1897 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

M Deutscher Neichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 3D. Einzelne Uummern kosten 25 4.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers

Verlin Z3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Me 65.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General - Konsul a. D., Gutsbesißer Eduard von ade aus Geisenheim im Rheingaukreise, z. Zt. in Wiesbaden, n Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Kreisphysikus, Sanitäts-Rath Dr. med. Pogge zu ‘tralsund den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Eisenbahn - Stations - Einnehmer a. D. Arns zu rankfurt a. M. und dem Kaufmann Wilhelm Seel zu

lin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Polizei-Wachtmeister Zierke und dem Schußmann dôrr zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

den Schußmännern Emil Müller und August appert zu Berlin, dem Eisenbahnzugführer a. D. Korn- uber zu Lichtenberg-Friedrihsfelde bei Berlin, dem Ge- inde-Vorsteher g Hoffmann zu Gadka im Kreise ‘hubin, dem Küster an der katholishen St. Martini-Pfarr- rche zu Nieder-Elten im Kreise Rees Roelevink, dem hafmeister Christian Schwarz zu Demerthin im Kreise

prigniß und dem Wildparîwärter Daniel Henkel zu udow im Kreise Templin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Forstaufseher Max Finck zu Shwechow bei Prigzier i iat die Rettungs-Medaille am Bande zu

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Am Montag, den 22. d. M., dem Tage der feierlichen thüllung des Denkmals Seiner Majestät des Hochseligen aisers Wilhelm des Großen, bleiben die Geschäfts- üume des Kaiserlichen Patentamts, mit Ausnahme er Annahmesteklle und der Kasse, geschlossen. Berlin, den 17. März 1897.

Der Präsident des Kaiserlihen Patentamts. von Huber.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreis: Schulinspektor Maigatter aus Bromberg, ir Zeit in Bütow, den Charakter als Schulrath mit dem inge eines Raths vierter Klasse zu verleihen.

Privilegium egen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- leib esheine des Kreises Osthavelland im Betrage von 1 880 000 M

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem tie Vertretung des Kreises Osthavelland. auf dem Kreis- f vom 26. September 1896 bes{lofscn bat, die fämmtlihhen von Aktienaesellshaft Osthavelländishe Kreitbahren zum Bau der tinbahn Nauen—Ketin bereits ausgegebenen Aktien und die aus Hlaß des Neubaues der Strecke Ketzin—Wiidpark von derselben Ge- {aft auszugebenden Aktien für den Kreis Ofthavelland käuflich zu ernehmen und die hierzu erforderlichen Mittel im Wege einer An- e zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung,

¡u diefem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 880 000 A auéstellen zu dürfen,

sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Quldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen Letrage von 1 880 000 4, in Buchstaben: einer Million aht- certundachtzig Tausend Mark, welche in Abschnitten zu je 500,

L290 und 5000 na dem anliegenden Muster auszufertigen,

rei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach li gestellten Tilgungsplan mittels Verloosung oder Ankaufs vom 1. Januar 1900 ab mit wenigstens einem und einem

lat Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den

0 en Anleibesheinen und Hinzunahme der den Betrag von rozent „des Kapitals übersteigenden Einnahmen, welche der Kreis jah Besiß der Aktien der Aktiengesellshaft Osthavelländische

bahnen haben wird, zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privi- m Unsere landesherrlihe Genehmigung ertheilen. Dieselbe er- (d der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An- Tie die daraus bervorgehenden Rechte geltend zu machen fi G 2M zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums

ein. Durih vorftehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der ihegriter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der esheine eine Gewährleistung seitens des Staats niht über-

Urkundlich unter Unserer Höhsteigenhä i nserer Höchsteigenhändigen Untershrift und ‘gutem Königlichen E Lot Ds weben Berlin im Schloß, den 1. März 1897. (L, S.) Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von der Nee.

Berlin, Mittwoch, den 17. März, Abends.

Provinz DESRLIRRER _ Regierungsbezirk Potsdam. nleiheshein des Kreises Ofthavelland TI. Ausgabe Buchstabe . …… Nr h Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 1. März 1897 (Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Potsdam 1897 Nr.…. .. . Seite . . . und der Seley-Satmlüng von 1897 Seite... . N )

Auf Grund des von dem Bezirksaus\{huß zu Potsdam bestätigten Kreiétags-Beschlusses vom 26. September 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 880000 Æ bekennt sich der Kreis8aus\{chuß des Kreises Osthavelland namens des Kreises durh diese, für jeden Inhaber

ültige, seitens der Gläubiger unkündbare Verschreibung zu einer

rlehnêshuld von M, welde an den Kreis Osthavelland baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlih zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 880 000 4 o nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihesheine vom 1. Januar 1900 ab aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozent vom Hundert des Kapitals jährlich unter Zuwachs der gi von den getilgten Anleihesheinen und Hinzunahme der den Betrag von 9 °%/0 des Kapitals übersteigenden Einnahmen des Kreises aus dem Bs det Bann der Aktiengesellshaft Osfthavelländishe Kreisbahnen gebildet wird. -

