1897 / 77 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zu Oberst-Lts. und etatsmäß. Stabsoffizieren; die Majore: Frhr. Oppen v. Hulden- berg, Kommandeur des Garde-Reiter-Regts., Haa se, Abtheil. Kom- mandeur vom 1. Feld-Art. Regt ‘Nr. 12, unter Belassung, in seiner Dienftstellung, R Bats. Kommandeur vom Fuß-Art. gt. Nr. 12, unter Belassung in seiner Dienststellung, zu Obetst-Lts., befördert. v. Kospoth, Major und Bats. Kommandeur vom 7. Inf. Regt. Prinz ees Nr. 106, zum Kommandeur des 1. Jäger- Bats. Nr. 12 ernannt. chneider, Major und Bats. Kommandeur ‘vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, Ehrig, Major und Bats. Ko:nmandeur vom Schüten- (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, diesen Regtern. aggregiert. v. Zezshw it, Major vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, als btheil. Kommandeur in das 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32 versegt. Feller, T und Komp. Chef vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent uitpold von Bayern, unter Stellung à la suits dieses Regts., zum Vorstand des Festungsgefängnisses ernanut. Wan gemann, Hauptm. und Kowp. Chef vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, unter Zurückversezung in den Generalstab, zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert. Grimm, Hauptm. und Komp. Chef vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedri August Nr. 104, unter Stellung à la suite dieses Regts., vom 1. April d. F. ab auf ein Sahr beurlaukt. Lucius, Hauptm. vom Generalstabe, unter Grt- Hebung von dem Kommando zum nie, preuß. Großen Generalstabe, als Komp. Chef in das 11. Inf. Regt. Nr. 139, Agricola, a, und Komp. Chef vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, in gleiher igenshaft in das 10. Jnf. Regt. Nr. 134, Graul, Hauptm. à la suite des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Ent- bebung von dem Kommando als Komp. Chef bei der Unteroff. Schule, als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Leuthold, Hauptm. vom Generalstabe, unter Enthebung von dem Kommando zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, verseßt. Wirth, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Negt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Komp. Chef zur Unteroff. Schule kommandiert. Acker- mann, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zum Bekleidungsamt verseßt. Den Haupt- Teuten und Komp. Chefs: Haeser vom 7. Inf. Regt. Prinz Geo:g Nr. 106, Witthow vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz- Regent Luitpold von Bayern, Shmidt vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, v. Rosenberg-Lipinsky, Hauptm. à la suite des 9. Inf. Regte. Nr. 133 und Intend. Rath bei der Korps-Intend., Patente ihrer Charge verliehen. v. Koppenfels, Pr. Lt. vom Schüßen- (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Beförderung zum Hauptm., als Kowp. Chef in das 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, Löffker, Pr. Lt. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, unter Beförderung zum Hauptm., in den Generalstab, unter Ueberweisung . zum Generalstabe des General-Kommandos, A Schuster, Pr. Lt. à la suite des 6. Inf. Regts. Nr. 105 As Wilhelm I1. von Württemberg und Komp. Führer bei der Unteroff. Vorshule, Spring, Pr. Lk. vom S. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, unter Verseßung als Komp. Chef in das 5. Inf. Regt. Prinz Fricdrich August Nr. 104, zu Hauptleuten, vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Oldershausen, Pr. Lt. vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, vom 1. April d. I. ab auf ein weiteres Jahr, v. Zeschau, Pr. Lt. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, vom 1. April d. I. ab auf eia Iahr, zur Dienstleistung zum Königl. preuß. Großen Generalstabe fommandiert. v. Tümp- ling, Pr. Lt. vom 1. Jäger-Bat. Nr. 12 von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. v. Raab, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, zur Technischen Hochshule in Dresden von dem Ostern 1897 beginnenden Kursus ab kommandiert. Biehl, Pr. Lt. à la suite des 5. Inf. Mes, Prinz Friedri} August Nr. 104, unter Enthebung von dem Kommando als Erzieher beim Kadetten- korps, beim 6. Inf. Negt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg wieder einrangiert. v. Criegern, Pr. Lt. à la suite des 8. Inf. Negts. Prinz Jokann Georg Nr. 107, unter Verseßung in das 11. Inf. Negt. Nr. 139 mit der Erlaubniß zum Fort- tragen der bisherigen Uniform, in dem Kommando von der Unteroff. Verschule zur Unteroff. Schule übergetreten. Haßler, Pr. Lt. vom 3. Inf. R gt. Nr. 102 Prinz - Regent Luitpold von Bayecn, von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Grave, Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrih August Nr. 104, mit der Faun zum For:tragen der bisherigen Uniform, in das Schüygen- (Füs.) Negt. Prinz Georg Nr. 108 verseßt. Funke, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, ein Patent seiner Cha: ge verliehen. Die Sec. Lts.: v, Seydliß, Teichgreeber vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, leßterer unter Stellung à la suite dieses Regts. und Belassung in dem Kommando zur Unteroff. Vorschule, Smidt (Louis), vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Ne. 107, unter Stellung à la suits diescs Regts. und Kommandierung als Erzieher zum Kadettenkocy8, zu Pr. Lts, v. Loeben vom 4. Inf Regt. Nr. 103, zum überzähl. Pr. Lt., befördert. Riedel (Alfred), Sec. Lt. à la suits des 5. Inf. Regts. Prinz Friedri August Nr. 104, unter Beförderung zum Pr. Lt, unter dem 1. April d. Ï. bei diesem Negt. wieder einrangiert. Lar - raß, Sec. Lt. vom 2. Jäger-Bat. Nr. 13, von dem Kommando zur Unteroff. Schule, v. der Decken, Sec. L. vom Schüten- Gül. Regt. Prinz Georg Nr. 108, von dem Kommando als rzieher beim Kadettenkorps, enthoben. v. Beringe, Sec. Lt. vom Schüten- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in dem Kommando von der Ünteroff. Vorschule zur Unteroff. Schule über- getreten. Die Sec. Lts: Frhr. v. Welck vom 9. Inf, Negt. Nr. 133, Frhr. v. Friesen vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, als Crzieher zum Kadettenkorps, Schmidt (Emil) vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, zur Unteroff. Schule, v. Mandelsl oh vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilh:lm, König von Preußen, v. der Decken vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, zur Unteroff. Vorschule, Frhr. v. Salza u. Lichtenau, Hauptm. vom Generalstabe des General- fommandcs, zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, kommandiert. v. der Decken, Rittm. und Eskadr. Chef vom 2. Königin - Hus. Regt. Nr. 19, ein Patent seiner Charge verliehen. Die Secc. Lts. : v. Pape vom 1. Königs - Hus. Regt. Nr. 18, v. der Wense vom Karab. Regt., Müller vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18 v. Pflugk vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, zu überzähligen Pr. Lts befördert. Hänichen, Hauptm. und Battr. Chef vom 3. Feld - Art. Negt. Nr. 32, in die älteste Havptm. Stele des 2. Feld - Art. Regts. Nr. 28 verseßt. Kloß, Hauptm. à la suite des 2. Feld-Art. Negts. Nr. 28, unter Enthebung von dem Kommando als Militärlehrer beim Kadetten- korps, als Battr. Chef bei dem 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32 wieder einrangiert. Den Hauptleuten und Battr. Chefs: v. Einsiedel, Holt, Schulz vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, Dreßler vom 2. Feld-Art Regt. Nr. 28, Patente ihrer Charge verliehen. Richter, Hauptm. und Battr. Chef vom 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Militärlehrer zum Kadettenkorps kommandiert. Friedri, Pr. Lt. vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, von dem Kommando als Assist. zur Art. Prüfungs- fommission in Berlin enthoben. v. Wolf, Pr. Lt. vom 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32, vom 1. Aprii d. J. ab auf eia weiteres Jahr zur Dienstleistung zum Generalstabe, Blüm ner, Pr. Lt. von demselben Regt., als Assist. zur Art. Prüfungskommission in Berlin, Duhme, Pr. Lt. vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, Wolf, Sec. Lt. vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, zur Technischen Hochschule in Dresden von dem Ostern 1897 beginnenden Kursus ab, kom: mandiert. Noetzel, Grünweller, Hauptleute und Komp. Chefs vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Patente ihrer Charge verliehen. Schönbrodt, Hauptm. à la suits des Pion. Bats. Nr. 12, unter Enthebung von dem Kommando zum 4 preuß. Ingen. Comité, als Komp. Chef in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luit- pold von Bayern verseßt. Breh me, Hauptm. à la suite des Pion. Bats. Nr. 12, unter Enthebung von dem Kommando zur Fortifikation Straßburg i. E., als_ Komp. Chef bei diesem Bat, wieder einrangirt.

