1897 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Net Ö Ä C Ö ÄRER E E Ne R: tr top

lautere Gefühle zu erwecken, zubilli mag, ihre Ausdrucksmittel reihen do nit aus, um das Heiligite, was wir befitzen, gebührend darzustellen ;_oder der Dichter müßte noh geboren werden, der einen solhen Stoff in jeiner ganzen Tiefe zu erfassen im stande wäre. Selbst dann aber würde man unseres Erachtens stets ein Gefühl des Mißbebagens empfinden, an fo meltliher Stätte die Gestalten nahgebildet zu seben, welde man nur im Lichte der Verklärung mit dem geistigen Auge zu {hauen gewöhnt ift. Dieses beklemmende Gefübl laftete gestern auf der Mehrzahl der Zuschauer; darüber ver- mochte au der laute Beifall niht hinwegzutäuschen, welcher einigen dramatish bewegten Scenen galt. Diese leßteren finden sich Der nur febr vereinzelt in dem Werke vor, und in den sonst glattfüßigen Versen offenbart \ih- eine der Größe des Stoffes gegenöber be- fonders auffallende Gedankenarmuth. Das Milieu if ein griechisches; den Hintergrund bildet das wüste Treiben des Kybele- und Dionysos-Kultus, den Inhalt im wesentlihen die Ge- \chihte der Magdalena, die bier als Lysilla eingeführt wird. Der leßte, eine Gerihtsscene vor dem rômischen Statthalter Rufinus dar- ftellende Aft endet mit dem Tode des Propheten Hairan, welcher von den eindringenden Anhängern -der Kybele-Priester erschlagen wird. Die Aufführung, die dem Werke zu theil wurde, war im Ganzen eine vorzüglihe. Herr Sommerstorff gab den Hairan mit edler Würde und in äußerst carakteristisher Maske, Frau Geßner die Lysilla in ibrer warmkberzigen Weise. Jn den übrigen Aufgaben bewährten fih Fräulein Hofer sowie die Herren Bassermann, Hecht, Nollet, Droejcher, Blankenstein u. A. Lauten Beifall errang nur der zweite Akt, na welchem der Intendant Prasch, welber das Werk geschickt in Scene gefeßt hatte, für den abwesenten Dichter danken konnte. Lessing-Theater.

Oscar Blumenthal’s Sqhauspiel „Ein Tropfen Gift“ wurde gestern Abend aufgeführt, um dem Gast der Bübne, Frau Hedwig Niemann-Rabe, Gelegenheit zu geben, sh in der Paraderolle der Hertha von Weidegg zu zeigen. Je öfter man das Schauspiel siebt, um fo klarer tritt das Gekünstelte im ganzen Aufbau der Handlung und in der Charakteristik hervor. Oscar Blumenthal bat fast niemals seine Bühnenfiguren und die Ereignifse echt und Ilebendig zu gestalten verstanden, aber er rimmt den naiven Sinn durch seine aeshickte Verwendung aller theatralishen Mittel, dur die er âußerlihe Effekte in reiher Zahl zu erzielen weiz, gefangen und blendet dunch den glatten Fluß der Sprache, dur geiftvolle Wen- dungen der Rede und entfefselt wirklihe, unwillkürlihe Heiterkeit durch seine wigzigen Einfälle, die er vorsihtig in den Dialog ver- fliht. Darum wirken die fröhlihen Scener des alten Stücks auch beute noch unverändert, während die ernsthaft gedahten und an- gelegten gestern Abend nur glaubhaft wurden dur das unvergleih- lide Spiel des Gastes Hedwig Niemann, die hier in faft steter Verschmelzung ihr frobes Lachen und ibre rührenden Thränen wirken lassen fkonnte. Der vierte Akt brate eine folche Musterleistung der Künstlerin, daß ihr tiefes Weh und ihr noch vom Weinen durchzittertes Lachen die Zuhörer vorüber- gebend an die Echtheit und Lebenswahrheit der Vorgänge zu glauben verleitete. Herr Mar Löwenfeld zeigte reiches darstellerishes Vermögen, schien aber doch för die Gestalt der alten, stillen Excellenz, des Grafen

Oberrichter: Herr Grube; Graf von Northumberland: Kahle; Erzbishof: Herr Plashke; Lord Mowbray: rndt; Lord

e Herr ings : K b : Molenar; Bard : ere Heine istol: Dare Bolwer: E Beer Det: O Oor-

i thumberland: Fräulein Abich; Lady Percy: Fräulein Lindner; Frau Ly: Frau Schramm ; Dort{en Lakenreißer: Frau Conrad.

