1919 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Gebhardt an dem ftädtishen Lyzcum nebst Over! yzeum in Beczum zum Direttor des städtischen Lyzeums 11 in Bochum und

die Wahl des Oberltehrers Dr. Haupt an dem Loebenicht- hen Realgymnasium in Könfgébera in Pr. zum Direktor der Städtischen ObeirealsGule daselbst ist namens der Preußischen Regierung bestätigt worden.

Beltanntwmacbun q Der gegen die Händlerin Fricda Habermann sowie den ändler Abraham Habermann, beide Cöln, Schaafen- raße 33, auf Grund der Bundeoratsverordnung vom 28. Sep- tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlä!siger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 5. Juni 1918 auf Untersagung des Handels mit Nahrungêmitteln aller Ant, namentlih abex mit

Zudlerwaren, wird aufgehoben. —. Die Kosten der Ver- öffentlihung tes Beschlusses haben die Beteiligten zu tragen. Cöln, den 5. Mai 1919.

Wr, Len,

Cs 4 cane d 9 ten Der Oberbürgermeisier.

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Berat maou a Den Meßger Julius Frohwein hierselbst, Brucstr. 32, habe ich zum Hanvel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegen- fländén des täglichen Bedarfs wieder zugelassen. Essen, den 13. Mai 1919. Die Städtische Polizeiverwaltung. I. A.: Dr. Nichter.

Bean ma Un Den Kaufmann Arth ur Eckhar dk und die Ghefrau Johann Gries, Alma geb. Eckhardt, beide hierselbst, Rellingbauser- traße Nr. 142, wohnhafx, habe ih zu m Handel mit Lebens- und uttermitteln und Gegenständen des täglihen Bedarfs wieder zu- gela len. ; Essen, den 18. Mai 1919. Die Städtishe Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Nichter. ————_ Mee Ma Q Un e Auf Grund bcr Sekannimachung zur Fernhalturg unzuver- lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Gastwirt Friß Greiner in Cassel, Schlachthofstraße 36, den. Handel Mit Mara Und Genußmitteln wegen Unzuverläfsigkeit untersagt und. den Sch@nkwirt- shaftsbetrieb geschlossen. Cassel, ten 20. Mai 1919. Der Polizeipräsident. F. V::

Haadck.

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BVebanntmaPu na

Gemäß § 1 der Vérordnung des Bundeêrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 605) ist dem Restaurateur Ernst Nechenberg, Cöln, Hobenzollernring 10, der Handel mit Nahrungs? mitteln aller Art, namentlih mit Speisen, untersa gt

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worden. Die Kosten der Veröffentliung bat Nechenberg zu tragen.

Cöln, den 13. Mai 1919.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Billstein.

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E Lt Una. Der Geschäftsinhaberin GértrudNRomeike, geb. Komnick, hier, Kaiserstraße 48, ist dur Verfügung vom beutigen Tage auf Grund der Verordnung dei Bundesrats zur Fernbaltung unzu- berläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 erneut der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs UNTer\aat worden. Königsberg, den 15. Mai 1919. Der Polizeipräsident. I. V:

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Nauschning.

DeTamnintm a ch ung Die Mühle von August S{ubert in Koßzenau habe id schließen lassen, weil Nh der Inhaber in Befolgung der Pflichten, die ibm dur die Meichsgetreideordnung und die dazu erlassenen Aus- fübrung6bestimmungen auferlegt find, als unzuberlässig erwiesen bat. Ich bringe dies hiermit zur öfentlichen Kenntnis. Lüben i. Schles., den 21. Mai 1919. Der Landratsamtéverwalter. Freiberr von Sto M.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Qichtamilitßes,

Deutsches Reih.

Die vereinigten Ausschüsse des Staatenaus\chusses für Boll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die ver- einigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Justiz- wesen sowie der Ausschuß sür Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sizungen.

Gestern fanben in Spaa im Hotel der Waffenjtillstands-

kommission die Besprechungen zwischen den entsandten Kabinettsmitgliedern unter Führung des Minisier-

präsidenten und der deutsckchen Delegation aus Ver- failles stalt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde in voller Uebereinstimmung dec Wortlaut der deutschen Gegenvorschläge festgestellt, Heute werden die Versailler Binanzdelegierten mit dem Reichs finanzminister die Einzelheiten der finanziellen Vorschläge zum endgültigen Abs{luß bringen. Die Ueberreichung der Gegenuorschläge wird in Bälde erfolgen. Die Minister und die Delegation sind geslern abend wieder nach Berlin und Versailles zurückgereist.

d E 22A

Am 22. Mai sind laut Meldung des „Wolffschen Tele- graphenbüros“ folgende, von dem Vorsizenten ter deutschen Friedensdelegation unterzeichnete Noten an den Vorsitzenden der Fiiedenskonferenz Clemenceau abgegangen:

1) Herr Präsident !

Ich habe die Chre, namens der deutschen Delegation den Gmpfang Ihrer Antwortnote vom 14. Mai 1919 zu bestätigen, die auf unsere Note, betreffend die internationale Arbeitergeseßgebung, erteilt worden ist, Die deutsce Velegation stellt fest, daß die alliierten und assoziierten Negierungen mit der deutshen Volksregierung darin einig sind, daß der innere Friede und der Fortschritt der Menschheit von der Lösung der

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“lichen Voraussetzungen ihrer Note

