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27. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß der Verordnuna vom 23. Dezember 1918 (NRoichs-Geseßbl. : 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden für allgemein verbinolich zu erklären. \ Einwendungen können bis zum 10. Juni 1919 erboben werden und sind unter Nr. I. B. R. 21 an das Reichsarbeits- ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 27. Mai 1919.
Der Neichsarbeitsminister. Bauer.
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Bekanntmachung.
Die Vereiniguna Glauchauer Arbeitgeber E. V. und die Privatangestellten- Vereinigung in.Glauchau haben beantraat, den zwischen ihnén am 11. Aptil 1919 ab- geschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Gehalts- und Arbeitsbedingungen der Privatangestellten mit Ausnahme der Angestellten in offenen Ladengeschäften gemäß 8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für E der Stadt Glauchau für allgemein verbindlich zu rklären.
._ Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 15, Juni 1919 erhoben werden und find unter Nr. T 4976 an ride Neichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu
en.
Verlkn, den 27. Mai 1919.
Der Neichsarbeitsminister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Fabrikanten von Blusen,
Kostümen und verwandten Artikeln E. V. in Berlin hat beantragt. den zwishen ihm und dem Verband: der Angestellten der Blusen-Kleider-Konfektion in Bérlin am 3. März 1919 abgesclo)senen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedinaungen in der Fabrikation von Blusen, Kleidern und verwandt n Artikeln gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs-Gefeßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für ollgemein verbindlich zu e: klären. / __ Einwendungen gegen diesen Artrag können bis zum 15. Zuni 1919 erboben werden und sind unter Nr. T 4996 n E Reichsarbeitomizisterium, Verlin, Luisenstraße 33, zu richten. '
Berlin, den 27. Mai 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der. Verband der Metallindustriellen im Bezirk Zwickau .E V. ‘und der Gewerkschaftsbund kauf- mävnisher Angestelltenverbände, Landesaus\chuß Sacsen in Leipzia haben beartragt, den ¿wischen ihnen am 24. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der A? b-itshedinaungen der koufmänvischen Ange- siellten in der Metallir.dustrie aemäß §2 ter Verordzuna vom 23 Dezember 1918 (Neichs-Giseßbl. S 1456) für das Gebiet der Nreishouptmannrshaft Zwickau für allgemein verbindlich zu ertlären. ;
Einw«+ndungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juni 1919 erboben merden und sfivd- unter Nr. 1B R 122 a H Neichgarbeitsministerium, Bein, Luisenstraße 33, zu rihien :
Berlin, den 28. Mai 1919,
Der Reichsarbeilsminister. Bauer.
Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. / Vom 23, Mai 1919,
Auf Grund des 8 1 Abs. 1 und 8§ 6 Abs. 1 der Ver- ordnung über den Zahlungsverlehr mit dem Auslond vom l 1917 (Neichs-Gesepbl. S. 105) wird folgendes
estimmt:
Als Deviscnstellen im Sinne der Verordnung über den Zahlungs- verkehr mit dem Ausland vom 8. Februar 1917 (Neichs-Gesetbl. S. 105) werden außer den in der Bektanntinahung über den Handel mit ausländischen Zablunasmitteln vom 22.. Januar 1916 (Neichs- anzeiger Nr. 18 vom 22. Januar 196} genannten Stellen die nach- stehènden Versonen und Firmen bestimmt:
L. in Bremen: Bank für Handel und Gewerbe,
Bremer Baat,- Filiale der Dresdner Bank,
Deuts%e Bank, Filtale Bremen, v,
Deutsche Nationalbank, Kommanditgesellchast auf Aftien, Direction der Disconto-Geselischaft, Filiale Bremen, Bernhd. Loose & Co.,
(Carl F. Plump & Co.,
Schröder, Heye & Weykausen;
I]. in Côin: Baok für Handel und Fndustrie, Filiale Cöln, . Barmer Bankverein Hinsberg, ischer & (Yo., Deichmann & Co,,
Deutsche Bank, Filiale Cöln,
Dresdner Bank, Filiale. Cöln,
Metteldeutsde Creditbank, Filiale Cöln, “ Sal: Oppenheim jr. & ‘Co.,
A. Schaaffbausen’!cher-Baukverein“ A.::G,,
IIT. in Letpzig: Allgemetne Deuische Credit-Anstalt,
Bank für Handel und Industrie, Filiale Leipzig, Commerz- und Discontobank. Filiale Leipzig, Deutsche Bauk; Filtale Leipzig,
Drxésdner Bank in Leivzig; /
IV. in Mannheim: Bank. für Handel und Industrie, Filiale
Mannheim, Dre&dner Bank, Filiale Mannheim, Nbeiniscke Creditbank, Süddeutsche Diskonto-Ges. A.-G. ; S V. in Münden : Bank für Handel und íóIndustrie, Filiale München, Bayerische Handelsbank, Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Bayerische Staasbank, j Bayerische Vereinsbank, Deutiche Bank, Filiale München, Dreêdner Bank, Filiale München, Merck, Fink & Co., Miiteld. utshe Creditbank, Niederlassung München.
Berlin, den 23 Mai 1919. Der Reichs wirtschafteminister. J. A.: Meydenbauer.
