1919 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Sia Hins Zei G E BRE B

mit Gefänanis bis zu_cincm Jahr und mit Geldstrafe bis zu Mk. 15000 oder mit ciner dieser Strafen b straft, wr den voistchenden Bestimmungen dieser BikanntmaGung über die handweiksaiäßige Herstellung von Stoff \{uhen zuwiderhandelit. A Ï

Neben der G ldstrafe kanu auf Einziehung der Gegenstände erkannt Werden, auf _we che sich die stiafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. i

Berlin, den 29. April 1919.

Neichsstelle für Echuhverso-gung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Bekanntmachung,

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhwaren.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Er- rihtung einer Neichsstelle für Schuhversoxgung vom 28. Fee bruar 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 100) wird der §8 1 Ziffer 2 der Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhwaren vom 19. August 1918 (Reichsanzeiger Nr. 199, „Mitteilungen der Reichsstelle füc Schuhbersorgung“ Jahrg. 1 Nr. 6 S. 77) durch folgende Bestimmung ersetzt:

| S 1. i Neues bedarfs\ceinvflihtiges Shuhwerk darf nur feilgehalten, C d oder gegen Entgelt veräußert werden

2) von denjenigen Schuhwarenhändlern (Groß- und Kleinhändlern), die auf Anweisung des Hauptverteilungsaus\chusses des Schuhhandels beliefert werden. j i

Großhändler dürfen bedarfs\cheinpflihtiges Shuhwerk nur an soldje Schuhwaenkleinbändler weiter veräußern, die auf Anweisung des Hauptvertellungöauöjcusses des Schuhhandels beliefert werden.

Berlin, den 29 April 1919. Reichsstelle für Schuhversorgung. r. Gümbel, Thurmann. Strohm.

Belanntmachung

über den Verkehr mit Holzschuhen, die aus einem Stück Holz hergestellt jind (sogenannte Klumpen).

Auf G!und der Bundesratsverorbnung über die Errichtuna einer Reichsstelle {ür Schuhversorgung vom 28. Februar 1919 (Reichs Geseybl. S. 100) wird folgerdes angeorduet:

“Die Bekanytmachuag der Reiche stelle sür Schuhversoraung über den Verkebr mit Holzshuhen, bie aus einem Stü Holz hergestellt sind (soa. Kiumpen), vom 15. Juni 1918 wird mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben.

Berlin, den 7. Mai 1919.

Reichsstelle für Schuhverforgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Bekanntmachung.

Aufgehoben wurden:

1) die auf Gruad der Verordaung über die zwangsweise Ver- waltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) angeordneten Zwangsverwaltungen :

des bet der Firma E. Epstein & (Co. in Leipzig befindlichen

Warenlage!s der Finma B. Gay, Paris, 65 Faubourg Poissonière, : :

des bei der Firma Karl W. Hierscmann in Leipzig, König- straße 29, befindlidien Warenlagers der Firma Ch. Sedl- meyer, Paris, Rue de la Roche Foucezult,

des von Herrn Gustav Günther in Eibenstock i. E. verwahxrten Warenlagers sowie des in Sachsen befindlihen Vermögens der Firma LosSucceoseursdeKiemléóctMarcet in Lyon;

-—__ 2) die äuf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver- waltung britischer Unternehmungen vom 22. Dezember 1914 (NGBl. S. 556) angeordneten Zwangsverwaltungen :

des der ve1storbenen Jane verw. Spottiswoode in Pillniß

b. Dresden gehörigen Grundstücks in Pilloiß, der Firma Martin Lipski jun., Agentur- und Kommissionsgeschäft für Südfrüchte, Gemüse usw. in Dresden, Krenkelstraße 23 11,

des in Sachsen befindlichen Vermögens der Firma Engel & Co.

in London (Vertreter : Paul Sis on in Leipzig-Plagwiß), der Firma Chesnutt, Cooper & Co. in Leipzig, Nitolai- : straße 39/45, i 0A des bei der Speditionsfirma Johann Carl Seebe in Leipzig be- findlichen Warenlagers der Firma Nichard Baker @& Co. in London, /

des bei der Firma Gerhard & Hey in Leipzig vecwahrten Warenlagers dec Firma North & C o. in London,

der bei den Zollniederlauen in Plauen i. V. und Auerbach i. V. befindlic)en Baumwollager der Firmen: P. L. Thaceray & Son Ltd. in Vanchester und J. L. Thackeray & Son in Nottingham, s

der in Sachsen und insbesondere in Plauen t. V. befindlichen Vermögenswerte der Firmen: Simon, May & Co. in Nottingham und Louis Behrens & Sons in Manchester,

des Hausgrundstücks Blatt 35 des Grundbuchs für Herrnhut (Eigentümer: Mi})sionar a. D. Ernst Wilhelm Schaaf in Herrnhut);