Arbcitexscagen abhängt. Die deutshe Delegation ist mit ten aliieiten und ,assoziierten Negierungen aber über die Mittel zur Lösung dieser Frage nicht einig. Um Miß- verständnisse und false Auffassungen zu verhindern, hält die deutshe Delegation für notwendig, die grund\äß- i pot 10. Mat 1919 näher zu erläutern. Nach dr Auffassung der deutschen Volks- regierung haben in Fragen des Arbciterre(hts und des Arbeiter- hußes das entscheidende Wort die Arbeiter felbst zu spred&en. Es war die Absicht der deutschen Delegation, den berufenen Vertretern der Arbeiterschaft aller Länder noch während der Friedensverhand- lungen Gelegenheit zu geben, diese Entscheidung zu treffen und

eine Rebereinstimmung zwischen dem Etz.twurse der cFrieden8- bedingungen, ècm Vorshlag der deutschen Volksregierung

und den Deschlüssen der Internationalen Gewerk schaftskonferenz in Bern vom 95. bis 9. Februar 1919 herbeizuführen. Ent- aegen diesem Vorschlag erachten es die alliierten und assoziierten Negierungen nit sür nötig, zu diesem 2wecke eire Arbeiterkonferenz nach Versailles einzuberufen. Die beabsichtigte internationale Arbeiter- Tonferenz in Washington, auf die Sie in Ihrer Antwortnote vom 14. Mai 1919 verweisen, kann die von uns geforderte Konferenz nit ersezen, weil sie nah den Grundsägen sta1tfinden soll, die der ecriedenßvertragéen!wurf für die Organisation der Arbeit aufstellt. Dieser berücksichtigt aber die Forderungen der Internationalen Ge- weiftschastskonferenz in Bern nach. zwei wesentlichen Nichtunaen nicht. Der erste Unterschied betrifft die Vertretung der Arbeiter. Nach dem Borschiag der Berner Internationalen Gewerkschaftskonferenz muß die Hälfte ter stimmbercch{tigten Konferenzteilnehmer aus Vertretern der gewertschaftlih organisierten Arbeiter jedes Landes bestehen. Die deut\he Delegaticn hat sih durch die Neberreihung des Protokolls der Internationalen Gewerkschaftékonferenz in Bern diesem Vorschlag angei{lossen. Demgegenüber wird den Arbeitern ‘nah dem Friedens- vertrag8entwurf der ‘alliierten und afsoziierten Regierungen auf der internationalen Konferenz nux ein Viertel dec Stimmberechtigung zu- gestanden: denn dort soll jedes Land durch zwei Negterungs- vertreter, einen Arbeitgeber und nur einen Arbeiter vertreten werden. Die NMegierungen haben es sogar in der Hand, gemäß Artikel 390 des Friedentvertragêentwurfs die Stimme des Arbeiters dur die Nichtberufung eines Arbeitgebers aus8zuscalten und damit die NRegierungasbürokratie gegenüber den Männern des praktischen Lebens in Arbeiterfragen zum - aus\{lag- gebenden Faktor zu machen. Ein solches System. verstößt gegen die von der gesamten internationalen Arbeiterschaft bisher gemeinsam verfochtenen demokratisben Gruudsäte und wird bei den Arbeitern den Cindruk verstärken, daß sie. auch weiterhin nur noch Gegenstand einer von privatfapitalistischen Interessen beherrshten Gefeßgebung sein sollen. Der zweite Unterschied betrifft die Rechtswirk- samkeit der Beschlüsse der Konferenz. Nah den Beschlüssen der Internationalen Gewerkshaftskonferenz in Bern f\olen aus dem internationalen Parlament der Arbeit nicht nur inter- nalionale Konventionen ohne Nethtskraft, sondern internationale Gesche hervorgehen, die vom Augenblick ihrer Annahme an dieselbe Wirksamkeit (Nechtskraft) wie nationale Gescße haben sollen. (Pro- Hamation an die Arbeiter aller Länder, beslossen von der Inter- nationalen Gewerkschaflékonferenz in Bern 1919 auf Antrag Jouhauzx', Delegierten für Frankrei.) Der Enlwurf der deutschen Volksregie- rung übernimmt diesen Beschluß und macht die Annahme folcher Geseße -von der Zustimmung von ‘/; der vertretenen Nationen ab- hängig. Derartioe Beschlüsse können von ciner Konferenz, die auf Grund des Teils X1Il des Friedensvertragßsentrourfs zusammentritt, überhaupt nit gefaßt werden, sondern nur Vorschläge oder Ent- würfe, die die beteiligten Negierungen annehmen oder ableßnen können und für diese unverbindlicen Vorschläge wird sogar noh eine Mehr- heit von 3 der Abstimmenden verlangt. Damit entfernt si der Entwurf der Friedensbedingungen von den Beschlüssen der Inter- nationalen Gewerkschastsfenferenz in Bern so weit, daß eine Be- ratung und Beschlußfassung der Arbeiteroraanisationen bet den Friedentverhandlungen unbedingt nötig- ist. Es würde hiermit . zu- glei dem Verlangen der Internationalen Gewerkschaftskonferenz in Bern entsprochen, wcnach die beschlossenen Mindestforderungen der Arbeiter dur die Gesellschaft der Nationen schon beim Friedens-

{luß zu internationalem Net erhoben werden sollen. HDierdurh wird auch das festeste Fundament für den

geschaffen, denn ein ohne Zustimmung der Arbeiter aller Länder nur ven . den RNRegie- rungen allein geschlossener Vertrag wird. der Welt den sozialen Frieden nicht bringen. Die alliierten und affso- ziterten Negierungen geben diesen Erwägungen in ihrer Untwort keinen Naum. Wie sich aus den vorstehenden Darlegungen ergibt, find die Beschlüsse der Berner Internationalen Gewerkschafts- tonferenz im Teil X111 des Friedenévertragsentwurfs tatsächlich nicht berücsichtigt, so daß in Wirklichteit der Sorge, welche die deutsche Volksregierung binsichtlich der fozialen Gerechtigkeit acäußert hat,

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niht Rechnung getragen ist. Diese Tatsache muß festgeslellt werden.

