle aeftattet. i i

d, Bei der Veräußerung sowie bei der Anmeldung zur Freéiaabe dürfen andere als die in der Preistafel der Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, angegebenen Benennungen mcht gewählt werden. j

e. Die verárbeitenden Firmen haben alle von der Reichslederstelle

oder auf deren Anweisung von der Deutschen Leder-Aktiengesellsckaft eforderten ‘Angaben unverzüglich zu erstatten, soweit sie mit den er- lassenen Anordnungen zusammenhängen.

S 9, Ausländisches Gefälle. _ Für alle im § 1 bezeichneten Häute und Felle, die aus dem Aus- lánde eingeführt sind, gelten folgende besondere Anordnungen: ' a Beschlagnahme und Meldepflicht. _Eingeführte Häute und Felle sind bei Eingang in das deutsche Reicksgebiet beschlagnahmt und unterliegen der Meldepflicht ‘an dies Ee in-Berlin, von der Vordrucke für die Meldungen an- ¿ufordern sind.

Zur Meidung verpflitet ist der erste Gmpfänger innerhalb fünf Tagen na Eingang der Ware bei ihm oder seinem Lagerhalter.

Antrag auf Freigabe: vergl. § 10.

b, Lagerbuchführung.

Jeder nah a Meldepflichtige hat ein Lagerbub den Meldevor- drucken entspredend zu führen, aus dem jete Aenderung in dem Vorrat ter Ren Häute oder Felle und ihre Verwendung ersichtlich ein muß. : : N c. Behandlung des Gefälles.

Jeder Verwahrer ausländiscken Gefälles hat den Vorrat pfleoli zu behandeln. 'Andernfalls hat er abgesehen von der Strafbarkeit 11) die sofortige Enteignung zu gewärtigen.

8 10. Ausnahmen. Die Reidslederstelle ist berechtigt, Ausnahmen von den Anord- nungen dieser Bekanntmachungen zu aestatten, Anträge. sind an die Reicbslederstelle zu ridten. Die Entscheidung erfolgt s{riftlick.

8 11, Vnkrafttreten. Diese Bekanntmachung: tritt am 1. Mai 1919 in Kraft. Berlin, den 1. Mai 1919. Reichswirtschaftsministeriüm. V.: von Moellendorff.

7) Die Einteilunzen der Lose w-rden von der Sammelstelle. (5 5) von Zeit au Zeit in der Fachpresse bekannt gemacht; Abdrucke : find : bei der ainmelstelle erhältlih. ? 9) Zir beachten sind die besonderen Bestimmungen dex Bekanntknachung, betreffend Höchstyreise und Beschlagnahme von Lede, L 9 Firmen, die nahwcislich außeistande find, das Leder felbst sahzemäß

zuzurichten, können cemäß § 19 cine Aucnahmebewillizunz beantragin.

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