3) die auf Grund der Verortnung über zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen vom 4. März 1915 (NGBl. S. 133) angeordneten Zwangsverwaltungen : / E

des bei der Firma L Lif\chtß & Co. in Leipzig verwahrten Warenlagers der Firma K. Matlowski in Wilna,

des bei der Firma Heinrih Hepner in Leipzig verwahrten Warenlagers der Firma F. Merkin in Moskau, :

der Firma Leipziger Nauchwaren-Kommissions- haus in Leipzig, Brühl 71, / /

des bet der Firma Nobert Ehrmann in Leipzig verwahrten Warenlagers der Firma Gebrüde- Steinberg in Riga, y

der Nauchwarenhandlung Shmuel Mandelbroit in Leipzig, Brühl 26 1, 0)

des bei der Fitma Sußmann Cbarafs\ch in Leipzig ver- wahiten Warealagers dec Firma Sch. P. Jawerbaum in Miendzyrzee, / / Le E bei der Firma Gerhard & Hey in Leipzig besindlihen Warenläzer der Firmen S. & J. Adabaschew, Taganrog, und Jakob Braun, Halbstart (Gouv Taurin), bei der Firma J. Konetny in Leipzig, Brühl 44, befind- lien Warenlagers der Firma S. & J. Adabaschew, Tagnanrog, i A Fuma Benno BVorzikowsky in Plauen i. V.,, Burg- straße 38;

4) die auf Grund ter Verordnung über die zwangsweise Ver- waltung rumänischer Unternehmungen vom 28. September 1916 (NRGBIl. S. 1099) angeordnete Zwangsverwaltung: j

der in Sachsen befindlihen Vermögenêwerte des Ingenieurs Avram Cana in Diesden, Glacisstraße 8 IU1I;

5) die“ auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver- waltuna ameriftanischer Unternehmungen vom 13. Dezember

a, ed

er ous dem Nawlasse der in Pau in Frankréich verstorbenen

0 &Fohanra Julia Ma Müller, deren Nichten, 1. der arie Then ese (aen. Grete) vhl. Bayn e (Bayn), geb Müller, in Manchester, North Carolina, und 2. der Sujan vhl.S hort, geb. Müüer, in New York angefallenen Erbteile, :

der VermögerEwerte des Arthur Morton in Leipzig und

des auf den Namen des verstorbenen Amerikaners Korbmachers

Friediih Wilhelm Schmidt eingetragenen, dessen Witwe und Erbin Ida Elisabeth Schmidt gehörigen Grundstückes Blatt 158 des Grundbuchs für Zwenkau, bebaut mit dem Hause Ahnertstr. 12 in Zwenkau.

Ein Wechsel in der Perfon des Zwangsverwalters

trat ein bei der Zwangsverwallung :

1. des bei der Rauchwaren-Zurichterei ‘und -Färberei Wilbelm Jeute in Leipztg-Lindenau, Ungerstraße 44, verwahrten Warens- lagers der Firma Chapal Frèôres & Cie, Montreul \. Bois, T R

: i der Nauchwaren-Zurichterei und -Färberei A.-G. vorm. R Wa 19,4 R in Markranstädt verwahrten Mauchwarenlagers der Firma Gleitsmann & Ning, London E. C, D E

3. der bei der Firma Dr. Friedrich Kôn i g und Marquardt & König in Leipzig-Lindenau, Angerstraße 20/22, verwabrten P S Gleitsmann &Ning,LondonE.C.,

L, Stor ch, Paris E i O

. der bei der Firma F. A. Sieglig & C o. in Leipzig- Lindenau, Angerstraße 30, verwahrten Warenläger der Firmen L. M. Gordon, Paris, J. Chiglione, Marseille, Gebr. Gandebert, Paris, :

. des bei der Firma Carl Gründling, Nauchwaren-Zu- richterei in Schkeudiy bei Leipzig befindlichen Warenlagers der Firma Gleitsmann & Ning, London E. G. N

3. der bei der Firma F. A. Siegliß & Co. in Leipzig- Lindenau, Angerstra ße 30, verwahrten Warenläger der Firmen Geo Smtth & Sons, London, Bevington & Morris, London, N i der bei der Firma Dr. Friedrich König in Leipzig-Lindenau lagerrden 209 Stück zugerichtete Seefüchse im Werte von etwa 6000 „#4, Eigentum der Firma Ruptier & Cie., Lyon, an Stelle des verstorbenen Bücherrevisors Car] Debes in Leipzig-Connewiß, Windscheidstraße 33, der Direktor Wilhelm Kn oche in Leipzig, Neumarkt 31/33.

Dresden, den 8. Mai 1919.

Wür tschaftsministerium. Für den Minister: Dr. Morgenstern.

Die von heute ab zur Nusgabe gelangende Nummer 95 des Neichs8geseßblatts enthält unter y Nr. 6841. eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmunaen zu der Verordnung üver die Bildung einer Preisausgleicstelle für Stikstoffdünger vom 13. März 1919 (Netichsgeseßbl. S. 306), vom 6. Mai 1919. Berlin W.'9, den 9. Mai 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Finanzministerium. '

Dem bisherigen Steuerfekretär Rechnungsrat Daske in Stetiin ist unter Ernenniná zum Steuerrat die planmäßige Stelle eines staátlihen Buchprüfungssachverständigen bei der Direktion für die Verrwoaltung der direkten Steuern in Berlin verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

Der Geheime Negierungsrat und vortragende Rat im Ministerium des Junern Freiherr von Braun ist an Stelle des zum Präsidenten der Regierung in Hildeeheim ernannten Geheimen Regierungsrat13s Dr. Kutscher zum Mitgliede der Prüfungskommission für höhere Verwaliungzbeamte ernannt worden.

Justizministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. Gerhard Schmiß in Mettmann is die nahgesuchte Eatlassung aus dem Amte als Notar mit Ablauf des 30. Juni 1919 erteilt.