Lamer, Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. Bat. N 12, unter Stellung à la suite dieses Bats., zur Fortifikation Straßburg i. E. kommandiert. Müller, Hauptm. vom Pion. Bat. Nr. 12, kom- mandiert zur Porti fation Königsberg i. Pr., à la suite dieses Bats. gestellt. Hans, Pc. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 12, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr zum topographishen Bureau kommandiert. v. Kobylecki, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 12, zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Großmann, Weinhold, Pr. Lts. vom Train- Bat. Nr. 12, Patente ihrer Charge, Fikentscher, Oberst-Lt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Plauen, der Charakter als Oberst ; den Majoren z. D. und Bezirks-Offizieren: Schubarth-Engel- \chall des Landw. Bezirks Zittau, v. Haupt des Landw. Bezirks Glauchau, Richter des Landw. Bezirks Zwickau Me blig des Landw. Bezirks Plauen, der Charakter als Dberst-Lt., verliehen.

Fm Beurlaubtenstande. 24. März. Die Sec. Lts. der Res.: Moritz des 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100, Hayn, übner des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Schwede, Dr. Wünschmann des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, Meßner, Riedel, Plath des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Stauß des 9. Inf. Regts. Nr. 133, Abry, Schroeter, Beneke des 10. Inf. Regts. Nr. 134, zu den Offizieren der Ref. des aw 1. April zu errichtenden 12. Inf. Regts. Nr. 177, Dr. Umlauf des 3. Inf. Negts. Nr. 102 Prinz- Regent Luitpold von Bayern, Dommer des 4. Inf. Regts. Nr, 103, Richter, Dr. Haase (Willy) des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Shmiy, Struve (Gustav), Jasper, Siegert, Baumfelder, Schickert, Lindner, Albert des Schüten- (Füf.) Neg, Prinz Georg Nr. 108, zu den Offizieren der Ref. des am 1. April zu errichtenden 13. Inf. Regts. Nr. 178, Hiers che des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm Il. von Württemberg, Graubner, Hahn des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Zürn, Frank, Wegelin, Dittrih, Vollert, Geißler, Heute des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Schirmer des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Liebi ch des 11. Inf. Regts. Nr. 139, zu den Offizieren der Res. des am 1. April zu errihtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, verseßt.

_ Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 12. März. A aaa Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, der Abschied ertheilt.

24. März. v. Zeschau, charakteris. Gen. Lt. und Kommandant von Dresden, in Genehmigung feines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Generalsuniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Schlieben, Gen. Major und Kom- mandeur der Feld-Art. Brig. Nr. 12, in Genehmigung feines Abschieds- gesuches mit Persion und der Erlaubniß zum Forttragen der Generalê- uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen sowie unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt., unter dem 31. März d. JIs8., von Hinüber, Oberst Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Beförderung zum Obersten, in Genehmigung seines Abschiedägesuhes mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Clausen, s à la suite des Schüßen- (Füs.) Regis. Prinz Georg

r. 108, in Genehmigung seines Abschiedsgesubes mit Penfion und der Erlaubniß zum Forttragen der biéherigen Uniform mit den vor- geschriebenen Abzeichen, unter dem 31. März d. Is., zur Disp. estellt. Andresen, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, der

bshied bewilligt. Frhr. Marschal ck, Sec. Lt. vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, der Abschied ertheilt. Engel, Port. Fähnr. vom 1. Königs-Hus. Regt. Nr. 18, Fischer, Port. Fähnr. vom Train-Bat. Nr. 12, unter gleichzeitiger Ueberführung in die Reihe der Einjährig-Freiwilligen, unter dem 1. April d. Js. zur Res. be- urlaubt. Schnell, charakteris. Oberst z. D., zuleßt Kommandeur des Landw. Bezirks Annaberg, unter Fortgewährung der geseßlihen Pension und mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Feldart. Regts. Nr. 28 mit den vorgeschriebénen Abzeichen, der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 24. März. Dürr, Hauptm. von der Res. des 11. Inf. Regts. Nr. 139, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere dieses Regts. mit den vor- geshriebenen Abzeichen, Gontard, Sec. Lt. von der Res. des 92. Königin-Hus. Regts. Nr. 19, Rößler, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks T Chemniß, Klemm, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden-Altst., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm I1. von Württemberg mit den vor- geschriebenen Abzeichen, Focke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glaucau, Kurlbaum, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, Jaeger, Mirus, Sec. Lts. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw.,Bezirks Leipzig, A Ad Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied ewdilligt.