m 18. März, Abends 8 Uhr, findet in den Börsensälen ein Konzert aus Anlaß der Centenarfeier für Kaiser Wilhelm I. zum Besten des König Wilhelm- und Kaiser Wilhelm-Invalidenfonds statt, welhes von den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft ver- anftaltet wird. Die ersten Kräfte der Hofoper, drei der hervor- ragendsten Gesangvereine Berlins, das Berliner Philharmonische Orchester und zwei Militärkapellen werten in diesem Konzert mitwirken.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten ftand zunächst die erste Berathung des Stadthauthalts-Etats auf der Tagesordnung. Der Etat {ließt bekanntlih ab in Einnahme und Ausgabe mit 88110 481 4, einshließlich der \tädtishen Werke, welche einen Gesammt - Etat von 69588800 Æ aufweisen. Die Etats der ftädtishen Werke sind : Gatwerke 40 257 200 A, Wasserwerke 11532205 #, RKanalifationswerke 10066 010 , Viehmarkt 2 102 253 A, Schlahthof 2114200 4, die Fleish- hau daselbst 675 400 A, die Fleishschau für das von außer- halb eingeführte Fleisch 256 692 4, Markthallen 1584900 A Zu decken find durch Steuern 49 466780 4; die festen Steuern, Be- triebs-, Braumalz-, Wanderlager-, und Hundesteuer bringen zusammen 3 801 780 Æ ein; durch die Real- und die Personalsteuern sind 46 176 000 Æ aufzubringen. Im Verhältniß von 3: 2 würden an Ge- meinde-Grundfteuer 1509/6 des staatlihen Steuerfolls aleih 16 200000 4, an Gewerbesteuer deégleihen 1509/9 mit 7 020 000 Æ und die Gemeinde- Einkommensteuer mit 100 9% gleich 22 800 000 Æ aufzubringen sein. Der Kämmerer Stadtrath Maaß begründete den Etat, dessen Auf- stellung diesmal, wegen des Ausfalls der Bauplaßsteuer viel Arbeit gemacht habe, damit 1009/4 Gemeinde-Einkommensteuer nit überschritten würden. Die Ueberschreitung von 100 9/9 würde mißlih sein, da hierzu die ftaatlihe Genehmigung erforderlih wäre. Auf die einzelnen Positionen des Stadthaushalts-Etats eingebend, wies der Kämmerer darauf hin, daß die Stadt seit dem Jahre 1883 allein 63 460 593 Æ für Pflafterung ihrer Straßen auëgegeben babe, in einzelnen Jabren weit über 5 Millionen Mark. Hierin müsse, wenn der Etat balancieren solle, eine Aenderung eintreten, und desbalb seien für das laufende Etatéjahr für diesen Zweck nur etwa 24 Millionen Mark eingestellt worden. Auch der Hochbau-Etat habe viel Schwierigkeiten gemacht, da die vor- liegenden, von der Stadtverordneten-Versammlung bereits bes{lofsenen Projekte 17 bis 18 Millionen Mark erforderten, darunter allein das Krankenhaus in der Seestraße 9 bis 10 Miklionen Mark. Gleihwohl gab der Kämmerer der Hoffnung Auêëdruck, daß der nächste Etat besser abschließen werde als der vorjährige, der durch die Rückzahlung der Bauplatßsteuer keinen guten Abschluß gefunden. Nach längerer Debatte wurde die Vorlage auf Antrag des Stadtverordneten Friederici einem Ausschuß von 15 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen.

vom Stadtrath Namslau zurückgewiesen und die Vorla i Majorität angenommen. Die Kosten des Baues sind a 850 GagdeT veranshlagt. Die Vorlagen, betreffend den Umbau der Mötern. brüdcke, der Rofftraßenbrüdcke, der Eisernen Brücke unt der Alsenbrücke fowie die Ueberführung der verlängerten Putlißftraße über den Babnhof Moabit, wurden auf Antrag des Stadtverordneten Dinse einem Aue,

zu Vorberathung überwiesen. Ebenso ging die Vorlage über die Verbreiterung des Fahrdamms der Potsdamerstraße zwischen Pots. damer Play und Lüßowstraße auf den Antrag des Stadtverordneten Vortmann an einen Autshuß von 10 Mitgliedern. Die Ver, fammlung genehmigte dann noch ohne Debatte die Projektskizzen für die Um- und Erweiterungsbauten auf dem Krankenbaus - Grundstück am Friedrihshain. Auf die öffentliche folgte eine echeime Sizung.

„In Anlaß der Feier des hundertjährigen Geburtstags Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers Wilbelm [. wird am Dienstag, den 9. März, Abends §2 Uhr, im Architektenhause, Wilhelmstraße 92/93, unter dem Präsidium Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg von der Deutscen Kolonial- gesellshaft eine Festsißzung (Herrenabend) veranstaltet werden. Die Festrede wird Herr Staats-Minister von Hofmann balten. Eintritts- karten für die Festversammlung werden den Mitgliedern im Bureau der Gesellshaft, Potsdamerfstraße 22a, bis zum 8. März, wohen- tâglich von 10 bis 3 Uhr, verabreicht.

Die „DeutsheGesellshaft für volksthümliheNatur- kunde“, welhe vor etwa zwei Jabren begründet wurde, um mit der Verbreitung naturwifsens{afiliher Erkenntniß die Liebe zur Natur und ihren Gebilden in die weitesten Kreise zu tragen, und dur anregende, von anerkannten Fachgelebrten gehaltene und durch werthvolle De- monstrationen unterstüßte Vorträge wie auch durch Veranstaltung von Exkursionen in die nahere und tweit-re Umgebung der Reichshaupt- ftadt und gemeinsame Besuche von Sammlungen und Museen

. unter sachkundiger Führung ibr Ziel zu erreihen su§t, hat

folgenden Arbeitsplan für den Monat März 1897 feftgeseßt: Sonn- tag, den 7. März, Mittags 12 Uhr: Besichtigung des Museums für Bergbau und Hüttenwesen in der Königlizen Berg-Akademie unter Führung des Direktors, Herrn Geheimen Ober-Bergratbs Dr. Hauche- corne; Mittwoch, den 10. März , Abends 8 Ubr, im Bürgersaale des Rathhauses, Vortrag des Hern Dr- R. Schneider über: „Bedeutung und Verbreitung der Mineralstoffe, i besonderen des Eisens, im Thierkörper; ein Beitrag zu den neuesten Kenntnissen vom Kreislauf der chemishen Elemente und ihrer Verbindungen in der Natur“ (mit Demonstrationen); Montag, den 15. März, Abends 8 Ubr, in den Germania-Festsälen (Chaussee- straze 103), Vortrag des Königlichen Landeë-Geologen Herrn Pro- fesfors Dr. Wahnschaffe über: „Unsere Heimath zur Eiszeit“. (Eintritt für jedermann frei).