Dem Notar, Justizrat Fohames Künstler in Berlin ist vom 1. Juli 1919 ab der Amtssiß in Gummersbach, dem Notar Nudolf Goldmann in Militsch der Amtssiß in Frei- burg i. Schl. angewiesen. j . i

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Juslizräte Karl Kennes und Dr. Louis Pink in Potsdam, Justizrä'e Dr. Otto Stahl und Hermann Wenning in Cassel, Walter Bauermeister in Lübven, Stanislaus von Kobylinsfki in Hindenburg i. O. Schl, Adolf Kaschny uad Gustav Steiner in Ratibor, Arno Klang in Delizsh und Friß Fiedler in Bismark. i L

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöschF die Recbts- anwälte: Justizrat Richter bei dem Landgericht in Cöla, Bruno Kaufmann bei dem Lanbsgeriht T1 in Berlin, Dr. Greiff bei dem Landgericht in Altona, Schwarzwald bei dem Amtsgericht und dem Landaericht in Dortmund, Grofe bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Altona, Fuchs bei dem Umtsgericht in Finsterwalde, Goldmann bei dem Amiksgericht in Mililsh, Tribian bei dem Amtsgericht in Hann. Yiünden und Heine bei dem Amtsgericht in Querfurt.

Der Rechtsanwalt Dr. Fritsch ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht in Nimpisch gelöscht und seine Eintragung in der Liste der Nechlsanwälte bei dem Ae und dem Landgericht in Breslau wieder her-

estellt; gef In die Lisie der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechlsanwälte: Otio Müller vom Landgericht in Frankfurt a. M. bei dem Oberlandes8aericht daselbst, Ludwig Albert aus Meß bei dem Landgericht in Hanau, Dr. Weißmann aus Kattowiß bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl, E:nst Braun aus Düsseldorf bei dem Uratögericht und dem Landgericht in Saurbrücken, Dr. Carle- bac vom Oberlandesgeriht in Frankfurt a. M. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht daselbst, Ewers aus Flens- burg bei dem AÄmi1s8gericht und dem Landgericht in Aitora, Goldmann aus Militsch bei dem Amtsgericht in Freiburg i. Schl, Tribian aus Hann. Münden bei dem Amtsgericht in Jsenhagen mit dem Wohnsiß in Hankensbüttel, Heydrih aus Havelberg bei dem Amtsgericht in Sandau, die früheren Rechtsanwälte: Justizrat Elkus bei dem Amtsgericht in Char- lottenburg mit dem Wohnsiß in Berlin-Wilmersdorf, Willi- baid Niemann bei dem Amisgericht in Königsberg i. N. M.,

1917 (RGVl. S, 1105) angeordneten Zwangsverwaltungen :

I

landesgericht in Breslau, Schilcke bei dem Landgericht [1] in Berlid mit dem Wohnsiß in Charlottenburg, Dr. Georg Ehrlih bei dem Amtsgeriht und dem Landgericht in Beuthen |{ O. Schl, Dr. Bernhard Zeh bei dem Amtsgericht Und dèm Landgericht in Hanau, Su bei dem Amtsgericht und dem Landgericht im Cöln, Jwan Jacobson bei dem Amtsgericht und dem Landagerichi in Altona, Martin Ehrlich bei dem Ämisgericht in Kattowiy, Larish bei dem Amtsgericht in -Oberglogau, Dr.. Kruska bei dem Amtsgericht in Neuhof, Eberhardt bei dem Amts- gericht in Ortelsburg, Traue bei dem Amtsgericht in Klöße, die früheren Gerichtsassessoren: Mazatis bei dem Landgericht in Jasterburg, Dr. Rolef bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Wilhelm von Schrader bei dem Amts- gericht in Bassum und Dr. Wommelsdorff-Friedrichsen bei dem Amtsgericht in Reinfeld.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen undForsten.

DieOberförsterstelleSchleiden im Negierungs- bezirk Aachen ist zum 1. August 1919 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Juni eingehen. i

Die Oberförste: stellen Nem onien (Regierung3bezik Königsberg i. Pr.) und Katlenburg in Lindau a. Harz (Regierungsbezirk Hildesheim) sind zum 1. Auguft 1919 zu besezen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Juni 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die bisherigen außerordenllichen Professoren in der philo- sophishen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Mich und Dr Ehrenberg sind zu ordentlichen Professoren in der-

lben Fakullät, 100 l O bib etge Privatdozent an der Universität in Berlin

Dr. Ernst Levy is zum außerordentlihen Professor in der rehtswissenschaftlichen Fakultät der "Universität in Frankfurt a. M. ecnannt roorden. :

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks bildung sind der Negierungskanzliit Adolf Stein, die Kaynzlisten Hermann Frißfe und Otto Roß, dex Polizeikanzlist Hermann Grunau, der Kanzleidiätar Al xander Schroeder und der Kanzlethilf8arbeiter Felix Heimann zu Geheimen Kanzlei sekreiären ernannt worden.

Bekanntmachung. ; Auf Grund der Bekanntmachung. zur Fernhaltung unzuverlässiger Gafee vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe t dem Kaufmann Julius Lewithal, Berlin, Alte Jakobstraße 172, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 2. Mai 1919. |

Landespolizeiamt beim Staatskommissar sür Volksernährurg. Dr. Pofkrangy.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmacbung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ih dem Schlächtermeister N i hard Herrmann, Berlin, Litauerstraße 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 3. Mai 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. I V Dr. Fall.

B ek a:n-ntmacch ung.