Im Sanitäts-Korps. 24. März. Dr. Credé, Pref. Dr, Tillmanns, Ober-Stabsärzte 1. Kl. à la suite des Sanitäts- Korps , zu Div. Aerzten, Dr. Cyers, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Dresden, beauftragt mit Wahrnehmung des divisions- ärztlichen Dienstes bei der 1. Div. Nr. 23, zum Div. Arzt diefer Div., befördert. Dr. Düms, Ober - Stabêearzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 8. Inf. Negts. p Johann Georg Nr. 107, Dr. Appel, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, zu Ober - Stabsärzten 1. Kl., Dr. Graefe, Stabs- und Bats. Arzt des Pion. Bats. Nr. 12, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Dresden, Dr. Creuzinger, Stabsarzt in der etatsmäß. Stelle beim Bezirkskommando Leipzig, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu errihtenden 13. Inf. Regts. Nr. 178, Dr. Naether, Stabs- und Bats. Arzt des 3. Vats. 11. Inf. Negts. Nr. 139, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu er- rihtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, Dr. Langer, Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des am 1. April zu errih- tenden 12. Inf. E Nr. 177, befördert. Dr. Wilke, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 2. Gren. Regte. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Pion. Bat. Nr. 12, Dr. Berckholy, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 196, in die etatsmäß. Stelle beim Bezirks- kommando Leipzig, Dr. Goesmann, Stabsarzt à la suits des Sanitäts-Korps , unter dem 1. April d. I. von dem Kommando zur Kaiser Wilhelms-Akademie in Berlin enthoben und als Abtheil. Arzt zur 2. Abtheil. 2. Feld-Art. Regts. Nr. 28, Dr. Schmitt, Stabs- und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. 2. Feld-Art. Regts. Nr. 28, als Bats. Arzt zum 2. Bat. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, verseßt. Dr. Kießling, Stabs- und Garn. Arzt auf der Festung Königstein, unter Stellung à la suite des Sanitäts-Korps, vom 1. April d. J. ab zur Kaiser Wilhelms-Akademie in Berlin kommandiert. Dr. Damm, Assist. Arzt 1. Klasse vom Schützen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Enthebung von dem Kommando zum Stadtkrankenhause tn Dresden, zum Stabs- und Bats. Arzt tes 2. Bats. des am 1. April zua errihtenden 12. Inf. Regts. Nr. 177, Dr. Pfiymann, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, unter Enthebung von dem Kommando zum Stadt-Krankenhause in Dreéden, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. des am 1. April zu errihtenden 14. Inf. Regts. Nr. 179, Dr. Deeleman, Assist. Arzt 1. Kl. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedri August Nr. 104, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zum Reichs-Gesundheitêsamt in Berlin, zum Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. 1. L Gren. Regts. Nr. 100, Dr. Stock, Assist. Arzt 1. Kl. vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zur Universität Leipzig, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Dr. Leuner, Assist. Ar;t 1. Kl. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, zum Stabs- und Garn. Arzt der Festung Königstein, Dr. Prestin g, Assist. Arzt 1. Kl. vom 10. Inf. Regk. Nr. 134, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando zur Universität Leipzig, zum Stabs- u. Bats. Arzt

des 3. Bats. 11, Inf. Regts. Nr. 139, Dr. Oehmichen, Assist. Arzt

1. Kl. des Festungsgefängnisses; zum Stab3- und Bats. 2. Bats. des am 1. April zu enden 13. Inf. Regts. Ne un befördert. Dr. v. Ammon, Assist. Arzi 1. Kl. vom 1. Kön Hus. Regt. Nr. 18, in das 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 1 Dr. Kaijer, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, unter Kommandierung zum Stadt-Krankenhause in Dresden, in das 4. Inf Regt. Nr. 103, Dr. Wittich, Assist. Arzt 1. Kl. in _der etatsmäß, Stelle beim Korps-Gen. Arzt, unter Kommandierung zum Stadt-Kranken, hause in Dresden, in das 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, Dr. Thal[. mann, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, zum Festungs- gefängniß, unter gleichzeitiger Beauftragung mit Wahrnehmung dez ârztlichen Dienstes bei der Arbeiter-Abtheil,, Dr. Eberw ein, Ässis Arzt 1. Kl. vom Karab. Regt., in das 1. Feld-Art. Regt. Nr. 19 Garnison Dresden), Dr. Mani, Assist. Arzt 1. Kl. vom 5. Inf. Regt rinz Friedri August Nr. 104, in das Karab. Regt., Dr. Fritsche Assist. Arzt 1. Kl. vom 11. Infant. Regt. Ne. 139, in das 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, verseßt. Hoffmann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Pion, Bat. Nr. 12, unter Verseßung in. die etatsmäß. Stelle beim Korys, Gen. Arzt, Dr. Stroscher, Assist. Arzt 2. Kl. vom 1. Feld-Art, Regt. Nr. 12, Kyaw, Assist. Arzt. 2. Kl. vom 9. Inf. Regt, Nr. 133, Fischer, Assist. Arzt 2. Kl. vom Schüßen- (Füs.) Negt. Prinz Georg Nr. 108, Dr. Salfeld, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert, Dr. Stölzner, Afsift. Arzt 2. Kl. vom 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32 in das am 1. April zu errihtende 13. Inf. Regt. Nr. 178 (Garnison Kamenz), Wegener, Assist. Arzt 2. Kl. vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, in das 1. Königs-Hus. Regt. Nr. 18, Dr. Feine, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Seel Regt. Nr. 28, in das am 1. April zu errihtende 14. Inf. Regt. Nr. 179 (Garnison Leipzig), Ebeling, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in das 11. Inf. Regt. Nr. 139, verseßt. Dr. Vetter, Unterarzt des 3. Feld-Art, Regts. Nr. 32, unter Verseßung in das Pion. Bat. Nr. 12, Maue, Unterarzt des 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100, unter Versetzung in das am 1. April zu errichtende 12. Inf. Regt. Nr. 177 (Garnison Dresden), zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert, Dr. Lehmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des Landw. Bezirks Pirna, Dr. Nerl ih, Assist. Arzt 1. Kl. der Ref. des Landw. Bezirks Schneeberg, zu Stäbsärzten; die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. : Dr. Dietél, Dr. Otto, Geipel, Dr. Pernißsch, Dehl- \chlegel, Dr. Pistor, Schwartz, Dr. Braun, Pr. -v. Korff, Dr. Doebbelin des Landw. Bezirks Dresden - Altst., Dr. Otto, Dr. Nagel, Püschmann, Dr. Schulze, Dr. van Cronemeyer, Dr. Richter, Bolte des Landw. Bezirks Dreéden- Neust., Dr. Hester, Dr. Baumann des Landw. Bezirks Freiberg, Mann des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Repenthin, Dr. Neishauer, Dr. Hoffmeister, Dr. Baerwinkel, Dr. Nennewitz, Dr. Günzel, Rohde, Dr. Firnhaber, Dr. Stumme des Landw. Bezirks Leipzig, Runge des Landw. Bezirks Zwidckau, Dr. Pete des Landw. Bezirks T Chemniy, Dr. Brandt des Landw. Bezirks Annaberg, Dr. Melyer des Landw. Bezirks Schneeberg; die Assist. Aerzte 2. Klasse der Landw. 1. Aufgebots: Noack des Landw. Bezirks Dresden - Altst., Dr. M ey des Landw, Bezirks Pirna, Dr. Fiedler des Landw. Bezirks Leipzia, zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Ref.: Dr. Brix des Landw, Bezirks Borna, Dr. Hentschel des Landw. Bezirks Zwickau, Schneider-Zeußius des Landw. Bezirks Plauen, zu Assist. Aerzten 2. Kl.,, befördert. Dr. Schmidt Ce: Stabsarzt der Ref. des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Fiedler, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meißen, behufs Ueber- führung ¿um Landsturm 2. Aufgebots, Dr. Hilgemeier, Assist. ia p Kl. der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, der Abschied erilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 12. März, Beckert, Ober-Roßarzt vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, auf seinen Antrag unterm 1. Juli 1897 mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