200 und 100 6 eingeteilte Euldyerschreibungen in den Ver-
Reicheaussichtsamte für. Vrivatversicheruyg bestehenden Ver-
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Bekanntmachung.
Auf Grund der S8 4 und 7 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Geseybl. S. 307) wird bestimmt:
Die Verordnung über den Versand von Kohlrabi vom 14. August 1918 (,„Reich8anzeiger“ 195 vom 19. August 1918) wird mit sofortiger Wirkung“ aufgehoben.
Berlin, den 26. Mai 1919.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsizende: von Tilly.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen auf den Jnhaber.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs- hofen wurde die Eenehmigung erteilt, innerhalb der gese ß- lichen und sazungsmäßigen Umlaufe grenze nachstehende auf den Jnhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500,
lehr zu bringen: | 10 Millionen Mark 4°/ige in längstens 50 Jahren vom 1. Januar 1919 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkauss cinlösbare Hypothckenpfandbriefe (Reihe 72). München, 27. Mai 1919. Staatsministerium des Junnern.
J. A.: Ministerialdirektor S preti.
Die von heute: ab- zur Ausgabe gelangende: Nummer 105 des: Reich8gesezblatts enthält unter |
Nr. 6867 eine Verordnung, betreffend die Verwertung von Militärgut, vom 23. Mai 1919, unter
Nr. 6868 Ausführuvasbestimmungen zur Verordnung, betreffend die Verwertung von Militärgut, vom 26. Mai 1919, unier /
Nr. 6869 eine Abänderung des: Erlasses vom 17. Mai 1919, betreffend Verhängung des Belagerunaszustands über den Regierunasbezik Stettin, vom 23. Mai 1919, und unter
Nr. 6870 eine Bekannimachuna, betreffend den beim
sicherungsbeirat, vom 22, Mai 1919, Berlin W. 9, den 28. Mai 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
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Preußen. her C j
Die li nbikdie Staatsregierung hat den Landrat von Hahnke in Nauen zum Oberpräsidialrat ernannt. Ec ist als solher dem Oberpräsidium der Provinz. Brandenburg zugeteilt worden. : /
Finanzministerium.
Verseßt find: die KatosterkontroVeure, Skeuerinspektor Krause von Springe nah Berlin-Echöceberg und Siefert von Aurich nach Spiinge, der Ne,ierungslandmes}ser Balßen von Stade als Katasterkontrolleux nah Numich und der Kata\ter- fontrolleur, Steuerinspekior Quandt von Berlin-Schöneberg nah. Sigmaringen, derselbe ist mit der Verwaltung des Katasteram1s Sigmaringen sowie mit der Wahrnehmung der Katasterinspeftionsgeshäfte in den Hohenzollernlanden beauftragt.
Bestellt ist: der Katasterlantmesser Adolf Schulze zum Regierungslandmesser in Stade.
Ministerium der öffentlihen Arbeiten.
Ernannt sind: der Regierungsrat Eduard Grunow in Kattowiß zum Oberregierungerat, - der- Regierungs- und Bau- rat Eduard Senst in Halle (Saale) zum Oberbaurat mit dem Range der Oberregierunaéträte und der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Rechnungerat Rudolf Bosch in Berlin zum Eisenbahndirektor im Viinisterium der öffenilichen Arbeiten. :
Dem RNegiepunge- und Baurat von Braunek, Vorstand des Eisenbahnbetriebeamis in Glückstadt, ist die nachgesuchte Eatlafsung aus. dem Staatsdienst erteilt.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst ! und Bolkabildunn
Zum Rektor der Technischen Hochshule in Danzig für die Amtsogeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1921 ist der ordentliche Professor Geheime - Regierungorat F. - W. - Otto Schulze ernannt worden.
Bekanntmachung. : Meine Bekanutmachung vom 19. August 1918, wodurch dem Gärtner Hermann Zerbach in Lütgendortmund, Limbedcker- straße 65, der Handel mit Lebentmitteln und sonstigen Gegen- ständen des tägliden Bedatfs untersagt- worden ist, hebe ih hier - durh wiederauf. Dortmund, den 22, Mat 1919. Der Landrat. J. V.: Schulze. w Der Arbveiterrat.“ Kle in ee.
BekanntmaqMun-g.
Dem Sconkwirt Hermann Gerfchwiß inBreslau “
Kegzerberg 21, ist die Abgabe vonSpeisen und Getränken wegen Ünzuverlässigkeit auf die Dauer von 4 Wechen Ai Liese und die Schließung seines Schanklokals während dieser Zeit angeordnet worden. Breélau, den 23. Mai 1919. w Der Polizeipräsident. F. V.: Bartels.
Bor» nntmacckchchunç. / : Auf Grund ter Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver- lässiger ¡Ma bb vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Henle Hahn, Inhaber der Firma Hahn Söhne in Cassel, Wolshagerstiaße 17, den Handel mit Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Cassel, den 26. Mai 1919.
weiteres untersagt.