Wenn wir aus der Antwort erfahren, daß Vertreter der Gewerk-

Weltfrieden

orgaristerten

{aften der dur) die alliierten und assoziierten Regierungen ver-*

tretenen Länder bei der Ausarbeitung der Artikel der Friedens- bedingungen, welche auf die Arbeiter Bezug baben, beteiligt gewesen sind, fo stellen wir andererseits fest, daß diese durch keinerlei Rund- gebungen eine Aenderung ihrer Meinung über die Beschlüsse der Internalionalen Gewerkschaftskonferen# in Bern oder gar eine Preis- gabe dieser von ihnen felbst gefaßten Weslüsse haben bekannt werden lassen. Die deuische Delegation wiederholt ihren Anirag auf Ein- berufung einer Konferenz der Vertreter der Landesorganisationen aller Arbeitergcwerks{aften uoch während der Fricdenöverhandlungen. Sollte er wiederum abgelehnt werden, so ist mindestens eine Aeuße- rung der Führer ter Gewerlschaften aller Länder erfordcrlih. Indem wir dies in ¿weiter Linie beantragen, wollen wir herbeiführen, daß die Beslsimmungen dcs Friedensvertrags, welche auf die Arbeiter Bezug haben, auch die Billigung der gesamten Gewerkschaftsorganis- sationen besigen. :

(Senehmigen Sie, Herr Präsident, die Versilßerung meiner aus- gezeichneten Hbchahtung. Brockdortf-Nangyau.

2) Herr Präsident !

Die Bestimmungen dec Friedensbedingungen über das Privat- eigentum der beiderseitigen Staatsangebörigen sind in erster Linie von dem Bestreben der alliierten und assoztierten Regierungen diktiert, das gesamte in ihrem Machtbereich befindlihe deut|che Privatver- mögen als eine etinheitliche Teilung8masse zu behandeln, aus der in eincin Tonfurgöhnlihen Verfahren sowohl die Privatforderungen ibrer Staatsangehörigen als auch die \taatlilen Ansprüche auf Kriegéentsbädigung befriediat werden sollen. Dieses Bestreben foll durch eine Neiße von Vorschriften verwirkliht werden, die das Er- gebnis haben würden, daß in allen dem Einfluß der alliiertèn und assoziierten- Negierungen urterliegenden Ländern die teuts&Gen Besitz- tumer verfallen und die deutschen Reichsangehörigen in ihrer privaten Nechtsfähßtgkeit wésentlih beschränkt wären.

Zunächst wird bestimmt, daß alle bereits während des Krieges gegen das deutsde Privatvermögen in feindliWen- Ländern getroffenen Maßnahmen als rechtêgültig aufrechterhalten bleiben (Artikel 297 d), Diele Bestimmung ist zwar gegenseitig gefaßt, die Gegenseitigkeit ist aber nur eine sckcheinbare, denn bie geonerischen Staatsangebörigen sollen für jeden ihnen durh die deulsden Ausnahmegesete verurfahten Schaden volle Entscädigung crhallen: außerdem foll ihnen die. Befugnis gewährt wroerden, nah freiem Be- lieben die rostitutio in integnum und. untcr Umnsländen, falls cine folche restitutio niht mögli ift, fogar etnen Ersaß in gleichartigen Vermögensgegenständen zu verlangen (Artikel 297 6, und &). Dagegen bleibt den von neen Ausnabmegesegen ge- troffenen Deutschen nicht nur jede Möglichkeit der Wiedereinseßun in den vorigen Stand, fondern auch jeder Entschädigungsanspru gegen die fetndlihen Staaten oder ihre Drgane versagt, so daß diese nit cinmal dann haftbar sind, wenn das deutshe Eigentum in feind-

ichen na&weisbar eigennüßigen odcr betrügerischen Malen A ist 2 des Anhargs zu Artikel 298). Die Wirkung der von den alliierten und assoziierten Vegierungen während des Krieges getroffenen Viaßnahmen winde indes nit aus, reiden, um das greifbare deutshe Vermögen für die beabsichtigten Zwecke restlos zu erfassen. Deshalb wid einmal vorgefeben, daß, während Deutschland alle von ihm erlassenen “Arg Ne sofort aufheben müsse, die Liquidation des deutschen „Auslanbébefißes: aud nach Friedens\{chluß sogar mit neu zu erlassenden Krie fortgeseßt werden darf (Artikel 297a und b). Da hie:für Teinerlei zeiiliche Schranke geseßzt ist, wollen sich die gegnerischen Negierungen anscheinend sogar die Möglichkeit vorbehalten, auch diejenigen deutschen Bermögenêweite, die erst N in ihre Gebiete gelangen, in dag ‘iquidationsverfahren einzubeziehen. i A a zeitlihe GrítreEung der Kriegêmaßnahmen tritt ferner aber eine örtliche Ausdehnung ihrer Anwendung, die von noch größerer Tragweite ist. Deutschland soll nämlich „gezwungen werden, alle im Besige von Deutschen befindlichen Weriltitel herauszugeben, die ein Neht an einem im Gebiete der alliierten und assoziierten Regierungen befindlihzn Vermögen®gegenstande verbriefen. Dana wären unter anderem alle Aktien und Obligationen feindlider Ge, fellshaften auszuliefern 10 des Anhangs zu Artikel 298). Ferner foll der Liguidation der deutshe Besiy in den von Deuts,

land abzutretenden Gebieten unterworfen werden, \o daß 3B. das Eigentum der zgzhlreichen Deutschen in Elsaß, Lothringen, denen nicht die französishe Staats8angehörigkeit

fonnt oder der . weitere Aufenthalt im Lande agug- drücklich geslattet wird, und namentlich das gesamte deutsche Privat- eigentum in den deutschen Kolonien dem Zwangéverkguf verfällt (Artikel 53, Artikel 121). Endlich foll der Teilungêmasse auch ne fast der gesamte deutshe Besiß zugeschlagen werden, der sh in Nußland, China, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei be- findet. Da die alliierten und assoziierten Megierungen in tiesen Ländern ein unmittelbares Liquidationsverfal)ren nicht ohne weitercs zur Anwendung bringen können, wählen fie den Umweg, daß die Commission des réparations neben ibrer fonstinen Madchtyoll- fommenbeit au die Befugnis erbält, von der deutschen Regierung die sofortige Enteignung der in jenen Ländern gelegenen, zu öffent- lichen Zwecken dienenten deutschen Unternehmungen und der dortigen deutschen Konzessionen zu fordern (Artikel 260). |