_ London, 5. März. Nach einer bei Lloyds eingegangenen De- peshe aus Newquay (Grafschaft Cornwall) ift ein Dampfer in der Nähe von Newquay gescheitert; nur die Masten find über dem Wasser sihtbar. Man befürchtet, daß die Mannschaft ertrunken ist,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußishen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Freitag, den 5. März

Berichte vou deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

Außerdem

gering mittel | gut

wurden am BVer- Durt- Markttage kaufte shnitts- (Spalte 1)

(190 kg) böd- | nie- ster drigster | M

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner | Menge fâr

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Vakhlberg, nit recht geeignet. Die übrigen Mitwirkenden einten ch | Obne Debatte genehmigte die

zu einem glatten, trefl‘#:n Zusammenspiel, das der Gesammt-

vorftellung einen schönen Erfolg sicherte.

Im Königlichen Opernhause geht morgen Bizet's „Carmen“ unter Kapellmeister Weingartner?s Leitung in Scene.

Zu der Magistratsvorlage ,

Im KöniglichenSchauspielbhaufe wird morgen Shakespeare's | Gaébebälterhauses Nr. 4 in

„König Heinrich der Vierte“ (2. Theil) in folgender Beseßung gegeben : König Heinrich: Herr Ludwig ; Prinz Heinrich zu Wales : Herr Purschian ;

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Temperatur

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Cork, Queené- t 746 Gberbourga . | 746 S 745 S 746 mburg . . | 749 winemünde | 752 Neufahrwafser 756 Memel... | 755

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Vebersiht der Witterung.

Das barometrische Minimum, das gestern nördlih von Irland lag, ift langsam ostwärts nah den Shetlands fortgeschritten, das andere, das gestern über Jütland lag, hat sich ausgeglichen. Am höchsten ift der Luftdruck über Nordost-Europa. Bei {wacher bis frisher südlicher Luftbewegung ift das Wetter in Deutschland, wo meistens Niedershlag gefallen ift, mild, im Westen tcübe, im Osten beiter. In Ost- deutshland haben Nachtfröste stattgefunden. Jm nördlichen Rußland berrscht \trenge Kälte.

Deutsche Seewarte.

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Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend : Opern- haus. 58. Vorftellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Tert von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Meérimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesezt vom Ober-Regifseur Teylaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7} Uhr.

Schauspielhaus. 65. Vorstellung. L Hein- rich LTV. 11. Theil. Schauspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, mit Benußung der Schlegel-Tieck'schen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von Wilhelm Oechelhäuser. In Scene geseßzt vom Ober-Regiffeur Mar Grube.

Stadtverordnete Deter das Wort,

Dekorative Einrihtung vom Ober-Inspektor Brandt. Anfang 7F Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 59. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Tert von Eugòne Scribe, deutsch von

erd. Bumbert. Ballet von Paul Taglioni. (Nelusco: Herr Theodor Reihmann, K. K. Kammerfänger aus Wien, als Gast.) Anfang 7 Uhr. _ Stauspielhaus. 66. Vorstellung. 1812. Shau- spiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. Anfang 7 Uhr. i

Neues Opern - Theater (Kroll). Die Grille. Ländlihes Charakterbild in 5 Aufzügen mit theilweiser Benußung einer Erzählung von George Sand, von Charlotte Birch-Pfeiffer. Der Billet- Verkauf zu dieser Vorstellung findet heute und morgen in der Zeit von 9—10 und 12—13 Uhr im König- lihen Schauspielhause ftatt. Preise der Pläge: 3, 2, 1,50 Æ und 75 S. Aufgeld wird nicht er- hoben. Anfang 7# Uhr.

Mit Allerhöchster Genehmigung: Sonntag, den 7. März, Mittags 12 Uhr, im Königlichen Opern- havse Matinée zum Besten der Unterftüßzungs- Kassen des Vereins „Berliner Prefse““, unter gütiger Mitwirkung der Damen: Sandra Drouker (Klavier), Rosa Ettinger (Gesang), der Königlichen Sängerinnen Emilie Herzog, Martha Kopka, Therese NRothauser: der Herren: Arrigo Serato (Violine),

Herstellung eines Verbrennungsofens auf dem Grundftücke der Leichen- sammelstele in der Diestelmeyerstraße. Der Ofen foll zur Ver- brennung von Leicentheilen und sogenannten Anatomieleichen dienen. Die Kosten des Verbrennungêofens sind auf 27 600 #4 festgeseßt.

gegen die Verwaltung der Gaëwerke zu erheben. Die Angriffe wurden

des K. und K. Kammersängers Theodor Reichmann

aus Wien, des Königlichen Kammersängers Franz

Krolop, der Königlichen Sänger Kurt Sommzs/,° Theodor Schmidt und der Königlichen Kap Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. T t I. Theil: Konzert. 11. Theil : „Bon soir, Mg “He. Pantalon“, Oper in 1 Aft von Grifar. S Da Billetverkauf zu den üblichen Opernhauëprf.., 5 det beute und morgen in der Zeit von 104-4 [1 Ygr im

Königlichen Opernhause an der Mate kasse statt.

Deutsches Theater. So „abend: Die ver- sunkene Glocke. Anfang 7 ‘ihr. Sonntag, Nachmittags 2% Übr : Die Jüdin von

Zott, Mens fr ie Su Tue de

Montag: Die versu: ecue Gloce.