Auf Grund der Bekannimacung zur Fernhalturg unzuverläfsiger Personen vom Handel vom'28. September 1915 (NGBI. S. 603) habe ich dem Kaufmann Hans Loewner in Berlin SW. 61, Barutherstr. 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen de® täglihen Bedarfs, aus; genommen den Flas enhandel, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 5. Mai 1919.

Landeëpolizeiamt beim Staatékommissar für Volksernährung. Dri Po kran. :

Bekanntmachung. A Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläffiget Personen vom Handel vom ‘23: September 1915 (NGBl. S. 603) habe ih der Schankwirtin El\è Domke, geb. Zowcazvynski, Berlin, Dunerstr. 6, durch' Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Unzuverlässigkeit 1 bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 5. Mai 1919. J i: Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Vblksernähbrung. Dr. Pokranst.

Bekanntmachung. Ó Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hantgl vom 28, September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih dem Tapezier und Zwischenhändler Friedrich Seidel in Berlin, Schulstraße Nr. 99, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit “in bezug auf diesen Handelb- betrieb unter)agt. : Berlin, den 6. Mat 1919: ' e Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dt. Pokrang.

tm Mun:

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiget Personen vom Handel voin 28. Septeinber 1915 (RGBI. S. 603) have ih dem Schankwirt Friß Orlamünde und dem Kaufmann Karl Brückner, beide in Berlin, Friedrichstr. 136 (Jnhaber des Weidenhof-Kasinos), durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be! darfs wegen Unzuverlässigkeit in“ bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekannk- „machung zur Einschränkung des Fleish- und Fettyerbrauchs vot 28. Oktober 1915 (NGBl. S. 714) die dinglihe Schließung der Schank- und Speisewirtshaft Weidenhof' Kasino in Bèêrlin, Friedrichstr. 136, angeordnet worden

Berlin, den 7. Mai 1919.

Landeépoltzetamt beim Staaitkommissar für Volksernährung. : Dr. P o kran.

die Gericht8assesoren: Dr. Hans Ja tisch bei dem Ober:

Wi Ror-nntmachung. Aaf Grund bèr Detanntmachung zur Fernhaltuyg unzuver- lässiger Personen vom Handel vom, 23. September 1915 habé ih ten Meßger Christoph Eskuhe in Cassel, Schlachthof- saße 43, den andel mit“ Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, inébesondere mit Fleishch- und Wurft- waren sowie onstigen Nahrungs- und Genuß- mitteln, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Cassel, den 6. Mai 1919.

Der Polizeipräsident. E V.: Haadckck,

R A A

Bekanntmachung. i

Auf Giund der Bundettatéverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuperlässiger Personen vom Handel (RGBI. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 ‘der Ausführung6bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27, Scptember 1915 habe ih dem Fleischermeister Friy Kuretk in Hinden- Eri Zed ute E Enden des täglichen e , Insbefondere m eisch und Fleis chw j

wegen Unzuverläffgkeit unt ersagt. y En

HindenbuürgO.S., den 29. April 1919.

Ü L Der Landrat. Suermondt.

Nichtamfkliches, Deutsches Reih.

Preußen, Berlin, 12. Mai 1919.

Von zuständiger Seite geht dem „Wolffschen Telegrapher:- büro“ bezüglih der Vertretung der kolonialen Fragen auf der Friedensfkonferenz folgende E1klärung zu:

_ In der lebten Zeit ist von verschiedenen Seiten in der Presse die Ansicht geäußert worden,” als ob der Vertretung der folonialen Fragen auf der Friedenskonferenz jeitens des Neichskolontal- ministeriums nicht die Aufmerk\amkeit gewidmet würde, welche die Bedeutung diefer Frage für die Zukunft des deutschen Volkes eigentli beanspruchen könne. Ñtan hat geglaubt, diese mangelnde Vertretung vor allen Dingen darin finden zu follen, daß zurzeit nur ein Be- amter des Reichskolonialministeriuums, nämli der Vortragende Nat im Reichskolonialministerium, Geheme MRegierungsrat Or. Nuppe!k, in Versailles weilt. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daf der Reichskolontalminister, wie der Presse bereits vor einiger Zeit bekannt. gegeben und von ihr au veröffentlicht wurde, im Einvernehmen mit der Reichsregierung si vorbehalten hat, selbst, und zwar unterstüßt von einer entsprechenden Anzahl Beamter und kolonialer Sachverständiger, die folonialen Interessen in Versailles wahrzunehmen. Wie si die Dinge entwickelt haben, hat der Kolonialminister vorläufig von einer Jette noah Versailles Abstand genommen, da das Schwergewicht der ganzen Friedensverhandlungen zurzeit bei dem Kabinett hier in Berlin ruht, und er daher durch seine Anwesenheit bei den Kabinetts- beralungen hier in Berlin glaubt, der kolonialen Sache bessere Dienste leisten zu können, als wenn er sich in- Versailles aufhielte. Geheimrat Ruppel wurde nur deshalb nah Versailles entsandt, um eine möglichst enge Fühlungnahme avch mit der dortigen Dele- gation zu gewährleisten. Das i seine einzige Aufgabe, und niht etwa die, die deutschen kolonialen Forderungen auf der Friedens- konferenz zu vertreten. Sowie die Möglichkeit einer Verhandlung der strittigen Kolonialfragen gegeben fein wird, wird, davon möge das deutsche Volk überzeugt sein, von seiten des Herrn Reichskolonial- ininisters alles geschehen, um die möglichst wirkiame Vertretung der deutschen kolonialen Forderungen als einer deutschen Lebensnotwendig- keit zu gewährleisten, wie das auch innerhalb der Reichsregierung von ihm bereits- bisher dauernd geschehen ist. v)

Wie das obengenannie Büro ferner meldet, haben si auf Anforderung der Friedensdelegation in Versailles der Gouverneur Haber und als folonialer Sachverständiger der Senator Stzÿondes aus Hamburg zur Bearbeitung des in Verigi: es vorliegenden Materials dorthin begeben. Jm Reichs- bolonialministerium ist vorgestern nachmittag ein besonderer Aus\chuß kolonialer Sachverständiger zu einer Be- latung zusammengetreten.