Die Verwendung der durch diese Versilberung teutscher Ver- mögen®gegenstände erzielten Erlöse zur fonfursmäßigen Aufteilurg wird in folgender Weise durhgeführt (Artikel 297h und § 4 des Anhangs zu Artikel 298): Die in Deutschland erzielten Erlöse werden sofort in bar, und zwar in der Währung ter bekeiligten aegneriscen Negterung, zum Vorkriegskurs ausgezahlt, so daß Deutshland- unter Umständen das Mehrfache der tat|ächlich von ihnen erzielten Be- träge zu vergüten hätte. Die von den alliierten und assoziierten MNegierungen aus der Liguidation deutsGen Besizes erzielten Erlöse werden dagegen niht an Deutschland ausgezahlt, sondern mit einer dreifachen Hypothek belastet und dadur der Verfügung des deitshen Derechtigten vollständig und endgültig entzogen. An erster Steile werden daraus befriedigt die Shaden- ersapansprüGe der Angehörigen des beteiligten gegnerischen Staais wegen der Anwendung von Ausnahmegeseßen gegen ihr Eigentum in Deutscland, ferner die Privatforderungen dieser Angehörigen geaen Deutsche sowie {ließlich ihre Schadensersaßzansprüche wegen aller Akte, die von der deutschen Negierung oder von deutschen

Behörden zwischen dem -31. Juli 1914 und dem Cintuitt des beteiligten gegnerisWen Staats in den Krieg be- gangen worden sind. (Die maßgebende Beurteilung dieser

leßteren Art von Schadensersaßzansprüchen bleibt anscheinend dem freien Ermessen der beteiligten gegnerischen Regierung überlassen.) An zweiter Stelle werden befriedizt die Schadensersag-' ansprüche und Privatforderungen von Angehörigen der alliierten und assoziierten Staaten gegen die mit Deutschland verbündeten Staaken oder deren Angehörige, so daß das deutsche Privateigentum ¿. D, auch für Forderungen britischer Staatsangehörigen an die türkische Megieiung oder an türfishe Staat8angehörige haftet. Der nad) Befriedigung dieser beiden Kategorien von Ansprüchen noch ver- bleibende Nest soll alédann mit zur Dekung der von Deutschland zu zahlenden Kriegsenls{hädigung herangezogen werden, indem er auf das Abrechnungskonto dec Commission des réparations übertviefen wird. Die Modalitäten können allerdings dahin geändert werden, daß die deutschen Ligquidationserlöse niht bar auszuzahlen sind, sondern auf die gegnerischen Liquidationserlöse mitverrechnet werden. Cine folie Negelung, deren Durchführung im einzelnen aus den Ve- stimmungen des Entwurfs nicht klar ersichtlich ist, tritt aber nur dann ein, wenn es’ der beteiligten gegnerischen Regierung an „ebracht erscheint.

Die deut se Friedensdelegation sieht sih zu der Erklärung ver- pflichtet, daß ihr die im vorstehenden wiedergegebene Hegelung grunde fäßlih unannehmbar erscheint, da sie mit den elementarsien Ge- danken eines Nechtsfriedens nah verschiedenen Richtungen hin im Widerspruch steht. Dieser Widerspru springt um \o offener in die Augen, als es sich bei diesen Fragen des Privatrech!1s um ein Gebiet handelt, das unter allen Umständen von einer nah mactpolitiscen Gesichtêpunkten orientierten Behandlungêweise ausg-\{lossen bleiben follte. Wenn, wie von der Gegenseite vorgeschlagen witd, die während des Krieges auf Grund von Auênahmegelepen vorgenommenen Eingriffe in das Privateigentum grund- säßlih als vollendete Tatsache anerkannt und aufre{terhalteu bleiben sollen, so-müßte dies selbstverständlich für beide Teile glet mäßig gelten. Jn jedem Falle könnte sich aber eine derartige Regelung nur auf diejenigen Maßnahmen beziehen, die während des Krieges getroffen worden sind. Die Frage, ob und inwieweit sole Maßnahmen während des Krieges als zulässig angesehen BenA können, mag hier unerörtert bleiben; darüber sollte jedo fein Zweifel bestehen, daß diese Maßnahmen, die von den dafür verantwortlihen Stellen stets als Akte der Krieg führung bezeihnet worden sind, mit der Einstellung A Feindseligkeiten an den Fronten auch ihrerseits ihr Ende bätten finden müssen. Deutscherseits muß daher grundsäßlich ter Standpunkt vertreten werden, daß alle erst nah Abschluß des Waffenstilistands getroffenen Anordnungen der in Nede stehenden Art rechtöwidrig sind, weil sie eine Fortseßung der Feindseligkeiten f deuten. Mit noch größerem Nachdruck nuß aber das an Deutschlan gestellte Ansinnen zurückgewiesen werden, einer Fortsetzung der L griffe in das Privateigentum selbs über den Friedents{luß es zuzustimmen. Damit würde an Stelle der Wiederherstellung d esrieden8zustandes in Wahrheit der Zustand des Wirtschaftskriege veretwwigt werden. i

Ein anderer Gesichtspunkt, der von den alliierten und assoztierien Negierungen offenbar gleichfalls außer acht gelassen worden ilt, führ zu demselben Grgebms. Die porges{lagene Verwendung des n Auéland befindlidben Cigentums deutscher Privatpersonen läust a eine derart weitgehende Konfiskation von Privatbesig aller Att hin- aus, daß eine allgemeine Erschütterung der Grundlagen des inter- nationalen RNechtslebens die Folge sein muß. Es sollte gerade unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Aufgabe der Staaten sein, 11 internattonalen Verkebr den Grundsatz der Unantastbarkeit Gs Privateigentums, der im Verlauf des Frie; es so zahlreichen Ein s{ränlungen au”geseßt gewese ist, wieder voll zur Geltung zu bringen. Deut\cerseits ist bisher angenommen N daß biese Auffassung von den alltierten und assoziict h Negicrungen mit derselben Folgerihtigkeit vertreten werden N wie fie ein Urkeil des höchsten englishen Gerichtshofs, des House % Lords, bom 25. Januar 1918 in dem Nechtssireit einer deutschen tel einer englischen Firma zum Ausdruck gebracht hat. In diesem L ivurde ausgesprochen : „Es sei nit englishes Gesetz, daß das Ses tum feindlicher Staatsangehöriger fönfißziert werde. Selbstver län n könne der Feind bis zur Wiederherstellung des Friedens keine A sprüche auf Hérausgabe seines Cigentums erheben ; aber nach Fries n [chluß müsse er wieder in den Besiß seines Eigentums gelangen, U