Fe MIeRSEA Sonnabend: Renaissance. Sonntag, Nachmittags © E

_— Abends 71 Ubr: Har, Ubr : König Heinrich. Montag: Uriel Acosta}?-

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Cessing - eier, Sséonnabend: Gastspiel von r Ubr. E n “rropfeu Gift. Anfang Preise) Vie Ehre. (Me 3 „Uhr (volksthümliche Abends 77 Ubr: Gaftspiel S (C AE Ein Tropfen Gift. von Hedwig Niemann.

Montag: Das Glü Dumont.) ¿

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burg Ie Gealérftion fta gung riet fp n . Lustspiel in en

Ln Eon Bumgo!, D &tch von Marx SwWhönau.

im Wiukel, (Louise

Anfang 7# Uhr.

Versammlung das Projekt zur

betreffend die Erbauung des der Fichtestraße, nahm der um von neuem seine alten Angriffe

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Neues Theater. Sgiffbauerdamm 4a. /5. Direktioäa: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von La Lindau. In Scene geseßt voy Sigmund

utenburg. Anfang 7# Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Marcelle.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Die Waise vou Lowood. Schauspiel in 2 Abtbeilungen und 4 Akten von Charlotte Birch-Pfeiffer.

Schiller-Theater. Sonnabend, Aben Am Tage des Gerichts.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ab?nds 8 Uhr: Der Widersp

Theater des Wéstens. Kantstraße 12. (Babn- hof Zoologischer Warten.) Sonnabend, Nachmittags 3 Ubr: Sbr-Vorstellung zu ermäßigten Preisen : Wilhel, Tell, Abends 74 Uhr: Gastspiel des Herrn AHustay Kadelburg. Die berühmte Frau.

SL'antag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Unsere Frauen. Abends 7x Ubr:

GW-astspiel des Herrn Gusta® Kadelburg. Die be-

rühmte Frau. f

Montag: Gastspiel des Herrn Gustav Kadelburg. Dir wie mir, oder: Dem Herru ein Glas Wasser. Hierauf: Eine vollkommene Frau. Zum S@luß: Der Zigeuner.

Theater Unter den Linden. Bebrenftr. 55/57. Virektion : Julius Frißshe. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Strauß - Cyclus. Jndigo und die vierzig Räuber. Große Auëstattungsoperette in 3 Akten, nah einem âlteren Sujet für die biesige Bühne bearbeitet von Eduard Jacobson. Musik von Johann Strauß. Drei große Ballets, entworfen und arrangiert vom Balletmeister Greco Poggiolefi. Anfang 7# Uhr. ; R

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Mikado. Abends 7t Ubr: Judigo und die vierzig Räuber.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernft-Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Sonnabend: Frau Lieutenaut. Vaudeville in 3 Akten von P. Ferrier und A. Mars. Deutsch von H. Hirschel. Ae von G. Serpette und V. Roger. Anfang Uhr.

Sonntag und folgende T: Frau Lieutenaut.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Trilby.

Bentral -Theater. Alte JIakobftraße 30. Direktion : Richard Schultz. Sonnabend : Emil Thomas a. G. Ein fideler Abeud. Burleske dramatische Revue in 1 Vorspiel und 3 Bildern von J. Freund und W. Mannstädt. Musik von verschiedenen Meistern, arrangiert von Julius Einödshofer. Anfang 7# Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Ein fideler Abeud,

f ; ? Sonntag und folgende Tage: Affsociés,

und glaubt, der Dampfer fei der „Syrakus“ aus Hamburg.

San Sebastian, 4. März. Der französische Dampfer s D ist in einem fers e den E Pee des Hafens on Los ajajes gescheitert. eunzehn Perfonen find, dem „W. T. B.“ zufolge, ertrunken. fi

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Konzerte.

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Klavier-Abeud von Conrad Ansorge.

Konzerthaus. Karl Meyder - Konzert. Sonnabend: 25, Operetten- und Walzer- A Moni den 8. März, A ontag, den 8. März, Abends 77 Uhr: Konzert des Srk’ichen Ménner-Sesangvereins. (Chor-

meister: Theodor Hauptfteiu.)

Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 74 Ubr: TL, Lieder - Abend von Ludwig Strakosch. Mitwirkung: Fräulein Augusta Cottlow (Klavier).

Zirkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums- Saison 1896/97.) Sonnabend, Abends 7F Uhr: Grande Soirée équestre- Durs{lagender Erfolg! Aus der Mappe cines RNiesen- gebirgs-Phantaften., Außerdem die bervorragendsten Nummern des Repertoires. 4 arabische Vollblut- Schimmelhengste, als Fahnenvpferde drefsiert und vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. El Bolero, spanishe bobe Schule geritten von 6 Damen und 6 Herren. Mr. Gaberel mit dem Schulpferde Albarac. 16 Spring-Akrobaten.

Sonntag: Zwei große Vorftellungeu. Nach- mittags 4 Uhr (ermäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei): Luftige Vlätter! Großes eleftris{es Ballet. Abends 74 Uhr: Aus der Mappe eines Ricsengebirgs-Phantasten.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha von Gillhaußen mit Hrn. Amtsrichter und Sec.-Lieut. d. R. Dr. Anton Lazarus (Bonn—z. Zt. Durlach, Baden). Frl. Erna von Horschiß mit Hrn. Lieut. Victor von Stehow (Hamburg— Berlin). Frl. Tilly Lange mit dem Landschaftêmaler Hrn. Otto Prozen

_(Berlin—Stralau).