19. März. Lippmann, Proviantam1s-Kontroleur in Geithain, nah Leipzia, Gichler, Proviantamts-Kontroleur in Rochlitz, nah Festung Königstein, Metler, Lange, Proviantamts-Assistenten in Dresden, ersterer nah Oschaß, leßterer nach Pirna, Sclatck, We ber, Proviantamts-Assistenten, ersterer in Oschay, letzterer in Pirna, nah Dresden, unter dem 1. April 1897 verseßt.

20. März. Haust ein, Lazareth-Infp. auf Probe in Baußen, zum Lazareth-Insp. ernannt.

24. März. Eichhorn, Roßarzt vom Karab. Negt., zum 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28 behufs Wahrnehmung des oberroßärztlichen Dienstes kommandiert. Das Kommando ist einer Verseßung glei zu ahten. Thomas, Roßarzt vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, unter Ernennung zum Depot-Roßarzt, zum Remonte-Depot Sfkafsa verseßt. Schmidtchen, Unter-Roßarzt vom 2. Königin-Hus. Regt. Nr. 19, unter Verseßung zum 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, zum Roßarzt be: fördert und gleichzeitig zur Dienstleistung zum Karab. Negt. fom- mandiert. Das Kommando ist einer Versetung- glei zu achter. Vorstehende Veränderungen treten unter dem 1. April +1897 ein.

25. März. Die Zahlmeister : ganty vom 4. zum 2. Bat. Schügen- (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Fischer vom 4. zum 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Gräbner vom 4. zum 1. Bat. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrih August Nr. 104, Jünger, Rosißka vom 4. bezw. 2. Bat. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum 2, Bat. dieses Regts. bezw. Rosißka zum 2. Bat. 12. Inf. Regts. Nr. 17, Glöckner, Terne vom 4. bezw. 2, Bat. 1. (Leib-) Gren. Regiments Nr. 100, zum 2.- Bataillon dieses Regiments bezw. Terne zum 1. Bat. 13. Inf. Regts. Nr. 178, Reichel vom 4. Bat. 6. Inf. Negts. Nr. 105 König Wilbelm 11. von Württem- berg, zum 1. Bat. 12. Inf. Negts. Nr. 177, Reißig vom 4. zum 92. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Mehlhorn vom 4. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133, Hädr ih vom 4. Bat. 10. Inf. Regts. Nr. 134, zum 2. bezw. Hädrich zum 1. Bat. 14. Înf. Regts. Nr. 179 Weigelt vom 4. Bat. 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz - Regent Luitpold von Bayern, zum 2. Bat. 13. Inf. Regts. Nr. 178, versetzt. Sommer vom 4. Bat. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Funke vom 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Müller vom 2. Bat. Schüßen- (Füs.) Negts. Prinz Georg Nr. 108, unter Kommandierung als Hilfsarbeiter zur Intend. der 2. Div. Nr. 24 bezw. Müller der 1. Div. Ne. 23, Horn vom 9. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Las e vom 1. Bat. 5. Inf. Negts. Prinz Friedrih August Nr. 104, Sättler vom 4. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, dieser unter Kommandierung zur Dienstleistung beim Kriegszahlamt, den genannten Regimentern über den Etat zugetheilt. Ziegenbalg, Böhlke, Kajsernen-Inspektoren und Amtsvorstände der Garn. Verwalt. zu Festung Königstein bezw. Grimma, zU Verwalt. Inspektoren ernannt. Pießsch, Militäranwärter, als Kasernen-Insp. bei der Garn. Verwalt. Leipzig angestellt. Leb mann, Verwalt. Insp. und Amtsvorstand der Garn. Verwalt. Pirna, 11 gleider Eigenschaft zur Garn. Verwalt. Chemniy, Hillig, Kasfernen- Insp. bei der Garn. Verwalt. Chemnitz, als Amtsvorstand zur Garn. Verwoalt. Kamenz, Kr äh n, Kasernen-Insp. bei dec Garn. Verwalt, Truppenübungsplaß Zeithain, als Amtsverstand auf Probe zur Garn. Verwalt. Pirna, Peßold, Neßler, Kasernen-Inspektoren bei der Garn. Verwalt. Dresden, als Kontrolführer auf Probe und zwar Petzold zur Garn. Verwalt. Trupvenübungsplaß Zeithain, Neßler zur Garn. Verwalt. Döbeln, verseht. Nettermann-, Lazareth-Insp. des Garn. Lazareths Zittau, zum Lazareth-Verwalt. Insp. ernaunt.