BéklanntmaGung”
Der Chefrau des Levi Cohen, Nosalle geb. Wol ff und d Haustochter Johanna Cohen, beide in Wiede, Dellweg o wohnhaft, habe ih auf Grund „der Bundesratsverordnung p 29. September 1915 (RGBl. S.“ 603) den Handel mit 1; dungsstüccken, Manufakturwaren und fonstigen Gegen ständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit bis q
Dortmund, den 22. Mai 1919. Ter Landrat. Overwe g. Der Arbeiterrat. Kleine.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung Unzuverlässig Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ih der Fir S. Buch Söhne und deren Inhabern Sally und Nudol Buch in Cassel, Wolfhagerstr. 9, den Handel mi Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuverläss| keit untersagt. Caffel, den 26. Mai 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.
rerer rer
Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrals hg 23. September 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 603) und der dazu g lassenen Ausführung8anweisung vom 27. September 1915 ( Hande] ministerialblatt S. 246) ist der Firma A. Mirre hierselbst d Handel mit Häuten und Fellen durch diesseitige V fügung vom 20. Mai 1919 untersagt worden. Celle, den 90 Mai 1919. Polizeidirektion. Dr. M ü nFeL.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläss Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RGB[, S. 6 — ist dem Kaufmann Alfred Eruhlke dur Verfügung y heutigen Tage der Handel mit Zigaretten und Zig rettentabak untersagt worden.
Stolp, den 26. Mai 1919.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Zielke.
“ NichlamíliGes. Deutsches Nech.
Die vereinigten Ausschüsse. des Staatkenaus\chu\s für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und | Eisenbahnen, Post und Telegraphen, die vereinigten Ausschü für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie |
vereinigten Ausschüsse für ZoUl- und Steuerwesen und f Justizwesen hielten heute Sizungen.
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Die Reichsregierung hot laut Meldung des „Wo! hen Telegraphenbüros“ folgende. Kundgebung ana d Deutschen im O sten erlassen: i
Die deutschen Geaenvorschläge sind. in Paris überreicht word Sie treten mit allem Nacbdruck und Ernst für das Verbleiben deutschen Landesteile im Often beim Neich cin. Sie führen | Nachweis, daß weder Oberschlesien noch Westpreußen, weder Da noch Memel von Deutschland losgerissén wrden dürfen, daß ! preußen nicht verkümmern darf. dur die Gin|chiebung eines polnist Korridors zwischen deutshe Gebietsteile. :
Jept heißt es, diese Gegenverschläge zu unterstützen und al zu vermeiden, was thre Wirkung beeinträchtigen könnte. Wer be den Gegnern einen Vorwond für Einmarsch und gewaltsame Be e Pr liefert, macht si gegen seinen Willen zu ihren Bund
enossen.
y Deutsche im Osten! Bewahrt das Neich vor dieser Lebens ef durch. Nuhe und Disziplin! Laßt keine. unruhigen Köpfe das Schid Deutschlands und vor allem des deutschen Ostens gefährden! Y handlungen, nicht Kampf! Das muß jeßt die Parole. sein! j
Werden unsere Gegenvorshläge atgelehnt, so wird die Reid regierung ihre Entschlüsse für Reich und Deutshtum \o fassen, es für das Leben des ganzen Volkes notwendig ist! Wir ken unsere. Verantwortung für die Gegenwart und. die. Zukunft!
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Der Oberste WVirtschaftsrat der Entente hat Deutschen Finan zkommission, wie „Wolffs Telegraph büro“ meldet, folgende Bestimmungen, die zurzeit “für Blockade gelten sollen, mitgeteilt: 48
1) Die Einfuhr von Lebensmitteln ist nunmehr für Deutsäl innerhalb der monatlihen Kontingentmenge völlig treigegeben kann von jedem Lande, das nah. Deutsch]and-e portieren will, 0 jede Förmlichkeit vorgenommen wetden. Die Fischeinfuhr aus umliegenden neutralen Staaten wird nit in das Kontingent gerechnet. : A |
2) Deutschland kann alle Waren, die niht auf der Verbots (Gold, . Silber, Cffekten, Kriegsmaterial) oder auf der Sperr (Kohle und Koks - jeder Art ; - unbearbeitetes" Holz, Bauholz, H masse, Druckvapier ; Farbstoffe ; Eisen- und Stablerzeugnisse : näm Gußeisen, - Walzeifen, Barren, Konstruktionsstahl, Stahlschia Stahlblech; Zucker; Fensterglas; Werkzeugmaschienen, elettii Maschinen und thre Zubehörteile) aufgeführt find, ohne wt &Förmlichkeiten nah jedem Lande ausführen, - das diese Waren zuführen wünscht. i E l
3) Alle Schwarzen Listen von Firmen und Personen in neutr Ländern - sind zurückgezogen worden, und: alle Nabteile, die Handel und Verkehr mit solhen Firmen und Personen anhaftt haben ihre Wirksamkeit verloren. e j
4) Der Post- und Telegraphenverkehr bezüglich des oben ge zeichneten Ein- und Ausfuhrhandels ist zugelassen, jedo gew Bestimmungen unterworfen, ‘die ‘von der delt)chen- Regierung d Se Ran s E E dieser - Bestimmungen, ist in „Anlage (siehe unten) beigefügt. : |
Nach einer weiteren Milteilung des Obersten Wirtscha [rats der: Entente sollen. vom Export über die trockenen Grd lediglih die Waren der Verbotsliste;“ nicht * aber au e Sperr liste ausgeschlossen sein. Was die Ausfuhr der A auf dem Seewege anlangt, so. shweben darüber no handlungen mit den alliierten und assoziiexten Régierugi!