Verehelicht: Hr. Bürgermeister und Lieut. d. R. Buge Geisler mit Frl. Bianka Hoeregott (Lewin—

abels{chwerdt).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. von Muschwiß (Schlawe). Hrn. Prem.-Lieut. Feodor von Puttkamer (Stettin). Eine Tochter: Hrn. Militär-Intendantur-Rath Dr. Behrens (Schöneberg). Hrn. Lieut. Georg von Treskow

(Met).

Gestorben: Diakonisse Marie Gräfin Platen zu Hallermund (Frankfurt a. M.) Hr. Rendant a. D. Nudolf-von Helmrih (Tarnowihtz).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlags- Anftalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Sechs Beilagen

(eins{ließlih Börsen-Beilage).

Ratibor . .. [1400 | 14,30 | 1490 | 15,25 Aschersleben . 12,00 | 12,80 | 13,20 | 13,50 | 14,25 Döb:ln . -—-| 15,00 | o E 14,70 | 15,20 * 15,70 | 16,00 ! 16,40 Neuß . . .. . { 15,30 | 15,30 | 15,80 | 16,30 |} 16,30

E 11,70 ! 12,00 | AsGersleben . . | 11,70 | E E e e | l | 11,50 | L: E 11,30 | | 11,90 | E e | i | 11,10 |

Ratibor . . . | 10,00 | 12,00 | 12,50 | 13,20 | Aschersleben . . | 11,20 | 11,55 | 12,15 | 12,50 | 13,20 | Breslau . . | 11,00 | 12,00 | 13,00 | 13,30 | 14,50 |

Ratibor . 11,50 | 12,00 | 12,00 | 12,60 | 12,60 | Aschersleben . 4 12,40 | 12,70 | 13,30 | R S = l L E60 Breslau ¿+1 1210| 1930 | 1950 | 1290 | 13,10 | Neuß _— | -_- | 11,60

Weizen.

15,45 | 16,20 15,60 15,30 16,70 16,80

Roggen.

Gerste.

Hafer.

12,30

12,10 Ñ i: S 11,60 : 11,36| 4.3.

16,30 15/40

12,80

11,80 ; i L l

13,20 / i ; e, 12,60 30 357 | 11,90 | 1225| 43.

Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch-

shnittépreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift; ein Punkt ( . ) in den legten sechs Spalten, daß entsprehender Beri ht fehlt.

Kunft und Wissenschaft.

Unter den die moderne Rehhtswissenshaft beherrshenden Ent- widelungstendenzen tritt keine klarer zu Tage, als diejenige nah einer Ueberwindung der alten, isolierezden, im wesentlichen in die Grenz- pfähle des jeweiligen Heimathsstaats gebannten Betrachtungêweife und ihrer Eseßzung durch eine das Reht mehr oder minder aller Nationen umfassende. Zwei Nichtungen, niht immer mit der nöthigen Klarheit auseinander gehalten, find nun in der beutigen „vergleihenden Rechtêwissenschaft“ zu unterscheiden, von denen die eine es mit den Nechten der Natur- vöôlker in Vergangenheit und Gegenwart, die andere mit denen der modernen Kulturnationen allein oder doch vorwiegend zu thun hat. Während dieser leßtere Zweig: die zielbewußte, fystematishe Pflege der modernen, oder wie fie au genannt wird, der dogmatischen Rechtsvergleihung, eigentlich erst in den leßten Jahren in Aufschwung gekommen ist, hat jene erite_ Richtung der vergleihenden Rechtswissenshaft, die ihren hauptfählihen Werth für Rechts- und Kulturgeshihte, niht minder auch weiterhin für die Rechtsphilosophie hat, {on seit längerer Zeit au in Deutschland zablreihe Anhänger und glärzende Vertreter gefunden, die in gewisjten iystemctishen Gruppierungen eine Reihe unter den Negern in Geltung stehender ziviler, kriminaler und prozessualer Rechtsnormen fkizziert baben. Als Grundlage fonnten indessen zumeist nur fehr unvoll- ständige Berichte von Reisenden dienen. Seit einigen Jabren laffen es ih nun die leitenden Beamten der deutschen Schußgebiete an- gelegen fein, aus eigener Anshauung zuverlässige Aufzeichnungen über die Rechte der in denselben wohnenden Völkerstämme zu machen, und haben namentlih für die Kenntniß des Rechts einzelner Theile von Deutsch - Ostafrika Material dargeboten. Eine Abhandlung des soeben ershienenen ersten Heftes X. Bandes der von Dr. Freiherrn von Danckelmann herausgegebenen „Mittheilungen von Forshungs- reifenden und Gelehrten aus den deutschen Schußzgebieten"“ wendet sich au einem polynesishen Rechte zu, und zwar den Rechts8anschauungen der Eingeborenen von Nauru, einer Insel des unter deutshem Schugte stehenden Marshall-Archipels. Der Verfasser, Bezirksamts- Vorsteher Jung, hat damit ein neues, bisher wohl noch nie be- tretenes und dur{forshtes Gebiet unter den exotishen Rechten occupieri. Aus seinen interessanten Ausführungen sei daher das Charakteriftische dieses Rechts in Nachstehendem mitgetheilt.