Vorstehende Veränderungen treten unter dem 1. bezw. die Kom- mandierungen der Zahlmeister unter dem 11. April 1897 ein.

XIIL. (Königlich Württenibergishes) Armee-Korps.

Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c. Ernennungen Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Hettf- 26. März. v. Greiff, Gen. Major z. D., zuleßt Kommandeur

Bür ck, Dr,

der 53. Inf. Brig. (3. Königl. Württemberg.), zum Vorstand des Ober-Refkrutierungsraths ernannt. : A S MFEBSDSD L T Gun gon. Im aktiven Heere. 26. März. Bullinger, Gen. Major j. D., beauftragt mit Besorgung der Geschäfte des Vorstandes des Ober-Rekrutierungsraths, auf sein An- suchen von dieser Stellung enthoben. Z /

Im Sanitäts-Korps. 15. März. Dr. Scheurlen,

Stabs- und Bats. Arzk im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog riedrih von Baden, die Entlassung aus dem aftiven Dienst, unter tellung à la suite des Sanitäts-Korps, gewährt.

96. März. Dr. Distel, Assift. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden befördert. Dr. Herter, Assist. Arzt 1. Kl. im E Regt. König Karl Nr. 13, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 verseßt.

amm

Deutscher Reichstag. 201. Sißung vom 30. März 1897, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung stcht zunächst die Besprechung der JFnterpellation der polnishen Abgeordneten wegen der Auflösung von Wahlversammlungen.

Abg. Roeren (Zentr.): Der Staatssekretär von Boetticher sagte gestern, der Gendarm habe zum Vorsigenden der einen Versammlung gesagt: „Bitte, wollen Sie nicht so freundlich sein, deuts \sprehen zu wollen?“ Es wird wohl die freundlihe Bitte in der Form erzangen fein, wie se von Gendarmen immer ergeht. Hätte der Vorsißende nur noch ein Wort polnisch gesprohen, fo râ:e die Versammlung mit Sicherheit aufgelöst worden. Die Verfügung des Ministers, daß keine Versammlungen mebr aufgelöst werden follen, lediglich wegen des Polnishsprehens, wird feine Wirkung ausüben, ebensowenig wie die betreffende Er- flärung des “Ministers im Abgeordnetenhouje von Erfolg war. Daß die Sache zur Zuständigkeit des Reichstages gehört, fann kaum hezweifelt werden, da es sih um Wahlversammlungen handelt, die den Reichsgeseßen unterstehen. Die landesgeseylihen Bestimmungen über die Ueberwahung von Versammlungen bleiben allerdings bestehen, aber nur soweit die Wahlversammlungen dadur nit be- einträhtigt werden. Das Vorgehen der preußischen Behörden verleßt aber niht bloß das Reichs - Wahlreht, sondern nah unserer Meinung auch das preußische Verein8geseßz; denn es ist ein Naturrecht jedes Reichsangehörigen , in seiner Mutter- sprache zu sprehen. Die Versammlungen werden niht aufgelöst, weil polnisch gesprochen wird, sondern weil der Polizei- veamte niht folgen kann, wenn polnisch gesprochen wird. Dadurch würde das Versammlungsrecht der Polen illusorisch gemacht. Die Sache würde keine Bedeutung haben, wenn es sich um einzelne Fälle handelte; aber das Vorgehen beruht auf einer all- gemeinen Weisung des Ministers, die in Widerspru steht mit tem Urtheil des höchsten Verwaltungsgerichts. Um eine etwa vorbantene andere Rettsansiht des Ober-Verwaltungé- gerichts zu pPprovozieren, hätte ein einziger Fall genügt. Aber betrahten Sie die Häufung der Fälle, denken Sie an den Fall Manski, an die Affaire von Carnap. Kann man dadur die Polen versöhnen? Dadurd maht man sie nur gereizter und verbitterter und erweckt ihnen Sympathien, wo sie sonst nicht erstehen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Sie werden aus dem S{hluß meiner gestrigen Ausführungen entnehmen, daß es mir und ih kann versichern, auch allen übrigen Mitgliedern der preußischen Regierung durchaus fern liegt, die Erbitterung und Unzufriedenheit im Lande zu {hüren, und diese Auffassung besteht selbstverständlich auch gegenüber den preußischen Staatsangehörigen polnisher Zunge, von denen wir nichts sehnlicher wünschen, als daß sie sih möglichst bald in unser Staatswesen so ein- fügen, daß au rüdcksichtlich ihrer staatlihen und nationalen Empfin- dungen kein Unterschied zwischen ihnen und den Staatsangehörigen deutsher Zunge wahrnehmbar ift.

Fh bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er zwei von den Fällen, die der Interpellation zu Grunde liegen, aus seiner Be- trahtung ausgeschieden und mir zugegeben hat: ih habe Recht in der Auffassung, daß in diesen Fällen eine Auflösung der Wählerversamm- lungen nit erfolgt ist, also auch eine Beschwerde über eine solche Auflösung nicht füglih erhoben werden kann.