Für den Post- und Telegraphenverkehr mi umliegenden neutralen Staaten haben die in der An wiedergegebenen Regeln keine Geltung. «in
nla
Regeln für den Post- und Telegrammverkehr. . Alle verfügbaren Wege können benuyt werden. a 4 Der Perleut gu des deutshen Jmports- darf sid} lä nur auf Lebensmittel erstrecken. e Der Verkehr bezüglich des. deutschen Exports darf si
auf Gold, Silber, Cffekten und: andere vertretbare Werte sowie Kriegsämatèrial beziehen.
Der Polizeipräsitent. J. V.: Haadck.
d. Erörterungen über Spekulationsgeschäfte p nicht zugela
“ winnen.
0. Telegramme müssen in offener Sprache abgefaßt und leit versländlih fein und dürfen keinen Lrt Stab haben. Sie ms en nano oder Gnglisch aufgejept werden oder in Ztalienis, falls. fie, über Italien oder über Yalienische Kolonien befördert werden,
ie Telegramme müssen - den: Nameu'- des Absenders- und seine volle Adresse. angeben, auch seinen Vornamen, falls die Beförderung über
Zlalien oder italienishe Kolonien erfolgt. Telegramm- Adressen tes -
Absenders und. des: Emp/ängers werden nicht
bers geri zugelaßen.
f. Ter Geplnerlehr bezügli der von den affoziüerten Negierungen gebilligten Geschäfte wird u gleicher Weise gestattet. Briese müssen in offêner Sprache und in. nicht zweideutigen Ausdrücken abgefaßt
scin Und auf’ dem Umschlag. deutlich N / geht senders aufweisen. schlag. deutlih Namen und Adresse des, Al
. 8. Der Paketverkehr wird in keiner Richtung. gestattet, jedoch de. Muster der zugelassenen Wären in Posipaketen versandt
‘h. Die: assoziierten Regierungen behalten fi vor, jete Sendung anzuhalten, ohne datür einen Grund „angeben zu müssen. Etwaige Ansprüche hieraus werden nit anerftannt.
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Daß die hochverräterischen Umtriebe, die, auf die: Lo8- trennung des Rheinlandes hinzielen, in den weitesten Bevölkirungskreisen keinen Widerhall finden, geht am besten herpor. aus den Telegrammen, die an-den Reichspräsis- demten- gelangt sind. Gerade in den leßten: Tagen sind- zahl- reiche Kundgebungen, besonders: aus Esson, Elbezfeld-Varmen sowie aus vielen Or!schaften des Niederrheins in Berlin ein- getroffen. Neben dem Einspruch gegen din Gemaltfrieden enthalten diese Kundgebungen ein- Treugelöbvis zum Deut\chen
“ Reiche, ‘das: besser als alles andexe die rheinischen Sonder-
bestrebungen: veruzteilt.
Auf Befehl des britischen Milkitärgouverneurs, in Cöln a. Rh. soll'wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Bekannt- machung, die: sich auf die amtliche: Warnung der Neichs- regierung, betreffend die Losreißung der Prov.inz Rhein- land vom preußischen Staatsgebiet bezieht, in allen een des von den Briten beseßten Gebietes veröffentlicht werden : j
: Unter Bezugnakl me auf die Vekarn!macung der deutschen Regierung, welche zur Veröffentlihung am 29. Mai 1919 zugelassen wurde, befehle ih folgendes:
Die Bekanntmachung veröffentliGt einen Artikel, das Neichs- strafgeseßbuch betreffend. Dieser Artitel wird. in dem britisch be-' seßten. Gebiet nicht: rückgängig gemacht, es sei denu, daß dieébezügliche Anordnungen von höberer Stelle gegeben werden.
__Im Interesse: des Geseßes und der Ordnung, auf welcker die britishe Behörde besteht, verbiete idch irgendwelhe Schritte bezüglich Artikel 8 1] von Seiten dèr deutshen Behörde ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung.
j ? Charles Fergusson, A A Lieut.-General. Britischer Militärgouverneur des beseßten deutschen Gebiets.
Der Generalvorstand und die Diözesendirektoren des Franzisfus-Xaverius-Missionsvereins erheben in einer an dew Reichsfkolonial minister Dr. Bell gerichteten Eingabe im Namen der 750 000 Mitglieder den schärfsten Einspruch gegen die im Ftieden8vorschlag vorgesehenen Einschränkungen des- deutschen Auslandswesens. Jn dem Einspruch heißt es. U. a.:
Die deutshen Missionare find während des Kricges- den größten Entbeh1ungen und Vertolgungen ausges t gewesen, ibr Cigentum und die von ibnen geschafjenen ESiedelungen in den deutschen Kolonien und in vielen Ländern wurden beshlagnabmt. Jett soll ihnen durch den Friedens\chluß auch in Zukunft die Welt vers{chlossen werden. Cure Exzellenz bitten wir dringendz mit aler Kraft dabin zu ‘wirken, daß un]ere Arbeit nicht ganz vernihtet werde, daß die beschlagnahmten Güter zurückgegeben und die Freiheit fkolonialer Tätigkeit allen Kultutrnationen in gleid;er Weise geöffnet werde.