Die Deutsche Waffenstillstandskommission teilt betreffs der Rückkehr der Deut¡chen aus Riga, Neval und Libau mit: |

Nas angen vergeblihen Bitten und wiederbolten Vorstellungen haben die Alliierten nunmehr am 9. Mai die Entsendung des Dampfers „Ostsee" nah Riga genehmigt, der die dort in verzweifelter age befindlichen Deutschen zurückführen soll. Ferner haben die Ver- bündeten dem deutschen Ersuchen zugestimmt, den Dampfer „Hannove1 nah Reval und Libau „hien zu türfen, um die zurücgebliebenen deut schen Staattangehörigen und die Deutsch-Balten abzuholen.

Die in den e Ae der Entente en thaltenen Vestimmungen, die den Anschluß Deutsch-Oesterreichs an Deutschland zu verhindern suchen, haben den Deutsch - Desterreihisch-Ungarischen Wirtfchaftsverband in Verlin laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ver- anlaßt, dem Oesterreihisch-Deutschen Wirtschafts- verbande in Wien nachstehende telegraphische Kundgebung zu übermitteln :

In. dieser shweren Zeit, in der si einer * Vereinigung Deutsch- Desterreihs und der Deutschen Republik die größten Hindernisse ent- segenzustellen- scheinen, ist es uns niebr denn je ein Bedürfnis, zu ftonen, daß wir troy aller Crshwerungen in dem Zusammens(luß aller Gebiete deutscher Art und deutscher Zunge eine Notwendigkeit etblicken, um in der kommenden Zeit den Aufbau des Wirtschafts- lebens tatkräftig und gemeinsam vollziehen zu können. Sie sowohl wie wir wissen, daß wir aufeinander angewiesen sind und zusammen- oren, und wir werden deshalb nah wie vor allen gegen den. Zu-

Jammenschluß der Bruderstaaten en brutalen Vergewaltigungs-

Ihnen

sichten zu begegnen trahten. In diesem Sinne senden wir unseren brüderlichen Treugruß. :

Zur Förderung der Ausfuhr deutsher Waren

behufs Beschaffung von Devisen sowie zur Fördérung der Einfuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen ist laut Meldung des „Wo!ffichen Tele raphenbüros“ unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsministers die Errichtung einer Zen- tralstelle beschlossen worden, die auf Grund der vom Reich8- ministerium an ‘die T Gothein,. Schmidt und Wissell erleilten Vollmachten berechtigt ist, alle aßnahmen vorzunehmen, die dem obigen Zwecke dienen. Die kommissarische Leitung dieser

telle ist dem Untetstaatssekretär Dr. Toepffer im Aus- wärtigen Amt libertragen worden. Aufgabe dieser Stelle ist érner, in jeder Weise «alle Bestrebungen zu fördern, die auf die Beschaffung von Staats- und Privatkredit im Auslande gerichtet sind, und alle Möglichkeiten zu prüfen

und durchzuführen, um É pn teetun des deutschen Hanbels mit dem Nuslarde rbeizuführen. Als erste Mafß-

nohme des _adifttatorijchen, wirtschaftlichen Nus- \chusses“ wird hiermit dur seinen Kommissar folgendes be- fanntaegeben :

__Um den Export deutsher Waren zu fördern, werden mit Wirkung vom 15. Mai an jedem Exporteur, der unter Berechnung in ausländi!cher Währung Waren land ausführt, 20 vH des Erlójes der Devisen in folgender Weise zur Verfügung gestellt: Der geiamte Geaenwert ordnung zur Verfügung zu tellen, und der Exporteur erhält einen Guischein über 20 vH des Betrages. Gegen diesen Gutschein werden ihm von der Reichsbank Devisen zur Verfügung gestellt, weon er Waren, deren Einfuhr von den in Frage kommenden Stellen genehmigt wird, - einführt. Falls von diesem Recht innerhalb vier Monaten kein Gebrauch gemacht wrd, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Die Gutscheine sind übertragbar. Soweit der Verkauf on das Ausland in Markæährung erfolgt, erfolgt die Zurückverfügung- stellung von 20 vH des Erlöses in Devisen nur, wenn tat- sächlich der Verkaufserlös in aut ländiscer Währung zur Ver- fügung gestellt wird. ' /

, Um die Einfuhr von Roh stoffen zu unterstügen, ift in Aussicht genommen, einen von Fall zu Fall festzuseßenden Anteil der einzuführenden ohstoffmengen demjenigen Impor- teur, der sich Deoisen selb beschafft, sei es auf dem Kredit- wege, jei es durch Ausnüßung der vorher erwähnten 20 vH., zur Verarbeit1:ng eventuell auch auße: halb seines Kontingents innerhalb der Zwangswir!schaft zur Verfügung zu hellen.