Ih will hier einscalten, daß mir heute Morgen der Bericht des Undraths und des Gendarmen, der die Versammlung in Osche zu überwachen gehabt hat, zugegangen ist, und daß sih auch aus diesem Bericht ergiebt, daß es eine freundlihe Bitte war (Heiterkeit), die der Gendarm an den Leiter der Versammlung dahin gerichtet hat, do die Verhandlungen in deutscher Sprache zu führen. Ja, meine Herren, ih kenne eine ganze Reihe von Gendarmen und i glaube, ih bin als langjähriger Verwaltungsbeamter auf diesem Gebiet einiger- maßen vertraut —, die sich einer freundlihen Ausdrucksweise gegen- über dem Publikum befleißigen. Wenn es auch hier und da eine rauhe Sprache sein mag, die die Wähter des Geseyes zu führen pflegen, fo folgt daraus noch nicht, daß in diesem Fall die Angaben der beiden Beamten, um deren Ueberwachungsthätigkeit es sih handelt, fie hätten höflich gebeten, unrichtig sind. Es ergiebt sih das au aus der Dar- stellung, die die Beiden gaben. Es hat eine ganz freundshaftliche Verhandlung darüber stattgefunden ; der Gendarm hat auch in diesem Fall darauf hingewiesen, daß die Anwesenden alle deutsh sprechen und deutsch verstehen, und es hat sih das au daraus ergeben, daß nah Aufhebung der Versammlung dur den Vorsitzenden ein deutsches Scrifistük, nämli der Erlaß des Regierungs-Präfidenten an den LUndrath, wodurch er angewiesen wird, dafür zu forgen, daß nicht bloß wegen des Gebrauchs der polnishen Sprache aufgelöst werden möge, verlesen und von allen Anwesenden verstanden ist.

Also, meine Herren, darüber is gar kein Zweifel: wenn die Ver- fammlung beliebt hätte, deutsch zu sprehen, so würde der Zweck der Versammlung nicht unerfüllt geblieben sein ; die Anwesenden würden darüber aufgeklärt sein, welden Abgeordneten und aus welchen Gründen der Veranstalter der Versammlung bezw. die Parteileiter zur Wahl am 31. März d. J. empfehlen.

Nun hat der Herr Vorredner sich auf den Standpunkt gestellt, doß das Vorgehen der Behörden, in diesem Falle der Wähler- versammlung in Lippinken, um deswillen zur Kompetenz des Reichs- tages gehöre, weil dur dieses Vorgehen die Vorschrift des Absaßes 1 des § 17 des Reichswahlgeseßes illusorisch gemacht werde. Meine Herren, ih habe mich gestern dahin ausgesprochen, daß ih nicht die Absicht habe, diese Frage zu vertiefen, weil an sich jeder Grund der Beschwerde, wenigstens hier im Reichstage, dadurch weggefallen ift, daß der Herr Minister des Innern bereits eine Anordnung getroffen bat, die, soweit das in seiner Macht steht, die Wiederkehr solcher Vorgänge ausschließt. Wenn aber der Hêrr Vorredner diese Frage

des § 17, indem sie ausdrücklih vorsieht, daß die Landesgeseye über das Vereins- und Versammlungswesen unberührt bleiben follen, hin- sihtlih der Anzeigepflicht und der Ueberwahung der Versammlungen es ledigli bei den Landesgeseßzen beläßt. Bekanntlich lauten die Landesgeseze über das Vereins- und Versammlungsrecht in Deutsch- land außerordentlih vershieden, und wenn ih auch dem Herrn Vorredner darin beistimmen kann , daß die Ausübung der Ueber- wachungsthätigkeit nicht soweit gehen darf, daß das durch § 17 Abs. 1 gewährleistete Versammlungsrecht vollständig illusorisch wird, fo kann ih ihm doch nicht zugeben, daß dieser § 17 Abs. 1 ein fo weitgehendes Recht giebt, daß unter allen Umständen von den Be- \hränkungen, die die Landesgeseze rücksihtlih der Aeberwahung von Versammlungen vorsehen, vollständig Abstand genommen werden darf. Ich will Ihnen gleich einen Fall nennen: In unserem preußischen Vereins- und Versammlungsgeseß teht auch die Vorschrift, daß an politishen Vereinsversammlungen keine Frauen und jugendliche Per- sonen theilnehmen dürfen. (Zuruf links.) Jch bitte um Verzeihung! 8 17 Abs. 1 lautet:

Die Wahlberechtigten haben das Ret, zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und in geshlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Bersammlungen zu veranstalten.

Da steht nit darin, daß diese Versammlungen bloß besucht werden dürfen von Wahlberechtigten, sondern es steht allgemein darin „öffent- liche Versammlungen“; und doch wird der Herr Vorredner, als erleuchteter Jurist, mir zugeben, daß diese Vorschrift dahin verstanden werden fann, daß fie von der Befolgung der Vorschrift des preußischen Vereinsgeseßes nicht befreie , wona Frauen und jugend- lihe Personen an politishen Vereinen und deren Versammlungen niht theilnehmen dürfen. Eine fole Exemption ist in dem § 17 nicht ausgesprochen.

Aber ih weiß niht, weshalb wir uns über diese Dinge noch des weiteren unterhalten. Die Sache i}, wie gesagt, durch den Herrn Minister des Innern dahin geordnet, daß im Kreise Schweß und in anderen Distrikten, in denen in polnischer Zunge geredet wird, eine Auflösung der Versammlungen um deswillen, weil in diesen Versammlungen polnish gesprochen wird, nicht erfolgen soll. Wenn in dieser Beziehung irgendwo in der Provinz dem Befehl des Ministers des Innern zuwidergehandelt wird, dann ist es Sache der vorgesezien Instanzen, die nöthige Remedur eintreten zu lassen. Ich glaube, der Reichstag hat auh aus dem Gesihtspunkte der Wahrung der Rechte der Reichstagswähler keinen Grund, im vorliegenden Falle noch etwas Weiteres zu verlangen.