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Gestern ist in Goslar der- ersie Reich8-Bauern- und Landarbeitertog, der von Delegierten aus allen Teilen Déutschlands besucht war, e1öffnet wo: den. v. a. ein Vertreter des- prevßischen Landwi11\shofl#ministeriuums und des Oberprôsidiums Honnover. Zum Leiter .der Ver- sammlung wurde Johannsen-Schleswig gewählt. Er betonte in seiner Ansprache, daß der Bauerucat keine politischen Ziele ver- folaen, sondern nur in wirtschaftlicher Beziehung sich betätigen wolld. Ferner wolle er dafür sorgen, daß ein gutes Verkältnis wischen Stadt uyd Land geschaffen werde. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der namens ciner Land- bevôlkerung von 23 Millionen gegen den Gemwaltfrieden Einspruch erhoben wird.
Preußen. In leßter Stunde vor den größten Entscheidungen der
Weltgeschichte versommelten sich die Vertreter der de utschen Volksräte aus Posen und, Westpreußen sowie der ent- sprehenden Organisationen aus Ostpreußen in Marienburag, um Richtlinien für die Handlungen der nächsten Tage zu ge-
Sie faßten ‘laut Meloung des: , Wolffshen Tele- graphenbüros“ foigenden Beschluß: B. Ae L ; ‘Wir stehen unerscküttert* auf dem L'oden,- daß der uns angebotcne
/ Friedensvertrag unbedingt“ abzuweisen ist. Wir» erkennen“ demgegen-
bex an, daß- der Gegenentwurf der- deuten MNeichsregie1ung geeignet ist, die’ Grundlagen der Wilsonschen Steen in die prattiscke Politik einzuführen, weisen aber darauf hin, daß auch eine teilweise Ab- weichung. davon in den beseßten Gebieten ter Provinz Pojen. den Keim. in ih _trüge für die Verewigung des deuts. polnischen Streites, für die Veréwigun des nâtionalen Hasses ‘und’ dér. Zerissênheit mit allen -ih1en bösen Folgen fürdie gesamte Kultur der. von Véu!schen- und*Polen -béwohnten- Gebiete. E G D
n ‘dieser Lage wenden. wir uns noch einmal’ an sämtliche. Be- wohner des deutschen Ostens“ ohne: Unterschied threr Mutteriprache mit der Aufforderung, die Frage der Ostmark; nicht von außen.regeln zu lassen, sondern dur einen Ausgleich von der Bevölkerung ter betreffenden Gebiete selbst. Nur aus den tausendféltiaen Beziehungen, die das jah1hundertlange Zusammenleben der Polen mit den Deutschen geschaffen hat, lassen sih die tragenden Grundlagen sür weiteres-friedlihes- Zusammenleben bilden.
m deutfch-polnischen Ausgleih werden die kulturellen Güter, die wirtshaftlihen sowohl wie die geistigen beider Nationalitäten, am besten gechüßt werden im Nahmen eines großen freien Rechtsstaates, der die Gleihberehtigung der Nationalitäten unbedingt wahrt.
,_ Wir erwarten, daß das polnische Volk uns durch Ablehnung dieses Or e INpDa ra lages nit zwingt, unsere ererbten Rechte mit der Waffé in der Han ul verteidigen ; denn darüber soll vor der ganzen Welt kein Zweifel bestehen, daß die Deutschen der Osimark wie ein Mann aufstehen werden, um das Erbe ihrer Väter, das ibnen- geraubt werden foll, mit. allen Mitteln zu verteidigen. Ein solcher Krieg in der Osimark, den die Polen damit entfachen würven, iväre einer der fürchterlichsten Bürgerkriege, die wir kennen.
Anwesenid' waren
Im Angele der ehrwürdigen Marienburg gewinnen wir aus der glorreichen Vergangenheit die Kraft, um uns heute zu dem Gelöbnis zu verginen, stark zu sein, sowobl deu Bruderzwist der jüngsten Monate zu vergessen, als auch alle Lpfer auf uns zu nehmen, unz unjere Heimat vox Versflavung’ zu retten,
Éa a em}
Der Reichswehrminisler Nosk e erläßt folgende Bekannt- machvug:
Zch habe Veranlassufig, den S 2 Ziffer L meiner Verordnung bom 3. März 1919 mit allem Noch uk in-Ertunerung zu bringen.
Von der darin - enthaltenen Bestimmung, daß öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verboten sind, babe ich in leuter Zeit mehrfach) Ausnahmen gemacht, um der Bevölkerung Groß Berlins Gelegenheit zu geben, zu den Friedens- bedingungen Stellung zu nebmen. Nachdem dies nunmehr. in aus- reihender Weise ge)chehen ist, werde ih davon Abstand nehmen, weitere Ausnahmen zuzulassen. S __ Ferner babe ih den V Polizeipräsidenten ersucht, an die An- träge zur Genehmigung von öffentlichen Versammlungen in ge- \{lossenen Räumen einen \{ärferen Maßstab aïs visher zu legen. Gne Reihe von Versammlungen, als deren Zwec bei der An- meldung die Stellungnakme. zu den &Sriedensbedirgungen bezeichnet . war, und die unter dieser Vorauésezung genehmigt wurden, find zu ftaatsgefährlichen Hetereien und zur Aufwtegelung zu erneuten Putschverfuchen ausgenußt worden.
i In zahlreihen Fällen ist der Versuh gemacht worden, unter Umgehung der Verordnungen über den Belagerung8zuständ öffentliche Versammlungen in ges{lossenen Räumen ohne Genehmigung des Polizeipräsidiums abzuhalten. Der Herr Polizeipräsident ist von mir datür verantwortlich gemacht worden, derartige Vebergriffe mit den ibm zur Verfügung stehenden polizeilihen und militärisden Macht- mitteln zu verhindern.