Die eingeborene Bevölkerung der genannten Insel gliedert sich in zwölf Stämme, denen je ein Häuptling vorstebt. Die Stelle des leßteren ift ein Privilegium, welches sich in der Familie forterbt. Die Frau nimmt an den Rechten des Standes ihres Mannes theil. Die Machtbefugnisse der Häuptlinge waren vor Einverleibung Naurus in das Schutzgebiet viel weitgeßendere als jeßt, wo ihre Stellung größtentheils nur noch durch die Anerkennung, welche ibnen von der Verwaltung zu theil geworden ist, aufrecht erhalten wird. Wenn schon ihre Macht vordem größer twoar, so konnte fie doch niemals als eine unumschhränkte angesehen werden, und alle Häuptlinge waren mehr oder weniger dein Regiment des Haupthcfs der Amed, des Stammes mit den zahlreihsten Angehörigen, unterworfen. Er war dec Einzige, der zur Zeit der Kriege ohne jede Gefahr für sein Leben andere Distrikte besuhen konnte. Es lag auch in seiner Macht, zeitweise Frieden zu gebieten oder aber auch die Streitigkeiten wieèer in Gang zu seßen. Ihm ftand ferner das Recht zu, alles während der Kriege voa seinem Stamm eroberte Land für fi in An- spruch zu nehmen oder es unter andere Häuptlinge seines Stammes zu vertheilen. Die Häuptlinge wurden früber auch wohl zur Schlichtung von Streitigkeiten über Landbesig untec den Eingeborenen angerufen. Sie gebraubten ihre Macht dann gewöhnli& zu dem Zweck, daß fie den ftreitenden Parteien das Land abnahmen und als ihr Eigenthum betrachteten. Auf diese Weise haben sih die meisten

äuptlinge bereiczert und gleihzeitig ihren Einfluß ausgedehnt. Die wäche der Eingeborenen verbot thnen, hiergegen Einspruch zu er- heben, und fo gaben fie sih zufrieden. Im Vergleich zu den Nmed nehmen die übrigen Stammeshäuptlinge nur eine untergeordnete Stellung ein, und ihr Ansehen is nit derartig, vaß sie einen beson- deren Einfluß gegenüber den Eingeborenen ausüben können. Die- selben geboren unb achten fie: einestheils einer althergebrachten Sitte entspreherd, andererseits weil sie, gewissermaßen als Mundstück der Verwaltung dienend, ihnen Gehorsam schuldig sind. :

Als Haupt der Familie ist der Mann anzusehen, dagegen richtet

ih bei den Kindern, gleihviel ob männlihen oder weiblichen

Geschlehts, die Stammesangebörigkeit stets nach derjenigen der Mutter. Die Eingehung einer Ebe zwishen zwei gleihen Stammes- angehörigen gilt bei den Eingeborenen als das s{chwerste zu begehende Verbrechen. Troßdem kommen derartige Ehen, wenn auch nur bohst selten, vor. Solche Ehbekontrahenten verlieren alles Anseben, werden aus ihrem Stamm ausgestoßen und der Verachtung preisgegeben. Entspringen der Ehe Kinder, o ist es allgemein Brauch, daß dieselben bei der Geburt oder kurz nahber durch irgend eine versteckte Unvor- sichtigkeit oder Nachlässigkeit von ihren Angehörigen getödtet werden. Hier verdient au eine andere Sitte Erwähnung, und zwar die, daß bei der Geburt von Zwillingen ungleihen Geshlechts fast stets das eine Kind, und zwar am häufigsten das männliche, auf ähnliche Weise aus der Welt geshafft wird. Der Grund hierfür ift die Ansicht der Eingeborenen, daß folche Zwillinge fh {hon im Mutterleibe vereheliht baben und, da sie do gleihen Stammes sind, damit eine Blutsünde be- angen haben. Die Ebe wird im allgemeinen respektiert ; jedo kommt der Ehebruch häufig vor. Eine besondere Strafe, aper eventuell die Auflösung der EGhe, giebt es jeßt nicht mehr. Früher hatte der Mann das Recht, die ehebrecherishen Parteien zu tödten. Sind bei der Auflösung der Ehe Kinder vorhanden, so bleiben die Söhne gewöhnlich bei dem Vater, die Töchter dagegen folgen der Mutter. Die Eingehung einer Che eines Mannes mit zwei oder mehreren : vedá oder einer Frau mit mehreren Männern ift nicht seltea. Der Marnu wählt sich dann gewöhnlih die Töchter einer Familie zu Frauen. Kinder werden in vielen Fällen noch während der Jugendjahre verbeiratbet, und bierbei treten oft recht erbeblihe Altersunterschiede zu Tage. Das trifft hauptsählih bei Mitgliedern angesehener Fami- lien zu, wo die Eltern immer danach trachten, ebenbürtige Gatten für ihre Kinder zu gewinnen. Bei kinderlosen Ehen ift die Annahme an Kindesstatt sehr bäufig. Adoptierte Kinder genießen dieselben Vor- rechte wie die leiblihen. Daß sih Familienmitglieder gegenseitig in ihrem Lebensunterhalt unterstüßen, kann nit als Regel angenommen werden. Geschieht es do, so sind fast immer verfönlihe Interessen im Spiel. Haben z. B. altersshwache Eltern Besißthum, so wird es ihnen an Unterstüßung von seiten der Kinder niht fehlen; sind die Eltern jedoch unvermögend, so kümmern fich die Kinder wenig oder garniht um fie. : S

Wie oben angeführt, nehmen Kinder die Stammesangehörigkeit ter Mutter an, folglih sind also die Kinder von Häuptlingen, als nicht zu dem Stamm des Vaters gehörend, auch nicht bereŸtigt, eine Hâäuptlingéstellung in demselben zu bekleiden. Um nun aber doch die Erbfolge in der Familie zu erhalten, so gilt der Grundsaß, daß die Kinder von Häuptlingen sich eine Ezehälfte aus den gleichen Stammesangehörigen wählen, zu welhen der Vater gehört, und auf das erste Kind männlihen Geschlechts aus dieser Ehe pflanzt sih der Titel und die Stellung des Häuptlings fort. Es ist also niht der Sohn, fondern der Enkel des zeitweiligen Häuptlings, der bei dem Ableben tes leßteren in dessen Stelle tritt. Dagegen nehmen die Häuptlings\öhne und Töchter in dem Stamme der Mutter (also auch in ihrem) eine bevorzugte Stellung ein.