gêmaßnalbmén

er ; ; juar mit allen G die das Eigentum in dex Zwischenzeit ge- en habe.” Die gleiche Aussafuog hat auch das bôdste deutsde Gericht in einem etannten grundsäglichen Urteil vom 26. Oktober 1914 vertreten, durch weldes [canzofi)@e Privatrechte toäbrend des Frieges al in Deutschland fortbestebend anerkannt wurden. Diese von der Gerichtsbarkeit beider Parteien während des Kricges bock- ehaltene Auffassung würde durch den Friedenévertrag in ihr Gegenteil perfehrt werden, wenn die alliierten und assoziierten Negierungen nunmehr auf jeden deutschen 9 rivatbesiß die Hand legen, um daraus

befriedigen, die sich nicht

gegen den betroffenen Eigentümcr selbst ridten. In besonders

staatlihe und private Forderungen zu

, errt f 4 4 : hohem Maße willtürlich muß cine derartige Verwendung in dem

Falle erfceinen, 0&8 ih nicht einmal um Forderungen gen die mit Deutschland verbündeten Staaten und deren Angebörige handelt. Wenn die alliierten und afssoziierten

Regierungen versuchen, diesem Vorgehen den Charakter der Kenficfati

ird zu nebmen, daß sie das Deutsche Neich AVEPrC I ln G loéhaltung der betroffenen Eigentümer verpflichten wollen, so wird damit an dem Wesen der Sache nid1s geändeut. Die verbängnis- vollen Folgen, die mit der in Autsicßt genommenen Beschlagnahme des deu1 schen Auslandébesitzes in wintMhastlicer Hinsicht verbunden sin würden, sind bereits in meiner Note vom 13. d. M. erwähnt norden und liegen zu klar zutage, als daß sie nech einer näbeten Darlegung bedürfen. Andererscits ist si die deutide Friedens, pelegation dessen bewußt, daß der Dru, den die aus dem Friedenévertrag Fervorgehenden Lasten in Zukunft auf tas gesamte deutshe Wirtschaftsleben autüben wertea, es nit gestattet, ten teutschen Auslandébcsitz in dem bisberigen Ümfang aufrec)tzuerba!ten Im seinen Zablungêverpflidturgen ra\fommen zu können / witd Deutschland vielmehr diesen Auslantsbesiß in weitem Mase opfern nússen, Dazu ist» es bereit. Nur muß deutscherseits daran test- gehalten werden, daß die Ver¡ügung über ten Auslandsbesitz in iner Weise geregelt - wird, die dem - obe dargelegten fichtéstandpunkt Necnuvyg trägt. Die deutsche Friedené delegation ist iberzeugt, daß si zwischen diesem Standpunkt und den Interessen der alliierten und asfoziierten Negierungen ein Autgleich finden ließe (ine Rethe der herrorgchobenen Betenken würde son dadur aus- jtrium! werden, daß der Grundsay der Gegenseitigkeit Anwendung inde, wie er dem Geiste des Völkerbundes entspriht. Im übrigen

ire allerdings erfordertid», daß die einschlägigen Fragen im einzelnen hon den beiderseitigen Sachverständigen einer mündlichen Beratung hnterzogen werden. / Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner außg- jzeihneten Hochachtur g. Broldorff-Ran hau.

Am 6. März ließ der Marschall F0 laut Meldung dcs „Wolff chen Telegrophenbüroz“ in Spaa der deutschen Waffen- tillstandskommission mitteilen, es sei infolge der Ueber- hwemmung der meisten Bergwerks\chächte in. Nordfrankreich nmöglih gewesen, :eine Untersuchung der zerstörten Schacht- jimerungen vorzunchmcn. Da diese Zerstörurgen sier methodish“ und infolge eines „eingehenden Studiums“ vor- enommen worden seien, bitte ér bie deutsche Regierung um Lieferung der Zerstörungs8atien.

Die deulsci;e Waffenstillstandskommission erwiderte hier- uf am 29. März, über die technische Durhführuna der Ber- lôrungen der Bergwerke in Nordfrankreih beständen keine lten, da die Sprengungen nicht noch einer bestimmten Methode, sondern nach der Kriegs!age von Sall zu Fall an- ordnet worden seien. Es seien nur einige wenige zusammen- jingende Notizen vorhanden, die allein durch einen mit in Derilichleiten vertrauten Sachversländigen erläutert hirden könnten, was immerhin von Nuten beim Wiederaufbau in würde. Die deutsche Negierung ei lläre fich bereit, den \treffenden Deleaierten zur Abgabe der Etläuterungen in (legialem Gedankenaustausch mit den französischen Berawei ks- reltoren zu entsenden. Nuf diesen Beorschlog teilicn die ianzojen am 22. Mai in Spaa mit, das Angebot der wisden Regierung, eincm Sachverständigen zur Beratung e Wiederherstellung der in Nordfrankreich dur ¡riegshandlung zerstörten Kohlenbergwerke zu ent- nden, werde mit Dank angenommen. Es werde vorge- lagen, die Zuscmmenkunst der beiderseitigen Vertreter in yaa abzuhalten.

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Die Wirksamkeit der Anordnung, betresseud das Ver- t der Aus juhr, Veräußerung oder Verpfändung usländisher Wertpapiere, vom 26, März 1919 ift laut eldung des „Wolfsschen Telegropherbüros“ vom Reich 8- Mister der Finanzen über den 31, Mai hinaus bis zum l, Juli 1919 erstreckt worden.