In einer Neihe von Fällen is versucht worden, die Be- stimmungen des Belagerungszustandes dadurch zu umgehen, daß Versammlungen als „geschlossene Gesellsck&aflen“ bezeichnet wurden, ¿zu denen aber Gäste in beliebiger Zahl Zutritt hatten. Auch diese Versuche werden in Zukunft dur das Polizeipräsidium ver- hindert werden. h
v
Desterrei ,
Nech einer Meldung des. „Wolfsschen Telegrophenbüros“ aus Klagenfurt hat die Friedenskonfereaz in Paris noch kine Entscheidung über eine Intervention in Kärnten getroffen, dagegen ist der energische Austrag an Velgrad ergangen, daß die serbishen und {lovenischen Truxpen von jeder feindseligen Handlung absehen und sich sofort über die durch den Woffen- suillstand festgeseßte Grenze zurückziehen.
Die militärische Lage war gesiern um 7 Uhr Abends folgende:
Im Raume von Lewamünd hat der Feind seinen Angriff wieder aufgenommen und unsere Trvyppen auf kie Linie Lamprechtéberg— Ettendorf—St. Margareten—Kaspar stein— St. Paul zucückgedrängt. Von dort verläuft unsere Front unverändert an der Vrau bis östlich bon Maria Elend und dann in Alpenböbenstellungen. Mäßiges feindliches Geshüßfeuer auf Völkermartt, Grafenstein, Maria Rain, Dbertoellern: und Hollenburg. i
Großbritannien und Jrlaud.
In der vorgestrigen Sißung des Unterhauses deutete der Minister Churchill bei der Beratung über den He eres- voranschlag die Möglichkeit einex Zurückziehung der fremden Truppen aus Rußland mit Somme: bende infolge der gürstigen Lage an und erklärte dem „Wolfsschen Teleoraphenbüro“ zu- . folge, der leitende Grundsaß von Englands Politik sei, daß Rußland durch die Russen gezetiet wêrden müsse. Alle fünf Großmächte wären“ im Begriff, die boischewistenfeindlichen Regierungen in Rußland anzuerkennen unter der Bedingung, daß eine verfassunggebende Versammlung kraft demo- kratisher Freiheiten zur Begründung neuer demokratischer ussisher Staaten berufen werde.
Frankreich.
Vorgestern ist dem Präsidenten der Griedenskonferenz CElemenceau folgende Notezüber die Kriegsgefangenen laut Meldung des „Wolfishen Telegraphenbüros“ von dem deuishen Neichsmininer Grasen Brockdorff-Ranßau über-
reicht worden : Versailles, den 29. Mai 1919.
Herr Präsident!
Die deutsche Friedensdelegation bat aus der Note der olliierten und afoziierren Mächte vom 20. d. M., mit der die deutsche Note vom 10. d. M. über die Kriegs- und Zivilgefangenen beantwortet worden ist, mit Befriedigung entnommen, daß die alliierten und asso- ziierten Mächte bei der Behandluna der Kriegs- und Zivil- gefangenen in der Zeit zwischen - der Unterzeichnung des Frieden8- vertrages und ihrer Heimbeförderung vollauf deren Gefühlen und Betürtnissen Nechnung tragen wollen. Gleilwobl hält es die deutsche Friedenédelegation für- ibe Pflicht, zu den Ausführungen in der Note der alliterlen und ôfsoztierten Negierungen vom 20. d. M. folgende Bemerkungen zu maten:
1) Die Weigerung der alliierten und assoziierten Mächte, dur eine Aenderung der einschlägigen Bestimmungen das Los der Kriegs- und Zipi!gefangenen sofort zu verbessern, ist auf das tiefste zu be- dauern. Wenn die deutsche Note vom 10. d. M.- davon abgesehen ‘hat, bestimmte Anregungen in dieser Nichtung zu geben, so geschah «dies mit Nücsicht auf den darin enthaltenen Vorschlag, unverzüglich “eine Kommissicn zur Prüfung“ der “den Ktriegs- und BDivilgefangetnen" zu gewährenden Erleichterungen zu “einennen. Diese Kommission, «deren Einsezung leidec an der Weigerung der alliierten und assozticrten Mächte ‘ge\cheizert ist, ' bât1e u. a. den Postverkehr der Kriegs-- und Zivilgefangenen mit ihren Familten, der ten eir zigen feelischen Trost in ibrem Unglück bildet, erleichtern sollen. Tat\ächlich erhaiten die deutschen Kuiegs- und Zivilgefangenen* in Europa ihre: Post mit «einer Verspätung von mindestens 4 bis 5 Wochen, - abgesehen von. den zahlreichen Fällen, wo die Post - beraubt eintrifft oder ‘überbaupt - verloren geht. -Es-- sind „unzählige Fälle naczu- weisen, in denen deutsche Kriegégefangene, die “ \ch in ‘ der Hand ter alliierten und assoztierten Möchte“ befinden, seit Abschluß "des Waffenstillstandes ohne jede Verbindung mit“ der Heimat. siud. / Weiterhin. wäre. es ganz: allgemein. die Aufgabe der vorgesch{lagenen Kommission gewesen, Mittel und Wege zu finden, um durch. höhere Gntlohnurg, bessere Unterbringung und Kost. erweiterte Bewegungs- freiheit, Gewährleistung der Sonntagérubhe usw. die Lage der Kriegs- und Ageliigenen in jeder: Hinsicht zu heben und diese so vor dem völligen Zusammenbruch zu retten. i