Einen anerkannten Grundsaß, nah welchem fih das Erbrecht regelt und welher als unums1ößlich gelten könnte, giebt es nicht. Als Regel kann angenommen werden, daß die Kinder zu gleichen Theilen erben. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn in etner Familie mehrere Töchter und nur ein Sobn vorhanden find. Hier fallt dem Sohn immer ein größeres Erbtheil zu als seinen Ge- s{wistern. Wo Kinder sih einer \{chlechten Behandlung der Eltern schuldig gemacht haben oder unterlafsen, ibnen an ihrem Lebensende die nöthige Ra und Pflege angedeiben zu laffen, tritt in der Regel gänzlihe Enterbung ein. Der Nachlaß fällt dann gewöhn- lich demjenigen zu, welcher für den Lebenéunterhalt des _Erb- lassers Sorge getragen hat, oder aber der Gage eiti tritt die Erbschaft an. Wie es in dieser Beziehung zu halten ist, wird in der Regel von dem Erblasser vor seinem Tode bestimmt. Durch die Vollziehung einer Ghe geht das Vermögen der Frau in die Verwaltung des Mannes und bei ihrem Tode in dessen Besitthum über. Ebenso wird die Frau bei dem Ableben ihres Mannes Besigerin seines Ver- mögens. Als von der Frau Eingebrachtes gelten ihre Schmuckfachen und Kostbarkeiten. Diese fallen bei ihrem Tode stets der ältesten Tochter zu, und ist keine Tochter in der Familie, so werden dieselben vergraben oder außerhalb des Riffs in das Meer versenkt.

Außereheliche Kinder haben weder auf den Nachlaß des Vaters noch der Mutter Anspruch, dagegen erben Stiefkinder in das Ver-

mögen der Mutter.

1897.

Auf dem Gebiete des Sachenrechts kommt in erster Linie der Landbesiß in Betracht. Faft jeder Eingeborene auf Nauru ift Land- oder Palmenbesizer. Eine Ausnahme hiervon machen die Leibeigenen. Wie jedes Fleckhen Land und jede Palme, so hat auh das die Insel umgebende Riff und selbst das die Küste umspülende Meer seinen Eigenthümer. Es darf z. B. kein Eingeborener einen Fischkorb außerhalb des Riffs niederlafsen, ohne bierzu die Erlaubniß des betreffenden Eigenthümers erst eingeholt zu baktez. Auch sind einige der Stämme fowie verschiedene Gemeinden Kollektivbesizer größerer Landkomplere, deren U nur den Stammes- oder Gemeindemitgliedern zu gute kommt. Die Ver- äußerung von Landbesiß kommt selten vor, dagegen findet der Aus- taush verschiedener Parzellen häufig ftatt. Erwähnung verdient der Umstand, daß auf vielen Stellen der Grund und Boden und die darauf ftebenden Palmen \ich in Händen von zwei verschiedenen Be- sißzern befinden. Hier darf der Palmenbesizger außer den hon auf dem Land befindlichen Bäumen keine weiteren pflanzen. Stirbt eine Palme ab, so muß er bei Neuanpflanzung genau auf die Stelle pflanzen, wo die frühere Palme ftand. Gemein- gut Aller sind diejenigen Palmen, von denen Toddy (Palmwein) gezapft wird. Es bleibt jedem Eingeborenen unbenommen, irgend eine Palme zur Gewinnung des Toddy anzushneiden, und der}elbe wird, fo lange er diese in Gebrauch hat, als Besiger anerkannt. Ein anderes sachlies Recht, welhes bei den Eingeborenen ebenso hohen, wenn niht hößeren Werth als Landbesiß hat, ist ein anerkanntes Zeichen, welches die Eigenthümer von gezähmten Fregattvôögeln gebrauchen, um die ibnen gehörenden Vögel von denjenigen anderer Fangfteller untersheiden zu fönnen. Die Zeichnung geschieht durch eine bestimmte Anzabl größerer und kleinerer Einschnitte in die Schwanz- und Flügelfeldern der Vögel. Jede Fanagstelle hat ihre besondere Shußmarke, welhe den Ein- geborenen wshlbekannt ist. Neue Erfkennungsezeichen dürfen nicht eingeführt werden, würden auch niht respektiert werden. Für ein folhes anerfanntes Schußzzeihen werden nach Naurubegriffen ganz bedeutende Preise gezahlt, und sind es faft aus\s{ließlich nur wobl- habende Familien, welche fich dieses Vergnügen leisten können. Das Zeichen gilt als Erbftück in der Familie.