Der Veredelungsverkehr soll in weitgehendem Maße untersuht werden: eine Einfuhrbewilligung soll für Waren gegeben werden, für die der Nachweis erbracht wird, daß siè ganz oder teilweise in veretelten Zustande ‘wieder aus- geführt werden.

Die in Nr. 47 des Neichsgeseßzbla tes veröffenilichle Be- fanntmacuna, betreffend Aufhebung der Vero! dnung über de Höchstpreise für Wolle und WoUwa1en, vom 22. Dezember 1914 hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro mitteiit, vereinzelt die Mei- nung hezvo! gerufen, daß dadwch die von ter NReichswir1schaf18- slele für Wolle am 1. März d. J auf dem Gebiet der Wo ll- bewirtshaftung erlossenen Bekanntmachungen aufgehoben seien. Es wird hierdurh ausdrück!ich darauf hngewiejen, daß durch die oben angeführte Bekanrtmachung uvr die Ver-

vom 22. Dezember aufgehoben worden ist, und daß dur diese Aufhebung folgende Bekanntmachungen der Reichs- stelle für Wolie vom 1. März 1919 nicht berührt werden: 1) Bekonntmachung Nr. W. 10,3. 19 über Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Woll- gefälles bei den deutschen Gerbereien: 2) Bekanntmachung Nr. W. 20/3. 19, betreffend Beschlagnahme von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohär, Alpaka, Kaschmir sowie deren Halberzeuanissen und Abgängen: 3) Bekanntmachung Nr. W. 30/3. 19 über Beschlagnahme von Web-, Trikot- und Wirk- "nd Strickgarnen; 4) Bekanntmachung Nr. W. 40/3. 19 über Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheidèn von Eriophorum); 5) Bekannlmachung Nr. W. 90/3. 19 über Beschlagnahme und Meldepflicht von gesammelten rohen Menschenhaaren. :

_ Diese Bekanntmachungen sind nah wie vor unver- ändert in Kraft und somit auch die Preisverordnungen für die deutshe Shafshur und das Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien, für welche die im 8 7 der Bekanntmachung Nr. W. 10/3. 19 der Reichswirtschaftsstelle für Wolle vom 1. März 1919 A Bestimmungen betreffs. Uebernahmepreise unvêränderte Ge eze8fraft haben.

Der Reichsregiernng gehen fortgese t aus allen Teilcn Deutschlands Kundgebungen zu, in denen der cnt- shiedenste Einspruch gegen die \{chmacch vollen Friedensbedingungen, die uns unjere Feinde auferlegen wollen, erhoben wird. Wir geben nah „Wolffs Telegraphen- büro“ folgende wieder:

Der Reichsbürgerrat ‘hat fr!zenden Aufruf erlassen : „Der Neichébürgerat ruft aus ecinmügec Entschliezung seines . Präsidiums und Präsidialbeirats alle deutshen Staatsbürger auf, sh mit aller Entschiedenheit und mit allen Mitteln gegen die Aufzwingung eines brutalen Gewalt- und haßerfüllten Nache- sriedens zu wehren, Das deutsche Volk sieht ih |{chmählid in seinem Vertrauen auf- einen gerechten Frieden, wie Wilson ibn verheißen, getäusht. Unverhüllter Naub am 1nbezweifelbar deutschen Land, wirtchaftlide Erdrosselung und Vergewaltigung des gesamten deutshen Volkes in ewige Abhängigkeit und unfreien Frondienst des Feindverbandes erstreben die éFriedens8- bedingungen, die ein Dokutient politisher Schamlosigkeit sind. Wir fordern mit allem Nachdruck von der MNeichsregierung die Ablehnung eines folchen Schmah- und Elendfriedens, wenn feine Milderung und Umwandlung in einen Frieden des Nech18 und ter Versöhnlichkeit auf Grund der 14 Punkte Wilisons in mündlicher Verhandlung nicht erreichbar ist. Dauernde Not und untilgbare Schmach wollen wir troß unserex hungernden Kinder nicht noch außerdem auf Kosten der deutschen Ehre erkaufen. Wir rufen die Neutralen und alle rehtlich Denkenden aub in den uns feindlichen Völkern auf, die Welt von unzähmbaren Haß zu entgiften und vor neuer unabsehbarer Feindschaft zu be- wahren. Wir fordern alle Bürgerrâäte im Reich auf, in machtvollen Kundgebungen der gesamten Bürgerschaft es zu bezeugen, daß Deutsch- land keinesfalls gesonnen ift, diesen allem Rechtsgefühl und aller Völkersittlihkeit hohnsprehenden Frieden anzuerkennen und zu unter- \{reiben, gesd)weiae denn, ibn von seiner Regierung entgegenzunehmen. Nichtswürdig die Nation, die nit ihr Alles und ihr Letztes freudig seßt an ihre Ehre !“