Nach einer Bekann{(machuug in dieser Nummer des Neichsanzeig ers“ bedürfen die dort genannten Kraftfahr- puge und Ersay- und Neserveteile zu solchen, deren Uuésfuhr nach der Bekanntmachung vom 14. November 1918 ne Ausfuhrbewilligung zugelossen war, künstig wieder etner wusfuhrbewilligung. :

Die Kommission sür Volkswüiilschaft, die die vez sassung- tbende deutsche Natioralversammlung aus ibren Mitgliedern ngeseßt hat, tagte am 22 Mai d. J. im Reichsfinanz- nisterium, um elnen neuen Entwurf zu einer Verordnung F Reichsregierung, betreffend die Verwertung von lilitärgut zu beraten. Von dem Reichs\haßminiser, wie d von den Rednern aus ber Mitte der Kommission€mit- hleder wurde lout, Bericht des „Wolffshen Telegraphen- ros übereinstimmend die Notwendigkeit und Drioglichkeit i „Verordnung | betont. Die Verorduung bestimmt das edeshaßministerium ober solWe Stellen, die von diesem erzu ausdrüdli ermächtigt sind, zur rehtsgeschäftlichen Ver- eung über Militärgut, An Militärgut, das von anderen “ellen ohne Einverständnis des Neichs\chaßministeciums ver- a8 wird, werden Eigentums- oder andere Rechte nicht er- h „Die Verorbrung bestimmt weiter, daß das Reich8schaß- inisterium ermächligt ist, das Militärgut, welches im Privat- vird vorgefunden oder von unbefugler Seite zurügehalten ie: inmittelbar du: ch seine Organe in Besiß zu nehmey, bee il siellen und der Verwerlung zuzusühren. Ju Ansehung lnt ender Rechte tritt an die Stelle der verwerteten Gegen- hi è der Erlÿg: weitergehente Schadenersayansprüche bleiben (her Mt, Wer nah dem 31. Oktober 1918 Eigentum, Besiß ning eodhtsam an Militärgut erlangt kat, ist dem Neichsschay» N erium gegevüber auf Aufforderung der zuständigen Milit ¿ur Auskunft darüber verpflichtet, welhe Arten von Preisen welche Mengen, von wem, wie und zu welchen Égentir ie Etmorben “hat, wieviel er davon noch im ände tig Vesig oder Gewahrsam hat und wo fich die Gegen- wehen Enden sowie welche Mengen und an wen und zu vi A Preisen sie veräußert wurden. Wer die Ausfkunfts-

vorsäglich verlegt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Mo-

naten und mit Geldsirase bis zu 100060 16 oder mit einer der Strafen bestraft. Die Verordnung tritt Eude 1920 wieder außer Kraft. Der Ausshuß nahm die Vorlage ein- stimmig an. /

A A E Paar a in

( Die Neichswirischaftsstelle für Flachs weist erneut darauf hin, daß sowohl Flachsstengel als auch ausgearbeiteter Hlachs ieder Vienge nah wie vor zugursten der Deutschen Flacz8-Baw-Gesellschaft, Berlia W. 56 (Markgrafenstraße 36), veschlagnahmt sind und an deren UAnkäufer abgeliefert werden mühjen. Hlerbei macht cs keinen Unterschied, ob die Vorräte aus der jepten Ervle oder einer früheren stamwen. Es ist ferner ohne Bedeutung, ob der Flachs aus Saatgut - der Deut'chen ölacs-Bau-GeseUschast oder eigener Saat gezogen worden ist. :

; Bei der vorläufig sehr geringen Aussicht, unserer verbäng- niêvouen Faserknappheit dur Einführen abzuhelfen, ift es Ehrenpflid t eines jeden, an seinem Teil dozu beizutragen, dur ch resilose Ablieferung des Flas:s die Bekleidungenot der Be- völkerung u lindern und einen Teil der zahlreichen Arbeiter, die in der Textilindusirie Lohn und Brot finben, in Zukunft Veschäftigungsmöglichkeit zu \{affen. G

etn ae —2 2

Das Reicheernährungsministerium bat mit Rüdsicht auf die eir getretene Steigerung der Herstellungs kosten laut Meldung Des „Wolffschen Telegraphenbiüros“ den Herstellungs8höchst- Preis für Vier einshließlich Steuer auf 29 46 für den Hetfioliter erhöht. Für Herstellungs8orte mit besonders räum- licher Ausdehrung und besonders hohen He1rsteQungskosten ist die Festsczung höherer Preise im Nusnahmewege vorbehalten.

A t 2E A d

„n einer Protestversammliung der deutschen Kriegervereine, die am 23. Mai in allen deutshen Städten stattfand, wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, fols gende Entschließung einstimmig angenommen: '

Die Kriegsbeshädigten und Kriegshinterbliebenen erheben den \{rssten Ein) pruch gegen die jeder Menschlichkeit und Vernunft Dobn sprechenden Bestimmungen der Artikel 231, 232 und 244 (Unlage 1) der Priedenkurkunde, wonach die Nentcn der Kricgs- bescädigten und Kriegshinterbliebenen in den feindliden Län- dern fapitalisiert und unter Hintanseßurg der - deutschen Kuegsbeschätigten- und Kriegéhinterblicbenenm enten vom Deutschen Neich als Kriegskostenentshädigung, die 300 Milliarden Mark autmadt, gezablt werden sollen. Das würde bedeuten, raß unsere êreinde die deutschen Opfer des Krieges und ihre Hinterbliebenen dem Elend preisgeben. Cine folhe Forderung \Greit zum Himmel, und wir ertoarten von der deutschen Regierung, taß sie nimmermehr zu etnem Frieden, der diese Forderung aufstellt, die Hand bietet, daß fe cher die Unterschrift verwelgern, als in der vom ¿xeinde beabsichtigten Weise die Kriegsbeshädigten und Hinterbliebenen dem Elend aus- liefern wird. /

Preus:cu,

Die Preußische Staalsregierung hot dem „Wolffschen Telegraphenbüt o“ zufolgé, um dem QDeuischtum Schleswig- Holsieins eine weitere örtliche Hilfe im Kampfe dieser Prooinz gegen die Wirlungen der Werbelätigkeit des Auslandes zu geben, die Stelle eines Staatskommissars in Schleswig- Holstein geschaffen. Der Jnhaber der Stelle, der zugleich mit der 'zeitweiligen Wahrnehmung der Geschäfie des preußi- schen Gesandten in Hamburg beauftragt ist, ist der Schrift- steller Or. Adolf Köster, nicht das gleiihnamige Mitglied ter preußischen Gesandtschaft in Hamburg. :