Es existiert auf Nauru noch ein Verkbältniß, dessen Ursprung vielleiht auf die weiter unten erwähnten Vorkommnisse zu- rücckzuführen ist, das jedenfalls sehr alt sein muß und zu dessen Verbreitung die früher berrshenden Kriege viel beigetragen haben, wonach viele Familien in dem Verhältniß der Leibeigen- haft gegenüber den Häuptlingen und sonstigen angesehenen amilien stehen. Die Macht, welhe die Herren über diese Sklaven besaßen, muß eine sehr große gewesen sein und soll sich selbst auf die Verfügung über Leben und Tod erstreckt haben. Die Kriege haben insofern viel zur Verbreitung der Leib- eigenschaft beigesteuert, als zu jener Zeit viele Familien und selbft reihbevöôlferte Disirikte von einer feindlihen Partei aus ihrem Besißthum vertrieben wurden und anderswo Unterkunft suchen mußten. Wurde nun eine der verjagten Familien von einem freund- lichen und gleihzeitig mächtigen Häuptling oder einer sonft angesehenen Persönlichkeit in Schuß genommen, fo war die erste Bedingung, daß fie ihres Besigzthums zu Gunsten ihres Beshüßers entsagte und den Schutz gewissermaßen mit ihrer Freiheit erkaufte. Der Flüchtling gab ih mitsammt seiner Familie vollständig in die Macht des ihn be- \hüßenden Häuptlings und hatte außer seinem Lebensunterbalt nihts mehr zu erwarten. Nach der Entwaffnung der Eingeborenen, und nah- dem die Einwohner der vertriebenen Distrikte wieder nah ihrem früheren Wohnort zurückgekehrt waren, wurden viele dieser Leibeigenen von ihren Herren auf ihrem vormaligen Besißthum als Wächter eingeseßt. In dieser Stellung leben sie ganz ungestört, haben nur die Vervflich- tung, die Produkte des Landes an ihren Herrn abzuliefern, was aber infolge der \{lechten Beaufsichtigung niht immer geschieht. Obgleich nun durch die Einseßung als Wächter an dem Verhältniß der Leib- eigenshaft durhaus nihts geändert wird, fo verliert dasselbe doch mit der Zeit viel von seiner früheren Strenge, und gerade dieser Umstand hat viel Anlaß zu Landstreitigkeiten gegeben, indem der Wächter oder nah Jahren defsen Kinder sch wieder als rechtmäßige Eigenthümer des doch nur von ihnen verwalteten Landes betrahten und in Konflikt mit dem wirklihen Eigenthümer (ihrem Herrn) gerathen. Der Leibeigene versieht die Stelle eines Dieners bei seinem Herrn und bat dessen Befehlen zu gehorhen. Ungehorsam wurde früher mit körperliher Züchtigung bestraft, dies geschieht aber chon seit Jahren niht mehr. Die Leibeigenschaft vererbt fich vom Vater auf den Sohn und lebt in der Familie fort. Der Diener darf ohne Erlaubniß feines tig keine freie Frau heirathen. Dur eine solche Heirath tritt die ¡Frau in dasselbe Verbältniß, in welhem sh der Mann befindet. Jn der Regel wählen die Herren von anderen ihnen Untergebenen Frauen für diese. Es fann aber auch mit Einwilligung seines Herrn durch die Vollziehung einer Ehe zwishen einem Leibeigenen und einer freien Ein- geborenen ersterer sich seine Freiheit wieder erwerben, und dies tritt fast regelmäßig dann ein, wenn die freie Partei eine angesehene Persönlichkeit oder ein größerer Landbesiger sein sollte. Die Zahl derer, die je einer Familie als Leibeigene untergeben sind, schwankt von zwei und drei Familien bis zu zwanzig und mehr. Im allgemeinen hat sich das Loos dieser Leute, seitdem wieder Frieden auf der Insel herrs{cht, merklich gebefsert und kann unter den jeßigen Umständen als ein erträglihes bezeichnet werden. Der fkrasse Unterschied zwishen ihnen und ihren Herren, wie er früber existierte, gleiht sid mit der Zeit immer mehr aus, und mit dem Aufhören der Kriege ist denn auch eine der Hauptursahen, welche zu der Entstehung und Verbreitung der Leibeigen|chaft beigetragen hat, verschwunden. : 5 j

Zu den kriminalen Rechtsanshauungen der Nauru-Ein- geborenen gehört es, daß bei Körperverleßungen oder au bei Be- schädigung der Gesundheit oder des Algemeinbefindens durh Zauberei (an deren Wirksamkeit die Eingeborenen mit unershütter- lichem Glauben festhalten) der Thäter dem Betroffenen eine ent- sprehende Sühne zu gewähren hat. Je nach der Stellung, welche der Verleßzte in der Gesellschaft einnimmt, rihtet sih die Höhe und Art der Entschädigung. Sie kann nur aus einigen Hundert Kokosnüssen bestehen, kann aber auch das ganze Vermögen und Besißzthum des Thäters in Mitleidenshaft ziehen. Es sind Fâlle bekannt, wo Zaubereien, welche gegen das Leben eines Hâuptlings oder einer sonstigen angesehenen T ge- rihtet waren, und wo es der Zufall gerade wollte, daß der Betreffende starb, der Hexenmeister seine Unvorsichtigkeit mit dem Leben büßen mußte und sein Besißthum der betroffenen Familie zufiel. Wenn dies auch nur vereinzelt vorgekommen sein mag, so g es do als Grundsatz, daß da, wo ein Zusammenhang mit dem Ableben des Be- zauberten und den Handlungen des Thäters nah den Ansichten der Eingeborenen obwaltet, der leßtere stets der Leibeigenschaft der be- troffenen Familie anheimfiel und sein Eigenthum verlor.

Die Verbreitung und die ganz bestimmten Regeln und Formen, nah welhen der Tabu (d. 1. die Sazung über die Heiligkeit und Unantastbarkeit gottgeweihter Gegenstände, Personen und Orte, dann auch deren Heiligkeit und: Unverleßlihkeit felbst) gehandhabt wird, ferner auch die strikte Befolgung dieser Regeln von seiten der Gin- geborenen lassen denselben als theilweise zu den Rehtsanschauungen der Eingeborenen gehörend erscheinen.

Der Tabu auf Nauru is Eigenthum der Häuptlinge, und nur