Die Deutschnationale Volkspartei bat in einer Sipung der beiden Fraktionen der verfassunggebenden Körperschaften des Reichs und Preußens gestern die folgente Entschließung ge- faßt: „Der Versailler Friedensentwurf mit \eirer jeder Gerechtigkeit hohnsprehenden' Grausamkeit steht in der Weltaeichichte einzig da. In yerbängnispoUer Vertrauensseligkeit hat die damalige Negterung den Waffonstillstand angenommen und sich bereit erklärt, auf Grund der Wilsonschen Bedingungen Frieden zu {ließen In chr- lihem Vertrauen hat Deutschland versprohen, sich di-sen Be- dingungen zu unterwerfen, nachdem unsere Feinde das gleiche erklärt haben. Dieses Vertrauen ist“ {mählich getäusht worden. Der uns zugemutete Frieden bedeutet sonach einen Vertragëbruh. Er schlägt allen verkündeten Grundsäßen der Gerechtigkeit und Un- parteilichteit ins Gesicht. Das *deutshe Volk, das, wie der Präsident Wilson selber sagt, diesen „entseßlihen Krieg nit, angestiftet oder gewollt hat“, soll fünftig als Paria unter den Völkern verkümmern ohne jede Möglichkeit, durch eigene Kraft in freier Arbeit sich zu erholen und ein nüßliches und wertvolles ch Glied der menschliGen Arbeitsgemeinshaft zu bleiben, Noch

ordnung über Höchstpreise fürWolie und Wollwaren.

bis auf diesen Tag ist die HOungerblockade aufrecht erhalten und fämplen unsere Feinde gegen webrlose Greise, F.auen undo Kinder. Noch {machten untere Kiieasgefangerea in Ge- fangeuschast. Es ist cine Forderurg einfaster Menschlichkeit,

; daß die Blokade sofort aufgchoben wird, und taß die Getangenen

der Heimat wiedergegeben werden, nun die éFriedensverhandlungen be- ginnen. SZtiakt dessen mutet uns der Fiuiedensentwu1f die Ab-

; ¡tretung von deutschen Landestetlen zu, dite eine weitere Gefährdung unserer ins Aus- !

\chon 10 shwierigen E1nährungsverhältnisse bedeutet. Die Auslieferung

| des deutschen Kaisers und deutscher Männer, die uns in diesem Kampfe ge-

der Ausfuhr ist der Reichsbank auf Grund der Devisen- |

Cr: S B “e S E T E L EI A RLRE BEER L-L H A

führt und für uns gekämpft ktaben, wäre für uns cine unauslöshliche Schmach. Aufgabe der Negierung ist es, uns vordem entsezlihenSchicksal zu bewahren, das uns bedroht, wenn das Deutsche Yteich ‘diesen Vertrag annimmt. Durch nichts kaan sie si dieser Verantwortung entziehen. CUr uns it dieses Friedens ngebot unannehnubar.“

Die Deutsche Demokratische Partei (gez. Payer und Dr. Friedberg) erläßt toigende Kundgebung: „Jm Ver- trauen auf das Wiltonsbe Friedeneprogramm, das nicht nur von uns, fondern auch von der Entente als unverrückare Grundlage tür die Friedensbedingungen anerfannt worden ist, hat das deutsche Voik die Waffen niederge!egt, um so rasch ais mögiich zu friedlicher Arbeit zurückzutehren und den Boden für ein»n dauernden Vöikerfrieden des Rechtes und der Ver)öhnung zu schaffen. Die Friedensbedingungen, die uns jeyt die Eegner vorgelegt haben, sind eine \{nöde Verleßung des gegevenen Wortes. Statt die versprochene nationale Seibst- bestimmuna zu achten, reißen sie lebensnotw:ndige Glieder vom

¡ deut|chen Volfkskörper los, vergewaltigen unser Volkstum und stellen

unser verstümtmeltes Staatswefen unter die Vormund}caft unserer ae Statt dite versprochene wiris{hattlice Freibeit und

leihberehtigung zu gewähren, machen diese Bedingungen cs uns durch auêgeklügelte Anhäufung von Konsiskations-, ésesselungs- und Bedrückungsmaßnahmen auf Menschenalter unmögli, uns wirtschaftlich zu erholen, Unmöglih wird es uns sein. unsere Be- völkerung auf dem Boden des verstümmelten Neiches auch nur votdürftig zu ernähren und irgend eine Hoffnung unseres Volkes * auf * sozialen Au!stieg zu verwirklihen. Verelendung, Viassenauêwanderung, Anarchie ohne Ende wäre unser Los. Sta!t den versprohenen Völkerbund als eine Gemein- schaft gleihberehtigter freier Völker zur Sicherung dauernden ¿riedens und zur Pflege der gemeinsamen Kulturgüter zu begründen, )haffen dieje Bedingungen unserer Gegner cinen Zustand, der mit zwingender Notwendigkeit den Völterhaß verewigt und zu neuen Kriegen führt. Solche Friedensbedingungen zu unterzeihnen, wäre eine Lüge; es ist für uns tatsächlich ausgeschlossen, sie zu erfüllen. Wir aber wcllen den Frieden, den echten dauernden Frieden. Wollen wir nit daran verzweifeln, zu einem solchen ¿Frieden zu gelangen, so muß die Reichsregierung nah Maßgabe des Wilsonshen Programms Gegenvorschläge machen, die als Grund- lage für Verbandlungen dienen können. Wir bofen, daß alle ehrlihen Demokraten der feindlichen Länder, je mehr sie die uns zugemuteten Bedingungen fennen lernen, umsomehr unfere Empörung teilen und anerkennen * werden, daß. eine solche Vernichtung etnes Kulturvolkes eine ticfe Erschütterung des demokratischen Prinzips in der ganzen Welt bedeutet, und ihre Bemühungen mit den unseren vereinigen werden. Deutihes Volk! In dieser \{wersten Stunde deutscher Geschichte dart nur eine Stimme zu hören fein, das „Mein“, mit dem das deutsche Volk in gere(ter Empörung diesen Gewalt- [rieden ablehnt.“ - ;