Die AuskToosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder au sämmtliche noch im Umlauf befindlihe Anleihe- scheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachfen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. :

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleibesheine werden unter Bezeihnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen fol, öffentlih bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung erog drei Monate vor dem Zahlungs- termine durch den „Deutschen Neihs- und Preußischen Staats- Anzeiger“‘, das Amtsblatt der Königlichen Negierung zu Potsdam und das Osthavelländishe Kreisblatt. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, fo ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbaid nah dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen, eht etnes der vor- bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Krei8aus\{uß mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präfidenten zu Potsdam ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrihten ift, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. Juli und am 2. Januar, V A an gerehnet, mit drei und einem halben Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihescheins bei der Nitterschaftlihen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis- Kommunalkasse in Nauen und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fäligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfang- nahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu

ehôrigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüdckzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab- ezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig ahren e dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welhem fie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihesheine erfolgt nah Vorschrift der §§ 838 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (R.-G.-BVl. S. 83) bezw. nah § 20 des Ausführungsgeseßes zur Sun Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseßz-Samml.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch foll demjenigen, welcher den Verlust der Zins\cheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Kreisausschusse angemeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vor- zeigung des Anleihesheins oder sonst in glaubhafter Dle darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem AnleizesGeine werden halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1906 ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Aus- gabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Ritterschaft- lihen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis-Kommunalkasse in Nauen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Antweifung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift.

Zur Sieruna der hierdurch Ai geoangenen T haftet ‘agi Osfthavelland mit seinem Vermögen und mit feiner Steuer-

aft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

auen, den 189 .. Der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland.

Annierkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- {riften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisaus\chusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

Provinz Brandenburg. Anden Potsdam. ein Reihe

zum Anleihescheine des Kreises Ofthavelland, 2. Ausgabe, Nr. . …. über .... # zu 34 Prozent Zinsen über N

1897.

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 ab die Zinsen des vor- benannten Anleihesheins für das Halbjahr vom

bis : mit M . . A bei der Nitterschaft- lichen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis-Kommunalkafse in Nauen.

Nauen, den . ten E

Der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland. : : _ (Unterschriften.) ___ Dieser Zinsschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligk erhoben wird. .

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisaus\husses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift des Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Brandenburg. Anweisung

zum Anleihescheine des Kreises Osthavelland, 11. Ausgabe, Buchstabe . . . Nr. .… . über

Regierungsbezirk Potsdam.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Kreis-Anleihescheine die . . te Rethe von Zinsscheinen für die . . . Jahre von 1... bis 19 . . . bei der Ritterschaftlichen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis-Kommunalkasse zu Nauen, sofern niht rehtzeitig von dem als solhen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. w ÿ ü

Nauen, den I:

Der Kreisaus\{chuß des Kreises Osthavelland. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschufjes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift des Kontrolbeamten versehen werden.

ie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nahstehender Art abzudrucken :

. . „ter Zinsschein.

. . „ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Eckernförde is der Rektor Dr. Richter aus Halle a. S. als Seminar- Oberlehrer an- gestellt worden.

Königliche Afademie der Künste. Bekanntmachung.

Zur Gedenkfeier für Kaiser Wilhelm den Großen wird die Königlihe Akademie der Künste am Sonnabend, den 20. März d. J., Mittags 12 Uhr, im großen Saale der Sing-Akademie eine öffentlihe Sißung halten, zu der der Zutritt nur gegen Einladungskarten, um deren Vorzeigung gebeten wird, erfolgen kann. Das Programm ist dahin fest- gestellt : j

a. Sonata zur Kantate „Der Himmel lacht, diegErde jubilieret“ von J. S. Bach. 5 b. Chor „Ehre sei Goltt t der Höhe“ von J. S. Bach.

Festrede, ehalten von dem Staats-Minister und Ober-Präsidenten der Provinz Westpreußen D. Dr. von Goßler, Excellenz, Ehren- mitglied der Königlichen Mate der Künste.

Chöre aus „Herakles“ von Händel: a. „Stimm't an den Preisgesang“, b. „Krön’'t den Tag mit Festesglanz“. Der musikalishe Theil der Feier steht unter Leitung des Kapellmeisters der Königlichen Akademie, Direktors, Professors Dr. Joachim, Senators und Mitgliedes der Königlichen Akademie der Künste. Berlin, den 16. März 1897. Der Präsident. H. Ende.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in den ae Sia der v lihen Akademie der Künste, Sektion Lee die bildenden Künste, für das Sommer-Semester 1897 und zwar 2 in den akademishen Meister-Ateliers unter Leitung der Professoren A. von Werner Knille und Hans Gude, R. Begas, H. Ende, 4. und K. Köpping, A 2) in der Aa Am Men MRRIREE S für die bildenden ünste

unter Leitung des Direktors, Professors A. von Werner

beginnt am Montag, den 26, April 1897.

Otto Oßztzen