Nun hat der Herr Vorredner aber dem Herrn Minister des JFnnern den Vorwurf gemacht, daß er durch seinen, ja au in der Oeffentlichkeit bekannt gewordenen Erlaß vom 28. Oktober v. J. die Veranlassung zu diesem, wie er behauptet, systematishen Vorgehen gegen polnische Wählerversammlungen gegeben hat. Der Standpunkt, den der Herr Minister des Innern in seinem Erlaß vom 28. Ok- tober 1896 einnimmt, läßt sich gegenüber der Entwickelung, die die Dinge auf diesem Gebiete genommen. haben, sehr wohl rechtfertigen. Als 1876 im Gegensaß zu der Auffassung der Verwaltungsbeamten das preußische Ober - Verwaltungs- geriht den Auëspruh gethan hatte, daß Versammlungen um deswillen allein nicht aufgelöt werden dürfen, weil darin polnisch gesprochen wird, hat sich die Verwaltung diesem Standpunkt durhaus anbequemt und nach 1876 sind folche Versammlungen, in denen polnish ge- sprohen wird, durhaus vnbehelligt geblieben. Wie haben ih die Dinge aber nun gestaltet? Die Ueberwachungsthätigkeit ist seitdem uxrd namentli in den legten Jahren in verschiedenen Landestheilen thatsählih absolut zur Unmöglichkeit geworden. Was 1876 noch nicht der Fall war, is jeßt eingetreten, daß wir nämlich beispielsweise in der Provinz Westfalen und am Niederrhein große polnische An- siedelungen haben. Ja, wenn es hon nicht möglich war, so viel polnisch redende Beamte aufzutreiben, um in den eigentli polnischen Distrikten, in den Distrikten polnisher Zunge Mundart darf ih ja nicht sagen aber polnischer Sprache, die nöthige Ueberwachung zu leisten, so werden Sie doch einsehen, daß es zu den absoluten Unmöglichkeiten gehört, in Distrikten, die an sich durchaus deuts sind, in denen plöglih aber eine große Anzahl polnischer Ansiedler auftritt, die Ueberwachungsthätigkeit auëzuüben. Da fann man ja sagen: das ist Sace der Verwaltung, wo se ihre polnischen Beamten herbekommt. (Sehr richtig!) Richtig! Wenn aber durh den Mangel solcher zur Ueberwachung qualifizierter Drgane das ganze Ueberwachungsrecht und, ih sage, die Ueberwachungspflicht der Staatsbehörden illusorisch wird, muß \fih der Verwaltungs- Chef überlegen, ob nit in diesem Zustand, der zur Nehtsübung geworden ist, Wandel herbeizuführen ist, und weiter hat der Herr Minister des Gnnern nichts gethan. Er hat in dem Erlaß vom Oktober 1896 ausgesprohen: bis dahin haben wir uns beruhigt bei der Auf- fassung des Ober-Verwaltungsgerichts, jeßt aber haben die Dinge eine Entwicklung genommen, daß wir uns dabei nicht mehr be- ruhigen können; ich will nicht gleich die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen, ih halte es nit für ausges{chlofsen, daß das Ober-Verwaltungsgeriht bei erneuter Prüfung des Falles zu einer anderen Rechtsauffafsung kommt, ergo muß ih wünschen, daß dem Ober-Verwaltungsgeriht Gelegenheit gezeben werde, diese Frage noch einmal anderweit setner Beurtheilung zu unterziehen. Der Herr Vorredner ist dazu übergegangen, mit gewisser Emphase zu sagen, so etwas sei auf anderen Gebieten unerhört. Nein, Herr Abg. Roeren, das ist nicht unerhört, sondern das kommt sehr häufig vor, daß, wenn die Verwaltung mit einer richterlichen Ent- scheidung von prinzipieller Bedeutung niht auskommen zu können glaubt, daß sie dann erneut den Versuch macht, die Frage, um die es sich dabei handelt, anderweit zur rihterliten Entscheidung zu bringen. Meine Hecren, auch Richter sind fehlsam das wird hier der Herr Abgeordnete, der ja selber Richter ist, auh bereitwillig zugeben —,- und deshalb ist es der Ver- waltung nicht zu verdenken, daß auch sie mit einer Korrektur der rihterlihen Anschauungen im gegebenen Falle rechnet.

Also, meine Herren, dieser Vorwurf, der dem Herrn Minister des Innern gemacht ist, trifft nicht zu.

Ob das Ober-Verwaltungsgeriht, wenn es erneut vor die Frage gestellt wird, bei feiner früheren Auffassung beharren, ob es die Auffassung vertreten wird, die bis zum Jahr 1876 die Verwal- tung eingenommen hat, das weiß ih nicht, das müssen wir abwarten. Wenn es ih aber auf diesem Gebiete um einen Mißstand handelt,

4 ganz zweifelfrei hinstelt, so möchte ih, auch ohne tiefer darauf einzugehen, Jhnen doch anführen, daß die Vorschrift des Absapes 2

der im Interesse der Ordnung und Sicherheit gehoben werden muß,

dann hoffe ih auch, daß die gesetzgebenden Faktoren, um die es sich dann handeln wird, bereit sein werden, der Regierung die Hilfe zu gewähren, die sie zu einer ordnungsmäßigen Ausführung des Ver- eins- und Versammlungrechts bedarf.

Abg. Frhr. von Hodenbera (b. k. F.): Die Welfen haben ebenfalls eine ganze Reihe von Beshwerden Gabe über die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrehts. Es wird von den verschiedenen Behörden sehr verschieden verfahren. Manche üben dic Ueberwahung garniht aus, andere sind sehr strenge. Wir fönnten ähnlihe {lechte Erfahrungen machen, wenn bei uns die Bauern in den Versammlungen plattdeutsch sprächen, was die preußischen Beamten nicht verstehen. Eine Bersammlung wurde auf- gelöst, weil ein Hoh auf den Herzog von Cumberland ausgebracht wurde. In allen späteren Versammlungen wurden die Redner gleih von vornherein darauf aufmerksam gemacht, daß bei einem solchen Hoch die Auflösung erfolgen würde. Die Forderung der deutsh- harnovershen Partei, daß die Wiederherstellung der Selbständigkeit Hannovers auf friedlihem Wege angegriffen werden müfse, wurde als Aufreizung zu strafbaren Handlungen betrachtet, troßdem das Programm seit 1866 besteht, ohne daß der Staatsanwalt dagegen eingeshritten wäre. Auf dem hannoverschen Parteitag der Sozial- demokraten erklärte der Abg. Meister, die Welfen seien die {limmsten Gegner der Sozialdemokraten. Troßdem werden wir von der Königlich preußischen Regierung ebenso bekämpft, wie von den Sozialdemokraten.