Der Magistrat von Berlin kat Hand in Hand mit den deutshen Städten und im Namen einer werktätigen Be- völkerung von Millionen, die oft genug bekundet hat, wie sehr sie den Wunsch hegt, in Gemeinarbeit mit anderen Nationen die Werke der Kultur und des Friedens zu fördern, der MNeichs- regierung feine tiefe Erschütterung über das Friedesangebot zum Ausdruck gebracht. Er s\priccht fein Vertrauen aus, daß unsere Unterhändler in den bevorstehenden Verhandlungen über- zeugend zur Geltung bringen werden, wie sehr es die Gebote der Klugheit und der Menschlichkeit verletzen würde, im Herzen Guropas ein dahinsiehendes Land zu \ch(affen und dadur fortwirkenden Reibungss\tof gewaltsam zu erzeugen, anstatt. den Völkerhaß im An- gesiht seiner unsäglich traurigen Folgen für immer zu begraben.

Der Arbeitsaus\chuß der deutschen Jugend- gemeinschaft mit den zahlreichen ihr angeschlossenen vater- ländischen, tludentishen und Jugendverbänden wendet fh in einer Gntschließung gegen den Vernichtungsfrieden, in der es u. a. N ibe „Die Entente holt zum leßten Schlage aus gegen das deutsche Volk, aber wir sind nicht geuillt, uns ohne Widerstand erdrosseln zu lassen. Wir werden die vom Feinde bedrohten deutschGen Lande mit dem Schwerte zu verteidigen wissen, an der deutschen Iugend soll es nicht fehlen. Durchglüht von? dem Geiste vergangener großer Zeit, wartet fie auf den Nuf, der sie auf ibren Plan stellt. Ste wird nicht eher ruhen, als bis die Schmach am deutsdhen Volke reftlos' getilgt sein wird.“

Sämtliche Fraktionen der Königsberger Stadtver- ordnet,enversammlung haben einstimmig, gemeinsam mit dem Magistrat eine Kundgebung gegen den Gerwaltfrieden an die Reichsregierung. die Nationalversammlung, die deutsche Friedens3- delegation in Versailles und den Präsidenten Wilson zu rihten be- schlossen, die besagt: „Unsere \{merzlihe Empörung wecken namentlich die Bestimmungen, nah denen etn polnisher Wall, der durch ein in seiner Mehrbeit deutshgesinntes Gebiet führt, Ostpreußen von seinem kulturellen Mutterland abtrennen foll, uud wonach Teile unserer Heimatprovinz, die+ unbestreitbar bon einer deutschen Bevölkerungsmehrheit betvohnt sind, wider deren ausgesprohenen Willen von Deutschland lo8gerissen werden würden. Ein solcher uns auferlegter Gewalt- frieden würde feine Versöhnung der Völker herbeiführen und nimmermehr Bestand haben können. Er wäre für uns unerträglich und alle lebendigen Volkskräfte Deutschlands würden auf seine Beseitigung drängen müssen. Er wäre nur eine Atempause im fortdauernden Völkerhader. Als die erwählten Vertreter Königsbergs, ‘des Vororts Ostyreußens, legen wir gegen diese unserer Heimat drohende Vergewaltigung feierlihen Protest ein. Wir fordern einen Rechtsfrieden auf der Grundlage der Gleich- berechtigung und des Selbstbestimfungsrechts aller Völker, auch des deutshen Volkes."

Die städtischen Körverschaften von Frankfurt a. O. baben folgende Entschließung angenommen: „Die städtischen Körperschaften von Frankfurt (Oder) vereinigen fich einmütig mit der gelamten Einwohnerschaft in dem Protest gegen alle Be- trebungen der, Feinde, das für Deutschlands Fortentwicklung lebens8wichtige und von etner rein deutihen Bevölkerung seit uralten Zeiten bewohnte Saargebiet abzutrennen und ofen oder versteckt für Frankreih zu annektieren. Diese Bestrebungen, wie ähnlich die Ostmark betreffende, verstoßen so offenfih!lih gegen die von allen friegführenden Staaten angenommenen Grundlagen des Waffen- stillstandsvertrags, daß Magistrat und Stadtverordnete bitten, einem solchen Friedensvorschlag ein unbeugsames Nein entgegenzustrßen.“

Der Deutsche Volksrat vonBromberg hat folgendes Telegramm an die MRetchsregierung geuihtet: „Der Deutsche Volksrat von Ober und Umgegend erklärt im Hinblick auf den Vertrags- und Rechtsbruch in den unmöglidßen Fuiedens- bedingungen in unentwegter Entschlossenheit, daß die einzige Antwort auf den unerhörten feindlichen Vernichtungswillen nur ein entschiedenes Nein mit darauffolgendem Abbruch der Verhandlungen sein Tann. Er Uen von der Negierung, fo - zu verfahren, und nee darauf hin, daß das Selbstbestimmungs- recht der Stadt Bromberg und des gefamten Neßtedistrikts iegt erft recht nur eine Nichtung kennt. Wir lassen uns nit wie egen- stände oder wie Steine in einem Spiel behandeln. Wir wollen ss berücsichtigt Mein, wie es der weitaus überwiegenden deutschen Bra