2) Die alliierten vnd assoziierten Mächte lehnen in ihrer Note vom 20. d. M: die Freilassung derjenigen Kriegs- und Zivil- gefangenen: ab, die sih: Verbrechen oder Vergehen haben zu Schulden kommen lassen. Defitscbland hat seinerzeit die unterschicedslose Frei- aabe aller Kriegs- und Zivilgefangenen- der alltierten und assoziierten Mächte zugestanden, es“ muß? nun. au: auf: seinem Anspruch: be- stehen, daß seinen Angehörigen gegenüber: von Seiten derx alltierten und assoziierten Regierungen in ti Geo Weise verxfahran: wird. | Deutschland hat mehrere- Tausende, den allilerten und asso- | ztierten Mächten angehörige Kriegs- und Zipvilgefangene . frei gelassen, die wegen \{@werer, während der Gefangenschaft auf
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deut]|chem Boden begangener gemeiner Verbrechen oder Vergehen ver-
urteilt worden waren. Unter den heimbeförderten Angehörigen eir er cinzigen der alliierten und ofsoziierten Mächte befanden \ich 7 Por- sonen, die s während der Sefangenscaft der Tötung von Menscken \huldig: gemacht. haben; 155 der gleichen Nation: Angehörige. warcit wegen Sittlichkeitsvez brechen, insbesondere Motzut und - Kinder- \{hândung, verurteilt. Einer der \hweistea Fâlle ist ver ves Soldaten Builleques, Emile, 35. französisches Znfanterie-Negiment, der eine h deutsde Väuerin in bejtigliscer Weise mit Arthicben erschlogen jat.
Die’ deutsche Fiiedentdelegation will mit der Auf'übrung dieser
Tatsachen teinerlei Borwu gegen ein einzelnes Vol erbeten, Eie würde es für ungeret halten, eine gcfamte Nation. füx. die Ver- brechen cinzelner verantwortlih zu macGen. Sie faun darum auch
nicht zugeben, daß der in der Note vom 90. d. M. erwähnte, von eingm einzelnen begangene verabcheuungéwürdige Doppelmerd a!s Begründung dafür dienen darf, den deutschen Kriegs- und Bipvilgefangenecn die Vorteile vorzuenthalten, die dcn - Kriegs- und BZivilgefangeneu der alliierten und assoztterten Mächte chne Vorbehalt zugestanden woiden sind. Die deutshe Friedens- delegation muß umsomehr auf ihren Standpunkt bebarren, als der deutshen Regierung aus den ihr vertragémäßtg von der französischen Regierung übergebenen Straflisten bekannt ist, daß deutide Kriecgégefangere in Frankreich wegen geringer Vergeben gegen die Disziplin gerichtlich zu langjährigeg Freiheitsstrafen- verurleilt worden sind; dabei spielen eine besondere. Nolte mehrjährige Strafen wegen Gehorsamsverweigerung, also wegen eines Vergebens, das, angesichts der besonderen Verhältnisse der Krieaëgefangensdhaft, auch dem siegreichen Gegner tein moralis{es Necht gibt, die Gefangenen über den Zeitpunkt des Friedenssclusses bingus feslzuhalten.
3) Die aliierten und assoziierten Regierungen haben in ibrer Note vom 20.-d. M.' ertlärt, daß kein Vergleich gezocen werden könne in der Behandlung der Kriegsgefangenen dun die deutsche ¿Regierung einerseits und die alliierten und assoziierten Mächte andererseits, Die deutice Friedensdelegation muß diese einscitige Behauptung, - die cine Grundlage für die objektive Feststellung der Wahrheit nicht bilden kann, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Die deutsche Regierung hat das Urteil der Welt hinsichtlich der Be- bandlung der Kriegs- und Zivilgefangenen in Deutschland richt zu scheuen. Sie ijt jederzeit bereit, die Frage der Behandlung der Krieas- und Zivilgefangenen dur die verichiedenen friegaführenden Mächte der Prüfung einer aus neutralen und unbeteiligten Mitgliedern be- flehenden Kommission zu übertragen. Sie würde die (Finseßung einer derartigen unparteiishen Stelle nur warm begtüßen, der sie mit dem gesamten Material auc die zahlreiden Beweise unmensch- licher Behandlung vorlegen könnte, die deutshe Kriegêgefangene in Feindesland, namentli in einzelnen Teilen Nordafrikas, in gewissen Lagern, Strafgefängnissen und Lazaretten in Europa fowie in der Armeezone erdulden mußten und zum Teil noch erdulden müssen. In diesem Zusammenhang lenkt die deut|che &riedensvdelegation die Aufmerksamkeit der alliierten und assoziterten Mächte auf das in Abschuift beigefügte, an das in- ternationale Note Kreuz geridhtete Ecreiben vom 1°. Februar 1919 bin. Jn diesem Schrciben erheben französishe Arbeiterinnen als Frauen und Mütter eingezogener Franzosen ihre Stimmen gegen den Anblick graufamer Behandlung deutscher Gefangener im Departement Seine-Inférieure, der in der Tat nicht geeignet ift, die in ter Note der alliterten und assoziierten Mächte vom 22. Mai 1919 aufgestellte Erklärung zu rechtfertigen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die VersiXèrung meiner aus-
gezeihncten Hochacktung. Brockdorff-Rantzau. Anlage: St. Etienne du. Nouvrxay; den 15. Februar 1919. : Mein. Herr!