BVekanntlih hat _die Preußische Staalsregierung am 24. März 1919 vorläufige Bestimmungen über die Bildung von Beamienaus\chüssen bei jeder Behörde, die dauernd mindestens 20 Beamte beschäftigt, erlassen. Die endgültige Negelung der Frage der Veamtenausshüsse wird später im Nahmen des allgemeinen - Beamtenrec18 erfolgen. Der preußishe Minister des Jnnern hat tiunmehr dem „Wolffschen Tekegrophenbüro“ zufolge in einem Rundschreiben an die in Frage fommenden Stellen angereat, bis zur endgültigen geseß- lichen Negelung die erwähnten Bestimmungen auch für die Bildung von Beamtenausschüssen bei den Bekbörden der pro- vinzialen Verwaltungen urd bei den kommunalen Behörden zur Nichlschnur zu nehmeir.

Die Vertreter der deutshen Nationalver- sammlung und der Preußischen Landes8versammlung aus den bedrohten Osftgebieten waren am 21. und 22. Mai zu einer Besprcchuna im Hause der preußischen Landesversamn:- lung versammelt. Nach eingehenden Beratungen wurde das Ergebnis laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüroz“ in folgender Entschließung festgelegt:

Die vereinigten: parlamentariscken Aktionsauéscüsse für die Oft- mark beschließen in ihrer konstituierenden Sißung :

Die îm feindlichen Fricdensemtwuf vorgesehene Negelung der östlichen Gebietsfrage steht im Widerspruch mit den Wilsonschen Grundsäßen. Da aber die Möglichkeit besteht, daß eine Abstimmung stat!finder, muß es als vornebmsle Aufgabe der Ausscküsse betrachtet werden, die Bevölkerung in den vom Zugriff der Feinde bedrohten Gebieten über die Bedeutung einer Volkzabstimmung aufzuklären und die wahl- tecktnischen Vorbereitungen dafürzu treffen. Die in den Friedenébedingungen der Gntente vorgesehenen Fo1men und Bedingungen der Abstimmung lalten die Ausschüsse für völlig unannehmbar. Gegen die ¿wangs- weile Unterwerfung des nördlicsten Teiles von Oslpreußen unter cine ncch unbekannte Herrschaft wird entsciedenite Veiwahrung ein- gelegt. Die Ausschüsse sind ferner der Ansicht, daß der Verlauf der Friedenêverhandlungen zu weiteren militärisdhen Aftionen der Polen gegen die umstrittenecn Gebiete führen könnte. Die Feinde türfen nit darüber im Zweifel sein, daß wir uns den vorliegenden Fricdens- bedingungen niemals freiwillig unterwerfen werden. Von der Regie- rung wird erwartet, daß sie alle Maßnahmen ergreift, um die be- drohten Gebiete vor militärisden Ueberraschungen tur die Polen zu s{chüßzen. i

Einen breileren Raum in der Besprechung vahm die Teil- nahme der Volklsräle und anderer Vertreiungen der Bevölkerung aus den bedrohten Gebieten ein. Es wurde eine Entschließung gefaßt, wonach zunächst die anwesenden Vertreter der Volksräte am zweiten Verhandlung s- (age ais Zuhörer zugelassen wuden. Ob und inmvieweit bei ten feineren Beralungen der beiden Gruppen Nord und Süd Vertreter der Volklsräte aus Posen und Westpreußen sowie ähnliche Vertretungen aus Schlesien und Oslp1 eußen zugelassen oder andere Vertretungen der Bevölkeruna zu den Berätungen herangezogen werden sollen, bleibt der Beschlußfaffung jeder ber beiden Stun R

Sigungen der beiden Ausschüsse und der Gesamtausshüse sollen nah Bedarf stattfinden. ett

Der Vorstand des Oberschlesischen Berg- unb Ell tenmännisGea Vereins foßle in seiner geslrigen ißung eine Entschließung dahingehend, daß die gesamte

oberschlesishe Montanindustrie einmütig den \chärfsten Widersore@ gegen eine Abtretung Oberschlesiens an Polen erhebt. Er erblickt in einer solchen eine unheilbare Schädigung des gesamlen Deutschtums und ten sicheren Ruin ganz Oberschlesiens.

DVagytzern.

Jn der gesirigen Sizurg des Landtags schilderte der Minifterpräsident Hoffmann vor Eintritt in die Tagesord- nung die Vorkommnisse in der Pfalz und knüpfte varan die Bemerkung: ; : L

Wie überall, so gibt es au in ber Pfalz Lumpen, die das Vater- land verkaufen und verraten. (Sehr richtig!) Gegen die Verge- waltigung der Pfalz und der Beamten der Negierung durch die Sgolen legen wir in Spaa {äften Einspruch cin. Dcr tapferen Bevölkerung und den treuen Beamten sprehen wir Dank aus, den Verrätern an Volk und Land Verachtung. ¿ ; i

Der Landtagspräsident Schmidt brachte hierauf zum Aus- drud, daß der Landtag die Auffassung ter Staatsregierung einmütig teilt.

In der „Bayerischen Slaalszeiiung“ wird folgeude Er- lärung der Regierung veröffentl:ccht : /

Die Beslrebunden auf Abtrennung der Pfalz von Bayern und Deutschland dauern nach gestern eingetroffenen Mit- teilungen an. Beamte, die sich gegen die Ausrufung der pfälzischen Mepublik wehrten, wurden verhaftet oder mit Anitsen1sezung bedroht. Das Gesamtministerium hat den pfälzishen Bebörden erklärt, daß die Regierung allen treubleibendten Beamten im Falle feindlicher Amtsen1seßung ihre gegenüber dem bayerischen Staate erworbenen MNechte voll gewährleistet, Weitere Maßnahmen zum Schuße dex Pfalz find eingeleitet.