__ Abg. Strzoda e: Ich bedauere, daß die Oberschlesier, die immer loyal gewesen sind, als Reichsfeinde behandelt werden, daß ihre Versammlungen denselben Willkürlichkeiten unterliegen wie die Versammlungen der Polen. Gleich nach Begründung des Deutschen Reiches fing der Kulturkampf an, und man begann mit der Pro- testantisierung und Germanisierung. Aber troy aller solher An- fechtungen werden wir Oberschlesier niht aufhören, treue Katholiken und treue Anhänger des Reichs zu bleiben.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Mir is ein Theil der Rede des Herrn Vor- redners vollständig unverständlich geblieben. Er hat davon ge- sprohen, daß in Oberschlesien das Bestreben besteht, die Katholiken zu protestantisieren, und hat mit diesen Bestrebungen, die mir voll- ständig unbekannt sind, auch die Regierung Seiner Majestät des Königs von Preußen in Verbindung gebracht. Von solhen Be- strebungen weiß ih absolut nihts. Wir leben in einem paritätischen Staate, und die Regierung würde die legte sein, die irgend welche Bestrebungen unterstützte, die darauf abzielten, unseren Mitbürgern ihren Glauben zu nehmen.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): In einem Fall hatte der Gendarm erklärt, er würde auf Anweisung des Amtsvorstehers die Versammlung auflösen, wenn polnisch gesprohen würde. Aber der Amtsvorsteher hatte diese Weisung nit ertheilt. Als der Gendarm nachträglih die Billigung des Amtsvorstehers für seine Maßregel nahsuchte, hat der Amtsvorsteher den Gendarmen wegen der Auflösung getadelt. In Osche is niht vom Vorsitzenden, fondern vom Gendarmen die Versammlung aufgelöst worden. Das Er- fenntniß des Ober-Verwaltungsgerihts von 1876 läßt das Ueber- wacungsreht nicht so in den Vordergrund treten, wie die preußische Regierung es gern möchte, sondern hat das Versammlungsreht vor- angestellt. Wir haben die Sache hier zur Syrache gebracht, um das Recht der Polen, in polnisher Sprache zu verhandeln, das durch Verfassung und Gesetz niht beschränkt ist, zu wahren. Dieses Recht hat der Staatssekretär von Boetticher in der Theorie anerkannt ; aber in der Praxis wird es nit geachtet. Die preußische Regierung spricht von einer polnischen Agitation, die {i bemerkbar mache. Jn einem Verfassungsstaate muß eine in gewissen Grenzen sih bewegende Agitation stets vorhanden sein. Diese Grenzen balten die Polen inne, und wenn Herr von Boetticher meinte, daß Dinge vorge- fommen seien, die man nicht vertragen könne, so hatte die Ne- gierung dazu den Anlaß gegeben dadur, daß sie die Polen nicht als gleiberehtigt behandelte. Das ift ein Ausfluß des H-K-T-Vereins, de e diese Handhabung des Versammlungsrehts auf dem Ge- wissen hat.

Aba. Stadthagen (Soz.): Der Reichstag ist berehtigt, über solche Beschränkungen des Wabhlversammlungsrechts zu verhandeln. Das Wahlgesetz. sichert die Veranstaltung von Wahlversammlungen, und § 4 der Verfassung unterstelit das Vereinsrecht der Kompetenz des Reichs. Ein Recht zur Auflösung von Wahlversammlungen steht feiner Regierung zu. Das Verbot der Verwendung der polnischen Sprache würde nah de-n Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts eine Vernichtung des Versammlungsrechts bedeuten. Können etwa deshalb Versammlungen verboten werden, weil nicht eine genügende Zahl von Beamten vorhanden i? (Zuruf des Abg. Pauli (Rp.): Geneh- migungsrecht !) Ein Genehmigungsreht besteht niht. Der preußische Minister des Innern verstößt dur sein Vorgehen gegen das Gesetz, und es ist ein Beweis dafür, wie wenig Preußen ein Rechtestaat ift, daß man noch niemals daran gedacht hat, den preußischen Minister des Innern in Anklagezustand zu verseßen. Die Sozialdemokraten wundern ih über nihts mehr; sie haben seitens der Beamten die seltsamsten Dinge erlebt. Diese Vorkommnisse zeigen die geistige und sittlihe Verwahrlosung der preußishen Beamten. i ;

Vize-Präsident Schmidt - Clberfeld : Ich bezweifle, daß die Tri- büne des Reichstages und die Immunität des Abgeordneten dazu da ist, solhe Angriffe auf Beamte zu machen. Ich muß Sie bitten, das zu unterlassen. /

Abg. Stadthagen: Die Thatsachen, welche vorgekommen find, sollten dazu führen, daß man die Wähler, insonderheit auch die Ar- beiter, chüßt gegenüber folhen Bedrängungen. E

Abg. Roeren bleibt dabei, daß die Behörden dafür zu sorgen bätten, daß sie polnish sprehende Versammlungen überwachen könnten.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) hält dafür, daß die Verhandlungen zur Besserung der Verhältnisse führen würden. Auch seine Freunde im Lande hätten zu klagen über die Ershwerung des Versamm- lungsrechts, z. B. in Pommern, bezüglih der Bauernversammlungen. Wenn diese Mißstände nicht beseitigt würden, dann würde der Reichstag dazu übergehen müssen, alle Wahlen zu kassieren, bet denen solhe Ve:sammlungsverbote vorgekommen seien. : :

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Wir wünschen den Frieden in den chemals polnischen Landestheilen auch, und dieser Friede würde herbeigeführt werden, wenn es dem Reichstag gelänge, das

egenwärtige System aus den preußischen Behörden herauszutreiben. Beni dur) .folche mi A R können weder Polen, noch Dänen, noh Elsässer zufriedengestellt werden. Jedenfalls aber follte bei diefen Polizeimaßregeln das Geseß beachtet werden. Die Erfahrungen drängen dazu, von Reichswegen das Vereins- und Versammlungs- recht zu ordnen. Die verbündeten Regierungen haben immer noch nit ihr Bersprechen erfüllt, das Verbot des Inyerbindungtretens zu beseitigen. Die Judikatur des Ober-Verwaltungs8gerihts verbietet die Auflösung von Versammlungen der Sprache wegen. Da halte ih es für unmoralisch, daß man gegen das Gese verstößt, um eine Aenderung der Judikatur herbeizuführen, Die Anzahl der Polizisten ist do stärker gewachsen als die Zahl der abgehaltenen Versamm- lungen. In Westfalen hat man die Zahl der polnish sprehenden Polizisten so vermehrt, daß man wohl im stande ist, die polnischen Elemente, namentli unter den Bergarbeitern, zu überwachen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:

Fch würde nicht zum dritten Mal um das Wort gebeten haben, wenn ih nicht das Bedürfniß hätte, einen Angriff, den in meiner Abwesenheit der Herr Vorredner gegen die verbündeten Regierungen gerihtet hat, zurückzuweisen. Er soll davon gesprochen haben, die

verbündeten Regierungen hätten ihr Versprechen nicht erfüllt, wahr-