En!s\chuldigen Sie, wenn wir Frauen von Einberufenen uns ers lauben, Jhren- zu reiben. Wir möchten Jhnen mitieilen, was ih in unterer Siadt St. Etienne abspielt:
Vie deutschen Gefangenen, die auf der Eiserbaßn besWäfligt sind, werden wie Sträflinge behandelt. Sie werden wie die Hunde geschlagen und s{lecht ernährt. Das bricht uns Frauen und Müttern der.Einberufenen das Herz, Denn wir sehen, daß. diese Männer vor Ounger sterben. Troßdem es uns selbst an Brot fehlt, können wir nicht anders, als ihnen von Zeit zu’ Zeit, wenn ber Zufall es gestaitet, Brot zuwerfen. Sie stürzen sich darauf wie au8gehungerte Tiere. Die französischen Wächter ‘behandeln sie rob, nur wegen eincs Vissers Brot. Wir hoffen, mein Herr, daß Sie in dieser Angelegenheit einschreiten werden, um ihr Los zu verbessern. Wir haben de8wegen s{en an mehrere Stellen geschrieben, leider aber ohne jeden Erfolg.
Wir begrüßen Sie : Eine Gruppe Arbeiterinnen aus St. Etienre du Nouvray bei Rouen (Seine-Jnférieure).
— Nach dem diplowmatis4en. SituationsberiGt fand vor- gestern nahmittag am Quai d’Orsay eine Geheimsißung statt, in deren Verlauf die territorialen Bedingungen des Ver- irages mit Oesterreich dèn Mächten mitgeteilt wurden, die mit jenem Staate gebrochen hatten. Bratianu wies im Namen Rumöäniens, der Tfchech -Slowakei, Polers und Südsioviens darauf hin, daß man genügend Zeit haben müsse, die neuen Grenzen zu prüfen, die der Vertiag vorsieht. Clemenceau und die anderen Regierungs{ührer {lossen fich sofort diesem Gesichtspunkte an, worauf die Sizung auf heute vertagt wurde.
— Dér von d¿m Nationa!komitee der französischen Gewerkschaften ernannte Ausschuß unter dem Vorsiz von Jouhaux hat sih seinem Auftrage gemäß vorgestern nach- miilag zu Clemenceau begeben, um mit ihm über die Demobilmachung, ejne Amnestie und eine Junter- vention in Rußland“ Rülspraße zu nehmen. Nach dem Bericht der „Bataille“ legale Fou aux dem Minaisterpräsidenten den Standpunkt der Arbeiterschaft in diesen dret Fragen dar. Clemencean eiwidezte sehr avsföhrlich und erf!ärte, daß
„augenbliÆfich. etwa: zet Millionen Maun demgbitisiert; seren, - und? daß’ sofort - nah” Unterzeichnung “die vollständige Er: versichezte, daß eine soweit ‘als
les Frietensvertrags durchaefüßrt werde. i möalich. çcehende Be- shwihtigungsmaßnaßme - hr bald erguiffen - und für - alle militärischen + Vergehen, - außer für den «Verrat, -* aber ein-
Demobilmachung.
Clemenceau “ erklätte, er “sei * der Anficht, daß keinerlei Einmischung in“ die inneren Avgelegenheiten Nußliands geübt werden dirse. Die Näumung russischer, Gebiete, und: naments
lich Odessas, sei kürzlich von der franzöfischen Regierimg an- - aeordnet ’ worden, - und. sobald" diese die Zusicherung habe, doß
die Frankreich befreundeten “und Nußland- benchbarten Länder frei und vor Angriffen russischer Legionen ges{Üüßt würden leben Tönnen, würden die avgenblickich an der Grenze Polens
und Rumäniens. slehenden französischen Truppen nah Frank- reih zurückgebracht werden.
Núußland,
Ein Funkspruch Petersburg vom 29. Mai meldet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: :
Flüchtlin e.aus.W il na, die vier Tage nas der Besetzung die Stadt verlassen- haben, erzählen, in welder Weise die polnischen Lègionâte werit gegen die Kommunisten und Sowjetisten und dann egen die Juden gewütet hätten. Hunderic von Verscnen nürden an Trt und Stelle erscbosseæ Nicht cin einziger Kommnnist oder Sowijetist sei vershont geblben. Die Tatsache sei so offenbar, daß etne von den polnischen Behörden einberufene Versammlung d
s{chließlih Meuterei, " eine Amnestie : eilasien® wetden wü de. -