Hessen.

In der Volk skammer gab geslern der Abgeordnete Pagenstecher laut Bericht des „Wolffshen Telegraphen- büros“ folgende Erklärung ab:

Die aus Nheinbessen und dem beseßten Gebiet Starken- burg stammenten Abgeordneten der hessischen Volkékammer er- klären in ihrer Gesamtheit: Die Bevölkerung des besetzten bessischen Gebiets ist deu!sch, bleibt deuts und steht treu zum Deutschen Neide. Wir erkt eben gegen jeden Versu, unser Volk von deut {er Art und vom Deut1chen Neiche loslösen zu wollen, Einsvruch, insbesondere dagegen, daß wir wiütichaftlih und verwaltungStechnisckch au nur vorübergebend vom eihe abgenennt werden. Wir _ver- langen, daß wir Hessen auch während der Beseßung nur von deutschen Nichtern gerichtet werden, daß uns uneinge|chränkte Freibeit der Presse, der Nede und der Versammlung gewährleistet wird. Wir würden es nicht verstehen, wenn die Demokratien des Westens duldete, daß der große Gedanke der Selbstbestimmung der Völker dazu gehört auch die Freiheit des Wortes, des Gedankens und die Unab- bängigfecit ter Gerichte uns gegenüber nit Anwendung findcn

follien. : Schwarzburg-Nudolstadt,

Der Landtag hat gestern nachmiitio, wie „Wolffs Tele- araphenbüro“’ melde?, als erste ihüringische Volïsvertretung das Gescy über den Zusammenschluß der thüringishen Staaten zur Schaffung Grsß-Thüringens cinstimraig an- genommen. Der sozialdemokratische Abgeordnete Harimann wurde zum Vorsitzenden im Ministerium gewählt,

Gin:

Statistik und Vollêwirtschaft.

i Zur Arbeiterbewegung. i

In C öln haben, wie „W. T. B.“ meldet, die Straßen?

bahner wegen Verweigerung der Teuerungszulagen beschlossen,

von heute an keine Fahrschcine ‘mehr zu verkaufen, bis ibre

Forderungen bewilligt find. Infolgedessen wurde der Strom ab- gespe1rt, fo daß die Bahnen überhaupt nicht fahren können.

Aus Zittau wird dem „W. T. B.* telegraphiert, daß gestern weit über 10000 Arbeiterinnen und Arbeiter Der Tertilindustrie in den benahbarten nortböhmischen Industrie- bezirken Neichenberg und Kratzau wegen Nichterfüllung ihrer Lohnforderungen in dcn- Aus stan d getreten sind.

Kuust unnd Wissenschaft. Karl von der Heydt: Elberseld, ter eine der \{önflen Sammlungen

moderner Kurst in seincm Hause vereinigt, hat dem Kupfer stich- ktabinett der Berliner Museen eine große Anzahl von araphischen Blättern funger deutscher Künstler zum Gestenk gemacht. Mit Hol;schnitten, Steindrucken und Nadicrungen find vertreten : Marx Beckmann, Erich Heckel, Ernst Ludwig Kirchner, Otto Lange, Dsfar Kokoichka, Max Pechstein, Emil Nolde, Hans Purrmann, Otto Müller, Christian Nchlfs. Da gleihzeitig das Kabinet weitere Arbeiten dieser Künstlergeneration durch Kauf erwarb außer den genannten au fole von Heimich Nauen, Theo von Brodckhusen, Nudolf. Großmann, . Waltemar Nösler und Wolf Höhriht —, ist jeßt der! Besiß des Berliner Mu)eums an Arbeiten der jungen Graphik besonders reidhaltig. Auch einige der illuslrierten Bücher dieser Künstler wurden erworben.

Literstur.

_— Professor Dr. Georg Stuhlfau1h von der Berliner Universität veröffentlicht aus dem Besitz der Preußischen Staatsbibliothek ein bisher unbekanntes Werk des Hans Sachs in der „Zeitschrift tür Bücherfreunde“. Es ist ein Einblattdruck, den Hans Sachs mit seinem Namtn und der Jabreszahl 1524 unterzeichnet bat. Gr reimt hier viele fromme Verse nah Matthäus 7 über das Haus des Weisen, das auf dem Felsen gebaut it, und das Haus des un- weisén Mannes, das auf Sand steht. Die Verse werden in einem großen Holzschnitte versinnbildlidt. Stublfauth weist auch den Künstler dieses Holzschnitts naß. Es ist aller Wahrscheinlichkeit nah Erhard S@ön, ein Nürnberger Schüler Albrecht Dürers.

Der Mörike -Fo1sher Hays Wolfgana Rath, tex ‘vor furzem 30 unbefonnte Briefe von Mörike und Slwind aufgefunden hat, wird demnächst cine Avsgabe des B r ie f w ehsels zwischen Theodor Storm und Eduard Mörike- veröffentliden. Sie bereidert die vor 30 Jahren erschienene, seit langem vergriffcne Auëgabe Bacchtolts von diesem Briefwecbsel um 17 wichtige Briefe. Neben diesen unbekannten Briefen bringt Nath in der San'mlung, die er bei Julius Hoffmann in Stuttgart veröffentliht, auch cine Reibe von 22 Büldaissen bei, darunter biéher unbekarnte Porträts von Stoim, Mêrike, Kerner, Visher, Ludwig Bauer das einzige erhaltene Bildnis dieses {chwäbischen Dichters,

an Aus Anlaß des 70. Geburtstages des ersten Direkltor3 des Germanis{hen Nationalmuseums in Nürnberg, Geheimen Hofrats Dr. Gustav von Bezold lat das Germanische National- museum eine mit gählreihen Abbildungen versehene Fesilhrift herau8gegeben, die als Soönverbcuck aus den „Mitteilungen“ des Museums vorliegt. Die Festschrist enthält einen Aufsag Dr. Theodor Hampes „Allgäuer Studien zur Kunst und Kultur Unlersuhung * Dr. Walter Stengels

der Renaissance", eine über Merkzeihen dex Nürnberger otshmiede, einen Beitrag

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